Wieland, bist Du auch in den Händen der LINKEN. Der Lügner und Betrüger Dr. Hubertus Knabe ist im Grundsatz für den Einbau ?!? Dein Senator für Kultur Genosse Klaus Lederer und sein Staatssekretär Genosse Wöhlert scheinen im Abgeordnetenhaus das Sagen zu haben? ROT-RÖTER am rötesten ist Berlin nach der Wende geworden. LINK-LINKER aM linkesten AUCH! Auch der neue Vorsitzender Deines Petitionsausschusses Christian Ronneburg – DIE LINKE, hat sich in Eueren e.Verein zur Leugnung der Tigerkäfigen in den Arrestzellen der DDR STASI-Justiz und deren Exekutiove gestellt? Die Gescichte schreiben die Sieger und was im DDR Strafvollzug an Folter und Mißnandlungen gegeben hatte bestimmen die Täter aus der LINKEN !? Mit Deiner Zustimmung! Weißt Du jetzt warum man SPD-ler nicht wählt?
DAMIT ist ALLES über die Geschichtsverfälschung und Aufarbeitung der DDR Diktatur gesagt – treffender geht nicht. Nach 28 Jahren scheint immer noch dier „Sondersituation“ zu herrschen, die Verschleierung und Leugnung von Tigerkäfigen scvheint in Berlin zur Pflicht der ROT-ROTEN zu sein die denen aus der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIG-UNGSVERTRAG übertragen wurde: Täterschutz vor strafrechtlichen Konsequenzen ( war 2005 mit der Verjährung ALLER mittleren und schweren Straftaten erledigt) und weiter vor Entlarvung und vor Pranbger. Nach dem 2. Weltkrieg war es in Deutschland nicht anders.
DAS ist der zweite Tigerkäfig der noch im Keller der Gedenkstätte Berlin-Hohenschön-hausen vor sich hin Rostet mit dem Wiussen des gesamten Voirstands und des Fördervereins sowie des Kultursenators Klaus Lederer und des Präsidenten des Abgeordnetenhauses Ralf Wieland.
Dr. Hubertus Knabe schrieb an den Staatssekretär für Kultur und Medien des Berliner Senats Timm Renner -ich zitiere :(siehe die vertrauliche Stellungnahme des Lieblingshistoriker der Kanzlerin ! )
„Die von Herrn Adam Lauks angeregte Ausstellung…. des „Tigerkäfigs“… ist in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen im Grundsatz zu begrüßen.“
Nach dem ich durch Gottes Fügung(?) am 14.10.2016 gleich 2 Tigerkäfige aus den Arrestzellen von StVE Cottbus und StVE Berlin Rummelsburg in den Kellern der Knabes Gedenkstätte Hohenschönhausen entdeckt hatte habe ich geschafft dass trotz Knabes Widerstandes am 25.10.2017 der Tigerkäfig aus Cottbus zurückgeführt wird und dort ist er erst im Juli 2018 wieder eingebaut worden und zwar in der gleichen Arrestzelle aus der er rausgerissen wurde. Wann die Einweihung des Cottbusser Tigerkäfigs für die Öffentlichkeit wird noch geheimgehalten?!? Ist dem Dr. Knabe, dem Kultursenator Lederer, dem Jörg Kürschner und Vorstand des GMZ Dieter Dombrowski womöglich peinlich, mit der Aufarbeitung der Repression der DDR STASI-Justiz 28 Jahre danach noch nicht begonnen zu haben?!? es gibt kein Forschungsprojekt darüber bis jetzt ?!? Oder müssen erst alle Opfer und Täter biologiosch entsorgt werden damit die Schicksale und Ereignisse in den Tigerkäfiogen der weit über 80 StVE und U-HA ausradiert werden können ? Armseliges Deutschland, seine Empathielosoigkeit für Opfer ist die gleiche ge-blieben, wie auch damals für die oPFER DER nazis: eINMAL oPFER – IMMER OPFER.
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caption id= Ich habe mich für die Stellungnahme der StAin gegenüber Abgeordnetenhaus von Berlin „bedankt“ – sie sogar kurz angerufen[/caption]
An den Abgeordnetenwatch 5.5.15 um 17.30 in Sache Andreas Kugler 30.042015/Wi
Sehr geehrter Herr Kugler !
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben 30.04.2015/Wi in Sache 883/17. Ich hatte mich ganz konkret über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens 252 Js 1239/13 das per 13.3.2015 eingestellt wurde, beschwert, weil die Staatsanwältin Wissmann – Koch bei ihren zweijährigen“Ermittlungen“ das StUG missachtet hatte und dadurch einen Kriminellen vor Strafe geschützt hatte. Her Helge Bayer RA – ehemaliger Angehörige des Wachregiments Berlin „Feliks Dzierzynski“ hatte an Eides statt dem Landgericht die Lüge aufgetischt und wissentlich eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben, behauptend er wäre weder hauptamtlicher noch inoffozieller Mitarbeiter des MfS sobdern hätte lediglich sein Wehrdienst abgeleistet.
Hier ist § 6 Absatz (4) der deutlich besagt:
Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter.
1.
Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz.
2.
Inoffizielle Mitarbeiter sind Personen, die sich zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereiterklärt haben.
In dem Blogbeitrag haben Sie den Aktuellen Stand der Sache die inzwischen wegen Korruptionsverdacht in der Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet wird.
Wenn die Staatsanwältin den Roland Jahn bzw die BStU nicht anruft, die wohl die kompetenteste Behörde für die Deutung des StUG ist, muss die Staatsanwältin ihre Gründe poder Weisungen haben. Jedenfalls schützt Sie den RA Baywer vor Strafe die bis zu 3,5 Jahre Freiheitsentzug gehen kann.
Warum Sie als Vorsitzender des Petitionsausschusses IHRE Begründung mit strich und Komma übernahmen und sich auch nicht bei der BStU Fachkundig gemacht hatten werden Sie der Deutschen Öffentlichkeit und den Abgeordneten erklären müssen. 2,5 Mrd hat die Arbeit dieser verfassungswidrige Behörde gekostet und SIE ignorieren das StUG !??
AKTUELL: am 26.2.2015 vorab per Email:
AKTUELL – aus dem Briefkasten: 09.02.2015 … Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zum Zweiten !!?
Abgeordneten haus Berlin! – mit EUCH, ich habe fertig ! – Ich will gar nicht mehr von Euch. Ihr solltet nur auf EURE Grenzen stoßen in Sache Gerechtigkeit und Humanität wieder herzustellen – wo die nicht gibt- ist die Suche und Nachfragen vergeblich ! Eine Erfahrung für den Petitionsausschuss Eures Hauses – für mich nicht ! (lol = ich lache drüber )
Frau Albers hat die Not und die Strafvereitelung im Amt der Staatsanwaltschaft II in der Ermittlungsakte 76 Js 1792/93 auf den ersten Blick erkannt – Petitionsausschuss tagte, schickzte die Anfrage diesbezüglich an die Staatsanwaltschaft Berlin. Die Antwort liß auf sich warten, kam erst nach der Erinnerung… Was die beinhaltete, darf ich nicht erfahren Informationsfreiheitsgesetz gilt nicht für das Abgeordnetenhaus von Berlin !?! Transparenz der parlamentarischen Demokratie ist nur ein Denkpronomen -Fehlanzeige. Frau Albers gab mir die 280 seitige Akte zurück – Gegen die Strafvereitelung im Amt wie die im Buche steht der Staatsanwaltschaft Berlin II hat sich keiner zu beschweren, sie arbeiteten nach dem Recht und Gesetz, Nach Weisung von Oben und dementsprechend nach bestem Wissen und Gewissen.
Das was gstern ich im Briefkasten fand von Andreas Kugler ist lachhaft, erbärmlich, ein Bankrot der Demokratie. Deshalb abschließend: Mit dem Abgeordnetenhaus von Berlin: Ich habe fertig !!! Anstandshalber hatte ich angerufen und mich nach IFG erkundigt. Im Abgeordnetenhaus von Berlin – GILT NICHT, auch im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nicht – WO KÄMEN WIR DEN HIN !?? Deshalb diese Richtigstellung als DANKSAGUNG und Lebe wohl , ihr Haufen von Feiglingen! DIE WAHRHEIT über die juristische Aufarbeitung der STASI-Verbrechen war für euch starker Tobak, zu starker Tobak !?
Ich bin ein Berliner !
Traute mir der Herr Kugler nicht zu dass ich sehr wohl weiß welche Rolle die Petitionsausschusse in der „parlamentarischer Demokratie“ spielen, nach 25 jähriger Suche nach Gerevhtigkeit und nach dem Status eines STASI-Folteropfers !? Die Beschwerden auf die Arbeit der Bundesbehörden,zum Beispiel von STASI-Opfern und aber auch Bundestagspräsidenten Prof.Dr.Lammert abschlägig zu prüfen, zu bescheiden, oder sogar falsch betitelt, nicht aktenkundig lassen, unterdrücken und verschleiern… den IFG gilt nicht im Petitionsausschuss weder im Bundestag noch im Abgeordnetenhaus von Berlin – ergo WER ausser Staatsschutz wird es erfahren können !? NIEMAND.
Es war meine Pflicht die erkennbare Tendenz des Andreas Kuglers in seinem Schreiben von mir zu weisen. ICH hatte niemanden gebeten im Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin in Sache Strafvereitelung im Amt der Staatsanwaltschaft II Berlin im EV 76 Js 1792/93 tätig zu wetrden.
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AKTUELL – AKTUELLER geht nicht !!!
Gesprächsnotiz: 5.12.14 um 9.52 Uhr mit Frau Oehlert im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages – erreichbar unter 030 2270: Sie konnte mir den Eingang des Schreibens 5202/17 vom 26.8.14 als Die Beschwerde auf die Arbeit des Bundesbeauftragten für STASI-Unterlagen im System/Computer nicht bestätigen!?? Darüber informierte ich die Frau Schlegel, die darüber sehr überrascht zu sein schien und versprach die Info-Gesprächsnotiz dem Chef vorzulegen,und notierte meine Telefonnummern, um mich darüber zu benachrichtigen.
Gesprächsnotitz: 5.12.14 um 9.18 Uhr mit der Frau Schlegel – Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses:
In einem telephonischem Gespräch mit der Frau Schlegel aus dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhaus von Berlin am 5.12.14 wurde mir mitgeteilt, dass der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 19.8.14 beschlossen hatte unter dem Aktenzeichen 5202/17 Die Beschwerde auf die Arbeit des Bundesbeauftragten für STASI-Unterlagen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abzugeben/abzuschicken und dass er dei Beschwerde/Petition am 26.8.2014 auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgegeben hatte (!?)
Wir harren der Dinge ob bei mir darüber wie üblich eine Benachrichtigung eingeht mit dem Titel und Aktenzeichen!?, oder wird diese Angelegenheit des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin enden wie die des Bundestagspräsidenten von Berlin und des Ausschusses für Menschenrechte 2013 !?? Ich wage es zu bezweifeln, das die Petition aus dem Vorzimmer rauskommt und aktenkundig gemacht wird!!?
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Es geht um die VERDIENSTE des Leiters der Gauck Behörde Joachim Gauck 1994 im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 und UNterdrückung der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85
Gesendet: Freitag, 5. Dezember 2014 08:50
An: internetredaktion@parlament-berlin.de
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Artikel 17 Einigungsvertrag –
Zitat: |
Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht, daß unverzüglich eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, daß alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Die Rehabilitierung dieser Opfer des SED-Unrechts-Regimes ist mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden |
Die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und Verbrechen der STASI und Staatsorgane der DDR einem unbedeutendem und bis 1988 unbekannten Pastor mit NAZI und STASI Hintergrund und einem freiwilligen Bereitschaftspolizist des MdI in die Hände zu legen, die dafür mit dem Gehalt eines Kanzler zu entlohnen war vom Anfang an als AUFARBEITUNG zum Scheitern vorgesehen. Die Opfer wurden schon durch diese Befangenheit verhöhnt und ihre Erwartungen auf Aufklärung ihres Schicksals und Hoffnung auf Recht und Gerechtigkeit blieben auf der Strecke.
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“Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren)“
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Der 22.08.2014 ist ein denkwürdiger Tag aus zweierlei Hinsicht- bevor ich mich auf den weg zum Verwaltungsgericht machte fand ich einen Brief aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin, aus dem Büro des Vorsitzenden des Petitionsausschusses als Antwort auf die Übergabe des Behördenvorgangs LAGeSo – BStU, in der Anlage 1 zu meinem vorangegangenen Schreiben.
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Ich habe meine Schuldigkeit getan – warnend geantwortet:
Geschäftszeichen: 52017 Zu Hdn Herrn Hellriegel Betr. Ihr Schreiben vom 19.08.2014
Schon im Abgeordnetenhaus Berlin bahnt sich die Verschleierung an, was aus dem Titel oder Überschrift der Eingabe vom 13.8.2014 erkennbar ist:
Beschwerde über den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Stasi-Dienstes der ehemaligen DDR ( BStU )
Es ist anzunehmen dass im Petitionsausschuss des AbgeordnetenhausesBERLIN mit Sicherheit einige Rechtsanwälte sitzen, die vorab sich den Behördenvorgang ansehen können und dabei feststellen müssen, dass es sich in diesem Behördenvorgang um grobe Aktenmanipulation handelt, die auch ein Blinder auf den ersten Blick sieht, und dass danach der Behördenvorgang der BStU 007540/12Z und darin enthaltene Aktenmanipulation in der Abteilungen AR3 -AUSKUNFT DES MFS und in der AU 3, und daraus resultierende falsche Mitteilung der Behörde ( BStU ) in der Überschrift der Eingabe an den Petitionsausschuss enthalten werden müssen.
Das ist die erste Voraussezung für mein Einverständnis für die Weiterleitung dieser Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages; die zweite Voraussetzung ist,dass ich die eine Kopie der Eingabe die weitergeleitet wird erhalte. Ich werde nicht zulassen dass sich das Abgeordnetenhaus Berlins durch diese Weiterleitung an den Petitionsauzsschuss des Bundestages herausstiehlt, für dieses mittlwerweile 25 Jahre dauernde Veararsche der ganzen Deutschen Nation.
Mit dem Jahre 2000, bzw. mit dem Rechtskräftig werden des letzten Urteils aus der Juristischen Aufarbeitung des DDR Urteils – ist die juristische Aufarbeitung praktisch beendet gewesen. Damit entfällt schon mal der Grund für die Weiterleitung der BStU in der ursprünglichen Form, weil der erste Grund für die damalige Gründung der Behörde entfallen ist: Die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts.
Weil die Bevölkerung sowohl im Osten als und besonders im Westen von der STASI und ihren Verbrechen nicht auch nach 25 Jahren aufgeklärt ist, und man nur mit dem Wort “ AUFARBEITUNG „ in Medien und der Presse in Zusammenhang mit der STASI gebracht wird. Dass die „AUFARBEITUNG“ ´vom Anfang an bis auf den Heutigen Tag in den Händen der nicht enteidigten Hauptamtlichen, der urtümlichen, vom Gauck übernommenen AUSKUNFT DES MFS, ob es 68 oder 200 Mann waren ist unerheblich, die fortan Abteilung AR 3 oder Recherche oder ZMA hießen und heißen.
Es ist bekannt dass der Bereitschaftspolizist Roland Jahn getrennt SPD und CDU dahingehend bearbeitet hatte, die 100 Millionen jährlich auch nach dem Jahr 2019 locker zu machen für die Fortführung seiner STASI-Behörde, die er auch zugesagt bekam, ohne dass es eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien gegeben hatte, wie das Dr. Monika Grütters -BKM großspurig angekündigt hatte, in der man über das Schicksal der BStU nach 2019 beraten hätte; eine Expertenkomission sollte einberufen werden!? Das heißt auch um diese Sache wurde ohne Bundestag entschieden, wie das im Falle der Waffenlieferung für Kurden im Kabinett beschlossen wurde. Das Wort parlamentarische Demokratie verliert auch im Falle der BStU an seiner Bedeutung. Damals hat der Kohl auch um den Bundestag herum die Enteignungem 1945 und 1961 für rechtens erklärt… Aus dem Grunde im Bezug auf „AUFARBEITUNG“ und wie die funktioniert(e) einige Informationen,als klärende Denkanstöße für die Bevölkerung, für Bundestagsabgeordneten, für Finanzminister und für den Bund der Steuerzahler.
Die „AUFARBEITUNG “ kann praktisch niemals beendet werden, das geht aus der Art wie die betrieben wird. Die angesetzten oder eingesetzten STASI-Mitarbeiter, sollten eigentlich das SED-voreingenommene Personal anleiten die Archivarbeit bzw Recherche zu verinnerlichen und selbst zu beherrschen- dies ist nicht geschehen und 45 MfSler können nicht entfernt werden aus der BStU. Eigentlich wurden die Rechercheure des MfS eingesetzt um die Restbestände der nicht geschredderten Akte zu sichten und zu paginieren, abzustempeln, zu erfassen durch die BStU was bis heute nicht geschehen ist, auch nach 25 Jahren und trotz zu Weilen 3.200 eingestellte Mitarbeiter mit DDR-Diktaturträger Hintergrund.
Das heißt, es liegen nicht nur die Säcke wobei man am puzzeln ist in der Behörde sondern auch noch unüberschaubare Akten die, da keiner zur Akteneinsicht angefordert hatte, noch gar nicht durchgesehen und nicht paginiert und nicht erfasst sind.
Ergo. wenn man einen Antrag, einen Medienantrag oder Forschungsanztrag gestellt hat, holt die AR2Karteikartenabteilung, die eventuell existierende Karteikarte des Antragstellers raus, auf der Signaturen vermerkt sind über angelegte und abgelegten Aktenmappen zur betreffenden Person: Die Karteikarte(n) mit Signaturen erhält die sachbearbeitende Abteilung und die oder der mit der Bearbeitung des Antrages beauftragte Sachbearbeiter(in). Daraufhin wird ein Formular für jede einzelne auf der Karteikarte vermerkte Signatur ausgefüllt und an die Abteilung AR3 Recherche, AUSKUNFT DES MFS als MAGAZINANFORDERUNG AN AR 3 weitergeleitet. Der absolute Herrscher über die Akte, der STASI-Mann, der in der Recherche des MfS eigentlich nie aufgehört hatte zu arbeiten, und der womöglich selbst die ausgewiesene Akte seinerzeit abgelegt hatte, wissend wo die angeforderte Mappe mit der ausgewiesenen Signatur liegt, zieht die Mappe und wirft als erster den Blick da rein. Er hat die Möglichkeit als erster und einziger die Akte durchzulesen, zu sichten, die womöglich brisante Inhalte über Strafbestände zu sichten, und er ist der Jenige der die Akte paginiert, bzw. mit dem BSTU Stempel mit laufender Nummer versieht. Das bedeutet natürlich gleichzeitig, Dass ER entscheidet auf welche Seiten er den Stempel rauf drückt und dadurch erst die Akte in den Bestand des BStU überführt.
Man muss über kein Wissen eines Archivars verfügen um zu erkennen welche Möglichkeit der Aktenmanipulation sich dem STASI-Mann bieten, der trotz seiner erklärten Loyalität an sein dem MfS abgelegtes Eid gebunden ist und Eid eines Tschekisten gilt ein Leben lang. Er hat die Möglichkeit die brisante Akte, die in einem Ermittlungsverfahren, in einem strafrechtlichen oder verwaltungrechtlichen Rehabilitierungsvorgang eine Schlüsselrolle spielen einfach wo anders zu verlegen,unterdrücken, für Andere unauffindbar, zu vernichten, rauszuschmuggeln, zu verkaufen etc. ohne dass jemand hinter diese Manipulation dahinterkommen kann.
Nach 2000 bzw. 2005 haben die Akten – vorausgesetzt vollständig dem Antragssteller herausgegeben – was in seltensten Fällen nachweisbar passiert ist – nur bei privaten Antragsstellern aufklärende Wirkung, die durch Schwärzung oft geschmälert wurde. Die Zusammenstellung der Akte für persönliche Akteneinsicht könnten auch die nicht ausgelasteten und geschulten Archivare des Bundesarchivs auch jederzeit zusammenstellen und aufbereiten. Dass vom Anfang an, wie gesetzlich in solchen Fällen vorgesehen, und auch im Falle der Auflösung der DDR vorbestimmt war, die Restbestände der MfS Archive nicht in den Bestand des Bundesarchivs überführt/übernommen ungesichtet übernommen wurden ist erklärlich und nachvollziehbar, dass beide Geheimdienste die ungesichtete Akte aus Geheimhaltungsgründen dem Bundesarchiv überlassen hatten, weil sie beide nicht wussten über welche schmutzige Vorgänge in den Akten archiviert wurden, die dem Ruf der Dienste und der Ost- und Westpolitiker gravierend schaden würden, wenn sie in die Hände der Historiker und der Wissenschaftler und Medien gelangen würden.
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Die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen für DDR-Unrecht nahm am 24. November 1961 in Salzgitter ihre Arbeit auf. Bis zu ihrer Schließung 1992 wurden über 40.000 Aktenordner angelegt, in denen Informationen über das in der DDR begangene Unrecht gesammelt wurden. Politische Urteile, Misshandlungen, Verschleppungen und Denunziationen sowie nicht zuletzt die Todesfälle an der innerdeutschen Grenze wurden dokumentiert.
Die Ertfassungsstelle Salzgitter wurde gegründet, um die Beweissicherung strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit Repressivmaßnahmen gegen DDR-Flüchtlinge zu ermöglichen. Da die Bundesrepublik eine eigene DDR-Staatsbürgerschaft nicht anerkannte und sich deshalb auch für Bürger der DDR zuständig sah, hatte sie rechtlich keine Probleme die Existenz dieser Behörde zu rechtfertigen. Die Erfassungsstelle in Salzgitter arbeitete als Vorermittlungsbehörde für eine spätere Strafverfolgung von Tätern. Diese vorbereitende Strafverfolgung bezog sich auf Schüsse an der Grenze, Misshandlungen im DDR-Strafvollzug und politische Urteile in der DDR. Es war mit der Existenz der Behörde durchaus beabsichtigt Druck auf potentielle Täter auszuüben. Die Bedeutung der Behörde war der DDR immer bewusst. In allen Verhandlungen mit der Bundesrepublik verlangte sie die Abschaffung der Behörde. Die Akten der Behörde bildeten nach dem Fall der Mauer eine wesentliche Voraussetzung für die justizielle Aufarbeitung der Staatsverbrechen der DDR.
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Aus dem Bundesarchiv heraus hätten die Akte aus den Restbeständen des MfS für die 40.000 offenen Ermittlungsverfahren optimale Augenscheiobjekte liefern sollen/können um die Straftäter der Justiz zuzuführen, Recht zu sptrechen und Gerechtigkeit vor einer unabhängigen Justiz sowohl für die Opfer als auch für die Täter herbeizuführen. Das war möglich gewesen aber nicht gewollt, von dem Kohl, Schäuble,Werthebach und Konsorten. Die Geheimdienste bemühten sich und entschiedn einvernähmlich, die STASI-Akte nicht dem Bundesarchiv ungesichtet zu überlassen und dann aber auch dafür dass die Erfassungsstelle Salzgitter 1992 geschlossen wird- wegen angeblichem Geldmangel – und damit war die vollständige juristische Aufarbeitung von vorn herein ausgebremst. Es steht ausser Zweifel dass Herr Kittlaus mit seiner ins Leben gerufenen ZERV aufrichtig beabsichtigt hatte, die Verbrecher des MfS vor´s Gericht zu zerren. Sein geheimnisvolles Ableben in der Tiefgarage brachte auch eine Wende in der Gehandhabe und Vorgeheweise in eröffneten Ermittlungsverfahren, die auch in meinem 1992 eingeleitetem Ermittlungsverfahren 76 Js 1792 erkennbar wurde, dass man dann in eine Länge über 5,5 Jahre hinaus zog.
Das würde bedeuten, dass die BStU in dieser Form, wie sie noch per UKAZ vom 17.9.1990 gegründet wurde, fortan bis über das Jahr 2019 zur geschichtlichen Aufarbeitung der DDR und ihrer Staatsorgane und Organisationen dienen könnte, unter anderem auch über Funktionsweise des MfS selbst. Und das ist in vergangenen 25 Jahren kaum geschehen. Bis jetzt wurde nachweislich die letzte Liste der Hauptamtlichen des MfS und die dazupassender Diensteinheiten Schlüssel http://adamlauks.de/de_stasi-ht.pdf nicht als Forschungsprojekt abgearbeitet.
Das ist ein großes Versäumnis des ersten Leiter Pastor Joachim Gauck, der dadurch eine Differenzierung der 92.000 ausgebremst hatte,was zwangsläufig zu Dämonisierung und Ächtung aller sich auf der Liste befindlichen MfS Mitarbeiter führte. Nach 25 Jahren meldet sich ausgerechnet der freiwillige Bereitschaftspolizist – ohne Berufabschluss- mit fast Kanzlergehalt und klagt, dass da Menschen in eine Ecke gestellt wurden… Somit haftet an jedem, aber auch jedem ehemaligen Mitarbeiter Ruf eines Verbrechers, weil er dieser verbrecherischen Organisation angehört hatte.
Bis jetzt hatte die Gauck / Birthler / Jahn Behörde geschichtlich bzw. wissenschaftlich die IME Ärzte und IMS GEISTLICHE und IMS JURISTEN nicht aufgearbeitet. Sporadisch hat man angefangemn mit IM Juristen sich zu beschäftigen. Dis ist erstmals der Fakt 2014.
Worauf ich hier hinweisen möchte ist, dass auch die geschichtliche Aufarbeitung des MfS und der Staatlicher Organe und Organisation eine Farce und eine Klitterung pur sei. Erstmals durch die AUSKUNFT DES MFS – AR 3
werden die Akten manipuliert, wie oben geschrieben, in diesem Falle um die Rolle der Partei und des MfS von dunklen Flecken zu befreien, zu verschönigen oder zu rehabilitieren, letztendlich vor Pranger zu schützen. Auch die Akte die die Zensur der AR3 überstehen, geraten in die Hände der ehemaligen verdienten SED-Kader aus der Berliner Verwaltungen und aus deb systemstragenden Organen der DDR Diktatur, Polizei,Zoll, Grenzschutz. Es ist schwer denkbar, dass sie mit den belastenden, kompromitirenden, Inkompetenz oder Unfähigkeit entlarvenden Tatbeständen ohne Befangenheit umgehen können, bei der Herausgabe der von Medien oder Wissenschaftlern angeforderten Akten. Um auch diese Klitterung abzusichern hatten Juristen ( auch manche IMS darunter) das StUG entworfen und geschaffen. Das Gesetzt gibt dem Sachbearbeiter die Möglichkeit in den erschlossenen Akten Schwärzungen vorzunehmen. Was geschwärzt wird entscheidet jeder einzelne BStU Mitarbeiter nach seinen Vorstellungen. Wenn die Namen Dritter geschwärzt werden kann der Antragsteller damit leben, und aus dem IM Bericht heraus, falls die Erinnerung noch da ist, kann er selber dahinterkommen wer der IM oder Spitzel war der geschützt wird. Im genehmigten Forschungsprojekt Operativ Vorgang “ Merkur „- größte Niederlage des MfS – Wirtschaftssubversion gegen die MfSler des DDR Aussenhandels findet man unter 5,5 Seiten des Vorgangs auch solche Seiten:
Es ist hierzu nur ein Satz zu sagen: Es handelt sich um die Vertuschung,Verschleierung, und Abschirmung einer Wirtschaftssubversion gegen DDR Aussenhandel die fahrlässig und unwissentlich Mitte Juli 1979 beginnt und bis Ende 1992 dauert, wobei ein Schaden für DDR Aussenhandel weit über eine Milliarde der DDR entsteht, bzw dem MfS der vorgesehene Gewinn bei eigenem Import von Billiguhren aus Hong Kong und Singapur entgeht, zum Wohle der DDR Bevölkerung, des jeden einzelnen Endkäufers.
Es ist eindeutig dass im Eröffnungsbericht zu einem so verspäteten Eröffnungszeitpunkt keine Namen der Akteure stehen können, was strichartige Schwärzung gerechtfertigen könnte. Hier wird dem Historiker oder dem Forscher und somit der Öffentlichkeit der Wissensstand, Vorgeheweiase bzw. Unfähigkeit und Versagen des MfS verschleiert, über eine Wirtschaftssubversion von ungeahnten Ausmaßen. Man mag sich auf das StUG berufen und damit zu gerechtfertigen versuchen. Der Versuch hinkt. Weil ich als Objekt „Merkur“ die Möglichkeit hatte bei der Akteneinsicht in mein Prozess aus dem Jahre 1993 vor dem Stadtgericht Berlin DDR die angeblich gerechtfertigt geschwärzte Seiten der MfS Vernehmnungsprotokolle ohne Schwärzung zu sehen und zu kopieren. Es sind 25 Jahre bzw 32 Jahre nach der Subversion vergangen : nicht genehmigter ambulante Handel mit Quarzuhren aus dem Westen. Es steckt nichts strafrechtlich Relevantes darin, die Akteure sind bekannt, entlarvt kann nur noch das MfS werden, mit allen Elite Hauptverwaltungen und Hauptabteilungen die zum Einsatz kamen den“ Merkur “ zu Strecke zu bringen… Am Ende des Forschungsprojektes wird ein Buch stehen, das die Akteure aus den Reihen der berüchtigsten STASI der DDR nicht kaufen werden, um die ihren Kindern oder Enkelkindern zu schenken. Wer will in die Überflüssigkeit seines ganzen Berufslebens einwilligen. Der vergauckelung der Opfer seitens der Gauck-Birthler-und Jahn Behörde ging im Bezug auf die Bedeutung und Fähigkeit der MfSler die Vergauckelung der ganzen DDR Bevölkerung von 17 Millionen Menschen hinter dem eisernen Vorhang. Vergauckelung als Staatsreson scheint die jetzige Führung als Errungenschaft in den Westen rüber gerettet zu haben, wo die ohnehin schon vorher auf einem hohen Niveau war.
Das zweite Denkwürdige am 22.8.14 ist:
Hiermit erhebe ich vor Verwaltungsgericht Berlin FESTSTELLUNGSKLAGE gegen den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratisch Republik
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Anlage 1 : Komplette Behördenvorgang der BStU 007540/12Z zum Ersuchen des LAGeSo vom 22.FEB 2012
Es ist keine Schutzbehauptung wen ich hier schreibe: Der obengenannte „Merkur“ hat die Grundsätze der Menschlichkeit nicht verletzt; gegen die „Rechtsstaatlichkeit der DDR sehr wohl fahrlässig verstoßen und habe meine Stellung zu eigenem Nachteil und Vorteil anderer ( zig Tausende DDR Bütger ) ausgenützt.
Und da haben wir schon die MfS AKK 14236/85 die fast ausgereicht hätte den politischen Charakter der Verfolgung und Verurteilung unter Beweis zu stellen als Ergebnis des gegen mich gerichteten Operativ Vorgang „Merkur“ Aus welchen Gründen die Gauck Behörde auch diese Mappe der Staatsanwaltschaft nicht überstellt worden ist müssten der Leiter der Behörde Joachim Gauck oder sein Direktor Dr. Geiger vor parlamentarischem Ausschuss verantworten, weil die 19914 stattgefundene Urkundenunterdrückung als ich die 2013 zur Anzeige brachte bereits verjährtwar. Die Schuld ist ungesühnt geblieben.
Der Untersuchungsvorgang XV 71t57/81 wird am 30.09.81 angelegt unter der Archiv Nr. 3455/83 durch die HA IX/2 durch dwen Mitarbeiter Leutnant Karlstedt – Leiter der Diennsteinheit Oberst Lieberwirth und bestätigt am 17.9.8^1 durch Generalmajor Fister. Am 24.8.1981 Wurde das Ermittlungsverfahren zur weiteren Bearbeitung von der HA IX/2 übernommen.
Diese Erklärung füge ich zu um zu beweisen dass unterschiedliche Hauptabteilungen Autonom von einander geführt wurden und herrschte große Konkurenz im Kampf um Informationen, das gleichzeitig Kampf um Erfolg,Anerkennung, Beförderung und Prämien war.
Ursprunglich bereits nach dem Eröffnungsbericht vom 29.8.81 werde ich von der HV XVIII erfasst – Wirtschaftsdiversion und seit 15.9.81 wird Operativ Vorgang „Merkur“ unter der Reg.Nr. MfS XV/5523/81 eröffnet und unter Archiv Nr. 3107/83 in der Gesperrten Ablage archiviert und 30.9.81 ist das Datum wann die IX/2 zum OV „Merkur“ zustößt.
Seite 16 fehlt !?
Es handelt sich hier um eine Karteikarte des Ministeriums für Aussenhandels, dass hier ausgeblendet sein sollte. Wer hat die Karte Manipuliert bzw nicht vollständig dargestellt wäre interessant zu erfahren. Jedenfalls meine Funktion und Arbeitsstelle genau angegeben.
Blätter 23 & 24 & 25 fehlen !?
Wer auf dem Blatt 27 über die aufgeführten Signatur der MfS AKK 14236/85 Akte seinen Stempel aufdrückt mit:
Akte erhält Indexblätter, keine personenbezogenen Unterlagen hat auch diesen Behördenvorgang unterminiert: Anlage A1 stammt aus dieser Aktenmappe !? Urkundenunterdrückung von 36 Blättern mit sehr wohl personenbezogenen Unterlagen !
BdVP Leipzig 18.10.1985 Michalski Generalmajor. Auf den Blättern 32 und 33 dieses Behördenvorganges sind das Datum und Umstände meiner unortodoxen Ausweisung genausetens beschrieben. Weitere Indiz für die Manipulierung der MfS Akten und Falsche Behördenmitteilung geht daraus hervor, dass Frau Büchler den Inhalt dieses Behördenvorganges nicht mal gesehen hatte, sondern ihre Unterschrift unter eine falsche Mitteilung der BStU Behörde gesetzt hat, ohne gewusst zu haben, wer und wofür die Bearbeitung gemacht wurde(!??) Der Text der Mitteilung ist nebst inhaltlichen Fehlern in einem unverkennbarem STASI-Deutsch verfasst, dass es einem regelrecht schlecht wird. Siehe den ersten Absatz auf dem Blatt 67. Warum der Verfasser sich auf die Sekundärquelle stützt, wobei die genannten Blätter aus der Primärquelle stammen, ist nicht nachvollziehbar. Der dargestellte Sachverhalt der Sekundärquelle ist falsch, falscher geht nicht; ich wurde nicht aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig (in die DDR) am 28.10.1985 entlassen und bin niemals am 02.12.1985 nach Jugoslawien ausgewiesen.
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Es fehlen die Seiten 37 & 38
Auf dem Bestellungsvermerk Magazin – S.39 ist nicht ersichtlich WELCHE ARCHIVSIGNATUR FEHLERHAFT IST…
Seite 41 und 42 fehlen
Seiten 45 und 46 fehlen wieder
Es ist eindeutig dass die Akte mit der Signatur 577/85 auch diesmal entweder von der Sachbearbeiterin Büchler nicht bestellt – siehe ANLAGE 3 – A3 auf der Seite 65, oder von dem MfS Mann in der AR3 -Recherche nicht herausgegeben wurde.Auf der Rückseite der Karteikarte sind stichpunktartig Inhalte der Aktenmappen angegeben. Unter dem Datum 23.06.85 ist die brisante notiz dass sich in der Mappe 577/85 Akte über schwere Körperverletzung mit SG Ralf Hunholz befindet; Auch die Sachbearbeiterin geht der Sache nicht nach, sie überprüft auch nicht welche der von ihr angeforderten Signaturen nicht geliefert wurden. Beiden Mitarbeitern ist grenzenlose und uneingeschränkte Möglichkeit der Manipulation durch Urkundenunterdrückung gegeben.
DITO
DITO
In diesen 37 Blättern ist genügend Stoff auch für meine strafrechtliche Rehabilitierung gewesen und auch für die Bestrafung derer die für die Freiheitsberaubung vom 7.6.1983 – 29.10.1985 verantwortlich waren. Die Akte liegt mir vor.
Seite 57 des Behördenvorganges fehlt !??
In der Anlage 2:
sind die Beweise für schwere Körperverletzung in der Absonderungszelle „4“ des Hochsicherheitstraktes der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim am 23.6,1985 um 16.00, die sich in der durch die Gauck und Jahn Behörde unterdrückte Aktenmappe MfS AKK 577/85 befanden und sowohl der Staatsanwaltschaft Berlin II- Polizeipräsident in Berlin 1994 wie verlangt nicht im Original überstellt wurden – statt dessen erhielt Polizeipräsident in Berlin Falsvche Mitteilung der Behörte am 5.7.1994 und dadurch war das Ermittlungsverfahren strafvereitelnd beainflusst. Und auch in diesem Behördenvorgang , obwohl auf dwer Karteikarte ausgewiesen , siehe Anlage AR3 wurde die Akte dem Ersuchenden LAGeSo nicht in Kopie überstellt !?
Sehr geehrter Herr Präsident – Werter Herr Wieland !
Ich bin nicht der Einzige in dieser Stadt der die BStU für überflüssig hält!!!:
Es ist schon eine Weile her, dass sich das Bundeskanzleramt und die Stasi-Unterlagenbehörde auf die Suche nach einem neuen Direktor für die zuletzt noch 1 600-köpfige Einrichtung machten. Die Bewerbungsfrist lief am 11. Oktober ab. Auch ist der Vorgänger Hans Altendorf schon seit über zwei Monaten verschwunden. Er wurde am 20. Mai feierlich, aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit verabschiedet. Behördenleiter Roland Jahn sprach, seine Vorgängerin Marianne Birthler auch sowie Beiratschef Richard Schröder und Vizedirektor Joachim Förster. Nur einen neuen Direktor hat die Behörde immer noch nicht. Die Sache wird nach Informationen der Berliner Zeitung zurzeit vor Gericht ausgefochten.
Die Wahl von Kulturstaatsministerin Monika Grütters – beziehungsweise möglicherweise schon die ihres Vorgängers Bernd Neumann (beide CDU) – fiel demnach auf Björn Deicke, Referatsleiter Haushalt in der Behörde der Staatsministerin. Deicke ist Jurist. Beworben hat sich aber auch der stellvertretende Behörden-Direktor Joachim Förster – einer derer, die bei Altendorfs Verabschiedung eine Rede hielten. Der 61-Jährige gilt als Jahn-Kritiker und ging wohl aus diesem Grund leer aus. Förster mag sich mit der Niederlage nicht abfinden. Er klage wegen gravierender Formmängel, heißt es.
Das Berliner Verwaltungsgericht will keine Namen nennen. Dessen stellvertretender Sprecher Kai-Christian Samel bestätigt allerdings, dass im Kontext der Besetzung des Direktorenpostens eine Klage anhängig sei. Derlei Konkurrentenklagen seien wiederum durchaus üblich. Die Entscheidung könne bereits nächste Woche fallen.
Der Vorgang ist so oder so bemerkenswert.
In der Stasi-Unterlagenbehörde sind Auseinandersetzungen seit jeher an der Tagesordnung, auch juristische. So wollte Jahn den Leiter der Forschungsabteilung, Helge Heidemeyer, loswerden. Ohne Erfolg. Dieser klagte sich wieder ein. Ohnehin ist die Forschungsabteilung äußerst konfliktbeladen. Überdies sind acht Klagen ehemals hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter anhängig, die ihre Abordnung in andere Behörden nicht akzeptieren wollen. Hier stehen die Chancen besser.
Der Direktoren-Posten ist besonders wichtig. Denn Behördenchef Jahn hat keine Verwaltungserfahrung. Er ist auch kein Jurist. Umso mehr braucht er einen erfahrenen Verwaltungsfachmann, dem er vertraut. Dies gilt erst recht, weil eine Experten-Kommission des Bundestages bis 2016 beraten soll, wie es mit der Behörde weiter geht. Sie wird entweder nach 2019 abgewickelt oder grundlegend umstrukturiert. Beides wäre heikel, würde also kein Pappenstiel.
Sowohl das Bundeskanzleramt als auch die Stasi-Unterlagenbehörde wollen sich zu dem Vorgang nicht äußern. Die Art und Weise, in der Auskünfte delegiert oder verweigert werden, lässt aber einen Schluss zu: Es ist Druck im Kessel.
Ein unverkennbares STSI-Gehabe im Bundeskanzleramt und in der BStU – wen wundert´s !? ( Lauks Adam)
AUTOR
Markus Decker
Politik-Autor
Adam ..Du hast wirklich ein sehr bewegtes Leben hinter dir ..Du bist nicht zu beneiden ..die Oligarchen werden ihr Fett noch bekommen ..hab Geduld ..der Tag kommt ..
Horst
Aus Deinem Munde in Gottes Ohr !
Pingback: Roland Jahn fragt die Opfer des MfS und Opfer der SED Diktatur.”Handelte ich richtig !?” Oder fragt er seine Auftraggeber !?? | AdamLauks Blog