Sehr geehrter Herr Kauder und sehr geehrte Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages !
Für die, die es wissen, und vor allem für die, die es nicht wissen, und vor allem für die, die es nicht wissenm wollen: In einem Rechtsstaat darf die Folter so wie der Mord nicht verjähren:
Als ius cogens bezeichnet man im Völkerrecht Rechtssätze, die zwingendes Völkerrecht darstellen und die weder durch völkerrechtlichen Vertrag noch durch Völkergewohnheitsrecht beseitigt werden können. Theoretische Grundlage dieser Normkategorie ist zum einen das Naturrecht, zum anderen die Überzeugung aller Staaten, dass diese Rechtssätze ein unabdingbares Fundament auch einer Koordinationsordnung darstellen.
Die Existenz des ius cogens wird von manchen Autoren noch bestritten. Eine der wichtigsten Kodifikationen des Völkerrechts, das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, setzt jedoch in den Art. 53 und Art. 64 diese Existenz voraus und ordnet die Nichtigkeit von Vertragsbestimmungen an, die im Widerspruch zum ius cogens stehen. Welche Normen zum ius cogens gehören, ist im einzelnen umstritten, jedoch zählen in jedem Fall der Kern des allgemeinen Gewaltverbotes, das Verbot des Völkermordes und elementare Menschenrechte zum zwingenden Bestand des Völkerrechts.
—– Original Message —–
From: Adam Lauks
To: rechtsausschuss@bundestag.de
Sent: Wednesday, May 18, 2011 5:26 PM
An den
Deutschen Bundestag
Rechtsausschuss
OFFENE EMAILNACHRICHT
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Siegfried Kauder !
Sehr geehrte Mitglieder des Rechtsausschusses !
„Nach Ansicht des Rechtsausschussvorsitzenden im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU),
ist das Verfahren ein Prüfstein für das weltweite Ansehen Deutschlands. „Die ganze Welt wird auf
diesen Prozess ein Augenmerk richten und wird genau kontrollieren, wie Deutschland mit solchen
Thematiken umgeht.“
Es bot sich an diesen Zitat zu übernehmen und auf die bis jetzt ungesühnte Folter der Bediensteten
des Strafvollzugs Berlin Rummelsburg 1984/1985 des Hauses 6 unter Mitwisserschaft und Duldung
des Leiters der MED-Stelle im Haus 8 Oberstleutnant Dr. Zels – IM Nagel – letzter Leibarzt von Erich Mielke
und Haftarzt von Erich Honecker.
Im Anhang sind die Beweise für die Folter und Gewaltanwendung- es gibt noch weitere Beweise- die erst,
dank dem Sächsischen Staatsschutz- Refferat Datenschutzbeauftragter sich erst seit 28.4.2010 in meinem
Besitz befinden. Bis dahin wurden die in der JVA Leipzig von der Leitenden Ärztin verleumdet und versteckt
gehalten.
Meine Erste Strafanzeige diesbezüglich reichte ich bei der ZERV am 30.4.1992 ein in schriftlicher Form-
ohne jäglichen Beweis in der Hand zu haben.
Am 5,5 Jahren am 3.9.1997 erreichte mich die Einstellung des Verfahrens durch den Staatsanwalt Lorke.
Selbstverständlich wiesen die Beschuldigten den Vorwurf von sich(Aussage gegen Aussage) Verfahren
wurde erst nach der Bezeugung des Dr.Zels… sein Haus 8(Medstelle) ist von dem Haus 6 100m Luftlinie
entfernt wo in der Zelle 038 gefoltert wurde. Obwohl nach der massiven Gewaltanwendung und Dr. Zels
geholt wurde diue Schnittwunde zu versorgen, fehlt auf der Rückseite seine Genehmigung für die Durchführung
dieser, auch laut dem Strafvollzughsgesetz der DDR, illegalen Sicherungsmaßnahme.
Ich erstattete am 11.4.2011 am Amtsgericht erneute Strafanzeige und stellte einen Strafantrag wegen Folter
Köroerverletzung und allen rechtlichen Gründen, erhielt am 26.4.2011 eine Geschäftsnummer und zwei
Tage später am 28.4.2011 Einstellung des Ermittlungsverfahrens unter 272 Js 2215/11.
Mehr als die Begründung der Einstellung des Ermittlungsverfahren durch Verjährung verletzte mich und
retraumatisierte mich sehr die Bagatelisierung und Vertuschung, Klitterung und Verharmlosung der unwiderlegbar
bewiesenen Folter : “ Wegen Körperverletzung u.a. “ durch den Staatsanwalt Zieper.
Mir ist das Problem das die Justitz mit dieser Folter in Urform hat sehr wohl bekannt, nämlich das im Strafgesetzbuch
unseres Rechtsstaates kein Paragraph diese Folter(Lärmfolter,Kältefolter,Toilettefolter und Säurefolter waren
inbegriffen) ahnden würde, da es sich weder um eine Körperverletzung aus einer Folter hervorgegangen noch um
Androhung einer Folter zwecks Erpressung eines Geständnisses handelt – die strafbar sind.
Es verletzt mich zutiefst und enttäuscht unermäßlich das Land meiner Urahnen und meine Wahlheimat die
NUN ENDLICH gebotene Chance nicht nutzt um ein Urteil zu sprechen, damit den Ewiggestrigen, Feinden unseres
Systems die Folter in der StVE der DDR als bewiesene Kategorie in die Geschichte der DDR Exekutive, die Geschichte
des MfS und letztendlich der SED-Diktatur aufgenommen werden kann, ohne das künftig die Ewiggestrigen und
Hauptamtlichen Generäle a.D. den Rechtsstaat auslachend, und triumphierend nach einem Urteil für Folter rufen.
Mit dieser Offenen Email lege ich die Angelegenheit der erlittenen Folter in Euere Hände, überlasse es Euerem
Gewissen.
Mein Prozess in der DDR ist eine Rechtsbeugung gewesen, und wurde auf keiner rechtsstaatlicher Grundlage geführt.
Meine drakonische Strafe wurde aus dem benannten Grunde NICHT in das Zentralregister der Bundesrepublik übernommen,
trotzdem hat sich die Justitz allen meinen Anträgen auf Rehabilitierung oder Teilrehabilitierung verschlossen und alle meine
erneuten Anträge auch mit neuen Erkenntnissen und Beweisen abgelehnt ohne die zitierten oder beigelegte Akten
auch sich angeschaut zu haben. So Richter Rosenthal bei seinem unortodoxen Anruf bei mir zu Hause um 18.30…
„Nach Ansicht des Rechtsausschussvorsitzenden im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU),
ist das Verfahren ein Prüfstein für das weltweite Ansehen Deutschlands. „Die ganze Welt wird auf
diesen Prozess ein Augenmerk richten und wird genau kontrollieren, wie Deutschland mit solchen
Thematiken umgeht.“ Vielleicht wird mein Prozess auch eine Wertung bekommen, welche es sein wird
ist dem Bundestag und seinem Rechtsausschuß überlassen.
Mit freundlichen Grüßen
mit kein Deut Hoffnung in die Gerechtigkeit
Folteropfer der STASI
und
Presseopfer des ASV/BILD
Bürger der Bundesrepublik Deutschland
Adam Lauks
„Krepiere Esel, bis der Grass gewachsen ist“ ist eine Sprichwort aus meiner ehemaligen Heimat. Das Sprichwort trifft in diesem Falle offenbar zu.
Nicht Herr Kauder, aber auch K E I N S der Mitglieder des Rechtsausschusses haben für nötig gehalten den Empfang zu bestätigen!?? Eigentlich sind das große Worte für ein Gerechtigkeitsuchendes Folteropfer, sogar ein kleines Flimmer Hoffnung hätte ich beinahe vernommen. Umsonst… werden noch viele STASI Opfer bis auf ihr Lebensende auf die Gerechtigkeit warten, weil es die nicht gibt, für Folteropfer schon gar nicht.
Berlin,13.7.2011
zum Bundestag:
seit 1991 istsind dem Bundesjustizministerium, dem Bundessolzialministerium, dem Ministerium von Frau Merkel, das Thema Psychiatriemissbrauch bekannt.
Immer wurde auf den Violkskammerbschluss der letzte Sitzung – Behandlung im Bundestag nach der Einheit Deutschlands . schriftlich hingeweisen.
Den Bundesministeriuén ist auchbbeklannt, dass diese Methoden ab 03.10.1990 weitergeführt und nicht aufgehoben wurden.
Die Abgeordneten W. Tiefensee, Dr. Lauterbach, Thomas Feist und ander regierten zu den letzten Vorschlägenund Forderungen nicht.
Wir brauchen in der Sommerpause in Treffen mit einem entsprechenden Forderungskatalog an den Bundestag und die Bundesregierung mit Öffentlichkeit. Nutzen wir es gemeinsam.
Brigitte Schneider siehe yuotube
hallo bundestagsleute!
Wem, in dem dort sitzenden Haufen haben sie ins Gehirn geschissen? Milliarden spenden ohne Rückzahlungen und von Deutschland(den Bürgern)verlangen, zurück zu geben und die Opfer der Naturkatastrophe eine sogenannte schonfrist einzuräumen in dem gewisse steuern auch später zurück gezahlt werden können..! ICH WILL DIE D-MARK ZURÜCK! Und nicht wie schon im fernseh gesagt..wenn die wieder käme wird wieder alles teurer..! Wäre der Euro halbiert geblieben und nicht der Mark angepasst,hätten halb soviel Leute,halb so wenig schulden!Seit dem Euro- Die Löhne sind geblieben,alles andre ist doppelt so teuer geworden! Denkt einfach auch mal an kleine Leute und nicht nur an Euch,die was sich den Ar…breit sitzen und ihre 5000€im Monat verdienen! ! ! !