Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages verweigerte die Veröffentlichung der – Pet 4-17-07-4513-033382, lehnt dadurch die Anpassung des StGB an das Völketrrecht !???- um Täter und Folterknechte zu schützen !???

„And no one, no government agency has jurisdiction over the truth.“ [Fox Mulder, X-files series 1: Fallen Angel]

http://www.change.org/petitions/antrag-auf-aufnahme-strafrechtlicher-ermittlungen#share?utm_medium=email&utm_source=notification&utm_campaign=new_petition_recruit

http://www.avaaz.org/de/petition/SS_Folter_und_SS_Anstiftung_zur_Folter_in_das_Deutsche_StGB_ENDLICH/?fHJUjeb&pv=9

Laut neuesten Erhebungen durch ZDF sind 80% der Deutschen gegen die Folter… Trotzdem lehnt der Deutsche Bundestag ab in sein Gesetzbuch den fehlenden § Folter und § Anstiftung zur Folter zu implementieren. Falls die  dann doch vorkommen sollten – wie in der DDR – bagattelisiert sie  die Folter und bestraft sie nach § Körperverletzung oder § Schwere Körperverletzung, den Grundsatz IUS COGENS und das Völkerrecht missachtend !?? Wie viel % müssen dagegen sein damit es in das StGB  komt, bei wieviel % fängt die Demokratie in unserem Rechtsstaat an !??

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Weil die Frau Kersten Steinke (Die Linke) es abgelehnt hatte die Petition zu veröffentlichen, machen wir es, die ehrbaren Bürger von Deutschland um die Gesetzgebung unseres Rechtsstaates in Einklang mit dem Völkerrecht zu bringen. Deshalb ist die Unterschrift jeden Deutschen uns kostbar…um die Demokratie nach vorne zu bringen!

Petition vom 04.02.2012
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einfc3bchrung-eines-foltertatbestandes

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages  verweigerte  eine Petition für die Implementierung des § Folter ff in das Nnationale StGB !??

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages verweigerte eine Petition für die Implementierung des § Folter ff in das Nnationale StGB !??

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter Aufarbeitung der Rechtsbeugung des Obersten Gerichtes der DDR, Aufarbeitung der Rechtsbeugung des Stadtgerichtes Berlin, Ärzte Vollstrecker des MfS in U-Haften und StVE der DDR, Folter, Gewalt-Notoperation auf Befehl des STASI, Psychiatriemißbrauch durch IM Jürgen Rogge Leiter der Psychiatrie im HKH Meusdorf abgelegt und mit , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

11 Antworten zu Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages verweigerte die Veröffentlichung der – Pet 4-17-07-4513-033382, lehnt dadurch die Anpassung des StGB an das Völketrrecht !???- um Täter und Folterknechte zu schützen !???

  1. Pingback: Petition 4-17-07-4513-033382 mit der Vorderung: VERBOT DER FOLTER im STGB zu implementieren – die bekannte Gesetzeslücke zu schließen – wird DIESMAL NICHT veröffentlicht !!!?? « AdamLauks Blog

  2. adamlauks11 sagt:

    http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1722760/Deutschland-in-Gefahr? In dieser Sendung wurden die Ergebnisse einer Erhebung presentiert, dass 80 % der Deutschen GEGEN die Folter sind !?? Wie verhält sich das mit der obigen Entscheidung des Petitionausschusses des Deutschen Bundestages, der abgelehnt hatte eine Petition zu veröffentlichen in der5 POetantin verlangte § Folter in das StgB aufzunehmen, Völkerrecht conform zu werden !??

  3. adamlauks11 sagt:

    Kommentar aus dem FB:‎‎
    Helmut Samjeske‎ hat deinen ‎Link‎ kommentiert‎.
    ‎Helmut‎ hat geschrieben:
    „‎Artikel 104.(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.

    Wenn es jedoch dennoch ausgeführt wird? Dann fehlt tatsächlich die strafrechtliche Konsequenz! Das ist genau wie beim Amtsmißbrauch, der aus dem Strafgesetzbuch verfassungswidrig herausgenommen worden ist. Hier einmal wieder staatliche Gewalt, abgestimmt auf Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. mit Art. 1 GG. http://www.amtsmissbrauchdurchjustiz.de/7.html. Die Auskunft, die Stellungnahme des Petitionsausschusses beweist etwas ganz anderes. Die Abgeordneten im Bundestag kennen ihre Pflichten nicht. Sie organisieren sich als Bürgerabwehrinstitution. Das hat die klare Folge, daß im Bundestag nicht die richtigen, wahren Volksvertreter sitzen. Das sollte spätestens bei der nächsten Bundestagswahl berücksichtigt werden. Im übrigen kann der Brief des Petitionsausschuß so nicht bestehen bleiben. Die Petentin sollte dazu aus dem grundgesetzlichen Auftrag heraus Stellung nehmen.‎“

  4. Schwarzer sagt:

    Das scheint wohl beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gängige Praxis zu sein, Petition ab zu lehnen, welche den Herrschaften dort nicht in den Kram passen. Diese Erfahrung habe ich erst kürzlich gemacht, als ich dort eine Petition gegen allgemeine Rauchverbote in der Gastronomie eingereicht habe. Man teilte mir mit, dass sich mein Anliegen nicht mit den politischen Prioritäten des Petitionsausschußes vereinbahren läßt und stellte das verfahren ein. Natürlich habe ich widerspruch hiergegen eingelegt. Daraufhin teilte man mir mit, mein Anliegen sei in der parlamentarischen Beratung. Das war vor 4 Monaten. Seither habe ich nichts mehr gehört. Dieses Vorgehen ist allerdings ein klarer Verstoß gegen Artikel 17 Grundgesetz! Hiernach muß der Petitionsausschuß Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern bearbeiten, auch wenn den hohen Herrschaften das Anliegen nicht passt. Es ist erstaunlich, wie von einem Organ des Deutschen Bundestages das Grundgesetz gebeugt wird!

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