Zwangsvereinigtes Deutschgland ein Rechtsstaat oder Was ? ohne § Folter und § Anstiftung zur Folter – geht das?

AUSSCHUSS  der UNO GEGEN FOLTER PRÜFT DIE SITUATION IN DEUTSCHLAND

30 April 2019

Der Ausschuss der UNO in Genf gegen Folter hat heute Nachmittag seine Prüfung des sechsten regelmäßigen Berichts Deutschlands über Maßnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung abgeschlossen.

Tiger-Käfig“, installiert vom DDR-Justizorgan STASI – im DDR-Strafvollzug / Sicht eines von der DDR-Justiz Inhaftierten.

Peter Jugel, stellvertretender Ständiger Vertreter Deutsch-lands im Büro der Vereinten Nationen in Genf, erinnerte daran, dass Deutschland ein Unterstützer des Komitees gegen Folter und des Freiwilligenfonds der Vereinten Nati-onen für Folteropfer sei, und stellte dann die deutsche Delegation vor.

2

Peter Jugel, stellvertretender Ständiger Vertreter für die Einführung des Berich-ts Deutschlands, Almut Wittling Vogel, Leiter der Direktion IV C (Menschenrech-te, EU-Recht und Völkerrecht) und Vertreter der Bundesregierung für Mensch-enrechtsfragen, Bundesministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes sagte, Deutschland habe das Gesetz über die vorbeugende Inhaftierung und seine Praxis erheblich verbessert; 2018 hatte die Große Kammer des Euro-päischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt, dass die vorbeugende Inhaftierung in ihrer derzeitigen Form voll und ganz im Einklang mit der Europäischen Konvention steht.

3

Das Straf- und Verfahrensrecht sah die rechtlichen Mittel zur Untersuchung des mutmaßlichen kriminellen Verhaltens von Polizeibeamten und Landesstaaten vor, um die entsprechenden Beschwerdemechanismen weiter zu verbessern, unter anderem durch den Rückgriff auf neue Instrumente wie die öffentlichen unabhängigen und nicht an Anweisungen gebundenen Bürgerbeauftragten.

Frau Wittling Vogel sprach 2017 auf dem Gipfeltreffen der Gruppe 20 in Hambu-rg über die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei und sagte, Deutschland lege großen Wert darauf, alle Vorwürfe einer unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt durch Strafverfolgungsbeamte gründlich zu untersuchen war auch für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei von großer Bedeutung.


Im darauffolgenden Dialog bekräftigten die Experten des Ausschusses erneut die Besorgnis, dass schwerwiegende Diskrepanzen zwischen der Definition von Folter durch die Konvention und der im innerstaatlichen Recht enthaltenen Defi-nition tatsächliche oder potenzielle Lücken für eine Uneinheitlichkeit geschaffen hätten.

Sie forderten Deutschland nachdrücklich auf, die bestehende Definition dahingehend zu ändern, dass sie ein breiteres Spektrum von Straftaten abdeckt, die Verjährungsfrist aufhebt und Folter als spezifische Straftat in sein allgemeines Strafrecht aufnimmt

4

Die “ratio legis“ also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würe des Mensch-en. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…

Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie neh-me, ihn zu einem bloßen Körper mache”sagte der Strafrechtsprofes-sor und Vizepräsident des Bundes-verfassungsgerichtes a.D. und RA Winfried Hassemer – 2003.

 

Die Experten lobten die Arbeit Deutschlands zur Verhinderung von Extremismus und Radikalisierung und äußerten sich besorgt über die weitreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, die nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016 ergriffen wurden und das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf Bewegungsfreiheit. Sie äußerten sich besorgt über die Zunahme von Angriffen und Gewalt gegen Flüchtlinge und Asylsuchende und baten die Delegation, die Maßnahmen zum Schutz dieser Gruppe darzulegen und alle Gewaltakte zu untersu-chen und strafrechtlich zu verfolgen. Die Experten erörterten die Ausbildung von Staats- und Strafverfolgungsbeamten zur Verhüt-ung und Bekämpfung von Folter.

5

Die Delegation wurde gebeten, über Maßnahmen zu informieren, die ergriffen wurden, um die Berichte über die Komplizenschaft und Beteiligung einiger Polizeibeamter an rechtsgerichteten und neonazistischen Aktivitäten, einschließlich Drohungen und Einschüchterungen von Einzelpersonen, anzugehen.


In ihren abschließenden Bemerkungen dankte Frau Wittling Vogel dem Ausschuss für einen sehr fruchtbaren Dialog, in dem die Delegation sehr fair behandelt wurde.

“Wer die Wahrheit nicht kennt, ist einfach dumm; Wer sie kennt und sie als Lügnerin bezeichnet, ist ein Verbrecher. “

Zitat von Pastor Joachim Gauck, Gründer und Leiter des Archivs der Überreste, ungefilterter Akten des MfS (STASI) Es gibt ein Video:

He said: “From time to time we realize that we live in a country that is deeply ill, in a landscape of lies, and there are people in every educational level who lie to the last.”

COMMITTEE AGAINST TORTURE EXAMINES

 

Jens Modvig, Vorsitzender des Ausschusses, dankte der Delegation und wünschte ihr alles Gute für ihre Bemühungen.

Die Delegation Deutschlands bestand aus Vertretern des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Inneres, Bauwesen und Gemeinschaft, des Bundesministeriums für Verteidigung, der Antidiskriminierungsbehörde für Land in Schleswig-Holstein und des Justizministeriums von Rheinland. Pfalz und die Ständige Vertretung Deutschlands beim Büro der Vereinten Nationen in Genf.


Der Ausschuss wird seine abschließenden Bemerkungen zum Bericht Deutschlands am Ende seiner sechsundsechzigsten Tagung am 17. Mai veröffentlichen. Diese und andere Dokumente im Zusammenhang mit der Arbeit des Ausschusses, einschließlich der von den Vertragsstaaten vorgelegten Berichte, werden auf der Webseite der Sitzung verfügbar sein. Der Webcast der öffentlichen Sitzungen des Ausschusses kann unter http://webtv.un.org/ abgerufen werden.

Der Ausschuss wird als nächstes um 15.00 Uhr öffentlich zusammentreten. am Mittwoch, dem 1. Mai, um die Prüfung des zweiten regelmäßigen Berichts über Südafrika (CAT / C / ZAF / 2) abzuschließen.

Bericht

Dem Ausschuss liegen der sechste periodische Bericht Deutschlands (CAT / C / DEU / 6) und die Liste der Fragen vor der Berichterstattung (CAT / C / DEU / QPR / 6) vor.

Präsentation des Berichts

PETER JUGEL, stellvertretender Ständiger Vertreter von Germany beim Büro der Vereinten Nationen in Genf, erinnerte daran, dass Deutschland ein Unter-stützer des Komitees gegen Folter und des Freiwilligenfonds der Vereinten Na-tionen für Opfer von Folter war. Jugel stellte dann die deutsche Delegation vor.

ALMUT WITTLING VOGEL, Leiter der Direktion IV C (Menschenrechte, EU-Recht und internationales Recht) und Vertreter der Bundesregierung für Men-schenrechtsfragen, Bundesjustizministerium und Verbraucherschutz in Deut-schland In der Vorlage des Berichts erklärte Deutschland, es habe sein Mög-lichstes getan, um die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgelegten Anforderungen und die Bedenken des Ausschusses hinsichtlich der Sicherungsverwahrung sowie die Anforderungen des Urteils des Bundes-verfassungsgerichts zu erfüllen. Das Gesetz über Sicherungsverwahrung und seine Praxis wurden erheblich verbessert. Die Bundesbehörden und alle Bun-desländer hatten neue Gesetze zur Sicherungsverwahrung erlassen, 200 Mil-lionen Euro für Neubauten ausgegeben und eine große Anzahl zusätzlicher Mitarbeiter eingestellt, die speziell für die Pflege qualifiziert waren Personen in Sicherungsverwahrung. Diese Reform hatte ein für alle Mal den grundlegenden Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung geklärt, der darauf abzielte, die Öffentlichkeit vor gefährlichen Personen zu schützen. Wie von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2018 anerkannt, entsprach die Sicherungsverwahrung in Deutschland in ihrer jetzigen Form voll und ganz der Konvention.

Das deutsche Straf- und Verfahrensrecht sah die rechtlichen Mittel zur Unter-suchung des mutmaßlichen kriminellen Verhaltens von Polizeibeamten vor, und die Mitgliedsstaaten hatten Schritte unternommen, um die entsprechenden Beschwerdemechanismen weiter zu verbessern. Neue Instrumente, auf die die Länder zurückgegriffen haben, waren die öffentlichen Bürgerbeauftragten, die unabhängig und an keine Anweisungen gebunden waren. In Bezug auf die umf-angreichen Proteste, einschließlich gewaltsamer Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Polizei auf dem Gipfeltreffen der Gruppe 20 in Hamburg im Jahr 2017, sagte Frau Wittling Vogel, dass strafrechtliche Ermittlungen Teil der Analyse der von den Behörden ergriffenen Maßnahmen gewesen seien. Für die Ereignisse in Hamburg war ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet worden. Deutschland legte großen Wert darauf, alle Vorwürfe der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt durch Strafverfolgungsbeamte gründlich zu untersuchen, was auch für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei von großer Bedeutung war.


Zur Verfolgung internationaler Verbrechen betonte Frau Wittling Vogel, dass Deutschland immer ein starker Befürworter der internationalen Strafjustiz gewe-sen sei. Ein wichtiger Teil seiner Bemühungen war die innerstaatliche Verfolgu-ng internationaler Verbrechen nach dem Grundsatz der universellen Gerichts-barkeit. Im Jahr 2008 wurde im Büro des Generalstaatsanwalts eine Abteilung für Kriegsverbrechen eingerichtet, die eine sehr aktive Politik zur praktischen Umsetzung des deutschen Verbrechenskodex gegen das Völker-recht verfolgte. Dieser Kodex ermöglichte zusammen mit dem Römischen Statut die Verfolgung von Folterhandlungen durch seine Bestimmungen über Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Zu den Errungenschaften der Abteilung für Kriegsverbrechen, die im Laufe der Jahre wiederholt erweitert worden war-en, gehörten die drei Verurteilungen wegen Kriegsverbrechen durch höhere Regionalgerichte, eines Mitglieds des sogenannten „Islamischen Staates“, eines anderen eines Führers eines Syrers Miliz, die Teile von Aleppo kontrolliert hatte, und zuletzt Mitglied einer anderen syrischen Miliz. Alle drei Verurteilungen ent-hielten Foltervorwürfe. Der Generalstaatsanwalt führte derzeit in 80 Fällen straf-rechtliche Ermittlungen durch, und in 15 Fällen wurden Haftbefehle erlassen.

Fragen der Experten des Ausschusses

CLAUDE HELLER ROUASSANT, Mitberichterstatterin des Komitees für Deut-schland, erkannte das Engagement und den Beitrag Deutschlands zu den Men-schenrechten und zur Verhütung von Folter an und dass die Situation in Gefän-gnissen und Haftanstalten im Allgemeinen mit den internationalen Gesetzen und Standards im Einklang stand. Es gab jedoch Berichte über Gewaltakte der Sicherheitskräfte sowie Fragen zur Situation von Migranten und Flüchtlingen, einschließlich rassistischer Äußerungen und diskriminierender Einstellungen, insbesondere Antislamismus und Antisemitismus.


Die Delegation wurde nach Maßnahmen gefragt, die ergriffen wurden, um das Verbrechen der Folter in das allgemeine Strafrecht und nicht nur in das Straf-gesetzbuch gegen das Völkerrecht aufzunehmen, sowie um die Artikel des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafrechts zu ändern, um das Verbot von Folter und Misshandlung zu stärken, zum Beispiel im Zusammenhang mit Schäden, die bei der Erfüllung offizieller Pflichten entstehen.

Der Mitberichterstatter erkannte an, dass die in der Konvention verankerten Rechte bereits durch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechts-konvention abgedeckt waren. In Bezug auf deutsche Staatsangehörige, die im Ausland Folterhandlungen begangen hatten, blieben jedoch Lücken in der Gesetzgebung. Ein solches Beispiel war der Fall Colonia Dignidad, in dem deutsche Staatsbürger während der Diktatur in Chile in den 1970er Jahren an der Begehung von Folterverbrechen beteiligt waren. Das Fehlen der eigenstä-ndigen Kriminalisierung von Folter nach deutschem Recht öffnete die Tür zur Straflosigkeit, betonte Heller Rouassant.

Deutschland machte geltend, dass es angesichts des breiten Umfangs des Rechtsschutzes nicht erforderlich sei, eine staatliche Einrichtung zu schaffen, die mit dem Schutz der Menschenrechte beauftragt sei. Das Bundesamt für Antidiskriminierung, das Bundesamt für Folterprävention und das Nationale Menschenrechtsinstitut waren die drei wichtigsten Menschenrechtsorganisationen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes von 2015 wurde das Nationale Menschenrechtsinstitut eingerichtet und erhielt 2016 den Status A nach den Pariser Grund-sätzen. Was waren die Auswahlkriterien für seine Mitglieder und wie war seine Governance strukturiert? Das Institut hatte Überwachungsfunktionen für die Konvention über die Rechte von Mensch-en mit Behinderungen und die Konvention über die Rechte des Kindes überno-mmen; – wann würde das Mandat auf die Konvention gegen Folter und andere Menschenrechtskonventionen ausgedehnt?


Die Delegation wurde nach der Ernennung von Mitgliedern der Bundesagentur für Folterprävention, einer Einrichtung, die als nationaler Präventionsmechanis-mus in Deutschland diente, nach den ihr zugewiesenen Mitteln und der Beteil-igung zivilgesellschaftlicher Organisationen an ihrer Arbeit sowie nach der Fra-ge befragt wie seine Unabhängigkeit aufrechterhalten wurde. Könnte die Dele-gation zu den Behauptungen Stellung nehmen, dass das der Agentur zugewies-ene Budget nicht ausreicht, um ihre Arbeit vollständig zu ermöglichen, insbeson
dere im Zusammenhang mit der Untersuchung von Vorwürfen wegen Gewalt durch die Polizei? Die Agentur war verantwortlich für die Überwachung der 280 im Land existierenden Haftanstalten und für die Überwachung der Ausweisung-en und Abschiebungen. Es hatte Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von Met-hoden des physischen Zwangs und des Einsatzes von Gewalt durch die Polizei in einigen Bundesländern geäußert.

Amnesty International hatte beispielsweise Bedenken hinsichtlich der Hinder-nisse für die wirksame Untersuchung von Beschwerden über Folter und Miss-handlung durch die Polizei geäußert, da es an Ermittlungsmechanismen unab-hängiger Aufsichtsbehörden mangelte. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und der Europarat hatten Deutschland aufgefordert, einen unabhän-gigen Beschwerdemechanismus einzurichten, der das gesamte Gebiet und alle staatlichen Stellen abdeckt.

Deutschland war der festen Überzeugung, dass seine Antiterrorgesetze den internationalen Gesetzen und Standards voll und ganz entsprechen, insbeso-ndere nach der umfassenden Analyse durch die parlamentarische Untersuch-ungskommission. In diesem Zusammenhang lobte der Mitberichterstatter die Arbeit Deutschlands zur Verhinderung von Extremismus, unter anderem durch Bildung, Engagement für die Jugend, Sozialarbeit und Aktivitäten zur Entradik-alisierung. Amnesty International hatte jedoch erklärt, dass Deutschland nach dem Angriff auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016 weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffen habe, die das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf Freizügigkeit geschwächt hätten.


Der Mitberichterstatter nahm die Berichte zur Kenntnis, in denen behauptet wur-de, Deutschland habe den Einsatz von Drohnen durch Dritte in nicht konfliktbe-hafteten Ländern erleichtert und darauf abzielen, bestimmte Personen, die geg-en das Völkerrecht verstoßen, selektiv zu eliminieren.

Im März 2019 hatte das Hohe Verwaltungsgericht von NRW eine Erklärung in dem von Bürgern des Jemen eingereichten Verfahren gegen Deutschland wegen angeblicher Beteiligung an Drohnenangriffen in diesem Land im Jahr 2012 abgegeben.

Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass Deutschland eine rechtliche Verpflichtung dazu hatte festzustellen, ob Drohnenangriffe, die von einer Militärbasis auf ihrem Territorium ausgehen, mit dem Völkerrecht vereinbar seien.


Der Ausschuss war besorgt über die Verwendung der unzureichend definierten Kategorie „potenzieller Angreifer“ in den jüngsten Antiterrorgesetzen, insbesondere des Gesetzes von 2017, mit dem die Überwachungsmöglichkeiten der Bundespolizei erweitert und die Anwendung von Maßnahmen wie Hausarrest genehmigt wurden. elektronische Armbänder und Überwachung der Kommunikation potenzieller Angreifer sowie Verlängerung der Untersuchungshaft von 14 Tagen auf drei Monate in einigen Bundesländern.


Der Ausschuss lobte die außergewöhnliche Führung Deutschlands und seine Reaktion auf die Flüchtlingskrise 2015 und erkannte die politischen Kosten an, die der Bundesregierung dadurch entstanden wären, einschließlich der politischen Manipulation des Themas durch extremistische Parteien.

Im Jahr 2017 hatte Deutschland 222.683 Asylanträge erhalten, ein Rückgang von 70 Prozent gegenüber 2016, und der Abwärtstrend setzte sich 2018 und bis 2019 fort.

Deutschland sei auch führend bei der Rückkehr und Rückführung von Flüchtlingen, sagte der Mitberichterstatter unter Hinweis darauf, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Prüfung von Asylanträgen das Folterrisiko im Herkunftsland berücksichtigt hat.


Trotz der sich verschlechternden Bedingungen in Afghanistan wurde die Rückkehr von Asylbewerbern aus diesem Land fortgesetzt, und das Komitee war besorgt über die anhaltende Inhaftierung von Asylbewerbern, die auf ihre Abschiebung warten würden, einschließlich derjenigen, die nach dem Dublin-Verfahren abgeschoben wurden, sowie über das Fehlen von Verfahren, die die Identifizierung schutzbedürftiger Asylsuchender und Flüchtlinge, einschließlich Folteropfer, ermöglichen würden.


Die Angriffe und die Gewalt gegen Flüchtlinge und Asylsuchende seien weiterhin besorgniserregend, sagte Heller Rouassant und erkannte die Ernsthaftigkeit an, mit der die Bundesregierung das Problem angegangen sei, einschließlich der umfassenden Konsultationen mit Organisationen der Zivilgesellschaft und der Annahme von der nationale Aktionsplan gegen Rassismus und andere Formen der Diskriminierung. Am 16. April 2019 wurde dem Parlament das Gesetz über die organisierte Rückkehr vorgelegt. Dazu gehörten strengere Maßnahmen gegen Flüchtlinge und Asylsuchende, der Entzug ihrer Rechte und der Entzug der Sozialhilfe. Könnte die Delegation einen Kommentar abgeben?


Herr Heller Rouassant äußerte sich besorgt über die nicht einvernehmliche Genitalverstümmelung intersexueller Personen, da 1.700 Operationen ohne Zustimmung und nicht aus dringenden Gründen durchgeführt worden waren.

Schließlich sprach der Mitberichterstatter das umstrittene Problem der Waffenexporte nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten

Arabischen Emirate sowie den Zusammenhang mit dem Konflikt im Jemen an, in dem zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht andauerten.

Welche Rechtsvorschriften waren vorhanden, um dieses Thema im Einklang mit der Menschenrechtspolitik Deutschlands zu regeln?

BAKHTIYAR TUZMUKHAMEDOV, Mitberichterstatter des Ausschusses für Deutschland, bekräftigte die Besorgnis, dass die schwerwiegenden Diskrepanzen zwischen der Definition des Übereinkommens von Folter und der im innerstaatlichen Recht enthaltenen tatsächlichen…oder potenziellen Lücken für die Straflosigkeit geschaffen hätten. Das deutsche Strafgesetzbuch spiegelte kaum verschiedene Facetten der Definition des Übereinkommens wider, da Folter als „Körperverletzung oder Körperverletzung“ definiert wurde. Der Ausschuss forderte Deutschland nachdrücklich auf, die bestehende Definition dahingehend zu ändern, dass sie ein breiteres Spektrum von Straftaten abdeckt, die Verjährungsfrist aufhebt und Folter als spezifische Straftat in sein allgemeines Strafrecht aufnimmt.

In Bezug auf die Verwendung des Übereinkommens gegen Folter als Rechtsquelle oder Mandat vor deutschen Gerichten stellte der Mitberichterstatter fest, dass das Bundesverfassungsgericht eher dazu neigte, europäische Instrumente als das universelle Übereinkommen gegen Folter zu zitieren es war nicht geneigt, die Ansichten des Ausschusses als Hilfsquelle zu zitieren.

Der Mitberichterstatter bekräftigte die entscheidende Bedeutung einer rechtlichen Definition von Folter im Strafgesetzbuch, der offensichtlichsten Rechtsquelle des Landes, und verwies auf einen Fall, der dem in Berlin ansässigen Europäischen Zentrum für Verfassung und Menschenrechte dem Ausschuss zur Kenntnis gebracht wurde beteiligt einen deutschen Staatsbürger, der angeblich während der Militärjunta mit chilenischen Behörden zusammengearbeitet hatte. Nach der Wiederherstellung der Zivilherrschaft in Chile war gegen diese Person Anklage erhoben worden, und Chile hatte Deutschland um Rechtshilfe gebeten, einschließlich der Auslieferung. Die Nichtauslieferung der Bestimmungen des deutschen Grundgesetzes durch die eigenen Bürger in Verbindung mit dem Fehlen einer Verjährungsfrist für das spezifische Folterverbrechen und der fehlenden Definition des letzteren ermöglichte es dem deutschen Staatsbürger jedoch, beiden chilenischen Bürgern zu entkommen und innerstaatliche Strafverfahren.


In Bezug auf die Ausbildung von Strafverfolgungspersonal, Personal von Haftanstalten und Ärzten erkundigte sich Herr Tuzmukhamedov nach konkreten Maßnahmen, die ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass das Istanbuler Protokollhandbuch regelmäßig und systematisch bestimmten Mitarbeitern beigebracht wurde. Wurden Beamte, die mit Asylbewerbern zu tun hatten, in interkulturellen Kommunikationsfähigkeiten und im Erkennen von Anzeichen anhaltenden psychischen Leidens geschult, und wurden Dolmetscher darin geschult, medizinische Experten bei der Kommunikation mit Personen zu unterstützen, die körperlichen oder geistigen Folterungen ausgesetzt waren? Deutschland habe seine Streitkräfte schon lange im Rahmen internationaler Missionen eingesetzt, stellte der Mit-Berichterstatter fest und erkundigte sich nach der Ausbildung der Truppen in Fragen des Völkerrechts.

Er bemerkte, dass das Handbuch zum Gesetz über bewaffnete Konflikte keinen Verweis auf das Übereinkommen gegen Folter oder dessen Fakultativprotokoll enthielt. Darüber hinaus schienen die Passagen im Katalog 2019 im Ausbildungszentrum der Vereinten Nationen der Deutschen Streitkräfte keinen Bezug zum humanitären Völkerrecht oder zum internationalen Menschenrechtsrecht zu haben.


In Bezug auf die grundlegenden rechtlichen Garantien wies Herr Tuzmukhamedov auf die Lücken bei der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften hin, einschließlich des Versäumnisses, in Gewahrsam genommene Personen schriftlich über ihre Rechte in Polizeistatistiken in Brandenburg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zu informieren.

In Niedersachsen waren Flugblätter für Personen, die nach dem Polizeigesetz in Gewahrsam genommen wurden, nur in deutscher Sprache erhältlich. Die Delegation wurde gebeten, sich zur systematischen Anwendung grundlegender rechtlicher Schutzmaßnahmen und insbesondere zur Anwendung körperlicher Beschränkungen für in Gewahrsam befindliche Personen zu äußern.


Andere Experten stellten fest, dass das deutsche Rechtssystem gut strukturiert und robust sei und dass in dieser Rechtsmaschinerie das Bundesverfassungsgericht einen sehr wichtigen Platz einnehme. Dieses Gericht hatte eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die auf Beschwerden von Personen beruhten, deren Rechte von den Behörden verletzt worden waren. In seiner Entscheidung von 2009 hatte der Gerichtshof festgestellt, dass illegale Überstellungen und geheime Inhaftierungen gegen die Verfassung des Staates verstoßen hatten, stellten die Experten fest und baten die Delegation, die Schritte zu erläutern, die unternommen wurden, um diese Entscheidung weiterzuverfolgen. Vor kurzem hatte eine Gruppe von Journalisten beim Verfassungsgericht eine Beschwerde wegen der Befugnis der Geheimdienste zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern unter Verstoß gegen die Meinungsfreiheit eingereicht

 

Ein anderer Experte äußerte sich besorgt über die übermäßige Dauer der Einzelhaft, die für Erwachsene bis zu vier Wochen und für Jugendliche bis zu zwei Wochen betrug. Die empfohlene Dauer der Einzelhaft betrug 14 Tage für Erwachsene, während es für Jugendliche einen zunehmenden Trend zur Abschaffung dieser Disziplinarstrafe gebe.


FELICE GAER, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, bekräftigte die Besorgnis des Ausschusses über die Zunahme von Angriffen und Gewalt gegen Flüchtlinge und Asylsuchende und forderte die Delegation auf, die Maßnahmen zum Schutz dieser Gruppe darzulegen und alle Gewaltakte zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. In Bezug auf die Frage der universellen Gerichtsbarkeit nahm Frau Gaer die drei Verurteilungen wegen Kriegsverbrechen und die beträchtliche Anzahl von Fällen vor deutschen Gerichten positiv zur Kenntnis und fragte, wie viele Anklagen Menschenrechtsverletzungen gegen die Jesiden im Irak und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien betrafen und Irak. Der stellvertretende Vorsitzende äußerte sich besorgt über die Berichte über die Komplizenschaft und Beteiligung einiger Polizeibeamter an rechtsgerichteten und neonazistischen Aktivitäten, einschließlich Drohungen und Einschüchterungen von Einzelpersonen, und bat die Delegation, über Maßnahmen zur Lösung dieses Problems zu informieren.


Antworten der Delegation

Die Delegation erklärte, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte eine wichtige Rolle beim Schutz der Menschenrechte im Land spiele, und erklärte, dass das Gremium völlig unabhängig sei. Der Direktor und der stellvertretende Direktor wurden vom Kuratorium nach einer öffentlichen Bekanntgabe der Stelle ausgewählt. Das Kuratorium bestand aus einer Gruppe unabhängiger Personen aus verschiedenen Interessengruppen, darunter Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen und das Parlament. nur diejenigen hatten Stimmrecht. Weitere Mitglieder waren verschiedene Vertreter der Regierung und ihrer Agenturen, die kein Stimmrecht hatten. Alle Mitglieder wurden vom Forum für Menschenrechte und vom Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages ernannt.

Die derzeitige Koalitionsregierung hat in ihr Arbeitsprogramm die Verabschiedung einer gesetzlichen Verordnung aufgenommen, um unnötige Operationen an intersexuellen Kindern zu verhindern. Eine Operation zur Ausrichtung der Sexualität war nur zulässig, wenn dies eine lebensrettende Maßnahme war. Es wurde eine Broschüre für Eltern herausgegeben, in der die Eltern aufgefordert wurden, nicht operiert zu werden.

In Bezug auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in Bezug auf die deutsche Erleichterung des Einsatzes von Drohnen durch Dritte erklärte die Delegation, dass es sich um die Rolle der Ramstein Air Base handele und dass die Drohnen von den Vereinigten Staaten gesteuert würden, von der Staatsarmee der Vereinigten Staaten. Deutschland diskutierte die Vorfälle und die damit verbundene internationale Verpflichtung gegenüber den Vereinigten Staaten und dem Personal der Ramstein Air Base. Das Urteil war insofern unklar, als es die Regierung aufgefordert hatte, „mehr zu tun“, ohne zu klären, was dies bedeutete, und noch nicht endgültig war, als die Regierung Berufung einlegte.


Deutschland sei sich der prekären finanziellen Situation des nationalen Präventionsmechanismus und der Unzulänglichkeit seiner Ressourcen bewusst, sagte die Delegation und erklärte, dass ein Treffen zwischen Bund und Ländern einberufen werde, um das Thema zu erörtern, da der Mechanismus erforderlich sei von allen finanziert.

Die vorbeugende Inhaftierung sei anders als die vorgerichtliche Inhaftierung, erklärte die Delegation und erklärte, die Gesetzgebung sei im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Ausschusses gegen Folter und des Bundesverfassungsgerichts an Deutschland reformiert worden.

SAMIAH EL SAMADONI, öffentliche Ombudsperson für soziale Angelegenheiten, Kommissarin für Landpolizei, Ombudsperson für Kinder- und Jugendhilfe, Leiterin der Antidiskriminierungsagentur für Land in Schleswig-Holstein, erklärte, sie sei eher Teil der Legislative als der Exekutive, von der die Ombudsperson völlig unabhängig war. Das Büro erhielt Beschwerden von Bürgern gegen die Polizei sowie Petitionen von Polizeibeamten wegen Unregelmäßigkeiten im Dienst. Das Amt erhielt und verarbeitete auch anonyme Beschwerden und Petitionen. Nach der Beurteilung der Situation würde das Amt eine Empfehlung für Maßnahmen an Behörden oder das Parlament abgeben, und ein Fall könnte zur Disziplinar- oder strafrechtlichen Sanktion an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Das Amt könnte auch selbst handeln. Die Bürgerbeauftragte wurde vom Landtag finanziert. Seit Oktober 2016 hatte die Bürgerbeauftragte 128 Beschwerden von der Öffentlichkeit erhalten, die sich hauptsächlich auf unhöfliche Behandlung bei Polizeiverkehrskontrollen, Behinderung der Justiz, aber auch auf Körperverletzung und illegale Inhaftierung bezogen. Im gleichen Zeitraum hatte das Amt 371 Petitionen von Polizeibeamten erhalten, in denen Themen wie mangelnde Ausrüstung, Unregelmäßigkeiten bei der Einstellung, Mobbing und sexuelle Belästigung oder die Legitimität polizeilicher interner Ermittlungen behandelt wurden. Bisher hatte das Amt keine strukturellen Probleme festgestellt.


Die Delegation erklärte, dass das Folterverbrechen durch eine Reihe von Bestimmungen in der deutschen Gesetzgebung abgedeckt sei und dass das Gewicht des Übereinkommens und das Verständnis Deutschlands für die Schwere des Verbrechens in dem gesetzlich vorgesehenen Strafbereich gesehen werden könnten. Das Übereinkommen gegen Folter hatte aufgrund seiner auf der Verfassung beruhenden Durchführungsvorschriften den Status eines Bundesgesetzes.


Nach deutschem Recht wird durch eine laufende Untersuchung im Ausland die Verjährungsfrist nicht ausgesetzt, was auf die Rolle der Verjährungsfrist bei der Gewährleistung des Rechtsfriedens und die Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers zur Gewährleistung einheitlicher Verfahren zurückzuführen ist.

Im Fall von Colonia Dignidad hatte es eine intensive Zusammenarbeit zwischen chilenischen und deutschen Behörden gegeben, was die Bedeutung widerspiegelte, die Deutschland dem Thema beimaß.

Eine gemeinsame Kommission wurde eingesetzt, um die Opfer zu unterstützen und die Ermittlungen zu unterstützen.


Das deutsche Gesetz sah die Autonomie der Länder vor, über die Identifizierung von Polizeibeamten zu entscheiden, und verschiedene Bundesländer verwendeten unterschiedliche Modelle.

Was die Bundespolizei anbelangt, so sah die Regierung keinen Grund für die Polizeibeamten, Ausweise oder andere Ausweispapiere zu tragen, und es gab keinen einzigen Fall oder eine Beschwerde, die nicht bearbeitet werden konnte, weil eine Person keinen Ausweis bei sich gehabt hätte. Die Einführung der Beschwerdemechanismen oder -verfahren lag in der Zuständigkeit der Länder, und auch hier war das Bild sehr unterschiedlich. Für die Bundesregierung war es wichtig, Mechanismen zur Identifizierung und Bekämpfung von Fehlverhalten zu haben, und es war nicht erforderlich, eine Beschwerdestelle einzuführen. Verfahren für interne oder externe Beschwerden waren vorhanden und wurden auch online angewendet. Mehrere Bundesländer hatten unabhängige Agenturen, oft in Form einer Ombudsperson.

 

Deutschland befand sich mittlerweile im zweiten Zyklus der Berichterstattung über die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über Maßnahmen gegen den Menschenhandel. In dem Koalitionsabkommen, auf dem die derzeitige Regierung beruhte, wurde ausdrücklich die Maßnahme zur Verbesserung der Strukturen zur Bekämpfung des Menschenhandels erwähnt.

Seit 1997 wurde eine Arbeitsgruppe zum Menschenhandel eingerichtet, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in dieser Frage zu fördern. Es wurden zwei neue Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskräften und dem Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Kinderhandel befassen. Unter anderem wurde 2017 das Gesetz zum Schutz der in der Prostitution Beschäftigten erlassen.


Die Vermittlung von Asylbewerbern fiel in die Zuständigkeit der Länder, obwohl die Bundesbehörden, nämlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, eng eingebunden waren.

Das Koalitionsabkommen sah die Schaffung sogenannter „Ankerzentren“ vor, um den Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehrprozess zu rationalisieren und zu festigen.

Ein Asylbewerber würde bei seiner Ankunft in das Zentrum gebracht und nach Bearbeitung seines Antrags in eine andere Unterkunft verlegt. Die Zentren waren bisher in drei Bundesländern eingerichtet worden; Die Verantwortung für deren Finanzierung und Betrieb lag bei jedem Land, während die Bundesbehörden Instrumente zur besseren und frühzeitigen Identifizierung von Asylbewerbern bereitstellten und für die Bewertung des Asylantrags verantwortlich waren. Die Ankerzentren waren weder geschlossene Einheiten noch Zentren für Personen, denen die Freiheit entzogen war; Den Asylbewerbern stand es frei, sich zu bewegen und das Zentrum zu verlassen. Das Recht auf Asylleistungen war jedoch mit ihrem Aufenthalt im Zentrum verbunden.

In Bezug auf die Neuansiedlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern aus Drittländern war Deutschland Teil des EU-Systems, nach dem es sich bereit erklärt hatte, 2018/19 10.200 Personen aufzunehmen. Im Rahmen des Programms würde Deutschland 6.000 Personen aus der Türkei empfangen. 3.200 aus Libyen und Niger; 2.900 aus Ägypten, Äthiopien, Jordanien und dem Libanon; 500 würden als Teil eines Pilotprojekts ankommen, das auf privatem Sponsoring basiert; und weitere 500 würden von Schleswig-Holstein empfangen.

Derzeit warteten 240.000 Personen auf die Abschiebung. Dies waren Asylsuchende, deren Anträge im Berufungsverfahren abgelehnt und abgelehnt worden waren. Von diesen 180.000 hatten den Status „geduldet“, da ihre Abschiebungsentscheidungen ausgesetzt worden waren. Das Gesetz über die ordnungsgemäße Rückkehr hatte die Schwelle für die Inhaftierung von Einwanderern gesenkt und die Bestimmungen zur Verwaltung der Abschiebung von Deportierten verschärft, die die Abschiebung vermieden, eine Straftat begangen oder Dokumente gefälscht hatten. Diese Personen konnten nun festgenommen werden.

In Bezug auf die Deportationen nach Afghanistan erklärte die Delegation, dass die Deportationen nach den Angriffen auf die Botschaft in Kabul ausgesetzt worden seien, da die Unterstützung auf lokaler Ebene nicht verfügbar sei. Die Deportationen wurden nun von Fall zu Fall für Personen wieder aufgenommen, die eine der drei Bedingungen erfüllten: eine potenzielle terroristische Bedrohung, eine gefälschte Identität oder einen Verbrecher, der schwere Verbrechen begangen hatte. Es gab sicherlich keine Deportation von Familien oder Kindern.

Das Istambuler Protokoll wurde ins Deutsche übersetzt und es wurden Standards und Richtlinien für die Identifizierung und Bewertung traumatisierter Personen entwickelt. Eine Reihe von Schulungsunterlagen und Schulungsaktivitäten wurde entwickelt, häufig in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden, beispielsweise von Ärzten. Das Verbot und die Verhütung von Folter waren ein wesentlicher Bestandteil der Grundausbildung der Streitkräfte.


In Bezug auf die internationale Justiz teilte die Delegation mit, dass die Abteilung für Kriegsverbrechen im Zeitraum 2011-2019 55 Ermittlungsverfahren durchgeführt habe, die Foltervorwürfe enthielten, und dass noch 37 Ermittlungen offen seien. Die Mehrheit befasste sich mit dem Irak und Syrien. In Bezug auf die Fälle mit Jesiden gab es vor einem Gericht in München einen laufenden Fall, in dem ein deutscher Staatsbürger des Mordes an einem jazidischen Kind und der Folter der Mutter beschuldigt wurde. Der Verkauf von Waffen war stark reguliert und konnte nur auf der Grundlage von Lizenzen der Bundesregierung erfolgen, nachdem sie die Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Frage, ob die Waffen in einem Konflikt eingesetzt werden würden, bewertet hatte.

 

Die Strafprozessordnung enthielt das spezifische Verfahren zur Anwendung von Rechtsmitteln, das nicht nur anwendbar war, wenn einer Person die Freiheit entzogen wurde, sondern sobald eine Person beschuldigt wurde, und es enthielt ein Recht auf einen Anwalt, das Recht, Zeugenaussagen abzulehnen, und andere Bestandteile.

Die Informationsbroschüre über die Rechte von Inhaftierten war neben Deutsch auch in 48 Sprachen verfügbar. Wenn eine Polizeistation die Broschüre nicht in einer erforderlichen Sprache hatte, konnte sie diese von der Website des Bundesministeriums herunterladen. Die Regulierung der Gefängnisse lag seit 2006 in der Zuständigkeit der Länder, und alle hatten ihre eigenen Gefängnisgesetze verabschiedet, die die Bestimmungen des Bundesgefängnisgesetzes weitgehend umsetzten.

Die Delegation betonte, dass die Gewalt gegen Flüchtlinge abnehme; 2018 war beispielsweise ein Rückgang um 20 Prozent zu verzeichnen. In etwa zwei Dritteln der Straftaten war Gewalt registriert worden. Deutschland hatte eine Reihe von Schritten zum Schutz von Flüchtlingen und Unterbringungszentren unternommen, darunter physische Maßnahmen, Informationsbroschüren zum Zusammenleben, die Einrichtung einer Hotline und die Schulung des Personals in den Unterbringungszentren zum Schutz vor Gewalt. In den Unterbringungszentren gab es einen Mindeststandard für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt.


Deutschland war daran interessiert, seine Staatsangehörigen zu verfolgen, die mit dem Islamischen Staat gekämpft hatten. Einige wurden im Irak festgenommen; Jeder Bürger hatte das Recht, in das Land zurückzukehren, aber ausländische Kämpfer hatten nicht das Recht, aktiv abgerufen zu werden. In Einzelfällen waren Frauen und Kinder aus der Türkei und dem Irak zurückgekehrt; solche Rücksendungen müssen rechtzeitig und mit viel Aufmerksamkeit vorbereitet werden.

 

Im Jahr 2018 gab es 140.000 Opfer intimer Gewalt wie Mord, Stalking oder Zwangsprostitution. Davon waren 82 Prozent Frauen und 73 Prozent aller Opfer Deutsche.


Anschlussfragen und Antworten

CLAUDE HELLER ROUASSANT, Mitberichterstatter des Ausschusses für Deutschland, bekräftigte die Besorgnis über die finanziellen Herausforderungen, denen sich der nationale Präventionsmechanismus weiterhin gegenübersah, und betonte, dass dieser Mechanismus für die Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland von wesentlicher Bedeutung sei. Der nationale Präventionsmechanismus war gesetzlich verboten, die Namen privater Einrichtungen zu veröffentlichen, bei denen Verstöße gegen die Konvention gegen Folter stattfanden. Der Mitberichterstatter lobte die Annahme des Istanbuler Protokolls und seine Ausweisung als Hauptinstrument im Kampf gegen Folter und fragte die Delegation nach den konkreten Auswirkungen seiner Umsetzung.

BAKHTIYAR TUZMUKHAMEDOV, Mitberichterstatter des Ausschusses für Deutschland, bat die Delegation, den Prozess zu erläutern, nach dem Regeln und Grundsätze des Völkerrechts in das deutsche Recht integriert wurden, und insbesondere, wer über diese Grundsätze entschieden habe. In diesem Zusammenhang war es besonders wichtig sicherzustellen, dass das nationale Recht eine spezifische Definition und ein spezifisches Verbot von Folter enthielt, zumal Deutschland ein grundlegend kontinentales Rechtssystem hatte, in dem der „schwarze Buchstabe des Gesetzes“ eine Rolle spielt.

In ihrer Antwort erklärte die Delegation, dass die Nationale Agentur zur Verhütung von Folter beauftragt sei, die Umsetzung der Konvention gegen Folter zu überwachen. Daher sei es nicht erforderlich, dem Deutschen Institut für Menschenrechte dasselbe Mandat hinzuzufügen. Flüchtlinge und Asylsuchende wurden von den Ankerzentren selbst medizinisch versorgt, während bei Überweisung eine spezielle medizinische Versorgung zur Verfügung stand, auch für traumatisierte Personen.


Deutschland war sich der Schwächen im Fall Colonia Dignitas bewusst und bekräftigte sein Engagement für die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht aller Bürger, die schwere Verbrechen begangen hatten. Die entscheidende Bewegung in diesem Fall sei das Inkrafttreten der Verjährungsfrist gewesen, erklärte der Delegierte.


Der nationale Präventionsmechanismus war verpflichtet, alle Verstöße gegen die Konvention gegen Folter an allen Haftorten und Einrichtungen, einschließlich privater, zu melden. Sie musste alle diese der Aufsichtsbehörde melden, die dann verpflichtet war, Maßnahmen zu ergreifen. Es war jedoch schwierig, die Namen der betreffenden Einrichtungen im Jahresbericht zu veröffentlichen, der der Öffentlichkeit zugänglich war, und dies lag an der Tatsache, dass der nationale Präventionsmechanismus nicht alle privaten Einrichtungen wie z.B. Pflegeheime die ältere Menschen betreuen konnte und die Veröffentlichung negativer Informationen über nur einige von ihnen eine unfaire Behandlung bedeutet haben würde.


Abschließende Bemerkungen

ALMUT WITTLING VOGEL, Leiter der Direktion IV C (Menschenrechte, EU-Recht und Völkerrecht) und Vertreter der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Deutschland, dankte dem Ausschuss für a sehr fruchtbarer Dialog, in dem die Delegation sehr fair behandelt wurde.

JENS MODVIG, Vorsitzender des Ausschusses, dankte der Delegation und wünschte ihr alles Gute für ihre Bemühungen. Der Ausschuss würde drei dringende Empfehlungen für die Weiterverfolgung auswählen, über die der Vertragsstaat innerhalb eines Jahres Bericht erstatten müsste. Alle Vertragsstaaten wurden aufgefordert, auch eine Überprüfung der Umsetzung der abschließenden Bemerkungen des Ausschusses vorzulegen.

 

Zur Nutzung der Informationsmedien; keine offizielle Aufzeichnung

CAT / 19 / 4E

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen