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LaGeSo – Landesamt für Gesundheit und Soziales „hilft“ dem ungesühnten Folteropfer der STAZIS bei Geltendmach-ung der Haftschäden infolge der Folter und Übergriffe der IME ÄRZTE

 

BStU bremst den Antrag aus durch Urkundenunterdrückung

Bescheid vom 29.04.2014
Ihr Widerspruch, eingegangen am 15.05.2014

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HINWEIS :

Kosten für selbst beschaffte ärztliche Unterlagen können nur erstattet werden, wenn der Widerspruch erfolgreich ist und die eingereichten unterlagen dazu beigetragen haben. Bitte geben Sie zur Begründung Ihres Anliegens keine Facharztgutachten in Auftrag, da diese nicht erstattungswürdig sind.

Sollten bis zum 07.07.2014 aktuelle Befundunterlagen, bzw. eine Nachricht von Ihnen nicht eingegangen sein, wird über Ihren Widersprucjh nach Lage der Akten entschieden.

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