Ungesühntes Folteropfer als Whistleblower !?? – weil er von der Bundesregierung einen Untersuchungsausschuss begehrt, der den generellen Verdacht auf Strafvereitelung im Amt im großen Still bei der ZUARBEIT ZUR JURISTISCHEN AUFARBEITUNG der Gauck Behörde, bei mittleren und schweren Verbrechen der STAZ-DDR-Exekutive überprüft !??

Noch Aktueller: Brief an den Präsidenten und an die Vizepräsidentin des OVG Berlin- Brandenburg

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NICHTZULASSUNGSBESCHWERDE OVG 12 N 51.17 ( wird abgelehnt -wetten ?)

GERICHTSAKTE – ein offenes Spiel mit Verwaltungsgweheimdienst -BStU

 

NOCH AKTUELLER: Feststellungsklage VG 1 K 237/14  Am Verwaltungsgericht Berlin : Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland ( BStU – Jahn Behörde )

BERUFUNG OVG 12 N 51.17 zu VG 1 K 237.14 in Sache: Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland ( Gauck – Birthler- Jahn Behörde ) Feststellungsklage über Urkundenunterdrückung in der BStU: Pastorale „AUFARBEITUNG“ war eine Lüge, Aktenmanipulation und ABM für die Träger der Diktatur !“- Urkundenunterdrückung durch STAIS in der BStU – Jahn Behörde, die Zweite, diesmal auf das Ersuchen des LAGeSo ! Unanfechtbare falsche Mitteilung der Behörde

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SO wurde die PARLAMENT-arische DEMOKRATIE- durch den Oberamtsrat Wolfgang Dierig 2013 im Ref Pet 4 des Petitionsausschusses des DB ausgehebelt!?? Amt des Bundetagspräsidenten Dr. Lmmert ausgehöhlt und beschädigt !?? 143 AR 284/14 : DIES IST EINE OFFENE STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG AN DEN GENERALBUNDESANWALT : Herr Runge, walten Sie ihres Amtes! – oder für immer schweigen !? WER herrscht über dem Bundestagspräsidenten Lammert !??

143 AR 284/14 : DIES IST EINE OFFENE STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG AN DEN GENERALBUNDESANWALT : Herr Runge, walten Sie ihres Amtes! – oder für immer schweigen !? WER herrscht über dem Bundestagspräsidenten Lammert !??

Generalstaatsanwalt hat das Wort ! – oder muss er auch schweigen,- weil kein öffentliches Interesse vorliege !??

143 AR 269/14 = OFFENE Strafanzeige und Strafantrag gegen den Herrn Roland Jahn, vor dem Gesetz verantwortlichen Leiter als Bundesbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen dess Sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR – § 272 Urkundenunterdrückung

282 Js 1922/14 zuständigkeitshalber seit 19.5.14 bei der Staatsanwaltschaft Berlin !? – 143 AR 269/14 OFFENE Strafanzeige und Strafantrag gegen den Herrn Roland Jahn, vor dem Gesetz verantwortlichen Leiter als Bundesbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen dess Sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR § 272 Urkundenunterdrückung

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In an age of universal deceit, to tell the truth is a subversive act. heißt: In einer zeit des Betrugs/Täuschung ist das Sagen der Wahrheit ein staatsfeindlicher Akt.

und wurde  vom Stationsleiter einem RA und zwei weiteren  Bediensteten umzingelt...

Am Hintereingang der Forensik Bayreuth legte ich meinen Rucksack und Transparente nieder, machte dieses eine Bild und wurde  von Fünf Mann umzingelt…

Ich wollte Gustl am Tag der Eröffnung der Bayreuther Festspiele nur   Guten Tag sagen…dem Gefolterten einen kurzen Besuch abstatten… wurde aber vom Stationsleiter unter Androhung einer Strafanzeige  vom Hof geleitet. Ich fuhr  auch nach Nürnberg und nach München und Gustl kam frei… jetzt ist sein Platz frei… für Whistleblower und ungesühntes Folteropfer Adam Lauks !??

AKTUELL !:
Heute wurde ich von einer zuverlässigen Quelle – Herrn Joachim Förster – aus der Gauck/Jahn Behörde informiert dass meine Blog-Beiträge vom: http://www.adamlauks.com  teilweise bis ganz gesperrt sind. Für das Lesen der zensierten Seiten muss man sich interne Genehmigung einholen !? Auch meine Beiträge auf der Facebook Seite der BStU können von den Angestellten der BStU nicht gelesen werden, und wurden teilweise gelöscht – censiert!?
Damit wäre ich durch den BStU – Censor zum Whistleblower geschlagen !!! Die Quelle wusste nicht, dass ihr Leiter Roland Jahn freiwillig bei der Bereitschsftspolizei  der VOPO´s der DDR angeheuert hatte. Das Letztere hatte Jahn uns selber erzählt bei seiner “Einführung” in der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen; das kann kein Grund für die Censur gewesen sein !??

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Gauck beging verbrecherische Urkundenunterdrückung im Falöle Adam Lauks – bei der  Akte MfS HA VII/8 577/85

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Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Staatsminister Bernd Neumann
persönlich & unverzüglich
noch vor der Rente
Postfach 17 02 86
53028 Bonn

und
An das Bundeskanzleramt Berlin, 26.11.2013
Abteilung Kultur und Medien

OFFENER BRIEF AN DAS BUNDESKANZLERAMT BUNDESBEAUFTRAGTE FÜR KULTUR UND MEDIEN

Betreff: Beschwerde an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wegen Strafverfolgungsverhinderung im Amt durch Urkundenunterdrückung des BUNDESBE-AUFTRAGTEN für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demo- kratischen Republik , Joachim Gauck  im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 (1992 bis 1997) und generell, bei mittleren und schweren Verbrechen der STASI-Justiz und ihrer  Exekutive.
Bezugnahme: Stellungnahme des BKM an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Im Schreiben aus Ihrem Hause vom 25.Oktober 2013 – AZ K 46 – 20108/37

DARUM GEHT´S bei der  Verschleierungs und Vertuschungsaktion  auf der  höchsten Ebene  des Bundestages und Bundeskanzleramtes:

Es war eindeutig eine Beschwerde gegen die Strafvereitelung im Amt des Sonmderbeauftragten der Bundesregierung f.STASI-Unterlagen

Schon die Beschriftung der Petition wurde vom Petitionsausschuss manipuliert !

Wer mir den Stift in die Hand drückte und dieses schreiben ließ...

Sicherheitsmäßig wähte bei der Wahl des Joachim Gauck zum 11.Bundespräsidenten um den Reichstag ein anderer Wind-. DIESE Absperrungen des Mahnmals hatte es bei keinem BP vorher gegeben!!!?

Wieviel Falschheit und Verlogenheit gehört dazu ein solches Schreiben zu verfassen !??

Wie viel Falschheit und Verlogenheit gehört dazu ein solches Schreiben zu verfassen !??

Man kann einen Menschen vernichten, aber nicht seine Wahrheit

20 Jahre suche nach Gerechtigkeit für Adam Lauks und seine Folterer

Look what they have done to my complains about Mister President Joachim Gauck Agency!- dear mister Norbert Lammert – President of Germany´s Parlament  ! (DEUTSCHER BUNDESTAG)

Petitionsausschuss vertuscht weiter.

Hier werden Dinge beim Namen genannt.. was der Petitionsausschuss  gemacht hat, sieht auch ein Blinder mit Krückstock. Auch Bundestagspräsident Lammert wird für dumm gehalten… Er hat die Akte  gesichtet !

Für die Registrierung meiner  Beschwerde  wegen Urkundenunterdrückung im Amt des Joachim Gauck im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93   als  Gegenstand der Beschwerde eine alte negativ beschiedene Petition  aus dem Jahre 2012 (!) Straftaten gegen das Leben und ein altes Aktenzeichen zu verwenden, verstehe ich als  absichtliche Manipula- tion  Petitionsunterdrückung auf Weisung aus dem Amt der Kanzlerin oder eines der verbrüderten Geheimdienste, damit die eingebrachte Beschwerde, de facto gegen den Bundespräsidenten Gauck als damaligen vor dem Gesetz verantwortlichen Leiter der Gauck Behörde nur  nicht aktenkundig wird. Wie soll er dann bloss in die Geschichte rein!?  Eine entsprechende Strafanzeige  vom Februar 2013  222 UjS 662/13 wurde wegen Verjährung eingestellt, die Schuld  die darin angezeigt wurde wird Gauck ins Grab mitneh- men mussen, wenn nicht vor den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, dann vor den Gott den allmächtigen  Richter, dessen Rolle sich Joachim Gauck als Leiter  SEINER (und wessen noch ??) Behörde zwischen 1990 – 2000 angemaaßt hatte, als er sich hergab die Verbrechen der STAZIS zu decken, die Täter zu schützen. So gesehen ist die  als langwierig angekündigte Prüfung, von der niemand was mitkriegen sollte, ziemlich schnell erfolgt. Wer die Helfer dabei  waren,  ist dem weiteren Verlauf zu entnehmen.

Es war  sonderbar dass der Beauftragte für Kultur und Medien auf meine viel frühere Anfrage als ungesühntes Folteropfer der STAZIS, durch die zur Beschwerde gebrachte Strafvereitelung im Amt der Gauck Behörde entwürdigend Betroffenern, nicht geantwortet hatte.  Jetzt ist das nachvollziehbar.  OFFENER BRIEF an Bernd Nauman – BKM 13.8.2013

Staatsminister für Kultur und Medien

Anmaaßung des Joachim Gauck bei der Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS

Es wurde eine Prüfung der VERDIENSTE von Joachim Gauck in der Gauck Behörde 1994 eingeleitet, nach diue Beweise über Strafvereitelung im Amt aus dem Amt des Bundestagspräsidenten zugeleitet wurden.

Allerdings erst nach :

Antwort an den  Petitionsausschuss Steinke Dierig Liebig 18.8.13 001

Wollte  man der   vom Bundestagspräsidenten begehrte Prüfung im obigen Schreiben  ausweichen, da man erst nach dem Eintreffen der gesichteten Akte 76 Js 1792/93  aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe :

„Zu Ihrem Anligen zwischenzeitlich eine Prüfung eingeleitet.“

Antwort an den  Petitionsausschuss Steinke Dierig Liebig 18.8.13

SO schnell iost noch keine Beschwerde abgefertigt worden vom Petitionsausschuss ..

Nach der Wahl hat sich nicht geändert.

Sehr geehrter Staatsminister,
Sehr geehrter Herr Bernd Neumann,
Werter Nachfolger,

nach dem der OFFENE BRIEF AN DEN STAATSMINISTER FÜR KULTUR UND MEDIEN vom 13.08.13 der per Rückschein vom 14.08.13 in der Poststelle d. Bundeskanzleramtes einging und mein erneutes Schreiben vom 3.Oktober 2013 DIES IST EIN OFFENER BRIEF AN DEN STAATSMINISTER FÜR KULTUR UND MEDIEN unbeantwortet blieben, habe ich natürlich begriffen, dass Ihr Haus mein Schreiben und Anliegen des ungesühnten Folteropfer der STAZIS, wie auch Bundespräsidialamt nicht einer Antwort würdigen gedenkt.

Hätte mich in vergangenen Tagen das Schreiben nicht erreicht, das ein gewisser Herr Günter Winand In Vertretung untersachrieben hatte und als Stellungnahme des BKM an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, mit darin enthaltenen Stellung- nahme der BStU geschickt, würde ich nicht noch ein drittes Mal an eine Anschrift schrei- ben, wo meine Briefe womöglich als Belästigung aufgefasst werden.
In meinen vorangegangenen Schreiben hatte ich Sie darüber informiert dass der Petiti- onsausschuss des Deutschen Bundestages (am 9.September 2013) zwischenzeitlich eine Prüfung eingeleitet hätte. Die  Titelüberschrift als Thema  der Petition war falsch und das Aktenzeichen auch – nicht im Entferntesten die Beschwerde betreffend um die es ging.
Als trotz der Zusage eine neue Petition mit einem neuen Aktenzeichen zu versehen und aktenkundig zu machen, bei mir das Schreiben vom 7.November 2013 einging mit unver-ändertem Petitionsnamen der bereits am 3.Juli 2012 erledigten Beschwerde, und darin erhaltener Mitteilung, dass die Prüfung abschließend erfolgte – ohne Begründung !? – mit lediglich , dem Schreiben des Herrn Günter Winands, als Anlage, worin vermutlich der Grund für die Einstellung der Prüfung liegen soll, werde ich Ihnen persönlich doch antworten im Namen aller Opfer der STASIAngsz- und Gewalterrschaft und Opfer der mittleren und schweren Verbrechen der STASI-Justiz und deren Schergen.
Obwohl der Bundesbeauftragte für STASI-Unterlagen (BStU) nach § 35 Abs.5 Satz 2 und Satz 3 StUG in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und damit der der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien insoweit keine Fachaufsicht ausübt – was der Petitionsausschuss wohl wissen musste – schaltet der Petitionsausschuss ( Referat Pet 4 – Wolfgang Dierig ) Sie als Brötchengeber des BStU ein, benutzt Sie als glaubwürdigen Zeugen, um eine gelaufene Prüfung der Vorwürfe der Strafverfolgungsverhinderung durch Urkundenunterdrückung im Amt der BStU unter damaligen Leiter und Mitbegründer Joachim Gauck aus der Welt zu schaffen, ein ungesühntes Folteropfer abzufrühstücken !? Dass Sie wohl wissend, dass die Gauck Behörde vom Anfang an eine außerparlamentarische Behörde war – aus dem Gutachten das Ihr Haus im Mai 2007 erstellen ließ, ging eindeutig hervor, dass Gauck Behörde Sie seit Anfang an im Bezug auf die Zahl der eingestellten- übernommenen Offizieren der STASI hintergangen hatte, stellen Sie der BStU wieder die Anfrage die Strafvereitelung im Amt im Falle Adam Lauks und der Vorwürfe, das generell bei mittleren und schweren Straftaten der STASI-Verbrecher mit den Akten manipuliert wurde, zu einem einzigen Zweck: Verbrecher und Täter zu schützen, die Ermittlungsverfahren ins Leere laufen zu lassen, die bis zur Einstellung auszubremsen !?? Was erwarten Sie von der Behörde die Joachim Gauck mit 68 STAZIS erst ins Leben gerufen hatte !??
Was hier angestrebt wurde Ihrerseits ist lachhaft: BStU sollte selbst prüfen ob sie die selbst mit entworfene Gesetze geachtet hatte!? Das ist so wie wenn Finanzamt dem Uli Hoeneß überlassen würde seine Steuererklärung oder seine Selbstbezichtigung zu prüfen.
So gesehen ist für die eingebrachte Beschwerde über Aktenmanipulation der Gauck Behörde nicht annähernd geprüft und weder Ihre Stellungnahme noch die Stellungnahme der Gauck Behörde kann als Begründung der Einstellung der Prüfung herbeigezogen werden. Wir Opfer akzeptieren das nicht.
Aus der Stellungnahme der BStU, Ihnen gegenüber, habe ich dann doch was sehr Nützliches erfahren, was für meinen Vorwurf der Aktenmanipulation der Gauck Behörde zum Nachteil des Opfers im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 spricht, nämlich dass ich Akteneinsicht am 29.01.1992 beantragt hatte, die ich dann am 17.03.1994 die Möglichkeit hatte einzusehen, und am 19.04.1994 die Kopien zugesandt bekommen hatte, worunter die Mappe : MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 sich nicht befand, die man in der dem Ermittlungsorgan aufgezwungenen – unerwünschten Mitteilung der Behörde vom 5.7.94 (nicht zufällig) keine Erwähnung fand. Darin befanden sich die Sofortmeldungen vom 23.6.85 mit der Mitteilung des Stabes der VP Leipzig an die Bezirksverwaltung des MfS Leipzig über die schwere Körperverletzung in der Speziellen Strafvollzugsabteilung des Zuchthauses Waldheim: In der ersten Ergänzungsmeldung leitet man den Stutz des Täter ein und in der 2. Ergänzungsmeldung wird der Täter entlastet. Diesen Täterschutz und Schutz seiner Auftraggeber setzt die Gauck Behörde unter der Leitung des Joachim Gauck. Der Verfasser der damaligen Ergänzungsmeldung lügt absichtlich und ist sich seiner Sache sicher, denn er konnte nicht wissen dass die Kriminalpolizei ermittelt hatte und Zeugenaussage gibt die eindeutig den Ablauf wiedergibt : Der Täter Ralf Hunholz wurde in meine Absonderungszelle durch zwei Türen durchgeschlossen, und in 6 Monaten in Waldheim lag ich im Hungerstreik, hatte keine einzige Freistunde. Diese Körperverletzung war zum Zeitpunkt des gestellten Ersuchen und auch nicht zur Zeit, als die manipulierte Mitteilung der Behörde keinesfalls verjährt und hätte ermittelt und geahndet werden müssen. Problem wäre nicht so sehr der Ralf Hunholz sondern seine Auftraggeber, von der unsichtbaren Front.

Gauck beging verbrecherische Urkundenunterdrückung im Falöle Adam Lauks – bei der  Akte MfS HA VII/8 577/85
Ferner enttarnt sich die BStU in Ihrem Schreiben als Akten-Manipulant, was nicht nur bei den Geheimdiensten so üblich zu sein scheint, und meldet noch eine Akteneinsicht:
„Alle zum Zweck des Ersuchens im erschlossenen Bestand vorhandenen und relevanten Unterlagen wurden am 6.4.1995 einem Mitarbeiter der ZERV zur Einsichtnahme vorgelegt.“

Hierzu: Es gab keinen Antrag auf Akteneinsicht des Polizeipräsidenten in Berlin aber auch keine Monierung wegen der nicht sachlich bearbeitetem Ersuchen vom 20.12.1993.
Aber um die WAHRHEIT VON DER DICHTUNG der BStU zu trennen hier die Stellungnahme des ungesühnten Folteropfer der STAZIS Adam Lauks zur Stellungnahme des Bundesbe-auftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik der an BKM schrieb:
„ Herr Adam Lauks gibt in seiner Petition u.a. an, dass es im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 ( http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/ – mit unterschlagenen Akten – komplett) , welches auf die Strafanzeige vom 30.04.1992 hin eingeleitet wurde, im Jahre 1994 zu einer Falschen Mitteilung des Bundesbeauftragten gekommen sei .( FALSCH: zu Manipulation-Unterschlagung, Nichtherausgabe der Akte Nr.577/85 wie ersucht, im Original, an den Polizeipräsidenten in Berlin). Herr Lauks wirft dem ehemaligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes Strafvereitelung im Amt vor. ( SIEHE :Strafanzeige 222 Ujs 662/13 :

Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck Akte MfS HA VII/8 577/85

Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes konnten kein Fehlverhalten und keine Dienstpflichtverletzungen durch den ehemaligen Leiter der Behörde, Herrn Gauck, oder durch andere Mitarbeiter der Behörde des Bundesbeauftragten festgestellt werden. Die Vorwürfe und Behauptungen des Herrn Lauks sind nicht zutreffend und werden entschieden zurückgewiesen. Zu dem betreffenden Ersuchen und Anträgen des Herrn Lauks kann ich Folgendes mitteilen:

Ehe es los geht mit weiteren Lügen der BStU mit dem Ziel die Vorwürfe vom ehemaligen Leiter Joachim Gauck zu begegnen die Frage:
Warum wurden die Akte, wie durch Ermittlungsbehörde unmissverständlich ersucht (Seite 72 des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93): “Ich bitte um die Herausgabe der entsprechenden Akte im Original“ nicht im Original herausgegeben !??
Weiter im Text des Ersuchens geht es deutlich genug weiter:
Eine Einsichtnahme oder Mitteilung nach §19 Abs. 7 Satz 1 StUG reicht für die Zwecke des Strafverfahrens nicht aus.
Die Aufklärungspflicht gemäß §244 Absatz 2 StPO gebietet nämlich im Ergebnis die Herbeischaffung der im Hauptverfahren notwendigen Beweismittel ( siehe § 245 Absatz 1 ; §214 Absatz 4 und § 163 Abs.1 StPO ) und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen.
Da es sich bei den angeforderten Vorgängen um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerlässlich.(§19 Abs.7 1 StUG)“

SIEHE http://adamlauks.com/2012/12/16/gauck-und-gauckbehorde-im-ermittlungsverfahren-der-zerv-214-staatsanwaltschaft-ii-berlin-wegen-folterkorperverletzungkorperliche-mishandlungengewaltanwendung-und-ubergriffe-der-im-arzte-und-mediz/  wo es steht:
Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.”
Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte.

Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).“

Mit Ersuchen vom 20.12.1993 hatte die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) des Polizeipräsidenten Berlin im Zuge ( RICHTIG: am Anfang ) des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 wegen Körperverletzung ( RICHTIG: Wegen Folter, Misshandlungen, Körperverletzungen und Übergriffe der Ärzte in StVE und Berlin Buch ) zum Nachteil des Herrn Lauks beantragt, Unterlage zu Ü B E R G E B E N, die zur Aufklärung und Verfolgung der Straftat(e n) dienen können. Zu diesem Ersuchen wurden sofort umfangreiche und aufwändige Recherchen durchgeführt. (Für die Zuarbeit zur künftigen juristischen Aufarbeitung war die Gauck Behörde ursprünglich auch ins Leben gerufen ).

Behördenvorgang 247/94 der BStU  zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin
Nach Abschluss der Recherchen und Prüfung a l l e r vorhandenen Unterlagen wurde der ZERV (gegen ihren ausdrücklichen Willen und unter Verletzung der im Ersuchen angeführten Gesetze) mit Schreiben vom 05.07.1994 ( das Mitteilung der Behörde dar- stellt), dass Unterlagen aufgefunden wurden und zur ( auch eindeutig abgelehnten – uner- wünschten) Akteneinsicht bereitliegen.
… Alle zum Zweck des Ersuchens im erschlossenen Bestand vorhandenen und relevanten Unterlagen wurden am 06.04.1995 einem Mitarbeiter der ZERV ( Schaika !?) zur Einsichtnahme vorgelegt. ( a. Polizeipräsident in Berlin ZERV 214 hatte an die Gauck Behörde nie – keine Akteneinsicht beantragt und über diese Akteneinsicht gibt es in der Ermittlungsunterlage keinen Vermerk wodurch der Verdacht auf Manipulation beim Umgang mit den Akten und Beweisen erhärtet wird). Damit war die Bearbeitung des Ersuchens abgeschlossen. Die Bearbeitung des Ersuchens erfolgte ordnungsgemäß.
HIERZU: würde ein deutschsprachiger Mensch schließen: Dem Ersuchen des Polizeipräsi-denten in Berlin ist die Gauck Behörde in keinster Weise nachgekommen, im Gegenteil, für das Ermittlungsverfahren von kapitaler Bedeutung, wichtige Originale haben die Gauck Behörde nie verlassen. Es ist auch nachweislich, dass keine Akte auf dem gesetzlich vorgegebenen Wege zum Polizeipräsidenten in Berlin gelangt. Die Bearbeitung bestand darin, die Mappe MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 mit strafrechtlich relevanten Beweisen der Einsicht oder Zugriff der Ermittler zu entziehen. DEN TÄTER UND SEINE ANSTIFTER zu schützen. So gesehen ist die Bearbeitung wirklich ordnungsgemäß erfolgt wie die erfolgte Prüfung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages unter dem Vorsitz der Genössin der SED-PDS-LINKE Kersten Steinke.
Jegliche Wertung bezüglich des Inhalts der Unterlagen steht der Behörde des Bundesbe-auftragten auf Grund seines gesetzlichen Auftrags nicht zu. (halte ich für Lüge und Schutzbehauptung, um Manipulationen von Akten dem Laien unmöglich erscheinen zu lassen. WER über die Relevanz der Unterlagen, die ersucht wurden, zum Zwecke eines Ermittlungsverfahrens oder Akteneinsicht eines Opfers oder Betroffenen oder Hauptamt-lichen des MfS, entscheidet, muss den Inhalt vorher gewertet haben, auf die Relevanz.

FRAGE: Wer hatte entschieden, dass die Herausgabe der Originale an die ZERV nicht stattfindet? Und WER hat die Mappe mit Beweisen über schwere Körperverletzung, deren Kopien in der Gauck Behörde mit BStU 00002( zwei Blätter) BStU 00003 und BStU 00001 auch dem Mitarbeiter der ZERV am 06.04.1995 vorgelegt oder nicht vorgelegt werden!?
Der Verdacht auf Aktenmanipulierung taucht bereits vor dem 07.04.1994 auf als Kopie der Akte BStU 000035 mit der MfS Signatur 30 versehen der HA XVIII/4 in der Ermittlungsakte unter Nr.76 erfasst?(Das ist Denuntiation pur wie die in 1/76 Richtlinie Mielkes steht) MfS AKK 14236.85  35

 

Zwischen 12.5.94 und 02.06 1994 landet die BStU 000030 MfS 26Ermittlungsakte 82;BStU 000031 MfS 27 Ermittlungsakte 83 und nochmal BStU 000035 MfS 30 jetzt als Ermittlungsakte 84 !?? Es gabt keinen Antrag auf Akteneinsicht; es gibt auch kein Begleitschreiben, aber auch keine Wertung oder Vermerk der Ermittler güt die drei Akten.
Dass sich die BStU im weiteren Verlauf der Stellungnahme über mein Recht auf Zugang zu den Akten unaufgefordert äußert, geschieht nur um jemanden eine „tiefgründige Prüfung“ vorzugaukeln, um von dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt des Gauck bzw. seiner Behörde, abzulenken. Auf meinen ersten Antrag vom 29.01.1992 wurde mir am 17.03.1994 Akteneinsicht ermöglicht und am 19.04.1994 hatte ich die BStU Akte in der Hand – natürlich ohne MfS HA VII/8 577/85. Ich erhielt die Kopien davon erst 2007.
Da ich eine Verfassungsbeschwerde einreichen wollte begehrte ich 13.12.2011 eine erneute Akteneinsicht, die mir in einem Telefongespräch durch den Abteilungsleiter Förster abgelehnt wurde, mit der Erklärung dass nichts Neues dazugekommen wäre. Das war auch eins  Grund für Nichtannahme zur Entscheidung der Verfassungsbeschwerde. Mein Dank geht an die BStU.
JETZT zu lesen, dass der abgelehnte Antrag noch in Bearbeitung sein soll, ist für die Aktenmanipulation der Behörde fast typisch. Meine Prozessakte aus 1983, Gesundheits- akte und  E-Akte/Erzieherakte = Haftakte liegt gesperrt seit 1990 in der Gauck Behörde:

025

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge (um die es gar nicht ging in meiner Petition !) des Petenten korrekt und umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden ist. Dem Petenten ( NICHT ABER DEM ERMITTLUNGSORGAN )!!!wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß der Vorschriften des StUG zugänglich gemacht (habe ich auch nicht beanstandet, bis auf die letzte Ablehnung).

Sehr geehrter Herr Bernd Neumann !

Natürlich ist auch Ihnen dies alles bekannt. Mir ist deutlich, dass Sie anders nicht können. Die VERDIENSTE des Sonderbeauftragten Joachim Gauck in der außenparlamentarischen Nische von der Justiz durch 68 MfSler abgeschirmt in Frage zu stellen würde heißen, Ihre Inkonsequenz aus dem Jahre 2007 zuzugeben. Da die juristische Aufarbeitung und somit auch die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts bereits im Jahre 2000 bzw. nach dem Rechtskräftig werden des letzten Urteils, beendet war, und keine weitere Ermittlungsverfahren wegen Verjährung mehr möglich waren, hätten Sie mit der Schließung der Behörde und Verlegung der Aktenbestände in das Bundesarchiv, wo sie ursprünglich gesetzmäßig wie die Akte des Bundeskanzlers hingehört hätten, dem Steuerzahler 100 Millionen Euro jährlich gespart. Statt dessen folgen Sie dem Aktionismus des jetzigen Altsozialisten Roland Jahn und genehmigen ihm 50 Millionen für die Einrichtung eines Campus der Demokratie !? Eigentlich rufen sie eine weitere gut bezahlte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die dritte Generation der MfSler und SED ler ! ?? P R O S T ! Gott segne unser Vaterland !

Mit freundlichen Grüßen

Adam Lauks

ungesühntes Folteropfer der STAZIS

Wenn man 42.000 Anzeigen von Menschenrechtsverletzungen der Behörde Salzgitter nur ansieht
und die Tausende von Verfahren die geführt wurden, den ergangenen Urteilen in der Statistik der juristischen Aufarbeitung anschaut, dann ist die Gauck Behörde und die Verdienste des Leiters und Gründers wirklich sehr erfolgreich aus der Sicht der Verbrecher der ehemaligen STAZI-Herrschaft.
In 40 Jahre des DDR Unrecht haben Sie 5 fünf Urteile wegen DENUNTIATION.
DAFÜR wurde Joachim Gauck zum Bundespräsidenten gewählt !?? Dass er die Christen in der DDR an die Kirche im Sozialismus und an die STAZIS verraten hatte und die Opfer der mittleren und schweren STAZI-Verbrechen um die Gerechtigkeit gebracht hat um die Täter zu schützen, diese unbeschreibliche Schuld nimmt er, wegen Verjährung ungesühnt vor den Herren und vor der Geschichte. Er hat sich der Rolle des Obersten Richters angemaßt – der Gott ist mein Zeuge !
Da das BKM von sich behauptet keine Fachaufsicht zu führen,  kann es folgerichtig auch
nicht behaupten den Sachverhalt geprüft zu haben.
Somit ist auch die Behauptung des Herrn Winands, es gebe keine Dienstpflichtverletzung
des EX-Behördenleiters Gauck irrelevant.
Zu dieser Äußerung ist er nicht berechtigt, da er keine Fachaufsicht führt.

Somit wäre die Stellungnahme des BKM für die Prüfung den Namenlos- und Akttenzeichenlos gebliebenen Beschwerde über Strafvereitelung im Amt des Bundespräsidenten Joachim Gauck im Falle des Ermitztlungsverfahrens 76 Js 1792/93, als damaliger Leiter der Gauck Behörde für eine sachliche Prüfung der Beschwerde irrelevant.
Lediglich ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages könnte im Rahmen seiner parlamentarischen Vollmachten,die gesamte Zuarbeit der Gauck Behörde zur Juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STAZI.-Exekutive bis zum Abschluss der Juristischen Aufarbeitung im Jahre 2005 überprüfen um den Ausmaß des offensichtlich algemeinen Täterschutz der STAZI-Schergen zu erfassen das von der Gauck Behörde ausging.

AMEN
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STAZIS
ohne Status

Anlagen:

Korrespondenz  Polizeipräsdent in Berlin – Gauck Behörde im Ermiuttlungsverfahren 76 Js 1792/93

Augenscheinobjekte im Original zuzuleiten...

An den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenjbezogenen STASI-Unterlagen…

Das Ersuchen wurde schlichtweg ignoriert... die Beweise wurden unterdrückt.

Der Polizeipräsident in Berlin wußte 1993 nicht mal wie die Gauck Behörde hieß !??

Die Antwort 1 :

30 Js 1792 93 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft II Bln 024

Die Antwort 2:

Unerwünschte Mitteilung der Behörde

Gauck(Behörde) log in der augfedrängten Mitteilung

Mitteilung der Gauck Behörde war dem Polizeipräsidenten in Berlin aufgezwungen und enthielt die alles entscheidende Lüge-Unwahrheit

Damit endet die  gesetzlich festgelegte  ZUARBEIT DER GAUCK BEHÖRDE ZUR JURISTISCHEN AUFARBEITUNG DES DDR-UNRECHTS  im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Der restliche „Austausch“ läuft nach  geheimdienstlichen Gepflogenheiten.

Unterschlagene Augenscheinobjekte   die als Beweise hätten im Hauptverfahren verwendet werden sollen, haben  weder wie verlangt -im Original, noch als Kopien die Gauck Behörde  verlassen. Einen Beweis dass dem Ermittler des Polizeipräsidenten im Berlin  zur Akteneinsicht vorgelegt wurden gibt es nicht in der Ermittlungsakte 76 Js 1792/93 und diuese Beweise sind der gesamten Berliner Justiz  vorenthalten, verschleiert, unterschlagen geblieben, auch im Ermittlungsverfahren 272 Js 2215/11.

Über diese Akte haben, weder  Beauftragter für Kultur und Medien noch die BStU,  in  ihren Stellungnahmen dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages  gegenüber, kein einziges Wort der Klärung abgegeben, die den zentralen Teil der Beschwerde/ Petition über Strafvereitelung im Amt der Gauck Behörde  darstellen,  die  im Ermittlungsverfahren 222 UJS 662/13  angezeigt, gegen Unbekannt(!?)geführt und wegen Verjährung eingestellt wurde.

Somit kann die  eingeleitete Prüfung des Petitionsausschusses per 7.11.2013 nicht als erfolgt betrachtet werden !

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Gauck Behörde und ihr Leiter haben Schuld geladen

Mappe mit unterschlagenen Beweisen

Kopie der nicht herausgegebenen Augenscheinobjekte Gauck Lauks 001Kopie der nicht herausgegebenen Augenscheinobjekte Gauck Lauks 002

Kopie der nicht herausgegebenen Augenscheinobjekte Gauck Lauks 003Kopie der nicht herausgegebenen Augenscheinobjekte Gauck Lauks 004

Es befinden sich in der Akten der Gauck Behörde weitere Unterlagen die  den Unterkieferbruch in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim  unter Beweis  zweifelsohne stellen konnten.

Zur Zeit der Recherche und Erstellung der Mitteilung der Gauck Behörde  hatte Joachim Gauck zwecks Aufbau seiner Behörde 68 Mitarbeiter des MfS  um sich gescharrt, von denen einige mehrere noch heute in der Behörde „arbeiten“ auch nach der Änderung des Gesetzes konnten die nicht aus der nun Jahn Behörde entfernt, versetzt werden !?? – weil ihre Beschäftigung Bestandteil der erpresserischen ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG war und ist !?? vom 18.9.1990 .

Akte die  teilweise vor der obigen Mitteilung in die Hände der Ermittler gelangt sind, ohne Begleitschreiben und ohne Vermerk der Ermittler – womöglich von den STAZIS den Ermittlern denuntiatorisch zugespielt !?? Mit der schweren Körperverletzung im Waldheim haben die nicht im Geringsten zu tun.

30 Js 1792 93 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft II Bln 026

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30 Js 1792 93 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft II Bln 034*******

30 Js 1792 93 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft II Bln 035

Spielte die Gauck Behörde diese Kopie einer der Akte

Anstatt die Beweise für schwere Körperverletzung und Folter der Staatsanwaltschaft im Original zu überstellen..

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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1 Antwort zu Ungesühntes Folteropfer als Whistleblower !?? – weil er von der Bundesregierung einen Untersuchungsausschuss begehrt, der den generellen Verdacht auf Strafvereitelung im Amt im großen Still bei der ZUARBEIT ZUR JURISTISCHEN AUFARBEITUNG der Gauck Behörde, bei mittleren und schweren Verbrechen der STAZ-DDR-Exekutive überprüft !??

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