Mit der Anwendung des ” Feindstrafrechts” wird das Prinzip der Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Im Klaartext: Wenn ein Staat die Unschuldsvermutung jedem “Feind” vorenthalten kann, dann verliert sie vollständig ihre Bedeutung.
Die kosequänte Schlussfolgerung: Wenn theoretisch jeder zum Feind erklärt werden kann, wenn niemand mehr als unschuldig gem. Artikel 6 II EMRK zu gelten hat, dann darf auch jeder gefoltert werden. Ja: auch Sie und ich !
Ad Legendum 5/2009 Sabine Birken, RA
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Die Experten der Rechtsstaatlichkeit sind angehalten zu antworten!- Was geht JETZT hier ab !?? Mister stasifreundlicher Staatsanwalt Reichelt !?? – Ich bin ein unbescholtener Deutscher Bürger und kann mir mit diesen zwei Schreiben nichts anfangen !??