OFFENER BRIEF AN DAS ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN zu.Hdn. des PRÄSIDENTEN RALF WIELAND

“And no one, no government agency has jurisdiction over the truth.” [Fox Mulder, X-files series 1: Fallen Angel]

Zitat:  ”Gauck (Behörde) unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” – Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).

Hierzu: http://adamlauks.com/2012/12/16/gauck-und-gauckbehorde-im-ermittlungsverfahren-der-zerv-214-staatsanwaltschaft-ii-berlin-wegen-folterkorperverletzungkorperliche-mishandlungengewaltanwendung-und-ubergriffe-der-im-arzte-und-mediz/

und als Konsequänz : http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/

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Staatsanwaltschaft Berlin  hält Abgeordnetenhaus f. dumm 001

Sie Erinnerungen an Adam!s Bettund Folter in Berlin Rummelsburg 1.-21.3.1984 wurden lebendig

In der Schlichtzelle des Zuchthauses Luckau fand ich das Schlichtbett,das dem Adam´s Bett in Berlin Rummelsburg ähnlich sah…

Evidence of torture - Beweis für Folter

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ARREST und FOLTER 004
Staatsanwaltschaft Berlin  hält Abgeordnetenhaus f. dumm 002

Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Abgeordnetenhauses von Berlin !

Werter Herr Ralf Wieland !

Auf das Anraten des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages  wandte ich mich, da es sich um die Strafvereitelung im Amt der Staatsanwaltschaft II Berlin  handelte, im Ermittlungsverfahren  76 Js 1792/93 : komplette Akte hier: http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/  an den Petitionsausschuss Ihres Hauses und übergab die komplette Akte an Frau Albers mit der Bitte: Das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93  auf die Rechtsstaatlichkeit in seinem Ablauf  nach Möglichkeiten des Petitionsausschusses auf Rechtsstaatlichkeit prüfen zu lassen, auf meine Behauptung dass die Staatsanwaltschaft Berlin II   eine Strafvereitelung im Amt begangen zu haben.

Auf die Bitte  der Frau Albers  habe ich aus der Akte  einen Auszug aus dem Schriftverkehr des ermittlnden Polizeipräsidenten in Berlin ZERV 214  und des Haftkrankenhauses Leipzig Meusdorf gemacht um  die Aktenbewesgung dem Petitionsau8sschuss nachvollziehbar zu machen. Es steht fest dass die Staatsanwaltschaft II  im Besitz der Gesundheitsakte und der Gefangenenpersonalakte war mit allen darin enthaltenen Beweisen  für Folterungen, Mißhandlungen und  Übergriffe  des IME NAGELS –

ChA des MED-Punktes im Zuchthaus Rummelsburg der seit Dezember 1982 meine Gesundheit und mein Leben in seinen Händen hatte, die man hönisch noch als „lückenlose medizinische Behandlung “ nannte.

Nun liegt mir die Antwort des Petitionsau8sschusses des Abgeordnetenmhauses von Berlin vom 18.9.2013 vor auf die ich nicht näher und schon gar nicht kritisierend rangehen will.

Merkwürdig ist,  dass  auch nach 21 Jahren, obwohl  der Strafvereitelung im Amt entlarft, im 5,5 Jahren dauerndem Ermittlungsverfahren, die Unglaubwürdigkeit der Täter aus dem Haus 8 des Zuchthauses Rummelsburg als auch des KK Schaika so offensichtlich  sind, im Petitionsausschuss keiner daran Anstoß nimmt und der Darlegungen der Täter und des KK Schaika 1 zu 1 gefolgt wird.

Die zwei Verfügungen  von Tätern ausgefüllt und vollstreckt   sind auch  dem  Petitionsausschuss  des Abgeordnetenhauses nicht als fragwürdig erschienen !?? Trotz dem ich Frau Albers darauf   hingewiesen habe, dass  die beiden Maßnahmen zur gleichen Zeit vollstreckt werden, finde ich  keine klärende Antwport diesbezüglich, vermutlich wurde die Frage nicht als Klärungsbedürftig der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Verheerend und zutiefst enttäuschend für mich als ungesühntes Folteropfer ohne Status ist  feststellen zu müssen, dass  beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin  auch über die vollstreckte Folterungen kein  Klärungsbedarf auftrat!?

Wenn ich vom 26.1.1984 für 21 Tage  mich im Rahmen eiuner Disziplinarmaßnahme  im Arrest liege, kann ich zur gleichen Zeit vom 25.1.-9.2.1984  auf dem Schlichtbett an Händen und Füßen gefesselt unter mich kotend und ueinierend lioegen !??

Dass KK Schaika  in seiner Aufarbeitung meiner Verfügungen erst  am 5.11.1996 dieses übersieht wird wohl an der Weisung seiner Vorgesetzten liegen und nicht am Intelligenzdeffizit des Ermittlers aus der Stadt Schilda.

Werter Herr Wieland !

Wenn  es wirklich dabei bleiben sollte: „Nach alledem können wir in dieser Angelegenheit leider nicht mehr für  Sie  tun “ sieht das so aus dass die Folter auch in unserem freiheitlichen Rechtsstaat zum brechen der Menschen als geprüftes Werkzeug eingesetzt wird !?? und das trotz der deutlich formulierten Gesetzesvorlagen die die Fixierung präzise  zeitlich auf drei Tage und Nächte begränzen !??

Diese verschleiernde  Erklärungen der Staatsanwaltschaft Berlin zu jetzigem Zeitpunkt in dem die sich auf meine zweite Strafanzeige wegenm Folter, Mißhandlungen und Übergriffe der Ärzte  272 Js 2215/11 berufen sind schlicht und einfach dreckig., und

lenken von der Strafvereitelung im Amt im Verfahren 76 Js 1792/93, der die Strafvereitelung im Amt des Amtes des jetzigen Bundespräsidenten vorausging und sich strafvereitelnd auf das gantze Verfahren auswirkte.

Petitionsausschuss  hat sich auch nicht annähernd die Mühe gemacht von sich aus zu prüfen, zu sehen was der Blinde mit Krückstock sehen muss. „Der Ermittler“ der ZERV 214 hatte angefangen  meine Gesundheitsakte auszuwerten (!???) und

gab es auf, mit der Empfehlung an die Staatsanwaltschaft die Akte einem unabhängigen ärztlichen Gutachter zu Begutachtung zu  überlassen. Domit ist auch die Aufarbeitung der Gesundheitsakte als wertlos zu bezeichnen.

Die Gesundheitsakte verschwindet in irgendeine Geschäftsstelle und bleibt bis 1997 unauffindbar. In der Staatsanwaltschaft II wußte man genau, dass  das Verfahren was die Sache der verpfuschten OP  im Haftkrankenhaus Leipzig

Meusdorf, Unterkieferbruch in der Speziellenm Strafvollzugsabteilung Waldheim und MED-Misshandlungen in U-Haft Dresden Schießgasse, an die Staatsanwaltschaft Dresden abgetreten wurde, das auf die Herausgabe der Gesundheitsakte drängte. Auch ohne  diese Akte wurde das Verfahren in Sachsen eingestellt und.. dioe Akte dazu vernichtet, anstatt die an die Staatsanwaltschaft Berlin zu schicken. Die Aktenvernichtung  fand trotz des Gesetzes  der die Vernichtung JEGLICHER Akte  die  mit der DDR zusammenhängen ab 1992 untersagt. Spurenvernichtung. Die Strafvereitelung wurde zentral geleitet.

Normalerweise  ist die Akte 76 Js 1792/93 als Beiakte zur  Strafanzeige  272 Js 1792/93 gewesen, der stasifreundliche Obersztaatsanwalt Reichelt verlangt von mir eine Erklärung  dass die  hinzugezogen werden kann, obwohl er sie schon vor sich zu liegen hatte. Er nahm den besgten  Vermerk der ZERV 214 vom 5.11.96 und ließ die restliche Akte in eine  unauffindbare  Geschäftsstelle verschwinden.

Dass der Ermittler Schaika nicht für nötig hielt die Verfüfungen die er  aufzuarbeiten hatte als Beweise in Kopie  seinem Vermerk hinzuzufügen deutet eindeutig daraufhin, dass die Beweise die man schon damals über die FOLTER in den Händen hatte zu verschwinden haben, um den  eventuellen Beschwerdenführer später anhand des Vermer5ks schon abfertigen zu können.  Noch schlimmer  ging es bei Gauck zu 1994, er hat die  eindeutig und unmißverständlich angeforderte Augenscheinobjekte im Original  dem Polizeipräsidenten von Berlin nicht ausgehändigt und  ihn mit einer falschen , mit großer Lüge behafteten Erklärung abgefertigt.

Auch der Polizeipräsident  in Berlin hat sich  damit abgefunden u8nd sah sich nicht veranlasst zu hinterfrage, genauso wie das der Petitionsausschuss ihres Hauses JETZT nach 21 Jahren nicht sieht.

Es ging nicht um irgenswelche Rinleitung eines erneuten Ermittlungsverfahrens – ich bin nur bestrebt gewesen  den Status eines Folteropfers des MfS zuerkant zu bekommen. I)n dem man  die Fragen, die in der 240 Seitigen Akte  mehr als deutlich beantwortet sind, richtet man die an die Strafvereitelung im Amt zu verantwortende Staatsanwaltschaft !  Man fragt den Bock wie viele  Blumen er gefressen hatte bevor man ihn zum Gärtner gemacht hatte.

Sollte es bei diesem Sachstand bleiben, besonders im Bezug auf die Folterungen in der DDR Haft wird das ganze Berliner Parlament in einem schlechten Ruf  erscheinen lassenh, zumal das Ganze ein öffentliches Geheimnis geworden ist.

Abschließend, Herr Wieland bitte ich  Sie für mich ein Termin für die Akteneinsicht imPetitionsausschuss zu sichern, um mir alle Akte in Kopie zu ziehen die  diesaen Einsatz des Petitionsausschusses betreffen.

Mit angemessener Hochachtung für die Angehörige des Petitionsausschusses des Abgeordenetenhauses von Berlin

und

mit freundlichen Grüßen an Sie

Adam Lauks

Ungesühntes Opfer der STAZIS

und

Presseopfer des ASV AG und SPIEGELS

und

Opfer der gesamtdeutschen Justiz

Anmaaßung des Joachim Gauck bei der Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS

Es wurde eine Prüfung der VERDIENSTE von Joachim Gauck in der Gauck Behörde 1994 eingeleitet, nach diue Beweise über Strafvereitelung im Amt aus dem Amt des Bundestagspräsidenten zugeleitet wurden.

Am 25.9.2013  kam das Schreiben -Antwort mit der Belehrung dass Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dem ungesühnten Folteropfer der STAZIS – 30 Jahre  danach nicht zum Status verhelfen kann , oder daef !??? Der Ausschuss leitete lediglich die  250 seitige Akte dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu! Sollen wir ALLE, alle Opfer, alle Deutsche und die ganze Weld wirklich daran glauben dass im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages kein Jurist nicht kompetent ist die Strafvereitelung im Amt des Joachim Gauck 1994 und der Staatsanwaltschaft II Berlin  festzustellen, anhand der überreichten Ermittlungsakte, nun mit den durch Gauck( Behörde ) unterschjlagenen Akte!??

Hier ist das komplette Ermittlungsverfahren um das es  geht oder ging 30.4.1992 bis 3.09.1997  76 Js 1792/93 : 

http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/

Hier sind die Augenscheinobjekte die als Beweise hätte Gauck auf Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin im Original  überstellen müssen . Bei 68 eingestelleten Hauptamtlichen des MfS mit denen Gauck die Behörde gründete, und nicht mit 12-16 wie er das Ministerium des Inneren belog bis 2007, hatten die Beweise  über die schwere Körperverletzung im Waldheim die Ermittler niemals erreichen können. Die  Folterbeweise unterdrückten die Ermittler der Staatsanwaltschaft Berlin II selbst KK Schaika, wohl wissend dass  laut Völkerstrafgesetzbuch darauf 10 Jahre und mehr Haft stehen. Weder Folter noch die schwere Körperverletzung waren zu jenem Zeitpunkt verjährt !!!

Es fand hier eindeutig  eine Vorverurteilung durch den Sonderbeauftragten der Bundesregierung  für personenbezogenen Unterlagen statt.

Auch die Staatsanwaltschaft  Berlin II   unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” – Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).

http://adamlauks.com/2012/12/16/gauck-und-gauckbehorde-im-ermittlungsverfahren-der-zerv-214-staatsanwaltschaft-ii-berlin-wegen-folterkorperverletzungkorperliche-mishandlungengewaltanwendung-und-ubergriffe-der-im-arzte-und-mediz/

Als ich im Januar dieses Jahres (2013) die Ermittlungsakte in Kopie bekam und einsehen konnte schrieb ich den Bundespräsidenten diesbezüglich an, übertrug ihm die volle Verantwortung  für  seine Anmaaßung Gott zu spielen über die Opfer des MfS,im wessen Auftrag auch immer:

http://adamlauks.com/2013/02/16/offener-brief-des-folteropfersder-stsdi-adam-lauks-an-den-bundesprasidenten-joachim-gauck/

Keine Antwort ist HIER Schuldbekenntnis, und ich erstattete die Strafanzeige gegen die BStU Behörde wegen  Verletzung des § 528a Strafvereitelung im Amt…. des Leiters der Behörde der vor dem Gesetz und vor allem vor Gott mit dieser Schuld treten muss. http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/

 

Ausschuss für Menschenrechte kann Folteropfer nicht helfen 001Ausschuss für Menschenrechte kann Folteropfer nicht helfen 002

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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2 Antworten zu OFFENER BRIEF AN DAS ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN zu.Hdn. des PRÄSIDENTEN RALF WIELAND

  1. Vera Tellschow sagt:

    Jedes Schreiben endet mit einer Absage. Dem übereilig geschlossenen Einigungsvertrag sei „Dank“. Traurige Tatsache.

  2. Vera, wer gibt gerne zu dass er mit STAZI-Ver5brechern einen Pakt abgeschlossenj hatte, weil ihm die Verbrecher der STAZIS gar keine andere Wahl ließenj, bzw. dass man selber Verbrecher war, bzw. nach der Unterzeichnung zum Verbrecher wurde.
    Überlege mal ob Du Dein Schicksal in meine Antologie veröffentlichen möchtest, einfach damit es nicht vergessen wird !??

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