Anlage 1:
Blatt 160 der Akte 551 Rh 218/15:
Verfahrensakte liegen hier nicht vor. Warum schickt man dann ersatzweise von BND-Dame Jutta Probst gezielt ausgesuchte Akte aus 10.501 Seiten die auf den Namen Adam Lauks im BV 001488/92Z durch Gaucks Leiter des Restarchiv des MfS, und Leiter des Mielkes Archiv – Oberst Becker der Behördenleitung vorgelegt wurde.
Blatt 161 der Akte 551 Rh 218/15:
Unter Auszug aus der Akte MfS AU 3455/83 ( aus dem 15 bändigen Operativ Vorgang Merkur ) sind 16 Blätter ausghesucht die mit meinem Untersuchungsvorgang nichts zu tun haben – meine Verhaftung ist am 19.5.1982. Die Akte gehören nicht zu meinewn Prozessakten.
2. Wenn man aus einer Akte die 37 Akten beinhaltet nur 24 Akten dem Landgericht Berlin unaufgefordert zeigt begeht man Urkundenunterdrückung die als Ziel hat den dritten Rehabilitierungsantrag zu verhindern. Hier ist der Beweis – Kopie der vollstän-digen Akte MfS AKK 14236/85.
MfS AKK 14236/85 – Da aus unserer Sicht kein operatives Interesse an L. besteht..
„Lauks hat am 18.5.1984 im zentralen Haftkrankenhaus Leipzig eine mehrseitige Hetzschrift angefertigt, in der er in verbrecherischer Weise die DDR und ihre Staatsorgane angreift und verleumdet.“
„Ich habe meine Zustimmung gegeben, diese Hetzschrift als Gegenstand weiterer strafrechtlicher bzw. disziplinärer Maßnahme zu machen.„…
Hier die „Hetzschrift“ – aus meiner Erzieherakte die in HKH Leipzig blieb nach meiner vor-Vorzeitiger Entlassung ( statt Ausweisung am 21.12.85 ) am 28./29.10.1985.
„An die Mörder“ zu 75% angelehnt an Tucholskis „Das böse Gewissen“ 1930 – das hatte IME „Georg Husfeldt nicht erkannt – seine Bildung und intelektueller Horizont reichte ni9cht aus, wie der des Pastor Joachim Gauck auch.
Warum unmittelbar nach dem Mauerfall 8000 DDR Ärzte sich in bden Westen abgesetzt hatten wird man aus der Akte des Dr. Jürgen Rogge nachvollziehen können.
IME „Georg Husfeldst“ durfte seine Akte und Akte seiner Opfer persönlich säubern
Blatt 161 der
Anlage 3
Gesprächsnotiz vom 22.06.2018 um 11:11 Uhr: Frau Schumann teilte mit, dass der Richter noch keine Zeit gefunden hatte zu entscheiden. Die Akte liegt im Entscheidungsfach ( und wartet auf die biologische lösung ?!? )
Am 30.01.2018 bei der Akteneinsicht im 12 Senat des Oberverwaltungsgerichtes habe ich festgestellt, dass die Prozessakte aus der ersten Instanz VG 1K 237.14 nicht mehr vorge-legt werden konnten, da sie einfach verschwunden sind?!? Und das jetzt Urkunden-unterdrückung oder Aktenmanipulation ist, müssen die unabhängigen Richter feststellen.
Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation bei der Akteneinsicht nach IFG 97/13Z bei der BStU – auf einmal lagen am OVG die Originalakten der AES 97/13Z ?!?
Der vergleich wird folgen.
BStU verarscht seit 2014 das Verwaltungsgericht und seit 2017 auch das OVG – Mein Begehr lautete festzustellen dass bei meiner Akteneinsicht 001488/92Z und bei den Wiederholungsanträgen 2003, 2007 und 2010 In der Gauck , Birthler und Jahn Behörde Akten massiv und systematisch unterdrückt, manipuliert und gefälscht wurden und werden und dass Gauck 1990 – 2000 Akten der Opfer systematisch durch die vereinigten Geheimdienste in seiner Behörde unterdrücken ließ sowohl die Täter als auch das MfS vor Entlarvung zu schützen.
Anlage 1: Urkundenunterdrückung, Aktenmanipulation bei der Akteneinsicht 97/13Z nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Jahre 2014. Beweise im Content:
Urkundenunterdrückung der BStU 2014 bei Akteneinsicht nach IFG
Im Rahmen der Vorbereitung der Berufung wurde heute am 8.6.17 in der Zeit 10 – 15 Uhr in der Kammer 12 die Akteneinsicht an den zwei Bänder vorliegenden BStU Akte durchgeführt.
Es wurde meinerseits festgestellt dass die Akte die ursprünglich am Verwaltungsgericht vollständig ausgetauscht wurden, ohne dass es darüber ein Vermerk gibt. Nach der ersten Auskunft der Geschäftsstelle hat es seitens der BStU keine Akteneinsicht gegeben. Auch in der vorliegenden Originalakte im Band 1 wurde das Fehlen von drei Seiten festgestellt(?) Die Akte ist für die Abholung des RA Lerche freigegeben.
Es wurde ein Abgleich der mir im Rahmen der Akteneinsicht nach dem Informations-freiheitsgesetz durch die Frau Bossack zugestellten Akte zu 97/13Z mit den vorliegenden Akte der BStU Blatt für Blatt vollzogen. Dabei ist festgestellt worden dass auch dabei Urkundenunterdrückung in der BStU stattgefunden hatte und damit ist nicht nur der Austausch bzw. das Auffüllen von Seiten 1-35 aus der ersten Akteneinsicht des eines Betroffenen im 001488/92Z gemeint, sondern auch die Unterdrückung der 132 Seiten im Band II. Genaue Auflistung der festgestellten Urkundenunterdrückungen und Aktenmanipulationen wird dem Oberverwaltungsgericht durch meinen RA angezeigt.
Es wurden keine Kopien beantragt und keine Kopien gefertigt.
Hintergrund des Prozesses VG 1 K 237.14 Machenschaften, Leugnen, Lug und Betrug durch Urkundenunterdrückung, Aktenmanipulation und Aktenfälschung der Gauck´s Behörde , sowie die gezielte falsche Herausgabe von Gutachten oder Mitteilungen und Stellungnahmen der Behörde und Denunziation von Opfern des MfS gegenüber der neuen, gesamtdeutschen Justiz war eine erpresste Bedingung des MfS vom 18.9.1990 für die künftige Wiedervereinigung. Spätestens bei der Unterzeichnung der Geheimen Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag war die Verbrüderung der Geheimdienste der DDR und der BRD vollzogen. Niemand im Westen und niemand im Osten wollte die Vereinigung -, bzw. die Übernahme und Auflösung der DDR, außer einer kleinen Gruppe Menscvhenrechtler um Martin Gutzeit!
Nach dem Ende des 2. WK hatte STASI in der DDR entschieden wer unter der NSDAP NAZI war und wer nicht und wer in Dienste des MfS sofort eintreten darf unter Erlass seiner Verbrechen. Nach der „Wende“ sind wieder die in der Gauck Behörde verbrüderten Geheimdienstler und verdiente Aktivisten der Diktatur vollstreckender Organe und SED die, die durch die neudeutsche Justiz entscheiden wer Opfer war und wer nicht, bzw. wer als ehemalige Täter des MfS in Opfer umlegendiert wird.
DAS liegt in diesem Verwaltungsrechtsstreit jetzt vor de 12.Kammer der 2. ten Instanz in der kleinen DDR, am OVG Berlin Brandenburg. Die Medien und Presse sind wieder eingeladen .. um wieder, durch Abwesenheit zu glänzen!? – weil nicht berichtet werden soll über etwas, was nicht sein darf oder durfte, nach dem Motto ES KANN NICHT SEIN WAS NICHT SEIN DARF.
Darin sind sie spätestens seit der Verlesung der Verteidigung beim Jahrhundertern-prozess in Den Haag geübt – keiner wollte durch seinen Bericht sich die Kariere versauen. Sie verstummten mangels an Vorgaben aus der Politik, sogar von alleine, alle wie auf ein Kommando, weil der Westen, Deutschland als Hauptakteur, und die ganze Weltöffentlichkeit DIE WAHRHEIT über die Zerstörung Jugoslawiens nicht an die Deutsche und nicht an die Weltöffentlichkeit getragen werden sollte.
Das ist so üblich bei allen politischen Prozessen, das war so üblich in meinem Prozess am Stadtbezirksgericht Berlin – Mitte 26.4.1983 und das wird auch so sein am OVG Berlin Brandenburg.- WETTEN?!?
Der junge Richter auf Probe konnte das nicht sehen was der Blinde auf den ersten Blick sieht… weisungsgerecht. Es war ein politischer Prozess. In Sache war der Prozess dem Prozess Gysi gegen Joachim Gauck fast identisch. Auch hier ging es um die mehrfache
Denunziation der Gauck und Jahn Behörde den Staatsanwaltschaft II und dem LAGeSo. Das Urteil wird uns schriftlich zugestellt.
Freie Deutsche Presse und Medien glänzten durch die Abbwesenheit – Im Osten und im Westen Deutschlands nichts Neues!
…. und das ist nicht seit gestern so ! Das hat uns die Wiedervereinigung und Verbrüderung der Deutschen Geheimdienste und der Deutsch Justiz 1990 gebracht. VAE VICTIS!
Nach drei Jahren… Termin, gegen meinen Willen – mit Einzelrichter. Die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung ; Zuarbeit für Geschichtsforschung,Presse und Medien und die Private Akteneinsicht bei der Gauck -. Birthler – Jahnbehörde war ein großer Lug und Betrug, eine ABM -Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die verbrüderten Geheimdienste und Aktivisten der sozialistischen Arbeit des Angst- und Gewaltherschaft Systems der DDR … um bis jetzt 2,5 Milliarden Euro kassieren zu können. Gerechtigkeit wurde von Joachim Gauck in unzähligen Fällen durch seine Urkundenunterdrückung und IM Tätigkeit verhindert.
Beschwerde des Klägers Adam Lauks – eines Folteropfer der Staatssicherheit der DDR gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe hat kein Erfolg. Die Annahme des Verwaltungsgerichtes, dass die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des §$ 166 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 ZPO biete, ist auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens nicht zu beanstanden.
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Die Stellungnahme der Person meines Vertrauens – vom Landesbeauftragten für die UNterlagen der STASI – Dr. Klaus Bästlein auf das Schreiben der Beklagten vom 30.06.2016
WAS BIS JETZT GESCHAH:Gegen die Urkundenunterdrückung,Aktenmanipulation, Aktenfälschung und Herausgabe falscher Mitteilungen der BStU 1990 – 2016
Dank an den Dr. Bästlein-Dank an den Landesbeauftragten des ungesühnten Folteropfers.
Für wie blöd und dumm muss die adelige, blaublütige von Stockhausen die Berichterstatter und Richter des Verwaltungsgerichtes und Oberverwaltungsgerichtes halten um diesen Brief rausziuschicken!??
Kann sich die Juristin der Bundesstrafverfolgungsbehörde wirklich nicht vorstellen, dass die Person meines Vertrauens, die, mir im Rahmen der Akteneinsicht nach IFG 2014 vorgelegte Akte, selbstverständlich gründlich durchgesehen hatte!? Bei dem Begehr zu dieser Akteneinsicht des Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgerichtes geht eigentlich erstrangig um die Einsicht in die Akte die die BStU als Akteneinsicht nach IFG vorgelegt hatte mit nachweislich manipulierten Akten : 1-36 im Behördenvorgang der ersten persönlichen Akteneinsicht BV 001488/92Z – Weitere Manipulationen sind inwändig in der überstellten IFG Akte beweisbar-unübersehbar.
Im dritten Absatz des Schreibens der adeligen Juristin von Stockhausen steht:
Vorliegend geht es um eine Eisichtnahme in die Gerichtsvorgänge sowie die bei Gericht vorliegenden Brhördenvorgänge der Beklagten, wobei letztere Informationen aus MfS-Unterlagen enthalten. Diese Vorhänge wurden vom Kläger selbst bereits wiederholt eingesehen und auch im Rahmen eines IFG-Antrags zugänglich gemacht.“
Durch Gauck unterdrückten Beweise für schwere Körperverletzung nach § 116 StGB der DDR im Jahre 1994
Die Beklagte versucht die beiden Gerichte in die Irre zu führen und legt dem Gericht nur die manipulierten Unterlagen der Akteneinsicht nach IFG und versucht damit die mit der Ersten Akteneinsicht des Betroffenen nach Antrag vom 7.12.1991 gleichzusetzen. Der Rechtstreit am Verwaltungsgericht geht um die Aktenmanipulation, Aktenfälschung, Aktenunterdrückung und Herausgabe einer Falschen Mitteilung der Gauck Behörde am 5.7.1994 ( BN 000247/94Z ) auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin und einer weiteren am 20.6.2012 ( BV 007540/12Z ) auf das Ersuchen des LAGeSo und 2013 in insgesamt drei Behördenvorgängen der Beklagten, sowie um die Nichtherausgabe der Akte nach dem Wiederholungsantrag aus 2010 – 10501 Seite liegt seit 2011 in der Behörde vor und die Akteneinsicht wird verweigert.!?
Da sich in der Akte des Adam Lauks Beweise und Anhaltspunkte für Straftaten gegen das Leben und Verletzungen von Menschenrechten nachweislich befinden, ist die Herausgabe des kompletten Aktenbestandes unerlässlich, was in unserem Beweisantrag deutlich verlangt wird. Akte sind dem erkennenden Gericht vollständig und im Original zu überge-ben – ungeschwärzt. Auch sonst wären die ungeschwärzt zur Akteneinsicht vorzulegen. Schutz der Drittpersonen ist bei Straftaten gegen das Leben der vollständigen Aufklärung untergeordnet.
Dass es der Beklagten widerstrebt die Akteneinsicht einem Experten zu gewähren ist für mich nachvollziehbar.
Dass die von Stockhausen versucht den beiden Gerichten vorzuschreiben wie sie den Antrag auf die Akteneinsicht der Person meines Vertrauens zu händeln hat, finde ich persönlich für große Anmaßung. Es kann sein, dass die Beklagte sich der Unterstützung aus der Politik( aus dem Kabinett Merkel´s ) besonders nach der Tagung des Kabinetts in Meseberg am 25.5.16 sicher fühlt geht aus ihren bZeilen hervor.
Das erpresste Status Quo und Beschluss der Kanzlerin über die Wiederintronisierung des ehemaligen freiwilligen Bereitschaftspolizisten Roland Jahns spricht eine deutliche sprache zumal das Ganze auf Erpressung der Kanzlerin/Schäuble -CDU des Gabriel/Nahles -SPD entstammt und auch die Handhabe des Generalbundesanwalts Runge und der Staatsanwaltschaft II -OsTaA Nielsen im nachhinein erklärbar macht, sowie die unterdrückung der Petitionen vom 2.4.13 und 13.2.15 trotzdem die durch den Bundestagspräsidenten Dr. Lammert dem Petitionsausschuss der SED – Kersten Steinke zugeleitet wurde.
„Gegen die Akteneinsicht im Beistand des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bestehen keine Bedenken ( § 12 Abs.1 Satz 4 StUG )“ … die von Stockhausen hat hoffentlich dazugelernt!? Siehe zuvorderst!
Nach dem am 14.6.2016 durch den Richter Fieting die terminirte Akteneinsicht ausgebremst wurde – die Akteneinsicht wurde einer Person meines Vertrauens verwehrt.(?) Kam die Übernahme der Sache durch den 12.Senat des OVG 12 M 49.16 (!??)
Aktueller Stand der schriftlichen Vorverhandlung: auch als PDF:
Weitere Beweise als Anlage:
Und wiederum die PKH für die Verwaltungsrechtstreitigkeit VG 1 K 138.15 FOLTER in der StVE Rummelsburg in den 80 gern wurde eingewilligt !??
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Es bewegt sich doch…!? aber ganz langsam !
AKTUELL – Meine letzte Ergänzung des Klägers vom 28.04.2015 -persönlich übergeben:
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Klicke, um auf Stasi-in-bstu.pdf zuzugreifen
AKTUELL – LIVE VG 1 K 237.14: 01.02.15 Notthing to hide – and notthing to loose !- Ich habe nichts mehr zu verlieren, aber auch nichts mehr zu verbergen !?
caption id=“attachment_45462″ align=“alignnone“ width=“660″] Gegen die Urkundenunterdrückung durch Joachim Gauck und Roland Jahn – Unterdrückung der Beweise und WAHRHEIT über die Folter in der DDR .
Kämpferin für Rechte der Heimkinder Conny Kurz begrüßte mich als alten Bekannten.[/caption]
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Die Antwort der BStU auf meine 21 Seitige Stellungnahme vom 22.11.2014 auf die Klageerwiderung der Beklagten vom 16.10.14 . Die Juristische Abteilung der BStU Behörde und ihr bestes Pferd im Stall von Stockhausen legte sich wieder ins Zeug um von der Aktenmanipulation mit vielen Buchstaben vorzugehen. Die von Stockhausen bringt die Behördenvorgänge durcheinander damit man das System der Aktenmanipulation die mit dem Erlass Falscher Mitteilung der Behörde endet in vier Behördenvorgängen nicht erkennt. Die Behauptungen der juristischen Abteilung weise ich wie dargelegt insgesamt zurück. Meiner Forderung an den Leiter des BStU Roland Jahn die Mitteilungen der Behörden aufzuheben ist man nicht nachgekommen und die juristische Abteilung erwähnt den Antrag nicht mit einer Silbe.
Das Lügenimperium – Gauck/Jahn Behörde schlägt zurück und entschuldigt sich beim Folteropfer für Versehen im BV 007540/12Z ! – Adelige Juristin von Stockhausen unterschreibt Im Auftrag des ehem. Bereitschaftspolizisten Roland Jahn, die Ergänzung Ihrer Klageerwiderung.
Die Stellungnahme kommt sogleich – die nscheint mich für verdummt zu halten und das Verwaltung Gericht Berlin auch gleich mit; sie traut uns allen, und der Deutschen Nation nicht zu, das zu sehen was auch ein Blinder auf den ersten Blick sieht – systematische Urkundenunterdeückung und Aktenmanipulation, teilweise mit gefälschten Aktensegmenten unbekannter Herkunft und zwar in allen BV die sie hätte einleiten müssen im Rahmen der persönlichen Akteneinsicht 1991 und Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung in weiteren zwei Behördenvorgängen zur Klärung des Schicksals des Folteropfers Adam Lauks. Die Stellungnahme wird geschrieben – WAHRHEIT UND NICHTS ALS DIE WAHRHEIT.
Zu Seite 1:
Zitat: In seinen Schriftsätzen führt der Kläger aus, die zu seiner Person gestellten Ersuchen ( Polizeipräsident in Berlin ZERV v. 20. Dezember 1993, Beh.-Vg. 247/94,; LAGeSo Berlin v. 20. Februar 2012, Beh.-Vg. 7540/12Z seien nicht ordnungsgemäß bearbeitet und den ersuchenden stellen nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt worden.
…ist so nicht richtig, zielgerichtet und verschleiernd und verwirrend dargestellt versucht die Bekagte die Verwaltungsstreitsache zu zerschießen und zu zerwässern damit man das System in der „Zuarbeit zur juristischen und verwaltungsrechtlichen Aufarbeitung “ nicht erkennt. Deshalb springt die blaublutige Juristin von einem Behörden Vorgang zum anderen.
Als Zweck der Auskunft gab ich an: Zur Rehabilitierung und Zur Aufklärung des Schicksals.
Die Aktenmanipulation beginnt schon im meiner ersten privaten Akteneinsicht. Mein persönliches Schreiben an den Pastor Joachim Gauck vom 7.12.1991 erhält am 8 Januar 1992 den Engangsstempel – DV- erfaßt und Tgb.Nr.1488/92Z. Das heißt ein Behördenvorgang wurde bereits vor dem ordentlichen Antrag auf Akteneinsicht eröffnet, den ich erst nach der freundlichen Belehrung und Anraten des Direktor Dr.Geiger am 29.1.1992 gestellt hatte. Es ist anzunehmen dass zwischen 7.12.1991 und dem 8. Januar 1992 im Rahmen des Behördenvorgangs die Identitet vom Adam Lauks überprüft wurde, dass man überprüft hatte ob rechtliche Bedingungen für eine Akteneinsicht gegeben sind, dass man Karteikarte F 16 gefunden hatte, dass man auf das Formblatt IIIa ausgefüllt gehabt hatte. Zweifelsohne hatte Leiter bzw.der Direktor des Sonderbeauftragten der Bundesregierung die Recherche mit Vermerk EILT einleiten lassen. das Fehlen der Seiten 1.-36 im Band I des Behördenvorgangs ist der erste Anhaltspunkt und starker Verdacht auf Aktenmanipulation. Auch in ihren heutigen schriftlichen Auslassungen konnte die Beklagte das Fehlen bzw. den Verbleib der 35 Seiten des BV 001488/92Z erklären. Hinzu kommt noch dass die Herkunft der Seiten 37,38 und 39 ( einer Epikrise 37) und zwei gefällschten und aus einem Befund der Charite herausgetrennte Teilbefunde) ohne Paginierung, das heißt von der AR3 nicht erfasst – weil nicht vorhanden – was zur Annahme und starkem Verdacht führt dass die drei Seiten zu einem weitaus späteren Zeitpunkt hinzugefügt wurden. Es sind Teile aus meiner Gesundheitsakte die bei der STASI-Akte angeblich nicht angefunden wurde !? Trotz meines schriftlichen Anschreibens an BStU Frau Bossack und Herrn Booth konnte die Anwesenheit der drei blätter nicht geklärt werden !?
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WARUM haben das die Gauck – Birthler – Jahn Behörde nicht der Justiz zugearbeitet (1991) und nicht der Presse und Medien zugängig gemacht !??? _ Weil DIE ZUARBEITUNG ZUR JURISTISCHEN AUFARBEITUNG eine Farce, Vergauckelung zum Zwecke der Verdu-mmung des Deutschen Volkes war und immer noch ist.
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Schriftliches Vorfehrfahren – LIVE: Editierung der Beweise/Anllagen
GAUCK – Birthler – Jahn Behörde schickte am 16.Okt. 2014 KLAGEERWIDERUNG und übersandte zwei Abschriften davon an das Verwaltungsgericht Berlin, worauf man bitte schön, binnen vier Wochen Stellung nehmen möge.
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In der Verwaltungsstreitsache
Adam Lauks ./.Bundesrepublik Deutschland
-Az. VG 1 K 237.14-
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Unter 76/14V legt die Wessi – Juristin von Stockhausen vom blauen Blute los.
Weil es ein offenes Verfahren ist – Stellungnahme FERTIG in der Verlängerung!
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Audiatur et altera pars !
Stellungnahme des ungesühnten Folteropfer der STAZIS auf die Klageerwiderung der Beklagten und ihrem Antrag an das VG auf die Abweisung der Klage
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Seite 1
Anlagen:A1; A2; A3; A4; A4a; A4b
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Anlage 1
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Anlage 2
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Anlage 2
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Anlage 2
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Anlage 2
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Anlage 3
Warum nicht gleich beim BStU und Herrn Jahn die gewünschte (falsche ) Mitteilung der Behörde anfordern !?? Warum der Gang über den formellen Brötchengeber des BStU wenn…“Inhaltlich ist der Stellungnahme des BStU nichts hinzuzufügen. Das gilt umso mehr, als der BStU nach § 35 Abs. 5 Satz 2 und Satz 3 StUG in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ( und unkontrollierbar) ist und damit der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien insoweit keine Fachaufsicht ausübt.
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Anlage 4
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Anlage 4a
Der Verschleierung und Unterdrückung der Petitionen des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe erster Akt.
Der Verschleierung und Unterdrückung der Petitionen des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zweiter Akt.
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Anlage 4b
Der Verschleierung und Unterdrückung der Petitionen des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe – Comedia e finita – meinte der Oberamtsrat Wolfgang Dierig!
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Die Verschleierung der Unterdrückung der Petition des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gipfelt in diesr abgeforderten-bestellten Stellungnahme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 25.Oktober 2013
Die Vorwürfe und Behauptungen des Herrn Lauks sind nicht zutreffend und werden entschieden zurückgewiesen. Zu dem betreffenden Ersuchen ( des Polizeipräsidenten in Berlin, vom 20.12.1993 – Siehe Anlage 6 -Behördenvorgang des Sonderbeauftragten 000247/94Z -A.L.) und den einzelnen Anträgen ( welchen !??-A.L.) des Herrn Lauks kann ich Folgendes Mitteilen:
Dass auch diese, nun zum dritten Mal einer Behörde/Amt vorgetragene Falschbehauptung in der Mitteilung des BStU an BKM, indirekt an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages,aus der absichtlichen Aktenunterdrückung und Aktenmanipulation in den Vorgängen aufgeht ist der Gegenstand meiner Niederschrift vom 22.8.2014 -meiner Feststellungsklage am Verwaltungsgericht Berlin VG 1 K 237/14.
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Anlage 6
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Die erste gesetzliche Aufgabe für die Gauck Behörde gegründet wurde war: Die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts, Menschenrechtsverletzungen und mittleren und schweren Verbrechen der DDR-Sicherheitsorgane – HIER hat die Gauck Behörde nicht kläglich versagt sondern Urkunden unterdrückt um die Täter und MfS zu schützen. Am 6.Januar 1994 schickte die Gauck Behörde dem Polizeipräsidenten die Eingansbestätigung seines obigen Ersuchens und teilte ihm die dem Behördenvorgang zugewiesene Tagebuchnummer 000247/94Z mit. Diese übliche Mitteilung befindet sich in der Ermittlungsakte 76 Js 1792/93 aber nicht im eigenen BV 000247/94Z im BStU (!??) Auch eine Mitteilung an mich über die Herausgabe einer Mitteilung der Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin ist nicht- wie üblich – ergangen (!??)
Die MfS Akten MfS AKK 141236/85 und MfS HA VII/8 ZMA Nr. 462/84 und für die Weiterführung der Strafverfolgung wichtigste Akte MfS HAVII/8 ZMA Nr.577/85 ( Siehe Anlage 22 – Akte Nr.577/85 ) wurden unterdrückt und hebelten damit das Ermittlungsverfahren aus, verhinderten die weitere Strafverfolgung völlig, um Täter zu schützen.
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Das die Akte 577/85 von der Karteikarte im Behördenvorgang 001488/92 nicht erschlossen und mir bei meiner ersten Akteneinsicht 1993 nicht vorgelegt werden konntem sein, wage ich zu bezweifeln. Aber das die Aktenmappe spätestens am 11.4.94 erschlossen war, beweisen die Akte der Behörde deutlich.
Anlage 22
Die Akte MfS HAVII/8 ZMA Nr.577/85 wurde 1994 auf Ersuchen des Polizeipräsidenten unterdrückt und auch 20 Jahre später au Anfrage des LAGeSo.
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Anlage 22
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Anlage 22
Was veranlasst:
Befragung
Vorlage Staatsanwalt fürStrafvollzugsaufsicht SG( Strafgefangener ) Lauks Noteinweisung HKH Leipzig
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Anlage 22
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Anlage 22
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Anlage 5a
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Absatz 1:
„Im Zusammenhang mit Antrag von Herrn Lauks nach dem VwRehaG baten Sie um Hinweise auf eine politische Verfolgung während seiner Inhaftierung in der DDR sowie auf mögliche Ausschließungsgründe. ( Zusammenarbeit mit dem MfS ist unter Ausschließungsgrund gemeint – A.L.)
Absatz 2:
Anlage 24: Dies ist die Seite 17 aus diesem- Behördenvorgang 007540/LAGeSo – eine primäre Quälle – Akte des MfS die in diesem Bericht nicht gewertet bzw. zitiert wird. WARUM?
Weil die Unterzeichnerin Büchler die Mitteilung der Behörde gar nicht verfasst hatte, sondern nach dem Szti Urteilend ein MfS-Insider, dem andere Unterlagen vorlagen !Der hätte diese Akte bestimmt nicht übersehen können.
“ Herr Lauks wurde als Repräsentant der jugoslawischen Staatsbank im im Jahr 1982 in der DDR wegen Zoll- und Deviesenvergehens zu sieben Jahren Freiheitsentzug und 50.000 M Gegenwertzahlung verurteilt.“ ( Ich war als Kurierfahrer am nichtgenehmigten ambulanten Handel mit Quarzuhren westlicher Prägung vom März 1981 – 17.November 1981 beteiligt – was unter Strafbestand einer Wirtschaftsdiversion gehört, wie das mir mein Zwangsstrafverteidiger Dr. Friedrich Wolff nach der Zurkenntnisnahme mitgeteilt hatte: „Herr Lauks, sie können zufrieden sein, dass man Sie nicht wegen Wirtschaftsdiversion verurteilen will-dort hätte auf Sie womöglich Todesstrafe als Höächststrafe gewartet“ – A.L. – da war schon in der Hauptverhandlung im April 1983 am Stadtgericht Berlin-DDR Rechtsbeugung geschehen … zu meinen Gunsten !?) „Das Verfahren wurde nach anfänglichen Ermittlungen durch das MfS ( Zoll-und Devisenvergehen !??) an die Zollverwaltung übergeben.“ DAS ist die Schlüssellüge in dieser Falschen Mitteilung der Jahn Behörde ( BStU) !!! Der Verfasser des Schreibens weiß es ganz genau dass durch diese Falschbehauptung – Verdrehung der politische Charakter dem Operativ Vorgang „Merkur“ abgesprochen wird. Denn das Intellekt und Wissen der Unterzeichnerin reicht nicht aus zu wissen, dass Ermittlungsverfahren die MfS führt eindeutig als politische Verfolgung darstellen. ( So Historikerin Mechthild Günther von der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen im Jahre 2006.) Damit war schon die Ablehnungdes LAGeSo beschlossene Sache.
Absatz 43.
„In den Spechern des BStU wurden zu Herrn Lauks zum angefragten Sachverhalt lediglich zusammenfassewnde Berichte der MfS – Hauptabteilung XVIII und spätere Informationen der HA XXII aufgefunden.“ ( Ich wurde von der MfS HA XVIII erfast – Sicherung der Volkswirtschaft vor Wirtschaftsdiversionen) und später, nach der Haft in Freiheit 1987 – anderthalbjahre nach der vorzeitigen Entlassung in die CSSR von der MfS HA XXII ( Terrorabwehr )neu erfsst, wegen eines Interviews in der Studentenzeitschrift MLADINA in Ljubljana. Der Verfasser benennt natürlich nicht die Aktenmappe MfS AKK 14236/85 als Quelle, die 38 Seiten stark ist, und die bis heute mir nie vollständig zur Einsicht vorgelegt wurde- vier fehlende Seiten wurden von Herrn Both vor geraumer Zeit angefordert -ohne Reaktion – A.L.)
„Einem Hinweis der HA XVIII zufolge hat Herr Lauks am 18.5.1984 “ EINE MEHRSEITIGE HETZSCHRIFT“ verfasst, worin er in „VERBRECHERISCHER WEISE“ Angehörige des Strafvollzugs und die DDR verunglimpfte. Daraufhin sollten Strafrechtliche ( nach den §§ 220 und 139 ) sowie disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden.Die betreffende Entscheidung soll ein Staatsanwalt getroffen haben (Anlage 1). Nach einem Karteivermerk wurden keine Strafrechtlichen Maßnahmen ergriffen (Anlage 2 ) Nähere Angaben dazu fehlen. / Die Anlage 3 wird nicht erwähnt A.L./
Ein operativer Vorgang dazu wurde nicht aufgefunden.“ …/ ist auch eine kardinale Lüge. Operativer Vorgang der Verfolgung in Haft und in Haftkranhenhaus Leipzig ist in der unterdrücktem Band: MfS VII/8 ZMA Nr.462/84- A.L./
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Am 27.11.2014 hat die Sachbearbeiterin Frau Bibow abermals ihre Zusage wiederholt im zweiten Nachgang die Komplette Akte MfS AKK 14236/85 und MfS VII/8 ZMA Nr. 462/84 dem LaGeSo zuzusenden. Die Akte auch mir in Kopie zuzusenden lehnte Sie ab. Ich hoffe dass ich eine Mitteilung erhalten werde über die Zusendung der Akte und erwarte die Erwartung von Roland Jahn auf meinen Antrag auf die Aufhebung der Falschen Mitteilung der Behörde vom 20.6.2012 an das LAGeSo sowie Aufhebung der Falschen Behördenmitteilung an den Polizeipräsidenten in Berlin vom 5.7.1994 und Zusendung der drei damals unterdrückten Aktenmappen in die Staatsanwaltschaft II zum Vorgag 76 Js 1792/93.
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Der erste Satz auf der zweiten Seite macht diese Mitteilung der Jahn Behörde als Mitteilung des BStU mit falschen Tatsachenbehautungen, und zum angeforderten Zweck unbrauchbar:
“ Nach Sekundärquellen hat Herr Lauks in der StVE zeitweise Nahrung verweigert. Er wurde aus gesundheitlichen Gründen (!??) am 28.10.1985 vorzeitig aus der Haft entlassen und am 02.12.1985 nach Jugoslawien ( damals SFRJ ) ausgewiesen. – das heißt ich war vorzeitig aus der Haft (in die DDR ) entlassen !??
Wieder wird bei der vorliegenden Primärquellen Sekunderquelle angezapft ( IM Berichte oder Vermerke ), was wiederum ein Beweis dafür ist, dass Frau Büchler diese Mitteilung womöglich bereits vorgeschrieben nur zum Abtippen bekommen hatte, aber keinesfalls sie selbst die verfasst hatte.
Anlage 25 – Seiten 31,32 und 33 – in diesem BV 007540/12Z enttarnen die Lüge:
Auch der zweite Absatz entspricht nicht ganz der Wahrheit:
„Das MfS wertete auch zielgerichtet Zeitungen und Zeitschriften anderer Länder aus. So fanden sich Hinweise darauf, dass Herr Lauks z. T. detailliert über Misshandlungen während seine Haftzeit in der DDR im „Spiegel „(Verleumdung !) im „Stern“ ( Lüge !) und in der jugoslawischen „Mladina“ (1987) berichtete bzw. von Journalisten interviewt wurde, die seine Erlebnisse veröffentlichten.“
Die Wahrheit ist: Ich gab ein fast ganztägiges Interview dem Leiter der damaligen SPIEGEL – Vertretung in Berlin DDR, Herrn Ullrich Schwarz im April 1986, dazu kam Herr Schwarz nach Villingen im Schwarzwald.und dem Jurnalisten der slowenischen Studentenzeitschrift „Mladina“ im Januar 1987 in Ljubljana. Auch diese Aussage ist dahergeholt und tendentiös, und wurde mit keinen Akten oder Vermerken belegt. Deshalb rücke ich das zurecht.
Beiden Zeitschriften berichtete ich tatsächlich ausführlich und detailliert auch über die Haftbedingungen, Folter und Misshandlungen von Gefangenen und unzureichenden und menschenunwürdigen medizinischen Betreuung in den U-Haften und Strafvollzugseinrichtungenm und sogar Experimenten und Zwanbgspsychiatrisierungen im Haftkrankenhaus
Leipzig Meusdorf und speziwellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim. Wer detailliert über die WAHRHEIT und das Erlebte berichtet hatte war „Mladina“. Der berühmte Redalkteur des SPIEGELS brachte den unautorisierten Artikel Das Geld im Vorderrad und erhielt dafür Lob vom MfS(!?) Ich wurde nicht mal über das Erscheinen des Artikels benachrichtigt, noch wurde mir ein Exemplar zugesandt, zumal ich es ohne Honorar tat. Ein Artikel im Stern ist nicht erschienen, nicht als Interview mit mir.
WAHRHEIT UND NICHTS ALS DIE WAHRHEIT Artikel vom Spiegel und Einschätzung der Arbeit des Möchtegern investigativen Journalisten des SPIEGELS ist hier:
Ich habe niemals eine einzige Quarzuhr über die Grenze in die DDR verbracht und hatte auch nie DDR Geld ausser Lande verbracht. Mit diesem rufmörderischen Artikel wurde ich zum Schmuggler gemacht, für die nächsten 30 Jahren. Der Leser wird vergeblich beim SPIEGEL nach „dass Herr Lauks z. T. detailliert über Misshandlungen während seine Haftzeit in der DDR im „Spiegel “ suchen. Aus „politisch operativen Gründen“ verschwieg der SPIEGEL die Folter,Misshandlungen, Ärztepfusch, Übergriffe der IMS Ärzte um den gut florierenden Menschenhandel nicht zu gefährden. Der Spiegel war von den Geheimdiensten erpressbar, vom BND oder von STASI !?- Wer weiß ! Um den Unterschied zwischen dem wahren investigativem Journalismuss und einer Tratschzeitschroift zu sehen bleibt dem Leser überlassen, nur draufzuklicken aud den Link hinter dem Lob für den SPIEGEL.
Das Lob den SPIEGEL erhielt, womöglich für diesen durch die STASI autorisierten Artikel erhalten hatte, bezieht sich auch darauf das Ullrich Schwarz über eigentlich einer der größten Wirtschaftsdiwersion gegen den Aussenhandel der DDR in Millardenhöhe nicht berichtet hatte. Hette er wahren investigativen Journalismus betrieben, hätte er den DDR Bürgern die Wahrheit über den Aussenhandel der STASI zum Wohle des Volkes präsentiert. Nicht so sensationell wäre es gewesen wenn SPIEGEL den Deutschen die Produktpiraterie der STASI aufgedeckt hätte im Zusammenhang mit den Uhren die er tendentiös neben dem „Schmuggler“ abgebildet hate. Sensationell wäre es gewesen, wenn er berichtet hätte, dass die Billiguhren, die aus Hong Kong und Singapur – dort zum Einkaufspreis von 2,5 US$ bis 3US$ in großer Stückzahl gekauft – die im nichtgenehmigten ambulanten Handel in der DDR angeboten wurden als Konkurenz für Qualitäötsquarzuhren aus Ruhla, eigentlich die gleichwertigen Modeartikel waren.Die STASI aus dem DDR Aussenhandel kaufte dort auch zu hunderttausenden Stück, ließ die Uhren im microelectronicwerk in Erfurt und Dresden „umtaufen“ und bot die in DDR Läden zu 550 für Frauen- und 600 M DDR für eine Herrenuhr aus Ruhla. Die Frage wer zum Wohle des Volkes dann die Uhren vertrieben hatte bleibt zu beantworten. Diese „Abschöpfung“ der Kaufkraft der Werktätigen der DDR als verbrecherishen Wucher zu bezeichnen, würde sich der SPIEGEL niemals aufzudecken wagen. Dadurch wäre die Larve von der verbrecherischen Organisation kräftig verrutscht gewesen. Ich wage zu spekullieren dass dieser Artikel tatsächlich erst von den bereits längst zusammengewachsennen Geheimdiensten lektoriert und freigegeben werden musste.
Feiger staatlich kontrollierter Journalismus des SPIEGELS 1986 – zum Schutz der STASI !!?
adamlauks.com/2011/11/29/spiegel-hatte-die-ganze-wahrheit-uber-die-ereignisse-und-folter-in-der-ddr-haft-mladina-aus-ljubljana-druckte-deie-wahrheit-gnadenlos-man-sehe-sich-an-w3as-investigativer-journalismus-heisst/
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Hier werde ich jetzt Die falsche Mitteilung der Gauck Behörde editieren. zu der ich im Verlauf Stellung nehmen werde, damit die Leser den Schreibstil eines STASI-offiziers sich verinnerlichen können, um zu vergleichen, wenn ihr Ähnliches in heutigen Schreiben aus den Amtstuben zu lesen bekommt ! (lol)
Die Stellungnahme läuft – solange ihr diesen Satz lesen könnt. Prozessbeobachter und Monitoring aus dem Ausland und Innland ist erwünscht. Der Verdummung und der Vergauckelung des Deutschen Volkes im Bezug auf BStU oder Gauck – Jahn Behörde muss gestoppt werden. Die Akte gehörte längst ins Bundesarchiv, die Lügenfabrick verplombt!!!
Seit 1993 konnten Gauck´s, Birthler´s und Jahns Geheimdienstler und „Aufarbeiter “ auf dieser Karteikarte nicht ausmachen dass es sich (oben rechts) bei 422/84 und 577/85 um die Signaturen der zu Adam Lauks angelegten handelt, obwohl auf der Rückseite der Inhalt schon angegeben wurde!??? Davon wollen sie in diesem Prozess zur Feststellung der Aktenmanipulation, Aktenfälschung, „Akten Neuerfassung“ und Abgabe falscher Mitteilungen der Behörde, das Verwaltungsgericht Berlin überzeugen.
Es geht um die Aufarbeitung des DDR Unrechts, bzw Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und Verbrechen der STASI, der NVA und Sicherheitsorgane, der STASI-Justiz und ihrer Exekutive.
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Auf die Anfrage des LAGeSo – anstatt Aktenmappen MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/84 und MfS HA VII/8 Nr. 577/85 mit Beweisen für politisch – operative Verfolgung in Haft und sonst, und schwere Körperverletzung, schickte BStU am 20.6.12 diese Karteikarte und zweiseitige falsche Mitteilung der Behörde. LAGeSo fragte nicht mal nach : Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung der Folter, Übergriffe der -IMS Ärzte und Folgeschäden wurde abgelehnt !Auch die Mappe MfS AKK 14236/85 wurde unterdrückt, wobei darin die entlastenden Schlüsselbeweise liegen für die Rechtsbeugung 1983 im Falle des Operativ Vorgang „Merkur“
Dank des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks gilt dem BStU – Roland Jahn für dieses Beispiel kolossaler Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts bund verbrechen der Justiz und ihrer STASI-und NVA-Exekutive. Erinnerlich war die Gauck Behörde deswegen ins Leben gerufen!?
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Email an Roland Jahn und Pressestelle des Deutschen Bundestagea 20.11.14 21.20
Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
BstU – Herrn Roland Jahn
persönlich – unverzüglich
Karl Liebknecht Strasse 31/33 Berlin, 20.11.2014
DIES IST EINE OFFENE E-MAILNACHRICHT AN DEN LEITER ROLAND JAHN
Betreff: Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Verwaltungsakte, gemäß § 44 Abs.1,4,5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
1. Revidierung und Aufhebung der Falschen Mitteilung der damaligen Gauck Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin, vom 05.07.1994 ( Behördenvorgang der BStU 000247/94 Seite 18 )
2. Aufhebung der der Falschen Mitteilung der Behörde an das Landesamt für Gesundheit und soziales vom 20.06.12 und „im Nachgang“ vom 15 Okt. 2014 ( Behördenvoirgang der BstU 0007540 Seiten: 66 & 67 und 78 & 79 )
Sehr geehrter Herr Jahn,
zu meinem Antrag auf die Aufhenbung und Revidierung der falschen Mitteilung der Gauck Behörde vom 05.07.1994 teile Ihnen vorab mit:
Nach der Zurkenntnissnahme meines Schreibens vom 7.12.1991 durch den Herrn Gauck ( BV 1488/92Z:Seiten 40-48 ) erhielt ich von seinem Direktor Dr. Geiger am 8.Januar 1992 die Antwort ( BV 1488/92Z -Seite 50 ).
„Herr Gauck hat mich gebeten, Ihren Brief mit der Schilderung Ihrer Schrecklichen Erlebnisse zu beantworten…..- In Vertretung Dr. Geiger“ – beim Interesse komplettes Behördenvorgang im Verlauf von: http://adamlauks.com/2014/03/15/pastor-gauck-erinnern-sie-sich-an-adam-lauks-sie-haben-uber-meine-folterungen-bescheid-gewusst-seit-1991-ich-bat-und-flehte-sie-an-um-gerechtigkeit-was-haben-sie-getan-sie-haben-die-tate/
Ich folgte dem Rat des Direktors und auf seine und Gaucks Anweisung oder Befehl wurden die Recherchen eingeleitet.
Am 18. März 1993 ( BV S.64 – Anlage 1) wurde die erste Akte MfS AKK 14236/85 -1 Bd. Durch die Sachbearbeiterin der AU I, Frau Bettenhäuser von der Abteilung AR III Magazin angefordert – am 13.4.93 war die Akte im Referat eingegangen und bereits am 20.04.94 wurde die an das Magazin zurückgegeben.
Die Akte besteht aus 38 Seiten, von der mir bei der ersten Akteneinsicht nur drei Seiten in Kopie mitgegeben wurden, am 19.April 1994 ( BV BStU Seiten: 106; 107 & 108 – Anlage 2). In meinem Besitz befinden sich davon nicht die Seite mit der MfS Signatur 17 und 24 und 25 ( BstU 000027 & 000028 und 000029 ) die ausschließlich meine Person betreffen und die ich für unterdrückt halte, zumal sie die Sachverhalte enthalten könnte, die den politisch-operativen Charakter des OV „Merkur“ belegt.
Als weitere Erhärtung der Aktenmanipulation in Sache : Falschen Mitteilung der damaligen Gauck Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin, vom 05.07.1994 ( Behördenvorgang des BStU 000247/94 Seite 18-Anlage 8 ) ist dass diese Akte dort zwar benannt wurde, aber nicht, wie ersucht, als Augenscheinobjekt der ermittelnder Behörde vollständig übergeben worden. Weiter kommt es dazu,dass aus dieser Aktenmappe stammend ausgerechnet die Akte mit der STASI-Signatur 26 & 27 ( BstU-Signatur 000030&000031) und die Akte mit der STASI-Signatur 30 (BstU 000035) in der Akte des Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 auftauchen, ohne das die
Seite 2
angefordert wurden und ohne Begleitschreiben Ihrer Behörde. Erst taucht die 30 zwischen 24.3. und 7.4.94 auf und dann zwischen 17.5. und 2.6.94 alle drei 26;27 und 30 !? In ihrem Behördenvorgang ist Schreiben Ihrer Behörde vom 05.01.1994 nicht mal erfasst (!?)
Siehe die Ermittlungsakte des Verfahrens der Staatsanwaltschaft II Berlin 76 Js 1792/93 im Blog Beitrag: http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/
In der Mitteilung über Mehrfacherfassung ( Behördenvorgang des BStU 000247/94 – Seite 7 ) vom 4.1.94 hatten Sie erfahren dass unter 1488/92Z eine private Akteneinsicht bei AuF.4 lief.Aus dem Behördenvorgang 001488/92 (auf Anweisung von Gauck und Dr. Geiger) -es geht in der Akte auf, das bereits am 11.4.1994 die EPR-Terminalrecherche in AR 2 fündig wurde und die Akte der Hauptabteilung VII/8 VSH Lauks; Adam gefunden sei siehe: ( Behördenvorgangs des BStU 001488/92Z -Seite 71 -Anlage 3 )Dazu gezogene Karteikarte trägt unter anderem die, für die Beantwortung der Fragen aus dem Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin und des LAGeSo wichtigsten Signaturen mit Beweisen über schwere Körperverletzungen und Operative Verfolgung – Zersetzungsmaßnahmen im Rahmen der „lückenlosen medizinischen Behandlung“ durch IMS Ärzte 19.5.1982-29.10.1985. Siehe dazu:( Behördenvorgang des BStU 001488/92Z-Seiten 72&73 – Anlage 4 )
Die Aktenmappe MfS HVA VII/8 ZMA Nr. 577/85 enthält; auf vier Blättern, drei Fernschreiben
des Stabes der VOPO Leipzig an die Bezirksverwaltung des MfS Leipzig über die schwere Körperverletzung § 316 StGB in der Speziellen Strafvollzugsabteilung – der absoluten Absonderung von Waldheim am 23.6.1985 – nach innen offener Unterkieferbruch in der Einzelzelle „4“ In der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/83 sind die Beweise für die politisch-operative Verfolgungsmaßnahmen bis zum Tag der Entlassung und darüber hinaus.
Wichtig ist auch der Vermerk aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.85 aus StVE Bln
nach der SFRJ entlassen.
Auf der Rückseite der Karteikarte wurden kurzgefasst die Inhalte der beiden Akte enthalten. Unter
23.06.85 StVE Waldheim: Schwere Körperverletzung mit SG Hunholz,Ralf. Sehr wohl wussten sowohl der Öleiter Gauck als auch der Direktor Dr. Geiger dass die schwere Körperverletzung 1992
noch nicht verjährt war. Vermutlich um die Anstifter zu schützen, opferte man meine Ehre und meine Würde, ließ mich ohne Status eines Folteropfer bis auf den heutigen Tag, worunter die schwere Körperverletzung nicht mal gemeint ist.
Die beschriebene Urkundenunterdrückung der Gauck Behörde wurde am 13.Februar 2013 zur Anzeige gebracht,-unter 222 UJs 662/13- und wurde am 11.3.2013 wegen Verjährung
eingestellt. Urkundenunterdrückung unter dem Leiter Joachim Gauck konnte nicht geahndet und auch nicht festgestellt werden.
Die nun wiederholte Urkundenunterdrückung zum Nachteil des Folteropfers Adam Lauks und Aufkärung der politisch-operativen Verfolgung umd mit der Verhaftung einsetzenden Zersetzungsmaßnahmen durch Ihre Abteilung AU3-01 – 10 Jahre später ist der Beweis dafür
dass beide Recherchen in den Behördenvorgängen 0048/92Z und 000247/94Z keine Zufälle oder Ergebnisse der begangener Fehler darstellen, sondern absichtliche Urkundenunterdrückung die
im Falle des Behördenvorganges LAGeSo ./. BStU 007540/12Z auch für einen Blinden auf den ersten Blick erkennbar ist.
Im Behördenvorgang der BStU zum Wiederholungsantrag 1488/92Z der AU 2-5 aus dem Jahre 2010 ist die Interne Vorgangsverfolgung Bürgeranträge sieht man auf den Seiten 34 & 35 -Anlage 5 was bis 11.Januar 2011 in der Behörde des BStU zum Namen Adam Lauks ermittelt werden konnte.
Im Vorgang geht auf dass die drei Schlüsselakten für beide Ersuchen und für die private Akteneinsicht AKK 14236/85; HA VII/462/84 und HA VII 577/85 per 11.1.2011 vorhanden lagen.
Wenn man die auf Ersuchen des LAGeSo eruierten Akten im Behördenvorgang des BStU
Seite 3
007540/12Z Seite 86 – Anlage 6 ansieht, sieht der Blinde auf den ersten Blick dass die Akte
HA VII 462/84 von der Karteikarte – Seite 72 – Anlage 4 gar nicht erst mal angefordert wurde, und die HA VII/8 577/85 erst am 8.9.2014 ,vermutlich erst nach meinen Anrufen und Monierungen am 21.3.14 bzw. am 25.3.14 , siehe Gesprächsnotizen Seiten 69 und 70 -Anlage 7 dass die Sachbearbeiterin Büchler und die Juristin von Stockhausen, weil Gerichtssache bereits am nächsten Tag die Aktenmappe hatte, hatte die SB Büchler nicht mal eingetragen im Blatt 86 ?-
damit man nicht mitbekommt, dass man die Akte aus der Abteilung AR 3 ZMA ganz schnell bekommen kann,wenn man es will,-fürs Gericht, und wenn man es nicht will 2,5 Jahre später.
War denn die Gauck Behörde am 3.10.1990 nicht ins Leben gerufen um auf Anfragen der Opfer
Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung zu leisten.
Selbstverständlich ist die Urkundenunterdrückung im Behördenvorgang 007540/12Z noch nicht verjährt.
Ich erwarte von Ihnen, als Leiter und vor dem Gesetz Verantwortlicher, die vollständig, durchpaginierte Akte AKK 14236/85 und MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 so wie die Akte HA VII/8 ZMA Nr.462/84 „im Nachgang“ an die LAGeSo und an die Staatsanwaltschaft Berlin II
zum dortigen Behördenvorgang 76 Js 1792/93 zum Oberstaatsanwalt Lorke zu schicken und mich
darüber schriftlich zu benachrichtigen.
Damit wäre der durch Ihre Behörde angerichteten Schaden zwar nicht behoben, aber der Weg zu
Widerherstellung meiner Ehre und Menschenwürde wäre offen.
Die 2011 beantragte Akteneinsicht ist noch nicht erfolgt, obwohl wir schon die Akte nach IFG
einsehen können.
Abschließend teile ich Ihnen mit, dass ich von der BStU erwarte alle Akte meine Person betreffend ob als Privatperson oder als Objekt „Merkur“ im Operativen Vorgang „Merkur“ dem Verwaltungsgericht im Original zur Verfügung stellen, so wie das der Polizeipräsident in Berlin
am 20.12.1993 gestellt hatte.Siehe hierzu aus dem Behördenvorgang BStU Seite 1 & 2-Anlage 8.
Bei meiner Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz Anfang dieses Jahres konnte mir die Sachbearbeiterin Bossack die ersten 35 Seiten aus meiner allerersten Akte nicht vorlegen, die waren nicht da. Deshalb bitte ich Sie persönlich darum dass das zeitnah ermöglicht wird und dass mir eine Kopie der Akte vorgelegt wird die Gauck Behörde im Jahre 2006 der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen auf ihr Ersuchen zusammengestellt und zugeschickt hatte. Dort war ich Zeitzeuge gewesen, erinnerlich sind uns das erste Mal persönlich begegnet, als Sie den Opfern, im Bezug auf die in Ihrer Behörde noch tätige Hauptamtliche des MfS vorlaut auch den anwesenden Opfern versprochen hatten: „Das ist den Opfern unzumutbar, ich werde sie alle raus schmeissen !“
Erinnern Sie sich noch Herr Jahn, ich habe mit ihnen vor dem vollen Saal gewettet dass Sie das nicht schaffen werden. Ich glaube Sie werden eher gehen als die restlichen STASI – Leute sich versetzen lassen. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass Sie die nur mit Abfindung im beiderseitigen Einvernehmen „rausschmeißen“ können !
Mit angemessener Hochachtung
ungesühntes Folteropfer des MfS.
Adam Lauks
PS. Über welche Beweise und Sanhaltspunkte für Folterungen und Gewaltanwendung-Misshandlungen von Gefangwenen verfügt Ihre Behörde und wie und wo könnte man sich darüber informieren. Hat jemand darüber Forschungsarbeit betrieben in Ihrem ehrenwerten Haus !?
A. Lauks
Die Recherche nach Beweisen für schwere Körperverletzung, Folter, Politische Verfolgung und Übergriffe der IMS Ärzte wurde direkt vom Leiter Gauck und seinem Direktor Gauck veranlasst – heißt befohlen. Und die Beweise wurden 1994 gefunden, am 11.4.1994. Unter MfS HA VII/8 befanden sich die Aktenmappen mit der Signatur MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 und MfS HA VII/8 Nr. 462/84. Nach der Akteneinsicht am 19.11.2014 steht fest dass die Gauck – Jahn Behörde jetzt noch die Akte MfS AKK 14236/85 auch dem Verwaltungsgericht verweigert und die Akte aus dem Operativ Vorgang „Merkur “ unvollstndig und unter Vetrletzung des StUG durchgeschwärzt überstellt hatte !?
Aktuell: Heute am 20.11.2014 um 11.00 -11.12 hatte ich Frau Bibow von der AU 3 freundlichst darauf hingewiesen, dass ich eine Mitteilung über an das LAGeSo herausgeschickttes
Schreiben vom 15 Okt. 2014 ( S.78 des Behördenvorgangs 007540/12Z von der BStU, – wie sonst üblich- bis jetzt nicht erhalten habe. Gegen das Ende des Gesprächs hatte sie mir mitgeteilt dass sie die Akte 577/85 nie eingesehen hatte und gar nicht weiß worum es darin geht. Ich bat sie freundlichst darum die seit 11.4.94 der Gauck Behörde vorliegende Akten AKK 14236/85 und HA VII/8 462/84 im Nachgang der LAGeSo vollständig nachzusenden. Sie zweifelte an dass die Akten MICH betreffen, versprach es zu prüfen und zu bescheiden und mich darüber zu benachrichtigen. Ich informierte sie davon dass die Akte seit 11.4.94 schon in der Behörde ermittelt worden sind, und das die Recherche auf persönliche Veranlassung des Leiters Gauck, bzw. seines Direktors Dr. Geiger eingeleitet wurde. Ich informierte sie über die verwaltungsrechtliche Streitigkeit und bat sie, auch dem VG die beiden Akten im Original im Nachgang zuzusenden. Was zu veranlassen die Sache des Gerichtes sei, und nicht meine- so Frau Bibow. Ich wies sie auch daraufhin dass ich bei der gestrigen Akteneinsicht gesehen habe dass die übersandten Akten des Operativ Vorgangs „Merkur“ großflächig geschwärzt vorliegen und sie auch um die Übersendung der Originalakte angehalten ( wie die der Rehabilitierungskammer aus der Prozessakte 1984 vorgelegen haben). Sie war der Meinung die BStU sei nicht verpflichtet (nach 25 Jahren) einem Deutschen Gericht die ungeschwärzten Akte vorzulegen!??
Wie dann die Wahrheitsfindung funktionieren soll und seit 1990 funktionieren sollte, kann sich der Leser dieser Zeilen zusammenreimen. Bedauerlich ist dass der Steuerzahler für die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts bis jetzt 2,5 Mrd bezahlt hatte, und die daran anschließende geschichtliche Aufarbeitung der DDR und ihrer Staats-und Sicherheitsorgane und Organisationen aus der Feder und aus der Hand der staatstragenden Aktivisten der ersten Stunde schlucken und hinnehmen muss.
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Siehe den Behördenvorgang 7540/12Z LAGeSo ./. BStU ( Jahn Behörde 2012) im Verlauf an – lerne sehen, lass Dich nicht verdummen und vergauckeln von einem unbedeutenden ehemaligen Pastor aus Fischland und ehem. freiwilligen Bereitschaftspolizisten aus Jena !!!
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Gauck sagte in Halle an der Saale : ” Immer wieder fällt uns auch auf, das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum Letzten.” – und ER wurde zum 11. Bundespräsidenten von Deutschland !
22.08.14 NIEDERSCHRIFT am Verwaltungsgericht Berlin
AKTUELLES SCHREIBEN DES Verwaltungsgerichtes VG 1 K 237.14 Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland
ist das 4. Schreiben vom 23..0ktober 2014 eingegangen am 28.10.2014
“ Die Klage ist unbegründet. Der beklagte hat keine Unterlagen rechtswiedrig unterschlagen oder unterdrückt. Soweit das Begehren des Klägers dahin verstanden wird, dass er uneingeschränkte Einsicht ( ohne Anonymisierungen) in die vorhandenen Originalunterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) verlangt, steht ihm solches Einsichtsrecht wegen §§ 33 Abs.3 12 Abs.4 stUG nicht zu..…“
Nach dem negativer Bescheid des LaGeSo bereits ergangen !? Warum nicht auch die Akte 14236/85 38 Seiten !?? – Die wurden unterdrückt weil der Politische Charakter der Verurteilung eindeutich daraus hervorgeht !? Das MfS zu schützen !?? Die Rehabilitierung zu verhindern!?? Eigentlich hätte die Beklagte den Bescheid ihre Mitteilung der Behörde an das LAGeSo vom 2012 gänzlich aufheben müssen weil die sich eigentlich auf einen Herrn Thiele bezieht und lautet, von den anderen Fehlern und falschen Tatsachenbehauptungen ganz zu schweigen, wobei die Frage zu erörtwern wäre warum die zuständige Sachbearbeiterin Frau Bichler zu sekunderquellen greift, die falsche Tatsachen beinnhalten – die sie in Kopie nicht präsentiert !? – anstatt sich der vorhandenen hochwertigen Augenscheinobjekten zu bedienen, die Unterschroift eines Generalmajors tragen !?
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Es gab keinen Antrag auf Akteneinsicht seitens des Polizeipräsidenten in Berlin an den Sonderbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen ! – um eine Mitteilung der Behörde wurde die BStU NICHT angehalten! Wie die Akten aus der Aktenmappe mit der Signatur MfS AKK14236/85 nur Akte STASI-Sugnatur 30 – BStU 000035 vor 7.4.94 und zwischen dem 17.5.1994 und 02.06.1994 wieder in der Ermittlungsakte auftauchen mit der Akte 26 und 27 BStU Stempel : 000030 und 000031 bleibt ein Geheimnis bzw begründeter Verdacht auf Manipulation auch innerhalb der ZERV 214. Vor allen Dingen sind die Akte in den Händen der Ermittler bevor cdie falsche Mitteilung der Behörde vom 05.07.1994 eingeht, die auch keiner angefordert hatte !?? Auch die Nichtherausgabe der restlichen 35 Blätter der Akte ist als gezielte Manipulation zu sehen die auf die Niederschlagung der Strafanzeige ausgerichtet war. Was die Ermittler mit zwei Vermerken vom 19.5.1982( Tag meiner Verhaftung ) und 16.7.1984 beweisen sollten oder konnten bleibt im Dunkeln. Aus demn restlichen 35 Akten ist zu ersehen dass es keine Beweise über Strafbestände gibt die ausreichen würden mich in U-Haft zu nehmen, bzw. dass die ganze Sache Operativ Vorgang „Merkur“ als Verschleierung der Wirtschaftsdiversion von weit über 1,5 Mrd M DDR gegenüber DDR Aussenhandel und einem der bösesten Desaster des Kompletten Verbrechersyndikat samt 200.000 IM´s und 92.000 Hauptamtlichen die im Einsatz waren die Wirtschaft der DDR zu sichern – vergeblich.
Siehe die Karteikarte mit der JEDE Recherche anfängt. Die Akte 462/84 von der Karteikarte wurde angefordert und bereitgestellt. Warum die 577/85 nicht !?? Damit müsste die obige Erklärung versehentlich nicht als MfS Signatur erkannt als eine faule Ausrede gelten. Bei keinem Ersuchen einer Behörde erreichte eine Magazinanforderung mit der Signatur 577/85 die Abteilung AR3 wo die sauber archiviert liegen blieb, auch 2012 als es um Ersuchen des LAGeSo handelte
1.Schreiben des Verwaltungsgerichtes 26.08.2014 1. Kammer – Aktenzeichen VG 1 K 237.14
Verwaltungsstreitsache: Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland (BStU :Gauck-Birthler Jahn Behörde )
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Die Antwort auf das 1.Schreiben des Verwaltungsgerichtes 26.08.2014 ( 01.09.2014)
Das 2. Schreiben des Verwaltungsgerichtes Berlin- 1. Kammer – Aktenzeichen VG 1 K 237.14
Ausfüllen, bitte und zurücksenden.
Antwort auf das:Das 2. Schreiben der Verwaltungsgerichtes Berlin- 1. Kammer (am 12.09.2014)
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Am 14.09.2014 Beweise fürv Manipulation und Willkür bei der Herausgabe der Akte für Private Akten Einsicht und für Akteneinsicht für Forschungszwecke -geschichtliche Aufarbeitung des MfS-
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Anlage 1: Akte MfS 554&555 oder MfS 000132 & 000133
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Anlage 2 : Die obige Akte gleiches Gesetz : StUG geschichtsklitternd angewandt!
Anlage 3 : Schreiben an den BStU betreff künftige Akteneinsicht zum Forschungsprojekt Operativ Vorgang „Merlur“
Artikel 17 Einigungsvertrag –
Zitat: |
Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht, daß unverzüglich eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, daß alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Die Rehabilitierung dieser Opfer des SED-Unrechts-Regimes ist mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden |
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Für die Interessierten und Beobachtern ist es wichtig zu wissen, dass es nicht um die Feststellung geht ob die Mitteilung der Behörde Tatsachenbehauptungen enthelt oder nicht,- falsch ist die auf jeden Fall -sondern ob der Griff zur sekundären Quällen, bereits eine Aktenmanipulation darstellt, die auch im Zustandekommen der Mitteilung der Behörde auch für einen Blinden auf den ersten Blick erkenntlich sein müsste.
Deshalb zur Einführung in die Thematik das Ersuchen des LAGeSo ( Landesamtes für Souiales und Gesundheit und die Falsche Mitteilung der ( BStU )- Jahn Behörde :
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…und das ist die erste Falscmitteilung der Gauck Behörde aus dem Jahre 1994 für die Joachim Gauck vor dem Gesetz (da verjährt) moralische Verantwortung übernehmen müsste!!?: http://adamlauks.com/wp-content/uploads/2014/03/scan_20140319-40.jpg im Behördenvorgang OOO247/94 Erszchen des Polizeipräsidenten in Berlin vom 20.12.1993.
“ eine mehrseitige Hetzschrift “ worin er in „ verbrecherischer Weise “ die Angehörige des Strafvollzuges verunglimpft -st eine Geschichtsklitterung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, wofür Deutsche Steuerzahler seit 25 Jahren 100 Mio € jährlich bezahlen. Die BStU wird praktisch aus dem Blutund Tränengeld der Opfer finanziert !??
Ist das die Gerechtigkeit für die STASI-Opfer und Opfer des SED-Regimes !?? -wage ich zu bezweifeln !
Und die Hetzschrift „An die Mörder“ findet man HIER: http://www.adamlauks.de/_Abschrift.pdf. Kurtv Tucholsky möge mir verzeihen dass ich um die STAZIS zu bekämpfen sein Das böse Gewissen „mißbraucht“ hatte, dass mir im Rahmen der „Erziehung“ in die Hände fiel: http://www.textlog.de/tucholsky-boese-gewissen.html
Dass mich DESHALB die BStU und auch LAGeSo nach 25 Jahren noch „bestraft“ müsste uns allen in Deutschland zu Denken geben, was aus unserem Land durch die Vereinigung eigentlich geworden ist!?
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Die erste (ungewünschte !!!) falsche Mitteilung der Gauck Behörde folgte auf dieses Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin vom 20.12.1993 ( 76 Js 1792/93 )- Die unterdrückten Beweise über schwere Körperverletzung in der Absonderingszelle der Speziellen Strafvollzugsabteilung , die 1994 noch nicht verjährt war, liegt fdem VG als Anlage bei.
DAS wurde dem Ermittelnden Polizeipräsidenten in Berlin unterschlagen – nicht im Original, wie ersucht herausgegeben:
Erklärung der BStU dem Verwaltungsgericht gegenüber am 16.10.2014 betreff Nichtherausgabe der Aktenmappe mit der Signatur: MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 lautet -Zitat:
Die Behörde des Bundesbeauftragten handelte keinesfalls in der Absicht, der ersuchenden Stelle ( ZERV 214 -Polizeipräsident in Berlin 5.7.1994 + Gedänkstätte Hohenschönhausen 2006 und Landesamt für Gesundheit und Soziales 2012 Bemerkung A.L.) Unterlagen in irgendeiner Form vorzuenthalten. Die laufende Nr. 577/85 wurde während der Bearbeitung des Ersuchens, wie ausgeführt, versehentlich nivcht als IM Signatur erkannt.( !!???? A.L.)
Im Gespräch mit der Frau Schiffers erfuhr ich dass die Sachbearbeiterin sich einer sekundären Tabelle bedient haben soll!? auf der auch nichts anders stehen kann was auf der Karteikarte stand die ihr vorgelegen haben muss:
Wenn man diese zwei gleicehn Karteikarten vergleicht zewingst sich dem Betrachter der Eindruck auf das nach 2006 im Jahre 2012 der Täterschutz noch erhöht wurde, oder dass die Schwärzung reine Willkür des Sachbearbeiters ist !?? Manipulation und Auslegung des StUG, der ohnehin nach 25 Jahren sehr fraglich sei, war grenzenlos.
STASI-Aktenvernichter und STASI-AktenVerwalter
Ich, Adam Lauks, ungesühntes Folteropfer des MfS, bis heute ohne Status, klage im Namen aller STASI-Opfer und Opfer des SED-Regimes die Gerechtigkeit für ihnen zugefügtes Unrecht nicht fanden und im Namen des Deutschen Volkes, über die Aktenmanipulation durch Aktenunterdrückung, Fälschung der Akte und Falsche Mitteilungen der Behörde und Geschichtsklitterung in der Gauck – Birthler – Jahn Behörde zum Nachteil vieler Antragssteller.
Ich will hiermit den Beweis dafür führen, dass die Restbestände der Akte, die nicht wie gesetzlich üblich in das wie vorgesehen ins Bundesarchiv überführt wurden, weiter in den Händen der AUSKUNFT DES MFS blieben, in der heutigen Abteilung AR3 oder ZMA der BStU sich befinden.
Die ursprüngliche Aufgabe, zu deren Zwecke Pastor Gauck, unter Assistenz der Hauptamtlichen aus dem Auflösungskomitee, die Behörde ins Leben gerufen hatte am 3.10.1990 war: Die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und Verbrechen des MfS, ist systematisch in Täterschutz und Geschichtsklitterung umgewandelt worden.
Seit dem Jahr 2000 buw. mit dem Rechtskräftig werden des letzten Urteils ist die juristische Aufarbeitung beendet. Die Aufarbeitung der Akte zwecks Hinzuziehung für Rehabilitierungskammer und Gerichte, obwohl von der Justiz angeordnet, erfolgte in wenigen fällen. Strafrechtlich relevante Augenscheinobjekte die als Beweise im Ermittlungsverfahren verwendet werden sollten, die Täter zu überführen wurden einfach unterdrückt und es erging meistens eine Falsche Mitteilung der Behörde wie im EV 76 Js 1792/93.
An die 200 Hauptamtlichen sollen von Pastor Gauck damals übernommen worden sein, die ihre Tätigkeit in der Recherche einfach bis heute fortgeführt hatten Sie hatten die Aufgabe weitere Mitarbeiter der BStU in Puncto Recherche der Restbestände auszubilden, ihr Wissen weiterzugeben, was die offensichtlich nicht getan hatten während vergangenen 25 Jahren. Im Bundesarchiv sind genügend nich tausgelastete Profis die diese Arbeit ohne Weiteres leisten können. Der ehemalige freiwillige Bereitschaftspolizist des MdI Roland Jahn, hat in getrennten Gesprächen mit CDU und SPD schon die Gelder für die Zeit nach 2019 “gesichert”… um für 100 Mio pro Jahr praktisch weiter zu puzzeln !??
Bis jetzt sind von den Restbeständen der Akte des Mfs lediglich die Akten “erfasst” p-paginiert, mit dem Stempel der BStU versehen, die in Bearbeitung eines eingereichten Antrages angefordert wurden. TATSACHE das ein Hauptamtlicher des MfS in der AR3 der erste ist der die Akte eines Zersetzungsopfers oder eines Operativen Vorgangs in die Hände nimmt und ließt ist eine Verhöhnung der Opfer insofern, dass er die Möglichkeit hat die Akte nach belieben zu entfernen oder zu verlegen, die abgefragte Signatur für fehlerhaft zu erklären, ergo die Akte als nicht vorhanden oder nicht angelegt zu erklären, etc. etc. wie das im Behördenvorgang dieses Verwaltungsrechtstreits im Verlauf auch für einen Blinden auf den ersten Blick erkennbar ist.
Auch die Akte die die Sachbearbeiter erreichen sind der Willkür der meist ehemaligen SED-Kader, Diktaturträger überlassen, dass daztu führt wie in meinem Falle, trptz vorliegen der Primärquellen die Sachbearbeiterin sich auf sekundärquellen beruft und am Ende ihrer Arbeit dann eune Falsche MKitteilung der Behörde steht, die sich dann auf die Entscheidung der ersuchenden Behörde oder Amtes negativ, zum Nachteil des Opfers, auswirkt.
DAS soll diese Feststellungsklage auf das Tageslicht fördern, damit die STASI und SED-Opfer verstehen, warum ihre Anliegen wegen Mangel an Beweisen oder fehlenden Schlüsselakte gescheitert sind.
Auch für einen Blinden ist auf den ersten Blick zu erkennen, dass es letztendlich darum geht, die etwaige Entschädigungsforderungen der Opfer zu neutralisieren, nicht dafür zahlen zu müssen was das MfS und seine Exekutive und SED- Regime verbrochen hatte.
Das Heißt gleichzeitig dass dem vor dem Gesetz verantwortlichen Leiter der Behörde 1990 die Rolle des Obersten Richter zugedacht war, die er in meinem Falle 1994 auf jeden Fall gespielt hatte.
Wenn in einer Dönerbude oder Fastfood in der Küche Dreck gefunden wird- wird die versiegelt, geschlossen mit Strafgeld belegt.
Im Falle dass die BStU bis Ende des Jahres 2014 geschlossen wird und Akte in die Obhut des Bundesarchivs kommen, bei Freistellung des jetzigen 1600 köpfigen Personals, würde man 500 Mio € sparen können und die Vergauckelung der Opfer und der Deutschen würde nach 2,5 Mrd ergaunerten Geldern für die Altkader und ihre Seilschaften endlich aufhören. Mehr als eine Arbeitsbeschaffungs und Existenzsicherungsmaßnahme für ehemalige treusten Diktaturträger war die Gauck Behörde nicht gewesen.
Gauck sagte: : ” Immer wieder fällt uns auch auf, das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum Letzten.” – und wurde zum 11. Bundespräsidenten von Deutschland ! Gegen SEINE und Kohl´s und Grossmanns Gauck Behörde erstattete ich Strafanzeige-stellte Strafantrag 222 UJs 662/13 wegen Urkundenunterdrückung( die Erste ) im Behördenvorgang Ermittlungsverfahren 76 JS 1792/93 Staatsanwaltschaft II Berlin –BStU000247/94 – eingestellt WEGEN VERJÄHRUNG – IHRE Schuld bleibt ungesühnt, auf dieser Welt , Herr Gauck !!!
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Alle Leser dieses Beitrages sind eingeladen zu Prozessbeobachtung am 29.7.2014 am Landgericht Berlin – 10.30 – Saal 143. EURE Anwesenheit und Solidarität soll Zeichen setzen dass die STASI-Altlast auf den Misthaufen der Geschichte gehört nach 25 Jahren, wenn die öffentlichen Ämter bei der Wende nicht gründlich ausgemistet wurde. Statt dessen hat man den Bodensatz der DDR Gesellschaft in die Blutbahn des Rechtsstaates eingeimpft und das ganze Gesocks nach oben kommen lassen…. ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG lüften!!! DIE WAHRHEIT her, die BER möglich macht. Am. 29.7.14: Der Saal war voll – mein RA Franck sagte kein Wort – er hielt mich für Beklagten – auch kein Wortvdes Abschieds ud Richter Mauck verurteilte MNERKUR, was 5.800 € bedeutet die wir niemals schultern können. TÄTERSCHUTZ für 50 Jahre !??
Wie das geht sieht man im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 das mein Gesprächspartner nach 5,5 Jahren eingestellt hatte Mangels an Beweise. https://www.youtube.com/watch?v=AYpqVX4-G4w
Aus MEINER Geschichte kommt Pastor aus dem Frischland nicht mehr raus!- Unser Leben hätte anders verlaufen müssen, wenn er meine Ehre und Würde mir zurückgegeben hätte, dazu zu verhelfen war er an das Gesetz verpflichtet und gebunden – er schützte meine Folterknechte.
Pastor Gauck ! – erinnern Sie sich an Adam Lauks !?? – Sie haben über meine Folterungen Bescheid gewusst, seit 1991- Ich bat und flehte Sie an um Gerechtigkeit – WAS HABEN SIE GETAN !?? – Sie haben die Täter geschützt ! und das nicht nur in meinem Falle 76 Js 1792/93 ( – googeln )
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Who is f….d Gauck !??
#Gauck: Ein Gotteskrieger der besonderen Art – und ein Präsident zum Fürchten!
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Die „ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…“ Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache“ – Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer
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Artikel 17 Einigungsvertrag –
Zitat: |
Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht, daß unverzüglich eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, daß alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Die Rehabilitierung dieser Opfer des SED-Unrechts-Regimes ist mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden |
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Die Strafanzeige 282 Js 1922/14 befindet sich in den Händen der Hauptabteilungsleiterin – Frau Oberstaatsanwältin Nielsen….https://www.youtube.com/watch?v=eZB9YrX3DEo Jochim Gauck hintergeht die Medien und Presse 1993 – ER weiß zum Zeit des Interviews dass er und seine Behörde fachlich nicht kontrolliert werden dürfen/können, sollen und ihm die WAHRHEIT über die Opfer zur Manipulierung offen steht. Schutz der STASI-Verbrecher war das oberste Gebot.
Gauck sagte: : ” Immer wieder fällt uns auch auf, das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum Letzten.” – und wurde zum 11. Bundespräsidenten von Deutschland ! Gegen SEINE und Kohl´s und Grossmanns Gauck Behörde erstattete ich Strafanzeige-stellte Strafantrag 222 UJs 662/13 wegen Urkundenunterdrückung( die Erste ) im Behördenvorgang 76 JS 1792/93 Staatsanwaltschaft II Berlin – BStU000247/94 – eingestellt WEGEN VERJÄHRUNG – die Schuld blebt ungesühnt, auf dieser Welt , Herr Gauck !
12.07.2014
Liebe Frau Staatsanwältin Wedhorn als Hilfe für das Schreiben dass Sie mir angekündigt haben und Beweis dass das was die Oberstaatsanwältin Nielsen als Einstellung des Verfahrens gemeint haben sol- obiges Schreiben der Form einer ordentlichen Einstellung des Verfahrens nicht entspricht, schauen Sie sich die Einstellung der EV 222 UJs 662/13 das zwar keine Rechtsmittelbelehrung enthielt aber für Leien verständlich ist. Die Reaktion sowohl der Frau Nielsen und auch Ihre sind nachvollziehbar wenn man bedenkt dass die Strafvereitelung im Amt im Verfahren 76b Js 1792/93 in Zusammenarbeit mit der damaligen Gauck Behörde- der ZERV 214 und der Staatsanwaltschaft II fabriziert wurde. Diese Bearbeitungsweise der beiden Behörden und der ZERV 214 geht im Ermittlungsverfhren auf, auch ohne mein Zutun:
Am 10.7.2014habe ich mit der Staatsanwältin Wedhorn fast weine Stunde gesprochen. Sie hat mir das obige Schreiben der Hauptabteilungsleiterin Oberstaatsanwältin Nielsen versucht als Einstellung des Verfahrens zu erklären versucht. Sie wollte nicht begreifen dass es in meiner Anzeige um Urkundenunterdrückung in der Jahnbehörde gehe, sie konnte nicht sehen was der Blinde auf den ersten Blick sieht.. Sie wollte von der Aktenmanipulation in der Gauck – Birthler – Jahn Behörde nicht hören die in der Abteilung AR3 de5r Gauck Behörde stattfand und auch 2012 noch sctattfindet… Sie scheint den Zweck der Strafanzeige nicht erkennen zu wollen, und ich habe ihr Gesagt dass die Zeit für Gerechtigkeit für ein DTSAI -Folteropferv längst verstrichen ist, und das ich den Status des Folteropfers der STASI zu erreichen versuche, seit 1991, als ich mich an den Pastor Gauck gewandt hatte… Sie versprach eine Ordentliche Einstellung des Verfahrens mir zuzuschicken . Sie unterhielt sich mit mir ohne dass sie die Akte kannte. Nächste Woche ist ihr Chefin Oberstaatsanwältin Nielsen da und dann werde ich den wahren Sachstand aus erster Hand erfahren.
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Bereits im Jahre 1995 klagte Gregor Gysi gegen die Gauck´s Behörde wegen: „In Wahrheit handelt es sich um ein vom Ergebnis her bestelltes Gutachten, zu dem der Antragsteller nicht gehört worden ist und das nachweisbar auf Manipulationen beruht.«
Gysi geht gegen Gauck-Behörde vor Verwaltungsgericht
Gregor Gysi hat seinen angekündigten Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Gauck-Behörde beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Antrag richtet sich gegen die Behauptungen im sog. »Gauck-Gutachten«, mit denen ihm eine langjährige Zusammenarbeit mit dem MfS unterstellt wird.
In dem 30-seitigen Schriftsatz der Hamburger Anwälte von Gregor Gysi, Prof. Dr. Helmut Rittstieg und Dr. Heinrich Senfft, heißt es einleitend:
»Diese ‚gutachterliche Stellungnahme‘ ist auf rechtsstaatlich nicht hinnehmbare Weise zustande gekommen und enthält, statt Auskünfte über die beim Antragsgegner vorhandenen Dokumente zu geben, einseitige Behauptungen, Schlußfolgerungen zu Lasten des Antragstellers, die weder geprüft noch gar bewiesen, sondern falsch sind. Rechtsstaatlich nicht hinnehmbar ist überdies die Art und Weise des Zustandekommens dieser ‚gutachterlichen Stellungnahme‘. In Wahrheit handelt es sich um ein vom Ergebnis her bestelltes Gutachten, zu dem der Antragsteller nicht gehört worden ist und das nachweisbar auf Manipulationen beruht.«
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Pressebüro.
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Das eine Urkundenunterdrückung aus dem Jahre 2012 HIER als verjährt erklärt werden soll, scheint mir als Leien sehr dubios !?? Aber damit werden sich Experten beschäftigen, auch der Bundestagspräsident Lammert wird erfreut sein zu erfahren dass sich beide Sachen in guten Händen der Hauptabteilungsleiterin befinden.
AUFARBEITUNG hat es nie gegeben !!! Hier sind die Beweise WIE GING UND GEHT AUFARBEITUNG : Behördenvorgang 7540/12Z derAU3 – 22.Februar 2012 – Gauck- Birthler-Jahn Behörde als ABM der STASI und der ehemaligen verdienten Diktaturträger bis zur Berentung!?
ein Blick in die Schlangengrube förderte Dreck zum Vorschein – Die Jahn Behörde gehört geschlossen bis Ende 2014
Auf dem Bildnis ist Galileo Galilei mit bemerkenswerten und aussagekräftigem Zitat:
Den allen Angesprochenen und Beteiligten an der Unterdrückung DER WAHRHEIT aus der Geschichte vom Objekt MERKUR – meine Wenigkeit – bleibt überlassen zu entscheiden, ob sie als DUMKÖPFE oder als VERBRECHER überführt werden wollen, denn zu behaupten, sie hätten es nicht gewußt, nach zur Kenntnisnahme dieser Zeilen und Augenscheinobjekte wird man sie als Lügner entlarven!!!
Nach der durch Dipl Med Hauptmann Hoffmann, Stationsarzt im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf im September 1982, schweren Kärperverletzung bei einer gewaltsam durchgeführten Recktoskopie am 28.2.193 durch den Anstaltsarzt von Berlin Rummelsburg IME NAGEL Alias Oberstleutnant und MR Dr. Erhard Zels, und Verkrüppelung ( nicht indizierte Sphinktereinkerbung – auf Befehl der STASI, bei der Verschließung zwei Blutgefäße die seit dem 28.2.1982 offen waren ) bei der Gewaltnotoperation in der 1.Chirurgischen Klinik Berlin Buch am 27.7.1983, wurde ich durch den OSL Dr.Zels – ielkes letztem Leibarzt, den Folterknechten übergeben.
Die beiden Verfügungen sind falsch datiert und wurden nachträglich verschriftlicht, und vom Verbindungsoffizier der STASI -Oberstleutnant Neidhardt unterschrieben , um die Prämien für den Einsatz der Folterknechte abzurechnen und auszuzahlen. Arrest und Fesselung bedarf die Unterschrift des IME NAGELS oder seines Stiefelleckers und Stellvertreters, einer der größten Masochisten, Major. Dr. Radtke. Zwei der Folterknechte OMSTR Flach -RASIERKLINGE und OMSTR ULLRICH wurden nahtlos in den Dienst in der JVA übernommen für 2.800 und 3.500 DM netto.
Diese Beweise für Folter fand ich in meiner Gefangenenpersonalakte, die im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf als „nicht vorhanden“ erklärt wurden. Im Januar 2013 erfuhr ich aus der Ermittlungsakte 76 Js 1792/93, dass sowohl Gesundheitsakte als auch die Gefangenenpersonalakte 1992 -1997 vollständig vorgelegen hatten – die Folter blieb unerwähnt und ungesühnt. Wegen Folterungen wurde keiner der STASI-Schergen je vor das Gericht gestellt, in meinem Falle Dank der Staatsanwaltschaft II und der Gauck Behörde – Beweise dafür liegen vor.
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Ob der Gott mich nach der Folter vor Selbstmord bewahrte, weiß ich nicht. Im Juni 1974 legte ich mein Eid dem Präsidenten Tito ab. Er und sein Werk, seine Ehre und Ruhm und sein Sieg über dem Faschismus, machten mich unbesiegbar, und auch die Worte des unschuldig Verurteilten Werner Freisinger: Adam!- Keine Schwäche zeigen im Feindesland ! Die konservierten NAZIS fand ich , dort wo man sie niemals erwartet hätte – in der DDR, hinter dichten Gefängnismauern, die hießen Zels, Janata, Rogge… sind alle unbestraft davongekommen und sind ehrbare Bürger von Deutschland über nacht geworden, vom Land dass sie bis zu jener Nacht im Kriegsfall binnen 24 Stunden bis zum Rhein zu überrollen gedrillt worden waren. Am 27.7.1983 hatte ich sie erkand… und habe ihnen den Krieg erklärt!…
Die „ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…“ Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache“ – Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer
Oberstaatsanwältin Nielsen von der Staatsanwaltschaft Berlin erkennt nicht was auch ein Blinder auf den ersten Blick sieht !(???) – weigert sie sich, um nicht die ganze Aufarbeitung letzter 25 Jahre nicht in Frage stellen zu müssen !!? Die Übernommenen STAZIS die Gauck eigentlich nahtlos in seine Behörde behalten hatte in der Recherche und ZMA der Behörde, im AR 3, woher die an den Karteikarten ausgewiesene Signaturen mit den dazu passenden Akten den Sachbearbeitern zur Verfügung gestellt werden müssten. Der Hauptamtliche Offizier der STASI der Mielke sein Eid abgelegt hatte und von niemandem entpflichtet wurde, galt- weil es der Gauck so sagte – gleich am 3.10.1990 als LOYAL !? und genoss grenzenloses Vertrauen des Behördenleiters und des Direktor Geigers !?? Entpflichtet wurden die STAZIS NIE ! Dass ihre Arbeit keiner Kontrolle, weder interner noch externer – unterlag-braucht man nicht zu betonen. Die Kontrolle über die Rechercheure könnte jemand ausüben der sich genauso gut oder weitaus besser in der Archivierung des MfS auskennt… und die Person gab es nicht – bis heute nicht. Es ist fraglich und unvorstellbar dass die Typen ihr Wissen und Können an die anderen Diktaturträger abgegeben hatten, sonst wären sie austauschbar. Bis heute sollen noch 38 oder 48 Hauptamtliche in der Behörde verblieben sein, die Roland Jahn nicht gschafft hatte „rauszuschmeißen !
SO LOOFT ET – und SO lief es vom Anfang an ! staatlich gestützt und gefördert durch 100 Mio €uro jährlich !
Täterschutz, Prangerschutz, Geschichtsfälschung
Kopie des Behördenvorgangs der BStU:
Blatt 1
Blatt 2
Blatt 3
Blatt 4
Blatt 5
Blatt 6
Blatt 7
Blatt 8
Blatt 9
Blatt 10
Blatt 11
Blatt 12
Blatt 13
Blatt 14
Blatt 15
Blatt 16
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Blatt 17
Blatt 18
Blatt 19
Blatt 20
Blatt 21
Blatt 22
Blätter: 23 ; 24 und 25 fehlen !??
Bei der Akteneinsicht am Verwaltungsgericht in der Verwaltungsstreitsache Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland VG 1 K 237.1 hatte ich die Möglichkeit in die Akte des Behördenvorgangs 7540/12Z der BSTU einzusehen und festzustellen dass die fehlenden Aktennblätter 23;24 und 25 bei der Akteneinsicht laut IFG im Januar 2014 unterdrückt wurden.
Hier sind die unterdrückten Akten die dem Gericht nun vorliegen:
Blatt 23
Blatt 24 :
Blatt 26
Blatt 27
Blatt 28
Blatt 29
Blatt 30
Blatt 31
Blatt 32
Blatt 33
Blatt 34
Blatt 35
Blatt 36
Blätter 37 & 38 fehlen !?
Bei der Akteneinsicht am Verwaltungsgericht in der Verwaltungsstreitsache Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland VG 1 K 237.1 hatte ich die Möglichkeit in die Akte des Behördenvorgangs 7540/12Z der BSTU einzusehen und festzustellen, dass die fehlenden Aktennblätter 37 und 38 bei der Akteneinsicht laut IFG im Januar 2014 in der BStU bei Frau Bossack unterdrückt wurden. Die fehlenden Blätter sind die Durschriften der Akte 36 einmal gelb und einmal grün die regulär zusammengeheftet an die AR3 abgegeben werden. Dass alle drei Exemplare im Behördenvorgang verblieben ist der Beweis dass in diesem Falle Akte mit der Archivsignatur MfS HA VII/8 ZMA 2440 gar nicht angefordert wurde -bzw. in der Abt. AR3 ZMA,obwohl vorhanden,verblieb. HIER sind die unterdrückten Blätter S.37 & S.38:
Blatt 39
Blatt 40
Blatt 41 und 42 fehlen !???
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Bei der Akteneinsicht am Verwaltungsgericht in der Verwaltungsstreitsache Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland VG 1 K 237.1 hatte ich die Möglichkeit in die Akte des Behördenvorgangs 7540/12Z der BSTU einzusehen und festzustellen, dass die fehlenden Aktennblätter 41 und 42 bei der Akteneinsicht laut IFG im Januar 2014 in der BStU bei Frau Bossack unterdrückt wurden. Die fehlenden Blätter sind die Durschriften der Akte 36 einmal gelb und einmal grün die regulär zusammengeheftet an die AR3 abgegeben werden. Dass alle drei Exemplare im Behördenvorgang verblieben ist der Beweis dass in diesem Falle Akte mit der Archivsignatur MfS HA VII/8 ZMA 2228 gar nicht angefordert wurde -bzw. in der Abt. AR3 ZMA,obwohl vorhanden,verblieb. – Her die zwei Mal unterdrückten Blätter 41&42:
Blatt 43
Statt die Angeforderte Signatur einzutragen schreibt man SIEHE ANFORDERUNG und kreuzt man DIE ARCHIVSIGNATUR IST FEHLERHAFT ( welche !??) DARUNTER KÖNNEN KEINE UNTERLAGEN E%RMITTELT WERDEN.
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Blatt 44 – Magazinanfordwerung an AR3 für die Akte unter Archivsignatur: MfS HA VII/8 ZMA 2225 vom 3.4.12
Blätter 45 und 46 fehlen !???
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Bei der Akteneinsicht am Verwaltungsgericht in der Verwaltungsstreitsache Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland VG 1 K 237.1 hatte ich die Möglichkeit in die Akte des Behördenvorgangs 7540/12Z der BSTU einzusehen und festzustellen, dass die fehlenden Aktennblätter 45 und 46 bei der Akteneinsicht laut IFG im Januar 2014 in der BStU bei Frau Bossack unterdrückt wurden. Die fehlenden Blätter sind die Durschriften der Akte 36 einmal gelb und einmal grün die regulär zusammengeheftet an die AR3 abgegeben werden. Dass alle drei Exemplare im Behördenvorgang verblieben ist der Beweis dass in diesem Falle Akte mit der Archivsignatur MfS HA VII/8 ZMA 2225 gar nicht angefordert wurde -bzw. in der Abt. AR3 ZMA,obwohl vorhanden,verblieb. Hier nun die zwei Mal unterdrückten Aktenblätter 45 & 46
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Blatt 47
Blatt 48
Blatt 52
Auch dieses Blatt lag im Behördenvorgang und wurde mir mir bei der Akteneinsicht nach IFG im Januar 2014 unterdrückt/vorenthalten !? Schlampigkeit, Versehen und das gleich 10 Mal in einem Behördenvorgang!??
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Blatt 58
Blatt 59
Blatt 60
Blatt 62
Blatt 63 Anlage 2 A2
Blatt 64 ( Rückseite)
Blatt 65 Anlage 3 A3
Zwei gleiche Karteien zum Vergleich: Der Täter Ralf Hunholz ist bei der „Aufarbeitung “ im Jahre 2006 nicht geschützt = geschwärzt; im Jahre 2012 wird er geschützt – geschwärzt – VON WEM !? Vom Re4cherchur oder von der Sachbearbeiterin Büchler !??
Blatt 66
Blatt 67
Die S- 69 & 70 konnte ich am 13.11.14 beim Verwaltungsgericht einsehen.
Vollständigkeitshalber, bei der wiederholten Akteneinsicht am 19.11.2014 wurde erneute Aktenunterdrückung- jetzt dem Verwaltungsgericht gegenüber mehr als eindeutig sichtbar, mit der Absicht, die wichtigsten Akte zur Wiederherstellung meiner gestohlenen Ehre und Menschenwürde und Erlangung des Status eines operativ verfolgten STASI-Folteropfers zu verhindern, bzw die Straftaten des MfS im Operativen Vorgang „Merkur“ vor und während der Rechtsbeugung zu vertuschen und vor allem den Operativen Zersetzungsvorgang in Haft zu vertuschen und zu verleumden in dem man sich weiterhin hinter Lügen und Verleumdungen über klare Sachverhalte aus der Akte des eigenen Behördenvorganges absichtlich hinwegsetzt.
Ich habe lange mit der Sachbearbeiterin Büchler und ihren Abteilungsleiterin Frau Bibow gesprochen – alles Aktivisten der ersten Stunde – Sie wusste gar nicht dass Sie für LaGeSo aufarbeitet und wußte auch nicht die Zielstellung. Alle beide waren in Aufruhr geraten als sie merkten dass ich den Behördenvorgang in der Hand habe !?
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Ich lasse den BEHÖRDENVORGANG DER BSTU R AU3 SG 7540/12Z ohne Kommentar um den evtl. Aufarbeiter der “ Aufarbeitung“ nicht zu beeinflussen, aber die Augenscheinobjekte, die als Beweise vor Gericht hätten im Verfahren 76 Js 1792/93 verwendet werden müssen zur Verurteilung der STAZI-Täter, wenigstens in dieser letzten schweren Körperverletzung führe ich hier auf, die als Signatur auf der Kartei genannt wurde, aber als entsprechende Aktenmappe zur Signatur 577/85 unterdrückt wurde – sieht auch ein Blinder auf den ersten Blick !!! Ich werde Kontakt zum SPIEGEL-Mann Stefan Berg versuchen aufzunehmen um die Staatssekretärin Professpor Dr. Monika Grütters an die Schließung der Jahn Behörde und Verlegung der Akte in das Bundesarchiv bis zum Ende 2014 zu drängen. Die Diskussion über das Schicksal der Jahn Behörde sollte im Kultursausschuss des Deutschen Bundestages sogar öffentlich geführt werden !? Ausser dem Versprechen der Frau Grütters ist NICHTS weiter passiert!??
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Den Stefan Berg vom SPIEGEL kenne ich persönlich als ich ihm den Ilija Jovanovski ein teil- rehabilitiertes Folteropfer der STASI vorgestellt hatte… auch seine Geschichte und schreckliche Schicksal war für Stefan Berg uninteressant. Damit hat er sich auf die Stufe der staatlich oder geheimdienstlich gesteuerten als ob investigativen Journalisten eingereiht wie der Ullrich Schwarz der 1986 meine Folterungen und Übergriffe der IME Ärzte der Leserschaft aus staatssicherheitlichen Gründen verschweigen musste, oder tat er der STASI ein gefallen !?? um den freien staatlichen Menschenhandel nicht zu gefährden !??
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„Roland Jahn, Chef der Stasi-Akten-Behörde, hat die Kontrolleure des Kanzleramts am Hals – weil er seinen Job wie ein Politiker, nicht wie ein Verwaltungsmann interpretiert.
Mitte vergangenen Jahres bekam Roland Jahn hohen Besuch: Zwei Ministerialbeamte der Bundesregierung erschienen in seiner Behörde – und sie waren bestens informiert über Jahns Arbeit als Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen Warum müssen Stasi-Opfer so lange auf Einsicht in ihre Akten warten?, wollten die Beamten von Jahn wissen und hielten ihm entsprechende Statistiken vor. Ob er womöglich falsche Schwerpunkte setze? Jahn wehrte sich, verwies auf Personalmangel, auf Antragszahlen und technische Probleme. Dann vertagte man sich, die beiden Besucher machten sich wieder davon und schrieben ihre Berichte. Jahn, 59, hätte die Visite der Beamten des Kanzleramts als Warnschuss verstehen können. Aber er mag an solchen Gesprächen nichts Ungewöhnliches finden und bleibt bei seinem Stil: Jahn sieht sich vor allem als „Anwalt der Opfer“. Er interpretiert seinen Job eher wie ein Politiker, nicht wie ein Verwaltungsmanager.
Öffentlich schwärmt Bernd Neumann, im Kanzleramt Staatsminister für Kultur und Medien und damit auch für die Stasi-Unterlagen-Behörde zuständig, über den in der DDR als Bürgerrechtler verfolgten Jahn: ein „grader Kerl“ mit einer „tollen Vita„. Intern ist der Christdemokrat aber mehr als besorgt. Seine Ministerialen hat er aufgefordert, sich genauer um die Behörde zu kümmern, die offenbar in keiner guten Verfassung ist. Sie gilt als Schlangengrube. Dazu passt, dass das Finanzministerium Jahns Budget- und Personalpläne kritisiert; und dass der Bundesbeauftragte mit dem Versuch gescheitert ist, sein Amt umzubauen. Niemand zweifelt an der moralischen Integrität Jahns, des dritten Bundesbeauftragten nach Joachim Gauck und Marianne Birthler. Ob er allerdings der richtige Mann ist, die Behörde zu leiten, fragt man sich nicht nur im Kanzleramt. Seit seiner Amtsübernahme im März 2011 befindet sich Jahn in Opposition – zu Teilen seiner Belegschaft, zum Beirat seiner Behörde. Und nun kommt auch noch Ärger mit der Bundesregierung hinzu. Es geht um die künftige Aufarbeitung der Stasi-Geschichte, um den Verbleib der Spitzelberichte, die 2019 eigentlich vom Bundesarchiv übernommen werden sollen – und damit um die Existenz von Jahns Behörde.
Umstritten ist bis heute der Umgang mit 47 ehemaligen Stasi-Mitarbeitern, die in den neunziger Jahren in den Dienst der Stasi-Unterlagen-Behörde übernommen wurden: Deren Versetzung war von Beginn an Jahns Lieblingsprojekt. Politisch war Neumann an Jahns Seite, aber die vielen Interviews des Behördenchefs zu den „Ex-Stasis“ fand er nicht gerade hilfreich. In der Sache hat Jahn wenig erreicht: Vier Mitarbeiter gingen in Rente, einer wurde erwerbsunfähig, einer verstarb. Erst drei wurden woanders untergebracht.Sogar Beiratschef Richard Schröder hat sich im Zoff um die „Gruppe 47“ gegen Jahn gestellt. Der Feldzug gegen altgediente Mitarbeiter, kritisierte der Theologe und Sozialdemokrat, schade der Aufarbeitung und dem Image der Behörde. Auch an anderen Stellen kommt Jahns ehrgeiziger Personal- und Amtsumbau nicht voran. So wollte er eine größere Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit schaffen. Eine bessere Außenwahrnehmung, vermuten Kritiker, sollte dazu beitragen, dass die Behörde ihr Verfallsdatum 2019 überlebt und nicht ins Bundesarchiv überführt wird. Ziel sei es gewesen, betont Jahn, die öffentlichen Aktivitäten besser zu koordinieren. Die Strukturreform wäre zu Lasten anderer Bereiche gegangen, Bildung und Forschung sollten getrennt werden. Zwei Mitarbeiter klagten erfolgreich, die Umbaupläne wurden beerdigt.
Probleme gibt es überdies im zentralen Geschäft der Behörde – der Aktenauskunft. Jahn hatte eine schnellere Bearbeitung von Anträgen versprochen. Neumanns Kontrolleure prüften die Daten und stießen auf sinkende Erledigungszahlen, die Antragsbearbeitung dauere länger als bei Vorgängerin Birthler. Über die Gründe streiten Jahns Leute nun mit denen von Neumann.
Mehr als 20 Jahre nach dem Ende der DDR erwache das Interesse jüngerer Generationen, Kinder und Enkel von Stasi-Opfern verlangten zunehmend Auskunft über das Vorleben ihrer Verwandten, argumentiert Jahn. Darum brauche er mehr Stellen.
Seine Aufseher in der Bundesregierung sehen das anders. Anträge auf Akteneinsicht etwa seitens der Medien gingen zurück, so die Beamten, es komme zudem nicht mehr oft vor, dass staatliche Arbeitgeber eine eventuelle Stasi-Vergangenheit ihrer Beschäftigten überprüfen müssten. Deshalb würden Kapazitäten frei.
Ein Personalabbau ist aus Sicht der Regierung beschlossene Sache. Die Beamten des Finanzministeriums gehen mit Jahns Plänen hart ins Gericht: Die vorgelegte Personalbedarfsplanung sei nicht aussagekräftig, die eingereichten Unterlagen erfüllten nicht die geforderten Kriterien.
Generell sind den Aufsehern Jahns Vorstellungen zu unpräzise. Das gilt auch für sein Vorhaben, in der früheren Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg einen „Campus der Demokratie“ einzurichten. Jahns Idee hat Charme, weil sie den Umgang mit der Stasi-Geschichte an Originalschauplätzen konzentriert: In Lichtenberg könnten Behördenzentrale, Archiv und ein schon bestehendes Stasi-Museum zusammengeführt werden, ergänzt etwa um Buchläden und Diskussionsräume. Jahn schwärmt schon von einem Rolling-Stones-Konzert auf dem Dach der Ex-Stasi-Zentrale.
Den Ministerialen jedoch wären konkrete Vorlagen lieber. Leider gebe es bislang nur „diverse Planungen“, klagen die Beamten. Im Haushaltsausschuss des Bundestags herrscht ebenfalls Verwirrung: Für Jahns Campus gebe es bislang weder „die Zustimmung zur Aufnahme in die Haushaltspläne“ noch „konkrete Bauunterlagen“, erklärt ein Abgeordneter.
Die Zeit wird allerdings knapp: Der Mietvertrag für die jetzige Behördenzentrale läuft Ende 2014 aus. Doch bislang gibt es keinen genehmigten Raumbedarf, mit dem der Bund auf die Suche nach einer neuen Bleibe gehen könnte. Die Gespräche dazu liefen, beteuert Jahn. Es sei alles auf gutem Weg.
Ungenau sind offenbar auch Jahns Pläne für neun von zwölf Außenstellen in den Bundesländern geblieben. Eigentlich sollte ihre Anzahl reduziert werden, Vorgängerin Birthler hatte dazu Vorschläge gemacht. Jahn will diese Dependancen nicht nur erhalten, er wirbt für deren Unterbringung an authentischen Orten des SED-Unrechts. Eine aus historischer Sicht interessante Idee, aber konkrete Zahlen? Die Haushälter haben dazu bislang nur Zeitungsartikel gelesen.
Manche Abgeordnete wittern hinter solchen Ungenauigkeiten System. Spielt Jahn auf Zeit? Bei einer Anhörung der SPD-Fraktion mehrten sich die skeptischen Stimmen zur Arbeit des Behördenchefs. „Jahn will eine Behörde für die Ewigkeit“, bekräftigt Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) einen schon länger gehegten Verdacht. „Die Behörde wird es so lange geben, wie die Gesellschaft es will“, argumentiert Jahn.
Und nun? In dieser Legislaturperiode sollte eine Expertenkommission Vorschläge erarbeiten, wie die Aufarbeitung der Stasi-Geschichte künftig aussehen und Jahns Behörde zurückgebaut werden könnte. So ist es im Koalitionsvertrag von Union und FDP vereinbart. Aber es geschah nichts.
Weder Neumann noch der Bundestag haben Schritte unternommen, ein entsprechendes Gremium zu berufen.
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ein Blick in die Schlangengrube !?? – ein Blick in die Jauchengrube der STAZIS.
Arbeitsweise des BStU, wenn es um die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und Verbrechen ihrer Sicherheitsorgane geht ist hier nachvollziehbar und detailliert an einem konkreten Falle dargestellt.
Wir wissen nicht wer Sie sind .. möchte an Ihre Geschichte glauben bitte .. Einladung – hier zu stöbern:
http://christinestart.blogspot.de/
Mit freundlichen Grüßen aus einer „Stadt“, die sich genauso verhält, wie unter den Stasis .. Ich nenne diese Stadt .. Heidelberg .. Grün wie Schimmel .. und stinkt bis zum Himmel .. mögen die Engel mich hören !!
Pierl
Seit der Wiedervereinigung hat sich Deutschland verändert- auch Heidelbrg !??
Die schrecklichste Waffe gegen die Verleumdung und Lüge ist die Wahrheit !
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Pingback: 17.Juni 1953 > 17 Juni 1992 > 17. Juni 2014 Ich kann keinen Rechtsstaat mehr erkennen nach der Wende, ich sehe die parlamentarische Demokratie ausgehebelt… was geschieht mit unserem Deutschland !?? | AdamLauks Blog
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