Gestohlene Ehre eines Folteropfers – durch das Pressegericht, Axel Springer Verlag und die Tochter eines hohen Parteifunktioners der SED !!!

Opfer – Die Täter leben

Die haben mich gebunden,
misshandelt, nie gebrochen.
Überlebt, Seele tiefe Wunden,
geschunden meine Knochen.

Völkerrecht, Kampf, Würde,
Täter bleiben ungeschoren.
Die regieren, meine Hürde,
Recht, es wurde, wird gebogen.

In der DDR wurde gefoltert,
Täter reden sich zu Helden,
Wiedervereinigung keine Tat,
Merkel, Gauck dazugesellten.

Meine Würde, mein Grundrecht,
verarbeiten, Täternamen genannt,
Gauck, Merkel bleiben Knecht,
Deutschland, Opfer nie anerkannt.

Die Helden tragen Leid, den Tod,
Täter mit Orden in Ämtern haust,
Helden kämpften für Dein Brot,
es werden Opfer, weil Du wegschaust.

Frank Poschau
27.04.13

Für Adam Lauks, der sich nicht von der Stasi brechen lassen wollte und heute für die Anerkennung der Folter kämpft, STASI – Folteropfer zu sein, was von unserem System auf Weisung von oben seit 7.12.1991, Dank  Joachim Gauck, ver-hindert wird, auch von Tätern und ehemaligen systemnahen Personen in den verbrüderten Geheimdiensten und deren  verbrüderten Justiz!

Ich war niemals in der DDR Haft 1982-1985 vergewaltigt worden

Auf dem Gerichtswege wollte ich meine Ehre und besudelte Menschenwürde wieder haben… der Beschluss wurde am 7.4.2009 erlassen, was auch Recht, rechtens und gerecht war…

Pressefreiheit in Deutschland ist die Freiheit des Axel-Springer-Verlages AG

über jeden zu schreiben was seine Medien wollen, dass die dabei Existenzen zerstören, Menschen in den Ruin treiben, Rufmord verüben ist für Axel-Springer AG nicht von Belang.

Weiterer Verlauf des Gerichtsprozesses gegen Axel-Springer-Verlag AG und gegen die Kriminellen die sich der Falschen eidesstattlichen Erklärung schuldig gemacht haben finden Sie auf http://www.zersetzungsopfer.de

Beschluss Gegendarstellung – gegen AXEL-SPRINGER VERLAG AG

STASI gibt KEINE RUHE ! Hier ist eine Email :
—– Original Message —–
From: Angelika Bretzke
To: info@adriaapartments.de
Sent: Sunday, October 02, 2011 3:40 PM
Subject: Frau A. Kowalczyk

Sehr geehrter Herr Lauks
Um Ihnen den Ernst der Lage noch einmal kurz darzustellen,-Sie wurden seitens des Gerichts zu einer Geldstrafe verurteilt,weil das Gericht gesetzesmäßig handelte.

Ich weiß nicht ob Ihnen bewußt ist das STALKING im Leben ebenso wie im Internet strafbar ist.

Da Sie diesbezüglich schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind,möchte ich Sie heute ein allerletztes Mal darauf hinweisen , mit sofortiger Wirkung alle Kontaktaufnahmen – egal in welcher Form + Art – zu Frau A.Kowalczyk zu unterlassen.
Sollten Sie das nicht tun sehe ich mich gezwungen rechtlich :
1. von Ihnen ein psychatrisches Gutachten erstellen zu lassen
2. wiederholte Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft wegen wiederholten Stalking,Beleidigung,Verleumdung und Eingriff in die private Sphäre ,zu schalten
3. Einstweilige Verfügung gegen Sie zu erwirken
und wenn Sie dann immer noch glauben es handle sich dabei um ein SPIEL, werden Sie seitens der Behörden schnellstens in die Realität zurück geholt.
Wir leben nicht mehr in der Zeit des Sozialismus ,was Ihnen r entgangen zu sein scheint.
Ich habe Frau A. Kowalczyk angewiesen, Ihnen in keinster Weise mehr zu antworten und mir sämtliches Material,bwelches von Ihnen kommt um Kontakt mit Frau Kowalczyk aufzunehmen, sofort an mich weiterzuleiten und ich werde dann zukünftig Ihre Ansprechperson werden!!!
Es liegt ganz bei Ihnen was Sie tun möchten, ich habe Ihnen die 3 Punkte aufgeführt die unternommen werden, sollten Sie Frau Kowalczyk nicht sofort in Ruhe lassen.
Mit freundlichen Grüßen

Beraterin:
Bretzke

Ich rief Frau Bretzke Angelika an auf Ihre Funknummer und als ich ihr die Email vorlass die sie mir soeben geschrieben hatte … fiel sie aus allen Wolken!(??)

Die Opfer der STASI zum STAMMTISCH degradiert entehrt, verleumdet, entwürdigt!

Investigetiver Journalismus des DILD- Weingärtner konnte mit dem Namen des Honeckers Anwalt Dr.Friedrich Wolff nichts anzufangen..

Beschluss Gegendarstellung JURA NOVIT CURIA !!!
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung wrde erbracht – erlassen

Danach beauftragt Axel-Springer Verlag AG eine Armee von Rechtsanwälten den Beschluss auf Gegendarstellung und die Einstweilige Verfügung zu kippen, weil die Justiziarin des
ASPV Ag lust bekommen hatte mit dem Folteropfer der STASI zu streiten und präsentiert am letzten Einsprucshtag DREI FALSCHE EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNGEN:

AXEL – SPRINGER – VERLAG AG geht gegen die Ehre und Würde eines Folteropfers vor !

Mitinterviewtes "Opfer" gibt fahrlässige Eidesstattliche Versicherung ab

ehemalige minderjährige Punkerin, Tochter eines hohen Parteifunktionärs

Angela Kowalczyk machte mir gegenüber kein Hehl daraus, einen Hauptamtlichen des MfS als Kumpel zu haben, der sie offensichtlich vor der Abgabe der falschen Eidesstattlichen Versicherung
genauestens instruiert hatte “ auch wenn dies fahrlässig gechieht “ „das er vergewaltigt worden ist während seiner Haftzeit. Dies soll mit div. Gegenständen erfolgt sein, „

Und jetzt kommt der wahre Skandall: AXEL-SPRINGER VERLAG AG/ Die BILD bedient sich der Falschen eidesstattlichen Erklärung einer Kriminellen die bei der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung unter Psychopharmaka steht und sich dadurch vor Konsequänzen eines Meineids sicher , geschützt fühlt.
Da ich selbst traumatisiert bin, muss ich allerdings mitteilen, das ich auf eine langfristige Behandlung mit Psychopharmaka angewiesen bin.“

Recktoskop ist keine Eisenstange

Gunnar Kirsch wird aus Angst um sein Job kriminell

Journalistin Weingärtner statt Gegendarstellung zu bringen, wird kriminell

durch Abgabe dieser Falschen Eidesstattlichen Versicherung

Erstens : Frau Weingärtner beherrscht die Stenographie nicht mal in Ansätzen . Zweitens : Vor meinem Bericht hatte ich sie eindeutig nach der Autorisierung gefragt, in Form von Vorabdruck oder Fax…“ So was wird bei der BILD nicht gemacht. „ war ihre Antwort, worauf ich Sie auf meine schlechte Erfahrung mit dem SPIEGEL hinwies und sie davor warnte dass das was ich ihr erzählen werde NICHT verzerrt darzustellen, da ich sonst auf Gegendarstellung klagen werde, wen nötig auch im Ausland.
Ich erzählte ihr über die verpfuschte Operation im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf, über gewaltsam durchgeführte Recktoskopie und über Gewaltnotoperation im Klinikum Berlin Buch. Diese drei schwere lebensgefährliche Körperverletzungen auf Vergewaltigung runter zu dividieren ist beleidigend, entwürdigend, ehrverletzend, verhöhnend und retraumatisierend im höchsten Grade, weswegen ich auch mich zu währen versuchte in dem ich das Pressegericht anrief und Gegendarstellung und einstweilige Verfügung auf Unterlassung anhielt. Dem Antrag wurde seitens des Gerichtes unverzüglich Folge geleis-tet.
Bei dem telefonischem Anruf aus ihrem Urlaub klemmte die Autorisierung schon am Anfang als die Weingärtner abgelehnt hatte den Namen meines Verteidigers Dr. Friedrich Wolff( IMS „Jura“) zu nennen, wie von mir berichtet. Sie bekniete mich regelrecht, wie man sieht eine halbe Stunde. Ich bestand darauf und schlug ihr vor mein Bericht einfach auszuklammern, wegzulassen. Sie bettelte, bekniete mich regelrecht, dann wäre der ganze Beitrag wertlos… und, und und. Als ich dann ihrem Kompromissvorschlag folgte, statt „RA Dr. Friedrich Wolff“ „Honeckers Strafverteidiger “ zu schreiben, war die „Autorisierung“ nach Art der BILD beendet. Sie änderte auch das in Honeckers Staatsver-teidiger (?)
Die Behauptung der Weingärtner:

Den Text, den ich schließlich veröffentlicht habe, hat er mir fast vollständig diktiert. Jedes Wort darin ist von ihm autorisiert worden “ ist eine Lüge die mit kriminellen Energie hinterlegt ist. Es ist seltsam das es von diesem Diktat keine Nieder-schrift bei den Beweisen zu finden sei.
Als die Justitiarin des AXEL-SPRINGER VERLAGES über die Absicht erfuhr diese Anträge einzureichen, eröffnete sie meiner Anwältin den Vorschlag zu einer gütlichen Einigung: ASV AG war bereit eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben das in der BILD und in den anderen Medien nicht mehr derartiges veröffentlicht werden wird und dass ASV AG meine entstandenen Rechtsanwaltskosten mit übernehmen würde, zum Preis, dass ich auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verzichten… was ich obwohl die RA Kleinke schon ohne mein Wissen eingewilligt hatte, kategorisch widerrief.
Andere drei Opfer wurden gar nicht gefragt und Beschluss wurde durch die am letzten Tag der Einspruchsfrist eingebrachten Falschen Eidesstattlichen Versicherungen gekippt, ich hatte kein Geld um weiter zu Klagen in der Sache und auch die Einstweilige Verfügung wurde gekippt da ich ohne anwaltliche Vertretung erschien und mir wurden Rechtsan-waltskosten meiner Anwältin und Rechtsanwaltskosten des ASV AG sowie Gerichtskosten aufgebrummt. Ich schlug den Vorschlag meiner RA die ASV AG um Ratenzahlung anzu-halten aus, nahm Kredit auf und zahlte die aus. Um die Restforderungen für Gerichtskos-ten einzutreiben ist bei mir heute am 13.9.2011 Obergerichtsvollzieherin Katrin Hoche zwischen 13 und 16 Uhr angekündigt.
Der beste Beweis dafür,  dass es um eine böse Rechtsbeugung handelt ist die Tatsache das die Kanzlei HOGAN&HARTSON RAUE LLP auf ihr Honorar im zweiten Prozess von sich auch verzichtete.

Das Ganze lief ab unter der Mitwisserschaft des Chefredakteurs, des Vorst-ands und des Aufsichtsrates die in persönlich überbrachten Briefen gebeten und angehalten wurden den Umtrieben der Weingärtnerin und der Justiti-arin Einhalt zu gebieten. Keiner zeigte Gnade gegenüber einem Folteropfer des MfS, auch Frau Friede Springer nicht !!! Was da geschehen war, gereicht nicht zu Ehre dem investigativem Journalismus der BILD, schon gar nicht der  Freelancerin „Journal-istin“ Weingärtner, die mit dem Thema STASI um einige Speerlänge überfordert war.
Eine Eingabe wegen der offensichtlichen Rechtsbeugung wird dem Gerichtspräsidenten, der Generalbundesanwältin und der Bundesjustizministerin ausgehändigt. Die Eingabe soll klären ob die unantastbare Würde des Menschen zu den Belangen gehört, bei denen Gerichtspräsident im Falle einer Beschwerde wegen Rechtsbeugung gar nicht nachgeht, da es nicht im öffentlichen Interesse liegt oder wegen der Geringfügigkeit der Bedeutung.

Gesendet am 11.12.2009 um 8:10 pm

Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin

Landgericht Berlin
Zivilkammer 27
Tegeler Weg 17-21
10580 Berlin O F F E N E R B R I E F Berlin, 11.12.2009

An
Richter Mauck
Richterin Becker
Richterin Hoßfeld

Betreff 27.O381/09 Lauks gegen Axel – Springer – Verlag vom 6.11.2009

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Mauck
Sehr geehrte Frau Richter Becker,
Sehr geehrte Frau Richter Hoßfeld,

Ich schreibe Ihnen diese Zeilen zwar noch innerhalb der Widerspruchfrist, aber die sollen und können nicht als Widerspruch gewertet werden, da ich nicht mehr anwaltlich vertreten bin. Durch Ihre Fehlentscheidung, meine Klage auf Gegendarstellung im entwürdigenden, verhöhnenden und verleumderischen und ehrverletzenden Artikel STAMMTISCH DER STASIOPFER in der BILD- Zeitung aus der Feder der BILD- Redakteurin Weingärtner, abzuweisen, brachte mich in noch tiefere Armut, an Rand einer menschenwürdigen Existenz.
Als ich aus dem, am letzten Tag der Widerspruchsfrist eingebrachten Widerspruch der BILD erfuhr, das drei FALSCHE Eidesstattliche Erklärungen eingebracht wurden, wusste ich, dass ich nicht nur mit einer BILD- Journalistin, die einen Fehler begangen hatte, zu tun habe, sondern, dass ich mit Kriminellen zu tun habe, denn ein Meineid ist ein Strafdelikt.
Ich wandte mich an die Polizei und bat um Widerherstellung meiner Ehre und Menschen-würde, stellte einen Strafantrag wegen übler Nachrede, Ehrverletzung, Verleumdung und Beleidigung und Verhöhnung, sowie /gegen A. K./ gegen Erschleichung von staatlichen Leistungen in Form einer Pension für angeblich attestierten Verfolgungswahn.
In dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden die Aussagen der drei weiteren interviewten Zeugen erfasst, die Sie zu berücksichtigen abgelehnt hatten !??

Ich bitte Sie keinesfalls nach irgendwelchen Untertönen in meinen Zeilen zu suchen – schlicht und einfach: Ich, Adam Lauks, habe diese Äußerung weder zu Frau Weingärtner beim Interview, noch während ihres Anrufes gemacht, die Behauptung der Journalistin Weingärtner, ich hätte ausgesagt „in Haft mehrfach vergewaltigt worden zu sein“, ist und bleibt eine Lüge; die Eidesstattliche Erklärungen von den dreien sind Meineide, was Ihre Kammer und Staatsanwaltschaft daraus gemacht hat, liegt hier, auch für die drei Affen mit verbundenen Augen, Ohren und Mund vor Ihrem Gebäude, auf der Hand.
Abschließend :

Sehr geehrte Richter der Zivilkammer 27 und Herr Staatsanwalt Pohle !

Eine wichtige Tatsache haben sie alle ausser Acht gelassen: Adam Lauks, ich, hat als Folt-eropfer der STASI für die gedruckte, angeblich von mir so getätigte Aussage, KEIN Motiv In KEINEN meiner Auslassungen über die Folter und über die Misshandlung-en in den Klauen des MfS wurde je von einer Vergewaltigung gesprochen oder geschrieben.

Laut dem Bericht der nach sexistisch lechzendem Sensationalismus der Weingärtner wurden die anderen Folterungen die weitaus schlimmer als Vergewaltigungen sind,
verneint, verniedlicht und die Opfer verhöhnt, entwürdigt gedemütigt und entmündigt.
Der allergrößter Hohn ist, dass eine BILD- Redakteurin, die nicht einmal den RA Dr. Friedrich Wolff kannte, mit mangelhaften Sachkenntnissen Wertungen und Gestaltung des, durch die Opfer erlittenen Leids und Folter, sich anmaßt in einer solchen Art wie im erwähnten Artikel su schreiben.
Dass die Würde des Menschen für die Weingärtner und BILD und demzufolge auch für den AXEL-SPRINGER- VERLAG, offensichtlich nicht unantastbar ist, stimmt mich nicht so traurig. Das Ihre Kammer dies zulässt, obwohl die Justiz regelrecht vom Grundgesetz verpflichtet ist für die Unantastbarkeit der Menschenwürde zu kämpfen, ist eine wertvolle Erfahrung die ich auf Suche nach Recht und Gerechtigkeit machen musste.
Bevor die BILD Ihren Widerspruch eingelegt hatte, hatte SIE mir einen Vergleich angebot-en: Im Falle dass ich von meinem Antrag auf das Drucken einer Gegendarstellung abgehen bereit bin, wollten  DIE meine Rechtsanwaltskosten übernehmen und werden Derartiges über mich nie wieder drucken !??
Als ich damals vom Stadtgericht Berlin an jenem 26.4.1983 zu unrecht verurteilt wurde, während meines Schlusswortes vergrub sich Staatsanwältin Rosenbaum das Gesicht tief
in Ihre Hände, wo es blieb als man mich an ihr aus dem Saal  vorbeiführte.

Bei der Verhandlung am 26.11.2009 die eigentlich Verkündung Ihres Versäumnisurteils war, konnte ich nicht übersehen wie peinlich den beiden beisitzenden Richtern gewesen ist. während unseres Smalltalks mit Richter Mauck, und es ist mir auch nicht entgangen dass Sie gezuckt hatten als ich meinen Gang vor das Verfassungsgericht „angekündigt“ hatte, was Sie durch die Belehrung „da müssen Sie aber auch anwaltlich vertreten werden“ gut überspielt hatten.
Wir alle im Saal wussten, dass ICH die Wahrheit gesprochen hatte und doch wird es bei Ihren Urteilen bleiben.
Meine Wahrheit ist sauber und klar, wie die Tränen der Machtlosigkeit die ich im Stillen meiner Seele vergießen werde, ob Ihr mit sauberem Gewissen aus dem Saal gegangen seid, und mit hundertprozentiger Überzeugung recht gesprochen zu haben und Gerechtigkeit walten zu lassen, werdet ihr vor dem Herren beichten müssen..
Ihr habt den Adam verurteilt für etwas was er nicht gesagt hatte, und Adam war der erste den der Herr Gott geschaffen hatte auf Erden.
Die Pathetik entströmt nur der unermesslichen Traurigkeit, Enttäuschung und Machtlos-igkeit begreifen zu müssen mit diesen ungerechten Urteilen weiter leben zu müssen.
Den Gerichtskosten und der RA Kosten des AXEL-SPRINGER- VERLAGES entgegenhar-rend…

Adam Lauks
Folteropfer der STASI
und
Presseopfer der BILD

Gott möge allen bezahlen dafür was die Adam Lauks in diesem Rechtsstreit angetan haben, und Gott möge auch allen dafür bezahlen was sie hätten tun müssen und wissentlich es NICHT getan haben!!!
Amen

Ich schrieb auch an den Staatsanwalt:

OFFENER BRIEF

Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin

Staatsanwaltschaft Berlin
52Js5344/09
Dez:523
10548 Berlin
Zu Hdn. Staatsanwalt Pohle Berlin, den 29.10.2009

Sehr geehrter Staatsanwalt Pohle !

Unendlich enttäuscht, beleidigt und erbittert schreibe ich diesen Widerspruch mit Sicherheit als letztes Schreiben an ein Justizorgan dieses Landes.

Eigentlich hatte ich die Einstellung des Verfahrens erwartet mit einer anderen Begründ-ung: „Strafverfolgung liegt nicht im öffentlichen Interesse“. Dann hätte ich daraus den Schluss gezogen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, aus unserem Grundges-etz gilt nicht für mich, einen STASI – Folteropfer, nicht vorbestraften Deutschen Bürger und DAMIT würde und müsste ich leben können.
Laut Fehlurteil des Pressegerichtes auf meine Klage auf Gegendarstellung und Gerichts-verfügung auf Unterlassung, war dank der drei falschen Eidesstattlichen Erklärungen der Redakteurin der BILD- Zeitung Weingärtner, des Fotografen Kirsch und der geltungshun-grigen und angeblich verfolgungswahnsinnigen A… K… mein Prozess verloren und nebst Ehreverletzung, Entwürdigung, Verleumdung, Rufmord und Beleidigung wurde ich mit immensen Kosten des Verfahrens sowie Anwaltskosten belegt.
Aus der Begründung des Urteils erfuhr ich, dass ich bei drei obengenannten Personen eigentlich mit Kriminellen zu tun habe, die sich um eigenen Fehler nicht zugeben zu müssen, einfach falschen Eidesstattlichen Erklärungen bedienten. Die zu bekommen war für Frau Weingärtner (von ihrem Fotografen) eine Leichtigkeit, und auch bei K…, die
selbst seit ihrem 16. Lebensjahr bemüht ist den Status eines STASI-Opfers zu erlangen, durfte das nicht schwierig gewesen sein. An die Falschheit der drei abgegebenen eides-stattlichen Erklärungen seitens eines der Opfer Edith Fiedler angesprochen sagte die K…: „Wenn es zur Gerichtverhandlung kommen sollte und ich es unter Eid aussagen sollte, habe ich auch kein Problem, ich berufe mich auf mein Attest für Verfolgungswahn
Um in der Sache in zweiter Instanz weiter zu klagen, habe ich keine Mittel und da Falsche Eidesstattliche Erklärung, bzw. Meineid in Deutschland einen Strafbestand darstellt, eine kriminelle Handlung ist, wandte ich mich an die Polizei und bat sie, meine Ehre und Men-schenwürde wieder herzustellen, stellte ich den Strafantrag.
Somit wäre dieser Streit nicht vor der Justiz erst seit 8.7.09 was Sie bei Ihrer Begründung außer Acht gelassen hatten mit Ihrer geschickten Formulierung eines Verfahrenshinderni-ses.
Es ist merkwürdig dass Sie im vorletzten Absatz schreiben:
„Die Beschuldigten gaben in der zivilrechtlichen Streitigkeit vor dem Landgericht Berlin
(27O383/09) Erklärungen ab…“ obwohl es sich um drei falsche Erklärungen Eides Statt gehandelt hatte !??
In der erwähnten zivilrechtlichen Streitigkeit hat meine Rechtsanwältin Dr. Kleinke nicht die Eidesstattlichen Erklärungen der drei weiteren interviewten Opfer eingeholt und präs-entiert und weil es nun 3 : 1 stand wurde ich verurteilt!??

Ihre Behauptung Frau Edith Fiedler, Herr Daniel Fiedler und Margit Wolf hätten in ihren Aussagen im Ermittlungsverfahren angegeben, sich nicht daran mehr erinnern zu können IST FALSCH, bzw. teilweise falsch. Frau Margit Wolf wagte es nicht sich danach genauer zu erinnern, aus mir verständlichen, aus ihrer Vergangenheit hervorgehenden Gründen.
Es ist für mich befremdend, dass Sie als Staatsanwalt diesen Strafantrag so einfach vom Tisch gefegt hatten den §170 Absatz 2 vorspannend.
Das Sie mir die Möglichkeit eines Widerspruches nicht mal eingeräumt hatten, zeigt mir deutlich wie endgültig Sie sich vor die drei Kriminellen schützend gestellt hatten, wobei Sie dadurch eine Straftat direkt ungeahndet und zu vertuschen verhalfen.
Mein Rechtsanwalt R. Baumann sagte .“Wer in Deutschland eine falsche Eidesstattliche Erklärung abgibt kriegt vom Gericht ein auf dem Deckel!“ Er bat mich bei eventueller Einstellung des Verfahrens bei Ihm im Büro auch ohne Termin vorstellig zu werden.
Gestern redete er sich aus und lehnte es ab, sich meiner Sache anzunehmen!?? Feigheit vor der Wahrheit oder Angst um seinen Ruf oder… man soll sich mit der BILD bzw.
AVEL SPRINGER Verlag AG lieber nicht anlegen!?
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, meine Zeitzeugenaussage ist erfasst worden, in Wort und Bild, eine Anzeige wegen Misshandlungen und Körperverletzungen lag der ZERV vor – ( 76 Js 1792/93 ) man hatte damals die Verjährung abgewartet, um das Wiederaufnahme-verfahren einzustellen, es liegen umfangreiche Akte der BStU und Krankenakte vor und nirgendwo gibt den Anlass für mich, eine solche Aussage gegenüber der BILD zu machen, :“mehrfach in Haft vergewaltigt worden zu sein“. Adam Lauks hat dies NIMASLS an jenem Tag, und auch nicht beim Telefonat geäußert- das ist die Wahrheit die mich ein-er der übelsten Entwürdigungen und Verleumdungen in einwandfreier STASI-Manier und ca 5,500 Euro gekostet hatte, in Haft mehrfach vergewaltigt worden zu sein, ist eine Lüge.
Abschließend lege ich Ihnen ans Gewissen, bei mir ein Zweifel an das Recht und Gerecht-igkeit in Deutschland geweckt zu haben.
Wenn man bedenkt, dass Sie auf einer Seite den Axel-Springer Verlag hatten und auf der anderen Adam Lauks, ein Folteropfer der STASI, arm und mittellos hatten, dann ist es kein Wunder, dass meine gestohlene Ehre und zu tiefst verletzte Würde, MEINE Mensch-enwürde, Ihrerseits, bzw. seitens der Justiz meiner Wahlheimat einer Wiederherstellung nicht würdig und nicht wert war.
Vom Gegenteil werden Sie mich nicht überzeugen können, auch viele anderen nicht.
Abschließend graut es mich zu schlussfolgern: Es reichen drei falsche Erklärungen an Eides Statt um in Deutschland verurteilt zu werden!?? Hätten Weingärtner, Kirsch und Kowalczyk ausgesagt, ich hätte gestohlen, jemanden vergewaltigt oder umgebr-acht, wäre ich im Gefängnis gelandet !?!
Ich glaube langsam, dass die berühmten drei Affen eigentlich nicht sehen, nicht hören und nicht sprechen sollen, was hinter dem Rücken der Justitia mit verbundenen Augen, in den stillen Kämmerlein der Gerichte so möglich ist.
Jedenfalls scheint die wohl gepriesene Pressefreiheit der BILD die Freiheit gegeben zu ha-ben über die vogelfreien Opfer der STASI „journalistisch“ herzufallen und die grausamen Wahrheiten und Taten der STASI in der DDR nach belieben abmildernd, verniedlichend und letztendlich verzerrt der Geschichte zuzuführen. Das dadurch die ehemaligen Opfer wieder zu Opfern werden, ist die Realität mit der wir, und auch ich leben muss.
Es war für mich schwer zu realisieren, dass es dem System gar nicht daran gelegen ist, die Aufarbeitung durchzuführen, und dass dabei die Täter von damals noch geschützt
werden müssen, ist MIR jetzt definitiv klar geworden.

Nach Ihrer Einstellung des Verfahrens haben Sie bei MIR alle Illusionen von Recht, Gerechtigkeit und Unantastbarkeit der Menschenwürde unwiederbringlich zerstört.
Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie mir… und nicht nur mir… so deutlich die Augen geöffnet haben.
Adam Lauks kann in Sachen der Vergangenheit NIEMAND verleumden, und in dieser Sache mit der BILD-Zeitung müssen sich wegen ihren Handlungen andere schämen, Sie auch !???

Hochachtungsvoll

Erniedrigt und beleidigt
Adam Lauks
FOLTERopfer der STASI

Dies ist ein offener Brief und ich würde meine Genugtuung finden zu erfahren, dass die gesamte Justitia davon Kenntnis genommen hatte.

Ein Schreiben an Petitionsausschuss des Bundestages behalte ich mir vor, um ganz sicher zu gehen dass Sie bei dieser Einstellung des Verfahrens im Sinne des Rechts und der Gerechtigkeit gehandelt haben.
Adam Lauks

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter Aufarbeitung der STASI - Verbrechen, Die Aufarbeitung des SED Unrechts, Dr. Friedrich Wolff, Einmal STASI-Opfer - für immer Opfer !!!, Falsche ärztliche Behandlung im Operativen Vorgang "Merkur", Folter und entfesselte Gewaltanwendung an Strafgefangenen in der DDR, Landgericht Berlin, Neues Deutschland, RA - IM Jura, Rechtsanwälte der DDR - Marionetten und Spitzel des MfS, Rechtstreit mit Axel Springer AG, Unterwanderung durch STASI - wie weit ?, Verleumdung des Folteropfers, Verleumdung und Verhöhnung eines STASI-Folteropfer, Verlogene Gerechtigkeit, Von der STASI am 24.11.10 vor das Gericht gezerrt inHohenschönhausen -Nomen est Omen !??, Zersetzung, Zersetzung nach 24 Jahren - und kein Ende abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

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  1. adamlauks11 sagt:

    Ein Diktiergerät war nicht da. Und die Notitzen der „Journalistin“ hast Du oben
    als „Beweis“ was nicht da ist der Mitschnitt der „telefonischen Autorisierung“ wo ich IHR den Artikel diktiert haben soll!??
    Befremdlich bei dem Prozess ist dass das Gericht die anderen drei mit interviewten Opfern weder hören noch sehen wollte… und mich auch nicht !??
    Ergebnis der Vorgehweise des Gerichtes sieht man hier: Drohungen,Beleidigungen der kriminellen A.K. reißen nicht ab..ich wollte erst nicht, aber jetzt bleibt nur noch der Weg zum Terroriustencentrum … ich habe dieser Frau NICHTS getan… An meiner finanziellen Mißlage ist sie direkt mitschuöld und jetzt geilt sie sich noch darüber auf…!??

  2. adamlauks11 sagt:

    Die Antwort konnte nicht als Erklärungen nicht passender sein.

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