Blog-Archive

“Die ratio legis, also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden“  „Folter ist, wenn ich dem Menschen mit … Weiterlesen

Publiziert am von stasifolteropferadamlauks | 3 Kommentare