OFFENE ANFRAGE DER DEUTSCHEN NATION an den Peter Gruß von der Max-Planck GmbH in München und Professor Dr. Ullrich Sieber vom Max-Planck-Institut in Freibrug im Breisgau: Stellungnahme oder Gegenexpertiese zu § FOLTER und § Amtsmissbrauch im Deutschen Strafgesetzbuch.

AKTUELL seit:  9.1.15

Unter  VG 1 K 138.15  wurde die Klage  am Verwaltungsgericht zugelassen ! : In der StVE und StVA Berlin – Rummelsburg wurden die Strafgefangenen gefoltert.

VG 1 K 138.15 < VG 9 K 3.15 : FOLTER in Deutschland : Adam Lauks gegen Bundesrepublik Deutschland : VG 9 K 3.15 Berlin : Per Feststellungsklage zur geschichtlichen Kategorie FOLTER IN DER DDR – Wahrheit über Endstadium der Operativen Zersetzungsvorgänge der STASI und ihrer EXKUTIVE

Seit 1991 wurde diese Akte als Beweis für Folzterungen im Zuchthaus Berlin Rummelsburg - Abteilung Frauengefängniss Berlin Köpenick von der Behördenleitung der Gauck - Birthler - Jahn Behörde unterdrückt !

Seit 1991 wurde diese Akte als Beweis für Folzterungen im Zuchthaus Berlin Rummelsburg – Abteilung Frauengefängniss Berlin Köpenick von der Behördenleitung der Gauck – Birthler – Jahn Behörde unterdrückt !

Hier wird nicht nur der Erbauer der Folterbank geschütztv sondern das Folternde MfS in Berlin Rummelsburg !!! auch zum Preiss dass das StUG mit Füßen getreten wird.

Hier wird nicht nur der Erbauer der Folterbank geschütztv sondern das Folternde MfS in Berlin Rummelsburg !!! auch zum Preiss dass das StUG mit Füßen getreten wird.

 

 

 

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„Herr Professor Dr. Jörg Arnold hat zwischenzeitlich seine Tätigkeit für die Staatssicherheit der DDR eingeräumt und offen gelegt.“ lügt die Pressesprecherin im Auftrag vom Präsidenten !!!  Als IM Vorgang Richter und IMS“Altmann“ wurde Arnold durch mich als 4 Mann des Obersten Gerichtes der DDR, zuständig für die Grundsatzfragen, entlarvt in einem genehmigten Forschungsprojekt des BStU.

 

Der E-Mail der Pressesprecherin könnte man entnehmen oder schlußfolgern dass  man auch den erchten Freisler in das Max-Planck-Institut als förderungswürdig aufgenom-men da man keine Überprüfung hätte durchführen können ?!? würde ich als Laie schlußfolgern.

Durch seine Wohnsitzänderung und Zuzug nach Freiburg im Breisgau wußte Arnold bzw. die die ihn geschickt hatten, dass er  nicht überprüft werden darf. Dafür musste Schäuble auftrags Kohl den Generälen des MfS am 18.9.1990 bürgen und es in der Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag aufnehmen, unter ganz anderen  von 2500 behandelten Punkten.

Inzwischen hat die Max-Planck Gesellschaft mbH einen neuen Präsidenten der genau wie Professor Dr. Ulrich Sieber eine PDF Datei mit  Forschungsergebnissen über IMS „Altmann“ zwecks besseren kennenlernen, des  größten Spion des MfS

IMS „Altmann“ ein Spion des MfS enterte das Max-Planck-Institut 1991

Freisler von Dresden“ alias IMS „Altmann“ alias Prof. Dr. Körg Arnold.

 

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Sehr geehrter Professor Dr. Ullrich Sieber !
Werter Direktor des Max Planck Instituts !

und
Werter Professor Dr. Peter Gruß ! –

Werter Vorsitzender der Max Planck Gesellschaft mbH !

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Trotz Ihrer Fürsorgepflicht  gegenüber ihrem so loyalen Mitarbeiter „Freisler aus Dresden“ – eine kleine Berichtigung: Er hat sich nicht geoutet sondern wurde von mir im rahmen eines Forschungprojektes: MfS Einfluss auf die Juristen der DDR  am 16.Mai 2013 enttarnt, als ehemaliger Richter am Obersten Gericht der DDR und IMS“Altmann“ der per GVS als B-Kader  für das Oberste Gericht der DDR  1988 noch bestätigt wurde.

„DDR ein Unrechtsstaat oder was !?“ „Merkur“- Alias Stasi-Folteropfer Adam Lauks, enttarnte seinen RA und Professor der Humboldt Uni Dr. Jörg Arnold als den „Freisler von Dresden“alias IMS „Altmann“, der alsTOP-SPION aus dem B-Kader des MfS 1991 das Max-Planck – Institut Freiburg im Breisgau enterte und seit 1991 in 15 Büchern den Wessis erklärt, als 4.Mann am Obersten Gericht der DDR – Leiter der Abteilung Grundsatz, was für Paradies an Rechtsstaatlichkeit die DDR gewesen sei !?? – Durch meine Enttarnung ist er für befangen erklärt und von der DDR Forschung abgezogen worden !

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Man kann einen Menschen vernichten, aber nicht seine Wahrheit

20 Jahre suche nach Gerechtigkeit für Adam Lauks und seine Folterer

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Wurde das Grundgesetz geändert !??? Wurden im Bezug auf die im Grundgesetz verankerte Grundrechte durchgreifende  Maßnahmen getroffen und durchgeführt !??

Wichtigstes Mittel ist die Finanzverwaltung, die personall damals nahezu 1:1 übernommen wurde samt des ersatzlos untergegangenen Steuerrechtes, denn was erprobt ist, kann nicht schlecht sein und das straflose Rauben und Plündern ohne Amtsmissbrauch auf der Basis von § 353 Abs. 1 StGB funktioniert denn auch bis heute!

DESHALB:

Unpunnished Victim of Torture by the  STASI is fighting for Human Rights and against the War in Germany  ALONE !??

Unpunnished Victim of Torture by the STASI is fighting for Human Rights and against the War in Germany ALONE !??

Für Folterungen in der DDR wurde keiner strafrechtlich verfolgt und verurteilt

Folter in der DDR
war täglich an derTagesordnung

Ich leistete niemals aktiven physischen Widerstand..

Beweis für Gewaltanwendung bei Folter

Laut Plan B des MfS wurde Prof. Dr. Jörg Arnold in das Brain des Deutschen Strafrechts eingepflanzt.

Professor Dr. Jörg Arnold vom Direktor Eser 1991 in MPI Freiburg im Br. eingestellt !??

Hoch lebe unser ( oder ist das Adolfs ? )  Grundgesetz !!?

Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Sehr geehrter Professor Dr. Sieber !

Ich bin nicht sicher, dass Sie  dessen bewußt waren, wie sehr Sie mich mit der Zusendung dieses 14. Bandes beleidigt hatten, und hoffe dass Sie  Verständnis für die Rücksendung des Buches inzwischen aufgebracht haben. Diesmal  gebe ich Ihnen die Möglichkeit für eine „Wiedergutmachung“ und bitte Sie als den Direktor des MAX_PLANCK-INSTITUTS, der  Blüte und Elite der Deutschen Strafrechtrwissenschaftler  um Hilfe für  meine bei den Feststellungsklagen am Verwaltungsgericht Berlin und beiden Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

a) bei VG 1K 237.14  Lauks Adam gegen Bundesrepublik Deutschland geht es um die Feststellungsklage bei der ich begehre dass es verwaltungsrechtlich festgestellt wird, dass in der Gauck Behörde vom Anfang an in den Behördenvorgängen 001488/92Z ; 000247/94Z; 002540/12 und bei der Anfrage des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien 2013 zur Urkundenunterdrückungen, Aktenmanipulationen, Aktenfälschungen und herausgabe von falschen Mitteilungen der Behörde mit falschen Tatsachenbehauptungen gekommen sei;

b) bei  VG 9 AR 7.14  Lauks Adam gegen Bundesrepublik Deutschland geht es um  die Feststellungsklage mit dem Begehr verwaltungsgerichtlich festzustellen, dass in der StVE und StVA Berlin Rummelsburg FOLTERUNGEN als Bestandteil der Operativen Zersetzung  eingesetzt wurden, bzw dass  gefoltert wurde;

c)  Unter 282 Js 1922/14 wird gegen den Leiter der BStU Behörde ermittelt wegen Urkundenunterdrückung und falschen Mitteilung der Jahn Behörde im BV 002540/12Z auf Ersuchen  des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.

d)  In einem weiteren Ermittlungsverfahren wird gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig und Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages  ermittelt wegen Urkundenunterdrückungen, bzw. Unterdrückung von Petitionen des Bundestagspräsidenten Prpf. Dr. Norbert Lammert und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Da  am Verwaltungsgericht ich keinen Rechtsanwalt benötige  möchte ich doch  einigermaßen vorbereitet antreten und bin  davon überzeugt dass Ihr Max-Planck-Institut die kompetenteste Stelle dafür seid, weil Sie  den Experten für DDR Strafrecht seit 1991 in Ihrem Institut beherbergen, nämlich  IMS „Altmann“ Alias Professor Dr. Jörg Arnold der  einer der drei Verfasser des zurückgeschickten  14.Bandes „Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht“ ist, der sogar als mein  Rechtsanwalt ohne Honorar die FOLTER in der DDR der ich unterzogen wurde  juristisch  aufzuarbeiten oder auszubremsen versuchte, der für die Folter in DDR Strafvollzug mir als der kompetenteste erscheint.

Vor der Öffentlichkeit (!?) erschrocken - legte er sein Mandat nieder als IM ALTMANN !?

Endloses Vertrauen hatte er gehabt und Hoffnung geweckt… und das Folteropfer wie heiße Kartoffel fallen lassen..weil er zum GVS – B-Kader des MfD ist!? seit 7.12.84 als IM Altmann am Obersten Gericht der DDR als Richter tätig war !??

belegte Sachverhalt durchaus einem Strafbestand des Völkerrechtstrafgesetzbuches zuzuordnen ist.

Das die Generalstaatsanwaltschaft sich mit dem schlichten Hinweis begnügt, der von meinem Mandanten zur Anzeige gebrachte Sachverhalt sei keinem Strafbestand des Völkerstrafgesetzbuches zuzuordnen, kann nicht hingenommen werden.

Betreffende Sachverhalt ist unzweifelhaft als Verstoss gegen den ius-cogens-Grundsatz

Der ius-cogens-Grundsatz verbietet Folter in jeglicher Form.Ein Verstoß dagegen ist zu prüfen. Obwohl die Generalstaatsanwaltschaft mit einem Hinweis darauf konfrontiert war, hat sie bislang eine Befassung unterlassen.

Rechtliche Hindernisse dürften nach den oben dargestellten Argumenten jedenfalls nicht bestehen.

Dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland würde es kaum zu Ehre gereichen, wenn dessen Strafverfolgungsbehörden einem Fall wie dem vorliegenden nicht gründlich anfassen würde- sei es aus Gründen der Bequemlichkeit, aus politischen Gründen oder aus Befürchtungen darüber,

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Hat die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember1984 dafür Sorge getragen, dass alle Folterhandlungen gemäß Art. 4 Abs. 1 des Übereinkommens im Bundesdeutschen Strafrecht als Straftaten gelten und mit angemessenen Strafen bedroht sind ?

Hat die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember1984 dafür Sorge getragen, dass alle Folterhandlungen gemäß Art. 4 Abs. 1 des Übereinkommens im Bundesdeutschen Strafrecht als Straftaten gelten und mit angemessenen Strafen bedroht sind ?“

„Hat die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.Dezember 1984 dafür Sorge getragen, dass alle Folterhandlungen gemäß Art. 4. Abs.1 des Übwreinkommens im bundesdeutschem Strafrecht als Straftaten gelten und mit angemessenen Strafen bedroht sind ?“ bis heute NEIN ! Weder BRD noch die DDR !

„Falls ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes oder eine andere in amtlicher Eigenschaft handelnde Paerson eine dritte Person zu einer Folterhandlung anstiftet, die weder Angehöriger des öffentlichen Dienstes ist oder in amtlicher Eigenschaft handelt, so bleibt der Anstifter gemäß § 353 Abs. 1 StGB straffrei, so er zu Gunsten des Staates handelt, der Angestiftete jedoch nicht, da er z. B. wegen Körperverletzung, Nötigung oder Aussageerpressung belangt werden kann.

„Der Vertragsstaat sollte die Folter als eigenständigen Strafbestand in sein allgemeines Strafrecht einführen und Sicherstellen, dass dessen Definition alle in Artikel 1 des Übereinkommens dargelegten Elemente umfasst.“

Ergo in deutschem Rechtsstaat & in der DDR wird/wurde wie unter den NAZIS gefoltert !!?

Ergo in Deutschem Rechtsstaat & in der DDR wird/wurde wie unter den NAZIS gefoltert !!?

Sehr geehrter Professor Dr. Sieber !

Mit der Bitte und Aufforderung  um eine  zweite Expertise und direkte  Antworten auf zwei folgende Fragen aus dem berufenen Munde  verbleibe ich

mit

angemessener Hochachtung

Adam Lauks

ungesühntes Folteropfer des MfS

Fragen:

1. Hat die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 dafür Sorge getragen, daß alle Folterhandlungen gemäß Art. 4. Abs. 1 des Übereinkommens im bundesdeutschen Strafrecht als Straftaten gelten und mit angemessenen Strafen bedroht sind ?

und

2.Ist der Amtsmißbrauch gemäß § 339 StGB alter Fassung rchtswirksam zum 15.06.1943 aufgehoben worden oder ist dieser Strafbestand noch aktiver Bestandteil des heutigen Strafgesetzbuches ?

So wird das gemacht: : Anonym ohne Aktenzeichens !? - Inoffiziell ?

Unkommentiert lassen wir es so stehen mit der Bemerkung: Eine Petition diesbezüglich wurde Anfang 90ger Jahre bereits veröffentlicht auf der WEB-Seite des Bundestages !- Warum nicht diese !??

am 6.5.2012 war ich beim Professor Dr. Währle an der Humboldtuniversität

Wir sprachen über Folter… die Antwort war die selbe wie in der Belehrung des Bundesministerium für Justiz, an das Sekretariat des Petitionsausschusses..

Verteiler:

Staatsanwaltschaft Berlin

Verwaltungsgericht Berlin

Ministerium für Justiz

Rechtsausschuss des Bundestages

Gemischter Ausschuss Bundestag/Bundesrat

Mit besten Empfehlungen an  den Vorstand der Max-Planck Gesellschaft mbH Herrn Peter Gruß der die Verleumdung des Betrügers Professor Jörg Arnold als Wahrheit akzeptiert hatte. Professor Dr Jörg Arnold ist damals an mich herangetreten als Leiter der Forschungsgruppe Internationales und  ausländisches Strafrecht und niemals als Rechtsanwalt. Ich hatte zu jenem Zeitpunkt unserer Begegnung keinen Bedarf an anwaltlichen Vertretung. Diese Aussage hileten Sie und Herr Peter Gruß für Lüge meinerseits, entwürdigte mich damit und verletzten sehr.  Heute  behaupte ich dass Herr Professor Dr. Arnold an mich als IMS „Altmann“  des MfS bzw. als bestätigtes B-Kader des MfS herangetreten war in wessen Auftrag auch immer. Er mißbrauchte  den Namen des Max Planck Instituts und erschlich von mir sämtliche Akte die die STASI- noch nicht ghabt hatte und ließ mich als Rechtsanwalt fallen. Aus den Vernehmungen in Ihrem Hause nach meiner Enttarnung des IMS“Altmanns“ war er mit meiner Aussage konfrontiert. Dagegen ist weder er noch Sie als Institut vorgegangen…. und das bedarf keinen weiteren Kommentar.  Da sieht man wie groß das erpresserische Potentials des MfS noch ist, wenn dem Betrüger IMS“Altmann“ kein Haar gekrümmt werden darf. Dem Freisler von Dresden, und nicht dem Strafrechtprofessor aus Freiburg im Brweisgau !

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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  1. adamlauks11 sagt:

    Sehr geehrter Herr Lauks
    das ist der Fehler, der seit 65 Jahren mindestens begangen wird, nämlich sich im Einzelfall zu verstricken und dabei die Strukturen des Gesamten nicht zu erkennen und auch dann nicht erkennen zu wollen. Alles sind Teile des Ganzen und es geht nur mit dem Ausrotten des Ganzen, ansonsten wechselt das System auf ein anderes totes Pferd.
    M.f.G.

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