Ich weiss es wirklich nicht, ob ich es wirklich geglaubt oder gehofft, oder erwartet hatte, dass sich Bundesrichter Thomas Fischer herabläßt und einem Folteropfer der STASI auf die gestellten Fragen Antwort gibt !??
Ich weiss auch nicht ob er mir hätte überhaupt antworten dürfen !? Eher NICHT!
Seit der Wende, und erst richtig nach der Ablehnung meines STASI (IMS “Jura!) alias mein ehemaliger Strafverteidigers Dr. Friedrich Wolff, gegen die damalige Rechtsbeugung vorzugehen, an der er aktiv mitgewirkt hatte hatte am 21.; 22.; und 26.4.1983, klopfte ich an die Türe von vielen Opferverbänden und Gedenkstätten… und von NIEMANDEN erhielt ich einen Rat an welchen Rechtsanwalt ich mich wenden soll. Den Aufarbeitenden des DDR Unrechts war DAS untersagt(?)
Vielleicht wollte Bundesrichter sich keine Blöße geben und mir eine falsche Ant-wort andrehen wegen ius cogens, das hier zweifelsohne seinen Niederschlag und seine volle Geltung finden hätte finden müssen !?
Was die Staatsanwaltschaft des Landgeriuchtes Berlin entscheiden wird, werden wir in Bälde erfahren. Der Lehrer, Professor und mein RA Doktor Jörg Arnold alias IMS “Altmann” hatte das eindeutig geschrieben worunter die Taten meiner Folterer einzuordnen sind. Als ehemalife 4. Mnn am Obersten Gericht der DDR muß er es gewiss gewußt haben, dass es in dem StGB der DDR einen § 91a FOLTER gege-ben hatte, allerdings mit Gültigkeit ab 1. Juli 1990.
Jetzt sind die Augen auf unseren Rechtsstaat gerichtet: Ist meine Wahlheimat ein Rechtsstaat, der die in der DDR begangene Folter und körperliche Misshandlungen kraft des ius cogens, des Völkerrechts ahnden wird und nach all den Jahren die Täter der Strafe zuführen wird, ODER gibt es eine Einstellung des Ermittlungsver-fahrens, was eine vollständige Solidarisierung mit dem Verbrechen der STASI – Jus-titz und ihrer Exekutive im Falle Folter an Adam Lauks, aber dadurch gleichzeitig alle andere Gefolterten und Mißhandelten verhöhnen!?
Dann wirft sich die Frage auf, wie ehrlich meinte es der Rechtsstaat mit der Auf-arbeitung? Wer braucht die Aufarbeitung, außer denjenigen die in direktester Weise daran Arbeiten und dabei nicht schlecht verdienen, ” um Opfern zur Gerechtigkeit zur verhelfen”… KEINES Falls!!?
Außerdem wird dadurch die ganze Arbeit für STASI und ihre Schergen vom Rechts-staat selbst erledigt. Die Ewiggestrigen werden weiterhin, und dann aber mit Recht behaupten dürfen: In den StVE der DDR wurde niemand weder psychisch noch körperlich mißhandelt, schon gar nicht gefoltert.
Es ist Mut und Provokation wenn Professor Dr. Jörg Arnold als IMS “Altmann” die Misstände in unserem Rechtssystem mit dem Hinweis auf ius cogens antastet, und es darf nicht sein, dass er wie die Krankenschwester die Missstände auf ihrem Arbeitsgebiet aufdeckte, gefeuert wird.
Ich persönlich glaube an unseren Rechtsstaat NICHT mehr. Die Geschichte wieder-holt sich: Nach dem zweiten Weltkrieg fasste die Justiz manchen Kriegsverbrecher mit Samthandschuhen an, und nach der Wende fasst die jetzige Justiz meine Folterer mit Samthandschuhen an. Entschuldigung, die Grenzen zwischen Recht und Unrecht scheinen zu verwischen. Es scheint so, dass beide Deutsche Staaten schon lange lange vor der Wende die Vereinigung derer Geheimdienste und Sicherheitsorgane vollzogen hätten !??
Bis zum 12.4.2011 kam keine Antwort von Thomas Fischer.
Am 11.4.2011 versuchte ich in seinem Buch Kommentar was unter §32 zu finden war, was mir Antworten geben würde auf die Strafbarkeit und Verjährung der Foilter der ich unterzogen wurde. Vergebens… da mus ein Strafverteidiger ran !!?
Folter und Gewaltanwendung in Berlin Rummelsburg
Von: Adam Lauks
In:
Datum: 25. Mrz. 2011 – 12:08
Sehr geehrter Herr Fischer !
Unter dem Link finden Sie meine Strafanzeige aus dem Jahre 1992 unter anderem wegen Folterungen und Gewaltanwändung sowie medizinische Folter und wegen Mißbehandlungen seitens IMS Ärzte im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf und in der 1. Chirurgischen Klinik Berlin Buch – Haus 115.
Meine Fragen sind:
1..Ist die Folter aus dieser Anzeige verjährt !?
2. Da erst seit 28.4.2010 die Beweise für Folter vorliegen, ist es möglich den Fall wie-der aufzunehmen!? Dr. Zels Oberstleutnant ist als IMS ” Nagel” enttarnt und aus dem Haus 8 MED-Punkt der StVE Berlin Rummelsbuirg, konnte er NICHT und NIE-MALS entlastende Zeugenaussage gemacht haben, weil Haus 6 (Zelle im Keller Nr. 039) ist nur 100m entfernt.
3. Ist die Fesselung an Händen und Füßen über drei Wochen eine Folter !???
Ich musste 20 Tage und Nächte unter mich koten und urinieren.
Für Ihre Antwort bzw Anwendung Ihres Kommentars § 32 im Bezug auf Folter wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
http://www.zersetzungsopfer.de
Splteropder der STASI
Presseopfer des ASV/BILD
und Zeitzeuge der HSH-Berlin
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Sie steigerten sich in Dreschwut, schnaubten vor Lust…ich fühlte die Schläge nicht , lachte sie aus..
Ich werde warten und versuchen auf Ihre Antwort zu hoffen !!?
Folteropfer der STASI
und
Presseopfer der BILD
Zeitzeuge der Gedänkstätte HSH
Adam Lauks
Eine neudeutsche Wahrheit
Es kam eine Antwort in Form vom Kommentar eines der Leser meiunes Blogbeitrags:
Klaus Rünnenburger hat deinen Link kommentiert.
Klaus hat geschrieben:
„So tragisch das auch ist, aber so einen Paragraphen gibt es tatsächlich nicht. Da die Bundesrepublik sich als Rechtstaat versteht, der Angeklagten und Ver-dächtigen ein faires Verfahren und eine Rechtswegausschöpfung garantiert, gibt es keine staatliche Folter als Verhörmethode. Folglich auch keinen Parag-raphen, der dies verfolgt. Es gibt ja auch keinen Paragraphen, der die Todes-strafe ahndet. Weil diese abgeschafft wurde.
Im Fall Gäffgen, bei dem der Polizeichef Daschner Folter nur androhte, wich man deshalb auf “Nötigung im Amt” zurück. Eine tatsächlich vollzogene Folter müsste dann unter “Amtsmissbrauch” und/oder ” (Schwere) Körperverletzung” oder ähnliche Paragraphen des normalen Strafgesetzbu-ches subsumiert werden. Jeweils mit der Verschärfung der Tat im Amt. Aber einen eigenen Paragraphen gibt es in der Tat dafür nicht.“
In der DDR gab es ihn schon! Hat das Professor. Dr. Jörg Arnold dem stasifreund-lichen Staatsanwalt Dietmar Reichelt den § 91a FOLTER des StGB unterschlagen !?