“ Campus der Demokratie der STAZISS“Der ehemalige freiwillige Bereitschaftspolizist des MdI und Kommunist will für 50 Millionen Altkader der STASI und SEDam autentischen Ort und alten Arbeitsplätzen ( DDR? )Demokratie lehren ! Roland Jahn geht es um 50 Millionen jährlich die er bei der CDU und SPD bereits zugesprochen bekam 2014

am 18.12.2015 getwittert an: SIE WERDEN EISERN (ver)SCHWEIGEN ! – Wetten !?? denn das Deutsche Volk sollte vergauckelt und verdumt werden und bleiben, das macht die Abzocke des Lügenimperiums einfacher – man merkt nichts mehr !!!

 

WER außer Merkels erstem Kabinett kannte  im Bundestag und Bundesrat den Inhalt dieses Gutachtens  den Merkel oder Bernd Neumann – BKM in Auftrag gab!? WER von Wahlfrauen und Wahlmännern kante es, die ihre Stimme  am 18.3.2012 dem Pastor Gauck gaben!??

https://adamlauks.com/wp-content/uploads/2013/02/gutachten-mai-2007.jpg

Gutachten über die Beschäftigung der Hauptamtlichen MfSler in der Gauck Behörde – VERTRAULICH! – WARUM???

 

 

@SZ @SPIEGEL_Netz @HeikoMaas https://file.wikileaks.org/file/stasi-in-bstu.pdf Seit 2005 ist BStU überflüssig; seit Mai 2007 gehörte der Laden aufgelöst,die Akte ins Bundesarchiv !

Dass dem Jahn die Idee mit Campus der Demokratie  ausgerechnet zum Zeitpunkt zündet, als  man die  Komission zur Zukunft der BTStU im Bundestag gründet, die eigentlich die Überflüssigkeit der BStU und Ver-legung der Aktenrestbestände in das verfassungsmäßig dafür bestimmte Bundesarchiv !? STASI hatte  schon lanfge vor der Wende gesucht und gefunden wo sie im vereinten Deutschland ihr Geld verdienen wird.( Zitat)
Es fand bereits eine Werbeveranstaltung im Casino des Haus 1 des MfS, wo früher die STASI-Generalität dinierte und wo Thomas Roth und Phillipp Lengsfeld aufeinander geraten waren, wegen dem Campus der Demokratie.
Jahn hat auch schon eine Architektin, die SEIN Projekt versindbildlicht hatte oder erst wird. Eigentlich soll die Obrigkeit nur  den Geldhan aufdre-hen damit die Kohle fließen kann ( wie am BER-Flughafen, etc.) und dafür sind  auch in der Komission aus Altkadern reingewählt ( IM Böhme Ibrahim? – lese Bästlein! und ehemalige Präsidentin der „frei“ gewählten Volkskammerder DDR mit 27 Hauptamtlichen STAZIS und unzähligen IM´s Siville Bergmann-Pohl die auf den Vorschchlag des IM Cerny- Lothar de Maiziere vom 25.9.1990 den unbedeutenden Pastor Joachim Gauck als Begünstigten der STASI zum Sonderbeauftragten   für STASI-Unterlagen bestätigte) Unterstützung bekommen sie voll und  ganz von der Staats-ministerin Monila Grüters als Bundesbeauftragte für Kultur und Medien – eine (zufällig??) Ossi !
So wird die Abzocke  ihren Sozialistischen Gang weitergehen und Jahn wird  einen Teil der Aktivisten der ersten Stunde aus SEINER BStU in SEIN Campus hinüberretten, damit die verdienten und treuen Genossen und DDR-Regimevollstrecker wohlbesoldet und verbeamtet ihren Rentner-dasein erreichen. Deutschland zahlt  aus Blutgeldern der wahren Regime-gegener und STASI -Opfer deren Rehabilitierung Gauck – Birthler und Jahn auszubremsen hatten, damit  ja keine Forderungen  und Entschädigungen auf die Opfer zu zahlen sind. Mit 250 – 300 € hat man ohnehin den biologoisch abgebauten Opferbeständen den Mund zuge-stopft und der Rest läuft wie alles in  der gesamtdeutschen Justiz und deutschen, durch die STAZIS unterwanderten durchkorumpierten  Gesell-schaft,bis in die Haarspitzen der „freiheitlichen parlamentarischen Demokratie“.
Anderseits, warum soll mann mit der Installation des  „Campus der Demokratie – Roland Jahn “ der Verdummung und Vergauckelung der DDR-isierten Nation nicht einen passenden Namen geben !?Mein Vorschlag habt ihr schon der Kommission zur geheimen Disskussion, aus der durch Grütters versprochenen ist offensichtlich nichts geworden !?
Urkundenunterdrückung pur - BStU

Vom Anfang an bis zum heutigen Tag ist Haupttätigkeit der BStU gewesen Täterschutz und Geschichtsfälschung – mit 2,6 Mrd € bezahlt.

Die Diskussion über die Zukunft der  vom Anfang an verfassungswidrigen Gauck Behörde versprach Professor Monika Grüters öffentlich zu führen – jetzt arbeitet die im Rahmen des Deutschen Bundestages unter der Geheimhaltungsstufe  :Streng Vertraulich … wie das Gutachtwen  aus Mai 2007 das Merkel in Auftrag gegeben hatte um zu Prüfen was Gauck´s Behörde ohne  Dienstaufsicht und ohne Sachaufsicht, bar jeglicher parlamentarischer Kontrolle ( Geheimdienst!!!)  eigentlich 17 Jahre Lang getrieben hatte für 100 Mio € jährlich. )
Ich hatte  unter den Beitrag des anonymen Autors(!??) der Berliner Woche
drei meine Kommentare abgesetzt gehabt die auch freigeschaltet wurden bis zum Augwenblick als ich den Artikel dem Herrn Peter Altmaier zugetwittert hatte:
@peteraltmaier http://www.berliner-woche.de/…/die…/action/posted/1/… … Herr Altmaier, schließen Sie doch dieses Lügenimperium und spaaren Sie 100 Mio € pro Jahr!
Zeitnah kam dann per E-Mail  die Mitteilung der Berliner Woche:
Von: bwvonline Gesendet:
Donnerstag, 17. Dezember 2015 11:49
An: lauksde@gmx.de  Betreff: Berliner Woche: Profil gesperrt
Sehr geehrter Herr Lauks, Ihr Profil auf berliner-woche.de wurde gesperrt. Begründung: Mehrfache Verstöße gegen den Verhaltenskodex („Respekt und Höflichkeit“).
Mit freundlichen Grüßen Ihr Team der Berliner Woche
Die Sperrung meines Profils mir mitzuteilen und sich mit  Ihr Team der Berliner Woche  zu unterzeichnen ist Beschneidung meiner Meinungsfreiheit d Verhöhnung der wahren Opfer der STASI-Justizexekutive der DDR und bewegte  mich direkt  mir die Freiheit zu nehmen und meine Meinung über die Abzocke der Altkader wo der Jahn hingehört auf diese Weise zu äußern.Schaut Euch das Impressum des Verlages an!? Ist das nicht  wie geschaffen diese Campagne des VOPO Jahn zu unterstützen damit die Quelle aus dem Ministerium für Finanzen nicht versiegt und mindestens weitere 25 Jahre fließt, so lange der Welpenschutz der STASI-Täter  gilt !??
Er versprach viel und Scholz rief:" Willkommen im Club !!!"

Vor dem vollen Saal:“Ich werde die Hauptamtlichen rausschmeißen!!! Für die Opfer ist das eine Zumutung!“

„Schau mir in die Augen Kleiner !“

Unser langes nächtliches Gespräch beendete  Jahn damals: “ Ich habe kein weiteres Interesse an SASi-Geschichten, ich befasse mich mit einem anderen Projekt! 

Da war meine Überraschung groß als ich dann laß, dass man ihn zum Leiter des Lügenimperium machte. An jenem Abend hatte er bei meiner Wortmeldung Angst gehabt, dass ich ihn vor 250 Mann im Saal  an unseres nächtliches Gespräch erinnern würde.Auch  nach der Sven Kellermann ( DIE WELT -AXEL-SPRINGER ) Show war es ihm unheimlich mir bei der Begegnung in die Augen zu schauen, man sieht´s ihm richtig die Peinlichkeit an.

 

001

Die Zukunft der „Stasi-Stadt“: Idee vom „Campus der Demokratie“ schafft Uneinigkeit

Der 'Campus der Demokratie' wird nicht mehr nur auf lokaler, sondern auch auf Bundesebene besprochen.
Der „Campus der Demokratie“ wird nicht mehr nur auf lokaler, sondern auch auf Bundesebene besprochen. (Foto: Wrobel)
Über den „Campus“ diskutierten: (v.r.) Wolfgang Wieland (Bündnis 90/ Die Grünen), BStU-Chef Roland Jahn, MdA Danny Freymark (CDU), Constance Cremer von „Stattbau“ und Tom Sello von der Robert-Havemann-Gesellschaft. (Foto: Wrobel)

Berlin: Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheits-dienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) : ehemalige freiwillige Bereitschaftspolizist der VOPO des MdI Genosse Roland Jahn |Lichtenberg.

Das einstige Ministerium für Staatssicherheit an der Normannenstraße könnte ein einzigartiger Bildungs- und Forschungsort sein. Doch wel-ches Konzept umgesetzt werden soll, ist umstritten.

Einst als „Stasi-Stadt“ von den Anwohnern gemieden ( und die Touristen sollen es nach dem Besuch in  der Gedenkstätte Hohenschönhausen anschließend bestürmen !??) , bleibt das Areal des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit ein Ort, der an die SED-Diktatur erinnert. Hier gibt es das Stasi-Museum( das sein einzg waheres Repressionswerkzeug „Tiegerkäfig= eine Arrestzelle“ aus  dem Zuchthaus Berlin Rummelsburg auf Weisung des Direktors Drieselmann demontiert wurde und angeblich im Keller eingemottet wurde – ich behaupte Drieselmann hat es vermutlich dem Schrotthändler für gutes Geld verkauft !? deswegen beantwortet er nicht meine E-Mailanfrage !?) und den Sitz des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU). Somit hat sich der Leir der BStU eine zweite Residentur geschaffen – nebst  der in der Karl-Liebknecht-Straße 31/33?!? aus Gründen des Platzmangel ? NEIN! Jahn hat schon die Leitung  SEINES „Campus der Demokratie“  gegründet das ihm zugesprochen werden wird. Einfach schon mal Fakten geschaffen, der Rest ist dann nur Sache der Formalität. Das Volk wurde  schon sowieso durch Joachim Gauck seit 3.10.1990 dermaßen vergauckelt und verdummt dass es gar nicht schnallt was HIER abgeht, und das die BStU spätestens 2007 hätte zugemacht werden müssen, bei dem Dreck der darin von den Gutachtern der Frau Merkel  darin vorgefunden wurde. Das Volk und der Bundestag ist auch gleich soweit mit verdummt und vergauckelt um zu hinterfragen:

WOZU die BStU noch da ist??

Ihre Hauptaufgabe und Grund für  ihre Gründung am 3.10.1990: “ Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung“ hat spätestens nach dem letzten rechtskräftig gewordenem Urteil  2005 aufgehört zu existiere – hatte sich erledigt.

Zuweilen beschäftigte man an die 3.200 Mitarbeiter ( 5% Wessis)! und verbrauchte man 100 Mio € Steuergelder jährlich. Inzwischen ist die Zahl der „Beschäftigten“, überwiegend Aktivisten der ersten Stunde – jetzt schon in der zweiten Generation auf ca 1600 Mann reduziert, die trotzdem weiter 100 – 110 Mio € jährlich verbrennen!?   Prüfer des Rechnubgshofes und der SPIEGEL wollten wissen WOFÜR EIGENTLICH und wurden unerledigter Dinge vom Hof gejagt!? Seit wann wird ein Geheimdienst kontrolliert- wo kämen wir noch hin!?? Kann das damit zusammenhängen, daß die Sachbearbeiter  für jede gelesene oder  bis zu 4/5 twel geschwärzte oder anonymisierte Seite zusätzliche Vergütung erhalten!? – Die Akte  von Adam Lauks – Operativ Vorgang „Merkur“ 10501 Seite wurde bis jetzt 3 – 4 Mal durchgelesen und  immer wieder anders umgeschwärzt oder anonymisiert als ob es mehrere StUG geben würde!? Lesen bringt Geldsegen ist das Motto.

STASI-Aufarbeiter

Verbrecher an der WAHRHEIT: Deutschland Deine Aufarbeiter nach getaner Arbeit: Keine Gerechtigkeit für STASI Opfer – Geschichte des MfS und der NVA,der Justiz,der KIRCHE der Ärzteschafft geklittert und nach 25 Jahren unaufgeklärt… für 2,5 Milliarden Euro !??

( Im Sommer 2016 kommt die Open-Air-Ausstellung „Friedliche Revolution 1989/1990“ hinzu. Doch vom Anspruch, ein Ort der gesellschaftlichen Aufklärung zu sein, ist das Areal aber noch weit entfernt. „Die historische Kraft dieses Ortes könnte mehr genutzt werden“, findet nämlich Roland Jahn. Seit Jahren engagiert sich der Chef der Stasi-Unterlagenbehörde für einen umfassenden „Lern-und Erinner-ungsort“–und gab der Idee einen Namen:“Campus der Demokratie“. So könnten die bestehenden Einrichtungen auf dem Gelände mit einem Forschungszentrum, einer Bibliothek und einem Informationszentrum ergänzt werden.Doch die Politik fasst das Thema nur mit Fingerspitzen an. Jahns Pläne vom Campus stießen bei der SPD im Bundestag nicht auf Wohlwollen. Bis heute sind sich die Parteien selbst über den Namen „Campus der Demokratie“ uneinig.
Berlin, 37. Volkskammertagung, Diestel, Gauck

ADN/Peer Grimm/ 28.9.90 Berlin: 37. Tagung Volkskammer Mit großer Mehrheit wählte am Freitagvormittag die DDR-Volkskammer Joachim Gauck (r) als Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Verwahrung der Akten und Dateien des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit – Amtes für Nationale Sicherheit. (l: Innenminister Peter-Michael Diestel)

 Aktenvernichter und sein Restverwerter …das vereinte Deutschland fußt auf Lügen und Verbrechen  seines Bundespräsidenten – und das kann niemals gut gehen !!!  Hier ist das Verbrechen von Gauck und SEINER Behörde, aber auch von Jahn uns SEINER Behörde:

Urkundenunterdrückung der Akte 588/85

In der Position 2 gelistete ( bereits 1994) aufgefundene Akte HA VII/8 577/85 besteht aus 3 Seiten und die Seiten 1 – 3 sind für die Akteneinsicht des Antragsteller nicht zugelassen- ist dem internen Protokoll zu entnehmen!?

 

Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck

Die Position 2 steht nicht mehr zur Verfügung – um daraus Kopien zu beantragen !? Dadurch ist die Urkundenunterdrückung perfect und bewiesen.

 

 

Seit Juni 2014 gibt es auf Bundebene eine Kommission, die über die Zukunft des Geländes entscheidet. Voraussichtlich im März 2016 wird dazu eine Empfehlung veröffentlicht, wie das Areal künftig für die Aufarbeitung der SED-Diktatur genutzt werden kann.

Viele Überlegungen

Über die Zukunft des „Campus“ machten sich aber auch Roland Jahn und der ehemalige Bundestagabgeordnete (Bündnis 90/ Die Grünen) Wolfgang Wieland im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung am 8. Dezember Gedanken. Mit dabei war der Landesabgeordneter Danny Freymark (CDU), Geschäftsführerin der „Stattbau Berlin“ Constance Cremer und Tom Sello von der Robert-Havemann-Gesellschaft, die sich dazu im Bezirk trafen.

„Es ist nicht einfach, ein einheitliches Konzept für das Areal zu entwickeln“, weiß Constance Cremer. Mehr als die Hälfte der Flächen liegen in privater Hand, den Rest teilen sich Bund und Land, was die Entwicklung nicht einfacher macht, erklärt sie. Denn es gibt Uneinigkeit, wer die Entwicklung finanziell tragen wird. „Wichtig ist es, einen gemeinsamen öffentlichen Raum zu schaffen. Bis heute meiden viele Anwohner das Areal aus Gewohnheit, ein zukunftsfähiges Konzept sollte auch überregional Besucher anziehen“, fügt sie an.

Auch der ehemalige Politiker Wolfgang Wieland sieht die Notwendigkeit, die einstige „Stasi-Stadt“ zu einem solchen Anziehungspunkt zu entwickeln. Noch gibt es keine Einigkeit, wie die politische Deutung für die Nutzung des historischen Ortes ausgelegt wird. Deshalb herrschen in der Expertenkommission des Bundestages selbst über den Namen ganz verschiedene Ansichten, ergänzt Wieland. Denn der von Roland Jahn ins Spiel gebrachte Name „Campus der Demokratie“ ist in der Kommission längst vom Tisch. Die Vertreter der Parteien gerieten schon darüber in Streit, ob es „Campus der Demokratie“ oder nicht doch „Campus für Demokratie“ lauten sollte. „Der Arbeitstitel der Kommission lautet erst einmal ‚Gedenkort der Diktatur und des Widerstands‘.“

Eine weitere Idee der Komission: Die künftige Nutzung des Geländes soll eine Stiftung übernehmen. „Die Stiftung als Träger des Ortes würde als Dach für die Institutionen fungieren“, erklärt Wieland weiter. Nicht zuletzt debattiert die Expertenkommission darüber, die Akten-Verwaltung der Behörde für Stasiunterlagen unter das Dach des Bundesarchivs zu geben. Das würde die Umwandlung der dort befindlichen Behörde und des Archivs bedeuten. Wieland: „Dann müssen wir klären, was mit dem Aktenbestand auf lange Sicht passiert.“ KW

 

 

VII ZUSAMMENFASSUNG

Die uns vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gestellten zentralen Fragen, „warum ehemalige MfS-Mitarbeiter und IM eingestellt wurden, wie sie derzeit verwendet werden und ob in dieser Verwendung der Anschein der Befangenheit entstehen kann„, können wir wie folgt beantworten:

Seit dem 3. Oktober 1990 beschäftigte der/die BStU nach den uns vorlie-genden Informationen insgesamt mindestens 79 ehemalige MfS-Angehörige. Von fünf von ihnen trennte man sich per Kündigung oder Auflösungsvertrag, nachdem ihre seinerzeitige Tätigkeit für das MfS belegbar wurde. Derzeit( 2007 ) beschäftigt die BStU noch 56 ehemalige MfS-Bedienstete, darunter 54 ehemals Hauptamtliche (davon dienten vier Personen ausschließlich beim MfS-Wachregiment) und zwei frühere IM. Die ehemaligen MfS-Angehörigen lassen sich in zwei Gruppen auftei-len. Die Mehrzahl von ihnen arbeitete zu DDR-Zeiten in der Hauptabtei-lung Personenschutz. Die dort Beschäftigten übten jedoch nicht nur – wie angenommen – einen klassischen Objekt- und Personenschutz aus. Eine ihrer Aufgaben bestand It. dem hiermit befassten BStU-Wissenschaftler Dr. Jens Gieseke auch darin, „die führenden Repräsentanten der SED-Diktatur vor unkontrollierten Begegnungen mit den Einwohnern der DDR zu bewahren und Letztere im Falle von unbotmäßigem Verhalten ggf. festzunehmen bzw. anderweitig, zur Not auch gewaltsam, daran zu hin-dern.“

Eine Verwicklung der vom BStU eingestellten ehemaligen MfS-Personen-schützer in derartige Vorgänge ist wenig wahrscheinlich, kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden, da die Kaderakten dieses Personenkreises in den BStU-Personalakten nicht enthalten waren und die Behörde bei den internen Überprüfungen – ebenso wie bei den von Externen beantrag-ten – keine wirkliche Einzelfallprüfung durchgeführt hat, die Hinweise auf die konkrete Tätigkeit ergeben hätte. Alle ehemaligen Hauptamtlichen wurden nur nach den in Kapitel IV beschriebenen formalen Daten über-prüft. Eine weitergehende Recherche hat die Behördenleitung – nach unserer Kenntnis – erst im Januar 2007 veranlasst; deren Ergebnisse wurden uns vorenthalten. Unser Versuch, zumindest ansatzweise eine wirkliche Einzelfallprüfung durch eine personenbezogene Sachaktenre-cherche durchzuführen, wurde von der Behördenleitung mit Hinweis auf §§ 32 ff. StUG abgelehnt. Die Angehörigen der Hauptabteilung Perso-nenschutz wurden im Auflösungsprozess des MfS zu Zeiten der Modrow-Regierung ins Innenministerium über- Vermerk von Dr. Jens Gieseke vom 2.2.2007. 99 nommen. Hierbei wurde ihre bisherige Stasi-Tätigkeit als eine bei den „bewaffneten Organen“ getarnt. Westliche Personalverwal-tungen haben in der Folge diese Legendierung weitgehend unkritisch rezi-piert. Die ehemaligen MfS Angehörigen verblieben auch beim Innenmi-nisterium, nachdem die einzige frei gewählte DDR-Regierung unter Lothar de Maiziere ihr Amt übernahm. Innenminister Diestel sah keine Veranlassung, diesen Personenkreis zu überprüfen oder gar zu entlassen. Er hielt die ehemaligen MfS-Personen- und Objektschützer für unver-zichtbar zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in der DDR, so dass sie weiterhin als Objekt-, Wach- oder Personenschützer eingesetzt wurden. Einige von ihnen sicherten die Volkskammer, andere MfS-Gebäude. Hieran änderte sich auch nichts, als die Volkskammer einen Sonderaus-schuss zur Kontrolle der Auflösung des MfS/AfNS einsetzte, dessen Vorsitzender Joachim Gauck war. Mit dem Beginn der Arbeit des Sonder-beauftragten Gauck und seiner Mitarbeiter und dem damit einhergehen-den institutionellen Aufbau einer Behörde wurden viele dieser ehemaligen MfS-Angehörigen befristet im BMI eingestellt. Während dieser Zeit sicherten sie weiterhin ehemalige Stasi-Liegenschaften.Ob und in welcher Weise sie vor oder nach dem 3. Oktober 1990 überprüft wurden, ist uns nicht bekannt. Auf Initiative eines der Mitarbeiter des vom BMI entsandten Aufbaustabes rekrutierten zwei frühere höherrangige MfS-Personenschützer ehemalige Kollegen zum Aufbau eines Haussicherungsdienstes. Da – so der seinerzeit im Aufbaustab hierfür Verantwortliche uns gegenüber – das BMI keine Einwände gegen eine Beschäftigung von knapp 50 ehemaligen Angehörigen der HA PS hatte, erhielten sie vorerst befristete Arbeitsverträge. Diese namens des BMI abgeschlossenen und vom Leiter des Aufbaustabes unterschriebenen Zeitverträge wurden im Sommer 1991 in unbefristete umgewandelt. Die neuen Arbeitsverhältnisse wurden vom BStU geschlossen und von dem zuständigen Bediensteten unterschrieben. Dass dies mit Wissen des BMI geschah, ist wahrscheinlich. In den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen findet sich allerdings keine diesbezügliche Anfrage an das BMI. Nach den von uns geführten Gesprächen sind wir davon überzeugt, dass die zuerst befristete, dann dauerhafte Einstellung dieses Personenkreises im Einvernehmen, d.h. mit ausdrücklicher Billigung der Behördenleitung geschah. Die andere Gruppe ehemaliger MfS-Angehöriger – 18 frühere Offiziere – arbeitete vor der Auflösung des MfS dort in verschiedenen Abteilungen, einige im Archiv, andere im „Braintrust“ des MfS, der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG), wieder andere als Handwerker oder Kraftfahrer. Einige dieser Personen waren im Zuge des Auflösungsprozesses des MfS von der 100 MfS/AfNS-Führung zumeist in das von der Modrow-Regierung gebildete so genannte Staatliche Komitee entsandt worden. Auf Basis welcher Anweisungen und mit welcher Zielsetzung sie dort arbeiteten, ist uns nicht bekannt. Auf jeden Fall agierten sie dort bis zum Ende der DDR. In den Archiven arbeiteten sie neben den Mitarbeitern des Sonderausschusses, der AG Sicherheit des Zentralen Runden Tisches und des Bürgerkomitees. Das Verhältnis zu ihnen beschreiben ehemalige Bürgerrechtler oder seinerzeit in Bürgerkomitees Aktive als pragmatisch bis kooperativ. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gab es nach Berichten verschiedener involvierter Personen freilich nicht. Die Behördenleitung hielt im Zuge des Aufbaus der BStU die Mitarbeit dieses Personenkreises zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben für unverzichtbar. Allerdings ließ sich die Behauptung, ehemalige Bürgerrechtler hätten sich für die Einstellung dieser früheren MfS-Angehörigen nachdrücklich eingesetzt, nicht verifizieren. Selbst wenn einige Personen aus den Bürgerkomitees oder ehemalige Bürgerrechtler seinerzeit keine Einwände gegen die Einstellung gehabt haben sollten, wurden sie nicht ausdrücklich von der Behördenleitung danach gefragt. Die Bürgerrechtler jedenfalls, die im September ein MfS-Gebäude in der Normannenstraße besetzten, sprachen sich ausdrücklich gegen die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei dem BStU aus. Die ehemaligen MfS-Offiziere wurden mit Billigung des BMI und gegen den anfänglichen Widerstand des dortigen Hauptpersonalrats, der durch einen befürwortenden Auftritt eines Mitarbeiters der Behördenleitung gebrochen werden konnte, befristet in der Behörde eingestellt. Die BStU-Leitung forderte bereits im Sommer 1991 die Entfristung der noch verbliebenen ehemaligen MfS-Angehörigen. Dieses Ansinnen lehnte das BMI jedoch ab – mit welcher Begründung, ist uns nicht bekannt, da die diesbezüglichen Erlasse/Schreiben, wie uns mitgeteilt worden ist, weder beim BKM noch bei der BStU auffindbar sind. Dieser Personenkreis erhielt in den nächsten Jahren wiederholt befristete Verträge. Gegen die ausdrückliche Position der Personalabteilung des BStU – sie wurde nach unseren Erkenntnissen weder der Bundesregierung (BMI) noch dem Beirat der Behörde mitgeteilt – wurden die Befristungen fortgesetzt, so dass gleichsam automatisch eine Entfristung nach erfolgreichen Arbeitsgerichtsprozessen die Folge war. Die Personalabteilung begründete ihre Ablehnung einer weiteren befristeten Einstellung im Jahre 1994 nicht nur mit arbeitsrechtlichen, sondern auch mit politisch-moralischen Argumenten. Der BStU sei schließlich keine Behörde wie jede andere, sondern habe eine spezielle Funktion, die vor allem bei ehemaligen SED-Opfern glaubwürdig sein müsse. Die Be- 101 hördenleitung setzte sich über derartige Einwände jedoch hinweg und führte damit den Übergang zu Dauerarbeitsverhältnissen herbei. Die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei dem/der BStU war von Beginn an ein Thema in der öffentlichen und internen Diskussion. Dabei ging es freilich – mit der Ausnahme einer Veröffentlichung in einer kleinen Zeitung – immer nur um die zweite Gruppe. Die Behördenleitung rechtfertigte ihre Einstellung gegenüber der Öffentlichkeit und dem eigenen Beirat mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, das Wissen dieser Personen nutzen zu können und zu müssen. Joachim Gauck hat mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen und ihre Beschäftigung nachdrücklich verteidigt. Nach einiger Zeit wurde das Argument der Unverzichtbarkeit ihrer Kenntnisse um den Hinweis auf ihre inzwischen bewiesene Loyalität ergänzt. Der von der Behördenleitung schon frühzeitig – im Sommer 1991 – unternommene Versuch, die befristeten Arbeitsverhältnisse der Ex-Mfsler in dauerhafte umzuwandeln, wurde weder der Öffentlichkeit noch dem Beirat mitgeteilt. Einwänden einiger Beiratsmitglieder sowie von Wissenschaftlern aus der BStUAbteilung BF, ehemalige MfS-Bedienstete sollten nur vorübergehend zur Vermittlung ihrer Kenntnisse oder überhaupt nicht eingestellt werden, begegnete die Behördenleitung mit den Argumenten, man sei auf diese Personen in der täglichen Arbeit weiterhin angewiesen und wolle ihnen die Chance zur „Rehabilitierung“ geben. Schließlich stellte die Behörderileitung die dauerhafte Einstellung dieses Personenkreises als arbeitsrechtliche Folge mehrerer Befristungen dar, der man sich nicht hätte widersetzen können. Die erstgenannte Gruppe der knapp 50 ehemaligen MfS-Personenschützer wurde von der Behördenleitung der Öffentlichkeit gegenüber nie erwähnt. Weder dem Beirat noch dem Bundestag wurde bei entsprechenden Anfragen von der Behördenleitung die tatsächliche Zahl ehemaliger MfS-Angehöriger, die nun in der Behörde beschäftigt waren, mitgeteilt, im Gegenteil: Genannt wurden explizit immer nur die Personen der zweiten Gruppe, wobei auch die ehemaligen IM nicht erwähnt wurden. Das Verschweigen der ehemaligen MfSPersonenschützer, der früheren Zeitsoldaten des MfS-Wachregiments und der IM kann als bewusste Irreführung von Parlament und Öffentlichkeit betrachtet werden. Daran ändert auch die Begründung, schließlich seien alle, auch das BMI, mit der Einstellung dieses Personenkreises einverstanden gewesen, nichts. Erst nach dem Erscheinen eines Artikels in der Tageszeitung DIE WELT am 29. November 2006 wurde das tatsächliche Ausmaß der Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU öffentlich bekannt. 102 Nahezu alle ehemaligen MfS-Bediensteten hatten in den ersten Jahren des Aufbaus der Behörde ebenso wie die meisten anderen BStU-Beschäftigten die Möglichkeit des Missbrauchs. Sie konnten Akten vernichten, verstellen oder herausschmuggeln, denn sie hatten als Wachschützer, als Archivare, als Magazinmitarbeiter oder als Rechercheure zum Teil ungehinderten und unbeaufsichtigten Zugang zu erschlossenem, aber auch zu unerschlossenem Material. Ob diese offensichtlich vorhandenen Missbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten tatsächlich genutzt wurden, lässt sich nicht sagen. Nur in einem Fall wurde ein ehemaliger MfS-Angehöriger, von dessen Loyalität man fest überzeugt war, dabei ertappt, wie er Unterlagen aus der Behörde schmuggelte und sie dem Verfassungsschutz gegen Geld anbot. Der Mitarbeiter wurde unverzüglich entlassen. In einem anderen Fall stand ein ehemaliger Hauptamtlicher im Verdacht, Rechercheunterlagen an Außenstehende übergegeben zu haben. Dieser Mitarbeiter wurde hausintern umgesetzt. Aus unerfindlichen Gründen hat die Behördenleitung auf eine Strafanzeige aber verzichtet. Angesichts der umfangreichen Aktenvernichtungen durch das MfS nach dem 9. November 1989, die sich bis zum 3. Oktober 1990 in nicht bekanntem Umfang fortsetzten, dürfte das Ausmaß der Manipulationen durch die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger, sollte es sie denn gegeben haben, in den nachfolgenden Jahren eher gering ausgefallen sein. Gleichwohl fällt auf, dass bei dem/der BStU vor allem MfS-Unterlagen über strafbare Handlungen und aktuelle Vorgänge aus den späten achtziger Jahren fehlen. Der von uns zu untersuchende Personenkreis wird derzeit bei der BStU vor allem im Haussicherungsdienst, im Archiv und Magazin, aber auch bei der Aktenrecherche und der Auskunft eingesetzt. Missbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten sind dabei so gut wie nicht mehr gegeben. Zwar mag der Anschein der Befangenheit fortbestehen, ein direkter Missbrauch erscheint aber wenig wahrscheinlich. Gleichwohl besteht seitens der Antragsteller, vor allem ehemaliger Opfer der SED-Diktatur, der Verdacht, ihre Unterlagen könnten von diesem Personenkreis manipuliert werden. Das gleiche Misstrauen seitens der Opfer gibt es gegenüber den zahlreichen BStU-Beschäftigten, die zuvor im DDRStaatsapparat beschäftigt waren oder Funktionen in der SED hatten, ein Umstand, dem die Behördenleitung zu keinem Zeitpunkt Bedeutung beigemessen zu haben scheint. Von den mindestens 73 ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS in der BStU wurden vor allem zwei mit speziellen Personenrecherchen beauftragt. Sie führten maßgeblich Untersuchungen zu de Maiziere, Stolpe und Gysi durch. Dabei hatten sie per Sonderausweis auch die Möglichkeit, unbeaufsichtigt in 103 den Archiven zu recherchieren. Die Behördenleitung zweifelte nicht an der Zuverlässigkeit und Loyalität gerade dieser beiden Mitarbeiter, zumindest so lange, bis der Verdacht der verbotenen Herausgabe von Ermittlungsergebnissen auf einen der beiden fiel. Nicht nur im Nachhinein scheint es unverständlich, warum im Sachgebiet „Sonderrecherche“ zwei ehemalige MfS-Hauptamtliche unter formaler Anbindung an das Referat eines ehemaligen IM der HVA zusammen arbeiteten und sie nicht mit Unbelasteten kooperieren mussten. So gelang es ihnen, sich über mehrere Jahre unverzichtbar zu machen. Ihre umfangreichen speziellen Kenntnisse haben sie anscheinend nur indirekt – durch ihre Rechercheergebnisse – vermittelt. Die seitens einiger Beiratsmitglieder geforderte Übertragung ihres Wissensstandes an andere Mitarbeiter fand auf direktem Weg nicht statt. Diese beiden BStU-Beschäftigten, die zu Zeiten des MfS in herausgehobener Funktion in der ZAIG als Kontrolloffiziere arbeiteten, nutzten ihr „Herrschaftswissen“ auch zur Interpretation der MfS-Tätigkeit. Ihre Einschätzungen zur K1 der DDR-Volkspolizei und zur Ausbildung von islamistischen Terroristen durch das MfS zeichnen sich durch eine verklärende, wenn nicht verharmlosende Sicht aus. Ob und in welchem Maße sie darüber hinaus Einfluss auf die Einordnung der MfS-Arbeit hatten, wurde von uns nicht weiter untersucht. Es besteht jedoch Anlass zu der Vermutung, dass sie auch in anderen Fällen versuchten, ihre Sicht auf das MfS durchzusetzen. Dies betraf die Richtlinien zu den’Zelleninformatoren, das „politisch-operative Wörterbuch“ des MfS und die Richtlinien und Maßgaben zu Zersetzungsstrategien gegenüber Oppositionellen. Im Nachhinein stellt sich durchaus die Frage, ob Schaden oder Nutzen der Weiterbeschäftigung gerade dieser beiden Personen größer war. Einige uns anonym zugegangene Schreiben weisen ebenso wie Gespräche mit mehreren Personen darauf hin, dass in der Behörde von Beginn an ein angespanntes Verhältnis zwischen ehemaligen MfS-Angehörigen und früheren Mitarbeitern des DDR-Staatsapparats auf der einen sowie der deutlich kleineren Gruppe ehemaliger Bürgerrechtler oder der DDR gegenüber kritisch Eingestellter auf der anderen Seite bestand. Diese Spannungen mögen im Laufe der letzten sechzehn Jahre unterschwellige geworden sein, sind aber nach Erscheinen des erwähnten Artikels in der WELT wieder aufgebrochen. Vor allem in den Personalräten gab und gibt es heftige Kontroversen, da einige Personalratsmitglieder ihre frühere Tätigkeit für das MfS im Vorfeld der Personalratswahlen verschwiegen hatten. Der inzwischen erfolgte Rücktritt einiger Personalratsvertreter deutet die Dimension dieser Auseinandersetzungen an. Mehrere Personen berichteten uns über das Zusammenwirken ehemaliger MfSBeschäftigter mit ehedem im DDR-Staatsapparat Beschäftigten, ohne dass sie 104 über einige wenige öffentlich bekannt gewordene Vorfälle hinaus bereit wären, ihre Einschätzung öffentlich zu machen. Sie befürchten Nachteile für ihre weitere Arbeit in der Behörde. Die wenigen ehemaligen Bürgerrechtler bzw. in Bürgerkomitees aktiv gewesenen Personen, die noch in der Behörde arbeiten, bemängeln vor allem die Arbeitsatmosphäre, die von den ehemaligen Staatsbediensteten geprägt sei. Tatsächlich beschäftigt die BStU mehrere hundert Personen, die vor dem Untergang des SED-Staates als Systemträger in verschiedenen DDR-Ministerien, darunter im Innenministerium, bei der Volkspolizei, der NVA, dem Generalstaatsanwalt oder in herausgehobener Funktion in DDR-Staatsbetrieben arbeiteten. Indem bei Ausschreibungen darauf hingewiesen wurde, dass Personen, die in abgewickelten öffentlichen Einrichtungen der DDR tätig waren, bei gleicher Qualifikation bevorzugt würden, wurde frühzeitig das Tor für die Einstellung ehemaliger SED-Funktionäre weit geöffnet. Unser Untersuchungsauftrag schloss diese Einstellungsvorgänge nicht mit ein, so dass wir jenseits dieser uns zugetragenen Vermutungen keine tatsächlichen Konstellationen oder Vorfälle analysieren konnten. So muss einstweilen offen bleiben, ob der mehrfach erhobene Vorwurf, ehemalige Systemträger im Staatsapparat „mobbten“ heute in der BStU vornehmlich der DDR gegenüber kritisch Eingestellte, zutrifft oder ob es sich „nur“ um Zustände handelt, die auch für andere große Behörden typisch sind. Es wäre angebracht, zumindest stichprobenweise – das heißt auf der Leitungsebene (bis zur Ebene der Sachgebietsleiter) – zu untersuchen, welchen Einfluss ehemalige Systemträger auf die Arbeit der Behörde ausüben. Angesichts des besonderen Charakters des/der BStU stellt sich freilich die Frage, ob nicht die ehemaligen Systemträger vor der Einstellung konkreter bezüglich ihrer seinerzeitigen Tätigkeit im DDR-Staatsapparat oder in den Staatsbetrieben hätten überprüft werden müssen. Es hätte die Möglichkeit bestanden, analog zur Ermittlung der Systemnähe in Sachsen die Einzustellenden einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen zu lassen. Unsere Befragungen der Behördenleitung, aber auch anderer leitender Mitarbeiter, ergaben, dass der zu untersuchende Personenkreis ehemaliger MfSAngehöriger weit überwiegend als loyal und zuverlässig eingestuft wird. Anfängliche Zweifel, ob deren Beschäftigung angemessen sei, wären vor dem Hintergrund der konkreten Zusammenarbeit verschwunden. Joachim Gauck, Marianne Birthler und andere betonen immer wieder, die personelle Zusammensetzung der Behörde spiegele die DDR-Gesellschaft wieder. Das stimmt tatsächlich, allerdings in einer Weise, die von ihnen nicht expliziert wird: Eingestellt wurden neben einer beträchtlichen Zahl ehemaliger Systemträ- 105 ger aus dem Staatsapparat und volkseigenen Betrieben viele DDR-Bewohner, die dem System passiv oder gleichgültig gegenüber standen, und einige wenige, die das SED-Regime ablehnten. Ob derzeit mehr ehemalige Bürgerrechtler als frühere MfS-Angehörige in der Behörde arbeiten, ist offen. Wahrscheinlich war ein nicht geringer Teil der heutigen BStU-Beschäftigten Mitglied der SED, ob in höherer oder leitender Funktion lässt sich nicht sagen, da es nicht überprüft wurde. Nur 5 % der BStU-Angehörigen kommt aus dem Westen. Die ehemaligen Stasi-Mitarbeiter waren nicht, wie ihre jetzige Tätigkeit suggerieren könnte, einfache Beschäftigte, sondern zumeist Offiziere, wobei die meisten hierzu erst durch „Weiterbildungsmaßnahmen und Studium“ während der MfSZeit aufstiegen. Das Krisenmanagement der BStU im Umgang mit der Problematik wirkte auch während unserer Untersuchung wenig kompetent. Die Kommission wurde von der Behördenleitung nur sehr zögerlich unterstützt. So gestaltete sich etwa die Aufhellung der internen Überprüfungen der BStU-Angehörigen auf MfSTätigkeit höchst aufwändig, da uns hier ständig unvollständige und in sich widersprüchliche Auskünfte erteilt wurden. Die Tatsache, dass im Januar der von uns zu untersuchende Personenkreis noch einmal BStU-intern überprüft wurde, teilte man uns nicht mit, auch die Überprüfungsergebnisse wurden uns vorenthalten. Auch sonst verweigerte man häufig Auskünfte oder verzögerte diese zumindest. Wichtige Informationen erhielten wir erst über den BKM (zum Beispiel erreichte uns der Altendorf-Bericht vom 26. Januar erst am 2. März über Herr/i Göser vom BKM) oder aus der Presse (wie im Fall der vier im Februar neu „entdeckten“ Fälle). Erst nach wochenlangen eigenem Insistieren bei Mitarbeitern des Personalreferats legte man uns im März die Akten zweier weiterer ehemaliger Hauptamtlicher vor, deren Existenz vorher mehrfach bestritten wurde. Der Altendorf-Bericht enthält neben dem erwähnten Fehlen von mindestens zwei Hauptamtlichen weitere gravierende Falschaussagen (ein hauptamtlicher „Offizier im besonderen Einsatz“ wird als IM bezeichnet; ein Haushandwerker und ein Kraftfahrer wurden 1991 keineswegs „vom BMI übernommen“, sondern befanden sich in einer so genannten Warteschleife und wurden vom Aufbaustab des Sonderbeauftragten eingestellt). Genauere Angaben über drei 1998 zum BKA versetzte ehemalige MfS-Hauptamtliche wurden uns verweigert, die Akten der anderen ausgeschiedenen Mitarbeiter erst nach Intervention durch den BKM vorgelegt. Angesichts der offensichtlichen Konfusion kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Personen mit MfS-Vergangenheit in der Behörde arbeite(te)n. Unser Eindruck, dass noch längst nicht alle diesbezüglichen Fakten auf dem Tisch liegen, verstärkte sich in den letzten Wochen eher noch. Dies korrespondiert mit einer deutlich spürbaren Abwehrhaltung gegenüber den Gutachtern und ihrem Untersuchungsauftrag, die sowohl einige Mitarbeiter der Personalabteilung als auch die Behördenleitung selbst kaum verbergen konn- 106 ten. Diese „Mauertaktik“ hat wohl auch damit zu tun, dass bisher nicht geklärt werden konnte, ob die Bundesbeauftragte Marianne Birthler, die nach eigenen Angaben die tatsächliche Zahl ehemaliger MfS-Angehöriger in ihrer Behörde nicht kannte, von ihrem Apparat schlecht informiert wurde, oder beispielsweise etwa Mitarbeiter der Personalverwaltung diese Tatsache vorsätzlich verschleierten. Bei aller notwendigen Kritik an der Einstellung und Weiterbeschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger und zahlreicher früherer Staatsbediensteter sollte nicht vergessen werden, dass die Behörde in den Jahren ihres Bestehens eine im internationalen Vergleich beispielhafte Arbeit geleistet hat. Sie hat nicht nur unzähligen Bespitzelten und Verfolgten Einsicht in ihre vom MfS angelegten Akten ermöglicht und Überprüfungen von Staatsbediensteten im vereinten Deutschland durchgeführt, sondern auch dazu beigetragen, die Dimension der Überwachung und Verfolgung hunderttausender Personen öffentlich deutlich zu machen. Diese dunkle Seite der SED-Diktatur wäre ohne die Behörde sicherlich nicht in dem Maße bekannt geworden. Vergessen werden sollte aber auch nicht, dass die BStU ihre Existenz zu einem wesentlichen, wenn nicht entscheidenden Teil dem Kampf ehemaliger Bürgerrechtler verdankt, die sich der Aufklärung über die Mechanismen und Folgen der SED-Diktatur verschrieben haben. Sie und die Opfer haben ein Recht zu erfahren, warum und mit welchen Konsequenzen ehemalige MfS-Angehörige in der Behörde beschäftigt wurden. Die Aufklärung über das eine – die SED-Diktatur – schließt die über das andere – die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger – nicht aus. Da gerade diese Behörde ihr Ansehen und ihr Wirken zu einem nicht unerheblichen Teil der Glaubwürdigkeit ihrer Initiatoren verdankt, sollte sie sich der Kritik an der Beschäftigung ehemaliger hauptamtlicher MfS-Bediensteter und des teilweisen Verschweigens dieser Tatsache stellen, ohne diese Aufforderung als ungerechtfertigten Angriff auf die Legitimität ihrer Aufgabe zu verstehen. Hieran ändert auch unsere Erkenntnis nichts, dass aktuell wohl kaum noch Missbrauchsmöglichkeiten seitens ehemaliger MfS-Angehöriger vorhanden sind.

 

VIII. Empfehlungen

Die nachstehenden Empfehlungen orientieren sich an der Notwendigkeit, der Einrichtung, die die schriftliche Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR, eines der übelsten Unterdrückungsinstrumente des SED-Staates, zu bewahren hat, dasjenige Maß an Glaubwürdigkeit zurückzugeben, dessen sie im Blick auf ihre Aufgabenstellung (§§1,2 StUG) dringend bedarf. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ausschließlich von Sachgesichtspunkten getragene, insbesondere ideologiefreie Aufgabenerfüllung, ist durch die Beschäftigung einer nicht geringen Anzahl ehemaliger hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter des MfS und zahlreicher ehedem der SED-Diktatur verbundener Personen in der Behörde, die zum Teil in leitender Funktion tätig waren und sind, erheblich beeinträchtigt worden. Dieser Glaubwürdigkeitsverlust resultierte nicht zuletzt aus dem Versäumnis der Behördenleitung (von Beginn an bis heute), diesem Umstand die gebotene Aufmerksamkeit zuzuwenden und die Öffentlichkeit darüber in aller Offenheit ins Bild zu setzen. Politik und Behördenleitung stehen vor der Notwendigkeit, durch eine offensive, die Tatsachen nicht verschleiernde Öffentlichkeitsarbeit die BStU aus dem Zwielicht herauszuführen, in welches sie geraten ist. 1a. Die BStU verdankt ihre Existenz den besonderen Umständen des Jahres 1990, die in Kapitel I geschildert sind. Sie war zunächst als eine auf relativ kurze Zeit befristete Behörde gedacht. Auch die Leitung ging davon i aus, wie sich aus der Begründung ergibt, die anfänglich für den Abschluss zeitlich begrenzter Arbeitsverhältnisse gegeben wurde. Mittlerweile, so will es scheinen, hat sich vermöge einer – für die staatliche Behördenorganisation nicht untypischen – Beharrungskraft die Vorstellung verbreitet, die BStU müsse auf Dauer, mindestens auf Jahrzehnte hinaus, bestehen bleiben. Diese Vorstellung ist im Blick auf die Aufgaben der Behörde, jedenfalls auf mittlere Sicht, nicht tragfähig. Die Erfassung, Erschließung, Verwaltung und Verwendung der Unterlagen des MfS (§ 1 Abs. 1 StUG) ist, auf Dauer gesehen, eine Angelegenheit der allgemeinen staatlichen Archiwerwaltung.179 Sie ist – bei entsprechender Ausstattung – mindestens ebenso gut in der Lage, die in § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 StUG genannten Aufgaben wahrzunehmen, wie eine Sonderbehörde. Wie ggf. verfahren werden könnte, zeigt § 2 a des Bundesarchivgesetzes, der vorsieht, im Bundesarchiv — unter dem Namen „Stiftung Archiv 179 Im Einigungsvertrag, Anlage I Kapitel II Sachgebiet B Abschnitt II 2 a, wird ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei den Unterlagen von „Stellen der Deutschen Demokratischen Republik“ um Archivalien im Sinne des Bundesarchivgesetzes handelt – unbeschadet der für die Stasi-Unterlagen vorgesehenen Sonderbehandlung. J 108 1b. der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ – eine unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts zu errichten, der es vor allem obliegt, Unterlagen der SED und ihr verbundener Organisationen (§ 2 Abs. 9 Bundesarchivgesetz) zu übernehmen, auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Es ist – siebzehn Jahre nach der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands – nur schwer nachvollziehbar, warum ausgerechnet die urkundliche Hinterlassenschaft des MfS noch immer eine Sonderbehandlung erfährt. Die Frage einer in der näheren Zukunft vorzunehmenden Überleitung der archivalischen Aufgaben der BStU auf die allgemeine staatliche Archivverwaltung – wobei sowohl die wissenschaftliche und journalistische Nutzung der Stasi-Unterlagen als auch die Akteneinsicht für MfS-Opfer weiterhin wie bisher möglich und die politische Bildungsarbeit vor allem seitens der Außenstellen gewährleistet sein sollten – bedarf jedenfalls einer alsbaldigen intensiven Prüfung auf politischer und fachlicher Ebene, die sich auch auf den Zeitpunkt der Ü- berleitung erstreckt. Auf keinen Fall dürfen sich durch organisatorische oder institutionelle Veränderungen die Bedingungen für Aufklärung und Forschung über das MfS verschlechtern. Sollte es möglich sein, eine solche Lösung in naher Zukunft zu realisieren, sind manche der nachfolgenden Empfehlungen hinfällig. Sind indes institutionelle Änderungen, wie wir sie grundsätzlich für geboten erachten, nicht erreichbar, empfehlen wir, die BStU nach dem Vorbild des* Bundesarchivs, gleichsam als „Bundessonderarchiv“, zu reorganisieren. Das Bundesarchiv ist wie die BStU eine selbstständige obere Bundesbehörde (Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG) im Geschäftsbereich des BKM. Als moderne Fachbehörde nimmt das Bundesarchiv Aufgaben für die wissenschaftliche Forschung, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und die Bundesverwaltung wahr – entsprechende Aufgaben erfüllen die Archive der Länder. Im Unterschied zur BStU ist das Bundesarchiv allerdings nur insofern „selbständig“, als es eine organisatorische Einheit au- ßerhalb der Ministerialverwaltung darstellt; es ist, wie die oberen Bundesbehörden im Regelfall, weisungsunterworfen, unterliegt also der Fachaufsicht des zuständigen Mitglieds der Bundesregierung. Dass die Arbeit des Bundesarchivs seit seiner Gründung 1952 darunter in irgendeiner Weise gelitten hat, ist nicht ersichtlich. Auch im Falle der BStU ist das nicht zu erwarten. Die vor allem der emotionsgeladenen Situation des Jahres 1990 geschuldete – verfassungsrechtlich prekäre – Sonderstellung, die die BStU unter den Bundesoberbehörden immer noch einnimmt, ist nicht länger zu rechtfertigen. 109 2. Das jahrelange Verschweigen des wirklichen Umfangs der Beschäftigung ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS gegenüber Bundestag und Öffentlichkeit und die bis heute anhaltende Neigung, die damit verbundenen Probleme zu verharmlosen oder zu verdrängen – bis hin zu den bestenfalls als oberflächlich zu qualifizierenden Auskünften, welche die Behördenleitung der Bundesregierung für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zur Verfügung zu stellen pflegt, sowie Fragen (einschließlich solcher der von der Dienstaufsichtsbehörde beauftragten Gutachter) zu diesem Sachverhalt tunlichst aus dem Weg zu gehen – machen deutlich, dass diese Sonderstellung zur Entwicklung eines „Behördenbewusstseins“ geführt hat, das jegliche Ingerenz von außen, einschließlich parlamentarischer oder öffentlicher Kritik, nur als Störfaktor wahrzunehmen in der Lage ist. Das ist gewiss auch durch das Ansehen bedingt, welches die beiden bisherigen Behördenleiter und der erste Direktor der Behörde zu Recht genießen, sowie durch die Leistungen, die die Behörde dank des Einsatzes ihrer Mitarbeiter in Erfüllung ihrer Aufgaben über die Jahre erbracht hat. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das berechtigte Selbstbewusstsein der BStU in gravierenden Zusammenhängen Formen eines Autismus – bis hin zu mehr als nur nachlässigem Umgang mit der Wahrheit – angenommen hat, die einer Behörde nicht angemessen sind. Dem kann und muss auch im Rahmen der geltenden Rechtslage, also mit dienstaufsichtlichen Maß- nahmen, besser aber noch durch eine „Normalisierung“ des rechtlichen Status der Behörde, begegnet werden. Es wäre wünschenswert, wenn die BStU eine gründliche Aufarbeitung der Geschichte ihrer Behörde in Auftrag geben würde. Dabei sollte der Untersuchungszeitraum mit dem 9. November 1989 – dem Fall der Mauer – beginnen und unabhängige Wissenschaftler in die Arbeit eingebunden werden. Bei externen und internen Überprüfungen sollte der Antragsteller stets darauf hingewies.en werden, was Gegenstand der Überprüfung war und dass er bei Feststellung einer früheren Betätigung für das MfS auf Wunsch eine sich konkret auf diese Betätigung beziehende und ins Detail gehende Einzelfallprüfung beantragen kann. Für die bei der BStU Beschäftigten, die früher als hauptamtliche oder Inoffizielle Mitarbeiter beim MfS tätig waren, sollte unverzüglich eine die frühere Betätigung im MfS so konkret wie möglich aufhellende Einzelfallprüfung durchgeführt werden. 110 5. Es ist in hohem Grade wünschenswert, dass sich Aufsichtsbehörde (BKM) und Behördenleitung einen Überblick darüber verschaffen, wie viele Beschäftigte der Behörde als dem ehemaligen DDR-Regime verbunden gewesen („systemnah“) anzusehen sind und welche von ihnen seit Gründung der Behörde in höhere Funktionen (Sachgebietsleiter und höher) gelangt sind. Ehemals „Systemnahe“ (beispielsweise in höheren SED-Rängen oder staatlichen Funktionen tätig gewesene Personen) sollten in leitenden Funktionen der Behörde (ab Referatsleiter) grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Wir empfehlen der BStU, behördenintern eine Forschungsarbeit zu den institutionellen Grundlagen des zur Optimierung der repressiven Funktionen des SED-Staates dienenden so genannten „Politisch-operativen Zusammenwirkens“ (POZW) zwischen Staats- und Parteiorganen in Auftrag zu geben. Hierbei würde über Einzelfälle hinaus, wo dieses politischoperative Zusammenwirken in verschiedenen Studien schon dokumentiert ist, sichtbar werden, welche Institutionen auf besondere Weise mit dem MfS verzahnt waren. 6. Das durch mancherlei Polarisierungen – nicht zuletzt zwischen ehemaligen Anhängern und Nutznießern einerseits und Gegnern der SEDDiktatur andererseits – gekennzeichnete Arbeitsklima in der Behörde der BStU sollte die verstärkte Aufmerksamkeit der Behördenleitung und des die Dienstaufsicht führenden BKM finden. Da es Anzeichen dafür gibt, dass die Behördenleitung nicht das volle Vertrauen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießt, weil sie – aus welchen Gründen auch immer – sich an diesen Fragen bisher kaum interessiert gezeigt hat, empfehlen wir zusätzlich die Einrichtung einer außerhalb der Behörde anzusiedelnden unabhängigen Mediation, die sich behördeninterner Konfliktlagen annehmen und sowohl an die Behördenleitung als auch an die Aufsichtsinstanz mit Anregungen herantreten kann. Zu erwägen ist, diese Einrichtung mit der Befugnis auszustatten, über ihr bekannt gewordene Missstände den zuständigen Ausschuss des Bundestages und den Beirat der Behörde zu unterrichten. 7. Ehemalige MfS-Angehörige, die unmittelbaren Kontakt mit Antragstellern, insbesondere Opfern, haben, sollten in andere Bereiche versetzt, allerdings auch nicht mit personalpolitischen Aufgäben betraut werden. Sie sollten Antragstellern/Opfern weder Auskünfte zu geben noch zur Recherche in deren Unterlagen oder gar deren Bewertung befugt sein. 111 8. Für den Haussicherungsdienst (HSD) und seinen hohen Anteil an ehemaligen MfS-Mitarbeitern sehen wir zwei unterschiedliche Optionen: • Die Bewachung der Magazine und Archive wird grundsätzlich von Fremdfirmen durchgeführt, die darauf zu verpflichten sind, für diese Aufgabe keine ehemaligen MfS-Mitarbeiter einzusetzen. Diejenigen Mitarbeiter des HSD, die keine MfS-Vergangenheit haben, können im nicht auszulagernden Pförtnerdienst weiterbeschäftigt werden. • Der HSD bleibt bestehen, aber seine Leitungsstruktur wird verändert. Es ist nicht akzeptabel, dass die Leitungsebene des HSD ausschließ- lich aus ehemaligen MfS-Angehörigen besteht. Diese Vorschläge basieren auf der Annahme, dass sich bei den durchzuführenden Einzelfallprüfungen (oben 5.) keine Belastungen für diesen Personenkreis ergeben, etwa dahin, dass sie entgegen bisheriger Vermutung doch operative Aufgaben wahrgenommen haben. 9. Das MfS-Archiv ist bis zum heutigen Tag mit dem Bundesarchiv nicht kompatibel. Das hat zu Beginn sicherlich daran gelegen, dass das MfSArchiv nach anderen Gesichtspunkten und Kriterien aufgebaut war, als sie bei anderen, insbesondere westlichen Archiven üblich sind. Es bleibt indes unverständlich, warum in den vergangenen Jahren nicht auf eine solche Kompatibilität hingearbeitet wurde. Dass anfänglich der Präsident 1 des Bundesarchivs die Position eines Stellvertreters des SBStU einnahm, blieb jedenfalls in dem hier angesprochenen Punkt ohne jede Wirkung. Die Annahme liegt nahe, dass hier eine der Ursachen dafür zu suchen ist, dass die besondere Sachkenntnis ehemaliger MfS-Mitarbeiter so lange als unentbehrlich dargestellt werden konnte. Sollte eine Angliederung der BStU an das Bundesarchiv in naher Zukunft nicht gelingen, müsste mindestens eine Evaluation der BStU unter Archivgesichtspunkten erfolgen, um beide Archive so schnell und so weit wie möglich kompatibel zu machen. VERTRAULICH – personenbezogene Daten, unbefugte Weitergabe nach § 203 Abs. 2 StGB strafbar – sind.

*******

 

 

 

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu “ Campus der Demokratie der STAZISS“Der ehemalige freiwillige Bereitschaftspolizist des MdI und Kommunist will für 50 Millionen Altkader der STASI und SEDam autentischen Ort und alten Arbeitsplätzen ( DDR? )Demokratie lehren ! Roland Jahn geht es um 50 Millionen jährlich die er bei der CDU und SPD bereits zugesprochen bekam 2014

  1. H-J. Schmidt sagt:

    Das Problem, welches wir haben ist, dass fast ausschließlich die gesamte „Politikprominenz“ ehemalige Stasimitarbeiter waren, bzw. sind.

Kommentar verfassen