„Glücksfall oder fauler Kompromiss“ von Klaus Bästlein ; Wende und friedliche Revolution war ein kolossaler Operativ Vorgang des MfS – der STAZISS “ Freundliche Übernahme “ nach Adam Lauks -Operativ Vorgang „Merkur“

Dichtung und Wahrheit – war mal mein Seminararbeit an der Germanistik in Belgrad.

 

Von allen Operativen Vorgängen der STASI war   Operativ Vorgang „Wiedervereinigung“ der erfolgreichste und kolosalste, so perfect nach Maßnahmenplänen der HV A und HV II durchgeführt, daß der Westen ihn bis heute weder enttarnt noch wahrgenommen hatte, trotz dem die Merkels Führung von Deutschland voll von  den STASIS ist und das Land durch einen Begünstigten des MfS repräsentiert wird, die  ich liebkosend seit 2009 STAZIS nannte und seit kurzem STAZISS!

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„Klaus Bästlein Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) – Glücksfall oder fauler Kompromiss?

Überarbeitete Fassung des Vortrags bei der gleichnamigen Veranstaltung des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen am 7. Dezember 2011 in Berlin

Meine Damen und Herren,

ich möchte versuchen, die Frage zu beantworten, ob das vor 20 Jahren verabschiedete StasiUnterlagen-Gesetz ein Glücksfall oder ein fauler Kompromiss war. Dabei will ich in fünf Schritten vorgehen: Zunächst sollen die Aktenvernichtungen im letzten Jahr der DDR rekapituliert werden. Dann will ich die Diskussionen im Jahr 1990 nachzeichnen, die zum Volks-kammer-Gesetz führten. In einem dritten Schritt soll die Etablierung der neuen Bundesbehörde ( des Sonderbeauftragten Joachim Gauck )behandelt werden. Anschließend will ich auf das StUG und die Diskussion darüber im Jahre 1991 eingehen. Danach möchte ich die Ausgangsfrage beantworten und noch einige Anmerkungen dazu machen.

1. Die Aktenvernichtungen 1989/90 Stefan Wolle hat die Vorgänge um die Stasi-Unterlagen bereits 1992 „eine Groteske, ein verwirrendes Masken-spiel, eine Komödie voll tragischer Züge“ genannt. Auch ich habe Ihnen heute Unglaubliches zu berichten und werde eine Reihe als selbstverständlich geltender Gewissheiten infrage stellen. Bereits Ende Oktober 1989 erteilte Erich Mielke den ersten Befehl zur Vernichtung von Unterlagen der Kreis-dienststellen der Staatssicherheit. Am 6. November 1989 verlangte er weitere „Reduzierungen des Bestandes“. Sein Nachfolger Wolfgang Schwanitz star-tete am 21.November 1989 die „Aktion Reißwolf“. Am 29. November 1989 folgte eine weitere Vernichtungs-Order. Die Reißwölfe der Stasi waren bald so überlastet, dass sie heißliefen und versagten.( Golodkowskis Firma DELTA  hatte alle Schredder auf der Messe in Hannover aufgekauft die aufzutreiben waren )  Fortan wurden die Unterlagen mit den Händen zerrissen und nach Möglichkeit verbrannt. Diese Vorgänge entgingen der DDR-Opposition nicht. Am 4. Dezember 1989 kam es zu ersten Besetzun-gen von Bezirksdienststellen der Staatssicherheit – in Erfurt, Leipzig, Suhl und Rostock.

Doch SED und Staatssicherheit verstanden es, die Besetzungen für sich zu nutzen, sie sozusagen „umzudrehen“.( Da erkennt man den Operativ Vorgang des MfS ) Sie propagierten nun sogar „Sicherheitspartnerschaf-ten“ von Bürgerrechtlern, Volkspolizei und Staatsanwälten. Denn nur so kon-nten die Vernichtungsaktionen intensiv fortgesetzt werden – nämlich bei Abwesenheit oder Ablenkung der Bürgervertreter. Nur an wenigen Orten wie Leipzig scheint es gelungen zu sein, nach der Besetzung weitere Vernich-tungen zu unterbinden. Der Zentrale Runde Tisch stritt schon auf seiner ersten Sitzung am 7. Dezember 1989 über die Staatssicherheit. Martin Gutzeit von der Sozialdemokratischen Partei wollte sie durch Sperrung der Finanzmittel lahmlegen. Ulrike Poppe und Wolfgang Ullmann von „Demokratie Jetzt“ sowie Ingrid Köppe und Reinhard Schult vom „Neuen Forum“ verlangten die Auflösung. Vor allem Gregor Gysi hielt dagegen, dass die Stasi zur „Terrorbe-kämpfung“ unverzichtbar sei – und um „Wirtschaftsspionage“ zu verhindern. Am Ende der langen Sitzung konterkarierte er den Auflösungsbeschluss mit einem Nachsatz, der die Errichtung „notwendiger Dienste im Sicher-heitsbereich“ zuließ. So wollte der gern als Verteidiger der Bürgerrechte auftretende Gysi die Stasi retten.

2 Die Zentrale der Staatssicherheit, also das Ministerium an der Nor-mannenstraße, arbeitete bis in den Januar 1990 unkontrolliert weiter. Die dortigen Akten wurden systematisch vernichtet. Die Situation war unhaltbar. Die Stasi selbst fürchtete ein Eingreifen der DDR-Opposition. So wurde am 15. Januar 1990 auch hier eine „Besetzung“ inszeniert. Äußerlich übernahmen Volkspolizei und Staatsanwaltschaft das Ministerium in „Sicherheitspartnerschaft“, damit intern das Vernichtungswerk ungestört fortgesetzt werden konnte. Fortan herrschten in der Stasi-Zentrale unklare Verhältnisse: Als Regierungsbeauftragter agierte seit dem 18. Januar 1990 der frühere NVA-General Fritz Peter. Ihm war eine Dreiergruppe mit Werner Fischer, Georg Böhm und Bischof Gottfried Forck, vertreten durch Oberkonsistorialrat Ulrich Schröter, beigeordnet.

Hinzu kam am 8. Februar 1990 das „Staatliche Komitee zur Auflösung“ der Staatssicherheit, an dessen Spitze mit Günter Eichhorn ein langjähriger IM stand. Das Komitee zählte bald 261 Mitarbeiter, darunter viele hauptamtli-che Stasi-Angehörige. Hinzu kamen bis zu 700 zeitweilig beschäftigte Kader, die Aktenvernichtung betrieben.( und später in die Gauck´s Behörde einge-stellt wurden ?!)

Im Haus 49 residierten derweil die Stasi-Generäle Edgar Braun, Heinz Engel-hardt, Gerhard Neiber und Günther Möller. Sie erteilten dem Staatlichen Komitee unter Günter Eichhorn täglich Weisungen. Die Generalstaatsan-waltschaft der DDR, die zu den treuesten Stützen der SED-Diktatur zählte, entnahm Akten aus dem Archiv. Daneben agierte das Bürgerkomitee Nor-mannenstraße, zu dem ebenfalls IMs der Staatssicherheit zählten. Darüber hinaus tagte wöchentlich die AG Sicherheit des Zentralen Runden Tisches, die den Auflösungsprozess der Stasi begleiten sollte. Doch auch dieser AG gehörten IMs der Staatssicherheit an. Die Stasi war also überall dabei. Der Zentrale Runde Tisch billigte am 19. Februar 1990 die Vernichtung der elektronischen Datenträger. Damit gingen wertvolle Quellen unwiederbrin-glich verloren. Stasi-Mitarbeiter und deren Unterstützer hatten wieder-holt wahrheitswidrig erklärt, alle Angaben seien auch schriftlich vorhanden.

Der Runde Tisch stimmte der Vernichtung zu, um einen Missbrauch der Datenträger auszuschließen. Martin Gutzeit und Konrad Weiß versuchten noch, über Margitta Hintze in der AG Sicherheit vor der Vernichtung einen Ausdruck aller Daten durchzusetzen. Doch das scheiterte nach weiteren Lügen von Stasi-Mitarbeitern am 23. Februar 1990 an einer einzigen fehlenden Stimme.

Das Bürgerkomitee hatte schon vor der Entscheidung des Zentralen Runden Tisches einen Hinweis erhalten, dass keine Ausdrucke der elektro-nischen Datenträger vorhanden waren. Doch David Gill, der „Koordinator“ des Komitees, informierte weder den Runden Tisch noch die AG Sicher-heit. Andernfalls wäre der Vernichtung der Datenträger wohl nicht zugestimmt worden. Vier Wochen später zeichnete Gill sogar einen Antrag auf „sofor-tige Vernichtung … der Gesamtregistratur der Kartei F 16“ ab. Das betraf die letzte Kopie der als „Rosenholz“ bekannt gewordenen Personenkartei, die das wichtigste Findmittel zur Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war.

Gill stimmte der Vernichtung zehn Tage nach der Wahl der Volkskammer zu. Doch nur sie war befugt, darüber zu entscheiden. Über die Vernichtung der Akten der HV A wurden der Zentrale Runde Tisch und seine Organe erst gar nicht informiert. Die Tschekisten schritten einfach zur Tat. Sie führten am 23. Februar 1990 nur einen Beschluss der AG Sicherheit über den Umzug ihrer Hauptverwaltung und die Reduzierung ihres Personals auf 250 Mann herbei. Die Akten der HV A und deren Vernichtung wurden dabei nicht erwähnt. Die Behauptung des Historikers Walter Süß, ( den Mann von Dr. Sonja Süß?) die AG Sicherheit habe die Aktenvernichtung der HV A beschlossen, ist jedenfalls in dieser apodiktischen Form unzutreffend.(Trotzdem darf er bei der Jahn Behörde  die Geschichte klittern und verfälschen? Bis in den Herbst 1990 verschwanden in großem Stil Akten aus der Stasi-Zentrale.

Im Zentralarchiv waren Mitte 1990 78 hauptamtliche Stasi-Kader und 8 Angehörige der Staatlichen Archivverwaltung tätig. Im Fall Ibrahim Böhme wurden allein 30 bis 40 Ordner zu seiner IM- 3 Tätigkeit vernichtet.( und 2014/2915 leitet ER die Expertenkommission über die Zukunft der BStU über 2019 hinaus !??)  Auch bei anderen Prominenten leerten sich die Akten. In den sensiblen Bereichen von HV A, Spionageabwehr (HA II), Abwehr im Strafvollzug HA VII, Beobachtung und Fahndung (HA VIII) und „Kader“ wurden Unterlagen bis Oktober 1990 systematisch vernichtet.

Die Staatssicherheit löste sich zu guten Teilen selber auf. Nach Schätzun-gen fiel fast die Hälfte ihrer Akten der Zerstörung zum Opfer.

2. Die Entwicklung bis zum Volkskammer-Gesetz von 1990

Den Beratungen über ein Stasi-Unterlagen-Gesetz in der Volkskammer gingen Diskussionen in einer Regierungskommission voran, die seit April 1990 Innenminister Peter-Michael Diestel beraten sollte. Dabei griff die Kommission auf einen Entwurf des von Stasi-Mitarbeitern dominierten Staat-lichen Komitees zurück. Diese „Grundorientierung“ sah die Beseitigung aller personenbezogenen Unterlagen, „die unrechtmäßig erhoben wurden“, in sechs Monaten vor. Das hätte die Vernichtung aller Akten bis 1991 bedeutet. Oberkonsistorialrat Ulrich Schröter forderte bei der ersten Beratung am 5. Juli 1990, „bald ein Gremium aus parteiunabhängigen integren Persön-lichkeiten zu schaffen, dem möglichst auch kompetente Vertreter beider großer Kirchen angehören sollten, das die Stürme der Zeit übersteht und ein höchstmögliches Maß an Sicherheit bezüglich des verantwortungsbe-wussten Umgangs mit personenbezogenem Schriftgut des ehemaligen MfS garantiert“. Das ist wörtlich zu nehmen. Die Ausführungen offenbar-ten ein vormodernes Gesellschaftsverständnis, das auch den SED-Staat prägte. Schröter wollte die Bürger in seinem lutherisch-obrigkeitsstaat-lichen Denken vor ihren eigenen Akten schützen . Das entsprach aber auch den Intentionen der Bundesregierung.

In Bonn war an den StasiAkten zunächst niemand interessiert. Das änderte sich, als bekannt wurde, was die Stasi wusste.( und  als die STAZISS anfingen brisante Akte der Westpolitiker der Presse für gutes Geld zum Verkauf anzubieten – letzte Lohnliste des MfS )

Denn die Kommunika-tion der Bundesregierung mit den wichtigsten Bundesbehörden war ebenso belauscht worden wie 25.000 Telefona-nschlüsse von Politikern, Managern und Geheimnisträgern. Helmut Kohl regierte noch per Telefon und disziplinierte so seine Partei. Dabei gab er nicht nur Schmeicheleien von sich. Die Barschel-Affäre – jenes Water-kantgate, das zur Krise der Demokratie wurde – lag drei Jahre zurück. Illegale Waffengeschäfte waren im Gange. Hinzu kam die Parteispenden-affäre, die 1998 zum Ende der Ära Kohl führte. Die Bundesregierung musste also alarmiert sein. ( und das machte der damalige Berater des Innenministers  Eckard Werthebach !)

So führte die Regierung Kohl Mitte 1990 intensive Verhandlungen mit der Stasi-Generalität, was Eckart Werthebach 2010 bestätigt hat. Er erklärte, dass damit die Friedliche Revolution abgesichert werden sollte. Tatsächlich sollte aber wohl die Veröffentlichung abgehörter Telefonate der Regierung Kohl abgewendet werden. Die Stasi-Generalität verlangte als Gegenleistung eine Amnestie und die Sperrung der Akten. Die Bundessicherheitskonferenz aus hohen Beamten von Innenministerium, Justizministerium, Kanzleramt, Generalbundesanwaltschaft, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Militärischem Abschirmdie-nst und Bundesnachrichtendienst stimmte dem am 21. Juni 1990 zu. Die Vorlage für ein entsprechendes Amnestiegesetz ( wonach es Schäuble verlangte) wurde jedoch von der SPD-Fraktion in der Volkskammer abge-lehnt. Denn für die aus der Opposition in der DDR hervorgegangenen Sozialdemokraten war die Geheimpolizei der SED kein legitimer Verhand-lungspartner. Dem schlossen sich die Bundestagsfraktion der SPD, die „Grünen“ und einige FDP-Politiker um Gerhart Baum und Burkhard Hirsch an. Damit waren die Amnestie-Pläne gescheitert. Der überarbeite-te Gesetzentwurf der Diestel-Kommission sah vor, die Stasi-Akten nur für Zwecke der Strafverfolgung, Rehabilitierung und Abgeordneten-Überprüfung zu nutzen. Wissenschaft und Medien sollten keinen Zugang erhalten. Bürgern sollte überhaupt nur dann eine Auskunft erteilt werden, wenn sie Verfolgungsmaßnahmen durch Inhaftierungen oder Verur- 4 teilungen bereits nachweisen konnten( wie sollten die das OHNE STASI-Akte tun !?? ).

Eine Überprüfung, ob die Stasi sie unterhalb dieser Ebene bespitzelt oder verfolgt hatte, war ebenso ausgeschlossen wie jede Akteneinsicht.

Mit diesem Entwurf mochte sich der zuständige Volkskammerausschuss, der im Juni 1990 gebildet worden war und von Joachim Gauck geleitet wurde, nicht anfreunden. Mit Hilfe des West-Berliner Datenschutzbeauf-tragten Hansjürgen Garstka wurde ein eigener Entwurf erarbeitet. Er sah die Nutzung der Stasi-Akten auch für die „politische, historische und juristische Aufarbeitung“ vor und ermöglichte wie das Bundesarchivgesetz von 1988 die wissenschaftliche Nutzung unter Beachtung des Personen- und Daten-schutzes. Der Entwurf enthielt umfassende Auskunftsrechte der Bürger; es fehlte aber noch das Recht auf Akteneinsicht.

 

Die Volkskammer verabschiedete ihn am 24. August 1990. Dann folgte ein Eklat. Denn die Bundesregierung wollte das DDR-Gesetz nicht überneh-men. In der Volkskammer herrschte helle Empörung. Mit nur zwei Gegen-stimmen wurde die Bonner Regierung am 30. August 1990 aufgefordert, das Volkskammergesetz zu respektieren. Notfalls wollte man sogar den Einigungsvertrag platzen lassen. Bonn musste nachverhandeln. In der Nacht zum 31. August 1990 fand sich ein Kompromiss:( zwischen Schäuble und Werthebach und STASI-Generälen am 18.9.1990 im Hau 49 des MfS – Zusatzvereinbarung)  Die Grundsätze des Volkskammergeset-zes sollten künftig berücksichtigt werden und ein Sonderbeauftragter von der Volkskammer bestimmt werden.

Vergauckelung und Verdummung des Westens konnte losgehen

Vergauckelung und Verdummung des Westens wurde auf der höchsten Ebene der DDR – von der Ersten Präsidentin Bergmann-Pohl beschlossen

 

 

Sonderbeauftragter wurde Joachim Gauck. Diese Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag fand Aufnahme im Bundesgesetzblatt und dem vorzüglichen Kommentar von Klaus Stoltenberg. Der gesamtdeutsche Gesetzgeber wurde damit beauftragt, die Regelungen des Volkskammer-gesetzes in einem künftigen Bundesgesetz „umfassend zu berücksich-tigen“. Das konnte aber nicht mehr als eine Aufforderung an den künfti-gen Gesetzgeber sein. Eine Bindungswirkung entfaltete es verfassungs-rechtlich jedenfalls nicht.

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Warum Bästlein die Aussage des Eckard Werthebach  bei der Podiumdiskussion in der Landesvertretung Sachsen-Anhalts nicht übernommen hatte, der er auch beigewohnt haben müsste ist mir nicht nachvollziehbar !?

Die Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18.9.1990 ist nicht in das Gesetzblat übernommen worden. Er hat damals erzählt: „Als Kohl mit-bekommen hatte,  dass die STASIS  brisante Akten der Westpolitiker der Presse für teurs Geld anbieten hat mich und Schäuble sofort und dringend nach Berlin geschickt. Wir hatten uns  im Haus 49  Gottlinde Ecke Rusche Straße mit Generäln zusammengesetzt und uns wurde ein Fragenkatalog mit 2000 Forderungen  vorgesetzt…und: „die Unter-händler aus dem Westen sind ( lese : MUSSTEN ) den Forderungen der Ostseite (STASI-Generäle!) weitgehend entgegen gekommen.“ so steht das im Gutachten der vom Mai 2007 das Merkel  anfertigen ließ und danach in Versenkung verschwand. – Seit 19.12.2015 kennt  es auch Herr Altmaier und die Presse und Minister Heiko Maas:

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Seit 2005 war BStU überflüssig; seit Mai 2007 gehörte der Laden aufgelöst!Akte in das Bundesarchiv!

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Bis dahin war das Schicksal der  nicht vernichteten Akte des MfS nicht ge-klärt!? Statt dem Bundesarchiv überstellt zu werden – vier Mitglieder sollten die Verwaltung verantworten:3 Wessis aus dem Bundesarchiv und ein Ossi-hatten die Generäle entschieden dass die Akte dort bleibt wo die war und sich die  die STASI-Leute darum zu kümmern haben, die  auch bis dahin in der AUSKUNFT DES MFS das Archiv verwalteten, und die Gauck anstandslos zu übernehmen hatte. Sie durften eigentlich beim späteren Sonderbeauf-tragten Joachim Gauck in der Abteilung AR 3 im in der ehemaligen Zentralen Material Ablage  weiter schalten und walten. Dabei hatten die Generäle auch beschlossen den Begünstigten des MfS Joachim Gauck – dem Leiter des Komitees zur Auflösung des MfS der künftigen Aktenverwaltung voranzusetzen. Schließlich hatte er mit den erwähnten 261 Mitarbeitern des Komitee für Auflösung des MfS/AfNS und 700 Altkader die  mit der Aktenvernichtung beschäftigt waren monatelang harmoniert. Gauck war ihr Mann der er geblieben ist bis  er zu den AMIS übergelaufen war. Damit müssten alle Legenden über Gauck´s, Stolpes, Gysi´s, Lothar de Maiziers und Böhmes Akte zu genüge durchleuchtet sein. !??

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Als einige DDR-Oppositionelle am 4. September 1990 ein paar Räume der Stasi-Zentrale besetzten, war also schon alles entschieden. Weil darüber aber niemand die Öffentlichkeit unterrichtet hatte, fand die Besetzung ein enormes Medienecho. Und die Parole „Meine Akte gehört mir!“ trug dazu bei,dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren das Recht auf Akteneinsicht durchgesetzt werden konnte. Dagegen distanzierte sich Joachim Gauck als Vertreter der Staatsräson von der Besetzung. Er meint offenbar bis heute, am 18. September 1990 in Bonn das ausgehandelt zu haben, was am 31. August 1990 bereits vereinbart worden war. So ist es jedenfalls in Gaucks Autobiografie aus dem Jahre 2009 nachzulesen.

Gauck lügt da wie immer !Seine Eitelkeit und Mediengeilheit  ist grenzenlos, um jeden Preis in die Geschichte eingehen, wenn es sein muss oderam liebsten als der 11. Deutsche Präsident der Russland den Krieg erklärte !?

3. Der Aufbau der neuen Bundesbehörde

Die Bundesregierung ( Kohl und Verbrecher um ihn herum die mit der STASI Geschäfte machten ) befand sich 1991 in einer Zwickmühle. Denn sie wusste, dass ihre Telefonate belauscht wurden und die Protokolle bei den Stasi-Akten waren. Die entzogen sich aber dem Zugriff, weil ja die elektronischen Datenträger vernichtet worden waren. Andererseits sollte das Volkskammergesetz mit seinen Möglichkeiten zur historischen Forschung umgesetzt werden. Damit bestand die Gefahr eines unkontro-llierten Zugriffs auf die Abhörprotokolle.

In dieser Situation war ein Mann gefragt, der die Staatsräson über die Aufklärung stellte. Dieser Mann war Hansjörg Geiger. Er arbeitete seit 1980 beim bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz. 1990 wechselte er dann in die Gauck-Behörde als deren erster Direktor.

daß sie möglichst bald in etwaige zu Ihrer Person vorhandenen Unterlagen des MfS..

Herr Gauck hat mich gebeten, Ihren Brief mit Schilderung Ihrer schrecklichen Ergebniss zu beantworten

Er hat in Sachen Wiederherstellung der Würde und Ehre des Folteropfers Adam Lauks nichts dem Zufall überlassen. Es muss an menschlichen Qualitäten des Dr. Geigers gelegen haben dass er sich uner den STAZIS neben dem Begünstigten des MfS am längsten halten konnte. Nach dem er vermutlich  mit STAZIS im Schlepp Präsident des Verfassungsschutzes wurde – nicht für lange und auch nach dem Gastspielbeim BND wurde er  gefeuert oder verabschiedet, dorthin wo er noch mehr Schaden den Opfern anrichten kann und  den Schutz der STASI – Verbrecher auch juristisch absichern kann..https://adamlauks.com/wp-content/uploads/2014/03/scan_20140317-5.jpg

Who is fucked Dr. Hans Jörg Geiger !??

Gemessen durch Menschen  und von Gott gerichtet wird er nach seinen Taten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Adam Lauks.

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DER SONDERBEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG       Berlin 28.1.92

Zu Hdn. Herrn Dr. Geiger

Sehr geehrter Herr Geiger!

Mit Freude laß ich heute Ihren Brief vom 8.1.92 und freute mich zu erfahren, daß Sie möglicherweise  auch meine GA ( Gesundheitsakte ) aus der U-Haft und Strafvollzug finden. Diese Akte und der ganze Vorgang der Med-Betreuung lief spätestens nach der ersten verpfuschten OP in Meus-dorf (HKH Leipzig) unter Aufsicht und der Leitung dwer Ärzte des MdI und des MfS.

Beim Besuch im Buch fand ich lediglich die Epikrise vom 15.6.83 – Ein OP-Bericht vom 27.7.83 existiert nicht! ( Man war bereit eins nachzufertigen ). Ich behaupte, daß man dabei telephonischen Auftrag eines Tischtäters einfach ausgeführt hatte.

Durch die OP wurde mirdas Leben gerettet, aber ich wurde in eine Lage gebracht zu deren Klärung man Einsicht in OP Bericht nehmen müsste. Mit dieser lebensrettenden  Gewaltoperation sind viele Ärzte in Zwielicht geraten.

Auch den Bericht vo der Frau Dr. Meergans konnte ich nicht mehr finden- bei der Internen-Poliklinik der Charite bin ich gar nicht registriert gewe-sen, obwohl man abschließend zwei A4 Seiten Bericht an Botschaft und RA geschickt hatten.

Wichtig wäre die Diagnose des Vertragsarztes in der UHA Konigs Wusterhausen  ( Karl – Heinz Schußt ) der bereits am 22./23.5.82 zur drin-genden OP angeraten hatte.

Selbstverständlh bin ich damit einverstanden, daß die Sache an einen Staatsanwalt weitergeleitet wird, weil das ein Beweis mehr dafür sein soll, was die Stasi in der Lage gewesen war. Auch die Ärzte für ihre mörderische Praktiken zu gebrauchen war Alltag. Die Gitter sind im Buch am Haus 115 entfernt um Spuren zu verwischen.

Die Chirurgie und die Ärzte sind nach oben gefallen und praktizieren jetzt im ehem. Regierungskrankenhaus. Wie sie sich alle an diese OP noch gut erinnern konnten.

Stehe zur Verfügung und erhoffe bäldigste Ansichtsnahme.

Ihr Adam Lauks

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Bezeichnend ist sein weiterer Berufsweg: 1995 wurde Geiger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, 1996 wechselte er an die Spitze des Bundesnachrichtendienstes und 1998 avancierte er zum Staatssekretär im Bundesjustizministerium, was er bis 2005 blieb.

Genau das wollte das Grundgesetz nicht. Es verlangte die Trennung von Justiz, Polizei und Nachrichtendiensten. Doch dieses institutionelle Trennungsgebot können Einzelpersonen wie Hansjörg Geiger unterlaufen.

Ausgerechnet er wurde vom Bundesinnenminister jetzt in eine Dreier-Kommission berufen, die das Versagen von Polizei und Verfassungsschutz bei der Verfolgung des rechtsextremen Terrors untersuchen soll. Wie 1990, so geht es dabei offenbar wieder um die Staatsräson.
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Rückhaltlose Aufklärung ist etwas anderes. Die Bedeutung Hansjörg Geigers für die „formativen Jahre“ der Stasi-Unterlagen-Behörde kann gar nicht überschätzt werden. Er bestimmte nicht nur die Personalpolitik, sondern fast alle Arbeitsabläufe und das Erscheinungsbild der neuen Behörde. In seiner Autobiografie lobt Joachim Gauck den Direktor Hansjörg Geiger über alle Massen. Die Verehrung Gaucks geht so weit, dass er sich als gelehrigen Schüler Geigers präsentiert. Seitenweise sucht Gauck Kenntnisse des Verwaltungsrechts nachzuweisen – in juristisch einfältiger Weise. Dabei stellt er auch hier die Staatsräson über die Freiheitsrechte. Von entscheidender Bedeutung für die neue Behörde war die Personalpoli-tik. Hier kam es zu schwerwiegenden Fehlentscheidungen. So wurde eine große Zahl hauptamtlicher StasiMitarbeiter übernommen, darunter allein über 70 Offiziere. Angeblich war das Archiv nur mit ihrer Hilfe nutzbar. Das mag anfangs richtig gewesen sein. Es hätten aber neue Kräfte einge-arbeitet werden können. Das geschah jedoch nicht. Im Gegenteil: Es wur-den sogar Spezialisten für die „Zersetzung“ DDR-Oppositioneller einge-stellt, also Experten für die zielgerichtete Zerstörung der Persönlichkeit.

Das galt etwa für Oberst Gerd Bäcker und Oberstleutnant Bernd Hoepfer, die Gauck in eine „Arbeitsgruppe Sonderrecherche“ berief. Marianne Birthler unterschrieb später sogar eine Traueranzeige für Bäcker. Zudem wurden zahlreiche SED-Genossen aus dem DDR-Staatsapparat in die neue Behörde übernommen. Die vielen Mitarbeiter aus jener Partei, deren „Schild und Schwert“ die Stasi war, schufen in der Behörde, die diese Ver-gangenheit aufarbeiten sollte, eine eigenartige Atmosphäre.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz beschrieb das noch Anfang 2011 so: „In dieser Behörde ist der Geist der DDR-Bürokratie konserviert.“ Stasi-Mitarbeiter machten große Karriere. So brachte es Leutnant Peter Schmidt, der als Wachmann eingestellt worden war, unter Marianne Birthler zum Systemmanager der EDV. Unliebsame Oppositionelle oder kritische Historiker hatten dagegen keine Chance. Das galt etwa für Reinhard Schult – Urgestein der DDR-Opposition, Vertreter des „Neuen Forums“ am Zentralen Runden Tisch und Leiter jener Operativgruppe des Bürgerkomitees in der Normannenstraße, die dort im Juli 1990 die Stasi-Generalität aus Haus 49 vertrieb und StasiSeilschaften aufdeckte. Reinhard Schult, der einen DDR-Arbeitsvertrag hatte, wurde nicht übernommen. Arbeitsrechtlich war nichts zu machen – Gauck und Geiger wollten keinen Mann mit eigenem Kopf und Gewissen. Armin Mitter und Stefan Wolle, die zu den besten Historikern zählen, die über die DDR arbeiten, mussten die neue Behörde im März 1991 sogar verlassen. Sie hatten nämlich öffentlich kritisiert, dass ein Behörden-Gutachten über Lothar de Maizière geschönt worden war. Das entsprach den Intentionen der Bundesregierung. Joachim Gauck unterzog Mitter und Wolle wegen ihrer Kritik daraufhin einem scharfen, verhörartigen „Gespräch“, bei dem sie standhaft blieben, und entließ die beiden. Zur Ehrenrettung Gaucks muss gesagt wer-den, dass er dies inzwischen selber bedauert. Der Vorgang offenbart aber die Atmosphäre jener Jahre: Wer sich Wünschen der Kohl-Regierung wider-setzte, verlor seinen Job oder wurde nicht eingestellt – wie viele DDR-Oppositi-onelle, die den aufrechten Gang geübt hatten.

Das lässt sich von Joachim Gauck nicht sagen. Denn in der DDR-Opposition war er nicht aktiv, auch wenn er sich mit diesem Nimbus umgibt.

Die Diskussion um das StUG 1991

Dr.  Geiger war auch der spiritus rector des StUG, das uns heute Abend zusammengeführt hat. Er verfasste also den ersten Entwurf, dem sich CDU, SPD und FDP anschlossen. Der entscheidende Punkt dieses Gesetzentwurfes war die Kontrolle des Staates über den Aktenzugang, durch den das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und Forschung hintangestellt wurde. Das hatte Geiger schon beim Bundesarchivgesetz in den 1980er Jahren angestrebt, konnte sich aber nicht durchsetzen. Erst beim Stasi-Unterlagen-Gesetz hatte er damit Erfolg. So heißt es bis heute in § 32, Abs. 1 StUG: „Unterlagen mit personenbezogenen Informationen – das betrifft fast alle Stasi-Unterlagen, Anm. d. Verf. – … dürfen nur zur Verfügung gestellt wer-den, soweit durch deren Verwendung keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der dort genannten Personen beeinträchtigt werden.“

Das ist die entscheidende Formulierung, mit denen nicht nur der Daten-schutz gegen die Forschungsfreiheit ausgespielt, sondern vor allem eine behördliche Prüfung eingeführt wurde, bevor in Akten Einsicht genommen werden darf.

Im Gegensatz zum regulären Archiv kommt das einer Vorzensur gleich. Damit keine Missverständnisse entstehen: Auch das Bundesarchivgesetz wahrt den Personen und Datenschutz. So heißt es in seinem § 5 Abs. 6 Nr. 2 ausdrücklich, dass einer Benutzung „schutzwürdige Belange Dritter nicht entgegenstehen“ dürfen. Das Volkskammergesetz enthielt entsprechende Klauseln. Entscheidend ist jedoch, dass nach der „Geigerschen Klausel“ im StUG jede Akte vorab kontrolliert werden muss, also eine Vorzensur erfolgt.

Nach Bundesarchivgesetz wird dagegen ein Forschungsvorhaben geprüft. Dann hat die Forschung für die Beachtung des Personen-und Datenschut-zes Sorge zu tragen. Im Bundesarchiv käme niemand auf die Idee, jede einzelne Akte zu prüfen. Es wäre auch praktisch unmöglich, weil dazu in einem ordentlichen Archiv das Personal fehlt. Das stellt einen gravieren-den Unterschied zur täglichen Praxis unter dem StUG dar. Mit der „Geigerschen Klausel“ zur Vorzensur jeder Akte verabschiedete sich das StUG aus der freiheitlichen anglo-amerikanischen und west-europäi-schen Archivtradition des „freedom of information act“.

Interessant ist, dass die Regelung im Gesetzgebungsprozess des Jahres 1991 – soweit ersichtlich – nicht diskutiert wurde. Dabei haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz 1991 sorgfältig beraten. Am 27. August 1991 fand eine lange Anhörung von Sachverständigen statt. Der Innenausschuss bildete sogar einen Unterausschuss, der im September und Oktober tagte. Doch die Zentralfrage des Gesetzes kam nicht zur Sprache. Die Regelungen des § 32 Abs. 1 StUG haben bislang auch gerichtlich Bestand gehabt. So entschieden im Verfahren des Altkanzlers Helmut Kohl sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Bundesverwaltungsgericht wiederholt gegen die Freigabe der Abhörprotokolle. Allerdings ist eine übergroße Nähe vieler deutscher Verwaltungsrichter zur Staatsräson bekannt. Wenn der Fall dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt würde, scheint in Hinblick auf die für die Demokratie konstitutive Meinungs- und Forschungsfreiheit auch eine andere Entscheidung möglich.

Einfacher wäre es, der Gesetzgeber streicht die „Geigersche Klausel“ und kehrt auch im StUG zu den Grundsätzen eines freiheitlichen Archivrechts zurück. Dabei gilt auch im Fall Kohl, dass dessen Intim- und Privatsphäre nicht verletzt werden dürfen. Angaben zum Familienleben, zu Krankhei-ten usw. sind über den Tod hinaus tabu. Etwas anderes gilt aber für den Amtsträger Helmut Kohl als Bundeskanzler und Parteivorsitzender.

Die Telefonmitschnitte unterliegen zwar dem Beweisverwertungsverbot nach § 136 Strafprozessordnung, aber der wissenschaftlichen Forschung müssen sie wie andere Stasi-Unterlagen zugänglich sein. Wie fragwürdig die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sind, zeigt schon der Umstand, dass das Ehrenwort an illegale Parteispender offenbar höher bewertet wurde als der Eid auf die Verfassung, den Kohl als Kanzler abgelegt hat.

1990 brachte Ingrid Köppe für die damalige Gruppe BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN neben dem Entwurf der Bundesregierung und der Mehrheits-fraktionen einen eigenen Gesetzentwurf ein, der weitgehend dem Gesetz der Volkskammer vom August 1990 entsprach. Der Entwurf war aber um das Recht der Betroffenen auf Akteneinsicht und Bekanntgabe der Klarnamen von Stasi-Mitarbeitern ergänzt worden. Mir gefällt – auch in den Einzelvorschriften – der Entwurf Ingrid Köppes wegen seiner Normenklarheit besser als das StUG.

Bei der Anhörung im Bundestag am 27. August 1991 wurde viel über die Lösch-ung von Stasi-Unterlagen diskutiert, der vor allem der Historiker Hans Momm-sen zu Recht vehement widersprach.Er problematisierte auch die Einbindung der neuen Behörde in die Forschungsund Archivlandschaft. Heftige Debatten lösten Auskunftsrechte für den Verfassungsschutz aus, die das Volkskammergesetz ausgeschlossen hatte.Hier handelte es sich allerdings wohl eher um eine akademische Diskussion, denn der Verfassungsschutz dürfte sich 1991 längst verschafft haben, was ihn an Stasi-Akten interessierte.

Stasi-Opfer übten bereits bei der Anhörung heftige Kritik an der Bundesbehörde. So erklärte Jürgen Fuchs: „Ich sehe schon Betroffene mit Formularen und Registriernummern auf langen Gängen herumlaufen. Der Blick ist weit, suchend und auch hoffend, vielleicht sogar bittend. Aber ich frage: Ist die Besetzung der Stasi-Hochburgen im November 1989 und all das, was geschehen ist, tatsächlich nur behördlich zu regeln? Meine Ant-wort wäre hier nein. Vor Ort, wo es geschah, müssen die Archive geöffnet werden – natürlich nach Recht und Gesetz, aber ohne die schreckliche Behörden- und Verwaltungsrhetorik, die um sich greift.“

Damit spielte Fuchs direkt auf Gauck und Geiger an. Und der Schriftsteller Reiner Kunze fügte hinzu: „Diese Behörde ist eben etwas anderes als ein Postamt.“ Bürgerbeteiligung, Transparenz und Offenheit wurden eingefordert, von Joachim Gauck verbal begrüßt, dann aber mit den üblichen Floskeln abgetan. Mich hat es bei der Lektüre überrascht, wie hellsichtig Jürgen Fuchs und Reiner Kunze 1991 beschreiben, was bis heute den Alltag der Bundesbehörde prägt.

Fazit und einige Anregungen Das Stasi-Unterlagen-Gesetz musste verschiedenen Zielen gerecht werden. Die Betroffenen sollten Einsicht in ihre Akten erhalten.Eine historische und mediale Aufarbeitung wurde angestrebt. Andererseits wollte die Bundesregierung alles unter Kontrolle behalten. Jede Akteneinsicht unterliegt einem behördlichen Eingriffsvor-behalt. Das Ergebnis wurde zu einem fragwürdigen Formelkompromiss. Für mich ist das Gesetz daher kein Glücksfall, sondern ein fauler Kompromiss.

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Im Gegensatz zum Gesetz ist für mich Roland Jahn als Bundesbeauftragter für die StasiUnterlagen ein Glücksfall. Seine Wahl markiert die Chance eines Neuanfangs. Nur darf nicht übersehen werden, dass die unglaublichen Fehler und Versäumnisse aus zwei Jahrzehnten zu einer Behörde geronnen sind, die nicht von heute auf morgen reformierbar ist. Auch ein Roland Jahn kann keine Wunder bewirken. Was er in den wenigen Monaten seiner Amtszeit bewegt hat, verdient großen Respekt. Denn es ist vor allem seinen mutigen Ausführungen geschuldet, dass frühere Stasi-Mitarbeiter in der Behörde nicht mehr beschäftigt werden dürfen. Eine solche Vorschrift vor 20 Jahren hätte der Aufarbeitung gut getan und den Betroffenen vieles erspart. Wenn jetzt ein Neuanfang in der Bundesbehörde gemacht wird, dann scheint es sinnvoll, sich mit der Vergan-genheit auseinanderzusetzen. Das haben – mit durchaus unterschiedlichem Erfolg – in den letzten Jahren auch andere Bundesbehörden und -ministe-rien getan. Ich denke an das Auswärtige Amt, das Bundeskriminalamt und verschiedene VerfassungsschutzBehörden. Die Justiz tut das übrigens schon seit über einem Vierteljahrhundert – auch angetrieben durch die DDR-Braunbuch-Kampagnen, die hier im dialektischen Sinne positiv wirksam geworden sind. Es gibt aber auch Negativbeispiele wie den Bun-desnachrichtendienst, der sich mit Aktenvernichtungen wie David Gill 1990 in der Normannenstraße über Recht und Gesetz erhebt. Über die Archivwürdigkeit von Unterlagen hat nämlich nicht der BND, sondern allein das Bundesarchiv zu entscheiden. Eine kritische Aufarbeitung der Geschichte der Stasi-Unterlagen-Behörde macht durchaus Sinn. Externe Historiker und Juristen könnten die Fehler und Versäumnisse der ersten beiden Jahrzehnte aufzeigen. Daraus ließen sich Schlüsse für die künftige Arbeit der Bundesbehörde ziehen. Diese Behörde wird übrigens nach den Erfahrungen mit der NS-Vergangenheit noch lange bestehen bleiben. Denn viele Betroffene klären ihre persönlichen Schicksale erst nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Wer also am Ende der DDR 20 Jahre alt war, wird möglicherweise erst 2040 in seine Akten schauen wollen. Diese Akteneinsicht kann aber ein reguläres Archiv nicht bewerkstelligen. Also wird es die Bundesbehörde sinnvollerweise bis dahin geben müssen. Vieles bleibt zu tun: So muss endlich der genaue Umfang der Aktenvernicht-ungen offengelegt werden. Denn nur so kann verlässlich eingeschätzt wer-den,welche Quellenbasis heute noch zur Verfügung steht.Die Forschungs-abteilung der Behörde hat sich um diese sozialgeschichtlich unverzicht-baren Erörterungen bisher herumgemogelt. Das ist aber historisch unredlich. Entsprechendes gilt für die Verzeichnung der vorhandenen Akten. Sie muss nach 20 Jahren zu einem Abschluss kommen. Und die Findmittel sind – wie in jedem Archiv – den Benutzern endlich zugänglich zu machen. Schließlich bleibt eine enge Zusammenarbeit mit dem Bun-desarchiv anzuraten. Dieses Archiv steht in der freiheitlichen Tradition des „freedom of information act“, was Herr Krüger sicher bestätigen wird. Als Amerikaner und Briten vor 50 Jahren ihre erbeuteten NS-Akten abgaben, machten Sie zur Auflage, sie nicht zu sperren. Daran hat sich das Bundesar-chiv gehalten. Es genießt archivfachlich einen ausgezeichneten Ruf. Und in der Mitte unseres Jahrhunderts wird es auch die Stasi-Unterlagen über-nehmen. Es macht daher Sinn, die Fachkompetenz des Bundesarchivs schon heute zu nutzen. Denn es darf nicht sein, dass jede Außenstelle der BStU sozusagen ihre eigenen Verzeichnungskriterien entwickelt und umsetzt. Freiheit ist so wichtig wie die Luft zum Atmen. Das gilt auch im Archiv, und zwar gerade für die Stasi-Akten, selbst wenn dem die Staatsräson entge-gensteht. Gerade weil die Vergötzung des Staates wieder einmal behör-denmäßig um sich greift, halte ich es mit Gustav Heinemann, der einmal gesagt hat: „Ich liebe nicht den Staat, sondern meine Frau.“

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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1 Antwort zu „Glücksfall oder fauler Kompromiss“ von Klaus Bästlein ; Wende und friedliche Revolution war ein kolossaler Operativ Vorgang des MfS – der STAZISS “ Freundliche Übernahme “ nach Adam Lauks -Operativ Vorgang „Merkur“

  1. Heinz ! Nach dem ich Papier reden sah und den Artikel von Beleites geleswen habe…. gehe ich nirgendwo mehr hin. WIR Deitsche verdienen die Regierung die wir habwen… Gauck, Dr. Geiger, Merkel de Maiziere und Konsorten…

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