Die Stasi-Überprüfung der Anwälte war eine Farce !

„Dr Friedrich Wolff war auch meion  Zwangssteafverteidiger vor dem Stadtgericht Berlin-Mitte am 2.:22. und 26.4.1983  beantragte Freispruch wegen Mangel amn Beweisen und als ich Ihn nach der Wende aufsuchte, um meine Kassation und Rehabilitierung einzurühren, bekam ich zuerst kein Termin( von seiner Tochter Frau Barbara Erdmann ) und als ich ihn sogar dazu gebracht hatte mich zu empfangen, und mit  meiner Frau ihm gegenübersaß erkannte er mich nicht mehr, er konnte sich an mich und meinenj Fall nicht mehr erinnern !“ – die alte STAZI-Ratte…ich hatte ihn vorher schon angezeigt wegen Verrat am Mandanten…. Es war wie alle STAZIS ein Lügner, Verleumder, Denuntiant wie die STAZIS sie am liebsten verpflichteten.

Ich glaube  dass er  die Gaskammern  nicht von innen gesehen hatte gerade wegen einer von der oben angeführten Eigenschaften. Dass er  in der DDR der „Entnaziffizierung“ dann noch entgangen war mag auch an seinen Charaktereigenschaften gelegen haben. Ich muss feststellen dass die Männer vom mickrigen Wuchs, sich mit Vorliebe dem MfS anbiederten und treue Dienste leisteten.

 

Stasi-Verdacht gegen den Honecker-Verteidiger Friedrich Wolff, 72: Das ehemalige DDR-Spitzelministerium hat den Rechtsanwalt vier Jahre lang als geheimen Informanten geführt. Am 18. Mai 1956 unterzeichnete Stasi-Leutnant Günter Sperling einen Beschluß, den Juristen unter dem Decknamen „Jura“ zu registrieren. FOCUS liegt die handschriftliche Einwilligung Wolffs zur Mitarbeit vor. „Ich verpflichte mich, über meine Zusammenarbeit mit den Organen für Staatssicherheit strengstes Stillschweigen zu bewahren“, versicherte der damalige Vorsitzende des Berliner Rechtsanwaltskollegiums.
IM „Jura“ gehörte von Beginn an zur wichtigsten Stasi-Gruppe, der Hauptabteilung Aufklärung. Während eines Treffs mit Leutnant Sperling gewährte ihm Wolff Einblick in Unterlagen seiner Mandanten. Der Stasi-Leutnant schrieb: „Im weiteren Verlauf wurden Akten durchgesehen, wo eventuell operatives Interesse vorliegen könnte.“

 

STASI- UND JUSTIZFUNKTIONÄRE
Die Stasi-Überprüfung der Anwälte war ein Placebo

Christian Booß, Historiker und Journalist, referierte am vergangenen Freitag vor der Enquetekommission des Landtages zu diesem Thema
Warum in Brandenburg mehr belastete Rechtsanwälte zugelassen wurden als anderswo

/Von Christan Booß

Rechtsanwaltskanzleien dürfen nicht zum „Auffangbecken für ehemalige Stasi-Offiziere, gnadenlose Richter und Staatsanwälte“ werden. So forderte es der frühere Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) 1991. Kinkel reagierte damit auf das Drängen der ostdeutschen Bundesländer und verschiedener Anwaltskammern. Justizopfer hatten erschreckt festgestellt, dass Stasi- und Justizfunktionäre, die sie zu DDR-Zeiten hinter Gitter gebracht hatten, nach ihrer Entlassung eine neue Karriere als Rechtsanwälte starteten.

In der DDR hatte es nur sehr wenige Anwälte gegeben, in den drei Bezirken, die später Brandenburg bildeten, waren es 80 bis 90. Doch vor allem in den letzten Tagen der DDR holten sich viele Juristen im DDR-Justizministerium eine Zulassung. Zuständig waren dort alte Kader, die zuvor dafür zu sorgen hatten, dass nur Anwälte praktizierten, die der SED und Stasi genehm waren. An ihrer Spitze stand in der de-Maizière-Regierung ein neuer Minister: Manfred Walther, CDU, ein vormaliger Anwalt aus dem Bezirk Cottbus, nach 1990 Landtagsabgeordneter in Potsdam. Doch laut Stasiakten war er von 1980 bis 82/83 selbst als IM „Freddy“ für die Spionageabteilung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) registriert. Das wurde erst jetzt im Zuge der Enquetekommission des Landtages bekannt. Dieses Trio soll noch in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober Dutzende Anwälte zugelassen haben. Allein in Brandenburg gab es 327 zum Zeitpunkt der Vereinigung.

Der Schock über einzelne hochbelastete Neuanwälte führte zu einem Rechtsanwaltsüberprüfungsgesetz. Von 1992 bis 1998 sollten Anwälte darauf überprüft werden, ob sie in erheblichem Maße die „Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit“ verletzt hätten, bei Neuzulassungen, ob sie „würdig“ seien. Das Justizministerium, später das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG), dann die Anwaltskammer stellten Anfragen an die Stasiunterlagenbehörde und versuchten, stichprobenartig Gerichtsurteile zu prüfen.

Eine Gesamtbilanz der Überprüfung steht noch aus. Intensive Bemühungen das ganze Jahr 2011 über, vom Justizministerium detailliertere Auskünfte zu bekommen, scheiterten. Auch dem Parlament gegenüber machte die Regierung bei der Beantwortung von Anfragen unvollständige und irreführende Zahlenangaben. Die Landesregierung und das OLG behaupteten 2011, sie hätten alle Akten abgegeben und könnten keine genaueren Auskünfte geben. Seit einigen Tagen steht fest, dass das nicht der Wahrheit entspricht. Die Rechtsanwaltskammer, seit 2002 für die Zulassungen zuständig und im Besitz vieler Überprüfungsakten, weigerte sich, für die Enquete Informationen aufzuarbeiten, weil dies „nur mit unverhältnismäßigem Aufwand“ zu bewerkstelligen sei.

Ein parlamentarischer Ausschuss könnte sich durchaus die Frage stellen, ob es zulässig ist, dass die Exekutive bei einem Vorgang von derart öffentlichem Interesse ihre Akten vorenthält oder weggibt, dass sie sich faktisch der Rechenschaftslegung gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit weitgehend entziehen kann. Immerhin gibt eine Auskunft der Stasiunterlagenbehörde Anhaltspunkte.

Bei 123 Rechtsanwälten gab es Erkenntnisse über eine mehr oder minder gravierende Stasi-Zusammenarbeit. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Anwälte 1998 sind das fast neun Prozent. Eingerechnet sind noch nicht einmal ehemalige Richter und Staatsanwälte, die möglicherweise in Unrechtsprozesse verstrickt waren. Heute dürfte der Prozentsatz deutlich niedriger sein, altersbedingt und aufgrund der hohen Zahl von circa 2400 Anwälten in Brandenburg.

Im Ergebnis wurden in keinem der ostdeutschen Länder (und Berlin) so wenig Rechtsanwälte überprüft wie in Brandenburg. Es wurde laut Justizministerium keine Zulassung widerrufen. Das hat es in keinem anderen der neuen Bundesländer gegeben. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal von Brandenburg. Auch bei den Neuzulassungen hat Brandenburg so wenige Überprüfungsanträge gestellt wie kaum ein anderes Land, nur in seltenen Einzelfällen sind Zulassungen nicht erteilt worden.

Die Anwaltstätigkeit genießt als freier Beruf den Schutz des Grundgesetzes, das Berufsrecht wurde in der Zeit vor der Wiedervereinigung liberalisiert. Es war daher eine Gratwanderung, Vertreter dieser Berufsgruppe auf Verfehlungen zu prüfen, ohne den Rechtsstaat dabei zu ramponieren. Dennoch stellt sich drängend die Frage, ob Brandenburg den rechtlichen Rahmen ausgeschöpft hat oder überhaupt ausschöpfen wollte. Dass das Überprüfungsgesetz besonders hohe Hürden für den Zulassungswiderruf setzte, geht auch auf eine Initiative Brandenburgs zurück. Das hatte Folgen:

Anwalt in Ostbrandenburg war jahrelang Wilhelm Pilz. In den 90er Jahren wurde gegen ihn ermittelt, seit 2000 wurde er wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung zu einem Jahr auf Bewährung verteilt. Er war der Staatsanwalt im Verfahren gegen den Dissidenten Robert Havemann. War er „würdig“, Anwalt zu sein? Wie kam es, dass er die Überprüfung passierte? Es ist in keinem Fall bekannt, dass in Brandenburg einem Richter oder Staatsanwalt die Anwaltszulassung entzogen wurde. Es mag sein, dass in dem einen oder anderen Fall Belastete ihren Zulassungsantrag zurückzogen, als sie von der Überprüfung hörten, genaue Zahlenangaben gibt es darüber jedoch nicht.

In Brandenburg gab es anders als in Sachsen keine Regelanfrage, sondern Anfragen auf Basis einer Fragebogenselbstauskunft. Wer mit „ja“ oder gar nicht geantwortet hatte, wurde ab 1992 einer genaueren Untersuchung unterzogen. Schon die ersten Gauck-Auskünfte hätten deutlich machen müssen, dass mehr als die Hälfte der Stasi-Belasteten keine oder falsche Auskünfte gegeben hatte. Dennoch wurde das Verfahren nicht geändert. Anfangs ging man noch davon aus, dass der, der gelogen hatte, seine Zulassung verlieren würde. Aber das griff in der Praxis nachher nicht.

Es gab gravierende handwerkliche Fehler bei der Überprüfung, vor allem bei den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern. Es wurden zumindest in den ersten Jahren offenbar keine Akten angefordert, die ihr konkretes Tun dokumentierten. Begünstigte dies die Hauptamtlichen?

Udo Lemme, Leiter der Rechtsstelle des MfS, wenn man so will Mielkes Justitiar, wurde in Brandenburg Rechtsanwalt. Ebenso Horst Zank. Er war Professor für Strafprozessrecht an der Stasihochschule in Eiche-Golm bei Potsdam. Laut seiner Dissertation lehrte er die Verschränkung von geheimpolizeilichen mit strafprozessualen Mitteln. Schulte er damit nicht den MfS-Nachwuchs, wie das Recht der DDR mit den typisch rechtsstaatswidrigen Methoden des MfS zu unterlaufen sei?

Die Karriere von Norbert Lindner kann man im Internet nachlesen. Er war Referatsleiter der Abteilung IX, also des Untersuchungsorgans des MfS im Bezirk Potsdam. Er leitete die Strafverfolgung von DDR-Bürgern durch das MfS.

Im Ergebnis gab es mindestens 24 Hauptamtliche, die in Brandenburg als Rechtsanwalt zugelassen waren. Selbst heute sollen es noch mindestens 14 sein, darunter auch Dozenten oder Absolventen der Stasi-Hochschule in Eiche-Golm. Aus keinem anderen Bundesland sind derart hohe Zahlen bekannt. Hatte Brandenburg eine Magnetwirkung auf DDR-Juristen mit einschlägigen Biografien?

Ziel der Rechtsanwaltsüberprüfung nach 1990 war es, das Vertrauen in die Anwaltschaft und Rechtspflege zu stärken. Dieses Ziel wurde in Brandenburg verfehlt. Es gibt bis heute keine Transparenz durch Verfahren und Ergebnisse. Es wurde nicht verhindert, dass Juristen mit Verstrickungen Anwälte wurden. Es waren bei der Überprüfung teilweise qualifizierte und engagierte Juristen tätig, aber es gab laufend Zuständigkeits- und Personalwechsel und das bislang bekannte Ergebnis kann kaum befriedigen. Weil Regierung und Kammer bis heute mauern, trägt die Überprüfung zum Teil Placebocharakter

Wer das Überprüfungsverfahren letztlich unbeschadet überstanden hat, kann im juristischen Sinne vielleicht als unbescholten gelten. Wenn aber Anwaltsfunktionäre heute behaupten, damit sei erwiesen, dass alle frei von Belastungen seien, ist dies im historischen und moralischen Sinne zu hinterfragen. Gerade die Menschen, die in der DDR bitteres Unrecht erfahren haben oder gar in Haft saßen und persönlich strengere Maßstäbe haben, sollte man nicht täuschen.

Einem Justizopfer, das immer noch schwer an seinem Trauma trägt, kann man nur raten, sich einen Anwalt unter 40 zu wählen oder den Anwalt nach einer Stasi-Selbstauskunft zu fragen. Das sind, zugegeben, eher hilflose Ratschläge, die sich eigentlich durch die Rechtsanwaltsüberprüfung hätten erübrigen solen.

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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