BESCHLUSS
am 9. Oktober 2014 beschlossen:
Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist unzulässig.
Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Berlin verwiesen.
BESCHLUSS
am 9. Oktober 2014 beschlossen:
Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist unzulässig.
Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Berlin verwiesen.