“And no one, no government agency has jurisdiction over the truth.” [Fox Mulder, X-files series 1: Fallen Angel]
Zitat: ”Gauck (Behörde) unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” – Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).
und als Konsequänz : http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/
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Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Abgeordnetenhauses von Berlin !
Werter Herr Ralf Wieland !
Auf das Anraten des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages wandte ich mich, da es sich um die Strafvereitelung im Amt der Staatsanwaltschaft II Berlin handelte, im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 : komplette Akte hier: http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/ an den Petitionsausschuss Ihres Hauses und übergab die komplette Akte an Frau Albers mit der Bitte: Das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 auf die Rechtsstaatlichkeit in seinem Ablauf nach Möglichkeiten des Petitionsausschusses auf Rechtsstaatlichkeit prüfen zu lassen, auf meine Behauptung dass die Staatsanwaltschaft Berlin II eine Strafvereitelung im Amt begangen zu haben.
Auf die Bitte der Frau Albers habe ich aus der Akte einen Auszug aus dem Schriftverkehr des ermittlnden Polizeipräsidenten in Berlin ZERV 214 und des Haftkrankenhauses Leipzig Meusdorf gemacht um die Aktenbewesgung dem Petitionsau8sschuss nachvollziehbar zu machen. Es steht fest dass die Staatsanwaltschaft II im Besitz der Gesundheitsakte und der Gefangenenpersonalakte war mit allen darin enthaltenen Beweisen für Folterungen, Mißhandlungen und Übergriffe des IME NAGELS –
ChA des MED-Punktes im Zuchthaus Rummelsburg der seit Dezember 1982 meine Gesundheit und mein Leben in seinen Händen hatte, die man hönisch noch als „lückenlose medizinische Behandlung “ nannte.
Nun liegt mir die Antwort des Petitionsau8sschusses des Abgeordnetenmhauses von Berlin vom 18.9.2013 vor auf die ich nicht näher und schon gar nicht kritisierend rangehen will.
Merkwürdig ist, dass auch nach 21 Jahren, obwohl der Strafvereitelung im Amt entlarft, im 5,5 Jahren dauerndem Ermittlungsverfahren, die Unglaubwürdigkeit der Täter aus dem Haus 8 des Zuchthauses Rummelsburg als auch des KK Schaika so offensichtlich sind, im Petitionsausschuss keiner daran Anstoß nimmt und der Darlegungen der Täter und des KK Schaika 1 zu 1 gefolgt wird.
Die zwei Verfügungen von Tätern ausgefüllt und vollstreckt sind auch dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses nicht als fragwürdig erschienen !?? Trotz dem ich Frau Albers darauf hingewiesen habe, dass die beiden Maßnahmen zur gleichen Zeit vollstreckt werden, finde ich keine klärende Antwport diesbezüglich, vermutlich wurde die Frage nicht als Klärungsbedürftig der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Verheerend und zutiefst enttäuschend für mich als ungesühntes Folteropfer ohne Status ist feststellen zu müssen, dass beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin auch über die vollstreckte Folterungen kein Klärungsbedarf auftrat!?
Wenn ich vom 26.1.1984 für 21 Tage mich im Rahmen eiuner Disziplinarmaßnahme im Arrest liege, kann ich zur gleichen Zeit vom 25.1.-9.2.1984 auf dem Schlichtbett an Händen und Füßen gefesselt unter mich kotend und ueinierend lioegen !??
Dass KK Schaika in seiner Aufarbeitung meiner Verfügungen erst am 5.11.1996 dieses übersieht wird wohl an der Weisung seiner Vorgesetzten liegen und nicht am Intelligenzdeffizit des Ermittlers aus der Stadt Schilda.
Werter Herr Wieland !
Wenn es wirklich dabei bleiben sollte: „Nach alledem können wir in dieser Angelegenheit leider nicht mehr für Sie tun “ sieht das so aus dass die Folter auch in unserem freiheitlichen Rechtsstaat zum brechen der Menschen als geprüftes Werkzeug eingesetzt wird !?? und das trotz der deutlich formulierten Gesetzesvorlagen die die Fixierung präzise zeitlich auf drei Tage und Nächte begränzen !??
Diese verschleiernde Erklärungen der Staatsanwaltschaft Berlin zu jetzigem Zeitpunkt in dem die sich auf meine zweite Strafanzeige wegenm Folter, Mißhandlungen und Übergriffe der Ärzte 272 Js 2215/11 berufen sind schlicht und einfach dreckig., und
lenken von der Strafvereitelung im Amt im Verfahren 76 Js 1792/93, der die Strafvereitelung im Amt des Amtes des jetzigen Bundespräsidenten vorausging und sich strafvereitelnd auf das gantze Verfahren auswirkte.
Petitionsausschuss hat sich auch nicht annähernd die Mühe gemacht von sich aus zu prüfen, zu sehen was der Blinde mit Krückstock sehen muss. „Der Ermittler“ der ZERV 214 hatte angefangen meine Gesundheitsakte auszuwerten (!???) und
gab es auf, mit der Empfehlung an die Staatsanwaltschaft die Akte einem unabhängigen ärztlichen Gutachter zu Begutachtung zu überlassen. Domit ist auch die Aufarbeitung der Gesundheitsakte als wertlos zu bezeichnen.
Die Gesundheitsakte verschwindet in irgendeine Geschäftsstelle und bleibt bis 1997 unauffindbar. In der Staatsanwaltschaft II wußte man genau, dass das Verfahren was die Sache der verpfuschten OP im Haftkrankenhaus Leipzig
Meusdorf, Unterkieferbruch in der Speziellenm Strafvollzugsabteilung Waldheim und MED-Misshandlungen in U-Haft Dresden Schießgasse, an die Staatsanwaltschaft Dresden abgetreten wurde, das auf die Herausgabe der Gesundheitsakte drängte. Auch ohne diese Akte wurde das Verfahren in Sachsen eingestellt und.. dioe Akte dazu vernichtet, anstatt die an die Staatsanwaltschaft Berlin zu schicken. Die Aktenvernichtung fand trotz des Gesetzes der die Vernichtung JEGLICHER Akte die mit der DDR zusammenhängen ab 1992 untersagt. Spurenvernichtung. Die Strafvereitelung wurde zentral geleitet.
Normalerweise ist die Akte 76 Js 1792/93 als Beiakte zur Strafanzeige 272 Js 1792/93 gewesen, der stasifreundliche Obersztaatsanwalt Reichelt verlangt von mir eine Erklärung dass die hinzugezogen werden kann, obwohl er sie schon vor sich zu liegen hatte. Er nahm den besgten Vermerk der ZERV 214 vom 5.11.96 und ließ die restliche Akte in eine unauffindbare Geschäftsstelle verschwinden.
Dass der Ermittler Schaika nicht für nötig hielt die Verfüfungen die er aufzuarbeiten hatte als Beweise in Kopie seinem Vermerk hinzuzufügen deutet eindeutig daraufhin, dass die Beweise die man schon damals über die FOLTER in den Händen hatte zu verschwinden haben, um den eventuellen Beschwerdenführer später anhand des Vermer5ks schon abfertigen zu können. Noch schlimmer ging es bei Gauck zu 1994, er hat die eindeutig und unmißverständlich angeforderte Augenscheinobjekte im Original dem Polizeipräsidenten von Berlin nicht ausgehändigt und ihn mit einer falschen , mit großer Lüge behafteten Erklärung abgefertigt.
Auch der Polizeipräsident in Berlin hat sich damit abgefunden u8nd sah sich nicht veranlasst zu hinterfrage, genauso wie das der Petitionsausschuss ihres Hauses JETZT nach 21 Jahren nicht sieht.
Es ging nicht um irgenswelche Rinleitung eines erneuten Ermittlungsverfahrens – ich bin nur bestrebt gewesen den Status eines Folteropfers des MfS zuerkant zu bekommen. I)n dem man die Fragen, die in der 240 Seitigen Akte mehr als deutlich beantwortet sind, richtet man die an die Strafvereitelung im Amt zu verantwortende Staatsanwaltschaft ! Man fragt den Bock wie viele Blumen er gefressen hatte bevor man ihn zum Gärtner gemacht hatte.
Sollte es bei diesem Sachstand bleiben, besonders im Bezug auf die Folterungen in der DDR Haft wird das ganze Berliner Parlament in einem schlechten Ruf erscheinen lassenh, zumal das Ganze ein öffentliches Geheimnis geworden ist.
Abschließend, Herr Wieland bitte ich Sie für mich ein Termin für die Akteneinsicht imPetitionsausschuss zu sichern, um mir alle Akte in Kopie zu ziehen die diesaen Einsatz des Petitionsausschusses betreffen.
Mit angemessener Hochachtung für die Angehörige des Petitionsausschusses des Abgeordenetenhauses von Berlin
und
mit freundlichen Grüßen an Sie
Adam Lauks
Ungesühntes Opfer der STAZIS
und
Presseopfer des ASV AG und SPIEGELS
und
Opfer der gesamtdeutschen Justiz
Am 25.9.2013 kam das Schreiben -Antwort mit der Belehrung dass Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dem ungesühnten Folteropfer der STAZIS – 30 Jahre danach nicht zum Status verhelfen kann , oder daef !??? Der Ausschuss leitete lediglich die 250 seitige Akte dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu! Sollen wir ALLE, alle Opfer, alle Deutsche und die ganze Weld wirklich daran glauben dass im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages kein Jurist nicht kompetent ist die Strafvereitelung im Amt des Joachim Gauck 1994 und der Staatsanwaltschaft II Berlin festzustellen, anhand der überreichten Ermittlungsakte, nun mit den durch Gauck( Behörde ) unterschjlagenen Akte!??
Hier ist das komplette Ermittlungsverfahren um das es geht oder ging 30.4.1992 bis 3.09.1997 76 Js 1792/93 :
Hier sind die Augenscheinobjekte die als Beweise hätte Gauck auf Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin im Original überstellen müssen . Bei 68 eingestelleten Hauptamtlichen des MfS mit denen Gauck die Behörde gründete, und nicht mit 12-16 wie er das Ministerium des Inneren belog bis 2007, hatten die Beweise über die schwere Körperverletzung im Waldheim die Ermittler niemals erreichen können. Die Folterbeweise unterdrückten die Ermittler der Staatsanwaltschaft Berlin II selbst KK Schaika, wohl wissend dass laut Völkerstrafgesetzbuch darauf 10 Jahre und mehr Haft stehen. Weder Folter noch die schwere Körperverletzung waren zu jenem Zeitpunkt verjährt !!!
Es fand hier eindeutig eine Vorverurteilung durch den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen statt.
Auch die Staatsanwaltschaft Berlin II unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” – Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).
Als ich im Januar dieses Jahres (2013) die Ermittlungsakte in Kopie bekam und einsehen konnte schrieb ich den Bundespräsidenten diesbezüglich an, übertrug ihm die volle Verantwortung für seine Anmaaßung Gott zu spielen über die Opfer des MfS,im wessen Auftrag auch immer:
Keine Antwort ist HIER Schuldbekenntnis, und ich erstattete die Strafanzeige gegen die BStU Behörde wegen Verletzung des § 528a Strafvereitelung im Amt…. des Leiters der Behörde der vor dem Gesetz und vor allem vor Gott mit dieser Schuld treten muss. http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/
Jedes Schreiben endet mit einer Absage. Dem übereilig geschlossenen Einigungsvertrag sei „Dank“. Traurige Tatsache.
Vera, wer gibt gerne zu dass er mit STAZI-Ver5brechern einen Pakt abgeschlossenj hatte, weil ihm die Verbrecher der STAZIS gar keine andere Wahl ließenj, bzw. dass man selber Verbrecher war, bzw. nach der Unterzeichnung zum Verbrecher wurde.
Überlege mal ob Du Dein Schicksal in meine Antologie veröffentlichen möchtest, einfach damit es nicht vergessen wird !??