Sollte die neue DDR ein besseres Deuitschgland werden?
„Die mächtigste Frau der Welt“
Ausnahmsweise wurden der FOLTEREINSATZ und GEWALTANWENDUNG verschriftlicht, um die Prämien DAFÜR zu kassieren, denn es war SONDEREINSATZ… gut bezahlt auf fixierten Wehrlosen einzudreschen und einzutreten. Es war nicht fair!
Die ratio legis, also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschä-digung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” – Professor. Dr. Winnfried Hassemer 2003 – Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D.
Das ist die einzige und wahre Definition der Folter… ich habe die 1984 in STASI-Haft erlebt… und überlebt… Die Täter blieben bis heute unbestraft… und es gibt kein Opfer mit dem offiziellen Status FOLTEROPFER der STAZIS, weil es keinen § FOLTER im StGB der BRD gab und gibt. In der DDR gab es den § 91a schon, aber gültig ab Juli 1989 – mit Rückwirkungsverbot!
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Das absolute Folterverbot in Deutschland zu verfestigen wäre einzig und allein die Angleichung des StGB dem Völkerstrafgesetzbuch – bzw. die Aufnahme, Implemen-tierung des § FOLTER im Amt und § Anstiftung zu Folter im Amt in das StGB der BRD- wogegen sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages verschließt und die Veröffentlichung einer Petition bereits im Sekretariat ablehnt!
Absolutes Verbot ist kein Gesetz und somit bleibt Die Würde des Menschen (in Deutsch-land ) ist unantastbar – gesetzlich vor Folter ungeschützt bzw. sehr wohl antastbar !!! und der Aufruf im Art. 1 bleibt Makulatur, denn im Juni 2002 hat Deutschland das Völker-strafgesetzbuch zwar unterzeichnet – aber nur partiell – § Folter wurde nicht in das StGB der BRD nicht übernommen, wodurch die FOLTER als SOLCHE in Deutschland gar nicht dem Völkerrecht konform bestraft werden kann, bzw. von der Unverjährbarkeit aus-geschlossen bleibt. Folterknechte werden lediglich wegen einer Körperverletzung oder höchst wegen Schwerer Körperverletzung verurteilt.
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Hört Euch die außenirdische Lache des Satan in Person im Angesicht der WAHRHEIT !
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Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Die ratio legis, also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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Das Geschichtsfaktum FOLTER als solches existiert bis jetzt weder in StGB der BRD, im StGB der DDR schon als § 91, am 1.7.1989 in Kraft getreten – mit Rückwirkungsverbot !
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Alle diese Unterzeichner wissen gar nicht was sie tun.-
Vergauckelt,verdummt und vermerkelt – Opfer der Propaganda des Rechtsstaates Folterverbot ist kein Gesetz der mit dem Völkerrechtstrafgesetzbuch im Einklang steht.
WARUM ??? – D A R U M !!!
Die vollführte Folter und Anstiftung zur Folter wurden 1992-1997 im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 strafvereitelnd niedergeschlagen, trotz vorliegenden Beweise für schwere Körperverletzung und Folter und Mißhandlungen. !?? Der Grund: Es muss eine Weisung oder politische Entscheidung von Oben gegeben haben die schon der Gauck Behörde erteilt wurde – die Orioginale von Augenscheinobjekte als Beweise an die Staatsanwaltschaft II nicht herauszurücken !?? Und das ist höchst kriminell! Täterschutz durch Strafvereitlung im Amt bzw. Strafverfolgungsverhin-derung im Amt.
By mister President Joachim Gauck hidden and stolen evidences of violence in Isolationszell in Waldheim – Prison for especially treatment happend on 23.6.1985, hidden by Gauck and his agency 5.7.1994.
Schaut genau hin! – wen der Pastor Joachim Gauck schützt durch die Nichtherausgabe dieser Akte an den Polizeipräsidenten in Berlin am 5.7.1994! Schaiut Euch DIE STRAFTAT des Schlägers an. Wollte ihm Gauck auf Befehl der STASI eine Chance geben als V-Mann das Gleiche in verbrüderten Geheimdiensten zu tun !??
§ Anstiftung zur Folter und § Folter gibt es nicht im StGB der DDR & BRD und aus dem Grunde ist alles was geschah verjährbar.
1994 lagen auch Beweise für schwere Körperverletzung vor und wurden nicht geahndet!? – Strafvereitlung im Amt !!!
Im ZDF präsentierte man neulich die Erhebungen über die FOLTER in Deutschland. 80% waren dagegen – 20 % dafür !?? Ist das die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie !??
Physische wie auch psychische Folter lassen sich nicht allein von der konkreten Ebene der Schwere der physischen oder psychischen Schmerzen her erfassen, die jemand einem anderen zufügt. Der schlüssel von Folter liegt vielmehr in der Art der durch sie hergestellten interpersonelen Situation. In ihr erfährt sich der Gefolterte als ein vollständig rechtloses Objekt. Der vollständige Kontrollverlust und das grenzenlose Ausgeliefertsein einer Person an eine andere, die aus ihrer Sicht über eine gottgleiche Souverenität über sie verfügt, ist das bestimmende Merkmal der Folter.
was im Grunde genommen das Gleiche ist wa Prof. Dr Winnfried hassemer feststellte:
Die ratio legis, also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen.
Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” – Professor. Dr. Winnfried Hassemer 2003 – Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D.
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Wenn Du ein guter Mensch bist wirst Du die Petition unterzeichnen bevor Du den Artikel gelesen hast, und dafür wird Dich der Dank und Segen aller Gefolterten,Gequälten, im Namen der Getöteten und bereits an den Folgen der Folter Gestorbenen fortan in deiunem Leben und Tun begleiten !
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Für die Konformdenker hat Gustave Le Bon, 1895 das hinterlassen:
„Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet. Von den Tatsachen, die ihnen missfallen, wenden sie sich ab und ziehen es vor, den Irrtum zu vergöttern, wenn er sie zu verführen vermag.
Wer sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr, wer sie aufzuklären sucht, stets ihr Opfer.“
(G.Le Bon, 1841-1931)
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Ordentlich eingebrachter Antrag der Bildjournalistin Michaela Ellguth wurde vom Sekretariat des Petitionsausschusses abgewiesen, nicht als Petition für die Implementierung des § Folter in das StGB dem Deutschen Volk durch Nichtveröffentlichung vorenthalten. Diese solche Entscheidung wäre auf ihren demokratischen Innhalt zu über prüfen !?
„Wer der Folter erlag(der Folter unterzogen wurde) kann nicht mehr heimisch werden in der Welt.“ – frei nach Jean Amery
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“ Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurden nicht nur moralische Werte formuliert, sondern zugleich auch Rechtsansprüche – mit Ihr wurden Menschenrechte als Fundamentalnorm verankert. Wir sind jedoch noch weit davon entfernt, diese Rechtsnormen auch ernst zu nehmen. Daß wir weltweit tagtäglich und in schwerwiegender Weise gegen sie verstoßen, kann und darf nicht als Argument herangezogen werden, ihre Berechtigung in Frage zu stellen. Wie alle Rechtsnormen müssen sie in der täglichen Auseinandersetzung verteidigt, gefestigt und weiterentwickelt werden. Und dies kann nur, wie APA-Fallstudie zeigt, auf der Basis eines fortwährenden Engagements eines jeden einzelnen erfolgen. Wir haben nur dann eine Chance, die vor 60 Jahren deklarierte völkerrechtliche Fundamentalnorm zu einer rechtsrealität werden zu lassen, wenn wir bereit sind, nicht wegzuschauen, uns nicht mit den Mächtigen und ihren Interessen zu identifizieren und ihnen nicht in der Verwendung von Doppelstandards zu folgen. Wenn wir nicht wieder und wieder die historischen Erfahrungen dessen wiederholen wollen, wozu der Mensch in seinen destruktiven Potentialen befähigt ist, so haben wir keine andere Alternative, als die Verletzungen historisch, mühsam erreichter Fundamentalnormen auch als solche zu benennen und in jedem konkreten Fall auf die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität aufmerksam zu machen.
Die Entscheidung liegt also bei uns:“
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Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde vom 15.6.201 – Klage über die Verletzung meiner Menschenrechte und Menschenwürde durch Berliner Justizorgane 1992-2012.
Wie nach jeder seriösen wissenschaftlichjen AbHandlung gehören Anmerkungen einfach dazu… hier sind sie in schöner Übersicht. Es liegt nur an uns die gewünschten Informationen herauszufinden. Wer auf den Grund der Sachen gehen möchte erhält auch die hierfür verwendete Literaturverzeichnis, die er unter Kommentar anfordern kann.
Ich verbrachte beim ersten Mal 21 tage und Nächte auf Adam`s Bett und wurde nach 2 Wochen unter die kalte Dusche gestellt. Ich habe mir in die Hand scheißen können und es neben dem Bett auf den Boden fallen lassen. Urin lief durch die Ritze des Holzbetts. Sie befahlen mir den Raum sauberzumachen… ich lehnte ab und dann kam die Säurefolter… ICH habe es NICHT sauber gemacht…Nachvolger von Ingo Lehman hatte es sauber machen müssen und zum Schluss I.V.
Nach der Fixierung folgte gleich die Lärmfolter und Kältefolter … ich befand mich im erklärten Krieg… es galt nur: Keine Schwäche zeigen im Feindesland… Es kam so wie ich es in meinem letzten Wort am 26.4.1993 in der Hauptverhandlung zum Protokoll gab…“ Ich weiß, dass die STASI noch vieles für mich parat hat; unter KEINEN Umständen wird es Fluchtversuch oder Selbstmordversuch geben… das ist im Falle Adam Lauks ausgeschlossen !!
Pingback: Verfassungsbeschwerde vom 19.6.2012 : Verletzung der Menschenrechte Grundgesetz : Artikel 1, Absatz 1 ! – Missachtung der Menschenwürde !? -ÜBEREINKOMMEN GEGEN FOLTER UND ANDERE GRAUSAME, UNMENSCHLICHE ODER ERNIEDRIGENDE BEHANDLUNG ODER STRAFE in
Ich hätte auch gedacht das wir dieses Kapitel der Menscheit hinter uns gelassen haben aber leider ist es dem nicht so. Eine Schande für den Homo Sapiens.
Es sieht fast so aus, aber wir sind es nicht bewußt was hinter uns im vermutlich außenparlamentarischen Bereich abgeht !
Adam, Du wurdest niemals gefoltert, Du weißt das auch. Warum lügst Du so unverschämt?
Ich kann es nicht fassen! Ich hoffe nur, man wird Dich bald entlarven, Dir die Maske vom Gesicht reißen.Runter von meinem Grundstück, und nehme Dein Unkraut wieder mit, ich will es nicht haben.Vor der ganzen Frickastraße hast Du mich blamiert.
Werner Krüger.
Werner Krüger kann man in der Frickastrasse nicht blamieren. ALLE wissen genauestens Bescheid wie, und unter welchen Umständen und
aus welcher Verwahrlosung Du von der Amtsärztin herausgefördert wurdest und in das Säuferheim gesteckt wurdest.Es ist seltsam das
sich Deine „rote Freundin “ und Deine treusorgende „Zeugin der Anklage“ vor 2009 ein feuchten Kehricht um Dich gekümmert hatten.
Ich wünsche euch allen drei dass ihr 100 Jahre alt werdet und besonders Du wieder in die Situation kommst die Deiner Einlieferung
vorausging.
Eine große NULL bist Du gewesen und wirst es auch bleiben.