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„Die ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003.
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In meiner vergeblichen Suche nach Gerechtigkeit für meine erlittene Folter und meine Folterer irrte ich 20 Jahre herum. Sowohl in Sache der Strafrechtlichen Rehabilitierung 76 Js 452/92 wegen Rechtsbeugung des Stadtgerichtes Berlin Mitte -DDR als auch in Sache 30 Js 1792/93 Strafanzeige wegen Folter,Körperverletzung, Übergriffe der Mediziner im Haftkrankenhaus und Berlin -Buch -Hau 115.
Ohne die Gründe zu ahnen warum meine Strafanträge aus den Jahren 1992 und 2011 eingestellt wurden, aus einem tuefen Gefühl der Ungerechtigkeit wandte ich mich an den Bundestagspräsidenten Professor. Dr. Lammert. Er liess meinen Fall in den Pentitionsausschuss lenken, der sich um die Angelegenheit der ungesühnten Folter und ungeregelten Status eines Folteropfers der STASI/MfS befassen sollte.
Was daraus letztendlich rausgekommen ist, sehen Sie alle oben aus dem Schreiben der SED- lerin Kersten Steinke die man mit dem Vorsitz des Petitionsausschusses betraut hatte.
Implementierung des § Anstiftung zur Folter und des § Folter war gar nicht das Gegenstand meiner Petition gewesen um die es hauptsächlich in dieser langen Belehrung geht.
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Nach dem ich im Januar dieses Jahres komplette Unterlagen meiner ersten eingestampften in Kopie einsehen konnte, wurde ich wasn, und konnte die Handlungsweise der Berliner Justiz bzw. ihre Reaktion auf Systemunrecht in der DDR erst begreifen, insbesondere was meinen Strafantrag 76 Js 452/92 bzw 30 Js 1792/93 anbetrifft: Es war eigentlich vom Anfang an eine einzige Strafvereitlung im Amt seitens der Ermittlungsorgane der Staatsanwaltschaft II Berlin und eine Rechtsbeugung der Rehabilitierungskammer in Reinkultur, die den Antrag abgelehnt hatte, ohne Gerichtsakte aus dem Rechtsbeugungspropzess eingesehen zu haben.
Der obige Link beinhaltet das komplette Ermittlungsverfahren 30 Js 1792/93 das nach 5,5 Jahren eingestellt wurde, nicht wegen Mangels an Beweisen wie der Staatsanwaltschaft Lorke mir nach dem Abschluss es bedauerte, sondern wegen Falschbezeugung eines der Haupttäter in Sachen medizinische Übergriffe und Folter- IM ARZT NAGEL Alias Oberstleutnant Dr. Erhatrd Zels.
Ich hatte Professor Dr. Sieber den Direktor des Max Planck Instituts in Freiburg in Breisgau und aber auch den Professor für deutsches und internationales Strafrecht gebeten sich das Ermittlungsverfahren anzusehen und es nach seiner Rechtsstaatlichkeit zu prfen. Beide haben sich verweigert. (!??) Die Fragezeichen stelle ich in klammern, weil es für mich für derer Handlungsweise gar keine Fragezeichen gibt.
Dadurch gehen alle beide der Gefahr aus dem Wege das ich ihr Ergebnis einer Verallgemeinerung bzw. einer Generalisierung unterziehe und für die Erklereung der geradezu lächrlichen Ergebnisen in der Statistik der 2005 abgeschlossenen juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts, wofür die Justiz des Rechtsstaates noch als „Siegerjustiz“ sich beschipfen lassen musste von Dr. Friedrich Wolff zum beispiel.
Fazit ist, dass die Gauck Behörde als außenparlamentarischer Raum für Operationen der Geheimdiensten beider Länder einvernehmlich eingerichtet wurde um die Hindernisse für das Zusammenwachsen dessen was zusammen gehört aus dem Wege zu räumen. Und das waren zweielsohne mittlere und schwereVerbrechen der STASI und de Exekutive die nicht zu mnestieren waren und nicht so schnel zu verjähren gewesen waren. Ergo der Gauck Behölrde ist laut ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG die Aufgabe zugedacht alle Augenscheinobjekte die bei Strafverfolgung als Beweise durch die Ermittler und die Staatsanwaltschaftn Verwendung finden konnten einfach aus dem Verkehr zu ziehen, nicht auszuhändigen,was dann im Sinne einer erfolgreichen Strafvereilung im Amt auch geschehen war. Dadurch sind aus der strafrechtlichen Aufarbeitung der STASI-Verbrechen bei Misshandlung von Gefangenen nur 11 Urteile hervorgegangen- neun 9 mit Strafaussetzung und zwei mit Kurzstrafen im Offenen Vollzug für FolterknechteArafat und RT !?
Stellvertretend und symbolisch erstattete ich am 13.2.2013 meine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt durch die Gauck Behörde die damals von Joachim Gauck geleitet und befehligt wurde.
Ich bin gespannt ob die Justiz diese Strafanzeige einstellen lassen wird, bzw. ob ie es wenigstens eines Geschäftszeichens würdigen wird, bzw. das die Strafanzeige als aktenkundig eingeht.
Traurig aber wahr. Nach dem Motto, sei froh, daß Du überhaupt noch lebst.