Auf MEINEN OFFENEN BRIEF hat sich der Oberstaatsanwalt Reichelt natürlich nicht herabgelassen zu antworten. Am 18.4.2013 erhielt die Staatsanwaltschaft Berlin kon-krete Fragen die die Arbeit des Oberstaatsanwalts Lorke und des stasufreundlichen Ober-staatsanwalt Reichelt betreffen- Frist für die Antwort ist der 20.5.2013.
Die Staatsanwaltschaft Berlin II erhielt auch über die Senatsverwaltung für Justiz als erste Anfragen – Dienstaufsichtsbeschwerde betreffs der Verfahren 76 Js 1792/93 und 272 Js 2215/11 da im ersten Verfahren Urkundenunterdrückung der Gauck Be-hörde und der Staatsanwaltschaft II zum Himmel schreien und der Oberstaatsanwalt Reichelt im Verfahren 272 Js 2215/11 dagegen nichts unternommen hatte, nicht an-gezeigt sondern die Beiakte verschwinden ließ und die Beweise unterschlug über grobe Ermittlungsfehler im 76 Js 1792/93, die zur Aufhebung der Einstellung des Ermitt-lungverfahrens hätte führen müssen, den :
Das komplette Ermittlungsverfahren lief auf den Täterschutz bzw.Verbrecherschutz hinaus:
JURA NOVIT KURIA ! – DAS GERICHT KENNT DIE RECHTSÄTZE !
Bei der Berliner Justiz bin ich mir nicht sicher, deshalb:
”Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsich-erheits-trakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” – Eine Straf-verfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Bew-eise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des Grundgesetzes und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahin-gehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. Erlaub ebenfalls eine Straf-tat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätig-keit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind nicht verjähren.
Über die Antworten der Staatsanwaltschaft wird hier in Verlängerung unmittelbar nach dem Eintreffen berichtet.
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Strafanzeige gegen den Sonderbeauftragten der Bundes-regierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS der DDR – BStU Behörde 222 UJs 662/13 aus der für die Gauck Behörde uneingeschränkter und unkontrollierba-rer Zeit unter der Leitung des Joachim Gauck.
WARUM !??? – DARUM!!!:
Verbrecherische und ungesühnte Urkundenunterdrückung des Pastor Joachim Gauck
Joachim Gauck unterdrüchte 1994 Augenscheinobjekte Akte 577/85

