551 RH 218/15 >> OVG 11 L 37.14 Beschwerde über : VG 9 K 441.14 Verwaltungsgericht Berlin an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg : Feststellungsklage über die Nichtverwirklichung einer zeitnahen Ausweisung aus dem Verwirklichungsersuchen des Stadtgerichtes Berlin – DDR vom 7.6.1983

VG 9 K 441.14 BESCHWERDE -Begründung

Bei der jetzt von mir eingereichten Feststellungsklage soll folgerichtig nur die Rechtsmäßigkeit der MASSNAHME DER AUSWEISUNG und auf Grund der Nichtumsetzung, die Unrechtmäßigkeit mweined DDR-Haft festgestellt werden.Aber eben nicht, ob dies aus politischen oder sonstigen anerkennungswürdigen Gründen erfolgte, wie ew gemäß StrRehaG auch noch zusätzlich eingefordert wird.

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