DEUTSCHLAND… stopp dieses Unrecht das zum Himmel schreit !!!

RESSEMITTEILUNG

Das Thüringer Oberlandesgericht,
1. Straf- und Rehabilitierungssenat,
Rathenaustraße 13, R. 8, 07745 Jena, wird
am 31. Mai 2012 ab 14:00 Uhr

in Sachen Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren – 1 Ws Reha 52/11 – die Beschwerdeführerin – Claudia May – anhören.

Die Beschwerdeführerin ist umfassend anerkannte und rehabilitierte DDR-Verfolgte nach dem BerRehaG und VwRehaG und begehrt als ehem. DDR-Heimkind die Anerkennung nach dem StrRehaG, die ihrem Bruder Michael May mit ThürOLG-Beschluss vom 17. Mai 2011 – 1 Ws Reha 7/11 – bereits zuerkannt worden ist. Die Geschwister verbrachten ihre ersten Lebensjahre im gleichen Säuglings- und Kinderheim. Heimeinweisungsgrund: Den Eltern war aus politisch motivierten Gründen zwangsweise die Wohnung mit Mobilar entzogen worden und ersatzweise ein lediglich ca. 7m² großes Zimmer zugewiesen worden.
Der Beschwerdeführerin ist infolge der bis zum 3. Oktober 1990 rechtsstaatswidrig durchgesetzten beruflichen, verwaltungs- und vermögensrechtlichen Schädigungsmaßnahmen rehabilitiert, das Unrecht ist wieder gut zu machen. Die Rehabilitierung und Wiedergutmachung hat nach Maßgabe des BerRehaG, VwRehaG udn VermG rückwirkend zu erfolgen, so die unanfechtbaren Gerichts- und Behördenentscheide. Die beruflichen, verwaltungsrechtlichen Förderungs-, Fürsorge- und vermögensrechtlichen Wiedergutmachungsleistungen sind zwangsweise verweigert.

Die Beschwerdeführerin wurde und wird weiterhin von Amts wegen mit haftbewährten Zwangsvollstreckungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen zur Verhinderung der rückwirkend vollziehungspflichtigen Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsansprüche überzogen. Die gesetzlich und verfassungsrechtlich garantierten Wohn- und Eigentumsrechte, Berufsausübungsrechte, wirtschaftliche Existenz sind zwangsweise – ohne Gerichtstitel – entzogen.
Die Zwangsevakuierung in das Zwangsevakuierungsobjekt ist am 27. Oktober 2003 – ohne Gerichtstitel – gegen den ausdrücklichen Willen der Zwangsgeräumten von der Landeshauptstadt Erfurt rechtswidrig vollzogen worden und rückabzuwickeln, entschieden u.a. vom ThürOLG – 7 U 141/08, Thür. Verfassungsgerichtshof – VerfGH 05/03 und 06/03; VG Weimar – 1 E 3242/04.We und 1 K 1/04.We.

Die Zwangsräumungsmaßnahme – 6 II DR 369/12 – zum 6. Juni 2012 ist rechtsstaatswidrig, weil die Landeshauptstadt Erfurt den Vollzug ihres eigenen unanfechtbaren Bescheids vom 24.06.2004, die Wiedereinsetzung in den Wohnbesitz – Am Stadtpark 34 – rechtsstaatswidrig verweigert! DDR-Verfolgte, DDR-Vermögens-geschädigte, DDR-Heimkinder sind aus dem Zwangsevakuierungsobjekt in die Obdachlosigkeit mit Verwertung ihres (noch) verbliebenen beweglichen Eigentums zwangszuräumen, um die schutzwürdigen Interessen „kommunal organisierter Immobilienkriminalität“ mit dem Rückgabevermögen Am Stadtpark 34 zu sichern.

Die ununterbrochene Kausalität politisch motivierter und personenbezogener Strafverfolgungsmaßnahmen, Heimeinweisungen am Beginn des Lebens als Folge der Strafverfolgungsmaßnahmen der Eltern und Großeltern, Verhaftung/Verurteilung des Vaters, nach dem 3. Oktober 1990 posthum rehabilitierten Strafverfolgungsmaßnahmen, den Geschwistern zuerkannten Rechtsansprüchen und die wesentlich verschlimmerten verfolgungsbedingten Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsschädigungen – seit 22 Jahren – fortgesetzten, politisch motivierten und personenbezogenen Strafverfolgungsmaßnahmen, sind unwiderlegbar.

Claudia May Erfurt, 19. Mai 2012

„Wir haben es auf allen Ebenen mit Korruption, Betrug, rechtsstaatswidrigen Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Unschuldige zutun. Die Bürgerrechtler und angeblichen Widerstandskämpfer, die es bis an die staatlichen Versorgungssysteme geschafft haben, bekämpfen uns. Leider hat die überwiegende Mehrheit der Betroffenen, das viel zuspät begriffen.

Mit der Wende stand bereits fest, dass die ehem. wirklichen DDR-Opfer zu vernichten sind – das Ganze hat sich nur (politisch ungewollt) zeitlich verzögert über 22 Jahre hingezogen. Zwischenzeitlich wird das „System“ selbst in Frage gestellt. Immer mehr Menschen begreifen das Unrecht und lehnen sich mit friedlichem Widerstand dagegen auf. Diese Entwicklung lässt hoffen!

Herzliche Grüße
und gute Wünsche
von
Claudia und Michael
aus Erfurt.“

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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1 Antwort zu DEUTSCHLAND… stopp dieses Unrecht das zum Himmel schreit !!!

  1. Vera.Tellschow@t-online.de sagt:

    Frau May, ich wünsche Ihnen Durchhaltevermögen in Ihrer schwierigen Situation. Ich trage mich seit vielen Jahren mit dem Gedanken, daß Land Thüringen im nachhinein noch zu verklagen, wegen der Entscheidung von 1973, an mir eine Schwangerschaftsunterbrechung gegen meinen Willen vorgenommen zu haben, die im Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf aus reinen politischen Gründen erfolgte, die nicht ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft in Heiligenstadt/Eichsfeld erfolgt sein kann. Leider fehlt mir letztendlich die Kraft dazu und auch die finanziellen Mittel.

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