OFFENER BRIEF AN DEN SENATOR FÜR JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ Thomas Heilmann vom Folteropfer Adam Lauks 31.3.2013

Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin

Senator für Justiz und Verbraucherschutz
Thomas Heilmann

Senatsverwaltung für Justiz
und Verbraucherschutz
Salzburger Straße 21-25

10825 Berlin

 OFFENER BRIEF AN DEN SENATOR FÜR JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ Thomas Heilmann 

                                                                               vom Folteropfer Adam Lauks 31.3.2013
Ihr Geschäftszeichen: I B 2-3133/E/1218/2011 Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn Adam Lauks
Geschäftszeichen des Bundesministerium der Justiz: R B AR – RB 402/2011 vom 19.März 2013
Sehr geehrter Herr Senator – Werter Herr Heilmann !

Um die Glaubwürdigkeit und Berechtigung  meiner Strafanzeigen 30 Js 1292/93 und 272 Js 2215/11 sowie 272 Js 325/13 und meiner Dienstaufsichts- und Sachaufsichtsbeschwerde und des angestrebten Klageerzwingungsverfahren unter Beweis zu stellen-berufe ich mich auf die zwei Schreiben (liegen in Kopie bei ). Aus dem Schreiben des Bundesministerium der Justiz geht hervor dass Ihnen zuständigkeitshalber mein OFFENER BRIEF an die Ministerin für Justiz Frau Leutheeser Schnarrenberger nebst Anlagen zugesandt wurde. Die Anlage für 272 Js 22145/11 umfasst lediglich 38 Seiten obwohl es über 139 Seiten geben muss.Die Unterlagen bekam ich erst im Januar dieses Jahres zur Einsicht und war retraumatisirt als ich darin blätternd die Antworten auf die Frage fand- Warum konnte ich seit 21 Jahren keinen Status eines Folteropfers erlangen, keine strafrechtliche Rehabilitierung des Urteils aus 1983 ?

Das Ermittlungsverfahren mag mit ehrlichen Absichten eröffnet worden sein, aber was dann zu beobachten ist, war angefangen mit der Verweigerung der Gauck Behörde auf das Ersuchen der Staatsanwaltschaft II – Polizeipräsidenten in Berlin und der ZERV 214 die Augenscheinsobjekte die als Beweise für schwere Körperverletzung herhalten sollen in Original auszuhändigen und weitere sich aneinanderreihende grobe Ermittlungsfehler sprechen für eine einzige Strafvereitelung im Amt seitens der genannten Behörden und Ämtern. Man muss kein Sherlok Holmes sein um zu sehen das dieses in die Länge gezogenes Ermittlungsverfahren auf den Täter-Schutz ausgerichtet wurde.
Die Ermittler haben „versäumt“ die beteiligten Folterknechte und beschuldigten Ärzte auf eine IM Tätigkeit für MfS überprüfen zu lassen und was mich zutiefst entwürdigt, verletzt und entehrt nach 30 Jahren ist, dass die Staatsanwaltschaft die Täter, obwohl im Besitz der Beweise für Folter, Misshandlungen,Gewaltanwendung und Übergriffe der Mediziner in der Hand hatte, die Täter damit NICHT konfrontiert hatte !??
Ich fordere Sie hiermit auf das erste Ermittlungsverfahren 76 Js 452/92 und 30 Js 1792/93 auf die Rechtsstaatlichkeit überprüfen zu lassen, was zur Wiederherstellung meiner Ehre und meiner Würde führen müsste, wenn auch nach 30 Jahren und Anerkennung meines Status als Folteropfer des MfS mit sich bringen müsste.
Zu Ihrer Kenntnisnahme:Der stasifreundliche Oberstaatsanwalt Reichelt hatte das Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zur Folter 272 Js 325/13 gegen Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neidhardt wegen Verjährung eingestellt und jetzt für Oberstleutnant Neidhardt wieder eingeleitet !?
Oberstaatsanwalt Reichelt hatte mir vorgeschlagen die erste Strafanzeige aus dem Jahre 1992 zum Bestandteil der zweiten vom 2011 zu erklären, was ich auch getan hatte. Daraufhin hatte er aus der ersten Strafanzeige als Beiakte lediglich ein Vermerk der ZERV 214 genommen vom 5.11.1996 : Auswertung der Strafgefangenenakte Adam Lauks im Hinblick auf gegen ihn verhängte Maßnahmen (1.08 Seiten !?), die so geführt, hätte zu nochmaliger Bestrafung führen müssen und die verfügte und vollstreckte Folter fast gerechtfertigen, ohne  gemerkt zu haben dass sich  wine Disziplinarmaßnahme von 21 Tage Arrest mit einer Sicherungsmaßnahme  : Folter – Fesselung an Händen und Füßen über drei Wochen  überschneiden ergo sich gegenseitig ausschließen. Diese Auswertung diente zur Niederschlagung aller eingelegten Rechtsmittel bei der Berliner Justiz und letztendlich auch in Ihrem Hause.
Auch wenn im StGB der DDR und auch in unserem StGB keine Strafbestände bzw § Folter und § Anstiftung zur Folter gibt, heißt es nicht dass in der DDR Gefängnissen nicht gefoltert und Gequält wurde, was so in die Geschichte des MfS und der DDR Exekutive eingehen soll.

Ich hoffe und erwarte von Ihnen als Senator für Justiz dass Sie die drei benannten Ermittlungsverfahren überprüfen werden und das letztere wegen Anstiftung zur Folter im Auge behalten werden.
Für mich als Opfer der STAZIS ist die Erfahrung und Vermutung dass solchem Vorgehen der Berliner Justiz eine politische Entscheidung oder Weisung von Oben zu Grunde liegen muss mehr als gewiss.
Die Ergebnisse der juristischen Aufarbeitung der STASI-Verbrechen deuten darauf hin dass man eindeutig um Täter Schutz bemüht war.
Bis 2005 dem Ende der juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts sind lediglich 13 Urteile wegen Misshandlungen von Strafgefangenen gefällt worden! 11 davon auf Bewährung und zwei(2) zu Kurz-Strafen die im offenen Vollzug verbüßt werden sollten.
Sich die Vorwürfe von meinem Zwang Sstrafverteidiger IM JURA – Dr. Friedrich Wolff über angebliche „Siegerjustiz“ anhören zu müssen ist für uns Opfer beleidigend und verhöhnend.
Die staatlich geprüfte Aufarbeitung und Zuarbeit der BStU zur juristischen Aufarbeitung haben auch eine wahre geschichtliche Aufarbeitung durch Verharmlosung und juristische Aufarbeitung durch Täter Schutz ausgebremst.

In Erwartung Ihrer Reaktion
verbleibe ich
lediglich HOCHACHTUNGSVOLL

Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STAZIS
entehrt und meiner Würde beraubt
durch die Berliner Justiz und
durch Bundesverfassungsgericht
mit Wissen des Deutschen Bundestages mit vier Ausschüssen und des Bundespräsdialamtes und Abgeordnetenhauses von Berlin

Man handelte weiter mit den STAZIS - Täter

Juristische Aufarbeitung abgeschlossen 2005

Strafverfolgung nach der Vereinigung hat kläglich versagt

Strafverfolgung nach der Vereinigung(Ohne Spionageverfahren )

http://adamlauks.com/2013/02/07/offener-brief/

http://adamlauks.com/2013/02/16/offener-brief-des-folteropfersder-stsdi-adam-lauks-an-den-bundesprasidenten-joachim-gauck/

76 Js 1792/93 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft II Berlin ZERV 214 -§ 528a Strafvereitelung im Amt der Berliner Justiz als “Juristische” Aufarbeitung der Folter in der STAZI-Haft an Adam Lauks –Die Würde des Menschen ist unantastbar !!?- “ Siegerjustiz “ oder Die Würde und Ehre des Folteropfers der STAZIS, Adam Lauks wird seit 30.4.1992 durch die Berliner Justiz mit Füßen getreten mit Wissen des Deutschen Bundestages, des Generalbundesanwalts und Bundesministerin der Justiz !!!

Strafanzeige und Strafantrag wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte gegen das MfS/STASI zum Zweiten Mal: 272 Js 2215/11 & 1 Zs 2589/11 – Die „Ermittlungsakte“ der Berliner Justiz – alles zum Täterschutz meiner Folterknechte. Solche Männer braucht das Land !??

Strafanzeige und Strafantrag wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte gegen das MfS/STASI zum Zweiten Mal: 272 Js 2215/11 & 1 Zs 2589/11 – Die „Ermittlungsakte“ der Berliner Justiz – alles zum Täterschutz meiner Folterknechte. Solche Männer braucht das Land !??

Senatsverwaltung für Justiz soll die Hausaufgaben machen...!??

Bundesministerium der Justiz – zuständiugkeitshalber… wird die komplette Akte des Verfahrens  30 Js 1792/93 und 272 Js 2215/11 an die Se4natsverwaltung f. Justiz überwiesen – zwecks Nacharbeit von Hausarbeiten oder zur weiteren Vertuschung !?

Das muss der Senator für Justiz und Verbraucherschutz Thomas Heilmann vor dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin verantworten und vor allen  die gefoltert, gequält und getötet wurden durch STASI-Verbrecher und derer Folterknechte !

 

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Senatsverwaltung für Justiz will nicht ran an Strafvereitlung im Amt

Senatsverwaltung reagiert nicht auf das Schreiben des Bundesministerium der Justiz ! Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten für Stasiunterlagen (Joachim Gauck) und der Berliner Justiz ist entlarvt.

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Strafvereitlung im Amt zwecks Täterschutz par exellence

Anonymisiertes Schreiben des Rechtsanwalts deutet schon auf die Brisanz der Strafvereitelung im Amt seitens der Gauck Behörde und der Berliner Justiz.

Aus Angst vor Kosequänzen  – bestand mein RA darauf   seinen Namen und Namen seiner Kanzlei aus der Öffentlichkeit rauszuhalten !?           Es ist  ein Zeichen dafür dass die Pressefreiheit nicht mehr existiert, sondern auch Recht auf faire Verteidigung vor der Berliner Justiz !?

Anders kann man die Reaktion meines RA nicht v erstehen, obwohl im Schreiben an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz alles gesagt wurde was gesagt werden sollte.

Das Problem ist dass die Frau Marth und Frau Herb die Meinung des stasifreundlichen Oberstaatsanwalts Reichelt im Falle Lauks als Maaß aller Dinge hatten. Die kompromitierende und so deutlich auf Strafvereitelung im Amt hinausgehende Akte war derzeit in eine andere Geschäftsstelle vertschollen, vom OS Reichelt verbannt, zwecks angeblichen Prüfung. Erst später erfahre ich  dass OS Reichelt  die beide  Akte nicht als zusammengehörig identiffizieren konnte !?

Betreffende Sachverhalt ist unzweifelhaft als Verstoss gegen den ius-cogens-Grundsatz

Der ius-cogens-Grundsatz verbietet Folter in jeglicher Form.Ein Verstoß dagegen ist zu prüfen. Obwohl die Generalstaatsanwaltschaft mit einem Hinweis darauf konfrontiert war, hat sie bislang eine Befassung unterlassen.

an-das-bundesministerium-der-justiz-senatsverwaltung-berlin-002 (1)

AMEN !!!

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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2 Antworten zu OFFENER BRIEF AN DEN SENATOR FÜR JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ Thomas Heilmann vom Folteropfer Adam Lauks 31.3.2013

  1. Dietmar sagt:

    Mein Bruder wurde von der Stasi, durch einem Fenstersturz, umgebracht. Er war ein sog. Konterrevolutionär. Nach der Wende machte ich Recherchen. Meine Vermutung war, der Mörder ist in seinem ehemaligen Freundeskreis. Bei den zuständigen Behörden gab es nur Ablehnung. Es war Mitte der 90 ziger wo Kohl sein Geheimbefehl raus gab alle Stasi Verbrechen nicht mehr juristisch zu verfolgen. Bei einer Dame vom Amt fand ich Gehör und mußte zu gar in Ihr Büro. „Ich bewege mich auf ganz dünnen Eis“ war Ihr Kommentar dazu. Sie gab mir beim Händedruck zum Abschied dann doch die Adresse des Mörders. Leider lässt er sich nicht blicken. Aber eines Tages bekomme ich ihn zu Gesicht. Ein Schreiben von der Justiz empfahl mir die BRD anzuklagen. Aha. In einem System wo Selbstjustiz der letzte Ausweg ist macht sich dieses System zum Mitschuldigen!

  2. Dietmar sagt:

    Mein Bruder wurde von der Stasi, durch Fenstersturz, umgebracht. Er war ein sog. Konterrevolutionär. Nach der Wende machte ich Recherchen. Meine Vermutung war, der Mörder ist in seinem ehemaligen Freundeskreis. Bei den zuständigen Behörden gab es nur Ablehnung. Es war Mitte der 90 ziger wo Kohl sein Geheimbefehl raus gab alle Stasi Verbrechen nicht mehr juristisch zu verfolgen. Bei einer Dame vom Amt fand ich Gehör und mußte in Ihr Büro. “Ich bewege mich auf ganz dünnen Eis” war Ihr Kommentar dazu. Sie gab mir beim Händedruck zum Abschied dann doch die Adresse des Mörders. Leider lässt er sich nicht blicken. Aber eines Tages bekomme ich ihn zu Gesicht. Ein Schreiben von der Justiz empfahl mir die BRD anzuklagen. Aha. In einem System wo Selbstjustiz der letzte Ausweg ist macht sich dieses System zum Mitschuldigen

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