Nulla poena sine lege – Im UnrechtSStaat galt das alte Römische Recht nicht, auch nicht das StGB der DDR als es darum ging Adam Lauks zu liquidieren

RECHTSBEUGUNG im OV „Merkur“   politischen PROZESS STASI vs LAUKS

Vereinigung Operative Aufklärung

 

      WORIN BESTAND DIE RECHTSBEUGUNG ?

findet man in der Akte des Generalstaatsanwalts der DDR und des Obersten Gerichtes der DDR aus dem Bundesarchiv ( die in der BStU bis heute gesperrt bleiben  8000 Seiten von 10501 )

Akte des Generalstaatsanwalts STASI vs Lauks

Urteil im politisch-operative Prozess wurde vom OG der DDR bestätigt

 

Anstatt mich nach dem § für die Beteiligung an einer der größten Wirtsch-aftsdiversion gegen die DDR anzuklagen und zu verurteilen, aus poli-tisch operativen Gründen des MfS wandte man das Devisen- und Zoll-gesetz an, wohl wissend, dass ich keine einzige Uhr je in die DDR über die Grenze zu Wesberlin verbracht hatte und auch keine DDR Währung über die Grenze rausgeführt hatte.

Im März 1983 wurde mir die Anklageschrift in einer Einzelzelle nur zur Kenntnisnahme vorgelegt unter Aufsicht.

Mein RA Dr. Friedrich Wolff alias IMS „Jura“ des Markus Wolf kam und sagte: „Sie haben Glück, dass man Sie nicht nach dem § für Wirtschaftsdiversion verurteilen will. Dort hätte womöglich auf Sie als Höchststrafe die Todesstrafe gewartet.“

Die Forschung und langwieriges Studium und Interview mit ehemaligen Beteiligten gab für die Zeit Folgendes her:

Um zu begreifen was mein Leben so urplötzlich zerstörte  meldete ich bei der BStU ein Forschungsprojekt zum Thema  Außenhandel der DDR (mit I Quarzuhren) im Fokus des MfS an und bekam es auch genehmigt. Die Sachbearbeiterin der verbeüderten Geheimdienste in der BStU, Frau  Iris Winkler brach das Projekt unvollendet mutwillig ab und das nach dem Sie mir nach „eigenem“ StUG 15 Bänder des Operativ Vorgangs „Merkur“4207 Akte als Kopien verkaufte und weitere 15 Bänder der HA IX  – Untersuch-ungsorgan des MfS dazu, die den nicht genehmig-ten ambulanten Handel (Schwarzhandel*) mit Quarzuhren westlicher Prägung nur zwischen etwa 11 Juli 1981 bis 24.3.1983 umfassen. Unterlagen zu vier weiteren Operativ Vorgängen zum gleichen Tehemakomplex(„Quarz“; „Silikat“; „Adria“ und  ZOV „Geschćft“ verwährte sie mir mit Worten „die bekommen Sie nicht“ Als ich sie zu Rede stellte und fragte „Wer entscheidet das? “ antwortete von der Position eines ehemaligen Geheimdienstler „Ich“.

W   A   R   U   M  ???

Erst als das MfS  am 11.7.81 Ilija Jovanovski verhaftete und ausraubte und am 12. August 81 zwei Westdeutsche bDummies aus Fulda als Transitumkehrer gesetzeswidrig verhaftete und bei allen Dreien die Richtlinie 1/76 zum Einstz brachte, hatten die HA IX und die HA VI das erste Mal Quarzuhren hochgezogen durch den Raub.  Das Elektromoteurchen Klaus Fritsche machte Karriere beim Wachregiment Berlin „Felkis Dz.“ und brachte es in der HA VI – Operative Dienststelle Berlin zum Haup-tmann. Er eröffnete am 29.8.1981 den Operativ Vorgang „Merkur“, ohne zu ahnen was die Untersuchungsergebnisse hervorbringen werden. Auf den ersten Schlag oder Erfolg musste man dann bis 13.4.82 und auf den 2.ten Schlag bis 17.4.82 warten. Als sich aus den Ermittlungen, Beschuldigtenvernehmungen der Gruppen um Vasilkevski Ivan und Nr. 1 Budimir Karlo umfangmäßig eine Wirtschaftsdiversion von unvorstell-barem Außmaß ankündigte, wurde  Operativ Vorgang „Merkur“ aus einem Untersuch-ungsvorgang in einen Verschleierungsvorgang umgewandwelt – der HA VI und HA IX.

Es ist erwiesen, anhand der eigenen Akte, dass auch MfS Leute die Verdienstmöglichkei-ten beim Schwarzhandel mit Quarzuhren erkannten und selbst aktiv sich daran beteilig-ten. Man machte sogar Großhändlertandem Gojić-Tomičic bei der nächtlichen Vernehm-ung zum 50-50% Partner.

So empfingen Major der K-1 Rakoschi und Major des MfS Arnd jeden Monat jeweils 2000 DM zugesteckt damit sie einen den größten Endverkäuver von Halle rechtzeitig  vor der Verhaftung warnen. Natürlich wußten die beiden Majore nichts voneinander. Als der Endverkäufer E.H.E die Warnung erhielt und flüchtete, verb-lieben in der Wohnung über 280.000 M DDR. Wer von den beiden Majoren da abkass-ierte ist unbekannt weil kein Beschlagnahmeprotokoll verfertigt wurde.

Der  nach vorliegenden bisher „erarbeiteten“ Ergebnissen könnte man über einen Zollschaden oder Wirtschaftsschaden von weit über 1,5 Mrd. sprechen. Damit meine Forschung den Schaden nicht im annähernd angegebenen Ummfang belegen kann, besonders in der Zeit Mitte Juli 79 – bis Juli 81, verweigerte die BStU weitere Herausgabe von Akten. ( Soviel zur ZUGÄNGLICHKEIT DER AKTE FÜR DIE FOR-SCHUNG bei der BStU.

Nach dem Mordsversucvh durch Vergiftung ( 24.5.82 – 25.1.1983 ) und nach dreifachen Angriff der IMS Ärzte auf mein nacktes Leben und als es dem MfS nicht gelang mich in den Selbstmord zu treiben wurde ich, vor dem Stadtbe-zirksgericht Berlin-Mitte (Ost Berlin ) am 26.4.1983 in einem zu politisch-operativen Zwecken inszeniertem Schauprozess. auch juristisch massak-riert. Meine unzählige Schreiben und Hilferufe an die Botschaft und an die Generalstaatsanwaltschaft und letztendlich im Gnadengesuch an  den Honecker schloß ich immer und immer wieder einen Selbstmord kategorisch aus. Womöglich wurde dadurch ein „Selbstmord“ in der U-Haft I Berlin un-wissentlich verhindert.

Die Falschinformation über meine angebliche suizidale Veranlagung wurde von einem Mitinsaßen in der U-Haftzelle 218 in Berlin Rummelsburg, Namens Manfred Heinze, nach außen getragen zu meiner damaligen außerehelichen Freundin, die es als Ankündig-ung des Selbstmordsan unter meine Kollegen streuen sollte? Meine Kollege auf meinen „Selbstmord“ vorzubereiten ? Manfred Heinze war ein Oberstleutnant des MfS – Wachre-giment Felis Dzierz. im Einsaz am „Merkur“ den es zu liquidieren galt. Er kontrollierte aus der nächsten Nähe  die medizinische Zersetzung, die nach der Verlegung in die Hände des IMS „Nagels“ alias MR OSL Dr Erhard Zels intensiviert wurde.

Dieser Gedanke blitzte nur ein einziges Mal auf. Das war inder U-Haft Dresden in der Schießgasse. Selbstmord wäre dem Aufgeben vor dem Feind gleich. DAS kam NIEMALS in Frage. Nach dem die Staatsanwältin in ihrem Antwortschreiben vom 24.5.1982 ( bis jetzt unauffindbar- aber gelistet ) eine dringend gewordene Operation in der Charite ausgesch-lagen hatte und der Kommissar der Zohlfahndung Ehlert meine Notlage für den Versuch einer Erpressung gestartet hatte- „Erst müssen Sie uns was erzählen und dann wird erst Operiert “ ahnte ich nicht, dass mein Leben längst in den Händen von Killern in weißen Arztmänteln lag – in den Händen von IMS Ärzten der HA VII/5 deren Aufgabe war: „Medizinische Betreuung von Gefangenen nach gegebenen Weisungen und Befehlen des MFS zu vollstrecken„. Spätestens  nach der Einlieferung ins Haftkran-kenhaus Leipzig Meusdorf ist diese Art der „medizinischer Betreuung“ zum Bestandteil von Maßnahmeplänen für Liquidierung vom „Merkur“.

Da ich mich selbst nicht aufgegeben hatte und keinen Suizid beging mußte ich um jeden Preis jetzt juristisch erledigt werden, damit man Zeit bekommt mich mit allen Mitteln die in  der Richtlinie 1/76 den NAZIS in SED Uniformen in den Tod zu treiben – 7 Jahre wäre Zeit genug mich auseinander zu nehmen. Lebend nach Ljubljana uzu kommen das stand schon spätestens im Juni 1982 fest. Alle an mir sich mit Rum beckleckerten Hauptabtei-lungen handelten auf Befehl und im Interesse der Hauptabteilung  HV A bzw. HA II des Markus Wolf oder des MinisterMielke persönlich und SEINER HA II und der HA II/10 der Spionbageabwehr gegen SFR Jugoslawien.

 

In der Richtlinie 1/76 des Ministers Erich Mielke für die Führung von Operativen Vorgän-gen der Untersuchungsorganen des MfS steht: Für die inhaftierung einer Person braucht man keine Beweis  zu haben, die Beweise werden erarbeitet.

Aus dem auf folgenden Unterlagen aus dem Bundesarchiv Berlin  erarbeite-ten Standpunkt zum  „derartig bedeutsamen Strafsachen wie Lauks“ ist ersichtlich, dass um den Lauks drakonisch zu bestrafen es keinen Gesetz und keinen Paragraphen bedarf um für den Lauks ein Urteil zu er-arbeiten auf Weisung/ Befehl der Zollfahnder (MfS ). Die Zollfahndung übernahm in diesem Prozess vollends die Rolle der Anklage, der Generalstaa-tsanwaltschaft, das heißt Staatsanwältin Birgit Lohmann – Rosenbaum und Ausländertaatsanwalt Vogt durften ihre Antrege die Befehle des MfS folgend stellen und das Gericht musste das vom MfS festgelegten Strafmaß IM NAMEN DES VOLKES auf den „Merkur“ niederdonnern.

 

Die Vorstellungen der Generalstaatsanwaltschaft von Berlin (Ost) -Genossin Rosenbaum wurden bekannt: die untersuchten Devisenwertummläufe mit DM/DBB strafrechtlich dem Adam Lauks nicht anzulasten….

…. „mit der Begründung, dass hierzu gesetzli-che Voraussetzungen fehlen bzw. unnötog juristische Problemstellungen in die gerichtliche Hauptver-handlung getragen werden

 

Blatt 65 Bundesarchiv – liegt beim LG seit 2007

Vfg.                                                                                                                                                           1.  Genn. Dr. Tenner vorlegen

„Ich schlage vor, einen Meinuzngsaustausch über die derzeitig noch offene Frage des Devisenwertumlaufes zu führen, wenn daran nur Ausländer beteiligt sind. Hierzu lege ich eine Diskusionsgrundlage vor ( Entwurf ) ( siehe Blatt 66 der Akte der Generalkstaatsanwaltschaft der DDT aus dem Bundesarchiv * ).

Teilnehmer sollten sein: MdF > Ministerium für Finanzen, Abteilung Devisenrecht und Finanzabkommen ( AL-Abteilungsleiter Dr. Weichsel oder Vertreter ): OG, 2. Strafsenat; Zollverwaltung, Abt. Zollfahndung

2. nach Entsch. zu 1

Rommel … 24/5.83

*******

Meine Urteilsverkündung war am 26.4.83

Auf der Rückseite  der Akte 66 des Bundesarchivs  aus der Akte der General-staatsanwaltschaft steht der obige Vermerk vom 16.6.83 zu lesen:

„Vermerk ( Genn. Dr. Tenner ):

  • bevor überhaupt am Problem weitergearbeitet wird, zunächst          ( vorab! ) mit MdF, Dr. Weichsel, Kontakt aufnehmen, ob und inwieweit devisenpolitisches Interessen bestehen.
  • am 16.6.83 mündl. Term vorbereit.
  • Rommel
  • *******

 

G   N   A   D   E   N   G   E   S   U   C   H   des  „Merkurs“ vom 8.5.1983

Ob Honecker Gnade walten lassen soll für Adam Lauks, entschied das MfS durch den Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Josef Streit – Missgeburt Genosse Wendland

Blatt 72 ( 54 ) Bundesarchiv

 25.7.83

Nur 2 Tage später, am 27.7.83 werde ich vom IMS Nagel“ fünf STASI IMS Ärzte in Berlin Buch vorgeführt und wurde dort brutal und mit Anwendung von Gewalt notoperiert. Beim Verschließén von, seit 28.2.82  durchtrennten, innerlich blutenden Venen bedarf keine Einwilligung. Sie führten nur den Befehl des MfS aus – retteten mein Leben. Dazu wurde noch eine nicht indizierte Sphinktereinkerbung  durchgebracht. Die Folgen dieses uner-laubten zusätzlichen Schnitt nehme ich mit ins Grab. Soviel für die Wahrheit bzw. Lüge über meinen damaligen Gesundheitszustand der Generalstaatsanwaltscheft Berlin gegen-über dem Staatsrat und indirekt dem um die Gnade ersuchten Erich Honecker.

NO MERCY ! – STASI kannte keine Gnade.

SCHÖNSCHRIFTNicht Zusammengestrichen!

  1. Schreiben fertigen, vorher Fr Buske zur Bestätigung
  2. Dann im Entwurf Gen. Wendland vorlegen 

Staatseat der DDR

Abteilung Staats- und Rechtsfragen                 2 D  Entwurf gefertigt 29.8.83

Gnadensache Lauks, Adam-Ihr Az. C26257/RR gr gr

Werter Genosse Dr. Semmler!

Der Verurteilte Lauks, Staatsbürger der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien wurde am 26.4.1983 vom Stadtgericht Berlin wegen mehrfachen Verbrechens der ungesetzlichen Wareneinfuhr und des ungesetzlichen Devis-enwertumlaufs § 12 Zollgesetz u. § 17 Devisengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Weiterhin wurde eine Gegenwertzahlunng in Höhe 50.000 M festgelegt und auf Ausweisung des Verurteilten aus dem Staatsge-biet der DDR erkannt. Dieses Urteil ist seit dem 27.5.83 rechtskräftig, nach dem das Oberste Gericht der DDR die Berufung durch Beschluß verworfen hat. Lauks befindet sich seit dem 19.5.1982 in der Untersuchungshaft-anstalt  Berlin. Da er in anderen Strafverfahren noch als Zeuge benötigt wird, erfolgte noch keine Verlegung in eine Strafvollzug-seinrichtung.

Der Verurteilte übte seit ( 1. Dezember * ) 1975 eine Tätigkeit bei der Vertre-tung derlnska Banka in der DDR aus. Im Frühjahr ( April* ) 1981 ordnete er sich mit dem Ziel der eigenen Bereicherung in bestehende Gruppen jugo-slawischer Bürger die illegalen Handel mit Quarzuhren betrieben ein und wirkte bius zum ( 17.*) November 1981 aktiv mit. Insgesamt wurden über 20.000 Quarzuhren im Werte von  über 3,7 Millionen Mark ungesetzlich transportiert und der Umfang des ungenehmigten Devisenwert-umlaufs beträgt 1.117.000 M der DDR und 13.200 DM/DBB. Der Verurteilte warb kontroll-befreite ( nur eine Person* ) Personen für den Transport ( Schmuggeln* ) der Uhren über die Zollgrenze der DDR, kaufte in Westberlkin selbst zu illegalen Ausfuhr bestimmte Uhren und nahm unter Nutzung vielfältiger konspirativer ( ???*) Methoden die Übernahme und den Weitertransport der ungesetzlich eingeführten Uhren. Er entwick-elte eine hohe Eigeninitiative bei der Forcierung der strafbaren Hand-lungen, anderseits war sein persönlicher Gewinn aber wesentlich niedriger als nicht bedeutend, weil seine Mittäter entsprechende Vereinbarungen nicht einhielten. Im November 81 nahm Lauks selbstständig Abstand von der Begehungweiterer strafbaren Han-dlungen.

Der Verurteilte befindet sich seit ( 22.5.82* ) ASugust 1982 in ständiger medizinischer Betreuung wegen eines bestehenden Hämorrhoidenleidens. Im September ( am 16.* ) 1982 wurde er operiert ( nicht wie von der Generalsta-atsanwaltschaft als Verhafteter ersucht in der Charite* ). Nachdem eine unzureichende ( keine*) postoperative Betreuung im Haftkrankenhaus Meusdorf  ( Leipzig *) festgestellt werden mußte erfolgt seit Novemner 1982 seine ständige med-izinische Überwachung in der Charite Berlin.    ( Erstvorstellung erst 23.6.83* ) Eine weitereHämorrhoiden-Operation lehnt der (nun*) Verurteilte ab.Zu vor-gebrachten Magenbeschwerden kann organisch kein Befund erhoiben wer-den. Nach Ansicht der ( IMS *) Ärz-te handelt es sich um geringfügige Beschwerden, die jedoch regel-mäßig wiederkehren können. 

Dem psychisch labilen Zustand des Verurteilten wird beim zukünftigen Aufe-nthalt in einer Strafvollzugseinrichtung ( spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim – STASI-Forensik * ) durch psycotherapeutische Maßnahmen zu überwunden sein. Es besteht Haftfähigkeit.

Die ausgesprochene Freiheitsstrafe berücksichtigt im notwendig-en Maße die Schwere des Angriffs auf das Außenhandelsmonopol und die Währungssta-bilität der DDR und den hohen Grad der Schuld aber auch die Geständnisbereitschaft des Verurteilten  ( es war eine erpresste Selbstbezichtigung und kein Geständnis* ) zur Aufklärung  des Gesamtumfangs der strafbaren Han-dlungen. Sie ist nicht zu beanstanden. Weitreichende soziale Belastungen lie-gen nicht vor.

Deshalb halte ich eine Begnadigung nicht für angebracht.

Anlag: Gnadengesuch         Mit sozialistischem Gruß Wendland

*******

Generalstaatsanwalt Wendland fügt hinzu:

Die ausgesprochene Freiheitsstrade von 7 Jahren ist erst im Mai d. J. über-prüft und vom Obersten Gericht bestätigt worden. Eine Strafaussetzung auf  Bewährung ist daherhöchstenbs in 2 !7″ Jahren möglich. Voraussetzung für eine Begnadigung liegen m. E. gegenwärtig nicht vor. Ich empfehle, nach 1 Jahr erneut zu prüfen, ob einbe solche Maßnahme dann wegen des Gesund-heitszustandes des Verurteilten dann eine solche Maßnahme geboten ersch-einen ????? gerechtfertigte eine Begnadigung gebietet. Gegenwärtig halte ich eine solche Maßnahme nicht für gerechtfertigt.

Anlage: Gnadengesuch       Mit soz. Griß    Wendland

 

 

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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