SPIEGEL und DDR Juristen !??- Wann präsentiert und die BStU eine wissenschaftliche Arbeit in Sache: IMS der STASI in der DDR Justiz und Juristerei! Welche Richter,Staatsanwälte und Rechtsanwälte waren als informelle Mitarbeiter oder Verbindungsoffiziere oder B-Kader für MfS im Einsatz !?

spiegelzusatz02

STANDPUNKT der HA VI zum Artikel im SPIEGEL vom 28.4.86 – da war ein Orden für den SPIEGEL Direktor Ulrich Schwarz drin!?

Er konnte sich nicht mehr erinnern

Ich klagte ihn nach der Wende wegen Verrates am Mandanten

Die STASI hatte bis dahin meine erpresste Selbstbezichtigung

„In der Strafsache Adam Lauks reiche ich anliegend die Strafprozessvollmacht nach“  Einen Monat nach der Verhaftung hatte ich immer noch keinen Kontakt zu einem Strafverteidiger! „Einen Rechtsanwalt werden Sie beommen erst wenn WIR das für richtig halten !“-Zitat Komissar Ehlert der  seider Wende am Hauptzollamt Berlin tätig ist und Verbrecher jagt. Ich habe ihn gefunden und zweimal besucht.

 

Scan_20151130 (18)

Der RA Dr Friedrich Wolf wußte bestens Bescheid über „seinen tatsächli-chen Gesundheitszustand“ und mußte und mß in aller Ewigkeit schweigen…bach der Wende kannte er weder mich noch meinen Fall!??

 

Scan_20151201 (15)Und kein Wort über IMS „Jura“ ?!? BStU schützt das Image des STAR- TV Anwalts der DDR- ALLES WAS RECHT IST – Dr. Friedrich Wolff!? ER war mein Zwangsstrafverteidiger 1983 vor dem Stadtbezirksgericht Berlin und

verriet mich an die  Betrügerin, Staatsanwältin Rosenbaum, auch nach dem ich längst in Freiheit gewesen bin – dem Mordanschlag der STASI am 28./29.10.85 gerade entronnen.

Wenn Cristian Booß 1991 noch nicht soweit war, bzw die Forschung für die er zeichnet, noch nicht so weit wat, müsste es JETZT,  25 Jahren danach und 2,5 Mrd € ausgegebenen Mittel aus Steuergeldern und Blutgeldern der Opfer einen Update geben !??

Dass sich der SPIEGEL darum nicht mehr interessieren darf und nicht tiefer in die Materie sich wagen darf, ist  für mich nachvollziehbar.Die Verbindung SPIEGEL – STASI hat offensichtlich Wurzeln in der Vergan-genheit !?

 

 

„12.08.1991

Anwälte 

Gib mir ’nen Stempel

Hochbelastete SED-Richter, die in Ostdeutschland ihr Amt verloren haben, machen nun Karriere als Rechtsanwälte.

Die Zuschauer, die regelmäßig die Strafverhandlungen beim Stadtbezirksgericht Lichtenberg in Ost-Berlin verfolgten, kamen häufig durch den Heizungskeller. „Die hatten Schlüssel für den Hintereingang“, erinnert sich Hausmeister Detlef Schrader an die Zeit vor der Wende, „schließlich waren es unsere Nachbarn.“

Die Nachbarn waren Männer aus dem Stasi-Ministerium gleich gegenüber, und am liebsten schauten sie bei Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger herein.

Der Richter verhandelte als Gerichtsdirektor die besonders delikaten Polit-Strafsachen. Zum Gefallen der Nachbarn verurteilte er beispielsweise die Regime-Kritikerin Vera Wollenberger wegen „versuchter Beteiligung an einer Zusammenrottung“ zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. Wollenberger, 39, heute Bundestagsabgeordnete für das Bündnis 90/Grüne, hatte im Januar 1988 am Rande der offiziellen Liebknecht-Luxemburg-Gedenkdemonstration mit einem Transparent an die Freiheit der Meinungsäußerung erinnern wollen, die auch in der DDR-Verfassung garantiert war.

Der Weg der alten Stasi-Leute zu dem Juristen ist heute viel einfacher. Wetzenstein-Ollenschläger, 48, schon vor der Wende im März 1989 aus dem Justizdienst ausgeschieden, hat eine florierende Anwaltskanzlei in Ost-Berlin.

Binnen kurzem hat der ehemals berüchtigte Chef des als „MfS-Gericht“ verrufenen Lichtenberger Tribunals erneut Karriere gemacht. Sein prominentester Mandant ist der frühere Stasi-Minister Erich Mielke, 83, zur Zeit unter anderem wegen seiner Beteiligung an den Mauer-Morden in Untersuchungshaft. Wetzenstein: „Ein Jahrhundert-Mandat.“

Die Karriere ist kein Einzelfall – Hunderte ehemaliger SED-Richter, Staatsanwälte und Juristen aus der DDR-Ministerialbürokratie haben sich bereits in den Anwaltsberuf abgesetzt. Und die westdeutschen Rechtsanwälte müssen damit rechnen, immer mehr Ost-Kollegen mit dunkler Vergangenheit zu bekommen. Die meisten der Ex-DDR-Richter, die in den kommenden Monaten von Prüfungsausschüssen aus der Ost-Justiz als hochbelastet aussortiert werden, dürften sich umgehend nach einem Anwaltsbüro umsehen.

Daß die bundesdeutsche Anwaltschaft so zur Zufluchtstätte für hochbelastete SED-Juristen wird, macht auch Justizpolitikern Sorge. Um zu verhindern, daß die Anwaltskanzleien zum „Auffangbecken für ehemalige Stasi-Offiziere, gnadenlose Richter und Staatsanwälte“ werden, hat Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) Anfang des Monats ein Berufsverbot für Rechtsanwälte eingefordert, die zu DDR-Zeiten „unmenschlich und rechtsstaatswidrig gehandelt“ haben.

Notfalls werde er, so Kinkel, sogar eine Gesetzesänderung herbeiführen, um ehemalige Stasi-Juristen auch nachträglich aus der Anwaltschaft zu vertreiben. Dabei war es die Bundesregierung selbst, die im Einigungsvertrag den Ost-Juristen freundliches Entgegenkommen versprochen hatte.

Im Einigungsvertrag ist geregelt, daß jeder Jurist, der noch in den letzten Tagen der DDR seine Zulassung als Anwalt bekommen hat, mit derselben Zulassung nach der deutschen Einheit weitermachen darf. Ein Sprecher des Bonner Justizministeriums: „Das war ein sehr nachhaltig vorgetragener Wunsch der DDR-Regierung.“

Der hartnäckige Einsatz der ostdeutschen Unterhändler um Ministerpräsident und Rechtsanwalt Lothar de Maiziere (CDU) galt einem aufstrebenden Berufsstand im sterbenden Arbeiterund-Bauern-Staat. In der gesamten DDR waren bis Ende 1989 gerade mal 600 Rechtsanwälte registriert, gut neun Monate später – nach dem 3. Oktober 1990 – mußte allein die (West-)Berliner Anwaltskammer 800 neue Kollegen aus Ost-Berlin aufnehmen.

Diese wundersame Vermehrung war gut organisiert. Mit der „Verordnung über die Tätigkeit und die Zulassung von Rechtsanwälten mit eigener Praxis“ vom 22. Februar 1990 hatte die DDR-Regierung rechtzeitig den Juristen eine berufliche Perspektive im heraufziehenden Rechtsstaat gewiesen. Wer den „minimalen Anforderungen“ genügte, so der altgediente Ost-Anwalt Friedrich Wolff, wurde vom Justizministerium noch schnell zugelassen.

Mit dem Ergebnis quält sich nun vor allem die Berliner Justiz. „Wir könnten eine komplette Regierungsmannschaft der DDR stellen“, bilanziert die Hauptgeschäftsführerin der Berliner Anwaltskammer, Vera von Doetinchem, nach einer ersten Durchsicht der neuen Mitglieder. Tatsächlich liest sich die Liste der Ost-Anwälte wie ein „Who is Who“ des Unrechtsstaates.

Als neue „Organe der Rechtspflege“ (Bundesrechtsanwaltsordnung) registrierte die Anwaltskammer beispielsweise
* Günter Wendland, 60, ehemals Generalstaatsanwalt der
DDR;
* Günter Sarge, 60, vormals Präsident des Obersten
Gerichts;
* Hans-Dietrich Lehmann, 41, früher Richter am Obersten
Gericht;
* Kurt Wünsche, 61, bis August 1990 DDR-Justizminister,
der die Zulassung als Rechtsanwalt noch am 13. Juni
1990 vom eigenen Hause erhielt.

„Mindestens 200 Anwälte aus Ost-Berlin sind belastet im weiteren Sinne“, schätzt von Doetinchem. Viele hätten eine Zulassung erhalten, obwohl sie eine Anwaltskanzlei „noch nie von innen gesehen“ haben: „Das lief bei der Zulassung noch nach dem Motto ,Alter, gib mir ’nen Stempel‘.“

Der Widerstand der Anwaltskammern gegen die aufgedrängten Kollegen war vergeblich. „Wir sind verpflichtet, allen noch in der DDR zugelassenen Anwälten auch bei uns die Zulassung zu erteilen“, ist die Rechtsauskunft, die etwa die Berliner Justizsprecherin Jutta Burghart den Protesten entgegenhält.

Fast ebenso hilflos ist die bundesdeutsche Justiz gegenüber den Nachzüglern, die jetzt erst im Osten ihren Dienst als Richter oder Staatsanwälte quittieren müssen. Ihnen ist der Weg in den freien Beruf nur versperrt, wenn die Anwaltskammern und die Justizverwaltungen der Länder sie für „unwürdig“ (Bundesrechtsanwaltsordnung) befinden.

Auf solche Prüfungen ist die Juristerei weder im Westen noch im Osten vorbereitet. Für „unwürdig“ werden nach dem traditionellen Berufsbild der westdeutschen Anwaltschaft allenfalls mal Kollegen befunden, die Mandanten betrogen oder Steuern hinterzogen haben.

Doch bei den Kollegen aus der DDR geht es um sehr viel diffizilere Fragen. „Sichere Kriterien dafür, was Würde ist, gibt es nicht“, klagt nun der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Günter Schardey, 62. Klar sei nur, daß allein die Mitgliedschaft in der SED „keinesfalls“ zur Verweigerung der Zulassung genüge.

Zudem bleibt die vollständige Vorgeschichte der Bewerber den Anwaltskammern meistens verborgen. Wolfgang Schmidt, 53, Präsident der Anwaltskammer Sachsen: „An die Stasi-Akten kommen wir bisher nicht ran.“ Die Folge: Seine Kammer habe „nicht einmal ein Dutzend Zulassungsanträge“ abgewiesen.

Abhilfe könnte das Versprechen von Justizminister Kinkel schaffen, die Stasi-Archive auch zur Überprüfung von verdächtigen Anwälten zu öffnen. Bis dahin aber können die Standespolitiker nur auf ihre Juristen-Kollegen von der Staatsanwaltschaft hoffen.

Ehemalige DDR-Richter, die wegen Rechtsbeugung angeklagt und verurteilt werden, haben auch in der Anwaltschaft keine Chance mehr – Rechtsbeugung ist nach westdeutschem Strafgesetzbuch als Verbrechen mit einer Mindest-Haftstrafe von einem Jahr bedroht.

Eine solche Haftstrafe muß nun auch Mielke-Verteidiger Wetzenstein-Ollenschläger fürchten. Die Staatsanwaltschaft Berlin führt gegen den früheren Richter gleich drei Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung.

Der Ex-Gerichtsdirektor stellt die Verfahren der Berliner Justiz gegen ihn noch immer als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR dar: „Die neue Macht rechnet mit der alten Macht ab.“ Ideologisch unerschüttert, vermutet Wetzenstein-Ollenschläger, die Untersuchung seiner Rechtsprechung habe wohl eher politische als rechtliche Motive: „Das Recht ist der Politik – auch in der Bundesrepublik – nachgeordnet.“

Sollte Ex-Stasi-Minister Mielke demnächst einen neuen Anwalt brauchen, könnte er es in Hessenwinkel im Ost-Berliner Stadtteil Köpenick probieren. In idyllischer Lage an der Müggelspree wohnt dort ein ehemaliger Mitarbeiter seines Hauses – der Rechtsanwalt Wolfgang Schnur, 47.

Der Jurist hat sich schon auf vielen Feldern einen Namen gemacht: einerseits als rühriger Anwalt von angeklagten DDR-Oppositionellen und, während der friedlichen Revolution, als Vorsitzender des konservativen „Demokratischen Aufbruchs“, andererseits als „Torsten“, so sein Deckname bei der Stasi.

Auch der im März 1990 vom SPIEGEL (11/1990) als Stasi-Spitzel enttarnte Schnur bietet als wohlbestalltes Mitglied der Berliner Anwaltskammer Rechtsrat an. Schnur, der sich seit seiner Entlarvung mit einem Vollbart tarnt, will demnächst eine Kanzlei in der Duisburger Straße in Wilmersdorf (West-Berlin) eröffnen.

Der ehemalige Ober-Ankläger Wendland geht seiner Arbeit als freier Jurist lieber gleich auf heimischem Terrain nach: In einer ehemaligen Baracke der DDR-Grenztruppen hat er seine West-Gesetzbücher aufgebaut. Zusammen mit seiner Ehefrau Anneliese arbeitet er dort als Angestellter des Notars und Rechtsanwalts Lothar Schellner.

Schellner hält beschützend die Hand über den einstmals mächtigen SED-Juristen: „Herr Wendland ist mein Angestellter – für Gespräche hat er keine Zeit.“

Gegenüber der West-Justiz zeigt sich Schützling Wendland ganz kulant – er ließ es bei der Anwaltszulassung bewenden. Um den Berliner Behörden „die Entscheidung zu erleichtern“, habe er seine „Bewerbung zum Notar zurückgezogen“.

Und als Rechtsanwalt, verspricht er, wolle er sich künftig auf ganz zivile Rechtsgebiete konzentrieren: „Strafsachen mache ich nicht mehr.“ Der ehemalige Ankläger bemüht sich sehr um Ehe- und Gesellschaftsrecht: „In den letzten Monaten habe ich gebimst wie in meinem Leben noch nicht.“

 

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen