
Generalstaatsanwaltschaft-Frau Roth bestätigte: Nach 7.6.1983 hätte ich ausgewiesen werden müssen. Für STASI galt Gesetz der DDR nicht.. es folgten Folter,weitere ärztliche Übergriffe, Gewaltanwendung,Verschleppung,Isolation Einzelhaft… 2,5 Jahre… von allen abgeschnitten dem Bösen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert, bis auf den Skalpell der IM Ärzte!
