Auf Weisung des Innenministers Seiters wurden 15.000 Hauptamtliche Offiziere des MfS ohne Überprüfung in die Bundesdienste übernommen – die Hauptabteilung IX ( Untersuchungsorgan des MfS ) und die Hauptabteilung VII – ( K-1 Sonderabteilung der Kriminalpolizei des MdI ).
Gauck – Denunziant und Zuträger und ehemalige freiwillige Bereitschaftspolizist Roland Jahn ließ sich auf Befehl der Kanzlerin wieder einstellen und wollte als STASI.Opferbeauftragter gelten… und die Geschichjte der DDR und der STASI-Justiz „aufarbeiten“ – unterdrücken, verfälschen, klittern, verharmlosen. LÜGNER und VERBRECHER an der Wahrheit von Kohl´s und Merkel´s Gnaden. Auch nach der Wende gilt es: Die Geschichte schreiben immer DIE SIEGER. Diese zwei DDR Systemlingen gehören zu den Siegern – solche kardinale Umwandlungen wie Krieg oder feindliche Übernahme der BRD durch die DDR wirbeln immer den Bodensatz der ehemaligen Gesellschaft auf die Oberfläche, wo sie weiter als Vollstrecker der Macht fungieren.
Deutschlands Verschweigner,Lügner, Leugner und Geschichtsfälscher und Denunziant und Urkundenunterdrücker vor dem Herren Pastor und Bundespräsident Joachim Gauck.
HA VII/8 ( K-1 war eine Sonderabteilung des MfS Aufgaben: Abwehr im Strafvollzug
Wie man sieht die STASI führte peniebel jeden Hungerstreik – den in der DDR nur als NV = Nahrungsverweigerungen – Listen /Dokumenten geführt wurden.
Unter der Rubrik Lfd.Nr. findet man die Signatur der entsprechenden Akte; Ereigniszeit; Ereignisort; Sachverhalt; Name der Person; Ursachen/Motive und zum Schluss: Bearbeitungsmaßnahmen/Ergebnisse.
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Dokument I und Dokument 2 umfassen die Zeit von 06.04.1983 bis 11.09.1984. Diese zwei Dokumente, I und II, wurden u.a. 1992 durch Oberst Becker und Oberstleutnant Hopfer – Gaucks private „Sonderrechercheure“ bereits am 11.4.1994 der Behördenleitung auf den Tisch gelegt und so wurden unter Nr. 2225/I- 23 und 2225/II – 24 als Kopien der Originale in den Behör-den Vorgang 001488/92Z chronologisch eingereiht-abgelegt. Natürlich muss die Außenstelle Leipzig auch Dokument III und womöglich Dokument IV der Gauck Behörde zur Verfügung gestellt haben. Auf dem unterdrückten Dokumment 2225/III der als Dokument 2225/III – 25 hätte man unter dem Datum 20.12.1984 Beginn meines, am 16.12.84 schriftlich angekündigten und begründeten Hungerstreikes vermerkt gefunden ( oder unter dem 28.12.1984 die Einlieferung in das in die Isolation /Absonderung des HKH Leipzig Meusdorf ).
Womöglich auf dem unterdrückten Dokument 2225/V ff hätte man unter 30.9.1985 die Eintragung über den Abbruch meines Hungerstreikes lesen können; am Tag als man mir den zweiten(!) Beschluß über die ( 2 Monate ?!?) vorzeitige Ausweisung nach Jugoslawienzwischen 28.10. und 4.11.1985 zur Kenntnisnahme zur Unterschrift vorlegte. Man löste die Handschelle um den rechten Handgelenk und ich setzte 7 Fünfzsckstern-chen darunter anstelle der Unterschrift mit der Bemerkung: „Da macht die STASI einen gewaltigen Fehler“
Jedenfalls findet man diese Kopien der Originalakte Blatt 23 und Blat 24 nicht mehr in der Berufungsakte am OVG 12 N 51.17 – wo die über die Akte VG 1 K 237.14 hatten so wie am VG kopiert überstellt werden müssen. In Akten 1488/92Z wurden als Blatt 23: 24; 24 und 26 ganz andere Blätter 2013 reingepflegt!? Die Seiten 1 – 36 wurden dort neu „gestaltet“. Dass es den Original in der Behörde geben muss beweist das Einpflegen der Kopie des Originals der Akte – Blatt 20.
Als Akte Dokument 2225 III hätte Blatt 25 im BV 001488/92/Z zu finden sein, weil laut § 3 StUG zur Akteneinsicht alle aufgefundenen Unterlagen dem Opfer/Betroffenen vorzulegen sind und als Kopie herauszugeben sind auf denen sich der Name des Antragstellers-Betroffenen befindet.
Statt dessen wird DOK 2228 als Blatt 25 hingezaubert – hinmanipulliert.
In einer Recherche zum Antrag auf Akteneinsicht kann es keine 2 iddentische Dokumente Akte geben miz zwei unterschiedlichen laufenden Nummern, wie das hier mit dem Blatt 24 und Blatt 26 so offensichtlich der Fall ist.
Die Aktenfälschung bzw. Aktenmanipulation ist damit unwiederlegbar bewiesen. Die ver-brüderte Justiz wird dem Vorwurf begegnen: man muss dem der die Akte zweimal unter unterschiedlichen lfd. Nr. im BV einpflegt hatte DIER ABSICHT nachweisen. Dass STASIS auch mündliche Befehle anstandslos ausgeführt hatten, muss man nicht gesondert hervorheben.
Der Beweis dafür ist, dass auf Aktenmanipulation im BV 001488/92Z noch die Urkundenunterdrückung folgt; unter den ersten Seiten des angeblichen Originals am Oberverwaltungasgericht Berlin Brandenburg findet man lediglich aus dem ursprung-lichen Original stammende Seite 20 anstatt Karteikarte auf der die DOK 22240; 2225 und 2228 und Signeturen 462/84 und 577/85 der HA VII/8, deren Inhalt vor Behörden und Ämtern zu verschleiern, zu verbergen zum Lebenswerk des BND-Mannes Harald Both und seiner Nachfolgerin und Kollegin aus dem BND Frau Jutta Probst zum Lebenswerk letzter 27 Jahre gemacht wurde?!? Ob das auf Weisung aus Kohl´s oder Merkel´s Kabinett passiert oder agierten die verbrüderten Geheimdienste der Gauck Behörde auf Befehl deren Leiter am Kabinett und am Bundestag vorbei ist unerheblich.Auch über die Arrestaufenthalte von Strafgefangenen die zwecks Umformung zu einer sozialistischen Persönlichkeit in der Regel bis zu 21 Tage und Nächte entwürdigt in die Tigerkäfige gesperrt wurden auf Verfügung des jeweiligen Verbindungsoffiziers des MfS, muss es DOK Listen geben, die vor der Öffentlichkeit und Forschern geheimgehalten werden und die darin erfasste Repression aus der Vergangenheit der STASI-Justiz und deren Exekutive nach 27 Jahren unaufgearbeitet bleibt und am liebsten ausraddiert werden soll.
Ungeheuerlich ist dass Joachim Gauck und seine Nachfolger in dieser Strafverfolgungsbe-hörde der verbrüderten Geheimdienstler auch Dokumente über FOLTER im Strafvollzug der DDR unter Verschluss halten und vor dem Zugriff und der Forscher und Presse und das obwohl in dem sog. Rechtsstaat der Strafbestand § FOLTER im StGB gar nicht vorkommt, ergo als Körperverletzung geahndet längst verjährt ist. Roswitha Loos ist die für die Geheimhaltung der Aktenbestände der DDR Ärzte als Hüterin eingesetzt. 35% der DDR Ärzte sollen Verpflichtungen niedergeschrieben und unterschrieben haben oder ihre Bereitschaft für MfS Medizinische Betreuung nach Wesungen und Befehlen der STASI zu vollstrecken mit Handschlag besiegelt. Akte von ihrem Schwiegervater Herbert Loos gibt sie auch nicht heraus im genehmigten Forschungsprojekt MFS-Einfluss auf die Ärzte der DDR – WARUM wohl? Weil Genosse OMR Herbert Loos als Leiter der Kommission über Vorkommnisse in den Forensiken der Hauptstadt eingesetzt wurde von der sog. freige-wählten Volkskammer?
Sie ist es auch die die Hansakte des Generalinspekteurs Gen. Dr.Dr. Naumann unter Verschluss hält, sowie die IMA Akte des übelsten IMS der HA VII/5 IMS“Nagel“ alias OMR und Kandidat für den Polizeipräsidenten der Hauptstadt der DDR Oberstleutnant Dr. Erhard Zels der nach der Wende das U-Haftkrankenhaus Berlin Hohenschönhausen als Leiter übernimmt um sich dort um die Gesundheit der inhaftierten Spitze der Nomenklatura zu kümmern und auch für Mielke und Konsorten falsche Gesundheitsbe-richte und Falschdiagnosen zu verfassen um die Haftuntauglichkeit seiner Patrienten glaubhaft zu machen.