Weil BRD den § FOLTER in ihren StGB nicht hatte, bzw. weil §91a FOLTER in das StGB der DDR erst drei Monate vor dem Aufkauf der DDR implementiert wurde – mit Rückwirkungsverbot ,konnte kein Prozess gegen Folterknechte geführt werden- konnte kein FOLTER – Urteil gesprochen qwerden. Ergo wo kein Folterprozess und kein Folterurteil – da wurde nicht gefoltert. Oder auf Deutsch : Es kann nicht sein was nicht sein darf !?!
Der Grund liegt darin dass Kohl und Schäuble vom MfS dazu erpredsst wurden 15000 POffiziere des MfS in die eigene Dienste nahtlos
zu übernehmen und die HA IX; HA VII und HA VII/8 mit kalter Amnestie zu begnadigen. Außerdem beschloss das Bundesgerichtshof alle
Rechtswidrigkeiten in Ermittlungsverfahgren und Operativ Vorgängen der STASI als rechtens zu erklären? ERGO in der DDR hatt6e es keine
Rechtsbeugung gegeben. 42000 Strafanzeige gegen STASI-Schläger und deren Schergen der Erfassungsstelle Salzgitzter landete im Bundesarchiv Koblenz als gesperrte Ablage. Wo keine Täter-da auch keine Taten … und auch kein Feststellungsurteil: