Das komplette Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 – es dauerte vom 30.4.1992 bis 3.09 1997- Im Januar 2013 erhielt ich in Kopie durch den RA Nikolai Schoppmann aus dem Büro RA Bernd Häusler und 28 Seiten des Verfahrens 272 Js 2215/11.
76 Js 1792/93 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft II Berlin ZERV 214 -§ 528a Strafvereitelung im Amt der Berliner Justiz als “Juristische” Aufarbeitung der Folter in der STAZI-Haft an Adam Lauks –Die Würde des Menschen ist unantastbar !!?- ” Siegerjustiz ” oder Die Würde und Ehre des Folteropfers der STAZIS, Adam Lauks wird seit 30.4.1992 durch die Berliner Justiz mit Füßen getreten mit Wissen des Deutschen Bundestages, des Generalbundesanwalts und Bundesministerin der Justiz !!!76 Js 1792/93 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft II Berlin ZERV 214 -§ 528a Strafvereitelung im Amt der Berliner Justiz als “Juristische” Aufarbeitung der Folter in der STAZI-Haft an
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Das Verfahren wurde durch die Urkundenunterdrückung des damaligen Sonderbeauftragte Joachim Gauck durch die Unterschlagung der Beweise über schwere Körperverletzung in der Absonderungszelle der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim ausgebremst und die Staatsanwalt-schaft Berlin II zog das Verfahren in die Länge von über 5,5 Jahre und stellte es ein, angeblich wegen Mangels an Beweisen, eigentlich wegen der falschen Zeugenaussage der Täter und des Lenkers der „lückenlosen medizinischen Behandlung demäß den gegebenen Weisungen und Befehlen des MfS“ in der Zeit 23.5.82-28.10.1985. MR Oberstleutnants Dr. Erhard Zels – IMS „Nagel“ – Leiter der MED-Dienste von Berlin Rummelsburg, späteren Leibarzt von Mielke und Honecker, und seit dem 15.1.1991 Leiter Auflöser des U-Haft-krankenhauses Berlin Hohenschönhausen.
Von Joachim Gauck unterdrückte Akte HA VII/8 Nr.577/85 wurde von der BStU konsequent unterdrückt bis ins Jahr 2014. HIER ist Gauck´s Verbrechen:
Urkundenunterdrückung des Pastor Joachim Gauck HA VII/8 Nr.577/85
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” – Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003.
Die Schergen von Obermeister Rohne verschriftlichten die Folter und Gewaltanwendung später um die darauf stehenden Prämien zu kassieren. So sicher waren sie dass die DDR 100 Jahre existieren wüird und niemand es von mir erfahren wird.
Über die „medizinische Betreuung des Verhafteten L a u k s, Adam entspre-chend den gegebenen Befehlen und Weisungen des MfS“ bevor Dr. Zels sich ranmachte mein Leben, bzw. was von der Gesundheit noch da war, nach dem Maßnahmenplan des MfS und seines direkten Befehlsgeber MUDr. Peter Jnata , Oberstleutnant d. Strafvollzuges alias IMS „Pit“ zu zersetzen und unwiederbringlich zu schädigen, gab es eine einleitende interne Akten-notiz der Verwaltung Strafvollzug des MdI der DDR vom 29.11.1982 die ich erst 2016 aus dem Bundesarchiv ergänzend nach Hause zugeschickt bekam, die offensichtlich nach der Behandlung meiner Eingabe vom 23.10.1982 in der U-Haft Königs Wusterhausen am 29.11.1982 gefertigt wurde..
Dankl der Taatsache dass das MfS jede von mir niedergeschriebene Buchstabe oder Zeichnung genauestens erfasst hatte – nichts wurde dem Zufall überlassen – und vor allem Dank der Tatsache dass man beim Bundesarchiv die Zugänglichkeit der Akte anders sieht, dementsprechend auch anders handelt bei der Bearbeitung von Anträgen auf Akteneinsicht der Betroffenen oder besser noch Opfer des MfS und deren Operativ Vorgängen. Wie ich 2016 erfahren durfte hat man meinen Bericht vom 23.10.1982 sogar abgeschrieben, was dem Leiter der ambulanten und stationären MED Dienste der Verwaltung Strafvollzug der DDR Oberstleutnant MUDr. Peter Janata alias IMS“PiT“ vermutlich als Grundlage für die „Bearbeitung der Eingabe“ die noch im Oktober erfolgte in der U-Haft Königs Wusterhausen in Anwesenheit vom Leiter der MED-Dienste des MdI der DDR Generalmajor Professor Dr. med.sc. Kelch.
Die Verlegung in die UH A 1 der StVE Berlin Rummelsburg erfolgt am ersten Dezember 1982, nach dem Besuch der Ex und Spionin des MfS HA II/10 am 29.11.1982 als sie kam um beschlagnahmten Kaufverkaufvertrag für das Tatfahrzeug Volvo von den Genossen der Zollfahndung oder von der Staatsanwältin Rosenbaum abzuholen. Die Gesundheits-akte befand sich 2006 dort von wo ich entlassen wurde – im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf in der Obhut von dem Leitenden Regierungsdirektor Rolf Jacob (als ehem. Staatsanwalt der DDR !?)
Wenn ein Arzt – Erhard Zels war nur ein IMS „Nagel“ gedungener eiskalter Killer auf Befehl des MfS – trotz vorliegenden Befund vom 6.12.1982( im Verlauf) in am 9.12.1982 an den Generalstaatsanwalt der DDR schreibt: Die Laborwerte sind unauffällig. dann ist zwar erklärt dass die drastisch positive Leberwerte vom des chronischen Alkoholikers Adam Lauks ( nach 7 Monaten U-Haft ) vom übertmäßigen Konsum von Alkohol her-stammen, aber auch über den IMS „Nagel“ als hörigen Vollstrecker der im seitens des MfS erteilte Befehle, der als Internist wissen muss und weiß wodurch die vorliegenden „unauffälligen Laborwerte“ wissentlich und willentlich verursacht wurden.
Diesenn Laborbefund als unauffällig zu erklären kann und muss nur ein Arzt der sich als inoffizieler Mitarbeiter dem MfS verpflichtet hatte wie das im Falle des IMS“Nagels“ gewesen war. Er führte beim Niederschreiben des Schreibens an die Generalstaatsanwaltschaft der DDR lediglich ein Befehl aus seines Führungsoffiziers aus der HA VII/5 des MfS.
Die Erklärung für die Normalisierung der Leberwerte siehe Laborbefunde vom 14.02.83 und vergleiche die mit den obigen vom 6.12.1982. Dann kann man nur sagen, dass die keinesfalls in der Zeit vom 1.-7.12.1982 in der StVE Berlin kaputt gemacht wurden. Der Zels wußte aber mit Sicherheit wodurch.
ALLE Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen MUSSTEN durch den ChA Oberstleutnant Dr. Erhard Zels vor deren Beginn oder zeitverzögert schriftlich auf der Rückseite genehmigt werden. Für die Dauer der Maßnahme musste einmal in der Woche eine Hafttauglichkeitskontrollun-tersuchzung stattfinden. Wenn der IMS „Nagel“ jetzt aussagt, dass die Bedin-gungen in den Arrestzellen inhuman waren, und „der Arrestant gesundheit-lich gut ausgestellt werden sollte“, klingt das als Beleidigung und Hohn und ein plumper Versuch seine Schuld zu verschleiern.
Die folgenden Verfügungen wurden ihm nie vorgelegt – nach der Gewaltanwendung am fixierten Adam Lauks behandelte er am Folterbett kniend die Schnittwunde an der rechten Hand, zwischen vorletzten und letz-ten Finger. Er hatte befählsmäßig die Folter – Sicherungsmaßnahme abbrechen können, tat es aber nicht.
Ein STASI-Schwein löscht seine Erinnerung an die schwere und lebensgefährliche Körperverletzung.
Am 9.12.82 „Blutwerte sind unaffällig; am 18.4.83 heißt: „Im Dezember 1982 wurden bei L. pathologische leberwerte festgestellt, die möglicherweise auf einen erhöhten Alkoholkonsum vor der Inhaftierung zurückzuführen sind.“
Wieso dioe im Januar 1983 verschwunden sind und wodurch das gekommen ist erklärt Mochtegern-Mengele nicht und die Generalstaatsanwaltschaft wagt sich nicht zu hinterfragen. STASI-Ärzte waren niemandem Rechjenschft schuldig. Bianco unterschriebene Totenscheine lagen zu Genüge vor.
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Mit Letzten drei Akten wurde IM NAGEL nicht mal konfrontiert… Er wurde von den Kollegen der verbrüderten Justiz in der StA II Berlin mit keiner der Gesundheitsakte konfrontiert. Man wird die Aussage des Leiters MfS- U-haftkrankenhauses in der U-Haft Berlin Hohenschönhausen ( seit 15.1.1991 ) doch nicht anzweifeln?!
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Nach dem Rechtskräftigwerden des Urteils wurde ich auf betrügerische Art und Weise im Klinikum Buch mit Gewalt notoperiert – die Aiufpfählung die Zweite und danach den Folterknechten folterfrei überstellt. Hier sind ihre Vernehmungsprotokolle… ohne Kommentar.
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RASIERKLINGE
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Nach der Säurefolter forderte ich die Schließer auf Fenster offen zu lassen.
Sie kamen zu viert mit Knüppeln(keine ausfahrbaren Telskopknüppel) schlossen mich loß und standen um mich herum während ich mir wenige Happen einspachtelte. Ich war in Haft NIEMALS (bis auf ein einziges Mal aggressiv… und das war Abwehrreaktion). Ich bat Fenster offen zu lassen damit ich atmen kann. “ Fenster bleibt zu!!!“ Ich gab das Tablett zurück ging um das Bett tratt kurz an das Bettende und drosch mit nackter Hand in eine der Scheiben, legte mich nieder um mich fesseln zu lassen. Sie taten es und prügelten drauf los. Aus der Schnittwunde blutete ich stark. Dr. Zels – IME NAGEL wurde as dem Haus 6 herbeigerufen.Wie ich ausgesehen haben muss sah ich in seinem Gesicht als er die Schlichtzelle betrat. Reichlich Jod auf die Wunde hatte ich nicht wahrgenommen.- Das hat mit Indianer kennt keinen Schmerz zu tun… bzw. – ein Held kennt keinen Schmerz !
Ich hielt ihn damals für einen Mediozinier.
Aus heutiger Sicht mit heutigem Wissen steht fest dass er die Foltertauglichkeit und jede Arresttauglichkeit mit seinem Stempel nach der erfolgten Untersuchung bestätigen mußte und in der Lage war jede Sicherungsmaßnahme ud jede Disziplinärmaßnahme zu jedem beliebigen Zeitpunkt abzubrechen, wie er es einmal bei mir getan hatte, wo ich ohne sein Wissen im Arrest landete.
Je schuldiger die sich gemacht hatten, desto schwächer und ganz verschwindend ist die Erinnerung, besonders bei Rohne der eigentlich der Exekutor war, bei Meyer, bei Rasierklinge, bei Rotfuchs.
Dass sie alle sioch nicht erinnern wollen und dass eine Belerung stattgefunden haben muss vor der Vernehmung sieht Blinder mit Krückstock. Aber dass der „Ermittler“ die nicht mit angezeigten Abläufen konfrontiert ist das was meine Menschenwürde verletzt.
Es ist unvorstellbar dass die Ermittler nicht wissen dass vor Ihnen ein hochkarätiger IME GVS B-Kader des MfS sitzt, der so sicher auftritt des Schutzes des ZUSATZES zum Einigungsvertrag voll bewusst. Deswegen erlaubt er sich trotz mangelnder Erinnerung mit Details aufzuwarten.
Befremdend ist die Tatsache dass ihm lediglich zwei Akte aus der Gesundheitsakte vorgelegt wurden, bzw. dass die komplette Gesundheitsakte in der Staatsanwaltschaft II verschwunden war, womöglich schon nach Leipzig zurückgeschickt wurde. Strafvereitlung im Amt für die ZERV 214.