WARUM stand und steht die Gauck/Birthler/Jahn Behörde – die BStU als eine verfassungswidrige Behörde über der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Welsches Gesetz hat das SO und WANN bestimmt ? DAS ist nur der erpresste Deal der STASI-Generäle gegen Kohl&Dchäuble und Konsorten vom 18.9.1990 das man DIE ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG nennt

Die “ratio legis“! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” – Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winnfried Hassemer – 2003.

Seit 1991 wurde diese Akte als Beweis für Folzterungen im Zuchthaus Berlin Rummelsburg - Abteilung Frauengefängniss Berlin Köpenick von der Behördenleitung der Gauck - Birthler - Jahn Behörde unterdrückt !

Seit 1991 wurde diese Akte als Beweis für Folzterungen im Zuchthaus Berlin Rummelsburg – Abteilung Frauengefängniss Berlin Köpenick von der Behördenleitung der Gauck – Birthler – Jahn Behörde unterdrückt !

Hier wird nicht nur der Erbauer der Folterbank geschütztv sondern das Folternde MfS in Berlin Rummelsburg !!! auch zum Preiss dass das StUG mit Füßen getreten wird.

Hier wird nicht nur der Erbauer der Folterbank geschützt durch das Schwärzen, sondern das folternde MfS in Berlin Rummelsburg !!! und das  auch zum Preis dass das StUG willkürlich  mit Füßen getreten wird.

Geschwärzt ist der Name eines stadtbekannten Psychopaten– Bediensteten des Frauengefängnis Berlin – Köpenick. Mit der untersten Schwärzung: HA XXXXXXX  wird entweder eine ganze Hauptabteilung des MfS geschützt in die Informationen  der MfS Führungsoffiziere über Mißhandlungen und Folterungen im DDR Strafvollzug zusammenlaufen, oder, wenn das  HA nicht für Hauptabteilung steht, sondern wie Referatsleiterin Loos behauptet ein Name geschützt wird, dann kann es sich nur um einen Namen eines hohen Hauptamtlichen und Offizier des MfS handeln, und der Name eines Hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS ist laut StUG offen zu lassen im vollen Wortlaut. Ein klarer Gesetzesverstoß da strikte Weigerung der BStU gegenüber dem Forscher,  im durch die BStU genehmigten Forschungsprojekt „Einfluss des MfS auf die Ärzte der DDR – IMS Ärzte im Einsatz für MfS“, und gegenüber der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Schwärzung aufzuheben.

Wenn es ein Name ist kann es NUR der Name eines STASI Mannes sein !  Da es sich  um Beweise für FOLTER handelt, die im Verwaltungsstreit:  Adam Lauks gegen Bundesrepublik Deutschland  in Sache VG 1 K 138.15 geht: Feststellungsklage dass in der StVE  und StVA Berlin Rummelsburg gefoltert wurde  ist die Aufhebung der Schwärzung zwingend, ansonsten Verschleierung von FOLTER im Verzug zwecks Täterschutz und GESCHICHTSFÄLSCHUNG !

DAFÜR hat die Bundesregierung bis jetzt 2,5 Mrd € an die STAZIS in der Gauck, Birthler, Jahn Behörde ausgegeben. Steuer finanziert seit 25 Jahren die STASI  und ihre ehemaligen Volstrecker in der BStU. Die Macht von Jahn,  Förster, von Hamilton und denen unterstellten, von Gauck als LOYAL eingeschätzte Sachbearbeiter. LOYAL einem Begünstigten des MfS gegenüber.

Nach dem die  Sachbearbeiterin Loos endlich Stellung bezogen hatte, dass es bei der Abkürzunh HA um die Handakte einer bestimmten Person handelt wurde auch der Bundesdatenschutzbeauftragter in Bonn tätig um den Namen der Person zu lüften, den Halter der Handakte zu erfahren, der laut StUG NUR ein STASI Mann sein muss und kann, mit dem die Führungsoffiziere Bergner, Genz,Krecklow und Flöter zusammenarbeiten, bzw. Befehle und Weisungen empfangen.

Dass die BStU keiner Sach und Dienstaufsicht unterliegt ist bekannt – und das ist so NUR bei den Geheimdiensten und Kabinett üblich. Die scheinen in Deutschland niemandem Rechenschaft schuldig zu sein.

Hier ist die Stellungnahme des Ruediger-Dtoysen von Hamilton, die mehr eine Belehrung des Bundesdatenschutzbeauftragten ist, der  genauso machtlos da steht wie der Inhaber des Forschungprojektes – ungesühntes Folteropfer der STASI Adam Lauks.

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Und damit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz der Mund zugestopft wird in Sachen Handakte mit weiteren  FOLTERBEWEISEN wird auch eine Gabriele Quednau im Auftrag des Leiters Roland Jahn unter eine weitere Belehrung des Bundesbeauftragten für Datenschutz drunter setzen und damit BASTA.  Die Behauptung von Hamiltons kann  weder Bundesgerichtshof noch der Bundesverfassungsgericht  kippen. Die beiden Schreiben sind Beweise dafür was für eine Macht der STASI in den Händen der ehemaligen Voillstrecker belassen wurde, entsprechend der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG vom 18.9.1990 !

Dabei geht es hier nicht mehr um juristische Aufarbeitung der FOLTER, mangels § FOLTER im StGB der DDR und der BRD, sondern um GESCHICHTSFÄLSCHUNG bei der geschichtlichen Aufarbeitung  der Angst- und Gewaltherrschaft der STASI und ihrerJustiz und Exekutive, um die Repression.

Die Macht die dem Gauck und darauf folgenden Leiter in die Hand gegeben wurde ist am

folgenden Beispiel mehr als deutlich:

BV 000247.94-18 DAS ERSUCHEN DER ZERV 214

Im folgenden Content ist das Verbrechen der damaligen Behördenleitung mehr als deutlich präsentiert und die Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck bewiesen:

Gauck begeht kapitale URKUNDENUNTERDRÜCKUNG um einen Schläger der STASI zu schützen 1994

Oder  ist die Bundesregierung bereit zuzugeben, dass die Gauck Behörde schon als Behörde des Sonderbeauftragten für personenbezogenenunterlagen eine verfassungswidrige und vorläufige Behörde werden sollte, bis zur erfolgten Ausbildung der neuen Rechercheuren ( Seitens der  Übernommenen MFS Offiziere aus der AUSKUNFT VDES MFS ). Danach sollten die Akten dem Bundesarchiv kompatibel gemacht werden und in das Bundesarchiv überführt werden!? Statt dessen hat Gauck  daraus eine völlig autonome Mamutbehörde geschaffen, in dessen ausserparlamentarischen Niesche  seine Sonderrechercheure Oberst Becker, Oberstleutnant Hopfer und IMS Richter das Regiment in der Abteiulung AR 3 führten und immer noch führen. Selbstständig arbeitende Rechercheure wurden bis heute nicht ausgebildet.

Email der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an das Folteropfer der STASI Adam Lauks

Email der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an das Folteropfer der STASI Adam Lauks

Who is fucked Loos? Was hat sie in der DDR gemacht. Von wem  erhielt Sie den Befehl das StUG zu brechwen !?? Vom Joachim Förster, Hatrald Booth oder Droysen von Hamilton !?? Alles Aktivisten der ersten Stude ...selbst Geheimdienstler !??

Who is fucked Loos? Was hat sie in der DDR gemacht. Von wem erhielt Sie den Befehl das StUG zu brechwen !??
Vom Joachim Förster, Hatrald Booth oder Droysen von Hamilton !?? Alles Aktivisten der ersten Stude …selbst Geheimdienstler !??  – Man wird ja fragen dürfen wer über mein Schicksal entschieden hatte nach dem Abgang von Gauck und Dr. Geiger und wer tut es  2012 und 2013 und wer tut es JETZT noch!??

... auch in diesem  Falle sind Joachim Gauck und Dr. Hansjörg Geiger Mitwisser über die Folter in Berlin Rummelsburg ( geworden) und schwigen gegenüber vden Verfolgungsorganen, Presse und Medien ( gegenüber der Ganzen Nation ) ...

auch in diesem Falle sind Joachim Gauck und Dr. Hansjörg Geiger Mitwisser über die Folter in Berlin Rummelsburg ( geworden) und schwigen gegenüber vden Verfolgungsorganen, Presse und Medien ( gegenüber der Ganzen Nation ) … und die BSTU unter dem Bereitschaftspolizist Roland Jahn unterdückt die FOLTERBEWEISE weiter… wie man sieht !??

Was verbirgt sich über SPIEGEL und STASI noch alles in der MfS Akte mit dem Original Aktendeckel!?? War Ulrich Schwarz - Direktor des SPIEGEL-Büros IM ode Doubleplayer - Vetrbindungsglied BND _STASI !??

Was verbirgt sich über SPIEGEL und STASI noch alles in der MfS Akte mit dem Original Aktendeckel!?? War Ulrich Schwarz – Direktor des SPIEGEL-Büros IM ode Doubleplayer – Vetrbindungsglied BND _STASI !??

Jedenfalls ist DIESE AKTE Anhaltspunkt/ Beweis über die  Koordinierung und Absprachen   die vor der Veröffentlichung des Beitrages von  Ulrich Schwarz im April 1986 unter dem Titel: DAS GELD IM VORDERRAD...wo es eigentlich um das größte Versagen des MfS ging bei der Wirtschaftssubwersion gegen  DDR-Aussenhandel und den Anschlag auf das DDR-Finanzsystem 1979 - 1983.

Jedenfalls ist DIESE AKTE Anhaltspunkt/ Beweis über die Koordinierung und Absprachen die vor der Veröffentlichung des Beitrages von Ulrich Schwarz im April 1986 unter dem Titel: DAS GELD IM VORDERRAD…wo es eigentlich um das größte Versagen des MfS ging bei der Wirtschaftssubwersion gegen DDR-Aussenhandel und den Anschlag auf das DDR-Finanzsystem 1979 – 1983.

Auch DER SPIEGEL schwieg darüber 1986 und wurde  gelobt von der STASI !? Zu dieser Akte hätte  es einen Orden, wie damals für STOLPE hageln müssen.  FOLTER verschwiegen damit der  staatliche Menschenhandel zur großen Freude der beteiligten Geheimdienstler  unbelastet weiter läuft, den die mit HUMANITÄT  als angeblicher Bewegungsgrund gerechtfertigten.  Wo konnte man für die staatliche Schläuser 100.000 DM bekommen. Bei 3,5 MRD geflossenen DM ist einiges als Bakschissch  10-15% auch zurück geflossen oder gleich in Abtug gebracht worden. Jedenfall hat der RA Wolfgang Vogel der Hauptunterhädler der STASI dann den 70.000 DM teuren MERCEDES  fahren dürfen, den die STASI vorher von Werner Freisinger aus dem Westen  abgezogen hatte, nach dem man dem Unschuldigen STASI- Ehepar als Freunde ins Pelz gesetzt hatte, die sogar nach seiner Entlassung Werkspionage  betreiben wollten. DARÜBER hat der SPIEGEL nicht berichtet!??

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MfS Hauptabteilung VII – WO ISST die HA VII/5 !??

MfS HA VII

HA VII/7:

Die Abteilung 7 befasste sich mit der Hauptverwaltung Zivilverteidigung (im Ministerium für Nationale Verteidigung) sowie mit mehreren Diensteinheiten aus drei verschiedenen Stellvertreterbereichen des Ministers des Innern. Im Einzelnen waren dies die Hauptabtei-lungen Bereitschaften und Kampfgruppen (früher Hauptinspektion Bereitschaften /Kampfgruppen), die Staatliche Archivverwaltung und Verwaltungen mit sicherstellenden Aufgaben.

In diesen Bereichen war die Abteilung 7 gleichermaßen für Abwehraufgaben wie auch für die Kooperation verantwortlich. So galten insgesamt 19 Leiter, vom Stellvertretenden Minister bis hin zum untergeordneten Referatsleiter, als sogenannte »Partner des politisch-operativen Zusammenwirkens«, mit denen ebenso Grundsatzfragen wie auch »ausgewählte Probleme« erörtert werden konnten. In den genannten Bereichen hatte die Abteilung 7 die Aufgabe der »Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung« subversiver Angriffe, insbesondere der Spionage, der »politisch-ideologischen Diversion« sowie der »Kontaktpolitik«. Zudem sollte sie die Geheimhaltungsordnung des Ministeriums des Innern mit Nachdruck durchsetzen sowie alle »feindbegünstigenden Bedingungen und Umstände« beseitigen, die die »Schlagkraft, Einsatz- und Mobilmachungsbereit-schaft« beeinträchtigen konnten.

Da in einigen nachgeordneten Bereichen des Ministeriums des Innern (wie den Kampf-gruppen der Arbeiterklasse) Westreisen prinzipiell genehmigt werden konnten, musste die Rückkehrwilligkeit der Betreffenden vorsorglich ermittelt und gegebenenfalls nach deren Rückkehr durch Überprüfung ausgeschlossen werden, dass sie von westlichen Nachrichtendiensten angeworben wurden.

Der Abteilung 7 wies ihrem Zuständigkeitsbereich nach eine etwas geringere Bedeutung als beispielsweise die Abteilungen 1 oder 9 auf; so war sie zuletzt auch weit überproportio-nal von Stellenkürzungen betroffen. Gleichwohl erhielt sie, im Vergleich zu anderen Abteilungen, eine relativ gute Beurteilung. Die Abteilung 7 der Hauptabteilung VII wurde von Hans Schierz geleitet und verfügte zuletzt über etwa 27 Mitarbeiter. Aufgrund der angeordneten Einsparungen von Planstellen von Offizieren im besonderen Einsatz führte die Abteilung 7 im Jahre 1986 noch zwölf, im Jahre 1988 neun und 1989 nur noch fünf Mitarbeiter dieser Kategorie in ihrem Verantwortungsbereich. Unter ihnen befanden sich der Ärztliche Direktor des Krankenhauses der Volkspolizei, Reinhard Uhlig, der Leiter des Dokumentationszentrums in der Staatlichen Archivverwaltung, Manfred Kirmse, und der stellvertretende Leiter des Zentralen Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes, Dieter Degenhardt.

Der Leiter der Abteilung 7 war für die Anleitung der Referate 1 und Auswertung /Information (A/I) unmittelbar verantwortlich. Er kooperierte ferner im sogenannten »politischoperativen Zusammenwirken« mit dem Leiter der Zivilverteidigung der DDR, dessen Stellvertreter sowie dem Leiter der Versorgungsdienste des Ministeriums des Innern. Der einzige Stellvertreter des Abteilungsleiters war, entsprechend den hierarchi-schen Strukturen, für die offizielle Zusammenarbeit mit dem 1. Stellvertreter des Leiters der Versorgungsdienste sowie den Leitern des Bauwesens, des Bereichs Planung und Beschaffung sowie des Medizinischen Dienstes des Ministeriums des Innern verantwortlich. Zudem leitete er die Referate 2 und 3 der eigenen Abteilung an und führte mehrere Offiziere im besonderen Einsatz in Leitungsfunktionen, etwa im Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung.

Das Referat 1 der Abteilung 7 mit acht Mitarbeitern (einschließlich des Leiters) trug Verantwortung im Bereich der Kampfgruppen, der Zivilverteidigung der DDR sowie der kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern (mit entsprechender Zuständigkeit auf der Linie). Im Einzelnen oblag dem Referat 1 das »politisch-operative Zusammenwirken« mit den Leitern der Hauptabteilungen Kampfgruppen und Bereitschaften, der Politischen Abteilung dieses Stellvertreterbereichs des Ministeriums des Innern sowie der Hauptverwaltung Zivilverteidigung (ursprünglich im Ministerium des Innern, seit 1976 jedoch im Ministerium für nationale Verteidigung). Dieser Sicherungsbereich umfasste insbesondere das Wissenschaftliche Zentrum der Zivilverteidigung mit Labor, die Verwaltung I als Stabsorgan des Vorsitzenden des Ministerrats im Spannungsfall sowie weitere Leitungsbereiche.113 Das zehnköpfige Referat 2 war verantwortlich für die offizielle Zusammenarbeit und Absicherung der Versorgungsdienste des Ministeriums des Innern sowie des Bereiches Geodäsie und Kartographie. Der Leiter des Referates war persönlich zuständig für das »politisch-operative Zusammenwirken« mit dem Leiter der Verwaltung Vermessungs- und Kartenwesen (VVK) sowie dem Leiter der Versorgungsbasis Mitte (VBM). Letztere umfasste die Zentrale Waffenwerkstatt in Malchow, ein Munitionslager in Rahnsdorf und ein Waffenlager in Falkenberg. Ferner hatte das Referat die Zuständigkeit für das staatliche Archivwesen (mit der Fachschule für Archivwesen) und die Betriebsschule Eichwalde.

In den genannten Bereichen oblag dem Referat 2 auch die entsprechende Linienarbeit innerhalb des Staatssicherheitsdienstes.

Das Referat 3 mit sechs Mitarbeitern überwachte die medizinischen Bereiche des Ministeriums des Innern und trug die Linienverantwortung gegenüber dem Deutschen Roten Kreuz der DDR. Dessen Hauptsitz in Dresden wurde von der dortigen Abteilung VII gesichert, bis dieser im September 1988 nach Ostberlin verlegt wurde.

Das Referat 3 war für Absicherung wie Zusammenwirken verantwortlich und trug die Linienverantwortung. Im Einzelnen betraf dies die Verwaltung Medizinische Dienste, das Krankenhaus der Volkspolizei (und acht weitere Krankenhäuser), die Funktionalorgane des Medizinischen Dienstes sowie die Sekretariate des Präsidiums, der Sonderdienste und des Suchdienstes des DRK. Das vierköpfige Referat Auswertung/Information (A/I) schließlich erledigte die üblicherweise in diesem Teilbereich des Staatssicherheitsdienstes anfallenden Arbeiten an Informationsverwer-tung und Speicherführung.Die Abteilung 7 verfügte im Jahr 1989 über 261 IM und GMS sowie 84 IMK; innerhalb der Hauptabteilung hatte allein die Abteilung 1 mehr Zuträger. Wie die (zu einem etwas früheren Zeitpunkt erhobene) untenstehende Tabelle ausweist, hatten die wenigsten IM unmittelbaren »Feindkontakt« (als IMB), wurden aber vergleichsweise zahlreich für besondere Aufgaben eingesetzt (als IME). Entsprechend der Zuständigkeit waren rund 80 Prozent der IM Angehörige der verschiedenen Zweige des Ministeriums des Innern bzw. der Hauptverwaltung Zivilverteidigung »sowie überwiegend Mitglieder der SED«.Jedoch sollten IM zunehmend auch aus dem Freizeitbereich der Angehörigen dieser Zweige geworben werden. Auch bei der »Spionageabwehr«, dem Geheimnisschutz und der Westarbeit waren Zuträger hilfreich: Unter den insgesamt 33 Auslands- und Reisekadern im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 7 (besonders im Bereich Geodäsie und Kartographie sowie Zivilverteidigung) gab es 11 IM und einen Offizier im besonderen Einsatz. Ein IM lebte offenbar sogar dauerhaft in der Bundesrepublik. Doch letztlich wiesen nur 0,8 Prozent der von allen IM der Abteilung 7 erarbeiteten Informationen einen Westbezug auf. Jährlich warb die Abteilung 7 etwa 25 IM und einen GMS neu an. Das quantitative Verhältnis zwischen hauptamtlichen operativen Mitarbeitern und ihren Zuträgern (ohne IMK) betrug durchschnittlich etwa 1:11. Die 17 operativen Mitarbeiter der Abteilung trafen ihre Zuträger durchschnittlich einmal im Monat (und überwiegend während der regulären Dienstzeit), was Kritik auf sich zog. Ebenfalls nicht gern gesehen war, dass sich die Führungsoffiziere der Abteilung 7 bei durchschnittlich jedem dritten Treff mit einer mündlichen Berichterstattung der IM zufriedengaben.Nicht einmal jeder vierte Treff trug zur Bearbeitung von OPK und OV etwas bei. Häufig dienten die Zusammenkünfte dazu, »vorbeugend zu sichernde Personen« zu überwachen, über Probleme im Verantwortungsbereich auf dem Laufenden zu bleiben, potenzielle IM-Kandidaten ausfindig zu machen sowie Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen.Dies unterstreicht den Charakter der Linie VII als eher prophylaktisch »sichernde« denn offensiv tätige Diensteinheit.

Weil die zahlreichen Zuträger ein weites Netz über die genannten Bereiche des Ministeriums des Innern spannten, gingen zuletzt jährlich etwa 3 500 Informationen bei der Abteilung 7 ein. Dabei betrafen rund 60 Prozent den dienstlichen Bereich, 22 Prozent den Wohn- und Freizeitbereich und 14 Prozent Stimmungen in der Bevölkerung, während nur 0,6 Prozent als operativ bedeutsam galten (weil sie beispielsweise Republikfluchten betrafen). Die IM sollten möglichst Erkenntnisse beisteuern, »die über den Rahmen des Verantwortungsbereiches hinausgehen und den Gesamtinteressen des MfS zum Schutz der Staatsmacht dienen«.Die Abteilung 7 schloss jedes Jahr etwa einen OV, 16 OPK und 140 Sicherheitsüberprüfungen ab. Aufgrund langer Bearbeitungszeiten wurden gleichzeitig meist rund 30 OPK durchgeführt. Ein OV betraf beispielsweise 60 ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses der Volkspolizei, denen Geheimnisverrat unterstellt wurde, und etwa drei Viertel der OPK zielten auf unerlaubte Westkontakte. Die OPK endeten oftmals mit einer Nichtbestätigung des gehegten Verdachtes, teilweise aber auch mit einem Eingreifen des Staatssicherheitsdienstes (siehe Tabelle 6). Die von der Abteilung 7 selbst durchgeführten OV und OPK bildeten nur die Spitze des Eisberges: Weil die meisten Angehörigen der nachgeordneten Dienstzweige des Ministeriums des Innern auf den unteren Ebenen eingesetzt waren, trugen Kreisdienststellen und Abteilungen VII der Bezirksverwaltungen die »operative« Hauptlast Vermutlich weil bei geringsten Zweifeln eine Beförderung oder ein Einsatz in geheimhaltungsbedürftigen Bereichen im Ministerium des Innern von vornherein unterblieb, endeten die meisten Sicherheitsüberprüfungen mit einer Bestätigung (siehe Tabelle 8). Strenge Regeln galten besonders für sogenannte »GÜST-Kader«, die etwa im Bereich der Grenz- übergänge Landvermessungsarbeiten durchführten. Lediglich in jedem 20. Fall folgte auf die routinemäßigen Überprüfungen eine Anwerbung, Bearbeitung oder Versetzung. Auch bei weiteren fast 400 Kaderentscheidungen im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 7, über die jedes Jahr durchschnittlich zu befinden war, stimmte die Staatssicherheit in 86,3 Prozent der Fälle zu. Und zu jährlich über 500 Einsätzen von Handwerkern und Bauarbeitern in Gebäuden des Ministeriums des Innern in ihrem Zuständigkeitsbereich erteilte Abteilung 7 in über 80 Prozent der Fälle ebenfalls ihr Plazet.

HA VII 8:

Die Abteilung 8 befasste sich mit der Verwaltung Strafvollzug im Ministerium des Innern der DDR, der rund 80 Strafvollzugsanstalten, Untersuchungshaftanstalten, Haftkrankenhäuser und Jugendhäuser unterstanden. Sie wurde von Oberst Frieder Feig geleitet und hatte zuletzt 28 Mitarbeiter. Feig führte die fachliche Aufsicht über die Linie und kooperierte mit dem Leiter der bereits erwähnten Arbeitsrichtung I/4 der Kriminalpolizei, die insbesondere Informanten unter den kriminellen Häftlingen führte. Er war ferner für das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Leiter der Verwaltung Strafvollzug, Wilfried Lustik, zuständig, den Feig zugleich als inoffiziellen Mitarbeiter verpflichtet hatte. Aufgaben geheimpolizeilicher Abwehr und offiziel-ler Kooperation fielen hier ebenso zusammen wie bei der Abteilung 7.

Das Feig unmittelbar unterstellte Referat 1 (mit acht Mitarbeitern) war für die inoffiziellen Mitar-beiter (IM) in Schlüsselpositionen des Gefängniswesens sowie die Arbeitsrichtung I/4 zuständig.

In diesem Zusammenhang nahm das Referat Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern der Ver-waltung Strafvollzug vor. Es sollte die allgemeine Sicherheitslage im Gefängniswesen überblicken, die Interessen der Staatssicherheit bei der Formulierung von Grundsatzbestimmungen für den Strafvollzug durch die oberste Gefängnisverwaltung sichern, deren einheitliche Umsetzung überwachen und schließlich den Arbeitseinsatz von Häftlingen im Strafvollzug des Ministeriums des Innern kontrollieren. Die Staatssicherheit griff in die fachliche Tätigkeit der Verwaltung Strafvollzug ein, um deren Durchsetzungskraft gegenüber den nachgeordneten Haftanstalten zu stärken; derartige Defizite wurden der Geheimpolizei durch ihr eigenes Berichtswesen bekannt. Auch die Zusammensetzung des Gefangenenbestandes einzelner Haftanstalten sollte gesteuert werden. Das Referat 2 (ebenfalls mit acht Mitarbeitern) leitete die nachgeordneten MfSDiensteinheiten auf der Linie Strafvollzug in den Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen an. An dort geführten bedeutsamen OV und OPK arbeitete das Referat mit und schaltete sich bei besonderen Vorkommnissen (wie Gefangenenmeuterei oder Geiselnahmen im Strafvollzug) ein. Das seit 1980 bestehende Referat 3 (mit vier Mitarbeitern sowie vier Hauptamtlichen Inoffiziellen Mitarbeitern) war für Westarbeit zuständig. Es befasste sich beispielsweise mit wichtigen politischen Häftlingen, die indirekte Verbindungen in die Bundesrepublik hatten. Als IM waren aus diesem Personenkreis besonders die von Interesse, die über Kontakte zu westlichen Gefangenenhilfsorganisationen verfügten bzw. diese aufbauen konnten, sobald sie entlassen oder freigekauft worden waren. Auch politisch besonders bedeutsame Haftentlassene sollte das Referat im Auge behalten und nötigenfalls OPK gegen diese durchführen. Mitarbeiter des Referates 3 waren darüber hinaus – außerhalb der eigentlichen territorialen Zuständigkeiten – in einigen größeren und wichtigen Strafvollzugsanstalten vor Ort präsent. Ferner existierte als Funktionalorgan des Abteilungsleiters ein Referat Auswertung und Information (AI) (mit drei Mitarbeitern). Aufgrund nicht näher genannter Verfehlungen wurden zu Jahresbeginn 1987 zwei der drei Referatsleiter ihres Postens enthoben; Feig hingegen wurde wenig später zum Oberst befördert. Entsprechend den Hierarchien war die Abteilung 8 vor allem für die Verwaltung Strafvollzug des Innenministeriums in Ostberlin zuständig. Auf mittlerer Ebene wurden die Abteilungen Strafvollzug und die Dezernate I/4 der Kriminalpolizei in den Bezirken von den Abteilungen VII der jeweiligen Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit, überwiegend durch das jeweilige Referat 3, überwacht. Besondere Zuständigkeiten ergaben sich für die Abteilungen VII in Dresden und Karl-Marx-Stadt, weil in diesen Bezirken die Ausbildungsstätten des Strafvollzugs lagen. Über die Zuständigkeit für die konkreten Haftanstalten entschieden die Leiter der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit vorbehaltlich der Zustimmung des Leiters der Hauptabteilung VII. Sie legten fest, welche Gefängnisse in ihrem Bezirk von der Abteilung VII der Bezirksverwaltung zu sichern waren und welche den örtlichen Kreisdienststellen überlassen werden konnten. Im Jahre 1987 musste die Abteilung 8 der Hauptabteilung VII einen Teil ihrer Aufgaben in einigen größeren Haftanstalten an die Abteilungen VII der Bezirksverwaltungen abgeben.

Durch die Bearbeitung der (Rück-)Verbindungen von (ehemaligen) politischen Gefangenen zu »Feindorganisationen« wie amnesty international wies die Tätigkeit der Linie VII im Strafvollzug einen starken Westbezug auf. Die aus Häftlingskreisen zu werbenden Zuträger sollten »zielgerich-tet« als Regimekritiker aufgebaut werden, »die dem Gegner untergeschoben werden können«. Dies sollte dann ermöglichen, »Gegenmaßnahmen zur Diffamierung« dieser Gruppen zu ergreifen und »gezielte Desinformationen des Gegners« zu lancieren. Die Abteilung 8 der Hauptabteilung VII führte in eigener Regie zuletzt einen OV sowie sechs OPK durch.

Diese konnten ebenso politische Gefangene mit Kontakten in den Westen wie auch Aufseher betreffen, denen Geheimnisverrat, Gefangenenbegünstigung, Unzuverlässigkeit oder Agententä-tigkeit vorgeworfen wurde. So bearbeitete die Abteilung 8 beispielsweise einen Mitarbeiter der Verwaltung Strafvollzug wegen »seiner labilen Persönlichkeitsstruktur« in einer OPK, zumal er aufgrund seiner Leitungsposition über Insiderkenntnisse verfügte( OPK „Ganove“ ? )

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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1 Antwort zu WARUM stand und steht die Gauck/Birthler/Jahn Behörde – die BStU als eine verfassungswidrige Behörde über der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Welsches Gesetz hat das SO und WANN bestimmt ? DAS ist nur der erpresste Deal der STASI-Generäle gegen Kohl&Dchäuble und Konsorten vom 18.9.1990 das man DIE ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG nennt

  1. Martina Rößler sagt:

    Auch ich bin ein Opfer der Stasi und weiß nur zugut das sie uns psychische und Körperliche Schäden zu gefügt haben wo man immer noch darunter leidet. Im Alter wird es noch schlimmer.

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