Diese Folterbeweise lagen sowohl der Staatsanwaltschaft Berlin als auch dem Verwaltungsgericht vor.
FOLTER
GEWALTANWENDUNG am Fixierten
Richtig wäre: Arrestzelle mit TIGERKÄFIG !
Diese Akte werden der Präsident des OVG Buchheister und die Vizepresidentin Merz vergeblich unter den angeblich als Originale eingereichten Akten BV 001488/92/ suchen, unter den Akten 1 bis 36 und auch sonst. Frage ist nur ob sie die Mut haben werden die BStU zum Nachreichen dieser Originale und die reinmanipulierten Seiten 1 – 36 von den verbrüderten Geheimdiensten abzufordern -Ohne Originalakte hat der Prozess OVG 12 N 51.17 keinen Sinn, verkommt nur zu einem politischen Prozess a la DDR! Und das wird auch so kommen!
Es müsste als Blatt 25 DOK 2225 III folgen wird unterdrückt und wegmsnipuliert und mit der Akte : DOK 2228 eingetauscht worauf : ANWENDUNG VON GEWALT ( auch SG/VH untereinander ) gelistet sind.
Dadurch sind die NV Nahrungsverweigerungen für den Rest des Jahres 1984 und 1985 absichtlich und auf Weisung von Joachim Gauck und Dr. Geiger unterdrückt, ausgeblen-det damit man darauf meinen 2. Hungesrstreik – unter 20.12.1984-( Anfang ) und unter 30.9.1985 ( Ende ) nicht findet, und schon garnicht die Begründung aus 3 Punkten bestehend.
Das ist der Schützling des Pastors Joachim Gauck und Marianne Birthler und des ehemaligen freiwilligen Bereitschafftspolizistenb der VOPO´s und Merkels Lieblingsauf-klärer Roland Jahn. Sie haben alle drei sozusagen die Fürsorgepflicht. Das heißt dass der MfS- Codex in der Behörde der verbrüderten Geheimdienste seine Gültigkeit behält:
STASI-Schergen und Terminatoren wurden in jedem Deutschen System geschützt und willkommen gehalten. Es wäre kein Wunder wenn Ralf Hunholz auch heute sein Beibrot als V-Mann ( Spitzel ) dazuverdient. Anderen Grund gibt es nicht wes3wegen ihn Joachim Gauck und Dr. Geiger 1994 vor Nachschlaf von mindestens drei Jahre retten müssen?!? Womöglich ist er als wertvoller Zeuge des Mordes an Jurek Krafczyk am 24.6.1984 gestor-ben worden.
Aktuell ! Unsere Beschwerde hatte Erfolg – Dr. Klaus Bästlein vom Landesbeauftragten für die STASI-Unterlagen Berlin darf nun doch Akteneinsicht nehmen am OVG Berlin Brandenburg. SDas wäre auch der erste Schuss vor den Bug der BStU und der doprtigen adeligen Juristin, die meinte sich berufen die Akteneunsicht dem Dr.Bästlein, Person meines Vertrauens die Akteneinsicht zu verbieten.
Wir wollen die Akteneinsicht in die Private Akteneinsicht 001488/92Z in 10501 Akte
Unsere Stellungnahme auf das Schreiben der Beklagten vom 30.6.2016 – reinen Wein eingeschänkt: SO geht die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des Unrechts der STASI-Justiz und ihrer Exekutive des Landesbeauftragten für Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Dank an den Landesbeauftragten und Dank an Dr. Klaus Bästlein des mittellosen Klägers.
Am 14.6.16 bin ich mit einer Person meines Vertrauens am OVG Berlin Brandenburg gewesen um Einsicht in die Akte zu nehmen. Die Akteneinsicht ist durch den Richter Fitting vereitelt worden. Der Person meines Vertrauens erlaubte der Richter die Akteneinsicht nicht. Rief dan zwei Stunden später an bei der Person und entschuldigte sich. Angeblich hätte ihn die Sekretärin mißverstandem.( !?) Die Person meines Vertrauens soll schriftlichwen Antrag einreichen mit mir zusammen die Akten einsehen zu dürfen und begründen warum er das tut. (??)
Hier ist DER GRUND warum per diese Feststellungsklage das Geschichtsfaktum FOLTER IM STRAFVOLLZUG BERLIN RUMMELSBURG geschaffen werden muss. Weder strafrechtliche ( Mangels § Folter und § Anstiftung zur Folter im StGB) noch verwaltungsrechtliche Rehabilitierung der Foltermaßnahmen in der DDR ( und auch in Deutschland ) ist NICHT MÖGLICH, das heißt Folterknechte dürfen weiterhin zum Niedrigtariff Flaterate einer Körperverletzung oder einer schweren Körperverletzung in Deutschland unbesorgt Regimegegner foltern !??
Wie können Deutsche Politiker im Ausland von Russland,China, Iran u.a. Menschenrechte anfordern und die eigenen FOLTERKNECHTE und ihre Anstifter foltern zum Niedrigsttarif einer Körperverletzung !?? Missachtung des Völkerrechts !?
Xy
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Die Aufarbeitung der “ Aufarbeitung “ der verfassungswidrigen BStU BEGINNE !!! Deutsche Nation will es wissen, wofür 95% Osssis – Systemträger der SED Diktatur in vergangenen 25 Jahren mit 2,5 Mrd € bezahlt wurden in diesem Lügenimperium – Filiale des MfS unter rechtsstaatlichen Bedingungen !
DIES IST EINE OFFENE ANTWORT AN DEN VORSITZENDEN DER !: KAMMER DES VG BERLIN
Dr.Peters
Anlagen:
ABSCHRIFT des unleserlichen Dokumenten über die FOLTER inm Frauengefängnis Berlin – Rummelsburg:
BStU 000161:
Information des IMS „Nagel“ zum Leiter der SV-Abteilung Gen. Damm
Nach der Meinung des IM ist der Genosse XXXXXXX für den Bau des Arrestraumes im Neubau der SV-Abteilung ( Berlin-Köpenick- A.L.) verantwortlich. Genosse XXXXXXX soll oft zu Übertreibungen und Überspitzung neigen.
Die seinerzeit in der Barnimstr.gängige Praxis im Umgang mit den Strafgefangenen soll sich beim Genossen XXXXXXX bis in die heutige Zeit erhalten haben.
Beim Genossen XXXXXXX soll es sich um einen psychisch auffälligen Menschen handeln, der sich durch hysterische Anfälle abreagiert. In der Strafvollzugsabteilung soll er ein solches Klima aufgebaut haben, daß ihm keiner widerspricht. Es wird eingeschätzt, daß der Oberst SB ( Schmidt – Bock -LdH ) als Einziger einen gewissen Einfluß auf XXXXXXX hat. Sollte der Oberst SB berentet werden, werden die Schwirigkeiten mit dem Genossen XXXXXXX weiter wachsen. Der neue Leiter der StVE ( Berlin – Rummelsburg wird vermutlich keine Möglichkeit haben um Genossen XXXXXXX zu bremsen bzw. ihn in die Schranken zu weisen.
Im Umgang mit den Genossen soll Genosse XXXXXXX oft die Kontrolle über sich verlieren. So wird er unsachlich und schreit hysterisch rum, was nicht verstanden und akzeptiert wird. Jegliche Kritik an seiner Person wird sofort durch Unsachlichkeit erstickt.
Obwohl dem Genossen XXXXXXX bekannt ist, daß er oft beleidigend wird und im Zorn unhaltbare Äußerungen tätigt, ist er nicht in der Lage swein Verhalten anders zu steuern.
Gegenwärtig sollen Vorbereitungen getroffen werden um aus med. Sicht eine Berentung des Genossen XXXXX perspek-tivisch vorzubereiten.
Gefertigt 2 Exemplare
1 Ex. IM-Akte
1 Ex HA XXXXXXX
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War so was Ähnliches in DDR Zuchthäusern gelaufen!? Nur weil es Generalmajor Dieter Winderlich und IME „Jura“ sagen dass „im sozialistischen Strafvollzug keiner gefoltert oder Mißhandelt wurde!“ soll es nicht praktiziert worden sein!?? Das soll diese zugelassene Feststellungsklage mit Beweisen widerlegen !!! VG macht sich schwer die Beklagte(n)auszumachen !?? Dass Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolgerin der DDR das konnte erst mal festgestellt werden !!?
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In der DDR ging es noch schlimmer zu. Mit dem Unterschied dass in Guantanamo Verhafteten gefoltert wurden um ein Geständnis rauszupressen; in der DDR Zuchthäusern hatten die Strafgefangenen bereits ihre Strafe und Prozesse hinter sich, da gab es nichts mehr zu erpressen. Es ging der STASI-Exelutive die Menschen im Operativen Vorgängen mit nach Richtlinie 1/76 minutiös ausgearbeiteten Maßnahmenplänen menschen zu zerasetzen, sie zu verändern, untragbar für die Umgebung zu machen, ihre soziale Kontakte oder familiäre Bindungen zu sprengen, ihnen die Würde zu nehmen, und die in den Selbstmord zu treiben. Folter ist keine Körperverletzung und ist auch nicht als solche zu ahnden,mit lächerlichen Strafen.
Anlage 1:
Klicke, um auf Stasi-in-bstu.pdf zuzugreifen
Anlage 2:
AKTUELL – frisch aus dem Postkasten – vor die Welt !
Gaucksche-Birthlersche und Jahnsche Lügenimperium verweigert dem Verwaltungsgericht Berlin die Zuarbeit zur Geschichtlichen Aufarbeitung der Geschichte der DDR Justiz und ihrer STASI-Exekutive – sie verweigert die Herausgabe von Augenscheinobjekten die als Beweise für die Feststellungsklage abgefordert wurden!!!Der zweite Grund für die Bildung der Gauck Behörde wurde gesetzlich festgelegt: Die Zuarbeit zur Aufarbeitung der Geschichte der SED,ihrer Organe und Organisationen. Hier Handelt es sich um die geschichte der STASI-Exekutive, die Geschichte des Strafvollzugs der DDR…
Wir haben vom 3.10.1990 an das Problem, dass hier eindeutig erkennbar ist , – wenn auch nach 25 Jahren und 2,5 Mrd € ausgegebenen Steuergelder, -fast selbststellerisch und selbstentlarvend, dass die Adelige Juristin von Stockhausen, von der Rolle der BStU in Straf-und Rehabilitierungsverfahren ist in der Regel darauf beschränkt…. schreibt.
Erinnerlich, wurde die Gauck Behörde, angeblich der Forderungen Öffentlichkeit entsprechend ( Ich sage den Erfordernissen der längst vereinten Geheimdiensten entsprechend) am 3.10.1990 ins Leben berufen. Der Sonderbeauftragter der Bundesregierung wurde gesetzlich verpflichtet:
1. Die Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung zu leisten( Recherche und Herausgabe von Augenscheinsobjekten an die erkennende und ersuchende Strafverfolgungsorgane und Gerichte)
2. Zuarbeit zur Aufarbeitung der DDR,- SED Geschichte und Geschichte ihrer Justiz und Sicherheitsorgane und Organisationen ( darum geht es im VG 9 K 3.15)
3. Recherche und Bereitstellung von personenbezogenen Unterlagen des MfS die für Betroffene und Opfer der operativen Zersetzungsvorgänge gesammelt wurden.
Das Problem das aus dieser Feststellungsklage zwangsweise sich für die BStU und ihre “ Rolle “ hervorgeht ist die Frage und die Tatsache dass die Beweise für FOLTER in der Strafvollzugseinrichtung Berlin Rummelsburg und vor allem in der Strafvollzugsabteilung Berlin Rummelsburg : Frauengefängnis Berlin Köpenick seit nachweislich spätestens 1991 über 24 Jahre unterdrückt wurden. DAS würde das angestrebte Feststellungsurteil dann als Feststellung beinhalten müssen!, was automatisch die Frage einer notwendigen Aufarbeitung der“ Rolle “ der Gauck/Birthler/Jahn Behörde aufwerfen würde.
Eine Stellungnahme seitens des ungesühnten Folteropfer wird selbstverständlich folgen.
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“ Die schrecklichste Waffe gegen Lüge und Verleumdung ist immer noch DIE WAHRHEIT !“ – Pullizer. Vor 5 Jahren stand ich da – diesmal störte ich und bekam einen Aufpasser !?
Mit dem ehemaligem freiwilligen Bereitschaftspolizisten als Leiter kam neuer Wind in die Behörde. “ Wieder die alte Scheiße ! – schrieb Jürgen Fuchs in MAGDALENA der hier ein Jahr ausgehalten hatte… Ob er an der Folge der Haft oder Folgen dieses eines Jahres danach gestorben ist !?? .. bleibt im Dunkeln. Hat er zu tief reingeschaut in die Strukturen der Ehemaligen, Übernommenen Oberst Becker und Co.!?
Es trat ein Opfer an mich heran, nahm ein Flyer und erzählte mir., dass er als ehemaliger Häftling der U-Haft Pankow Kissinger Strasse kurz nach der Wende in der Pförtnerloge hier den STASI-Chefvernehmer von Pankow erkannt hatte !?? Einer von 200 Hauptamtliche die Gauck aus dem Komitee für die Auflösung übernommen hatte, die ihm die restlichen 3000 Mitarbeiter stasi-überprüft „empfahlen“ !?? – Das kann nivcht sein! In Tätigkeitsberichten von Gauck waren es nur 12-14, für jede Aussenstelle einer. Siehe das Interview zum Karassek und Schwarz 1991.
Gegen die Urkundenunterdrückung durch Joachim Gauck und Roland Jahn – Unterdrückung der Beweise und WAHRHEIT über die Folter in der DDR .
Kämpferin für Rechte der Heimkinder Conny Kurz begrüßte mich als alten Bekannten.
Gesprächsnotiz am 16.1,2015 mit der Richterin : „Es könnte schwierig werden..“ – ICH WEIß! Klageerwiderung der BStU abwarten und dann antworten/Stellungnahme.
„Kann bis 6 Monate dauern..“ – wenn ich 30 Jahre warten konnte wird es auf die sechs Monate ankommen. Am Ende muss stehen: In der StVE und StVA Berlin Rummelsburg wurde in der DDR Zeit gefoltert. Wir beide wissen WORUM es geht!? Danach kann ich die Rehabilitierung der Folter beantragen.
AKTUELL 9.1.15
Unter VG 9 K 3.15 wurde die Klage am Verwaltungsgericht zugelassen !
FOLTER in der DDR – FOLTER in Deutschland eine EXPERTISE A K T U E L L !!!
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international wie national beinhalten das Verbot oder die Ächtung der Folter, unter Strafe gestellt nur im römischen Statut und bundesdeutschen Völkerstrafgesetzbuch einzig
unter der Voraussetzung:
„Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung“ …
1. UN-Resolution 217 A III vom 10.12.1948, Art. 5, jedoch kein Bestandteil des Völkerrechts
2. EMRK vom 03.09.1953, Art. 3
3. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16.12.1966, Art. 7
4. Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984
5. Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17.07.1998, Art.7 und 8, 55
6. Völkerstrafgesetzbuch vom 26.06.2002, § 7
Bundesdeutsches StGB seit 1990 versus Art. 4 des Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 und gegen die
Empfehlung des Ausschusses gegen Folter der UN vom 12.12.2011 Folter als Straftatbestand bis heute –Fehlanzeige–
Expertiese auch von Max-Planck Institut Freiburg in Breisgau und auch von Max – Planck Gesellschft mbH-München im OFFENEN BRIEF angefordert.
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Da in der Bundesrepublik Deutschland ein Personenkreis existiert, der von dem Übereinkommen gegen Folter, das am 01.09.1990 ( BGBI 1990 II, S. 246 ) ratifiziert worden ist, nicht erfasst wird, hat die Bundesrepublik Deutschland dafür Sorge zu tragen, dass dieses Privileg des öffentlichen Dienstes beseitigt wird. Um dem Übereinkommen gegen Folter Rechnung zu tragen, muss der Amtsmissbrauch gemäß § 339 Abs. 1 StGB a. F. redaktionell wieder in das StGB aufgenommen werden und die Vorschrift des § 353 Abs. 1 StgB ist dahingehend zu ändern, dass das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt wird.
Hinweis: es folgt ein zusatz wegen der Empfehlung des Ausschusses der vereinten Nationen gegen Folter vom 12.12.2011 mit der folgenden Empfehlung an die Bundesrepublik Deutschland:
aktueller Stand: 15.12.2014
Der Ausschuss der UN gegen Folter hat unter C. des Bereiches “ Wesentliche Punkte, die Anlass zur Besorgnis geben, sowie Empfehlungen“ festgestellt, dass es im Bundesdeutschen Rechtssystem keine Bestimmungen gibt, die Folterhandlungen angemessen unter Strafe stellen: Die Textstelle lautet:
“ Der Ausschuss (der UN ) äußert jedoch ernste bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass es keine Bestimmungen ( in Deutschland ) gibt, die Folterhandlungen im Rahmen des allgemeinen Strafrechts angemessen unter die Strafe tellen würden, die die Zufügung von körperlichen oder seelischen Schmerzen oder Leiden durch die Anwendung der Bestimmungen des Strafgesetzbuches ( einschließlich § 340 Abs. 1 i V. m § 224 ) und des Wehrstrafgesetzes ( §§30 und 31 ) nicht, wie nach Artikel 1 des Übereinkommens erforderlich, angemessen bestraft wird..“
Trotz dieser eindeutigen Empfehlung hat Bundesrepublik Deutschland den Tatbestand der Folter gem#ß Art 1 des Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 nicht in das bundesdeutsche allgemeine Strafrecht eingeführt.
Das hat zur Folge, dass bis zur Übernahme des Folterbestandes gemäß Artikel 1 des Übereinkommens gegen Folter Täter im Geltungsbereich des bundesdeutschen Strafrechts straffrei bleiben müssen, da der Nötigungstatbestand gemäß § 240 Abs. 1 StGB die Tätergruppen ausschließt, deren Handeln von der Justiz gemäß Abs. 2 nicht rechtswidrig betrachtet wird, da es nicht als verwerflich eingestuft wird.
Die Vorschrift § 240 Abs. 2 StGB ist wohl der eindrucksvollste Beleg für die Übernahme eines rechtsstaatswidrigen nationalsozialistischen Strafgesetzes. Zu dieser Problematik wird auf den Aufsatz von Prof. Dr. Gerhard Wolf in HFR 1996, Beitrag 9, S. 1 ff mit dem Titel: „Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken? “ verwiesen.
16.12.2014
*** Seite 2
******
AKTUELLSTE: Abgabe an die 9. Kammer fortan: VG AR 7.14
Besonderer Dank gilt dem Fotografen- Staatsanwalt Dr. Matthias Bath, der selbst 1187 Tage in Rummelsburg verbracht hatte und 1977 ins Haus 6 verlegt wurde,-wo im Keller die Folterbank stand – für freundliche Genehmigung sein Bild aus dem Jahre 1991 ohne Entgelt zu verwenden.
Pastor Joachim Gauck wusste über Folter und schwere Körperverletzung und Übergriffe der IMK/S „Nagel“ einschließlich Gewaltnotoperation mit nicht indiziertem Einschnitt in den Sphinkter am 27.7.1983 – was einer Liquidierung gleich kam. Danach überließ man mich den Folterknechten. Gauck und sein Direktor Fr. Geiger haben DAS alles gewußt 1991!!! DAS IST UNSERE GEMEINSAME WAHRHEIT !!!
Formfehler oder Absicht!? Es ist nicht mein Feststellungsbegehren in der Niederschrift, dass Sie (ich ) im Strafvollzug Berlin Rummelsburg gefoltert wurden, – ist gravierend FALSCH !!!
RICHTIG IST : „ Ich beantrage, festzustellen, daß in den 80er Jahren im Strafvollzug Berlin Rummelsburg gefoltert und Misshandelt wurde“ ( siehe die obige Niederschrift!)
DIE ANTWORT vom 31.10.2014
In meiner Klage 14. Oktober 2014 beantragte ich, festzustellen, dass in den 80ger Jahren im Strafvollzug Berlin Rummelsburg gefoltert und misshandelt wurde.
In Ihrem Schriftsatz vom 24.10.2014 schrieben Sie:
Für eine Feststellungsklage im Sinne des § 43 VwGO bedarf es nämlich eines feststellungs-fähigen Rechtsverhältnisses, das in Ihrem Fall fehlen dürfte, weil es Ihnen um die Beurteilung bestimmter vergangener Handlungen als rechtswidrig geht, ohne dass sich Ihre Rechtsposition hierdurch unmittelbar verbessert.
Zum feststellungswürdigen Rechtsverhältnis möchte ich Folgendes ausführen:
Als DDR-Strafgefangener unterlag ich dem hoheitlichen Handeln der Stasi. In meiner Gefangenenpersonalakte und Gesundheitsakte befinden sich unzählige Verfügungen und Belege die eine systematische Folter beweisen. An diesem bestimmbaren Sachverhalten lässt sich das Rechtsverhältnis konkretisieren.
Folter ist zudem ein Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 1 Abs.1:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Prof.Dr. Winnfried Hassemer 2003 :
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache”
Das war meine Erfahrung- 20 Tage und Nächte war ich nur ein bloßer Körper!
Die Feststellung der Folter hat für mich vor allem einen hohen ideellen Wert. Denn noch immer behaupten die Stasi-Schergen, dass es in der DDR keine Folter gab. Sie verweisen darauf, dass kein Einziger Täter wegen Folter verurteilt wurde, und damit bewiesen sei, dass es in der DDR keine Folter gab. Dies ist für mich als Folteropfer eine unerträgliche Demütigung und Erniedrigung! Zudem leide ich bis heute unter den gesundheitlichen Folge-Schäden der Folter.
Somit ist die Feststellung der Folter auch für nachfolgende Rehabilitierungsprozesse von Bedeutung.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass ich auch auf anderen Rechtswegen die Feststellung der Folter nicht erreichen kann, denn sowohl im Strafgesetzbuch der DDR, wie auch der Bundesrepublik fehlt der Straftatbestand der Folter. Auf Grund der fehlenden Gesetze, welche Folter unter Strafe stellen, findet § 42 Abs.2 VwGO seine Anwendung.
Folter geht weit über den Straftatbestand der Körperverletzung hinaus und wird nach internationalem Recht wie folgt definiert:
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984.
Artikel 1
(1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Folter“ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.
Im Prüfbericht der Vereinten Nationen CAT/C/DEU/CO/5 vom 12. Dezember 2012 wird dann allerdings festgestellt:
C. Wesentliche Punkte, die Anlass zur Besorgnis geben, sowie Empfehlungen
……Der Ausschuss äußert jedoch ernste Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass es keine Bestimmungen gibt, die Folterhandlungen im Rahmen des allgemeinen Strafrechts angemessen unter Strafe stellen würden, da die Zufügung von körperlichen oder seelischen Schmerzen oder Leiden durch die Anwendung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (ein- schließlich § 340 Abs. 1 i. V. m. § 224) und des Wehrstrafgesetzes (§§ 30 und 31) nicht, wie nach Artikel 1 des Übereinkommens erforderlich, angemessen bestraft wird. ….
Der Vertragsstaat sollte die Folter als eigenständigen Straftatbestand in sein allgemeines Strafrecht einführen und sicherstellen, dass dessen Definition alle in Artikel 1 des Überein- kommens dargelegten Elemente umfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks
PS. Meine Folter diente nicht dazu eine Aussage zu erpressen; meine 20 tägige Folter diente nur einem Zweck: Mir die Würde zu nehmen, mich zu brechen -mich in den Selbstmord zu treiben.
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DAS IST FOLTER:
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winnfried Hassemer – 2003.
BsTU 000160 (Steempel) A/ I erledigt Berlin 10.06.1985
Information des IMS ” NAGEL” zur Situation im Arrestbereich der SV-Abteilung ( Berlin – Rummelsburg) in Berelin Köpenick – Frauengefängnis
Nach vorliegenden Informationen soll in einem Arrestraum des Neubaus in der Strafvollzugsabteilung ein aus Holz und Metall konstruiertes Bett im Betonfußboden eingelassen worden sein. An dem Metallbau befinden sich Ringe zum befestigen von Hand- und Fußfesseln. Die beschriebene Konstruktion seoll eher einer “Folterbank” ähneln, als einer Liegestatt. Die Sicherungsmaßnahmen die auf diesem “Bett” an weiblichen Strafgefangenen vollzogen werden, sollen diese zwingen, in einer unwürdigen Stellung zu liegen. Das Bett ist so aufgestellt, daß man bei normalen Kontrollen genau auf den Unterkörper der weiblichen Strafgefangenen blickt. Der IMS (“Nagel” – OMR Oberstleutnant Dr. Erhard Zels, Plauener Str.26- Internist in Berlin Hohenschönhausen) bezeichnete eine derartige Konstruktion als Schwachsinn, der das normale Sicherheitsbedürfnis weit überspannt. Allein die Existenz einer derartigen Konstruktion im erleichtertem Vollzug ist als ein “Politikum” zu bewerten. Durch den IM(“Nagel”) und der Genossin XXXXXX wurde die Leitung der Strafvollzugsabteilung ( Gen.Damm) und der Leiter der StVE Berlin ,Oberst SB ( Schmidt – Bock) auf den unhaltbaren Zustand hingewiesen. Gen.Oberst Schmidt – Bock will sich vor Ort vom Zustand des Arrestraumes überzeugen und dann Maßnahmen einleiten. Vom MD ( Medizinischen Dienst ) der StVE Berlin sind gegenwärtig Bestrebungen existent um eine weitere Nutzung der Arrestzelle konsequent zu verhindern.
1xExemplar für IM Akte ; 1 x Exemplar für Gen. Naumann Oberleutnant Flöter -Führungsoffizier des IMS”Nagel”
BStU 000161 A / ! erledigt(Stempel) 10.06.1985 :
INFORMATION des IMS “Nagels” zum Leiter der Strafvollzugsabteilung :
Nach Meinung des IMS, ist der Genosse XXXXX für den Bau des Arrestraumes im Neubau der SV-Abteilung verantwortlich. Genosse XXXXXX soll oft zur Übertreibung und Überspitzung neigen. Die seinerzeit in der Barnimstrasse ( Frauengefängnis !) gängige Praxis im Umgang mit den Strafgefangenen soll sich beim Genossen XXXXXX in die heutige Zeit erhalten haben. Beim Genossen Lange soll es sich um einen psychisch auffälligen Menschen handeln, der sich durch hysterische Anfälle abreagiert. In der SV-Abteilung soll er solches Klima aufgebaut haben, daß ihm keiner widerspricht. Es wird eingeschätzt, daß der Oberst SB ( Schmidt – Bock ) als einziger einen gewissen Einfluß auf Lange hat. Sollte Oberst Schmidt – Bock berentet werden, werden die Schwierigkeiten mit dem Genossen XXXXXX weiter wachsen. Der neue Leiter der StVE wird vermutlich keine Möglichkeit haben den GenossenXXXXXX zu bremsen bzw. ihm in die Schranken zu weisen. Im Umgang mit Genossen soll Genosse Lange oft die Kontrolle über sich verlieren. So wird er unsachlich, und schreit hysterisch rum, was nicht verstanden und akzeptiert wird. Jegliche Kritik an seiner Person wird sofort durch Unsachlichkeit erstickt. Obwohl den Genossen xxxxx bekannt ist, daß er oft beleidigend wird und im Zorn unhaltbare Äußerungen tätigt, ist er nicht in der Lage sein Verhalten anders zu steuern. Gegenwärtig sollen Vorbereitungen getroffen werden um aus med. Sicht eine Berentung des Gen. Lange perspektivisch vorzubereiten.
Genz Hauptmann“
Disziplinarmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen mussten vom Anstaltsarzt nach der Arresttauglichkeitsprüfung durch den Anstaltsarzt – IMS „Nagel“ mit Unterschrift oder Stempel bestätigt werden. Wöchentliche arztliche Kontrollen führte auc Major Radke – Zels Stelvertrweter durch, bwei mir haben sie es ganz sein lassen…
Die fesselungen an Händen und Füßen über drei Tage unbd Nächte wurden in der Regel nicht verschriftlicht, weil dadurch der Strafbestand der FOLTER schriftlich bewiesen gewesen.
war täglich an derTagesordnung
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Bei der ZERV 214 im Rahmen des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 war alles möglich: Ein Adam Lauks lag auf der Folterbank und der andere im Arrest !?? Dem TOP-Ermittler der ZERV 214 der per Buschzulage als Überhangmandat aus dem Westen in den Oaten gemobbt wurde ist das gar nicht aufgefallen, geschweige dass er die Folterknechte mit ihren Augenscheinobjekten bei den Vernehmingen konfrontiert hat. Das hat auch nicht der (nun) Oberstaatsanwalt Lorke nicht weder gesehen noch gewertet !? Dabei steht bei ihm HEUTE ein Logo – Mahnung oder Drohung an seiner Tür:
“ Ich bin nicht perfect, aber bin so nahe dran, dass es mir schlecht wird ! “ ER hat all diese Beweise in der hand als er das E-Verfahren nach 5,5 Jahren(!?!) wegen Mamngels an Beweisen einstellte.
Wer mehr Details und Beweise über das Verbrechen der Gauck Behörde und der Staatsanwaltschaft II erfahren will und sich ein Beispiel der Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts und Verbrechen der STASI-Exekutive ansehen möchte, bitte !
Mit Hungerstreik gegen Repression der STASI-Exekutive in StVE -Zuchthäusern und U-Haftanstalten der DDR wurde Buch geführt. FOLTER und Anwendung von Gewalt gehörten zu Sicherungsmaßnahmen und wurden im Strafvollzug der DDR als vorletzte Stufe in den Operativen Zersetzungsvorgängen mit Vehemenz angewandt. Für die Folterknechte und Schläger bedeutete das zusätzliche Geldquelle – Lohnaufbesserung – Prämie für den „Einsatz“ Die nicht erfasste Dunkelziffer ist wie der Rest des Eisberges der unter Wasser schwimmt.
HA VII/8 – DOK
Staatsanwaltschaft Berlin II hatte die Beweise für FOLTER in derr Gefangenenpersonalakte von Adam Lauks vorzuliegen gehabt, hatte nicht mal nötig gehabt damit die Folterknechte und Schergen aus der StVE Berlin Rummelsburg zu konfrontieren !??? bei deren Vernehmungen 1996 !?
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http://www.agmiw.org/?page_id=637
http://www.agmiw.org/?page_id=793
die werden dir helfen nicht die BRD
Gut gemweint ! Danke.
Der Kommentar auf: ENTLARVUNG DIE ERSTE Herzlichen Glückwunsch, Adam. Chapeau, dass du Ihnen immer wieder Ihre miesen Verschleierung vorhältst. Allerdings wird so auch dieser Kampf zu einer Art Spiegelfechterei, denn es ist in diesem Brei aus Schuldverstrickung, Dokumentenfrisur und Ignoranz kein couragierte Angriffsgegner auszumachen. Immer neue BearbeiterInnen in derselben Sache, die alles, was du zu Recht moniert aushebelb, verschleiern. Wenn das nicht mit dem braunen Sumpf der Nazizeit vergleichbar ist, dann weiß ich auch nicht,wie dem zu begegnen wäre. Man sieht ja auch am NSU Skabdal. Es ist böse brilliant, wie du ihnen das um die Ohren klatschst und weiterhin öffentlich machst; umso bitterer, dass du in deinem Kampf in geradezu Kafkas Kern Weise immer wieder unterlaufen wirst und das nach all den Jahren des Kampfes der Aufdeckung unsäglicher Feigheit. Ich schäme mich für unser Land und die offensichtliche Unfähigkeit der Aufklärung. Stattdessen läuft die Sache in diversen Gebieten, die du zu Recht vergleichend anführst,mächtig schief und offenbar nach alten Mustern. Es ist wirklich beschämend.
B E S C H A E M E N D
Aber Krieg führen das können wir!