KAMMERGERICHT BERLIN-Beschluss vom 26.April 2012 – erhielt das Folteropfer am 19.05.2012 – Justiz schützt STASI-Folterknechte !?? -erkennt Beweise der Täter nicht an !??

 

Auf illegale Weise steckte  Joachim Gauck diesen Vermerk – IM Bericht des IMS „Georg Husfeldt“ alias ChA OSL Dr. Jurgen Rogge, dem polizeipräsidenten in Berlin -ZERV 214 anstatt wie ersucht Originale der Akte  Adam Lauks 10501 Akte. Einstellung des E- Verfahrens war die angestrebte Folge… um Täter zu schützen.

3 Ws 595/11

Meine Schande ist der Umgang mit Folter - dem Gefolterten und seinen Folterern nicht

Tausende Anzeigen der Erfassungsstelle Salzgitter sind als juristisch aufgearbeitet im Bundesarchiv gelandet…samt der Wahrheit über die Gefolterten, Gequälten, getöteten..

Der Rechtsanwalt soll die Hausaufgaben nicht gemacht haben !??

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, weil er nicht den Formerfordernissen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO entspricht…

Der Beweis:

Anhand der Verfügung rechneten die Folterknechte ihren Henkerlohn ab

Sie hatten alle keine Skrupel die Anstiftung zur Folter auch zu beweisen..

Ermittlungsverfahren auf Strafantrag wg. Folter 272 Js 2215 -11 033

Für ein Mittelloses Folteropfer: “ Ohne die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt die beantragte Beiordnung seines Rechtsanwaltes nicht in Betracht. “ Möge mein Schrei nach Gerechtigkeit am 30.ten Jahrestag meiner Verhaftung alle fried-und freiheitsliebende Menschen auf dieser Erde erreichen… nicht dass die Justiz die Folterungen in der DDR-Haft nicht ahndet, sie schützt die Folterknechte die weiterhin MEIN Blut an Ihren Händen beim Händedruck auch an Sie übertragen. Die „unabhängige“ „freie Presse“ und „Medien“ dürfen das Thema nicht anfassen… es geschieht zum Zwecke der Sicherung des sozialen Friedens in Deutschland !??

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Im Laufe des Januars 2013 gelang es dem RA,dem die groben Formfehler vorgeworfen wurden bei der Formulierung des Antrages, die Ermittlungsakte  30 Js 1792/93  zur Einsicht zu bekommen wovon ich ein Paket erhielt. Ich studierte die Akte Blatt für Blatt und  fand darin die wahren Gründe für die Einstellung des Verfahrens  vom 3.9.1997.  Es war nicht wie  vom Oberstaatsanwalt Lorke  danach mitgeteilt mangels an Beweisen und nicht wegen der Falschbezeugung von dem Beschuldigtem  Oberstleutnant Dr. Zels – inzwischen enttarnt als IMS „Nagel“ des MfS- es war eine einzige Strafvereitelung im Amt die  durch die gesetzeswidrige Handlung der Gauck Behörde eingeleitet wurde.

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Auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten von Berlin  reagierte die Gauck Behörde höchst ignorant und verweigerte sich  der Herausgabe der Augenscheinobjekte – die als Beweise  für schwere Körperverletzung herhalten sollten

ACHTUNG !!! FOLTERBEWEISE wurden durch Pastörchen Joachim Gauck seit 1991 unterdrückt!!!: Gauck und Jahn unterdrückten 5 Mal wissentlich und absichtlich die Beweise für schwere Körperverletzung im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 der Staatsanwaltschaft II Berlin – ZERV 214 Wegen Folter, Körperverletzung, Mißhandlungen,Gewaltanwendung und Übergriffe der IMS Ärzte und Mediziner

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Diese Vorgehweise der Gauck Behörde war  Strafvereitelung im Amt, die  nicht nur die Strafverfolgung meiner Folterer und anderer Verbrecher verhinderten.  Es muss  eine  Praxis der Gauck Behörde gewesen sein,  die Augenscheinobjekte  die als Beweise  für mittlere und schwere Straftaten der STASI-Schergen und STASI-Schläger, generell an die Staatsanwaltschaft nicht im Original ausgegeben zu haben.

 

”Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsich-erheitstrakt – Forensik des MfS – der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” –

Urkundenunterdrückung d Joachim Gauck

im Ermittlungsverfahren wegen Folter, schwerer Körperverletzung u.a. 76 Js 1792/923

Ermittlungsberfahren: ZERV -StA II Berlin 76 Js 1792/93

Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte.

Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Mensch-enwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen.

Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind nicht verjähren.

 

Nur dadurch sind  die  5 – 8 Jahre dauernden  Ermittlungsverfahren erklärbar, die in meinem Falle und im Falle  des ROTEN TERROR und ARAFAT geführt wurden. Das gleiche scheint auch  mit den Strafanzeigen der freigekauften Gefangenen der Fall gewesen zu sein,  die  bei der Erfassungsstelle Salzgitter erstattet worden sind. 42.000  Strafanzeig-en  und Strafanträge wanderten in das Bundesarchiv und  wurden unter Verschluss gestellt. Hat die Gauck Behörde dorthin  Zuarbeit  wie in meinem Falle geleistet? Wurde  die Arbeit der Erfassungsstelle Salzgitter DESWEGEN eingestellt – damit die eingeleitete Verfahren eingestellt werden !??

Alles geschah zwecks Wahrung des sozialen Friedens.(!?) Armselig ist der soziale Frieden der an ungesühnten Verbrechen der Täter ruht.

Die einzige Konsequenz  nach der Durchsicht der Akte war Strafanzeige  gegen Die BStU Behörde – Gauck Behörde  aus den Jahren 1994-1996  die ich am 13.2.2013 gestellt hatte wegen Strafvereitelung im Amt und separate Strafanzeige  gegen Oberleutnant Wilk  und Oberstleutnant Neidhardt 272 Js 325/13. Das sind noch zwei einzige und letzte Entscheidungen die ich von der Berliner Justiz erwarte.

ACHTUNG !!! FOLTERBEWEISE wurden durch Pastörchen Joachim Gauck seit 1991 unterdrückt!!!: Gauck und Jahn unterdrückten 5 Mal wissentlich und absichtlich die Beweise für schwere Körperverletzung im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 der Staatsanwaltschaft II Berlin – ZERV 214 Wegen Folter, Körperverletzung, Mißhandlungen,Gewaltanwendung und Übergriffe der IMS Ärzte und Mediziner

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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2 Antworten zu KAMMERGERICHT BERLIN-Beschluss vom 26.April 2012 – erhielt das Folteropfer am 19.05.2012 – Justiz schützt STASI-Folterknechte !?? -erkennt Beweise der Täter nicht an !??

  1. Vera.Tellschow@t-online.de sagt:

    Ich kann daraufhin nur sagen, eine einzige Enttäuschung. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die DDR-Justiz war unmenschlich. Die Justiz in der jetzigen Bundesrepublik ist nicht anders.

  2. adamlauks11 sagt:

    Liebe Vera Tellschow ! Es sieht eindeutig danach aus dass, entweder ich oder Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft (stasifreundlicher Oberstaatsanwalt Reichelt) entweder nicht Deutsch können oder aneinander
    vorbeischreiben…. um nicht Folterer und Täter zu treffen !? Rechtsanwalt ist durchgefallen…

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