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OFFENER BRIEF AN DEN stasifreundlichen Oberstaatsanwälte Reichelt und Lorke der StA Berlin II- Die Gauck Behörde und die Berliner Justiz waren Vollstrecker der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG vom 18.9.1990 und ließen Folterknechte der STASI unbestraft davonkommen

Am 25.5.2019 hat der Europäsiche Gerichtshof Deutschland verurteilt ... wegen unterminierten Gewaltenteilung ... aus der Politik - Rauten FGJ-lerin wird kaum in Berufung gehen

Auf MEINEN OFFENEN BRIEF hat sich der Oberstaatsanwalt Reichelt  natürlich nicht herabgelassen zu antworten. Am 18.4.2013 erhielt die Staatsanwaltschaft Berlin kon-krete Fragen die die Arbeit des Oberstaatsanwalts Lorke und des stasufreundlichen Ober-staatsanwalt Reichelt betreffen- Frist für die Antwort ist der 20.5.2013.

Die Staatsanwaltschaft Berlin II erhielt auch über die Senatsverwaltung für Justiz als erste Anfragen – Dienstaufsichtsbeschwerde betreffs der Verfahren 76 Js 1792/93 und 272 Js 2215/11 da im ersten Verfahren Urkundenunterdrückung der Gauck Be-hörde und der Staatsanwaltschaft II zum Himmel schreien und der Oberstaatsanwalt Reichelt im Verfahren 272 Js 2215/11 dagegen nichts unternommen hatte, nicht an-gezeigt sondern die Beiakte verschwinden ließ und die Beweise unterschlug über grobe Ermittlungsfehler im 76 Js 1792/93, die zur Aufhebung der Einstellung des Ermitt-lungverfahrens hätte führen müssen, den :

Das komplette Ermittlungsverfahren lief auf den Täterschutz bzw.Verbrecherschutz hinaus:

Staatsanwaltschaft II Berlin – Strafverfolgungsverhinderung im Amt – 76 Js 1792/93 nach Vorgaben aus dem Kabinett !

JURA NOVIT KURIA ! – DAS GERICHT KENNT DIE RECHTSÄTZE !

Bei der Berliner Justiz bin ich mir nicht sicher, deshalb:

”Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsich-erheits-trakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” – Eine Straf-verfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Bew-eise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des Grundgesetzes und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahin-gehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. Erlaub ebenfalls eine Straf-tat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätig-keit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind nicht verjähren.

Über die Antworten der Staatsanwaltschaft wird hier in Verlängerung unmittelbar nach dem Eintreffen berichtet.

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Strafanzeige gegen den Sonderbeauftragten der Bundes-regierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS der DDR – BStU Behörde 222 UJs 662/13 aus der für die Gauck Behörde uneingeschränkter und unkontrollierba-rer Zeit unter der Leitung des Joachim Gauck.

WARUM !??? – DARUM!!!:

Verbrecherische und ungesühnte Urkundenunterdrückung des Pastor Joachim Gauck 

 

Joachim Gauck unterdrüchte 1994 Augenscheinobjekte Akte 577/85

http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/

Durch Strafvereietlung im Amt Folterknechte des MfS durch Berliner Justiz geschützt !

76 Js 1792/93 und 272 Js 2215/11 purer Täterschutz – Folterknechte des MfS -FREI!!!

Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neidhardt- Anstifter zur Folter -blieben verschont.

Verleumdung und Verhöhnung des Folteropfers seitens Oberstaatsanwalt Reichelt

Anstiftung zur Folter im Amt kann in Deutschland nicht geahndet werden

Es gibt nach 20 Jahren Suche nach der Gerechtigkeit für erlittene Folterungen und Folterer

Sie hatten alle keine Skrupel die Anstiftung zur Folter auch zu beweisen..

Die Strafanzeige 272 Js 2215/11 wegen Folter,Mißhandlungen und andere Delikten niederscvhlug Reichelt nach 2 Tagen

SO arbeitet Oberstaatsanwalt Reichelt weit 272 Js 2215/11 und 272 Js 325/13

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