Aufklärungsverhinderungsbehörde und der Bundes-STASI-Täterschutz-beauftragter halten meine Gerichtsakte seit dem 24.4.1983 beschlagnahmt, wobei die Gerichtsakte eindeutig keine STASI-Akte ist und unterliegt nicht dem StUG. Auch meine E-Akte ( Erzieherakte ) und auch die Gesundheitsakte befinden sich in der BStU und … MEINE AKTE GEHÖRT MIR! – ODER WAS !?? – Oder immer noch den STAZIS !?? Roland Jahn rücken Sie endlich meine 10501 Akte heraus!- Meine Akte gehört mir und nicht den vereinigten Geheimdiensten Kohl/Honecker und auch nicht den Trägern und Vollstreckern der DDR-STASI-Justiz und ihrer Exekutive und der SED-Diktatur! weiterlesen
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