Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde:Adam Lauks – ungesühntes Folteropfer der STASI – contra Kammergericht Berlin 3133E – F 211.19 KG

Verba volant, scripta manent.                  Jura novit curia. – Das Gericht kennt die Rechtssätze !

 

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Dienst und Sachaufsichtsbeschwerde: 3133 E-R 219/19

Der Präsident des Kammergerichtes  Dr. Bernd Pickel weiß ganz genau dass es um eine Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde  gegen die Berliner Justiz und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin – les e Margarete Koppers und die BStU handelt.

Gesendet: Freitag, 09. Oktober 2020 um 09:52 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: verwaltung.KG@it.verwalt-berlin.de
Betreff: 3133 E-F 211/19 KG 30.September 2020 Mein WIDERSPRUCH erfolgt postalisch

Sehr geehrter Dr. Bernd Pickel,

Werrter Herr Präsident des Kammergerichtes,

Ich bedanke für die überflüssige ausführliche Belehrung des Richt-ers Dr. Wyes-Scheel und vermisse den Beweis, dass Sie persönlich sich die Uterlagen angeschaut hatten die ich am 26.8.2020 pers-önlich-unverzüglich in Ihrem Hause für Sie abgegeben hatte?

file:///C:/Users/adaml/Documents/Dr.%20Bernd%20Pickel%20President%20des%20Kammergerichts%20Berlin%2026.8.2020.pdf

Bitte bestätigen SIE persönlich, dass Sie mein Schreiben vom 28.6.2020 zur Kenntnis genommenhatten und das Sie sich auch ALLE Anlagen angesehen hatten?

Es existiert meine Behauptung dass das Landgericht Berlin seit 1992 dreimal meinen Antrag auf die Aufhebing des politisch-ope-rativen Urteils vom 6.4.1983 auf Weisung der General-staatsanwaltschaft Berlin niedergeschlagen hatte, wiederholt aus politich-operativen Gründen:

Weitere Beweise für die Rechtsbeugung auf Weisung des MfS von damals liefere ich Ihnen als Ergänzung zu meinem Schreiben vom 26.8.2020 das Richter Dr. Wyes -Scheel im Betreff  „seiner Antwort“ nicht zufällig ausgelassen hatte zu erwähnen.

Im Verfahren 551 Rh 218/15 ist  Bl.d. Akte 161 gestohlen worden und es wurde auch keine Verlustmeldung erlassen- weil die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers die an das LG nicht mehr zurück geschickt hatte?

Dadurch hat sie die grobe Verletzung des StUG  seitens der BStU    ( BND-Dame Jutta Probst ) absichtlich gedeckt; die Beweise DA-FÜR werde ich in Ihrem Haus demnächtst abgeben.

Keiner unserer Anträge wurde vom Landgericht Berlin schriftlich beschieden.

Hiermit beantrage ich Akteneinsicht in die Unterlagen 3133 €-F 211/19 KG.

Fakt ist eins: Sie hatten die „Bearbeitung“ gar nicht durchführen können weil die Akte, die sie als eingesehen erklärten am Landge-richt gar nicht mehr existiert. Die 12 Beistücke mit Anträgen und Beweisen hat das LG ( auf wessen Weisung ? ) mir nach Hause geschickt, damit die „Bearbeitung“ auch durch Sie als Kammerge-richtspräsident nicht erfolgen kann.

Nach in Ansehung von Blatt 160 ff d. A. ( 160-163 Bl.d.A. – da exi-stierte das Blatt d.A. 161 noch ) bleibt es bei der Auffassung Bl. 69 d. A. Der erneute Rehabilitierungsantrag ist als unzulässiger Zweitantrag zurückzuweisen.“                                                         Die Oberstaatsanwältin Schmitz-Dörner wußte nicht mal das es sich um meinen Drittantrag handelt!?

Die Verfahrensakte VAR 312/92 hatten Sie auch nicht herbeige-zogen, weil die auch dringend an Westhafen zutückgeschickt wurde?

Mit allen Mitteln deckt die Berliner Justiz die damalige Rechtsbeu-gung im politischen Prozess in der DDR zu decken, die zu versch-leiern.

Die Tat im Anhang- Anlage  zur Beschuldigten Vernehmung  vom 4.11.82 – PAVLOVIC/ROGERS wurde mir zugeschlagen um nach einem Deal: SFRJ-Konsul Zivaljevic und MfS, den Sohn von Partisaneneltern seit 1941 und angestellten des IMPERIUMS GENEX Belgrad freizulassen.

Vorab hier auch zum Zwecke der Verschleierung der Rechtsbeug-ung und grobe Verletzung des StUG durch die GenStA in Kauf genommener Urkundenunterdrückung, die unterdrückten Be-schuldigtenvernehmungsprotokolle Pavlovic als PDF-Content.

http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Pavlovic%20Band%2012.pdf

Bis zu meiner schriftlichen Beantwortung des o.g. Schreibens vom 23. Oktober 2019

mit besten Empfehlungen an den „unabhängigen“ ( LOL !) Richter Dr. Wyes-Scheel

und

Mit angemessener Hochachtung

Adam Lauks

Folteropfer der STASi und Justizopfer der gesamtdeut-schen Neuen Justiz

In der Casa Lauks die seit 19.5.82 bis heute dauert trift dieses Zitat volends zu! – im RechtSStaat BRD

WARUM  schicken, sowohl Senator der Justiz Dr. Dirk Behrendt  als auch Ministerin für Justiz Christine Lamm-brecht die Akte aus dem Bundesarchiv: Akte d. politisch-opera-tiven Prozesses der DDR Justiz des Generalstaats-anwalts der DDR und des Obersten Gerichtes der DDR ungesehen und ohne Stellungnahme anonym ohne i. A.  zururück !?? ( das besagt schon alles)

An die Ministerin Lambrecht – persönlich und unverzüglich per Rückschein abgeschickt am 25.5.2020

Feigheit vor der Wahrheit und Rechtsbeugung der übernommenen DDR Justiz?!?

Dienstaufsichts- & Sachaufsichtsbeschwehrde geg. LG und GenStA Berlin

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„Ihr Schreiben vom 24.Februar 2020 betreffend Rehabilitierungssache 551 Js 218/15

Worauf die obige Antwort  vom Kammerpräsidenten kam  „Ihr Schreiben vom 24.2.2020“ sehet ihr hier, vor meiner Antwort auf obiges Schreiben des Präsidenten vom 6.3.20.

Für Interessierte, für den Senator für Justiz Dr. Dirk Behrendt und für Ministerin der Justiz Frau Christine Lambrecht und für den Bundestagspröäsidenten Wolfgang Schäuble zur Kenntnisnahme mein Schreiben an dem Präsidenten des Kammergerichtes  …

 

Das Schreiben an den Präsidenten des Kammergerichtes vom 24.02.20

Die Antwort auf das Schreiben vom 2.3.20:

„Kennzeichnend für den Umgang der Generalstaatsanwaltschaft mit meinen Anträgen auf die Aufhebung des Urteils aus der DDR vom 26.4.1983 1992 – 2006 und 2015 -2019 ist die Missachtung aller Schriftstücke und Anträge die u.A. der Generalstaasanwaltschaft zugeleitet wurden ( Anlage 1: 15.05.2018 & 15.4.2019).

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Anlage 1:

Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin, dass mein dritter Rehabilitierungsantrag mit zwei Ueilen durch Sie abgefertigt, erledigt wurde, ist sehr merkwürdig, durchsichtig und beeindruckend. Dafür muss es schlicht und einfac eine Weisung von einer übergeordneter Stelle gegeben haben, ist der Eindruck der bei mir aufgekommen ist.

Der Richter Rosenthal hat sich beim Beschluss, meinen zweiten Antrag vom 2006 abzuweisen auf den Beschluss aus 1992 berufen. Da nichts Neues als Beweis vorgelegt wurde; die Akte der BStU hatte man 2006 auch nicht angefordert gehabt und die Akte aus dem Bundesarchiv wurde missachtet, wird der Zweitantrag als unzulässiger zurückgewiesen.

Der Beweis DAFÜR ( dass die Justiz in der Niederlassung der STASI – BStU ) nichts zu suchen haben liegt in der Weisung des nun Bundespräsidentwn a.D. Joachim Gauck, des ersten Sonderbeauftragten 1990 – 2000 – an den jetzigen Leiter Roland Jahn….

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Auch in Ansehung von Blatt 160 ff der Akte verbleibt es bei der Auffassung Blatt 69 der Akte. Der erneute Rehabilitierungsantrag ist als unzulässiger Zweitantrag zurückzuweisen.

Auszug aus dem operativen Vorgang „Merkur“- Popsition 3 : Verfahrensakte.

 

 

Es gibt auch ein Schreiuben des Kammergerichtes vom 24.01.2020 – hier ist es vollständigkeitshalber:

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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