OFFENER BRIEF AN DEN stasifreundlichen Oberstaatsanwälte Reichelt und Lorke der StA Berlin II- Die Gauck Behörde und die Berliner Justiz waren Vollstrecker der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG vom 18.9.1990 und ließen Folterknechte der STASI unbestraft davonkommen

Auf MEINEN OFFENEN BRIEF hat sich der Oberstaatsanwalt Reichelt  natürlich nicht herabgelassen zu antworten. Am 18.4.2013 erhielt die Staatsanwaltschaft Berlin kon-krete Fragen die die Arbeit des Oberstaatsanwalts Lorke und des stasufreundlichen Ober-staatsanwalt Reichelt betreffen- Frist für die Antwort ist der 20.5.2013.

Die Staatsanwaltschaft Berlin II erhielt auch über die Senatsverwaltung für Justiz als erste Anfragen – Dienstaufsichtsbeschwerde betreffs der Verfahren 76 Js 1792/93 und 272 Js 2215/11 da im ersten Verfahren Urkundenunterdrückung der Gauck Be-hörde und der Staatsanwaltschaft II zum Himmel schreien und der Oberstaatsanwalt Reichelt im Verfahren 272 Js 2215/11 dagegen nichts unternommen hatte, nicht an-gezeigt sondern die Beiakte verschwinden ließ und die Beweise unterschlug über grobe Ermittlungsfehler im 76 Js 1792/93, die zur Aufhebung der Einstellung des Ermitt-lungverfahrens hätte führen müssen, den :

Das komplette Ermittlungsverfahren lief auf den Täterschutz bzw.Verbrecherschutz hinaus:

Staatsanwaltschaft II Berlin – Strafverfolgungsverhinderung im Amt – 76 Js 1792/93 nach Vorgaben aus dem Kabinett !

JURA NOVIT KURIA ! – DAS GERICHT KENNT DIE RECHTSÄTZE !

Bei der Berliner Justiz bin ich mir nicht sicher, deshalb:

”Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsich-erheits-trakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” – Eine Straf-verfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Bew-eise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des Grundgesetzes und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahin-gehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. Erlaub ebenfalls eine Straf-tat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätig-keit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind nicht verjähren.

Über die Antworten der Staatsanwaltschaft wird hier in Verlängerung unmittelbar nach dem Eintreffen berichtet.

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Strafanzeige gegen den Sonderbeauftragten der Bundes-regierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS der DDR – BStU Behörde 222 UJs 662/13 aus der für die Gauck Behörde uneingeschränkter und unkontrollierba-rer Zeit unter der Leitung des Joachim Gauck.

WARUM !??? – DARUM!!!:

Verbrecherische und ungesühnte Urkundenunterdrückung des Pastor Joachim Gauck 

 

Joachim Gauck war ein Denunziant

Joachim Gauck unterdrüchte 1994 Augenscheinobjekte Akte 577/85

http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/

Berliner Justiz schützte Adam Lauks Folterknechte

Durch Strafvereietlung im Amt Folterknechte des MfS durch Berliner Justiz geschützt !

Schande fällt auf die Berliner Justiz und ZERV 214

76 Js 1792/93 und 272 Js 2215/11 purer Täterschutz – Folterknechte des MfS -FREI!!!

Strafvereitlung im Amt seitens Berliner Justiz

Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neidhardt- Anstifter zur Folter -blieben verschont.

OFFENER BRIEFAN STASIFREUNDLICHEN STAATSANWALT 003

Verleumdet bis in die Spitze der Berliner Justiz

Verleumdung und Verhöhnung des Folteropfers seitens Oberstaatsanwalt Reichelt

Gesetzeslücke im StGB =§ Folter im Amt & § Anstiftung zur Folter im Amt klafft

Anstiftung zur Folter im Amt kann in Deutschland nicht geahndet werden

Keine Gerechtigkeit für Folteropfer der STASI

Es gibt nach 20 Jahren Suche nach der Gerechtigkeit für erlittene Folterungen und Folterer

Anhand der Verfügung rechneten die Folterknechte ihren Henkerlohn ab

Sie hatten alle keine Skrupel die Anstiftung zur Folter auch zu beweisen..

Ermittlungsverfahren auf Strafantrag wg. Folter 272 Js 2215 -11 033

Anstiftung zur Folter im Amt vom 9.1.2013

Die Strafanzeige 272 Js 2215/11 wegen Folter,Mißhandlungen und andere Delikten niederscvhlug Reichelt nach 2 Tagen

Auf Einstellung des Verfahrens 272 Jd 325/13 gab es keine Beschwerde !

SO arbeitet Oberstaatsanwalt Reichelt weit 272 Js 2215/11 und 272 Js 325/13

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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3 Antworten zu OFFENER BRIEF AN DEN stasifreundlichen Oberstaatsanwälte Reichelt und Lorke der StA Berlin II- Die Gauck Behörde und die Berliner Justiz waren Vollstrecker der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG vom 18.9.1990 und ließen Folterknechte der STASI unbestraft davonkommen

  1. Vera.Tellschow@t-online.de sagt:

    Bewundere Deine Hartnäckigkeit Dich nachwievor mit der Staatsanwaltschaft in Berlin anzulegen, auch wenn es immer und immer wieder zur erneuten Ablehnung der Einleitung von Strafverfahren gegen ehemalige IM’s und Konsorten kommt. Der Name Lauks dürfte für die Staatsanwaltschaft zu einem roten Tuch geworden sein.

  2. adamlauks11 sagt:

    Liebe Vera !
    Da gibt es nicht zu bewundern. Es geht nur letztendlich um die Entlarvung unseres „Rechtsstaates“ im Bezug auf die juristische Aufarbeitung
    der mittleren und schweren STASI-Verbrechen und nach dem Bundesverfassungsgericht meine Beschwerde wegen der Verletzung meiner Würde des Menschen
    muss jedem Leser endlich deutlich sein über welches erpresserisches Potential die Generalität des MfS verfügte und immer noch verfügt bei dem
    Abschluss der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG wobei die Westdeutschen Unterhändler Schäuble und Dr. Werthebach der Generalität in allen Punkten entgegengekommen sein muss.
    Vom Anfang an war die ganze juristische Aufarbeitung auf den Täterschutz ausgerichtet. Auch die Gauck Behörde die gesetzlich verpflichtet wurde die
    Juristische Aufarbeitung mit Augenscheinobjekten als Beweisen die Ermittlungsorgane zu untersstützen, verweigerte sich ohne Begründung und unterdrückte Beweise- in meinem Falle für schwere Körperverletzung- und mit Sicherheit in allen anderen Ermittlungsverfahren wo es sich um Misshandlung von Gefangenen handelte.. wurden Täter geschützt. Das ist was in der Deutschen Justiz als mein Vermächtnis als Folteropfer bleiben wird. Hatte man nach dem zweiten Weltkrieg die Naziverbrechen schonend behandelt so hat man nach der Vereinigung die STASI-Verbrecher geschützt.

  3. Artikel6EMRK sagt:

    Keine Sorge. Die Aufarbeitung kommt noch. Das ist und war nie ein Rechtssystem. Nur der (An)schein eines solchen. Das 11. Gebot heiß: Ihr werdet nicht davon kommen. Und so ist es auch. Eine Sache ist erst erledigt, wenn sie gerecht erledigt wurde.

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