„WO ist unsere STASI geblieben !?? „- Die Bundesstiftung Aufarbeitung stampfte den Forschungsantrag eines STASI-Opfers ein !- Für die Aufarbeitung der “ staatlich geprüften Aufarbeitung“ oder der Gauckschen Aufarbeitung ist noch nicht gekommen !!! NOCH NICHT !

Opfer der STASI-Terrorherrschaft Dirk Lahrmann hat den Eingriff oder Einschnitt der STAZIS in sein junges Leben  noch nie vollständig aufarbeiten können. Es ist ein Gefühl geblieben, tief in ihm vergraben, mit dem er heute noch fertig zu werden versucht. Trotz der Rehabilitierung wollte er nur wissen WER und WO sind jene Menschen geblieben, die damals nach eigenen Gutdünken entschieden und  nach eigenem Ermessen  Staatsfeinde  ausmachten, oder nach Belieben oder noch besser, nach Bedarf des innerdeutschen Menschenhandels, Menschen wegsperrten um die  dann in den Westen, für beide Seiten gewinnbringend  an den Westen, wie Stück Rind oder Schwein für DM zu verkaufen.

Dirk Lahrmann stellte Fragen auf die er keine Antworten bekam.

Dann entschloss er sich bei der Bundesstiftung Aufarbeitung einen Forschungsantrag mit dem Titel : WO ist unsere STASI geblieben !?  Dadurch verletzte er das staatliche Monopol  dass der Aufarbeitungsindustrie für unvorstellbar viel Geld Aufgetragen wurde, und  biss auf´s Granit, wurde schroff abgewiesen. Die Art und Weise der Abweisung oder Ablehnung war eine absolutistische und  nicht dem Gesetz entsprechend.  Dirk hat sich entschieden- in einem Verwaltungsrechtstreit – wie David gegen Goliath- das Fehlverhalten der Bundesstiftung Aufarbeitung  zu beweisen, was ihm auch vorläufig gelang.  Die Bundesstiftung wird in Berufung gehen.

Für mich und für die anderen Opfer der STASI-Herrschaft und der SED-Willkür ist  es deutlich geworden dass die  Ehrenerklärung des Deutschen Bundestages ein Haufen von schön und pathetisch klingenden Worthülsen geblieben  ist.

“ Sie wurden gefoltert,sie wurden gequält, sie wurden getötet.“  am 17.6.1992 klang so hochtrabend und pietätvoll. Den Ghostschreiber habe ich  noch dafür nicht rausgefunden – könnte  leicht sich Joachim Gauck als  Herrscher über die STASI-Akte gewesen sein.

 

http://adamlauks.com/2013/12/03/offener-brief-an-den-bundestagsprasidenten-prof-dr-lammert-betr-unbehandelte-petition-strafvereitelung-im-amt-der-gauck-behorde-aktenmanipulation-und-beweiseunhterdrucking-z/

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09.07.09

DDR-Geheimdienst

Wie aus Stasi-Mitarbeitern Staatsdiener wurden

Die Opfer des SED-Regimes sprechen von einem „Skandal erster Güte“: Nach 1990 hat die Bundesrepublik Heerscharen von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern in den öffentlichen Dienst übernommen. Wie es dazu kommen konnte, zeigt das Buch „Vorwärts und Vergessen“. WELT ONLINE veröffentlicht exklusiv ein Kapitel. Von Uwe Müller und Grit Hartmann

Merkel besucht Hohenschönhausen1/8
Bundeskanzlerin Merkel

Foto: DDPStilles Gedenken: Angel Merkel bei ihrem ersten Besuch im ehemaligen Stasi-Gefängnis in Berlin-Hohenschönhausen (Mai 2009). Sie legt einen Kranz für die Opfer der Stasi nieder und …

 Kleine Anfragen bringen manchmal großen Erkenntnisgewinn. Die FPD-Fraktion wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele ehemalige Stasi-Mitarbeiter in einzelnen Ministerien und oberen Bundesbehörden tätig sind und wie viele davon eine leitende Tätigkeit ausüben. «In der gewünschten detaillierten Aufschlüsselung» und «in der zur Verfügung stehenden Zeit» sei keine Auskunft möglich, teilte die Regierung mit. Ohnehin könnten die erbetenen Zahlen nur ressortbezogen ermittelt werden. Das war im Februar 2007. Im Mai fragten die Abgeordneten nochmals nach, dieses Mal konkret nach dem Innenressort. Nun hieß es, eine Auskunft sei «praktisch nicht leistbar». Zum Teil seien die Daten nicht erfasst und Akten auf Grundlage von Aufbewahrungspflichten schon vernichtet.

1993 war die Bundesregierung auskunftsfähiger – aber erst, nachdem das Parlament einen Untersuchungsausschuss eingesetzt hatte. Damals wurden 2597 einstige MfS-Mitarbeiter beim Bund eingeräumt. Da war schon fast jeder Fünfte unkündbar ins Beamtenverhältnis überführt worden. Und 40.014 Beschäftigte waren überhaupt nicht überprüft.

So gut wie keine Kenntnis hatte man damals über DDR-Spione mit westdeutschem Pass. Allein die Auslandsspionage führte seit den sechziger Jahren rund 6000 Mitarbeiter in der Bundesrepublik.

Kurz vor dem Mauerfall gab es 449 «Objektquellen», die Top-Kategorie unter den Agenten – sie waren in «feindlichen» Einrichtungen aktiv. Nicht zuletzt saßen sie in Ministerien und Behörden, Bares war ihnen wichtiger als der Amtseid. Anfang der neunziger Jahre gerieten einige von ihnen ins Visier der Staatsanwaltschaften, doch die dürftige Quellenlage bewahrte damals die meisten vor einer Anklage und dem Arbeitsplatzverlust. Seitdem hat niemand mehr so richtig hingeschaut. Heute wird ein ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter nur enttarnt, wenn ein Forscher bei Recherchen auf seine Geschichte stößt und dann auch noch zufällig Interesse für den beruflichen Verbleib der Person entwickelt. Das kommt ausgesprochen selten vor. Deshalb rief es die FDP-Fraktion erneut auf den Plan, als im Jahr 2008 gleich zwei solcher Stecknadeln aus dem Heuhaufen auftauchten.

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Foto: rowohlt/.

Danach beließen die Liberalen es nicht mehr bei einer Kleinen Anfrage. Sie stellten gleich einen umfassenden Antrag. Nach ihrem Willen soll der Bundestag die Regierung verpflichten, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben. Das Ziel: endlich herauszufinden, wie viele ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes in den Bundesministerien und Bundesbehörden «arbeiten und welche Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten diese Mitarbeiter heute noch haben».38 Verwiesen wurde ausdrücklich auf die Fälle von IM «Konrad» und IM «Helene»: Unter diesen Decknamen führte das MfS zwei «Objektquellen», die den gleichen Namen und das gleiche Geburtsdatum haben wie zwei an sensibler Stelle tätige Beamte – ein Ministerialrat im Reich von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und eine Sachbearbeiterin im gehobenen Dienst bei Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU).

Die brisanten Dokumente, die IM «Helene» zwischen 1973 und 1985 über die Bonner Wirtschaftspolitik beschaffte, interessierten sogar den KGB. Die Stasi stufte die Agentin, die unter der Nummer XV/447/ 71 registriert war, als absolut zuverlässig ein. Um die Quelle nicht zu gefährden, wurde eigens ein Instrukteur eingeschaltet, der die Verbindung pflegte. Ihre Akte füllte einst elf Bände mit etwa 3300 Seiten. Acht Lieferungen hatten die höchste Geheimhaltungsstufe mindestens vier erreichten den sowjetischen Geheimdienst.

Vom Verrat der Dienstgeheimnisse waren viele Minister betroffen: Hans Friderichs, Otto Graf Lambsdorff (beide FDP), Manfred Lahnstein (SPD) und Martin Bangemann (FPD). Die Quelle in Bonn gab beispielsweise Auskunft über Organisationspläne des Ministeriums, seine Personal- und Strukturpolitik sowie über Forschungsaufträge, die Finanzierung des Osthandels, Kredite für sozialistische Länder und die jeweils neuesten internen Wirtschaftsdaten.

Angeworben wurde die Top-Agentin schon 1970, als sie bei einem Verlag arbeitete. Erst 1972 wechselte sie ins Ministerium. In der Sprache des Geheimdienstes erfolgte die Kontaktaufnahme «unter fremder Flagge» – ihr Werber hatte sich unter einer Legende vorgestellt. Ob es bei der Unkenntnis blieb, erschließt sich aus den Unterlagen nicht. Vermerkt ist hingegen, dass die Zusammenarbeit auf «materieller Basis» erfolgte, also vermutlich eine Menge Geld floss. Als IM «Helene» führte die Auslandsspionage Helga Z. – gegen sie leitete die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anfang der neunziger Jahre ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Agententätigkeit ein. Damals standen drei Blatt Papier aus dem Stasi- Nachlass zur Verfügung. Heute sind es 110 Seiten. Doch die Sache ist verjährt.

Der Ministerialrat Hermann-Josef Rodenbach bestreitet energisch eine wissentliche Zusammenarbeit mit der Stasi. Er behauptet, dass er «lediglich über Jahre hinweg Kontakt mit einem vermeintlichen Mitarbeiter eines schwedischen Industrieverbands» hatte, der Stasi-Offizier gewesen sei. Jedem, der behauptet, er sei IM gewesen, droht er rechtliche Schritte an. Auch das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde Anfang der neunziger Jahre eingestellt.

Laut Akte trat das MfS 1974 mit Rodenbach in Kontakt, ohne dabei den geheimdienstlichen Hintergrund erkennen zu lassen. Zehn Jahre später wurde der Vorgang umregistriert, der Deckname «Konrad» und die Registriernummer XV/1671/84 vergeben. Die Akte wuchs rasch an, im Dezember 1987 wurde der achte Arbeitsband angelegt. Nach dem elektronischen Posteingangsbuch der Stasi waren bis dahin mindestens 116 Informationen geliefert worden, von denen 25 als «wertvoll» und eine sogar als «sehr wertvoll» eingestuft wurden. Damals stand der Schreibtisch des Juristen in einer Einrichtung, die den Gedanken an das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes wachhalten sollte – im 1969 gegründeten Gesamtdeutschen Institut.

Das Institut ist stasitechnisch gesehen ein Sonderfall unter den Bundesbehörden. Das hat mit einem Mann zu tun, der 1972 zum Präsidenten berufen wurde und diese Funktion bis zur Auflösung des Hauses Ende 1991 ausübte – mit dem Juristen Detlef Kühn. Als Pensionär waren seine Ambitionen nicht erloschen, er wollte vielmehr ganz genau wissen, welchen Loyalitäten seine einstigen Kollegen verpflichtet waren, und stellte fleißig Forschungsanträge bei der Birthler-Behörde. Zuletzt stieß er bei seinen Recherchen auf den Klarnamen von IM «Konrad» – zuvor hatte er die Fälle IM «Berger», IM «Christoph», «Claudia», IM «Töpfer», IM «Talar», IM «Fichtel», IM «Kleinert», «Moritz», IM «Dr. Luther», IM «Zady» und IM «Erich» aufgedeckt. Alle diese Agenten waren gegen das Gesamtdeutsche Institut eingesetzt. Kühn sagt: «Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.»

Vielleicht sollte die Bundesregierung doch einmal genauer hinschauen. Die Länder halten es inzwischen wie der Bund, auch sie sind wenig auskunftsfreudig. Dafür haben sie gute Gründe. Ausgerechnet am Jahrestag des Volksaufstandes, am 17. Juni 1992, schickte das Sächsische Staatsministerium des Innern eine «vertrauliche Personalsache» an den Landespolizeipräsidenten. Ihm wurde mitgeteilt, dass der CDU-Innenminister seine Position hinsichtlich stasibelasteter Polizeibediensteter insoweit geändert habe, dass diese «weiterhin für die Polizei zu verwenden sind. Sie müssten allerdings ‹versteckt› werden (Beschäftigung in nichtöffentlichkeitswirksamen Bereichen, z. B. Stäben).» Als das Versteckspiel publik wurde, stellte die SPD-Fraktion im Landtag eine Große Anfrage. Dabei kam heraus: Gleich in Kompaniestärke waren Stasimitarbeiter, angeführt von Oberstleutnanten und Majoren, in sächsische Polizeistuben einmarschiert. Als der Bundestag 1997 wissen wollte, wie viele Polizisten eine MfS-Biographie hatten, war Sachsen als einziges unter den neuen Ländern nicht auskunftsfähig. Offenbar hatte man den Überblick verloren.

Einige der Ordnungshüter beziehen ihr staatliches Ruhegeld, andere warten noch darauf: Nach Erkenntnissen der Stasi-Unterlagenbehörde waren Ende 2006 in den Polizeibehörden von Bund und Ländern insgesamt rund 1500 und beim Bundesgrenzschutz etwa 300 frühere MfS-Mitarbeiter beschäftigt.

Und wer musste eigentlich gehen? In Brandenburg kaum jemand. Denn dort wurde schon 1995 unter Ministerpräsident Stolpe die Regelanfrage per Kabinettsbeschluss abgeschafft. Das hieß in der Praxis: Neue Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst wurden nur dann auf eine Stasi-Verstrickung überprüft, wenn gegen sie ein dringender Verdacht vorlag oder wenn ihnen eine wichtige Leitungsfunktion übertragen werden sollte. Das rot-rot regierte Mecklenburg-Vorpommern folgte 1998 dem Brandenburger Beispiel.

Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt hingegen ließen nach der Jahrtausendwende einen Teil ihrer Landesbeschäftigten nochmals von der Stasi-Unterlagenbehörde checken – Anlass waren die ab 2003 verfügbaren Dateien der Auslandsspionage.

Bund, Ländern und Kommunen blieb es von Anfang an selbst überlassen, ob und wie sie Verwaltungen, Hochschulen, Polizei, Lehrerschaft oder Justiz durchleuchten und welche Konsequenzen sie daraus ziehen wollten. Kein einziges Bundesland trennte sich von mehr als der Hälfte der enttarnten Stasi-Zuträger im Öffentlichen Dienst. Mit Nachsicht wurden nicht nur Pförtner oder Köche behandelt: So trug die im Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angesiedelte Abteilung zur Koordination der Lehrer-Überprüfungen zwar den großspurigen Titel «Referat für Vergangenheitsaufarbeitung/Förderung demokratischer Kultur», doch von 1139 MfS-belasteten Pädagogen kündigte man gerade einmal 397 und verabschiedete 218 mit einem Auflösungsvertrag.

Solche Zahlen zum Elitentausch hat die zweite Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur «Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit» systematisch zusammentragen lassen. Die Daten für einige Berufsgruppen reichen nur bis Ende 1996, dennoch handelt es sich um eine Art Bilanz: Schon zu diesem Zeitpunkt galten die Überprüfungen der Landesbeschäftigten als größtenteils erledigt. Dabei ging es nicht allein um das Thema Stasi. Nach dem Einigungsvertrag konnten auch kompromittierte SED-Funktionäre entlassen werden. Als «besondere Kündigungsgründe» galten bis Ende 1993 mangelnde fachliche Qualifikation oder mangelnde persönliche Eignung. Das Beispiel der Lehrerschaft zeigt, dass dieses Instrumentarium durchaus genutzt wurde: Im Auftrag der ostdeutschen Kultusministerien (ohne Berlin) prüften Personalkommissionen 220.000 Angestellte im Schulbetrieb. Sie kündigten 19500 Lehrern, lediglich zehn Prozent davon wegen MfS-Mitarbeit. Häufiger scheiterten Pädagogen an mangelnder fachlicher Qualifikation oder weil sie bei ihrer Einstellung unwahre Angaben über ihre Vergangenheit gemacht hatten.

In Sachsen mussten alle Lehrer gehen, die ausschließlich Staatsbürgerkunde unterrichtet und den Schülern den richtigen Klassenstandpunkt beigebracht hatten. Mecklenburg-Vorpommern hingegen verpflichtete diese Lehrer zu Schulungen, danach unterrichteten sie sogleich Gesellschaftskunde.

Besonders rigorose Kriterien stellte das CDU-regierte Thüringen auf: Die Personalkommissionen sollten sich nicht nur ein Bild von der Vergangenheit eines jeden Lehrers verschaffen, vielmehr sollte geprüft werden, ob seine aktuelle Haltung ihn befähige, «entsprechend dem Grundgesetz junge Menschen zu bilden und zu erziehen ». Einstigen hauptamtlichen Parteifunktionären, Schulräten, Parteisekretären, Pionierleitern und langjährigen Direktoren sowie Lehrern für Staatsbürgerkunde oder Wehrkunde wurde das nicht unbedingt zugetraut. Der Vorsitzende des Bildungsausschusses im Landtag monierte allerdings, nach diesen Maßstäben würden «auch Mitglieder der Landesregierung» durchfallen. Der Name des Parlamentariers: Dieter Althaus, vormals Mathematikund Physiklehrer, seit 1985 CDU-Mitglied. Als er Anfang 1992 das Kultusministerium übernahm, erinnerten sich ehemalige Schüler, dass er sich als stellvertretender Schulleiter lautstark für den «Erhalt des Sozialismus» eingesetzt habe.

Eine zentrale Kommission in Thüringen bezweifelte zunächst die persönliche Eignung von rund 4500 der 40000 Thüringer Lehrer, dann lud sie 3000 Pädagogen zu mündlichen Anhörungen, die Kündigung erhielten schließlich 1400. Wegen ungenügender fachlicher Eignung mussten rund 1900 Pädagogen gehen. Dazu trafen bis Ende 1996 aus der Gauck-Behörde 1270 «Positivbescheide» ein. Nur 329 dieser Lehrer verließen den Schuldienst. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, die nicht so laut getönt hatte wie die Thüringer, kündigte 466 von belasteten 1140 Pädagogen, das waren zumindest vier von zehn.

Angesichts solcher Zahlen schwante dem Berichterstatter der Enquete-Kommission nichts Gutes: Schüler hätten ein Recht auf Lehrer, die sie «mit der ganzen Vergangenheit» konfrontierten. Er befürchtete, dass an vielen Schulen «der alte Stil mit Erziehung zur Denunziation, mit drillähnlichen Veranstaltungen, mit Missachtung der christlich-abendländischen Tradition» weitergepflegt würde.

Am konsequentesten wurde gegen die SED-Justizfunktionäre vorgegangen. Die DDR kam gerade mal mit 3018 Richtern und Staatsanwälten aus, das waren bezogen auf die Einwohner nicht einmal halb so viele wie in der Bundesrepublik. Alle Mitarbeiter der «Rechtspflegeorgane» hatten, so die einschlägige Richtlinie, der «sozialistischen Staats- und Rechtsordnung» zu dienen. Es gab keinen einzigen Staatsanwalt ohne Parteiabzeichen am Revers. Noch dazu gehörten viele von ihnen Kreis- oder Bezirksparteileitungen der SED an. Auch 96 Prozent der Richter waren SED-Genossen. Weil mit diesen Juristen kein Rechtsstaat zu machen war, handelte bereits die letzte DDR-Regierung: Jeder fünfte Staatsanwalt und jeder sechste Richter musste gehen – viele dieser Leitungskader schafften allerdings den Übergang in den Stand der freien Rechtsanwälte.

Außerdem verabschiedete die Volkskammer ein Richterwahlgesetz, für Staatsanwälte galt es entsprechend, nach dem die rund 2300 Verbliebenen einzeln auf ihre Weiterverwendung überprüft werden sollten. Diese Idee fand Eingang in den Einigungsvertrag und stellte die neuen Länder alsbald vor ein Dilemma: Die «roten Juristen» mussten auf ihre «Treue zum freiheitlichen Rechtsstaat» und ihre «moralische und politische Integrität» überprüft werden.

Doch schon für die Ausschüsse zur Richterwahl und zur Staatsanwaltsberufung, in denen in jedem der früheren DDR-Bezirke acht Juristen aus Ostdeutschland mit entscheiden sollten, fand sich kaum unbelastetes Personal. Brandenburg suchte noch im April 1991 nach geeigneten Juristen. Mecklenburg-Vorpommern warf die Bestimmungen des Einigungsvertrages kurzerhand über Bord und ließ Richter und Staatsanwälte durch den Rechtsausschuss des Landtages bestimmen. Tempo war vonnöten: Viele Bürger nahmen die diskreditierte Justiz nicht mehr ernst, Zeugen erschienen nicht vor Gericht, Angeklagte ignorierten die Vorladung. Sachsens Justizminister Steffen Heitmann beklagte «chaotische Zustände», sein anhaltischer Kollege Walter Remmers sah die Rechtsprechung gar «vor einem Kollaps».

Eine Minderheit von rund 35 Prozent der ostdeutschen Bewerber überstand schließlich die Auslese. Berufen wurden 399 Staatsanwälte und 681 Richter, letztere waren zumeist im Zivil-, Familien-und Arbeitsrecht eingesetzt. Die Übernahmequoten nach Ländern: Mecklenburg-Vorpommern 34 Prozent, Sachsen-Anhalt 35 Prozent, Thüringen 39 Prozent und Sachsen 47 Prozent. Den Schnitt nach unten drückte das Land Berlin, wo die Senatsverwaltung erst einmal sämtliche Juristen in den Wartestand schickte. Die Hürden für den Weg zurück nahmen ganze 33 Richter (11 Prozent) und nur zehn Staatsanwälte (vier Prozent). Hingegen galt in Brandenburg die «Gnade der regionalen Geburt», dort wurden so viele SED-Juristen übernommen wie sonst nirgendwo – 55 Prozent der Staatsanwälte und 45 Prozent der Richter. Der Potsdamer Justizminister

Hans Otto Bräutigam, zuvor zehn Jahre in Bonns Ständiger Vertretung in Ost-Berlin, meinte dazu lapidar: «Es muss deutlich werden, dass Loyalität auch in einem Unrechtssystem nicht als verwerflich angesehen werden kann.»

Der Text ist dem Buch „Vorwärts und Vergessen! Kader, Spitzel und Komplizen: Das gefährliche Erbe der SED-Diktatur“ entnommen. Es ist bei Rowohlt Berlin erschienen und kostet 16,90 Euro. Autoren sind WELT-ONLINE-Redakteur Uwe Müller und die Leipziger Journalistin Grit Hartmann.“

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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1 Antwort zu „WO ist unsere STASI geblieben !?? „- Die Bundesstiftung Aufarbeitung stampfte den Forschungsantrag eines STASI-Opfers ein !- Für die Aufarbeitung der “ staatlich geprüften Aufarbeitung“ oder der Gauckschen Aufarbeitung ist noch nicht gekommen !!! NOCH NICHT !

  1. Bösartige V-Leute, Stasispione, Verdeckte Ermittler, Detektive spionieren, rauben, zersetzen offenkundig in Gesamtdeutschland auf Befehl der erfahrenen Verantwortlichen IM Erika. Z. BRD „Das geht rauf bis Merkel.“

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