Geschrieben am 18.9.2013 – Jahrestag der Unterzeichnung der geheimen ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG vom 18.9.1990 -ich sage mal zwischen „Kanzler der Einheit und Konsorten , Werthebach und Schäuble“ und der Generalität des MfS im Haus Nr. 49 des Mielkes Ministerium an der Gottlinde – Ecke Ruschestrasse !
Zwecks Klärung eines Sachverhaltes und Entlarvung der Staatsanwaltschaft II Berlin bei der Strafverfolgungsverhinderung im Amt und Vertuschung und Versch-leierung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin der Urkundenunterdrückung im Amt des damaligen Sonderbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland für personenbezogene Unterlagen des ehemaligem MFS der DDR, Pastor Joachim Gauck auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten im Berlin im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93, die im Verfahren 222 UJS 662/13 als erwiesen und verjährt bleiben soll !!?
Gauck´s Urkundenunterdrückung ein Verbrechen für die Geschichte
Hier sind die Beweise für Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierunf für personenbezogenen Unterlagen der STASI aus dem Jahre 1994 – Joachim Gauck die aus den Ermittlungsakten (komplett der Bundesministerin für Justiz vorgelegt) 76 Js 1792/93 ( 30 Js 1792/93) zitiert werden, und die ich erst mitte Januar 2013 in die Hände bekam und einsehen durfte.
Chronologie einer Straftat des Pastor Joachim Gauck, strafbar nach dem § 528a Strafvereitelung im Amt durch Urkundenunterdrückung der ermittelnden Staatsanwaltschaft II Berlin gegenüber.
Das erste und einzige/letzte Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin an den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatsicherheitsdienstes der DDR – Joachim Gauck vom 20.12.1993. Die Antwort folgte zeitnah – routinemäßige Übersendung der Tagebuchnummer, die im BV 00247/94 gar nicht erscheint !?? – Zufälle gab es bei MfS nicht, auch hier war es keins!
Mit hohem Maaß an Ignoranz und Mißachtung – Gauck Behörde mit 68 Hauptamtlichen an Bord, hat regelrecht auf das Ersuchen der ZERV 214 des Polizeipräsidenten in Berlin drauf geschissen und schickt die lügenhafte und strafvereitelnde und die täterschützende Mitteilung der Behörde raus!! die sich der Polizeipräsident in Berlin ausdrücklich verbeten hatte in seinem obigen Schreiben !??
Es findet sich unter der durchnummerierten Akte der Staatsanwaltschaft Berlin II, ZERV 214, kein weiteres Schreiben and die Gauck Behörde- kein Protest wegen Mißachtung des Ersuchens, keine Monierung nach Origina-len der Augenscheinobjekte !?? Die Beweise über die schwere Körperver-letzung in des Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim haben die Gauck Behörde, weder als Originale noch als Kopie, in Richtung Polizei-präsident in Berlin nie verlassen. In den Ermittlungsunzterlagen 76 Js 1792/93 finden sich zu einem früheren Zeitpunkt auf dubiose Weise ein-geschleusten Aktenkopien mit der MfS Signatur 26 und 27 der Hauptab-teilung XVIII/4 vom 19.5.82 (Tag meiner Verhaftung) und 30 als Vermerk vom 16.7.1984, was auf inoffizielle Kontakte der Staatsanwaltschaft II mit den „Genossen des MfS“ in der Gauck Behörde hindeutet und die Ermittlungen Richtung Einstellung des Verfahrens lenken sollte. Die zwei Akte landeten nachweislich vor 2.6.1994 in der ZERV 214.
Die ZERV hatte diese Mißachtung ihres Ersuchens nicht moniert und hat nicht mehr auf Originalen bestanden, hat sich mit der lügenhaften Mittei-lung der Gauck Behörde abspeisen lassen und die Ermittlungen auf, auch für Leien, erkennbare Art und Weise strafvereitelnd und die Täter schütz-end, verzögernd der Einstellung entgegen geleitet. Es ist außer Zweifel, dass die ZERV unter der Leitung des Herrn Kittlaus die Absicht hatte, die Vorwürfe der Folter, Mißhandlungen, Gewaltanwendungen und lebensge-fährliche Übergriffe der Ärzte zu ermitteln. Es wäre interessant zu erfah-ren, ob diese Wandlung zur Strafvereitelung im Amt und Täterschutz, vor oder nach seinem dubiosem Tod in der Untergrundgarage stattgefunden hatte!?
Hier sind die Beweise vor denen die Staatsanwaltschaft II (!?) bzw. die Generalstaatsanwaltschaft und aber auch die Senatsverwaltung der Justiz die Augen verschließen und womöglich damit die Bundesministerin der Justiz um die Wahrheit bringen oder bescheißen. Die Staatsanwaltschaft ,wenn – wie behauptet – die als erste abgefragt wurde ( laut Frau Mart) verschleiert diese Beweise auf jeden Fall, denn Sie waren Bestandteil meiner Strafanzeige im Februar 2013 – 222 UjS 662/13.
Die dort zu übersehen war nicht mehr möglich! http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/ deshalb sind sie hier noch mals:
“Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung (Unterkieferbruch ) im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” –
Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).
Diese Akte aus der gleichen „Werkstatt“ war in meiner E-Akte ( Erzieherakte) die ich erst 2010 fahrlässig bzw durch Gottes Fügung in die Hände bekam.Eigentlich müsste sie Bestandteil der Akte MfS HA VII/8 Nr. 577/85 sein, weil das Ganze im Rahmen des Operativ Vorgang „Merkur“
nach dem Maßnahmeplan der interessierenden Stellen – lese: STASI/MfS –gelaufen war.
Nur dank der Tatsache dass die von Gauck( und beiden Geheimdiuensten) eingesetzten 68 Mitarbeiter des Mfs – die meisten aus dem von Gauck geleiteten Komitee für die Auflösung des MfS/AfNS,- die Organisation des MfS mit übernommen hatten, worin jede Hauptverwaltung autonom geherrscht und gearbeitet hatte und bei der benachbarten HV keinen Einblick erhielt, erklärt die Tatsache, dass man mir die Beweise aus einer Anderen Abteilung im Rahmen der ersten Akteneinsicht in Kopie ausge-händigt hatte. Oder man war sich so sicher dass ich niemals in den Besitz der Kopien des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 gelangen werden !?
Laut dem schönen Zitat von Galileo Gallilei scheinen HIER Verbrecher – Killer meiner Wahrheit – am Werke gewesen zu sein. Dass der Bundesprä-sident Gauck dafür vor dem Gesetz als Leiter der Behörde steht, erfüllt mich mit einem bitteren Stolz.
Die von mir verlangte Einberufung eines Untersuchungsausschusses und eingeleitete Prüfung des Petitionsaus-schusses soll die Wahrheit zu Tage fördern in wievielen Fällen wurde in der Gauck Behörde 1990 – 2000 mit mittleren und schweren Straftaten der STAZIS so oder ähnlich umgegangen, ja verfahren um die Täter zu schützen !??
Drei Wochen braucht der Oberamtsrat Wolfgang Dierig, bis die Weisung kam,wie mit der Petition des Bundestagspräsidenten Lammert verfahren werden soll, und er den Eingang mit abschlägig bestätigt, sich dabei auf eine Petition und Bescheid vom 3.Juli 2012 berufend(!??) die inhaltlich mit der Petition vom 2.4.2013 absolut nocht zu tun hat.
Was danach folgt beweist die kriminelle Energie die STASI in jedem ihren Operativ Vorgang nach der Richtlinie 1/76 des Ministers Mielke auf den Tag legte:
Oberamtsrat Wolfgang Dierig, aus dem Referat Pet 4 beruft sich nicht zufällig auf die bereits abgewiesene Beschwerde/Petition aus dem Jahre 2012. Er übernimmt auch die den Inhalt dieser Beschwerde nicht betref-fende Überschrift Straftaten gegen das Leben und durch die Hinzufügung eines kleinen Buchstaben a modiffiziert er die erwähnte negativ beschie-dene Petition aus dem Jahre 2012 und unterdrückt dadurch die Petition des Dr. Lammert, und legt sie als „erledigt“ ab. Das „erledigt“ ist als „unter-drückt“,“verschleiert“ zu verstehen.
Es ist unerheblich, dassdie Oberstaatsanwältin und Hauptgruppenleiterin der Staatsanwaltschaft II Berlin Frau Nielsen in diesem Vorgehen keine Absicht erkennt. Die Überschrift für die zugeleitete Petition hätte unbe- dingt Unterlagen des Staaatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR heißen müssen, und mit einem neuen Aktenzeichen versehen, und somit aktenkundig gemacht werden und als solches einem Berichtersta-tter zur „Bearbeitung“ für den Petitionsausschuss überlassen werden.
Eins steht fest: weder die Tatsache, dass die erste Petition durch den Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert noch dass die zweite durch den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in den Petitions-ausschuss des Deutschen Bundestages gelenkt wurde, hatten den kriminellen Wolfgang Dierig dazu bewegt die bereits unterdrückten Petitionen einer parlamentarischen Prüfung zuzuführen. Woher der Druck kam, dass er es trotzdem nun unter Hochdruck machen musste, erschließt sich nicht aus der mir und der Deutschen Öffentlichkeit vorliegenden Akte.
Jedenfalls musste jemandem im Bundestag eine „Prüfung“ der Petitio-nen präsentiert werden ( dem Innenausschuss ?, dem Bundesrat, dem Abgeordnetenhaus von Berlin? ) und Oberamtsrat Wolfgang Dierig „organisierte“ die Vortäuschung einer „Prüfung“ , er gauckelte die vor,wie folgt:
OAR Wolfgang Dierig bedient sich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der auch über eine komplette von mir zugesandte Akte mit der Beschwerde verfügte, und bestellt bei ihm eine Mitteilung der Jahn Behörde die Dierig zur Stellungnahme devalviert:
“ Ich bitte Sie, zu der Eingabe in zweifacher Ausfertigung Stellung zu nehmen und sie nicht unmittelbar zu beantworten. Zusätzlich bitte ich sie um die Übermittlung der Stellungnahme als E-Mail (!??) ( Word-Datei ) an vorzimmer.pet.4@bundestag.de. – damit die Vorsitzende davon nichts mitbekommt (!?)
Und dann kommt der schöne entlarvende Satz:
Nur für den Ausschuss bestimmte Angaben bitte ich, in einem gesonder-ten Schreiben mitzuteilen.
Der letzte Satz sagt auch dem aussenstehenden Leser, dass es auch bestimmte Angaben in der Mitteilung der BStU, folglich BKM gibt, die nicht nur für den Ausschuss bestimmt sind!!? Das sind die Strukturen in dessen Auftrag Wolfgang Dierig, die „Prüfung“ nun doch, aber klamm-heimlich am Petitionsausschuss vorbei durchführen muss und auch durchführt. STASI und STASI-Seilschaften aus dem BKM und vor allwem in der Jahn Behörde -BStU helfen ihm das Verbrechen des Leiter der Gauck Behörde zu verschleiern zu verleumden und zu unterdrücken um ihn vor einer parlamentarischen Untersuchung und Aufhebung der Immunität zu aschützen, was einem Rauschschimm gleich kommen müsste, wenn wir in einem freiheitlichen parlamentarischen und demokratischen Rectsstaat leben sollten, wie man bei jeder Gelegenheit in die Welt hinausposaunt.
Dank dem seit 2006 eingeführten Informationsfreiheitsgesetz konnte ich antrag auf Akteneunsicht bei der BStU stellen und das tat ich dann auch und durfte 2014 Einsicht nehmen und erfahren über den Ausmaaß der Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck, der Marianne Birthler und des Roland Jahns, und natürlich des Oberamtsrats Wolfgang Dierig.
Gegen Roland Jahn und Wolfgang Dierig erstattete ich Strafanzeige bei dem,danach gefeuerten Generalbundesanwalt Harald Range. Er reagierte vermutlich auf irgendeine Weisung der Geheimdienste oder der Ministe-rin Leuthäuser-Schnarrenberger und verwies die Strafanzeigen an den Generalstaatsanwalt von Berlin. der die wiederum an die Staatsanwaltschaft II überstellte, in die Hände der Hauptgruppenleiterin Oberstaatsanwältin Nielsen, die in den Sachverhalten keine Absicht erkennen konnte. Viermal hatte Wolfgang Dierig die Petition als negativ entschieden und beschieden erklärt. Bis heute gab es keine Drucksache des Deutschen Bundestages aus der ersichtlich ist dass die Petition aus dem Jahr 2013 als unbegründet abgewiesen wurde, wie das sich für Petitionen gehört.Phantompetition 4-17-07-4513-037232a wurde durch OAR Wolfgang Dierig unterdrückt und verschleiert um schließlich und befehlsmäßig durch die kriminelle Unterstützung aus der Gauck Behörde heraus eingestampft und Vorwürfe darin neutralisiert:
“ Ich bitte Sie, zu der Eingabe in zweifacher Ausfertigung Stellung zu nehmen und sie nicht unmittelbar zu beantworten.“
Das heißt, in der Stellungnahme in zweifacher Ausführung, die nicht unmittelbar zu beantworten sei, darf die brisante Akte MfS HA VII/8 Nr.577/85, um deren Unterdrückung es ging in mehreren Behörden-vorgängen der BStU, KEINE ERWÄHNUNG finden.
Die BStU, bzw. Jura-Abteilung dort verletzte das StUG und eröffnete KEINEN Behördenvorgang auf das Ersuchen des BKM und lieferte auch 2013 falsche Mitteilung der Behörde ( Stellungnahme ) womit dann die Prüfung als erfolgt erklärt und begründet wurde.
Aus der folgenden Protokollen der Birthler Behörde aus dem Jahre 2004 ist es bewiesen dass ich keine Einsicht in diee Akte 1993 bekam und auch nicht 2004. Die Akte wurde auch dem Polizeipräsidenten in Berlin auf sein eindeutiges Ersuchen verweigert, weder im Original wie verlangt noch in Kopie ausgehändigt. ZWEIFACHE URKUNDENUNTERDRÜCKUNG wie sie im Buche steht bis 2004! Es folgten zwei weitere und trotzdem konnte Frau Oberstaatsanwältin Nielsen keine Absicht erkennen und schlug beide Ermittlungsverfahren nieder.
Ein gesonderter Brief und Danksagung an die Bundesministerin für „die Klärung eines Sachverhaltes“ diesem Eintrag folgen.
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Strafvereitlung im Amt der Berliner Justiz – Polizeipräsident in Berlin, Staatsanwaltschaft II und ZERV 214 – Ermittlungsverfahrensunterlagen 30 Js 1792/93 zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Justiz weitergeleitet.
Da wird der Senator für Justiz einen ernüchternden Rückblick auf die juristische Aufarbeitung seiner untergebenen Behörden der Justiz werfen müssen. Die Strafvereitelung im Amt ging von der Gauck Behörde aus – eine Strafanzeige gegen die BStU ist am 13.2.2013 erstattet – hier einsehbar:
Man muss nicht ein Ermittler von Fähigkeiten eines Schaika sein um 1+1 zusammenzuadieren und Verletzung des § 258 StGB durchgehend verfolgen zu können. Es muss eine politische Entscheidung von OBEN gewesen sein das Rehabilitierungsverfahren und Ermittlungsverfahren wegen Folter und andere Delikte einzustampfen. Die Oberstaatsanwälte Lorke und Reichelt waren willige Vollstrecker – die Beweise kann niemand aus der Welt schaffen !!! NIEMAND !
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Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin
Bundesministerium der Justiz
-persönlich-
Bundesjustizministerin
Frau Leutheuser – Schnarrenberger
Mohrenstrasse 37
10117 Berlin Berlin, den 12. März 2013
OFFENER BRIEF an BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Betreff : 30 Js 1792/93 272 Js 2215/11; 161 Zs 832/12 ; 161 Zs 2589/11 und 3Ws 595/11 u.a.
Sehr geehrte Frau Ministerin Leutheuser – Schnarrenberger !
Als Folteropfer der STAZIS – bis heute ohne Status – ist es mir ein tiefes inneres Bedürfnis dieses
Ihnen persönlich zur Kenntnis zu geben, da der Rechtsweg meiner Suche nach Gerechtigkeit für erlittene Rechtsbeugung und anschließende Folterungen, Mißhandlungen, Gewaltanwendung und Übergriffe der IM Ärzte mit der Ablehnung des Bundesverfassungsgerichtes 2 BvR 1338/12 erschöpft sei.
Wie Sie sehen hatte ich versucht mittels des Rechtsstaates 1992 schon einen Status eines Folteropfers zu erlangen. Einstellung des Verfahrens kam nach 5,5 Jahren. Im Jahre 2011 stellte ich meine Strafanzeige und den Strafantrag wegen Folter, Mißhandlungen und andere Delikte gegen die Bedienstete des Strafvollzugsrummelsburg – die im ersten Verfahren 1992-1997 vernommen wurden. Antrag wurde vom stasifreundlichen Oberstaatsanwalt Reichelt in Körperverletzung u.a. umbenannt und wegen Verjährung eingestellt, sowie letzte Strafanzeige wegen Anstiftung zur Folter im Amt gegen Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neudhardt.
Mitte Januar erhielt ich die Ermittlungsakte 30 76 1792/93 in Kopie komplett und einen Teil der Akte 272 Js 2215/11.
Bei der Aufarbeitung der Akte der damaligen Staatsanwaltschaft II Berlin sties ich auf eine große Strafvereitlung im Amt, die wie im Buche da steht. Die Ermittlungen wegen Körperverletzung-wegen des Mangels der § Folter im Amt und § Anstiftung zur Folter im Amt waren im Ansatz schon auf die juristische Aufarbeitung ausgerichtet wurden aber schon am Anfang durch die Gauck Behörde ausgebremst und in eine täterschützende Richtung gelenkt. Das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin auf die Herausgabe der Augenscheinobjekte die als Beweise für Körperverletzung vor Gericht verwendet sollten, wurde von der Gauck Behörde schlicht und einfach gesetzeswidrig ignoriert. Statt dessen erreichen zwei Aktenkopien aus dem BstU Bestand die Staatsanwaltschaft, die mit der schweren Körperverletzung im Waldheim gar nichts zu tun haben, auf dubiose Weise die Staatsanwaltschaft, und lenkten das Ermittlungsverfahren in Richtung Einstellung. Was danach in der ZERV 214 geschah hat mit einem rechtsstaatlich geführten Ermittlungsverfahren NICHTS zu tun. Deshalb übersende ich Ihnen die Unterlagen zum Ermittlungsverfahren 30 Js 1792/93 in Kopie mit der Bitte Ihre Strafrechtwissenschaftler mit der
Überprüfung zu betrauen. Keiner der Beschuldigten wurde auf IM Tätigkeit für die MfS überprüft!?
Insbesonders nicht der Beschuldigte und Mitwisser über die Folter, der als Arzt die genähmigen musste oder spätestens als er mich mitten drin nach einer mörderischen Gewaltanwendung an der Schnittwunde behandelte, hätte er die abbrechen müssen. Oberstleutnant Dr. Zels IM NAGEL und
sowohl seine Beschuldigtenvernehmung und Zeugenvernehmung erscheinen an dem Augenblick als unglaubwürdig, von seinen Befunden und Befunden weiterer IM Ärzte ganz zu schweigen. Ab diesem Augenblick wo er aussagt dass im Strafvollzug der DDR und folglich auch im Rummelsburg nichts ohne MfS gegangen wäre, bekommt der Ausdruck „lückenlose medizinische Behandlung“ von Adam Lauks ganz andere Bedeutung.
Alle Folterknechte wurden befragt… keiner wurde mit der Verfügung über die Foltermaßnahme konfrontiert… es wurde nicht die Frage gestellt, wenn ihr alle es nicht gewesen seid, WER hatte es den dann vollstreckt.
Ich hatte nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens damals noch mit Staatsanwalt Lorke gesprochen. Er empfing mich zu einem Sondertermin, und hatte meine 56 Seitige Strafanzeige vor sich zu liegen.: „ Herr Lauks, ich persönlich, glaube Ihnen alles auf´s Wort was da drin steht. Aber wenn ich einen von diesen Verbrechern vor den Richter zerren will, Richter will von mir Beweise.
Und wie wollen Sie beweisen was hinter meterdicken Mauern im Keller des Haus 6 von Rummelsburg abgelaufen ist !?“ Ich hatte damals NICHTS in der Hand was die Folter hätte beweisen können.
Vor paar Wochen sprach ich mit Oberstaatsanwalt Lorke wieder, der sich natürlich an nichts mehr erinnern kann, womöglich hatte täglich drei vier Folterfälle zu bearbeiten (!?) Aus der Akte geht eindeutig hervor dass er meine Gesundheitsakte und Gefangenenpersonalakte mit den Augenscheinobjekten als Beweise damals zur Verfügung hatte… und die Täter damit nicht konfrontierte.
Dass hinter der Handlung der Gauck Behörde ehemalige STAZIS oder SEDler, womöglich Herr Gauck oder Herr Geiger persönlich, standen. Die Ermittlungen zu verflachen und der Einstellung letztendlich anhand einer Falschaussage des IM NAGELS einzustellen, wird nicht zu Ehre der Berliner Justiz, ja der Justiz des Rechtsstaaten gereichen.
Es handelt sich weder bei dem ersten Antrag auf Strafrechtliche Rehabilitierung wegen Rechtsbeugung noch bei den Strafanträgen wegen Folterungen aus dem Jahre 1992 und 2011 nicht um zufällige grobe Ermittlungsfehler sondern um eine politische Entscheidung die mittlere und schwere Straftaten im Segment Misshandlungen an Gefangenen zu vertuschen und letztendlich niederzuschlagen wie das im zweiten Falle der Oberstaatsanwalt Reichelt es getan hatte: Folter in Körperverletzung umbenennen und wegen Verjährung einstellen.
Ich wage mich hiermit das an meinem Fall zu behaupten und ihn zu generalisieren, wodurch auch die Ergebnisse der juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts an Gefangenen sich in der Statistik der Strafrechtlichen Verfolgung mit 13 (dreizehn) rechtskräftigen Verurteilungen niederschlägt. 11 auf Bewährung und 2 Folterknechte sind mit lächerlichen Kurzstrafen wegen Körperverletzung in den offenen Strafvollzug gegangen.
Die Kopie hat Bundestagspräsident erhalten, sowie Bundespräsident und das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Armselig ist das Land in dem der soziale Frieden durch die Straffreiheit von Verbrechern gesichert werden sollte, auf wessen Weisung auch immer das geschah. Die Gauck Behörde war gesetzlich verpflichtet gewesen die juristische Aufarbeitung zu unterstützen, in meinem Falle hat sie kläglich versagt.
Mein Leben wäre mit Sicherheit anders verlaufen und müsste nicht den Rest meines Lebens entehrt und entwürdigt in meiner Wahlheimat fristen.
Nach der Durchsicht der Akte, bitte um ihre Weiterleitung in die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, damit wenigstens dort die Verleumdungen von mir genommen werden die Oberstaatsanwalt Reichelt kraft seines Amtes eingestreut hatte…
Adam Lauks ungesühntes Folteropfer ser STAZIS ohne Status – entehrt und entwürdigt
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Ja das ist so jetzt auch bei uns. Unterdrückung der Wahrheit usw.. Der Gauck hat soviel Dreck am Stiefel der gehört angeklagt und Verurteilt zu 25 Jahre Kerker – wie damals in der DDR – ohne weitere Pensionen und Sonstige Staatbezüge.
Die Aufarbeitung von Gauck´s Verbrechen in der Zeit 1990 – 2000 werde ich nicht mehr erleben. Aber in die Geschichte geht er rein als Pastor der den Gott an die STASI verraten hatte, EKD als Kirche im Sozialismus predigte und als Begünstigte der STASI viele verraten hatte, und vor allem die Wahren MfS-Opfer durch systematische Urkundenunterdrückung in seiner Behörde um die Gerechtigkeit und Blutgeld geprellt hatte.
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