Wenn Gauck und Dr. Geiger das Gesetz und das Ersuchen des Ermittlungsorgans wahrgenommen hätten , würde diese Falschmitteilung der Gaucksbehörde niemals in die Ermittlungsakte gegangen. Auf die benannten § hatben Gauck und Dr. Geiger völlig ihrer außerparlamentarische Befugnisse und Macht bewusst, auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten von Berlin und der ZERV und der Staatsanwaltschaft II geschi…. Das Schreiben ist eine Vergewaltigung , eine Nötigung eines Ermittlungsorgans- Es ist eine Strafvereitelung im Amt in Verzug !
Als die Falsche Mitteilung eintritt gibt es weder am 25.7. noch am 19.SEP 1994 keine Monierung wegen Zusendung ausdrücklich unerwünschter Mitteilung !!?