Legenden wurden über Gauck zurechtgelegt, die Herkunft, die Rolle in der Kirche im Sozialismus , und auch seine Verdienste in der Gauck Behörde ausgeblendet und als Begünstigter des MfS wurde er zum 11.Bundespräsidenten trotz strikten Ablehnung der Kanzlerin, gewählt ! Almacht der Geheimdienste und des Axel-Springer-Verlages unter Beweis gestellt !

“AUFARBEITUNG” war eine Lüge und ABM für die Träger der Diktatur !”- Urkundenunterdrückung durch STAIS in der BStU – Jahn Behörde, die Zweite, diesmal auf das Ersuchen des LaGeSo !Unanfechtbare falsche Mitteilung der Behörde – Strafanzeige 282 Js 1922/14 – Staatsanwaltschaft ermittelt oder wird es verschleiern !?

 

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Gaucks Verbrechen: Verhinderung der Strafverfolgung – Schutz des MfS – Schergen 1994

 

BERUFUNG OVG 12 N 51.17 zu VG 1 K 237.14 in Sache: Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland ( Gauck – Birthler- Jahn Behörde ) Feststellungsklage über Urkundenunterdrückung in der BStU: Pastorale „AUFARBEITUNG“ war eine Lüge, Aktenmanipulation und ABM für die Träger der Diktatur !“- Urkundenunterdrückung durch STAIS in der BStU – Jahn Behörde, die Zweite, diesmal auf das Ersuchen des LAGeSo ! Unanfechtbare falsche Mitteilung der Behörde

 

 

 

Wer mir den Stift in die Hand drückte und dieses schreiben ließ...

Sicherheitsmäßig wehte bei der Wahl um den Reichstag ein anderer Wind-. DIESE Absperrungen des Mahnmals hatte es bei keinem BP vorher gegeben!!!?

  • Zitat Josef Pulitzer

    Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich, und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht; aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen.

 

 

 

Es war (k)ein wunderschöner Sonntag !

Aus dem Bad in der Menge und Händeschütteln wurde nichts – er „flüchtete „nach 21 Sekunden – „Da stand ICH nun und konnte nicht anders !!“

Vorveröffentlichung aus dem Forschungsprojekt:  Einfluss des MfS auf die Ärzte der DDR IMS "Nagel berichtet das erste Mal über "Folterbank2 an seinen Führungsoffizier des MfS  - WARUM erst am 10.6.1985 Oberstleutnant Dr. Erhard Jürgen Zels !???

Vorveröffentlichung aus dem Forschungsprojekt: Einfluss des MfS auf die Ärzte der DDR IMS „Nagel berichtet das erste Mal über „Folterbank2 an seinen Führungsoffizier des MfS – WARUM erst am 10.6.1985 Oberstleutnant Dr. Erhard Jürgen Zels !???

 

HA VII ( Oberleutnant Flöter ) Oberst Schmidt.- Bock und das MdI Dr. Naumann wurden  wenn auch spät über die Folterungen und Terror an den Strafgefangenen informiert. Der Psychopat der das Bett gebaut hatte  wird  von  Roland Jahns BStU geschützt auch nach 25 Jahren durch das von Gauck und STASI mitentworfenes StUG !??

HA VII ( Oberleutnant Flöter ) Oberst Schmidt.- Bock und das MdI Dr. Naumann wurden wenn auch spät über die Folterungen und Terror an den Strafgefangenen informiert. Der Psychopat der das Bett gebaut hatte wird von Roland Jahns BStU geschützt auch nach 25 Jahren durch das von Gauck und STASI mitentworfenes StUG !??

 

Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurde wegen Verjährung eingestellt

§ 528 Strafvereitelung im Amt der Gauck Behörde : zum Ersten

 

"Zuständigkeitshalber" kam die  Strafanzeige  vom Generalbundesanwalt zu Generalstaatsanwaltschaft Berlin und die  leitete die Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Berlin. Obwrstaatsanwältin tut so als ob sie das Thema  "Urkundenunterdrückung  und Aktenmanipulation in der Recherche der BStU nicht begriffen hat !??

„Zuständigkeitshalber“ kam die Strafanzeige vom Generalbundesanwalt zu Generalstaatsanwaltschaft Berlin und die leitete die Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Berlin. Obwrstaatsanwältin tut so als ob sie das Thema „Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation in der Recherche der BStU nicht begriffen hat !?? : zum Zweiten !

Wann kommt der Vorschlag für ein Denkmal: Diestel und Gauck !?

Wann kommt der Vorschlag für ein Denkmal:
Diestel und Gauck !?  Minister des Inneren der die Aktenvernichtung verfügte und  Aulöser des MfS – Begünstigter der STASI und  ihr Täterschützer….

musste durch den Petitionsausschuss,BKM und BStU selbst vor der Einberufung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „geschützt“ werden, auch zum Preis einer Petitionsunterdrückung des Bundestagspräsidenten Lammert !

143 AR 284/14 : DIES IST EINE OFFENE STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG AN DEN GENERALBUNDESANWALT : Herr Runge, walten Sie ihres Amtes! – oder für immer schweigen !? WER herrscht über dem Bundestagspräsidenten Lammert !??

Pastor Gauck ! – erinnern Sie sich an Adam Lauks !?? – Sie haben über meine Folterungen Bescheid gewusst, seit 1991- Ich bat und flehte Sie an um Gerechtigkeit – WAS HABEN SIE GETAN !?? – Sie haben die Täter geschützt ! und das nicht nur in meinem Falle 76 Js 1792/93

Pastor & Präsident Joachim Gauck ! – erinnern Sie sich an Ihr Verbrechen am Adam Lauks !?? -HIER ist mein Schreiben vom 7.12.1991 und der Rest des Behördenvorgangs 001488/92z – Sie haben über meine Folterungen Bescheid gewusst, seit 1991- Ich bat und flehte Sie an um Gerechtigkeit – WAS HABEN SIE GETAN !?? – Sie haben die Täter geschützt – mich denunziert! und das nicht nur in meinem Falle 76 Js 1792/93!!!

Er versprach viel und Scholz rief:" Willkommen im Club !!!"

Vor dem vollen Saal:“Ich werde die Hauptamtlichen rausschmeißen!!! Für die Opfer ist das eine Zumutung!“ sagte der ehemalige freiwillige Bereitschaftspolizist der VOPOs – Roland Jahn in der Gedenkstätte Berlin -Hohenschönhausen am dritten Tag seines neuen Jobs!

Per Feststellungsklage zur Wahrheit über Aktenunterdrückung-Manipulation,Fälschung und Falsche Mitteilung der Behörde  beim Ersuchen des  Landesamtes für Gesundheit und Soziales  2012:

BERUFUNG OVG 12 N 51.17 zu VG 1 K 237.14 in Sache: Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland ( Gauck – Birthler- Jahn Behörde ) Feststellungsklage über Urkundenunterdrückung in der BStU: Pastorale „AUFARBEITUNG“ war eine Lüge, Aktenmanipulation und ABM für die Träger der Diktatur !“- Urkundenunterdrückung durch STAIS in der BStU – Jahn Behörde, die Zweite, diesmal auf das Ersuchen des LAGeSo ! Unanfechtbare falsche Mitteilung der Behörde

 

 

J.Gauck – Kein Diener zweier Herren im höchsten Amt – Auch 2012 NEIN!

Rechtsblinde auf der Suche nach einem Bundespräsidenten.

Bereits am 17.06.2010 wurde im Essay „Joachim Gauck? – Kein Diener zweier Herren im höchsten Amt!“ begründet, dass evangelische Pfarrer – bei Ex-Bischöfen ist es nicht anders – nicht für das höchste Amt im Staate geeignet sind. Dargelegt wurde auch, dass „Parteigewächse“ nicht das notwendige Maß an Unabhängigkeit bieten können, wie es Christian Wulff gerade gezeigt hat.

Nichts hat sich seit dem Juni 2010 geändert.(1) Die Warnungen vieler Bürger vor ungeeigneten, weil nicht unabhängigen Kandidaten, verhallten. Jetzt ist das Geschrei groß. Nicht einmal zwei Jahren nach einem vorher erkennbaren Missgriff, wird von einem Teil der Deutschen erneut der nächste erkennbare Missgriff propagiert: Joachim Gauck, ordinierter Pfarrer, obwohl dieser sich ausdrücklich durch Ordination „auf das Zeugnis der Heiligen Schrift, wie es ausgelegt ist…“ verpflichtet ist.

Nur: Das widerspricht der ausschließlichen Verpflichtung unter das Grundgesetz!

Dass Gauck, als er noch Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlagen war, einen Teil der DDR-Verbrecher und Menschenquäler ausgerechnet in „seinem“ Haus („Gauck-Behörde“) wissentlich auch noch in Dienst und Lohn hielt – dies ist ein gesondertes Thema, auch wenn inzwischen der derzeitige Bundesbeauftragte Roland Jahn diesen ungeheuren Missstand kurz nach seinem Dienstbeginn beseitigt hat.

Derzeit sind wieder Rechtblinde aktiv, die zwar von einem „parteiunabhängigen Kandidaten“ faseln und nicht erkennen wollen, dass ein ordinierter Pfarrer genau das nicht sein kann: Er hat sich bereits lebenslang seiner Kirche verpflichtet!

Gauck ist nicht unabhängig, vielmehr bereits verpflichtet

„Niemand kann zwei Herren dienen“. Wer kennt diesen Satz nicht, sei er nun evangelischer oder katholischer Christ oder auch keines von beidem. Auch losgelöst von dieser bekannten Feststellung aus der Bergpredigt weiß der halbwegs Lebenserfahrene, dass er zwei Interessen, die sich mit wesentlichen Elementen entgegenstehen, nicht gleichzeitig dienen kann. Beispiele dafür gibt es viele. So auch ein Anwalt, der zwei streitende Parteien bei Gericht nicht vertreten kann und darf. Einem Richter sind noch stärkere Fesseln angelegt: Er kann nicht richten und gleichzeitig den Interessen einer der streitigen Parteien dienen oder in irgendeiner Weise anhängen – er ist nicht nur allein dem Gesetze unterworfen, sondern auch der Pflicht unbedingter Unparteiigkeit.

Im Streitfalle oder Entscheidungsfalle unabhängig sein, nicht gleichzeitig urteilen oder entscheiden zu dürfen, wenn ihn die Sache als Schlichter, Anwalt, Gutachter oder Träger eines öffentlichen Amtes in der einen oder anderen Weise selbst betrifft oder betreffen könnte oder schon bereits übernommene Pflichten verletzt. Nur bei einem in dieser Weise Unabhängigen kann man sicher sein, dass sein Urteil oder Wollen durch keine entgegenstehenden Pflichten oder Eigeninteressen beeinträchtigt wird – ihm kann jedermann vertrauen.

Seiner Kirche freiwillig und dem „Wort Gottes verpflichtet“

Und was hat das alles mit dem von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs ordinierten Pfarrer Joachim Gauck und mit dessen Kandidatur zum Amt des Bundespräsidenten zu tun? Eigentlich ist der Sachverhalt einfach: Im Widerstreit stehende, unterschiedliche Pflichten, können nicht nur geldwerter Art oder Teil von Machtfragen, sie können auch von religiöser Natur sein, wie beispielsweise ein kirchliches Amt mit einem Dienst- und Treueverhältnis auf Lebenszeit. Das Amt des Pfarrers in der Evangelischen Kirche ist so ein Amt, das auch dann seine Grundpflichten behält, wenn man keine eigene Pfarrei mehr hat – eben lebenslänglich.

„Durch die Berufung nach einer Bewährung im dreijährigen Probedienst besteht ein kirchliches Dienst- und Treueverhältnis auf Lebenszeit.“

Dies gesagt das Pfarrergesetz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) von 1995. Nachzulesen ist dies zum Beispiel bei der ELLM, der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburg. Dort kann jeder erfahren: „Mit der Ordination im evangelischen Sinne werden Auftrag und Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung übertragen.“

Im Lichte evangelischer Theologie „handelt in der Ordination Christus durch die institutionell verfasste Kirche“ (Prof. Dr. Walter Dietz, Uni Mainz). Und: „Pastoren unterstehen der Lehr- und Dienstaufsicht und sind verpflichtet, sich visitieren zu lassen.“ Weiter heißt es im § 3 Abs. 2 Ordinationsgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKRh): „Bei der Ordination erfolgt die Verpflichtung auf das Zeugnis der Heiligen Schrift, wie es ausgelegt ist…“

Geht ein Pfarrer in Ruhestand und gibt er seine Ordinationsurkunde nicht zurück, dann verzichtet er auch nicht auf seine Ordinationsrechte: Er kann predigen und die Sakramente verwalten (§ 6 Abs. 1 u. 2 Ordinationsgesetz EKRh). Dass der Pfarrer Joachim Gauck seine Ordinationsurkunde zurückgegeben und auf seine Pensionsbezüge aus dem Amt verzichtet und sich so seiner lebenslangen Dienst- und Treuepflicht entledigt hat – davon ist nichts bekannt.

Lebensweg – auf der Suche nach Selbstdarstellung

Die Berufsbezeichnung „Pfarrer“ – damit schmückt sich Joachim Gauck zu Recht. 1967 wurde Gauck von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg ordiniert, arbeitete als Pfarrer in Lüssow, Kreis Güstrow und ab 1970 in Rostock-Evershagen. Nebenamtlich war er noch Jugendpfarrer in Rostock und leitete die Kirchentagsarbeit in Mecklenburg (Quelle Konrad-Adenauer-Stiftung). Gauck fiel u. a. auf durch regime-kritische Predigten in Rostock und anderswo, genoss aber – wie Teile seiner Familie auch – trotzdem Privilegien, die einem Durchschnittsbürger der DDR völlig versperrt waren.
Gauck, der mit seiner 1990 von ihm geschiedenen Ehefrau Hansi Gauck vier längst erwachsene Kinder hat, liebt es – diesem Eindruck kann man beim Lesen seines bekannt gewordenen Lebenslaufs nicht entgehen – öffentlich zu wirken, nicht nur als predigender Pfarrer, auch beispielsweise als Abgeordneter der Volkskammer, als Kandidat auf den Posten des Oberbürgermeisters von Rostock, als „Sonderbeauftragter“, später als Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlagen, als Vorsitzender des Vereins „Gegen Vergessen – für Deutschland“, als Mitglied der „Atlantik-Brücke e.V.“, als Buchautor, als Talkmaster beim ARD („Gauck trifft…“) u.v.a.m.

Bundesverfassungsgericht und die Grenzen kirchlicher Ämter

Bei Beendigung seiner Leitung der Stasi-Unterlagenbehörde glaubte er noch, dass er als Mecklenburger seine eigenen Grenzen kenne: Bundespräsident wolle er nicht werden. Hierbei wird er sich wohl an die ihm gesetzten Grenzen aus seinem lebenslangen Pflicht- und Treueverhältnis gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg erinnert haben. Und heute?
Nun – Grenzen, die gibt es für einen evangelischen Pfarrer sehr wohl. In Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 350/75 vom 21.09.1976) kann man nachlesen, welche Grenzen die Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Vermengung von Pfarreramt und einem politischen Amt sieht:

„Die Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche in Deutschland hat zunächst Entschließungen von Organen der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Frage der Mitarbeit der evangelischen Kirchen und ihrer Amtsträger im politischen Raum mitgeteilt, sodann eine theologische Stellungnahme zur Frage der Kompatibilität von geistlichem Amt und politischem Mandat vorgelegt, die mit der Schlußfolgerung endet:

“Die gleichzeitige Wahrnehmung von geistlichem Amt und politischem Mandat ist aus Gründen des Glaubens und der Lehre abzulehnen, weil dadurch die Normen des geistlichen Amtes (Reinheit der Verkündigung und Dienst an der ganzen Gemeinde) verletzt sowie das Wesen des politischen Dienstes der Kirche verfälscht werden. Es werden Grenzen überschritten, die mit der Amtsverpflichtung gesetzt sind. Deshalb muß die Kirche für sich das Recht in Anspruch nehmen, in ihren Ordnungen für das geistliche Amt auf die Beachtung dieser Grenzen zu drängen und Grenzüberschreitungen entgegenzuwirken”.

Und wie ist das mit der Vermengung einer lebenslangen Dienst- und Treuepflicht als evangelischer Pfarrer einerseits und dem Amt des Bundespräsidenten andererseits?

Bundespräsident, kirchliches Amt und das Grundgesetz

Der Artikel 55 Grundgesetz (GG) benennt jene Tätigkeiten, Stellungen und Funktionen, die mit dem Amt eines Bundespräsidenten nicht kompatibel sind. Gewiss: An die Möglichkeit, dass einst ein ordinierter evangelischer Pfarrer das Amt eines Bundespräsidenten anstrebt – daran hatten die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1948/49 nicht gedacht. Aber ein Pfarrer, der auf Lebenszeit seinem Amt verpflichtet ist und so seine Ordinationsrechte stets ausüben kann, der dürfte wohl mit dem Amt des Bundespräsidenten unvereinbar sein, mögen auch Advokaten einen anderen Willen des Gesetzgebers aus dem Artikel 55 GG herauslesen wollen, an einem ändert dies alles nichts: Niemand kann zwei Herren dienen.

Das aber ist nicht alles: Auch der Artikel 137 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung (WRV) i. V. m. Artikel 140 GG stellt fest: „Es besteht keine Staatskirche“ und der Artikel 4 GG sichert „die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“. Anders ausgedrückt: Insbesondere schützt Artikel 4 GG in gleichem Maße die Freiheit derer, die sich zu einer religiösen oder nichtreligiösen Weltsicht bekennen. Und genau diese Freiheit aus Artikel 4 GG ist dann gefährdet, wenn der Bundespräsident, der Träger des höchsten Staatsamtes bereits bei Antritt desselben nicht frei, sondern bereits auf Lebenszeit einem religiösen Amt verpflichtet ist.

So ein kirchliches Amt ist also nicht irgendein Amt, denn: Gemäß Artikel 137 Abs. 3 WRV hat eine „Religionsgesellschaft“ das Recht, ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten, wenn auch innerhalb der Schranken der für sie – also nicht für alle – geltenden Gesetze. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. So kommt es, dass sich in Deutschland „Religionsgesellschaften“ dem Status eines Staates im Staate nähern. Dieser Missstand – er verletzt u. a. Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 3 GG – wurde im Zusammenhang mit der kirchlichen Behandlung eigener Fälle sexuellen Missbrauchs schmerzlich offenkundig. Auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht wird dieser Missstand deutlich, wenn beispielsweise einer im Dienste der Kirche stehenden Sekretärin ihr Arbeitsplatz gekündigt wird, weil sie gegen „kirchenrechtliche Loyalitätsobliegenheiten“ verstoßen hat. Die Sinnhaftigkeit solcher „Obliegenheiten“ darf ein Arbeitsgericht nicht prüfen.

Pfarrer als Bundespräsident: Konflikt mit Grundgesetz vorprogrammiert

Wie bekannt, ist der Letztunterzeichner eines neuen Gesetzes der Bundespräsident. So bestimmt es Artikel 82 Abs. 1 GG. In welchen Konflikt gerät ein Bundespräsident namens Joachim Gauck, wenn Gesetze verabschiedet werden, welche die Interessen nicht religiöser Bürger oder von Bürgern berühren, die einen Glauben anhängen, der nicht zu den christlichen gezählt wird? Was ist, wenn Gesetze verabschiedet werden, die nach Auffassung des Bundespräsidenten nicht den ethischen Vorstellungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs oder einfach nicht den Interessen der Evangelischen Kirche Deutschlands insgesamt entsprechen?
Joachim Gauck befände sich dann in einem Konflikt, vergleichbar mit einem Bundespräsidenten, der vor seinem Staatsamt bereits als Imam, also als islamischer, dem Koran verpflichteter Prediger tätig gewesen wäre.
Ein seriöser Ordinierter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs wäre als Bundespräsident geradezu zur Parteiigkeit in Sachen Weltanschauung, Religion und Ethik verpflichtet. Eine Kollision u. a. mit den Artikeln 4 und 140 aber auch mit Art. 55 GG (Unvereinbarkeiten) wäre unvermeidbar.

Unabhängig, unbefangen – kein Heiliger, keine Heilige

Was wollen die deutschen Bürger, auch wenn diese in ihrer überwiegenden Mehrheit – entgegen Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG – nicht „ihren“ Bundespräsidenten, bzw. ihre Bundespräsidentin wählen können? Wollen die deutschen Bürger einen Mann zum Bundespräsidenten, der auf Grund einer bestehenden, lebenslangen Dienst- und Treuepflicht nicht einmal ein Richteramt antreten könnte?
Auch müssen sich die Bürger fragen: Wäre die Begeisterung für einen Bundespräsidentschaftskandidaten genau so groß, wenn dieser kein ordinierter evangelischer Pfarrer, sondern ein dem Koran verpflichteter Imam wäre? Einen Bundespräsidenten, der seine private, religiöse Auffassung mit dem Amt vermengte, der hatte seine zweite Amtszeit vorzeitig beendet. Das war Horst Köhler(2). Den Nachfolger, der – als er noch Ministerpräsident war – obskure evangelikale Kreise(3) förderte, der hat noch nicht einmal eine erste Amtszeit beendet.

Die Mehrheit der Bürger will – so hofft der Autor – einen aus ihrer Mitte ins höchste Amt, die Kraft Ihrer Lebenserfahrung, ihrer Bildung und ihrer persönlichen Unabhängigkeit dieses nicht leichte Amt wahrnehmen kann und will. Die Bürger wollen keinen Heiligen, keinen, der noch nie einen Fehler gemacht hat, da man dann zu Recht vermuten darf, dass dieser nie wirklich Verantwortung getragen hat. Solche, die nur theoretische Verantwortungsträger waren – die gibt es zu Hauf. Ist die Bundesrepublik ein derart armseliges Land, dass ein wie vor skizzierter Bürger, bzw. eine solche Bürgerin nicht aufzutreiben ist?

Es ist an der Zeit, dass wir Bürger uns den Bundespräsidenten selbst wählen, damit das höchste Amt im Staate nicht den Ränken der Parteien und auch nicht von Interessenvertretern religiöser Gemeinschaften ausgesetzt wird. Dann erst können die Deutschen erst von „unserem“ Bundespräsident, von „unserer“ Bundespräsidentin reden. Dieser, bzw. diese kann uns Bürger und unser Land auch nach Außen vertreten.

Ein Beitrag von

Bert Steffens
Freier Philosoph
Andernach

Anmerkungen und Quellen:

(1) Siehe auch: „…mit sofortiger Wirkung! – Nur ein unabhängiger Kopf ins höchste Amt“; ZEIT Online, 06.06.2010

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter AKTUELL, Aufarbeitung der Gauckschen Aufarbeitung, Aufarbeitung der Rechtsbeugung des Stadtgerichtes Berlin, Aufarbeitung der STASI - Verbrechen, Aufarbeitung der Verbrechen der IM Ärzte durch die Bundesärztekammer, Ärzte Vollstrecker des MfS in U-Haften und StVE der DDR, § Folter in der DDR/ in STASI-haft, DDR ein Unrechtsstaat oder was !, Der Papst der Deutschen, Gauck Behörde, Gaucks VERDIENSTE in Deutschland, Generalbundesanwalt, GUTACHTEN zu Gauckbehörde 2007, Joachim Gauck & Kirche im Sozialismus, Joachim Gauk & STASI, Petition Gegen Gauck, Psychiatriemißbrauch durch IM Jürgen Rogge Leiter der Psychiatrie im HKH Meusdorf abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu Legenden wurden über Gauck zurechtgelegt, die Herkunft, die Rolle in der Kirche im Sozialismus , und auch seine Verdienste in der Gauck Behörde ausgeblendet und als Begünstigter des MfS wurde er zum 11.Bundespräsidenten trotz strikten Ablehnung der Kanzlerin, gewählt ! Almacht der Geheimdienste und des Axel-Springer-Verlages unter Beweis gestellt !

  1. Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
    Man lese nur Ausschlußgründe für Deutsche in die BRD aufgenommen zu werden, im BVfG und unter Einbürgerung von DDR_Bürgern! Hinreichender Verdacht, das die Vertriebenen durch die Genossen der DDR im Verwaltungsbereich noch Jahre alks hohe Beamte darin dann die Aufnahme von Deutschen behinderten, steht außer Frage! Wer illegal sich einen Staatsapparat unter den Nagel reißt ist so oder so ein Landesverräter! Darum geht man den Systemlingen nicht an den Kragen, weil es schon immer so war, das eine Krähe, der anderen Krähe kein Auge herraus hackt! Und siehe BRD GmbH, wer nicht im System mit läuft, der bekommt keine Unterstützung! Ich als Reichsdeutscher fordere daher die Besatzer auf, die Nachkriegsgeneration zu entschädigen! Glück, Auf, meine Heimat und wacht auf, bei dem, was dem Volk sehend geklaut wird!

  2. Hat dies auf lotharhschulte rebloggt.

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