MEINE AKTE GEHÖRT MIR! – ODER WAS !?? – Oder immer noch den STAZIS !?? Roland Jahn rücken Sie endlich meine 10501 Akte heraus!- Meine Akte gehört mir und nicht den vereinigten Geheimdiensten Kohl/Honecker und auch nicht den Trägern und Vollstreckern der DDR-STASI-Justiz und ihrer Exekutive und der SED-Diktatur!

Aufklärungsverhinderungsbehörde   und  der Bundes-STASI-Täterschutz-beauftragter halten meine Gerichtsakte seit dem 24.4.1983 beschlagnahmt, wobei die Gerichtsakte eindeutig keine STASI-Akte ist und unterliegt nicht dem StUG. Auch meine E-Akte  ( Erzieherakte ) und auch die Gesundheitsakte befinden sich in der BStU und werden einfach nicht herausgegeben bzw. zur Akteneinsicht vorgelegt! WEIL ES EIN POLITISCHER PROZESS gewesen war der auf Basis  des Operativ Vorganges „Merkur“ geführt wurde !??

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VG 1 K 237.14 294

 

VG 1 K 237.14 295

 

Gefangenenpersonalakte oder E-Akte ( Erzieher Akte ) die vom Tag der Verhafrung bis zur Entlassung geführt werde – warten auf Ihre Anfrage zur Akteneinsicht

 

 

 

Für die Menschen die in Strafvollzugseinrichtungen der DDR darben mussten und Opfer der Demütigungen, Misshandlungen, Folter oder Entwürdigungen durch die STASI-Justiz und ihre Exekutive wurden, kann eine Mitteilung der BStU Behörde – ohne Miteinbeziehung  der Gefangenenpersonalakte – gerichtlich verwendet werden.

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Scan_20160210 (3)DIE Zersetzung vo Objekt „Merkur“ dauert 2017 an im zwangsvereinten Deutsch-land  nach 1972 !?!

http://adamlauks.com/2015/03/27/252-js-123913-dem-klager-nach-der-einstellung-des-e-verfahrens-akteneinsicht-verwahrt-den-widerspruch-auszubremsen/

 

Gauck sagte in Halle an der Saale 1991: Immer wieder fällt uns auch auf, das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum Letzten.”

Wer MIR nicht glaubt, kann ihn DAS sprechen sehen:

Weder juristische noch die geschichtliche

Weder juristische noch die geschichtliche „Aufarbeitung“ hatte in Deutschland KEINE Chance ! Dank Joachim Gauck und der STASI wurde aus einer verfassungswidriger als vorläufug vorgesehener Behörde, eine Mamut Behörde – ein Imperium der Lügen. So gesehen ähnnelt die Aufarbeitung der der NAZIS, weswegen Bundestagspräsident Lammert Recht hatte als er die Verbrechen der STASIS mit den Verbrechen der NAZIS gleich setzt und gleiche Behandlung verlangt…

Vater ! Da stehe ich nun und kann nicht anders – und Gauck musste am Tag seiner Wahl vor meinem Schild der WAHRHEIT flüchten!

Am 18.3.2012 - von der Reservebank zu, 11. Bundespräsidenten.

Am 18.3.2012 – von der Reservebank zu, 11. Bundespräsidenten.
„Ich stehe hier und kann nicht anders !“ Von meinem Plakat mit dem Arsch an den Kühlergrill gedrückt… er wurde nicht der „Präsident zum Anfassen“, und flüchtete zur Afterwahlparty…nach Westberlin.

Wie man jemand mit einem Kohlestift entlarven kann

Respekt für den Künstler

Beweise über schwere Körperverletzung  (Unterkieferbruch ) im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” –

Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).

Vergauckelung und Verdummung des Westens wurde auf der höchsten Ebene der DDR - von der Ersten Präsidentin Bergmann-Pohl beschlossen

Vergauckelung und Verdummung des Westens wurde auf der höchsten Ebene der DDR – von der Ersten Präsidentin Bergmann-Pohl beschlossen :, IM „Cerny“schlägt den Begünstigten der STASI Joachim Gauck zum Sonderbeauftragten – Leiter der Gauck Behörde !?! Das bestätigt Bergmann-Pohl und wird dafür beim Kohl Ministerin ohne Ressort.   IM „Cerny“ erhält  für den Vorschlag vom Gauck  Verdienstkreuz !

Wann kommt der Vorschlag für ein Denkmal: Diestel und Gauck !?

Wann kommt der Vorschlag für ein Denkmal:
Diestel und Gauck !?  Aktenvernichter Michael Diestel überlest die Akte an den Urkundenunterdrücker Joachim Gauck der die Restbestände nach Strafrechtlichrelevantem sichten lassen soll – um es vor dem evtl. Zugriff der ZERV zu schützen. DAS WAREN GAUCKS VERDIENSTE die ihn zum Bundespräsidenten als unentbehrlich machten !!?

Verbrecher an der WAHRHEIT: Deutschland Deine Aufarbeiter nach getaner Arbeit: Keine Gerechtigkeit für STASI Opfer - Geschichte des MfS und der NVA,der Justiz,der KIRCHE der Ärzteschafft geklittert und nach 25 Jahren unaufgeklärt... für 2,5 Milliarden Euro !??

Verbrecher an der WAHRHEIT: Deutschland Deine Aufarbeiter nach getaner Arbeit: Keine Gerechtigkeit für STASI Opfer – Geschichte des MfS und der NVA,der Justiz,der KIRCHE der Ärzteschafft geklittert und nach 25 Jahren unaufgeklärt… für 2,5 Milliarden Euro !??  Die Drei kannten die WAHRHEIT über Adam Lauks und Objekt „Merkur“…und haben die zwar nicht Lüge genannt… DIE habem sie nur UNTERDRÜCKT ! – Wer Akte  unterdrückt oder vernichten lässt der ist  bereit auch das mit den Menschen zu tun !

Man kann einen Menschen vernichten, aber nicht seine Wahrheit

24 Jahre Suche nach Gerechtigkeit für Adam Lauks und seine Folterer

Die dreifache Unterdrückung der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 wurde zweimal von Joachim Gauck und 2004 von der Marianne Birthler wissentlich und absichtlich begangem, weil darin enthaltene schwere Körperverletzung noch NICHT VERJÄHRT war!

Die dreifache Unterdrückung der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 wurde zweimal von Joachim Gauck und 2004 von der Marianne Birthler wissentlich und absichtlich begangem, weil darin enthaltene schwere Körperverletzung noch NICHT VERJÄHRT war!   DAS HIER IST GAUCKS und BIRTHLERS ARBEIT „Aufarbeitung“

Die Würde des Mensvchen ... in Deutschland kostet gerade 110 Pfennig - 0,56 € !!?

Die Würde des Menschen … in Deutschland kostet gerade 110 Pfennig – 0,56 € !!?

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...erst bei der Akteneinsicht nach IFG ( Informationsfreiheitsgesetz) 2014 in EUREM Hause konnte ich eine Reihe von absichtlichen Urkunden-und Aktenunterdrückungen aufdecken, die es laut EUREM StUG so niemals hette vorkommen dürfen.

…erst bei der Akteneinsicht nach IFG ( Informationsfreiheitsgesetz) 2014 in EUREM Hause konnte ich eine Reihe von absichtlichen Urkunden-und Aktenunterdrückungen aufdecken, die es laut EUREM StUG so niemals hette vorkommen dürfen.

Deshalb fordere ich die BStU hiermit wiederholt auf, die auf meinen Wiederholungsantrag aus dem Jahr 2010 aufgefundenen Akte mir zur letztmaligen Akteneinsicht im Original und vollständig vorzulegen, nach dem Protokoll über die Vorbereitung und durchführung der Akteneinsicht - siehe Seiten 262 bis 268 der Akteneinsicht nach IFG.

Deshalb fordere ich die BStU hiermit wiederholt auf, die auf meinen Wiederholungsantrag aus dem Jahr 2010 aufgefundenen Akte mir zur letztmaligen Akteneinsicht im Original und vollständig vorzulegen, nach dem Protokoll über die Vorbereitung und durchführung der Akteneinsicht – siehe Seiten 262 bis 268 der Akteneinsicht nach IFG.

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DIE WAHRHEIT IST HIER – DIE WAHRHEIT IST MEIN, WEIL ES MEINE WAHRHEIT UND NICHTS ALS DIE WAHRHEIT IST !

Ich werde nach 25 Jahren erfahren dürfen wer mir sogar in der Nacht nach der Entlassung in die CSSR nach dem Leben trachtete und W A R U M !??

Die Drei Affen der STAZIS sitzen vor dem Bundestag,vor der Gauck Behörde und vor dem Justizministerium und schweigen, sehen nichts und hören nichts seit 25 Jahren...die vor der Gauck Behörde haben schon 2,5 Mrd € ins Maul gestopft bekommen, wie es bei den anderen zwei aussieht ... werden wir NIE erfahren.

Die Drei Affen der STAZIS sitzen vor dem Bundestag,vor der Gauck Behörde und vor dem Justizministerium und schweigen, sehen nichts und hören nichts seit 25 Jahren…die vor der Gauck Behörde haben schon 2,5 Mrd € ins Maul gestopft bekommen, wie es bei den anderen zwei aussieht … werden wir NIE erfahren.    STASI veränderte das Deutschland !

Am nächsten Morgen hing Jutta Kraftschek an diesem Gitter - nach der Dreschorgie wurde sie erhängt !

Arrestzelle „18“  -Waldheim: Am nächsten Morgen hing Jutta Kraftschek an diesem Gitter, totgeschölagen  – nach der Dreschorgie hat man  sie erhängt ! Als Republikflüchtlinge galten die Frauen  als vögelfrei ! Daniela Bär wurde 1983 vom stellvertretenden Leiter der speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim – Major Dr. Siegfried Hllmann bei der Vergewaltigung ihrer Mutter gezeugt. Aufgearbeitet !??

Fragt mal  den Leiter der Mordkommission Chemnitz Herrn König ob er ermittelt und ob er die Zugangs- und Abgangsbücher von Waldheim ermittelt hatte!?? Dann wißt Ihr alle, dass Gauck und die STASI EUCH ALLEN die Aufarbeitung vorgegauckelt hatten, und das mit dem Segen von Kohl und von Schäuble und von Werthebach und von Dr.Geiger und seit 25.3.2016  Tagung in Mewseberg  auch auftrags Angela Merkel. !

 

Gescannt_316D I E   A N L A G E N :

A-1 Protokoll  über die Vorbereitung und Durchführung  der Akteneinsicht 2004 ( TEILAKTENEINSICHT)!?

Die dreifache Unterdrückung der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 wurde zweimal von Joachim Gauck und 2004 von der Marianne Birthler wissentlich und absichtlich begangem, weil darin enthaltene schwere Körperverletzung noch NICHT VERJÄHRT war!

Die dreifache Unterdrückung der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 wurde zweimal von Joachim Gauck und 2004 von der Marianne Birthler wissentlich und absichtlich begangem, weil darin enthaltene schwere Körperverletzung noch NICHT VERJÄHRT war!

A-2 Antrag auf/Ersuchen um die Herausgabe von Kopien  ( TEILHERAUSGABE) !?

Die Position 2 steht nicht mehr zur Verfügung - um daraus Kopien zu beantragen !? Dadurch ist die Urkundenunterdrückung perfect und bewiesen.

Die Position 2 steht nicht mehr zur Verfügung – um daraus Kopien zu beantragen !?
Dadurch ist die Urkundenunterdrückung perfect und bewiesen.

A-3 BStU 000160 und BStU 000161 Akte IMS“Nagel“ mit geschwärztem Namen des Folterknechtes und Halters der brisanten HA -Handakte

Wer 25 Jahre die Beweise für Folter im Strafvollzug Rummelsburg zurückhält ( Gauck-Birthler-Jahn) ja unterdrückt, geschützt werden soll, so sei es drum !

Wer 25 Jahre die Beweise für Folter im Strafvollzug Rummelsburg zurückhält ( Gauck-Birthler-Jahn) ja unterdrückt, geschützt werden soll, so sei es drum !

Seit 1991 wurde diese Akte als Beweis für Folzterungen im Zuchthaus Berlin Rummelsburg - Abteilung Frauengefängniss Berlin Köpenick von der Behördenleitung der Gauck - Birthler - Jahn Behörde unterdrückt !

Seit 1991 wurde diese Akte als Beweis für Folzterungen im Zuchthaus Berlin Rummelsburg – Abteilung Frauengefängniss Berlin Köpenick von der Behördenleitung der Gauck – Birthler – Jahn Behörde unterdrückt !

Hier wird nicht nur der Erbauer der Folterbank geschütztv sondern das Folternde MfS in Berlin Rummelsburg !!! auch zum Preiss dass das StUG mit Füßen getreten wird.

Hier wird nicht nur der Erbauer der Folterbank geschütztv sondern das Folternde MfS in Berlin Rummelsburg !!! auch zum Preiss dass das StUG mit Füßen getreten wird.

Im Jahre 2010 hatte ich meinen  dritten  Wiederholungsantrag gestellt – Die aufgefundenen Akte liegt seit 2011 vor… aber  zur Akteneinsicht wird die mir nicht vorgelegt, geschweige den Kopien angefertigt. Wie das aus  der Anlage 4 und Anlage 5 ersichtlich ist, jemand  verhindert die Akteneinsicht, wohl wissend dass ich bis 2019 meinen Rehabilitierungsantrag  wegen Rechtsbeugung zu stellen beabsichtige. Ist man wieder beim Ausbremsen, wie bei dem Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 !?? durch Joachim Gauck und seine „Sonderrechercheure“ !?? und auch neu gebackene, übernommenen neu gebackenen  Verfassungsschützer, mit STASI Hintergrund !??

Hier sieht man was man vorhatte mir als Kopie anzufertigen und zuzusenden!? Für das Lesen von 10 501 erhält der lesende Sachbearbeiter zuzüglich Geld zu seinem Lohn. Ergo kann man sich bei der BStU lesend  einiges dazuverdienen.Je schneller gelesen und geschwärzt desto mehr Geld gibt es.

Blatt 527-IFG

AOP 3107/83 - Operativ Vorgang

AOP 3107/83 – Operativ Vorgang „Merkur“

Blatt 528 -IFG

10.501 Seiten wurden eruiert und gelesen.15 Bänder werden mir konsequent vorgelegt und Kopien angefordert- nach StUG... es geht doch.

10.501 Seiten wurden eruiert und gelesen.15 Bänder werden mir konsequent vorgelegt und Kopien angefordert- nach StUG… es geht doch.

2011 hatte man vor - wie man sieht in der Pisition 26... von Insgesamt 5 Seiten mir 2 als Kopie zuzusenden, was bis 19.07.15 noch nicht geschah.

2011 hatte man vor – wie man sieht in der Pisition 26… von Insgesamt 5 Seiten mir 2 als Kopie zuzusenden, was bis 19.07.15 noch nicht geschah.

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2011 hatte man vor eigenmächtig  von der Akte 577/85  von 5 vorhandenen seiten NUR 2 mir als Kopie zuzusenden !? Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales wurde  2012  die Akte komplett  unterdrückt, sowie die Akte 462/84  und auch die Akte MfS AKK 14236/85 ?!?

Hier  könnemn ALLE sehen  welche Akte  über Adam Lauks  wurden  aufgefunden!? Interne Protokolle ohne Namen, ohne Datum – um die Aktenmanipulation zu verschleiern. 10.501 Seiten tragen den Namen Adam Lauks … geht es um Adam Lauks. Weil die STASI oder die STAZIS  heute nach 25 Jahren darüber entscheiden WAS ich sehen darf und was nicht bleibt mein Schicksal trotz vorliegenden Akte unvollständig aufgeklärt !?? Um Joachim Gauck zu schützen oder die Spionin des Markus Wolff in Jugoslawien  vor Enttarnung zu schützen, oder den Namen meines Mörders und seinen Befehlgebers zu erfahren, der womöglich  durch Gauck als Loyal in Bundesdienste übernommen wurde, wie meine Folterknechte Obermeister Flach und Obermeister Ulrich in die JVA Berlin Moabit !??

Der verstorbene Sachbearbeiter Fuchs hatte die Akte zur Akteneinsicht aufgearbeitet – vorbereitet gehabt. Was ich davon bis heute sehen durfte soll EUCH Harald Both oder Roland Jahn versuchen zu beweisen !??

Blatt 262  aus der Akteneinsicht nach IFG 2014

Protokoll über die Vorbereitung und Durchführung der Akteneinsicht ( die nie stattfand )

Nach Befinden des Sachbearbeiters mit dem DDR-Diktaturhintergrund wird aus den vorliegenden Akten eine Auswahl zusammengelegt die dem Betroffenen vorgelegt werden soll. Über die Qualiffikation oder Parteizugehörigkeit, oder frühere Arbeitsstelle des meistens Aktivisten der ersten Stunde herrscht in der Gauck - jetzt Jahn Behörde strenge Verschwiegenheit und Geheimhaltung.

Nach Befinden des Sachbearbeiters mit dem DDR-Diktaturhintergrund
wird aus den vorliegenden Akten eine Auswahl zusammengelegt die dem Betroffenen vorgelegt werden soll. Über die Qualiffikation oder Parteizugehörigkeit, oder frühere Arbeitsstelle des meistens Aktivisten der ersten Stunde herrscht in der Gauck – jetzt Jahn Behörde strenge Verschwiegenheit und Geheimhaltung. Wollen wir uns über Befangenheit des Personals unterhalten ?

Blatt 263  aus der Akteneinsicht nach IFG 2014

Für Außenstehenden ist der Umgang des Joachim Gauck mit den brisanten Akten zu verfolgen und eindeutige Manipulation nachvollziehbar bei den Akten: AKK 14236/85 ; MfS HA VII/8 462/84 und MfS HA VII/8 577/85

Für Außenstehenden ist der Umgang des Joachim Gauck mit den brisanten Akten zu verfolgen und eindeutige Manipulation nachvollziehbar bei den Akten: AKK 14236/85 ; MfS HA VII/8 462/84 und MfS HA VII/8 577/85 die ich, obwohl die ausschließlich meine Person betreffen nie  habe  bis jetzt vollständig sehen dürfen.( W A R U M ?)

Blatt 264  aus der Akteneinsicht nach IFG 2014

( ) 0 ganze Seite und * = Dppl. entnommen

( ) 0 ganze Seite und * = Dppl. entnommen

Anlage 6:

Blatt 265  aus der Akteneinsicht nach IFG 2014

Antrag auf / Ersuchen um Herausgabe von Kopien

Antrag auf / Ersuchen um Herausgabe von Kopien/ 2007 Das erste Mal darf ich den Aktensegment der Akte MfS HA VII/8 ZMA 577/85 sehen !? – weil die darin enthaltene Schwere Körperverletzung nach §116 des StGB der DDR verjährt war – die im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 angezeigt wurde, das nach 5,5 Jahren eingestellt wurde, weil „sich in den Unterlagen der Gauck Behörde über Adam Lauks KEINE Akte befiand da Hinweise auf schwere Körperverletzung beinhaltet“  DANKE  DAFÜR HERR BUNDESPRÄSIDENT JOACHIM GAUCK !!!

Blatt 266  aus der Akteneinsicht nach IFG 2014

Aktenmanipulation wie sie im Buche steht.

Aktenmanipulation wie sie im Buche steht.

Blatt 267  aus der Akteneinsicht nach IFG 2014

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Ich habe mit Herrn Harald Booth- AU 2 – gesprochen in der BStU und ihm zur Kenntnis gegeben, dass ich eine Akteneinsicht  die ich 2010 beantragt hatte und  zu der die Akte seit Januar 2011 vorliegen. sehen und in Kopie haben möchte. Trotz der vorherigen Zusagen, dass ich die Akte 2014 bekomme und 2015 bekomme weigert er sich eine Kopie für mich anfertigen zu lassen (!??) obwohl ich ihm mitgeteilt hatte dass ich die Akte  für den beabsichtigten Rehabiilitierungsantrag brauche. Ich sollte ihm  das schriftlich  noch erklären!? -5 Jahre nach dem gestellten Antrag!??

Anlage 7: 

Kopie des Schreibens des Landgerichts betr. Rehabilitierung

Das gespräch mit Herrn Both beinhaltete eine Drohung: Wenn er für mich kein Verständnis hätte, könnte er auch anders... gegen mich vorgehen, wegen meiner Veröffentlichungen (welchen?). In diesem Ton hat das letzte Mal STASI mit mir gesprochen 1982. Als Wessi und Jurist, kann er nicht ein STASI sein, aber ein Verfassungsschützer vermutlich schon !??

Das gespräch mit Herrn Both beinhaltete eine Drohung: Wenn er für mich kein Verständnis hätte, könnte er auch anders… gegen mich vorgehen, wegen meiner Veröffentlichungen (welchen?). In diesem Ton hat das letzte Mal STASI mit mir gesprochen 1982. Als Wessi und Jurist, kann er nicht ein STASI sein, aber ein Verfassungsschützer vermutlich schon !??

Harald Both BStU AU 2 möge seine Drohung wahr machen und mich wegen obigen Äußerungen gerichtlich belangen !?? Ich stehe da und kann nicht anders.

Harald Both BStU AU 2 möge seine Drohung wahr machen und mich wegen obigen Äußerungen gerichtlich belangen !?? Ich stehe da und kann nicht anders.

Zuarbeit zur Klärung von Schicksalen von Betroffenen - ich bin ein Folteropfer - durch die Bereitstellung der zum Opfer angelegten Akte ist die dritte Aufgabe der Gauck Behörde gewesen...Herr Both soll mir den Namen des STASI-Killers rausrücken dwer mich in der Nacht 28.29.10.1985 in Ungarn liquidieren sollte, nach meiner Entlassung und Ausweisung..!?? Maßnahmeplan dafür liegt in der BStU vor !

Zuarbeit zur Klärung von Schicksalen von Betroffenen – ich bin ein Folteropfer – durch die Bereitstellung der zum Opfer angelegten Akte ist die dritte Aufgabe der Gauck Behörde gewesen…Herr Both soll mir den Namen des STASI-Killers rausrücken dwer mich in der Nacht 28.29.10.1985 in Ungarn liquidieren sollte, nach meiner Entlassung und Ausweisung..!?? Maßnahmeplan dafür liegt in der BStU vor !

Anlage 8:

Das Ersuchen des Landesamtes für Gesndheit und Soziales vom 20.02.2012

Bis in die BStU braucht das Schreiben 20 Tage!?

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin startet ddie “ Bearbeitung“:“Nach § 2 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz und §$ Berufliches Rehabilitierungsgesetz muss ich Ausschließungsgründe prüfen, d.h. ich muss prüfen inwieweit der Obengenannte gegen die Grundsätze dwe Menschlichkeit oder…

Ich war kein Repräsentant der Bank der SFRJ

Ich bitte deshalb um Auskunft, ob sich aus den Alkten ein derartiges Verhalten des Antragstellers ergibt. Damit ist gemeint: Ob der Antragsteller für das MfS gearbeitet hatte und ob er durch Verrat jemanden geschadet hatte.HAT ER NICHT !

gemeint ist das Blatt mit der STASI-Original laufenden Nummer 30 !?

nach Rückfrage 29.5.12 i SB Werner i.V.
Es werden Hinweise auf Folter in der Haft und operative Bearbeitung durch MfS nach Verfassen eines Schriftsatzes 1984 gesucht.( notiert Büchler)  – Augenscheinobjekte hierzu befinden sich in der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 462/84, die Gauck´s Sondwerrechercheure Oberst Becker, Oberstleutnant Hopfer am 11.4.1994 vorgelegt hatten, laut Aktenlage !? Weder Polizeipräsident in Berlin, am 5.7.1994 noch das LAGeSo  am 20.6.2012 solte die Akte in die Hände bekommen auch nicht die Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 Unterkueferbruch in Waldheim !??

Mitteilung der BStU gemäß §§ 20/21 Abs.! Nr.1 StUG ist absicht manipuliert und inhaltlich und recherchemäßig falsch und tendentiös auf die Verhinderung der Verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierung. Der Operativ Vorgang MERKUR wurde hauptsächtlich auf das Objekt MERKUR gerichtet seit 15.9.1981 und Objekt MERKUR bin ich Adam Lauks - ungesühntes Folteropfer des MfS

Mitteilung der BStU gemäß §§ 20/21 Abs.! Nr.1 StUG ist absicht manipuliert und inhaltlich und recherchemäßig falsch und tendentiös auf die Verhinderung der Verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierung. Der Operativ Vorgang MERKUR wurde hauptsächtlich auf das Objekt MERKUR gerichtet seit 15.9.1981 und Objekt MERKUR bin ich Adam Lauks – ungesühntes Folteropfer des MfS

BStU HEUTE -Jahn Behörde um das Ergebnis der Recherche zu manipulieren und mit Unwahrheiten zu bestücken, greift die BStU nach sekundären Quällen die solche Ergebnisse dem LaGeso:

BStU HEUTE -Jahn Behörde um das Ergebnis der Recherche zu manipulieren und mit Unwahrheiten zu bestücken, greift die BStU nach sekundären Quällen die solche Ergebnisse dem LaGeso: „Nach Sekundärquellen hat hHerr Lauks in der StVE zeitweise di Nahrung verweigert3. Er wurde aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.1985 vorzeitig aus der Haft entlassen und am 02.12.1985 nach Jugoslawien(damals SFRJ) ausgewiesen,“ Wenn man die Blätter 32 und 33 dieser sogenannten Recherche sich anschaut wirft sich die Frage auf: Hat die Frau Büchler überhaupt die Recherche geführt und gesehen oder hat sie nur I.A. Unterschrift unter die von einem zweiten (Frau Bibow) oder einem Dritten (Herr Griese ) vorgelegtes Schreiben gegengezeichnet !??

Der BStU  haben im BV  7540/12Z obengenannte Akte vollständig vorgelegen, statt sich derAkte zu bedienen greift die BStU zu „Sekundärquellen“ = IM Berichten !?? um darauf basierend eine normalerweise unanfechtbare Mitteilung der Behörde zu erlassen, die für  Rehabilitierung der FOLTER und Mißhandlungen hätte dienen sollen !?? Hier geht es  2012 nicht mehr um Täterschutz sondern um Schutz des Rechtsstaates vor evtl. Entschädigungszahlungen an das ungesühnte Folteropfer Adam Lauks !!! BStU verhindert die Gerechtigkeit, weil die das Blutgeld lieber  selbst  verbrauchen möchte und es den Diktaturträgern – 100 Mio € jährlich zukommen lassen will! Zitat: „Nach Sekundärquellen hat Lauks Zeitweise die Nahrung verweigert. Er wurde aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.1985 vorzeitig  aus der Haft entlassen und am 02.12.1985 nach  Jugoslawien ( damals SFRJ) ausgewiesen.“

Das würde heißen, dass ich zwischen 28.10. und 02.12.1985 in der DDR gelebt haben müsste, sieht der Blinde auf den ersten Blick!? Nur um diese Lüge zu entlarven hier ist  ein Blatt den mir Herr Both vermutlich versehentlich zugesandt hatte, worin die Umstände meiner „Entlassung“ als Notiz aus einem  mir nicht vorliegendem Maßnahmenplan erkennbar sind.

In der Nacht nach der vorzeitigen Entlassung 28./29.10.1985 setzte man mich in den MERIDIANEXPRESS und schickte mich durch Tschechei und Ungarn auf Reise ohne Ankunft...

In der Nacht nach der vorzeitigen Entlassung 28./29.10.1985 setzte man mich in den MERIDIANEXPRESS und schickte mich durch Tschechei und Ungarn auf Reise ohne Ankunft…  – Ehefrau lebt seit 1980 in der SFRJ  stimmt nicht; sie durfte als Mitwisserin am 4.7.1982, bei der Ausreise auch das Tatfahrzeug mitnehmen…(!?)

Herr Both hat versprochen der Sache nachzugehen, die Seiten 1 und 2 und evtl 4ff ausfindig zu machen- nach unserem Gespräch glaube ich nicht mehr daran.

Für die die sich für die „Arbeit“ der ehemaligen Diktaturträger in der BStU interessieren, als Beweis für das oben Gesagte, hier ist der komplette Behördenvorgang, um die  Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation zu beweisen, lese: http://adamlauks.com/2014/11/30/offener-brief-an-den-leiter-der-gauck-behorde-roland-jahn-zur-feststellungsklage-vg-1-k-237-14-uber-urkundenunterdruckung-aktenmanipulation-und-falsche-mitteilungen-des-bstu/

Anlage 9:

Ersuchen von Wolfgang Dierig  an BKM, eigentlich an die BStU 2013 um die Petition(  Nr.: 4-17-07-4513-037232a ) des Bundestagspräsidenten Dr.Lammert  zugeleitet am 4.4.13 niederzuschlagen:

„Eingabe des Herrn Adam Lauks vom 28.März 2013“ – Die bestellte Mitteilung der BStU kam dann auch und am 7.11.13 war die Petition des Bundestagspräsidenten Lammert erledigt. Seit 13.2.2015 ist die zweite Petition aus dem Amt des Bundestagspräsidenten  in den Petitionsausschuss gelenkt, die dort angekommen sein soll, aber obwohl eine schriftliche Bestätigung rausgeschickt worden sein sollte – bei mir ist  bis zum 20.7.15  noch nicht eingegangen, auch nicht die wiederholt abgeschickte ist nicht da.

OHNE einen Behörden Vorgang zum Ersuchen zu eröffnen, schickt die Juristische Abteilung dem BKM für Oberamtsrat Wolfgang Dierig die  verkangte/angeforderte/ wersuchte oder befohlene Mitteilung der Behörde !?? – bei der STASI ist ALLES möglich. Diese Mitteilung der BStU wurde in wohl bekannten STASI-Manier eines Operativen Vorganges „erarbeitet“:

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU - Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung - MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.

„Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge dwes Petenten umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden sind. Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.“ ist definitiv eine kolossale Lüge. Petenten haben nicht die Bearbeitung meiner Anträge bemängelt, sondern die Nichtherausgabe der MfS Akte die unter Signatur Nr. 577/85 angelegt wurde und nachweislich am 11.4.1994 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.
Bereits nach der internen Weisung: „Menschenrechtsverletzungen die beim Erschließen entdeckt werden sind unverzüglich nach Oben zu melden“, was auch geschah; einen Rückläufer von Herrn Gauck und Direktor Dr. Geiger zum SB hat es nie gegeben. Das sagt mir, dass über die Herausgabe und Relevanz der Akte 577/85 – Anlage 22 für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Herr Gauck oder Direktor Geiger entschieden hatten !

Die gegenüber dem Polizeipräsidenten in Berlin und dem LAGeSo Berlin unterdrückten Akten: MfS AKK 14236/85, MfS HA VII/8 ZMA Nr. 462/84  und MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85  um deren Unterdrückung es  in den beiden Petitionen ging und geht, wurden mit keinem einzigen Wort erwähnt !?

Gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig hatte ich Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet und Strafantrag gestelt;

auch gegen Leiter der BStU Roland Jahn wurde Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet,Strafantrag gestellt.

Außerdem wurde am Verwaltungsgericht Berlin Feststellungsklage wegen Urkundenunterdrückung der BStU in 4 Fällen eingereicht. Eine Feststellungsklage, dass in der StVE Berlin Rummelsburg & STVA Berlin Rummelsburg -Frauengefängnis Berlin Köpenick gefoltert wurde zugelassen unter:

VG 1 K 138.15 < VG 9 K 3.15 : FOLTER in der DDR ( Deutschland !?): Adam Lauks gegen Bundesrepublik Deutschland : VG 9 K 3.15 Berlin : Per Feststellungsklage zur geschichtlichen Kategorie FOLTER ; Max-Planck-Institut schweigt sich über DIE FOLTER aus ?!? – FOLTER in der DDR – Wahrheit über Endstadium der Operativen Zersetzungsvorgänge der STASI und ihrer EXKUTIVE

„Der Kampf um die Öffnung der Stasi-Unterlagen

1. Vernichtung mit Zustimmung des Bürgerkomitees


Vieles deutet darauf hin, dass die erste „Besetzung“ der Stasi-Zentrale an der Berliner Normannenstraße am 15. Januar 1990 eine von der Staatssicherheit selbst inszenierte Aktion zur Legendierung der weiteren Aktenvernichtung war. Um ungestört Spuren verwischen zu können, wurde ein Bürgerkomitee benötigt. Triumphierend erklärte jüngst der Mielke-Stellvertreter und letzte Chef der Hauptverwaltung Aufklärung, Werner Grossmann: „da ist uns etliches gelungen in dieser Richtung, wo man heute sagen könnte: Wir haben sie übertölpelt.“[4]

Noch Ende März 1990 votierte die Mehrheit des Bürgerkomitees für die Vernichtung der Stasi-Akten. Viele meinten nämlich, mit der deutschen Einheit „vom Regen in die Traufe“ zu kommen – aus der SED-Diktatur unter die „Knute des Kapitals“ und westlicher „Dienste“. Prophezeit wurden gar Gewaltakte bei einer Öffnung der Stasi-Akten. So erklärte der Koordinator des Bürgerkomitees, David Gill, Anfang März 1990: „Ich denke, wenn jeder seine Akte einsehen kann[, … wird] es viele geben, die dann gewalttätig werden. Das könnte bis zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen, wenn die inoffiziellen Mitarbeiter, die aus solchen Akten ja hervorgehen, […] bekannt werden.“[5]

Dankwart BrinksmeierDankwart Brinksmeier (© Elke Schöps / Bundesarchiv, Bild 183-1990-0421-313)

Kurz zuvor war die Vernichtung der elektronischen Datenträger beschlossen worden. Wertvolle Quellen gingen unwiederbringlich verloren. Darin waren Angaben zum Persönlichkeitsprofil von sechs Millionen Menschen enthalten. Doch am Zentralen Runden Tisch hieß es, alles liege schriftlich vor. Dankwart Brinksmeier (SPD) versicherte am 19. Februar 1990 wahrheitswidrig: „was auf den elektronischen Datenträgern drauf ist, ist mindestens noch zweimal schriftlich vorhanden.“[6] Und vor der Arbeitsgruppe Sicherheit des Runden Tisches erklärte Klaus Eichler vom Staatlichen Komitee für die Auflösung der Staatssicherheit am 23. Februar, es seien „die im elektronischen Datenspeicher erfassten Personalangaben zu den Inoffiziellen Mitarbeitern […] vorhanden. Damit ist ein namentlicher Ausdruck nicht erforderlich.“[7]

Alle diese Angaben waren falsch. Darauf hatte ein hauptamtlicher Mitarbeiter der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppe des MfS das Bürgerkomitee bereits am 15. Februar hingewiesen – vier Tage vor der Sitzung des Runden Tisches und acht Tage vor der entscheidenden Sitzung der AG Sicherheit. In einem entsprechenden Vermerk hieß es zur Zentralen Personen- und Datenbank, „dass es in der ZPDB Informationen gibt, die nicht im Archiv vorhanden sind.“[8] Das Bürgerkomitee und sein Koordinator informierten jedoch weder den Runden Tisch noch dessen AG Sicherheit. Dabei war die Vernichtung der elektronischen Datenträger zu dieser Zeit das zentrale Thema.

Vier Wochen später zeichnete der Koordinator des Bürgerkomitees sogar einen Antrag auf „sofortige Vernichtung der Sicherheitskopie der Gesamtregistratur der Kartei F16“ sowie weiterer Filmduplikate ab.[9]Das Original dieser Personenkartei, das wichtigste Findmittel zur Tätigkeit der Hauptverwaltung Aufklärung, war bereits unvollständig. Nun wurde auch die letzte Kopie der kompletten Datei vernichtet. Eine ältere Kopie war unter dem Decknamen „Rosenholz“ bereits an die CIA gelangt, die zehn Jahre später eine „bereinigte“ Fassung an die heutige Bundesbehörde zurückgab.[10] Hätte David Gill der Vernichtung Ende März 1990 nicht zugestimmt, wäre eine vollständige Kopie dieser Datei erhalten geblieben.

Das Vorgehen des Koordinators des Bürgerkomitees ist sowohl hinsichtlich der elektronischen Datenträger als auch hinsichtlich der Vernichtung der „Rosenholz“-Dateien sehr fragwürdig. Ein Hinweis an den Zentralen Runden Tisch oder an seine AG Sicherheit hätte genügt, um die Vernichtung der Datenträger zu stoppen. Entsprechendes gilt für die letzte Sicherungskopie der „Rosenholz-Datei“, deren Zerstörung zehn Tage nach der Wahl der Volkskammer verfügt wurde. Danach war nämlich ausschließlich das demokratisch legitimierte Parlament befugt, Entscheidungen über Stasi-Unterlagen zu fällen. Zweifellos herrschten damals schwierige Verhältnisse. In den hier genannten Fällen ging es aber um vieldiskutierte Vorgänge, sodass bewusstes Handeln unterstellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund wirkt es befremdlich, dass ausgerechnet David Gill noch 1990 zum Sekretär des Volkskammer-Ausschusses für die Stasi-Auflösung und zum engsten Mitarbeiter des ersten Bundesbeauftragten avancieren konnte. Zudem publizierte er mit Oberkonsistorialrat Ulrich Schröter, der Bischof Gottfried Forck bei der Stasi-Auflösung vertrat, darüber 1991 ein Buch. Es gilt als „Standardwerk“ und wird kritiklos zitiert. Dabei ist unverkennbar, dass die Autoren ihr Handeln in ein positives Licht setzen und die Stasi-Auflösung unproblematisch erscheinen lassen.[11]

 

 

 

2. Volkskammer-Wahlen und Stasi-Biotop Normannenstraße

DDR-Innenminister Dr. Peter-Michael Diestel (r.) im Gespräch mit Konrad Weiß vom Bündnis 90/Grüne am 17.6.1990 während der 15. Volkskammer-Tagung.Volkskammer-Tagung. (© Bundesarchiv, Bild 183-1990-0618-405, Fotograf: Karl-Heinz Schindler)

DDR-Innenminister Dr. Peter-Michael Diestel (r.) im Gespräch mit Konrad Weiß vom Bündnis 90/Grüne am 17.6.1990 während der 15. Volkskammer-Tagung.

Den ersten freien Wahlen zur Volkskammer am 18. März 1990 kam auch für den Umgang mit den Stasi-Unterlagen entscheidende Bedeutung zu. Nachdem die Spitzenkandidaten des Demokratischen Aufbruchs und der SPD, Wolfgang Schnur und Ibrahim Böhme, als inoffizielle Mitarbeiter des MfS enttarnt worden waren, vollzog sich in der DDR ein grundsätzlicher Meinungsumschwung. Die Tätigkeit dieser Intensiv-IM machte nämlich deutlich, welche Dimensionen die Spitzelei der Staatssicherheit angenommen hatte. Nun setzte sich die Forderung nach Öffnung der Akten durch. Eine Initiative der SPD-Fraktion zur Überprüfung der Volkskammerabgeordneten gab der Entwicklung nun eine neue Richtung.[12] Das Bündnis 90 schloss sich dem SPD-Antrag sofort an, und die (SED-)PDS folgte. Am längsten zögerte die frühere Blockpartei CDU. Erst nach Demonstrationen des Neuen Forums mit Zehntausenden in Berlin und anderenorts am 29. März 1990 unter dem Motto „Keine Stasi-Kammer“ stimmte sie zu.

Dann aber geschah nichts mehr. Denn Vorsitzender des Überprüfungsausschusses wurde just Dankwart Brinksmeier (SPD), der am Runden Tisch wahrheitswidrig erklärt hatte, alle Angaben auf den elektronischen Datenträgern seien mindestens zweimal schriftlich vorhanden. Möglicherweise spielte Brinksmeier auf Zeit, die genutzt wurde, um in den Archiven belastende Unterlagen verschwinden zu lassen. Rolf Schwanitz (SPD), damals Mitglied des Volkskammer-Überprüfungsausschusses, spricht heute sogar von einem „Ping-Pong-Spiel“, bei dem Brinksmeier und Innenminister Peter-Michael Diestel sich Vorwände lieferten, um die Überprüfung zu hintertreiben.[13] Zum Eklat kam es, als Brinksmeier am 10. Juli 1990 bei einer ersten Einsichtnahme ohne Rücksprache Akten aus dem Stasi-Archiv wegtransportieren lassen wollte. Innenminister Diestel sperrte darauf die Akten. Das Präsidium der Volkskammer wies daraufhin Diestel und Brinksmeier in ihre Schranken, indem es zwar den Aktenzugang ermöglichte, aber eigenmächtige Transporte verbot.[14] Brinksmeier wurde wenig später seines Amtes enthoben, weil er untätig blieb.

In der Stasi-Zentrale herrschten damals schier unglaubliche Zustände. So konnten aus dem Zentralarchiv jederzeit Akten verschwinden. Dort waren 86 Personen tätig: 78 hauptamtliche Stasi-Kader und acht Angehörige der Staatlichen Archivverwaltung, der vor allem treue SED-Genossen angehörten.[15] Im Fall Ibrahim Böhme wurden allein 30–40 Ordner zu seiner IM-Tätigkeit vernichtet.[16] Auch die Akten anderer Akteure gingen verloren. Die „Operative Gruppe“ des Bürgerkomitees um Reinhard Schult deckte im Mai 1990 auf, dass die Stasi-Generäle Edgar Braun, Heinz Engelhardt, Gerhard Neiber und Günther Möller gar weiter im Haus 49 des Stasi-Komplexes residierten.

Der Leiter des Staatlichen Komitees, Günter Eichhorn, seit 1970 IM, beriet sich täglich mit den Stasi-Generälen und arbeitete nach deren Weisungen.[17] Das Komitee zählte im Juli 1990 180 Mitarbeiter, darunter 70 hauptamtliche Stasi-Leute, sonst fast nur SED-Genossen. Hinzu kamen 240 Stasi-Kader für die „Auflösung“ der Staatssicherheit, die noch Mitte 1990 – ganz offiziell – dazu angestellt waren, um Akten zu vernichten. Gerade in den sensiblen Bereichen der Hauptabteilungen Aufklärung, Spionageabwehr (HA II), Beobachtung und Fahndung (HA VIII) sowie Bekämpfung der Untergrundtätigkeit (HA XX) vollzog sich das meist unkontrolliert. Die Stasi konnte sich so zu guten Teilen selber auflösen.

In der Öffentlichkeit avancierte Innenminister Peter-Michael Diestel zum Buhmann. Das war nicht unberechtigt, denn der Jurist verfügte weder über politische noch über administrative Erfahrung. Als Diestel in die Kritik geriet, agierte er ungeschickt und scharte Stasi- und SED-Kader um sich, die ihm nach dem Mund redeten. Zwar sicherlich kein „Taugenichts“[18], war er als Innenminister durchaus eine Fehlbesetzung, trug er doch in dieser Funktion die Verantwortung für das Stasi-Biotop in der Normannenstraße.

 

 

3. Schutz der Bürger vor ihren Akten und Stasi-Amnestie

Der Schriftsteller Stefan Heym bei der Vorstellung seiner Biografie "Nachruf" in der Berliner Karl-Marx-Buchhandlung.Der Schriftsteller Stefan Heym bei der Vorstellung seiner Biografie „Nachruf“ in der Berliner Karl-Marx-Buchhandlung. (© Thomas Uhlemann / Bundesarchiv, Bild 183-1990-0621-042)

Im April 1990 wurde eine Regierungskommission gebildet, um Diestel in Stasi-Angelegenheiten zu beraten. Ihr gehörten Persönlichkeiten wie Stefan Heym und Walter Janka an, aber auch Juristen aus dem DDR-Staatsapparat. Letztere erwiesen sich bald als inkompetent. So führten in der Kommission Kirchenvertreter wie Ulrich Schröter das Wort. Für das Stasi-Unterlagen-Gesetz griff die Kommission bezeichnenderweise auf einen Entwurf des von der Stasi dominierten staatlichen Komitees zurück. Diese „Grundorientierung“ sah die Beseitigung praktisch aller personenbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten vor. Das hätte die Vernichtung fast aller Akten im Laufe des Jahres 1991 bedeutet.[19]
Schröter forderte am 5. Juli 1990, „bald ein Gremium aus parteiunabhän-gigen integren Persönlichkeiten zu schaffen, dem möglichst auch kompetente Vertreter beider großer Kirchen angehören sollten, das die Stürme der Zeit übersteht und ein höchstmögliches Maß an Sicherheit bezüglich des verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenem Schriftgut des ehemaligen MfS garantiert.“[20] Damit gab er der Regierungskommission die Richtung vor. Schröters paternalistische Aussagen offenbarten ein vormodernes Gesellschaftsverständnis, das auch den „vormundschaftlichen Staat“ der SED prägte.[21] Wie noch zu zeigen sein wird, stimmten derart lutherisch-obrigkeitsstaatliche Absichten, die Bürger vor ihren Akten zu schützen, durchaus mit den Plänen der Staatssicherheit wie auch der Bundesregierung überein.

An den Beratungen der Regierungskommission nahmen bald bekannte Akteure wie David Gill und Günter Eichhorn teil. Hinzu kam als Vertreter der Bundesregierung Eckart Werthebach aus dem Innenministerium. Am 2. August 1990 erläuterte er laut Protokoll „den Standpunkt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Akten von Bundesbürgern. Er betonte, dass diese vom ehemaligen MfS rechts- und menschenrechtswidrig erarbeitet worden sind, folglich keine Rechtsgültigkeit besitzen und daher zu vernichten seien, um betroffene Bundesbürger von dieser Last zu befreien.“[22] Auch die Bundesregierung wollte also zumindest einen Teil der Deutschen vor ihren Akten schützen.

Dieses Ansinnen hatte allerdings keine Chance, umgesetzt zu werden. Es dokumentierte nur jenen „clash of cultures“, der die weiteren Auseinandersetzungen um die Stasi-Akten prägte. Denn in Bonn war daran zunächst niemand interessiert. Das änderte sich erst, als durch Überläufer bekannt wurde, dass die Stasi außerordentlich viel über die bundesdeutsche Politik wusste. So war die Kommunikation der Bundesregierung mit den wichtigsten Bundesbehörden ebenso belauscht worden wie 25.000 Telefonanschlüsse von Politikern, Managern und Geheimnisträgern.[23] Kanzler Helmut Kohl regierte noch per Telefon und disziplinierte auf diesem Wege auch seine Partei. Dabei gab er nicht nur Schmeicheleien von sich. Die Barschel-Affäre lag keine drei Jahre zurück, und die Parteispendenaffäre, die 1998 zum Ende der Ära Kohl führte, war längst in vollem Gange. Bonn musste also wirklich alarmiert sein.

Eckart Werthebach hat jetzt erklärt, dass er für die Bundesregierung intensive Verhandlungen mit der Generalität der Staatssicherheit führte. Er wollte damit angeblich die Friedliche Revolution absichern.[24]Tatsächlich dürfte die Stasi aber auch über ein erhebliches Drohpotential gegen die Regierung Kohl verfügt haben. Für ihr Stillhalten wurde eine Amnestie und die Schließung der Akten verlangt. Bonn war dazu bereit. Das Ziel, die Stasi-Akten zu schließen, hatte man sich ohnehin zueigen gemacht. Am 21. Juni 1990 stimmte die Bundessicherheitskonferenz mit Beamten des Innen- und Justizministeriums, des Kanzleramts, der Generalbundesanwaltschaft, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamts, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes einer Amnestie zu.[25]

Die SPD-Fraktion in der Volkskammer jedoch lehnte eine Amnestie für Mitarbeiter der Staatssicherheit rundweg ab. Für die Sozialdemokraten war die Geheimpolizei der SED kein legitimer Verhandlungspartner. Die SPD-Fraktion im Bonner Bundestag folgte dieser Vorgabe ihrer Parteifreunde in (Ost–)Berlin.[26] Neben den Grünen widersprach auch eine kleine Schar von FDP-Politikern um Gerhart Baum und Burkhard Hirsch einer Amnestie. Das Vorhaben war damit gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht stellte 1995 allerdings fest, dass bei Stasi-Mitarbeitern ein Strafverfolgungshindernis bestehe, soweit sie auf DDR-Gebiet agierten.[27] Die praktischen Folgen dieses Urteils entsprachen fast den Amnestieplänen von 1990. Allerdings war die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts im Gegensatz zu den Motiven und Intentionen der Bundesregierung in jeder Hinsicht überzeugend.

 

 

4. Auseinandersetzungen um ein Stasi-Unterlagen-Gesetz

Walter Janka (2.v.l.) mit seiner Frau und seinen Kindern bei einer Lesung im Deutschen Theater im Oktober 89.Walter Janka (2.v.l.) mit seiner Frau und seinen Kindern bei einer Lesung im Deutschen Theater im Oktober 89. (© Rainer Mittelstädt / Bundesarchiv, Bild 183-1990-0105-018)

Die Diestel-Kommission beriet weiter über ein Stasi-Unterlagen-Gesetz. Stefan Heym und Walter Janka setzten durch, dass Aktenvernichtungen nicht mehr vorgesehen wurden. Der überarbeitete Entwurf sah allerdings vor, die Stasi-Unterlagen ausschließlich für Zwecke der Strafverfolgung, Rehabilitierung und Abgeordneten-Überprüfung zu nutzen. Wissenschaft, Forschung und Medien sollten keinen Zugriff erhalten. Bürgern sollte nur dann Auskunft erteilt werden, wenn sie Verfolgungsmaßnahmen durch Inhaftierungen oder Verurteilungen bereits nachweisen konnten. Eine Überprüfung, ob die Staatssicherheit sie unterhalb dieser Ebene bespitzelt, verfolgt oder drangsaliert hatte, war ebenso ausgeschlossen wie jede Akteneinsicht.[28]

Die Regierung de Maizière brachte diesen Entwurf am 19. Juli 1990 in die Volkskammer ein. Vier Wochen zuvor war ein Sonderausschuss zur Auflösung des MfS konstituiert worden, dessen Vorsitzender Joachim Gauck wurde. Ende Juli leitete der Ausschuss die Beendigung der unhaltbaren Zustände in der Stasi-Zentrale ein. Die Aktenvernichtungen endeten aber erst im September.[29] Der „Gauck-Ausschuss“ befasste sich auch mit dem Gesetzentwurf der Regierung, den er für unzureichend hielt. Bei der Erarbeitung eines neuen Entwurfs half der (West–)Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka, ein Ausnahmejurist im besten Sinne. Nach diesem Entwurf sollten die Stasi-Akten für die „politische, historische und juristische Aufarbeitung“ nutzbar sein. Wie im Bundesarchivgesetz von 1988 wurde der wissenschaftliche Gebrauch unter Beachtung des Personenschutzes ermöglicht. Vorgesehen waren ebenfalls umfassende Auskunftsrechte für die Bürger; das Recht auf Akteneinsicht fehlte aber noch.[30]

Für die Bundesregierung widersprach Eckart Werthebach dieser Gesetzesvorlage am 21. August 1990 per Telefax „nachdrücklich“ und forderte erneut eine „differenzierte Vernichtungsregelung“.[31] Dennoch stimmte die Volkskammer dem Entwurf des „Gauck-Ausschusses“ am 24. August mit großer Mehrheit zu. Erneut kam es zum Eklat; denn die Bundesregierung weigerte sich, das DDR-Gesetz zu übernehmen. Mit nur zwei Gegenstimmen forderte die Volkskammer sechs Tage später die Bonner Regierung auf, das „ihr“ Gesetz zu respektieren.[32] Notfalls wollte man sogar den Einigungsvertrag platzen lassen. Bonn musste nachverhandeln. Noch in der Nacht zum 31. August wurde ein Kompromiss gefunden: Die Grundsätze des Volkskammer-Gesetzes sollten künftig legislatorisch berücksichtigt und ein Sonderbeauftragter bestimmt werden.[33] Der wurde Joachim Gauck.

Damit war die Entscheidung gefallen. Die am 18. September 1990 unterzeichnete Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag enthielt den ausgehandelten Kompromiss. In einem Telefax vom folgenden Tag bestätigte der westdeutsche SPD-Vorsitzende Hans-Jochen Vogel, dass hinsichtlich der Stasi-Akten zusätzlich nur festgelegt worden war, „die Nutzung und Übermittlung von Daten für nachrichtendienstliche Zwecke“ auszuschließen.[34] Der Kompromiss war der Öffentlichkeit allerdings nicht vermittelt worden. So besetzten am 4. September DDR-Oppositionelle einen Teil der Stasi-Zentrale in der Normannenstraße. Fast alle traten in den Hungerstreik.

Ingrid Köppe und Reinhard Schult auf dem Weg in das Büro des Neuen Forums in der Rosa-Luxemburg-Straße.Ingrid Köppe und Reinhard Schult auf dem Weg in das Büro des Neuen Forums in der Rosa-Luxemburg-Straße. (© Hartmut Reiche / Bundesarchiv, Bild 183-1990-0228-305)

Bis heute wird kolportiert, nur dadurch seien die Akten erhalten und geöffnet worden. So heißt es etwa auf der Website über Jugendopposition in der DDR: „Beide deutsche Regierungen planten im Einigungsvertrag die Schließung der Akten für mindestens 30 Jahre. Durch die den ganzen Monat andauernde Besetzung, an der unter anderem die Bürgerrechtler Till Böttcher, Frank Ebert, Christian Halbrock und Tom Sello beteiligt sind, wird die dauerhafte Öffnung der Stasi-Aufzeichnungen für Bürger und Forscher bewirkt.“[35] Abgesehen davon, dass zu den Besetzern auch Bärbel Bohley, Katja Havemann und Ingrid Köppe gehörten, ist diese Darstellung falsch.

Angesichts der historischen Abläufe meinte Reinhard Schult schon vor einigen Monaten ironisch, er habe bei der Besetzung im September 1990 wohl umsonst gehungert. Aber auch das stimmt nicht ganz, bewirkten die Besetzer doch mit ihrer Aktion unter der Parole „Meine Akte gehört mir!“, die auf enormes Medien-Interesse stieß, dass das im Volkskammer-Gesetz noch fehlende Recht auf Akteneinsicht im 1991 verabschiedeten Stasi-Unterlagengesetz, dem StUG, verankert wurde. Für die wissenschaftliche Forschung bedeutete das StUG allerdings einen Rückschritt hinter die klaren Regelungen der Volkskammer, erhielt sie doch keinen unmittelbaren Zugriff auf die Akten und konnte diese nur anonymisiert einsehen.[36]

5. Die letzte Intervention der Stasi

Am 30. August 1990 kam es zu einer letzten Intervention des stellvertretenden Leiters des Staatlichen Komitees, Klaus Eichler, bei Peter-Michael Diestel zu Gunsten der Staatssicherheit. Eichler war „der Mann fürs Grobe“. So hatte er der AG Sicherheit des Runden Tisches wahrheitswidrig erklärt, dass alle IM-Listen vorlägen und ein Ausdruck der elektronischen Datenträger nicht erforderlich sei. Für die Staatssicherheit und das Staatliche Komitee ging es Ende August ums Ganze. So verlangte Eichler in einer „Beratungsgrundlage“ für Diestel, „die Tätigkeit des ‚Gauck-Ausschusses‘ zur Kontrolle der Auflösung des MfS vor einem Missbrauch aus wahltaktischen Gesichtspunkten – insbesondere Personaldaten –“ zu schützen.[37]

Weiter forderte Eichler: „Sicherung der Gebäude und des Archivs [in der Stasi-Zentrale] durch Kräfte, die dem Bund unterstehen. Es besteht die Gefahr, dass aus dem Bürgerkomitee/Operative Gruppe des Komitees extremistische Kräfte unter Nutzung exekutiver Befugnisse aus dem Bereich des Innenstadtrates ab Inkrafttreten des Vereinigungstages ‚die Macht übernehmen‘.“ Und: „Auflösung der Operativgruppe im Komitee und Aufhebung der Befugnisse radikaler Kräfte in den Arbeitsstäben.“ Hier rechnete das staatliche Komitee mit seinen ärgsten Feinden ab: der Gruppe des Bürgerkomitees um Reinhard Schult und der (Ost-)Berliner Polizei unter Innenstadtrat Thomas Krüger (SPD). Eichler forderte also nicht weniger als den Schutz des Stasi-Biotops an der Normannenstraße vor DDR-Oppositionellen und Berliner Polizisten durch den Bund!

Um das zu erreichen, bediente er sich einer Begrifflichkeit aus den Hochzeiten der westdeutschen Berufsverbote-Politik, die der Europäische Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt hat.[38] Wenn ein Interessenvertreter der Staatssicherheit im August 1990 DDR-Oppositionelle mit Kampfbegriffen einer rechtswidrigen westdeutschen Verfolgungspraxis denunzierte, dann zeigt dies, wie grotesk die Situation damals war – zumal Eichler sogar Erfolg hatte. Denn anders als Gill und Schröter behaupten, bildeten nicht Mitarbeiter des Sonderausschusses und der „operativen Gruppe“ den „personelle Grundstock“ der Bundesbehörde, sondern angeblich wegen ihrer „Sachkenntnis“ unverzichtbare hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter vom Komitee.[39]
Was sich bei der Stasi-Auflösung 1990 abspielte, war ein „Polit-Thriller“ – und eine Farce. Die erste „Besetzung“ am 15. Januar stellt sich immer mehr als Inszenierung dar. Die Staatssicherheit benötigte zur Legendierung der weiteren Aktenvernichtung ein Bürgerkomitee. Nur mit Zustimmung von dessen Koordinator konnte die Vernichtung der elektronischen Datenträger und der letzten vollständigen Kopie der später so genannten „Rosenholz“-Datei erfolgen. Was dann folgte, war ein Stück aus dem Tollhaus: Hunderte alter Stasi-Kader wurden dafür angestellt, Unterlagen zu zerstören oder „vorzuvernichten“, die heute mühsam rekonstruiert werden müssen. Bis Mai residierten in der Stasi-Zentrale vier hohe Stasi-Generäle – und bestimmten über die Abwicklung ihrer Geheimpolizei.

Es war grotesk, dass die Bundesregierung mit der hohen Stasi-Generalität verhandelte, weil sie die Veröffentlichung abgehörter Telefonate fürchtete. Die Regierung war sogar bereit, den Forderungen nach Amnestie zu entsprechen. Das verhinderte die SPD-Fraktion in der Volkskammer. Es war „eine Komödie voll tragischer Züge“ (Stefan Wolle), als sich für die Erarbeitung eines Stasi-Unterlagen-Gesetzes eine ganz große Koalition aus Staatssicherheit, Bundesregierung und einigen Kirchenvertretern formierte, um die Menschen vor ihren Akten zu schützen. Die Volkskammer hielt dagegen. Am Ende stand die Einsetzung eines Bundesbeauftragten.

Der Kampf hinterließ tiefe Spuren. Jene Teile des Bürgerkomitees, die es mit der Auflösung der Stasi und der Öffnung von deren Akten ernst meinten, wurden als „radikal“ und „extremistisch“ diffamiert. Dem folgte die neue Bundesbehörde, die sich eher auf die Mitarbeit von Stasi-Kadern aus dem Staatlichen Komitee als auf die von DDR-Oppositionellen stützte. Angesichts dieser Feststellung erschreckt die Bilanz des Umgangs mit den Stasi-Unterlagen umso mehr: Denn nach vorsichtigen Schätzungen des Verfassers handelt es sich bei den erhaltenen 111 Kilometern Akten wohl nur um die gute Hälfte des ursprünglichen Bestandes. Allein die Verluste in den Beständen jener Diensteinheiten, die oben aufgeführt wurden, dürften über 70 Kilometer Akten ausmachen.[40] Die Stasi vollbrachte noch in der Zeit des eigenen Untergangs enorme Leistungen bei der Verwischung ihrer Spuren.

20 Jahre danach ist es an der Zeit, diesen Tatsachen ins Auge zu sehen. Damit steht keineswegs die Existenz der Bundesbehörde in Frage, stellt doch die Gewährleistung der Akteneinsicht noch auf Jahrzehnte eine Aufgabe dar, die kein reguläres Archiv lösen kann. Aber die Mythen und Legenden um die Vorgeschichte der Bundesbehörde müssen hinterfragt werden. Das gilt auch, weil die Behörde sich selbst gern zum Monument der Friedlichen Revolution stilisiert.

 

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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3 Antworten zu MEINE AKTE GEHÖRT MIR! – ODER WAS !?? – Oder immer noch den STAZIS !?? Roland Jahn rücken Sie endlich meine 10501 Akte heraus!- Meine Akte gehört mir und nicht den vereinigten Geheimdiensten Kohl/Honecker und auch nicht den Trägern und Vollstreckern der DDR-STASI-Justiz und ihrer Exekutive und der SED-Diktatur!

  1. Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:

    Glück, Auf, meine Heimat!

  2. Chriesy sagt:

    Das haut mich jetzt echt vom Hocker. Ich bin via FB auf diesen Block gekommen. Ich vin schockiert. Alles alles Liebe für Dich 🍀👍

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