2BvR 1338/12 Verfassungsbeschwerde vom 15.6.2012- wurde ( absichtlich !??) durch den von IMS „Altmann“ – Alias Professor Dr. Jörg Arnold-Richter am Obersten Gericht der DDR, empfohlenen RA Nikolai Schoppmann gegen die Wand gefahren! -nach Vorgaben aus der Politik seit 18.9.1990!?

2BvR 1338/12 die durch RA Nikolai Schoppmann verfasste und eingereichte Verfassungs-beschwerde, vermutlich unter Coaching des Professors Dr. Jörg Arnold – IMS „Altmann“ aus dem Max – Planck – Institut Freiburg im Breisgau entbehrte Mindest-anforderungen einer Verfassungsbeschwerde, wie man es im Verlauf sehen kann.
Obwohl Herr RA Schoppmann die Akte 76 Js 1792/93 von der Staatsanwaltschaft II Berlin angefordert hatte und sie vorzuliegen hatte, fügte er keinen einzigen Beweis über die Rechtsbeugung hinzu (WARUM?), wodurch die Verfassungsbeschwerde zur Ablehnung verurteilt wurde, denn es ist unvorstellbar, dass ein RA der Kanzlei Bernd Häusler´s nicht weiß was eine Verfassungsbeschwerde beinhalten muss, um zur Entscheidung zugelassen zu werden. Im Content ist die vollständige 5,5 jährige Arbeit der StA II Berlin 1992-97 !

76 Js 1792/93 Strafverfolgungsverhinderung auf Weisung der verbrüderten Sicherheitsorgane . aus dem Kabinett !
Herr RA Nikolai Schoppmann muss es wissen, dass es beim Verfassungsgericht kein „Nachschieben“ gibt, bzw. dasss die Beschwerde alle die Sache betreffenden Beweise – Augenscheinsobjekte beinhalten muß – andernfalls wird die aus formellen Gründen abgewiesen, was dann auch geschah.
Ich fühle mich durch den RA Schoppman betrogen und verraten.

dscn4842

Gegen Bundesrepublik Deutschland Opfer und ehrbaren Bürger Deutschlands wollen WAHRHEIT und NICHTS ALS DIE WAHRHEIT ÜBER DIE FOLTERUNGEN UND MISSHANDLUNGEN in Berlin - Rummelsburg durch die Exekutive der DDR Justiz und ihre STASI-Schergen und Psychopaten

Gegen Bundesrepublik Deutschland
Opfer und ehrbaren Bürger Deutschlands wollen WAHRHEIT und NICHTS ALS DIE WAHRHEIT ÜBER DIE FOLTERUNGEN UND MISSHANDLUNGEN in Berlin – Rummelsburg durch die Exekutive der DDR Justiz und ihre STASI-Schergen und Psychopaten

Stasifreundliucher Oberstaatsanwalt Reichelt würdigte die Meinung des Professor für Strafrecht nicht eines Satzes !?

Professor Dr. Jörg Arnold – erörtete die Rechtslage der Folter betreffend, ohne sich auf den §91a FOLTER im StGB der DDR zu berufen – das STASISCHWEIN!

Im A ( Anton) Kellertrakt - rechts gegenüber von Duschräumen stand die Zelle 068 mit der in Betonboden eingelassenen und vom ChA, OMR Oberstleutnant Dr.Erhard Jürgen Zels beschriebene Folterbank.

Auch im Bereich A ( Anton) Kellertrakt – des Haus 6 im Zuchthaus Berlin Rummelsburg ,rechts gegenüber von Duschräumen stand die Zelle 038 mit der in Betonboden eingelassenen und vom ChA, OMR Oberstleutnant Dr. Erhard Jürgen Zels – IMS „Nagel“  beschriebenen  „Folterbank.“

Gescannt_133 plan

Artikel 17 Einigungsvertrag –

Zitat:

Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht, daß unverzüglich eine gesetzliche Grund-lage dafür geschaffen wird, daß alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Die Rehabilitie-rung dieser Opfer des SED-Unrechts-Regimes ist mit einer angemessenen Entschädig-ungsregelung zu verbinden

Who is fucked „Freisler von Dresden“ ?  fragte mich Direktor des MPI Prof Dr. Sieber.       IMS „Altmann“ I would say, 1988 als B-Kader für des Oberste Gericht bestätigt, es im Ernstfall SOFORT zu übernehmen – ein Denuntiant schlechthin, wurde vom Professor DR Eser mit ausgebreiteten Armen empfangen-um die DDR STASI-Justiz als eine rechtsstaatliche  zu erarbeiten damit das ganze kommunistische Dreck in die Blutbahn des Rechtsstaates übernommen wird, wodurch die Grenzen  zwischen den Beiden  Auffassungen von Recht zusammen gewachsen waren; ich kann keine Grenzen mehr erkennen – werde vom Richter Mauck wie Staatsfeind behandelt!? Danke meine Wahlheimat – Danke !!!

„DDR ein Unrechtsstaat oder was !?“ „Merkur“- Alias Stasi-Folteropfer Adam Lauks, enttarnte seinen RA und Professor der Humboldt Uni Dr. Jörg Arnold als den „Freisler von Dresden“alias IMS „Altmann“, der alsTOP-SPION aus dem B-Kader des MfS 1991 das Max-Planck – Institut Freiburg im Breisgau enterte und seit 1991 in 15 Büchern den Wessis erklärt, als 4.Mann am Obersten Gericht der DDR – Leiter der Abteilung Grundsatz, was für Paradies an Rechtsstaatlichkeit die DDR gewesen sei !?? – Durch meine Enttarnung ist er für befangen erklärt und von der DDR Forschung abgezogen worden !

Hominis dignitas tangenda non est !!!  Die Würde des Menschen ist unantastbar !!!, aber vor Folter im Amt ist sie im nationalen StGB der BRD mit § FOLTER nicht geschützt !!! Meine wird seit 1982  seitens der Deutschen Justiz in den Dreck getreten  mit Wissen des Deutschen Bundestages, mit vier seinen Ausschüssen, und des Deutschen Bundespräsi-denten, sowie des Bundesverfassungsgerichtes. Die Zersetzung durch  STAZI-Abschaum und mittels  Rechtsstaat  wird fortgesetzt, 26 Jahre nach der Wende !?? http://adamlauks.com/2013/01/08/seit-40-jahren-im-visir-der-stasi-der-letzte-anschlag-am-5-1-2013-paranoja-ja-eines-ungesuhnten-folteropfers-des-mfs/  zuletzt am 28.5.2013  von STASI vor´s Gericht gezerrt !!!

So sieht es aus  wenn man nach der „friedlichen Revolution“  die Führung der Bundes-republik den Pfaffen überlässt, und vor allem den Pfaffen aus der „Kirche im Sozialismus“ und die juristische und geschichtliche Aufarbeitung der Restbestände der Archive des Mfs den  längst vereinten Geheimdienmstlern beider Länder und nicht den Historikern des Bundesarchivs überträgt, wo sie vom Anfang an hätten  hingehört, als eine abgewickelte Behörde der DDR. Die Leser sind alle herzlichst eingeladen zur Gerichtsver-handlung  mit dem menschlichen Abschaum, der die Geschicke unseres Landes in den Händen hat. Der Weg durch Berliner Instanzen wurde strikt beibehalten. An alle Türe hatte ich angeklopft um mein Status  als Folteropfer des MfS und um Gerechtigkeit gebeten. LaGeSo schweigt noch!?

KAMMERGERICHT BERLIN-Beschluss vom 26.April 2012 – erhielt das Folteropfer am 19.05.2012 – Justiz schützt STASI-Folterknechte !?? – erkennt selbst Beweise der Täter nicht an !??

“Wenn die Menschenrechte  in Deutschland gelten würden : Würde des Menschen ist unantastbar dürfte und könnte   das  Verfahren  2 BvR 1338/12  nicht zu Ende sein !!!

Ist jemand in seinen Grundrechten verletzt, dann muß, MUSS!!!!! spätestens das BVerfG die rechtsfehlerhafte Entscheidung aufheben. Es besteht ein Justizschadenfolgebesei-tigungsanspruch. Eine Entscheidung des BVerfG, welches gegen das GG geht ist genauso nichtig wie die Entscheidung eines “kleinen Amtsrichters” (Art. 97 ABs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz GG). Es gibt keinen Rechtsfrieden und schon gar keine Rechtssicherheit im Unrecht. Da braucht man sich nicht vor Vosskuhle zu verbeugen. Wenn ein Mann mit dieser Ausbildung und in dieser Stellung den kleinen Adam Lauks veräppelt, dann ist das ein Verstoß gegen die Menschenwürde, es ist ein Grundrechteverstoß 1. Qualität.  Das BVerfG verstößt gegen Grundrechte.

 Das ist ein Straftatbestand, den ich als “Verfassungshochverrat” qualifizieren würde, der wohl aber eher “Rechtsbeugung” ist. Der Trick, nicht anzunehmen und nicht zu begründen verstößt gegen Art. 20 ABs. 2 Satz 1 GG. Auch das BVerfG ist dem Volk zur Rechenschaft v e r p f l i c h t e t ! 100 %-ig. Also sollte man vollkommen respektlos den Betrug in der Entscheidung, nach reiflicher Prüfung erkennen und die Täter zur Rechenschaft ziehen. Ein Richter, der so sein Amt mißbraucht ist nicht grundgesetz-konform – und dies in dieser Stellung als oberster Richter, das ist ein besonderes Vertrauen, was das Volk dem Gericht entgegenbringt und es wird mißbraucht. Da muß das Volk toben und den Richter aus dem Amt sofort entfernen.

Wegen offensichtlicher Rechtsstaatswidrigkeit..

Alle meine Versuche Strafrechtliche Rehabilitierung oder Teilrehabilitierung auch durch Kassation zu erlangen scheiterten an der Berliner Justiz, sowie zweimalige Strafanzeige wegen Folter, körperliche und medizinische Mißhandlungen scheiterten an der ZERV und an Oberstaatsanwalt Reichelt.

”Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.”

Gauck unterdrückte die Beweise der Rechtsbeugung des MdI, des MfS und der StA Leipzig 1985 und schützte den STASI-SCHERGEN Ralf Hunholz vor Nachschlag 1994!?

Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren). Das ganze strafvereitelnde Ermittlungsverfahren  76 Js 1792/93 dauerte 5,5 Jahre  und wurde wegen Falschaussage des Haupttäters  OSL Dr. Zels – IM NAGEL und angeblich „Mangels an Beweise“ – So der einstellende Staatsanwalt Lorke, eingestellt .. nicht den sozialen Frieden zu wahren  sondern  wegen TÄTERSCHUTZ  in allen Fällen wo es sich um mittlere und schwere Tatsachen handelte, bzw. wo Haftstrafen zu erwarten waren.

Gefangene Personalakte oder E-Akte (Erzieherakte) von Adam Lauks umfasst 1080 Seiten in 5 Bändern

Generalstaatsanwaltschaft-Frau Roth bestätigte: Nach 7.6.1983 hätte ich ausgewiesen werden müssen. Für STASI galt Gesetz der DDR nicht.. es folgten Folter,weitere ärztliche Übergriffe, Gewaltanwendung,Verschleppung,Isolation Einzelhaft… 2,5 Jahre… von allen abgeschnitten dem Bösen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert, bis auf den Skalpell der IM ÄrzteMonierung an den Regierungsdirektor Rolf Jacob von heute.  Sollte  meine Erzieherakte im ersten Ermittlungsverfahren 1992 – 1997 nicht vorgelegen haben, dann ist  die Akte  ZERV 214 vom 05.11.1996 eine nachträglich  in die Ermittlungsakte reingeschobene Fälschung die im September 1997  noch nicht vorgelegen haben konnte. Aus der Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Falschbezeugung vom Oberstleutnant Dr Zels – IM „Nagel“und aus dem danach eingeräumten Gespräch mit dem Chefermittler in Alt Moabit geht eindeutig hervor, dass meine Erzieher-Akte mit Folterbeweisen oder Beweisen für mehrfache Schwere Körperverletzung nicht vorgelegen haben. – und die haben der Staatsanwaltschaft II bis Oktober 1977 vollständig vorgelegen,als man sie dann in das ehem HKH Leipzig Meusdorf zurück geschickt hatte mit der mündlichen Weisung, die Akte verschwinden zu lassen, nicht mehr existent zu erklären !??

551 RH 218/15 >> OVG 11 L 37.14 Beschwerde über : VG 9 K 441.14 Verwaltungsgericht Berlin an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg : Feststellungsklage über die Nichtverwirklichung einer zeitnahen Ausweisung aus dem Verwirklichungsersuchen des Stadtgerichtes Berlin – DDR vom 7.6.1983

Oberverwaltungsgericht hat seit 2 Jahren das Problem das obige Dokument des Stadtgericht Berlin zu deuten, bzw.zu begutachten !??  Ist das Ergebnis des Befehls oder Weisung „von Oben“ wie mit den Entscheidungen der STASI-DDR-Justiz umgegangen werden soll unter rechtsstaatlichen Bedingungen !

Die Ausweisung die  zeitnah hätte stattfinden müssen, fand dann in der Nacht 28./29.10.1985 statt. Anstatt zum Flughafen Berlin Schönefeld gebracht zu werden und in die JAT Maschine nach Belgrad verfrachtet zu werden – Ticket lag bereits vor – wurde ich um 01,40 Uhr  in den MERIDIAN EXPRESS gesetzt und über die Tschechei und Ungarn nach Novi Sad(!?) gelenkt. Mein Mörder fuhr in dem Zug mit und sollte  mich in Ungarn liquidieren !?! – erfuhr ich erst neulich aus einer durch Harald Both – BStU versehentlich zugesandten Akte, dessen Inhalt er als WESSI-Jurist nicht checken konnte.

Weser Stadtgericht noch Oberstes Gericht, noch MdI-VSV, noch HVA VII hatten mein Schicksal inden Händen

Über Adam Lauks entschied nicht das Stadtgericht, nicht das Oberste Gericht,nicht MdI, auch nicht die HV VII- Die Befehle kamen von Oben aus der Nähe von Mischa Wolff.

Vom Anfang an war ich  in den Klauen des MfS… Justiz und Exekutive, alles Drum und Dran war nur Farce in einem Operativen Zersetzungsvorgang in dem ich in den Selbstmord getrieben werden sollte um  das beste Alibi für Markus Wolf´s JULIA in Jugoslawien zu schmieden. Paranoid !? JA… weil die HVA ihre Akte  vernichtet hatte. Vielleicht gibt es Akte die nicht vernichtet sind… wo anders !? Sonst, wenn nicht wegen Folter in Folge des Fehlens eines § Folter im StGB, hätte man wegen Schwerer Körperverletzungen ermitteln müssen, die zu jenem Zeitpunkt NICHT VERJÄHRT  waren. Ermittlungsverhindernde Zeugenfalschaussage und grobe Ermittlungsfehler der ZERV… Grund genug das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen, wenn es vermutlich eine Weisung nicht gäbe: Rechtsbeugung im strafrechtlichen Teil nicht zu rehabilitieren und die Folter nicht zu ahnden !? Damit muss ich leben seit fast 30 Jahren, aber auch meine Wahlheimat. Entweder  die ZERV hatte die Akte eingesehen und ohne eine Eintragung darüber auf Aktendeckel sie verschwinden lassen, weil sie bis 2010 und bei der Übergabe der Gesundheitsakte nicht vorhanden waren, oder  wurde  dieser ZERV 214 Vermerk  nach meiner zweiten Strafanzeige am 11.4.2011, wegen Folter, dem Schajka “ in Auftrag gegeben“ damit der stasifreundliche Oberstaatsanwalt Reichelt  dem Generalstaatsanwalt, dem Kammergericht und der Senatsverwaltung für Justiz meine Anzeige wegen „Fehlen neuer Beweise“ abschmettern konnte. Die Ungereimheiten der beiden Ermittlungsverfahren  soll Bundesverfassungsgericht klären und meine Menschenwürde wieder herstellen nach über 30 Jahren Lügen und Vertuschung und rufschödigenden Verleumdungen. Ich müsste lügen zu schreiben dass ich ein Funken Hoffnung hege…

—– Original Message —–
Sent: Thursday, September 27, 2012 11:16 AM
Subject: Gefangenenpersonalakte – Erzieherakte Adam Lauks in Ihrem Archiv
An
Leiter der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus Herr Leitender Regierungsdirektor Rolf Jacob
Sehr geehrter Herr Jacob !
Ich erinnere Sie hiermit auf meine E-Mailanfrage und unser letztes Telephonat wobei Sie mir versprochen haben  die gestellte Frage zu beantworten:
„Wurde  meine Akte  vor April 2010 jemandem zur Akteneinsichtnahme vorgelegt oider zugesandt !? „
Ich konnte  keinen Vermerk oder Hinweis auf den Kopien  die mir überreicht wurden finden, das vor mir
jemand die Akte eingesehen hatte die  eigentlich bis zur fahrlässigen Entdeckung als verschollen bzw.
nicht existent galten, laut damaligen Aussage der Leitenden Ärztin Dr. Frischmann.
In Erwartung  Ihrer versprochenen Antwort
verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks
Folteropfer der STASI
und
Presseopfer von ASV AG ( Bild und SPIEGEL)
*******
Aoche Akte findet man NICHT in der BStU Akte, weil es strafrechtlich relevante Beweise für Verbrechen sind

Ich wurde zum Staatsfeind und Systemgegner gemacht, wie Tausende andere

TRote Punkte sind Aufenthaltplätze von Adam Lauks

Am 30.11.1982 wurde ich aus der UH Königswusterhausen in die UH 1 Berlin Rummelsburg überstellt. Mein Leben sollte hier zersetzt werden unter Einsatz der IM Ärzte. Der Anfang war bereits am 16.9.1982 im Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf getan.

Mit der freundlichen Genehmigung das Staatsanwaltes Dr. Matthias Bath - ehemeliger Insaße des Zuchthauses, vier lange Jahre saß er wegen Schleusung.

Mit der freundlichen Genehmigung des Staatsanwaltes Dr. Matthias Bath – ehemeligen Insaßen  des Zuchthauses, der dreieinhalb lange Jahre wegen Schleusung abgesessen hatte – 1197 Tage

das (x4 heißt nicht vier Schläge sondern vier Schärgen..

Sie steigerten sich in eine Dreschsucht und bebten vor Erregung. Im ZERV 214 Vermerk „gerechtfertigte“ der ZERV-KRIPOMANN die Folter und Gewaltanwendung !??

Die „ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden...“ Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache“ – Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003. ******* Für einen Menschen dürfte  es kein Problem sein diese offene Petition zu unterschreiben: http://www.openpetition.de/petition/online/folter-muss-in-das-deutsche-strafgesetzbuch-aufgnommen-werden Wer ein Zögern in sich verspürt soll sich die Zeit nehmen sich mit FOLTER auseinanderzusetzen : http://adamlauks.com/2012/07/14/%C2%A7-folter-gehort-und-muss-in-das-stgb-jetztendlich-foletr-olet%C2%B4s-talk-about-torture-was-ist-folter/

Vor dreißig Jahren ist die Rechtsbeugung geschehen, begleitet von übergriffen der IM Ärzte des MfS

Massakriert und verkrüppelt wurde ich nach dem Rechtskräftigwerden der STRAFE den Folterern überlassen und dem Psychiatriemissbrauch unterzogen

Meine  Bemühungen um die Kassation wurden abgeschmettert obwohl es nachweislich KEINE Gerichtakte  gab zum Prozess am Stadtgericht Berlin – wurden dem Arnd Augustin  aus der HVAA  überstellt . !?? Seit 1992 Kämpfe ich um die Widerherstellung meiner Menschenwürde und um Gerechtigkeit für  mich als Gefolterten und meine Folterer, die heute noch miot meinem Blut an ihren Händen  als ehrbare Bürger Deutschlands unter uns leben. Es hat sich kein  Amt bis jetzt gefunden und kein Gericht der mein Status als Folteropfer des MfS bereit war zu bestätigen !??  Weil es  im StGB der DDR und in unserem freiheitlichen,demokratischen Rechtsstaat ein § für FOLTER immer noch nicht im StGB steh!?Trotz Völkerrechts und Antifolterkonventieon !??  Ich habe auch keine Hoffnung dass Bundesverfassungsgerichthof  sich bemühen wird das Unrecht zu beseitigen und meine Würde wieder herstellen ! Nicht weil ich es nicht hoffen möchte, sondern weil meine Hoffnung sich auf meinem Folterbett aufgelöst hatte.

Verfassungsbeschwerde des Herrn Adam Lauks vom 15. Juni 2012

Nach 30 Jahren erreiche ich die Höchste Stelle unseres Rechtsstaates meine Würde als Mensch einzuklagen – die die Berliner  Justiz  von 1992 -2012  konsequent mit Füßen trat

Neuster Stand: Am 22.Juni wurde meiner Klage Wegen der Verletzung meiner Menschenrechte wurde seitens des Verfassungsgericht ein AZ zugeteilt 2 BvR 1338/12 Da mein Anwalt nach dem Anruif, vermutlich der Presse, oder von Oben die umgehende Anonymisierung verlangt hatte und dadurch die Öffentlichkeitswirksamkeit neutralisiert hatte, wurde er umgehend seiner Vollmachten in Sache: Verfassungsbeschwerde des Herrn Adam Lauks vom 15. Juni 2012 mit Sofortiger Wirkung entbunden.

*******

 Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” – Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003.

*******

Stand 17.6.2013

Den Rechtsanwalt Nikolai Schoppmann aus der angesehenen Kanzlei von RA Bernd Häusler wurde von mir  gefeuert. Der Hauptgrund liegt an im Verlauf präsentierten Text der von ihm verfassten Verfassungsbeschwerde, die so geschrieben nicht des Papier wert war auf dem die geschrieben wurde.

Der RA Schoppmann wusste ziemlich genau worum es sich handelt und  trotz meiner Abmahnung rät er mir an diese  drei Seiten als Beschwerde zuerst abzusenden. Auf meine deutliche Anfrage, ob er die Beweise nicht benennen oder beifügen will, sagte er mir dass er das zu einem späteren Zeit nachschieben wird !??

Ich selber bin kein Jurist und  verstehe nichts von Verfassungsbeschwerdeschreiben, verließ mich völlig und ganz an den RA den mir RA Bernd Häusler empfohlen hatte. Seine Knazlei wurde mir wärmstens  vom Professor Dr. Jörg Arnold  ( alias IMS „Altmann“ )- nach seiner plötzlichen Mandatniederlegung- empfohlen. Ich wusste zu jenem Zeitpunkt weder dass Professor Dr. Jörg Arnold ehemaliger Richter am Obersten Gericht der DDR war, noch dass er  als IM Vorlauf „RICHTER“ zum IMS „Altmann“ wurde und letztendlich als für das Oberste Gericht bestätigtes B-Kader war, der bereits 1991 das Max Planck Institut enterte im Rahmen des B-Plans des MfS.

Mein junger RA Nikolai Schoppmann kannte Prof. Dr. Jörg Arnold und ließ auf ihn  kein schlechtes Wort fallen, „verteidigte“ ihn  was die Tätigkeit am OG der DDR anging und auch seiner IMS Tätigkeit für MfS.

So gesehen  wurde diese  so abgegebene Verfassungsbeschwerde NICHT zufällig gegen die Wand gefahren. Entweder hat der RA Schoppmann und Mediator handwerklich keine Ahnung und beriet mich falsch aus Unwissenheit oder wurde er  aus dem Hintergrund von IMS „Altmann“  gecoacht !?? Ich werde es nicht erfahren…  Ich tendiere  zum letzteren.

Damit erklärt sich auch  das der gefeuerte RA Nikolai Schoppmann darauf bestand, dass sein Name und Name seiner Kanzlei aus meinen Blogbeiträgen verschwindet, was mir immer einen Geschmack  vermittelte, wie ein Aussätziger behandelt zu werden…

Diesen Rechtsanwalt würde ich meinem ärgsten Feind nicht empfehlen... Renomme der ganzen Kanzlei dürfte Schaden genommen haben.

*******

Ich staunte nicht schlecht als der RA Schoppmann  mir die Akte des Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 vorlegte die er ohne meines Wissen beantragte  und die Akte auch zugesandt bekam(!??) Er fertigte mir davon eine Kopie an. Er muss darüber dem Prof. Dr. Jörtg Arnold berichtet haben, der  bis dahin  mich al mein ehemalige RA außerhalb des  urplötzlich niedergelegten Mandates unterstützen wollte.  RA Schoppmann hatte  von mir Empfehlung gehabt  den Professor Dr. Jörg Arnold zu rate zu ziehen, weil er meine gesamte Akte  gesichtet hatte bis auf die  Ermittlungsakte 76 Js 1792/93.  RA Schoppmann  schrieb die Zeilen in der Verlängerung… fügte aber der Beschwerde keinen einzigen Beweis hinzu. Als ich ihn deswegen ansprach, meinte er, dass wir erst dieses Schreiben rauschicken und wenn die Antwort kommt, dann Beweise nachschieben. Er wußte  sehr wohl dass es am Verfassungs-gericht KEIN Aktennachschieben gibt, und er wußte dass die SO eingereichte Beschwerde keine Chance hat zur Berabeitung angenommen zu werden

Natürlich muss er gewusst haben dass sein zwar wohl klingendes Schreiben niemals als Bundesverfassungsbeschwerde  zur Entscheidung angenommen werden kann und  nicht angenommen wird. Indiz dafür ist, dass er für diese Tätigkeit von mir kein Honorar verlangt hatte…“Herr RA Schoppmann, als ich Ihnen gesagt hatte  und Sie gefragt hatte ob Sie es wüssten dass Professor Dr. Jörg Arnold Richter am Obersten Gericht der DDR war, bevor er 1991 ins Max-Planck-Institut kam, reagierten Sie unwirsch, seltsam, den IMS „Altmann“ vor Enttarnung schützend, die dann auch kam… !?? Haben  Sie sich vom RA Prof. Dr. Arnold beraten lassen, ?!? Im Bezug auf die Verfassungsbesch-werde und später  im Bezug auf  OO./. Lauks  in Sache STASI LISTE !?? werde ich nie erfahren.

Er hätte einen Anruf erhalten... von wem, wollte ich nicht wissen

„Sechs Monate passiert da gar nichts“…“ bis zu 2 Jahre kann so was dauern !“
Da es keine Rechtsanwaltpflicht war werde ich es nicht entfernen sondern anonymisieren… wollen Sie ihr Mandat niederlegen !??

Oberstaatsanwalt Reichelt ist tüchtiger Leser meines Blogs - Nanu ?

Am 28.6.2012 verlangte mein jetzige Rechtsanwalt umgehende Anonymisierung.
Nach dem er das bei der Verfassungsbeschwerde auch verlangte – feuerte ich ihn aus meinen Angelegenheiten wo es um Gerechtigkeit für Folteropfer und um Meine Menschenrechte geht…

Betreffende Sachverhalt ist unzweifelhaft als Verstoss gegen den ius-cogens-Grundsatz

Der ius-cogens-Grundsatz verbietet Folter in jeglicher Form.Ein Verstoß dagegen ist zu prüfen. Obwohl die Generalstaatsanwaltschaft mit einem Hinweis darauf konfrontiert war, hat sie bislang eine Befassung unterlassen.

Zitat eines der letzten Staatsanwälte der ZERV, Oberstaatsanwalt Dr. Grasemann, Auflöser der Salzgitterakte vor paar Tagen auf die Übereinkommen und unterzeichnete Petitionen und Völkerrecht angesprochen in Verbindung mit meinen Bemühungen um die Gerechtig-keit für erlittene Folter und meine Folterer in DDR-Haft: Ach Herr Lauks, die Unterzeichnete Antifolterkonvention und Übereinkommen sind was nur für die Politiker, die sind für die Justiz nicht bindend, die entscheidet anders ! womit alles schon gesagt wurde wie man zur Lücke um § FOLTER,§ Anstiftung zur Folter steht in Deutschland… unserem geliebten und in der Welt hinausposauntem und gepriesenen Rechtsstaat wo die Würde des Menschen unantastbar sei ! Für mich steht nach nun 40 Jahrenfest, dass die Würde der Folterer und meiner, und nicht nur meiner Peiniger unantastbar ist… durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte (!?) und das Bundesministerium für Justiz und den Deutschen Bundestag !??

So wird das gemacht: : Anonym ohne Aktenzeichens !? - Inoffiziell ?

Unkommentiert lassen wir es so stehen mit der Bemerkung: Eine Petition diesbezüglich wurde Anfang 90ger Jahre bereits veröffentlicht auf der WEB-Seite des Bundestages !- Warum nicht diese !??

am 6.5.2012 war ich beim Professor Dr. Währle an der Humboldtuniversität

Wir sprachen über Folter… die Antwort war die selbe wie in der Belehrung des Bundesministerium für Justiz, an das Sekretariat des Petitionsausschusses..

Wegen Glatzeschneiden - Kahlrasur 21 Tage Arrest - Korrekt !??

Jedenfalls machte ich schon zweite Arreststrafe von 21 Tagen ab. Ob der zu kurze Abstand dazwischen gesetzlich war.. ist nicht mehr wichtig.

Kopie aus meiner Gefangenenpersonalakte - befreit erst am 28.4.2010

Es fehlt der Unterschrift des genähmigenden Anstaltsarztes Dr.Zels auf der Rückseite

Wenn jemand von der Ermittlern der Ruhmreichen und so kolossal  nicht erfolgreichen ZERV 214 namens Schaika aus den alten Bundesländern mit Buschzulage nach Berlin delegiert wurde, musste er  über die Operative Zersetzungsmaßnahmen nichts gewusst haben und über die  Art des Umgangs der STASI mit politischen Gegnern. Aber wenn jemand angeblich am 5.11.1996 mit der Auswertung der Strafgefangenenakte betraut wird, hatte er offensichtlich eine Weisung von oben. Ohne der Hinzuziehung der Gesundheits-akte und darin enthaltenen Übergriffe der IM Ärzte : IMS „Nagel“,IMS „Pit“,IMS „Georg Husfeldt“ ,  Dipl med Hauptmann Hoffmann ist  bleibt die Auswertung tendenziös geführt und  stellt keinen Beweis für irgendwas dar. Die Gründe für die Einstellung des Ersten 5,5 Jahre lange dauernden Ermittlungsverfahren war Mangel an Beweisen  und schließlich die ermittlungverhindernde Zeugen Falschaussage  des übelsten Vollstreckers von MfS Befehlern , Oberstleutnant Dr. Erhard Zels alias IMS „Nagel“, Mielkes letzten Leibarzt. Wenn aber erst nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde in einer Antwort der Senatsver-waltung für Justiz  erstmalig der ZERV Vermerk 214  erwähnt wird und ich im Nachhinein erfahre dass der stasifreundliche Oberstaatsanwalt Reichelt diese Auswertung sowohl  dem Generalstaatsanwalt als auch dem Kammergericht als einziges Dokument aus der Strafanzeige 1992-1997 durchreichte um seine Einstellung  meiner Strafanzeige und Strafantrages wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte als  „Ihre  Strafanzeige wegen Körperverletzung u.a. ..“ dann handelt er im Auftrag der Kräfte die gegen die  Einig-keit und Recht und Freiheit handeln und tritt meine Würde und Menschenrechte mit den Füßen. Dass er nicht mal in der Lage ist, warum auch immer,  zu „ermitteln“ dass  aus den obigen Dokumenten der Täter hervorgeht, dass eine Sicherungsmaßnahme der Fesselung an Händen und Füßen 25.1.-9.2.84  zur gleichen Zeit läuft wie eine Disziplinarmaßnahme  Arrest vom 25.1.1984 2a Tage. ist  dem Leser anbefohlene Blindheit so offensichtlich und zum Himmel schreiend.  Das eine Fesselung an Händen und Füßen über 16 Tage und  Nächte ( 21 waren es  -vom 1.-21.2.84 !)  nicht gewertet werden als Folter lässt die Vorga-be erkennen.

Übrigens im Strafvollzugsgesetz unseres RechtSStaat gibt es auch die Sicherungsmaßnah-me der Fesselung an Händen und Füßen bis zu 3 Tagen; über die Verlängerung einer solchen Maßnahme  muss in unserem Rechtsstaat ein Staatsanwalt, ein Richter oder parlamentarischer Ausschuss entscheiden…In der DDR war das die STASI, mit IMS „Nagel“ und  Verbindungsoffizier des MfS im Zuchthaus Berlin Rummelsburg, Oberst-leutnant Neidhardt  im Einsatz „am Feind“. Unsere  Antwort  an die Senatsverwaltung für Justiz hat die Rechtslage  verdeutlicht. Man ging davon aus  JURA NOVIT CURIA  – Das Gericht kennt die Rechtsätze –  und deshalb  muss ich nach der Abweisung  meines Antrags auf Klageerzwingung  durch den 3 Strafsenat des Kammergerichts Berlin den Gang zum Verfassungsgericht antreten, als höchsten Instanz unseres RechtSStaates.

Gewaltanwendung bei der Folterung in der Zelle o68 im Haus 6

Brachiale Gewaltanwendung über den gefesselten Adam Lauks.
Das (x4) heißt nicht vier Schläge sonder zu viert haben sie auf den in Hand und Fussfesseln liegenden eingedroschen und eingetreten.

Bis zu diesem Schreiben hatte ich noch nie was über ZERV Vermerk 214 gelesen

Wenn der Wisch nicht in das erste Ermittlungsverfahren reingedichtet wurde kann
es neueren Datum bestellt worden sein jedenfalls 5.11.1996 stand DAS keinesfalls dem Staatsanwalt zur Verfügung !?? Die übernommene Altlast macht alles Möglich!?

Natürlich hat weder Generalsstaatsanwaltschaft, noch Kammergericht, noch die

Frau Marth von der Senatsverwaltungs der Justiz die betreffenden E-Akte, nicht mal die Verfügungen – 20 an der Zahl – dabei als sie dieses Schreiben verfertigt, sich vollkommen auf den stasifreundlichen Staatsanwalt verlassend.

Schaika... solche Männer braucht das Land...

…Ich kann Dir mitteilen, daß ich in die Krankenabtelung dieser Einrichtung verlegt worden bin und mich unter ständiger ärztlicher Kontrolle befinde „

Nach der Einlieferung in die erste Chirurgische Klinik Berlin Buch - Klinik zur besonderen Verwendung des MfS

verlangte ich meinen Botschafter und Rechtsanwalt zu sprechen… es sollte Revision der verpfuschten OP vom 16.9.1982 in Leipzig Meusdorf gemacht werden. Diagnose Analfissur Doz.Dr.Wendt

Ich muss den Mann einfach finden...mit ihm zu sprechen, ihn zu fragen wer ihm

bei der Auswertung geholfen hat oder ist das wirklich ALLES was er al ZERV-Ermittler draufhatte… ich glaube da müsste Bundesrechnungshof ran um die Kosten zu errechnen..

Es liegt mir fern Aussagen über diese erlesene Truppe von 360-380 Ermittler die  unter dem Namen ZERV nach dem Unrecht und Regierungskriminalitet ermittelten und ermittelten, und jemand oben passte auf was zu ermitteln und was nicht zu ermitteln sei, damit Gorbatechews Vorgaben diebezüglich beibehalten werden ( im Mecklenburg Vorpommern  wurden 4725 Ermittlungsverfahren durchgeführt… die zu 27 Hauptverhandlungen führten… hören Sie auf zu lachen, das hat so viel Geld gekostet… gelöst hat sich ein  lauwarmes Fürzlein in den Ofen. Man wird sich hüten Aussage über die ZERV Truppen zu machen. Es sollen wegen Glaubwürdigkeit alles  aussortierte Ermittler aus dem Westen gewesen sein die man mit Buschzulage in den Osten schickte nach dem Rechten zu schauen. Wer Ahnung hatte war der ganz oben der Weisungsbevollmächtigte der dem Schaika offensichtlich diese Folterungten und  ärztliche Folter der IM Ärzte zu übersehen samt Gewaltanwendungen… was der brave Soldat Schaika dann auch getan hatte. Oben sind zwei Verfügungen der Vollstrecker, der Täter, der Schläger oder MfS Schergen  einmal über die Folter in Reinkultur vom 25.1.-9.2.1984 und die andere über eine Disziplinarmaßnahme  Arrest über 21 Tage, was keinesfalls als Einzelunterbr5ingung zu verwechseln sei.  Was für eine mit Fehlern behaftete Ermittlungsführung und deren Flachheit spricht und eindeutig eine Tendenz der Vertuschung und Sztrafvereitelung im Amt spricht ist die Tatsache dass Schaika, Oberstaatsanwalt Reichelt als Hauptauslöser dessen was nach ihm bis zum Verfassungsgericht beschieden wird ist, dass  die beiden „Maßnahmen“  zur gleichen Zeit  ablaufen und ich mich gleichzeitig auf zwei  unterschiedlichen Trakten befinde, bei unterschiedlichen Erziehern. Dazzu kommt noch die Gewaltanwendung vo die bezeichnung x 4  nicht vier Schläge bedeutet, somdern 4 dreschsüchtige Schläger die sich schon wegen der fälligen Prämie  einander zu übertreffen versuchten… es ist alles in der 56 Strafanzeige vom 1992 genau geschildert. das Springen durch die Jahren und Monaten beweist dass Schaika meine Akte über die er spricht niemals in den Händen gehalten hatte. Er hat sich bemüht, regelrecht bemüht alle Schläger „freizusprechen“ bzw. zu entlasten. Weder die doppelte Folterbuchführung noch die Vollstreckung der Maßnahmen wurde  in Zweifel gezogen.  Herr Schaika und stasifreundlicher Staatsanwalt Reichelt und alle di danach kamen und den Fall der Folter in Urform  in die verjährte Körperverletzung einzustampfen versuchten stellten sich 1996 nicht mal die Frage : WER soll dann den DANN Herrn Lauks oder SG Lauks so mörderisch gefoltert und auf ihn eingedroschen und eingetreten haben !?? Jetzt durfte auch die  Frage nach so wenig, nicht erwähnenswert wenigen Strafen  auch beantwortet sein. Auf die Zahl von 100.000 angeschuldigten  hochgerechnet… kann man ruhig sagen, alles lief unter der Weisung: Keiner roten Socke darf ein Haar gekrümmt werden, wegen Folter und Mord in Haft ist noch KEINER  gerichtlich belangt worden. Frage ist  vor wem hat sich der ganze Deutsche Bundestag tief verbeugt in seiner Ehrenerkjlärung vom 17.6.1992 wo es stand: Sie wurden gefoltert, gequält und getötet. War das auch ein Furz in das Gesicht aller ehrenwerten Deutschen in Ost und West die sich in Jahren der gutnachbarlichen und zwischenfeindlichen Beziehungen nicht dreckig gemacht haben !??

„Folter gibt es nicht im StGB… das ist alles Körperverletzung… und die ist Verjährt!“

Umsetzung des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter in Deutschland Ratifizierung Unterzeichnet durch die Bundesregierung am 26.11.1987. Ratifizierung am 21.02.1990. In Kraft getreten am 01.06.1990. Protokolle Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet gefoltert worden, das Recht auf Anrufung der zuständigen Behörden und auf umgehende unparteiische Prüfung seines Falles durch diese Behörden hat. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer und die Zeugen vor jeder Miss-handlung oder Einschüchterung wegen ihrer Beschwerde oder ihrer Aussagen geschützt sind. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK wegen Verstoß gegen Art. 3 und 6 bei Rechtsmissbrauch der Folterer i.S.d. Art. 14 EMRK den zuständigen Stellen zu übersenden. Artikel 3 – Verbot der Folter Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen

Beschwerden über die Abgelehnten Rehabilitierungsanträge und Strafanzeigen

Im strafrechtlichen Verfahren hat man das Urteil lediglich bestätigt- Die Gerichtsakte war unauffindbar- weil die STASI Arnd Augustin die gleich kassiert hatte um die Rechtsbeugung nicht nachvollziehbar zu machen.

NEUESTER STAND 04.04.2012 Was mir geschehen ist, ist ja nur ein einzelner Fall und als solcher nicht sehr wichtig, da ich es nicht sehr schwer nehme, aber es ist ein Zeichen eines Verfahrens, wie es gegen viele geübt wird. Für diese stehe ich hier ein, nicht für mich.“ Franz Kafka Der Prozess

An den Gerichtspräsidenten

Antrag auf Klageerzwingungsverfahren seit 10.11.2011 ohne Antwort… sowie die Dienstaufsichtsbeschwerde und Entscheidung über Zusammenlegung der beiden Strafanzeigen wegen Folter, Körperliche Mißhandlungen und andere Delikte..

Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 StPO vom 10.11.2011 moniert

Am 10.11.2011 an das Kammergericht Berlin gerichteter Antrag
auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 StPO und Antrag auf Prozesskostenhilfe – unbeantwortet – KEIN Aktenzeichen !??

dasss es sich hierbei um eine Gliederung in einem dateverarbeitungsverfahren handelt,

das keine konkrete Unterteilung für jeden Einzellfall zuläßt.

Betr. : Straftaten gegen das Leben Bezug: Ihr Schreiben vom 20.11.2012

Endlich ist die Sache dort gelandet wo die hingehört vor das Deutsche Volk

Betr.: Straftaten gegen das Leben

Betr. : Folter und Medizinische Folter wäre treffender, der Wahrheit näher

Seit dem 10.11.2011 liegt  beim Kammergericht Berlin der Antrag auf Klageerzwingungsverfahren wegen der Folterungen gegen  die Bedinensteten des STVE Berlin Rummelsburg Haus 6 und Chef des MED-Punktes Oberstleutnant Dr. Zels – IM NAGEL . Wir warten ab ob das Gericht das erste Ermittlungsverfahren aus dem Jahre 1992-1997, das zum Bestandteil der Strafanzeige und des Strafantrages  vom 11.4.2011 erklärt wurde, wieder aufnehmen wird oder  das Völkerrecht brechen wird… um letztendlich die Täter zu schützen was letztendlich mit dem ZUSATZ zum Eini9gungsvertrag konform wäre. Folter in Urform- Fesselung an Händen und Füßen über drei Wochen. Was der Anstifter zur Folter  in seiner Verfügung nicht erfasst hatte sind: Lärmfolter, Kältefolter, Säurefolter und Toilettenfolter sowie massive Gewaltanwendung am Gefesselten. Ich leistete ausser ein einziges Mal keinen aktiven Widerstand, ließ alle Folter und einschließlich medizinische Folter über mich ergehen. Es war unfair – ich hatte keine Chance ! Ich war den Folterern ausgeliefert bis auf Skalpell !! Vom RA Dr. Friedrich Wolff – IM JURA und der Botschaft durch den Verräter Consul, war ich vollends abgeschirmt. Die Gewissheit  darüber kam erst später… ich war allein den STAZIS überlassen, doch fand ich im Hungerstreik(20.12.84-30.9.1985) in den Absonderungen vom Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf und in der Isolationshaft der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim Verbündete, die mir, unter Gefahr  einer zusätzlichen Strafe für Feindliche Verbindungsaufnahme, geholfen hatten die Abschirmung zu durchbrechen. Ihnen allen waren die niedergeschriebenen Gründe für Hungerstreik wohl bekannt und besonders der letzte Grund heilig. In meiner Hoffnungslosigkeit habe ich ihre Angst vor Öffentlichkeit gespürt und  bis auf´s Äußerste geschürt. Ich habe den “ VR 4″ Verwahrraum  4  mit Kasiebern und mit Hilfe  der Verbündeten im Leid gesprengt, u8nd die erreichten meinen Vater im Villingen im Schwarzwald und ich bekam Nachricht darüber. Man kann einen Menschen kaputtmachen, ihn liquidieren, umbringen, aber die Wahrheit kann mann nicht, nicht die Wahrheit über Adam Lauks, die Wahrheit über die Folter in Gefängnissen der DDR. Sie war nur eine der vielen. Es wird kein Urteil in dieser Sache geben- aus politischen Gründen – denn wenn die noch lebenden Folteropfer erfahren würden dass die Folter unverjährbar sei würde eine Flut von Klagen einsetzen, würden die Gefolterten endlich Mut fassen das Schweigen über die Ereignisse hinter den dicken Mauern der Verließe und Absonderungen, Arrestzellen,Tigerkäfigen und Schlichtzzellen zu sprechen. Ich denke an den gottesfürchtigen Polen  Namens Jatzeck, der nach mir auf Adams Bett gespannt-gefesselt wurde und einen Monat drauf blieb. Die STAZIschergen, Bediensteten des Hauses 6 haben in beiden Fällen auch ihre Ausländerfeindlichkeit ausleben können.

Nach der Gewaltnotoperation am 27.7.1983 ging die STASI zu Folter über

Anstifter zu Folter: Oberstleutnant Neidhardt und Oberleutnant Wilk – bis zu 10 Jahre Haft – wenn Völkerrecht in Deutschland gilt.

Seit 10.11.2011  liegt dem Kammergericht mein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2  StPO  gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 07.10.2011, Aktenzeichen 1 Zs 2589/11 http://menschenrechtsverfahren.files.wordpress.com/2009/12/un-antifolterkonvention.pdf Artikel 13 der UN Antifolterkonvention Jura novit curia Das Gericht kennt die Rechtsätze Wo die Wahrheit nichts gilt, da gibt es keine Gerechtigkeit. Ohne Gerechtigkeit aber gibt es keinen Frieden. In Sache Adam Lauks gegen die Folterer der STASI ist nur die Frage ob das Gericht nach den Rechtsätzen handeln und Gerechtigkeit für Folteropfer und seine Täter nach 27 Jahren sprechen will und wird !?? weil Deutschland das Völkerrecht nicht anerkannt hatte; die Wittwe des Kriegsverbrechers Feldmarschall Herman Göhring erhielt bis zu ihrem Tode die Witwenrente des Feldmarschal Göhring, dh. 80% seiner Rente.

Klageerzwingungsverfahren wird eingeleitet-Wo ist die Gerechtigkeit

Schutz der Folterschergen und ihren Hintermänner geht vor !??

Der Oberstaatsanwalt war auf dem Gebiet Folter

Es gibt keine Gerechtigkeit für Gefolterten Adam Lauks

Verletzung des Völkerrecht - da Folter

Artikel 13 UN Antifolterkonvention .. ignoriert !

Die Generalstaatsanwaltschaft folgte  der Empfehlung des Oberstaatsanwalts Reichelt und  lehnte  meine Beschwerde ab, “ Nach der Prüfung des Sachverhaltes sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen das weitere Ermittlungen angeordnet werden.“  Stasifreundlicher Oberstaatsanwalt Reichelt hat absichtlic, vorsätzlich  die Generalstaatsanwaltschaft  hinter´s Licht geführt  : Von dem vorgelegten Beweis VERFÜGUNG über Fesselung an Händen und Füßen über drei Wochen die vom Oberleutnant Wilk und  (nicht mal ermittelten) Oberstleutnant Neidhardt  geht es eindeutig hervor dass  die beiden sich der Anstiftung zur Folter strafbar gemacht hatten, für die es wiederum einen § gibt, und dass es sich bei Wilk  und Neidhardt keinesfalls um  eine Strafanzeige wegen Körperverletzung u.a. handelt wie das der Oberstaatsanwalt Reichelt der Generalstaatsanwaltschaft irreführend  zur Einstellung empfiel. Dabei hatte  er auch die Expertise über die Rechtslage im Falle der Strafanzeige  und des Strafantrages wegen der Folter, Körperverletzungen und aus allen rechtlichen Gründen, eines der angesehensten Strafrechtwissenschaftler und Experten für internationales und ausländisches Strafrecht am Max-Planck-Institut im Freiburg im Breisgau, Professor Dr. Arnold völlig ignoriert bzw. keine Rücksicht darauf genommen, nicht mal erwähnt !?? JURA NOVIT CURIA – Das Gericht kennt die Rechtsätze und genauso weiß das Gericht dass es  für den Strafbestand der Folter im StGB keinen Patragraphen gibt. Dieser Tatsache aus  dem Wege zu gehen versucht die Generalstaatsanwaltschaft  der strafrechtlichen Aufarbeitung der Folter aus dem Wege zu gehen,  die Folterungen im DDR Zuchthaus Rummelsburg aus dem Jahre 1984/1985  zu verschleiern, die nicht zu ahnden auch zum Preis dass die dabei den Artikel 13 der Antifolterkonvention verletzt oder mißachtet  der aus dem Völkerrecht hervorgeht. Dagegen  gedenke ich mich mit der Klageerzwiungung zu währen die  mit dem Antrag am 10.11.2011 beantragt wurde  am Kammergericht Berlin.  Durch die Unverjährbarkeit der Folter, und auf die Empfehlung des Oberstaatsanwalts Reichelt wurden inzwischen die Anzeigen  76Js452/92 und 30Js1792/93 zum Bestandteil der letzten vom 11.4.2011 erklärt und  über die Dienstaufsichtsbeschwerde wird noch  entschieden.

Strafanzeige und Strafantrag lautete Wegen Folter, Körperliche Misshandlungen..

Staatsanwaltschaft vermied und verschleierte den Strafbestand der FOLTER

Es hat sich ein Mensch in Deutschland gefunden der die Folter beim Namen nennt

Wenn dieser Wissenschaftler es nicht weiß wer soll es den sonst wissen !??

Als ius cogens bezeichnet man im Völkerrecht Rechtssätze, die zwingendes Völkerrecht darstellen und die weder durch völkerrechtlichen Vertrag noch durch Völkergewohnheitsrecht beseitigt werden können. Theoretische Grundlage dieser Normkategorie ist zum einen das Naturrecht, zum anderen die Überzeugung aller Staaten, dass diese Rechtssätze ein unabdingbares Fundament auch einer Koordinationsordnung darstellen. Die Existenz des ius cogens wird von manchen Autoren noch bestritten. Eine der wichtigsten Kodifikationen des Völkerrechts, das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, setzt jedoch in den Art. 53 und Art. 64 diese Existenz voraus und ordnet die Nichtigkeit von Vertragsbestimmungen an, die im Widerspruch zum ius cogens stehen. Welche Normen zum ius cogens gehören, ist im einzelnen umstritten, jedoch zählen in jedem Fall der Kern des allgemeinen Gewaltverbotes, das Verbot des Völkermordes und elementare Menschenrechte zum zwingenden Bestand des Völkerrechts. Am heutigen Donnerstag 14.7.2011 richtete mein RA an das Amtsgericht Tiergarten unsere Begründung der Strafanzeige und des gestellten Strafantrag gegen die Folter, Körperliche Mißhandlungen und andere Delikte: „Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt, ich beziehe mich auf Ihr Scheiben vom 31.5.2011 an Herrn Lauks und teile Ihnen zunächst mit, dass Herr Lauks einen schweren Unfall hatte, so dass die Frist des 15.6.2011 nicht eingehalten werden konnte. Bevollmächtigt durch den Beschwerdeführer beantrage ich zu prüfen, ob es sich bei dem zur Anzeige gebrachten Sachverhalt um Folter handelt, die damit wegen des Grundsatzes von ius cogens über die in Betracht kommenden Straftatbestände des StGB der DDR hinausgeht und daher möglicherweise nach Völkerstrafrecht unverjährbar ist. Wäre dies der Fall, durfte das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden. Hochachtungsvoll Prof. Dr. ….. Rechtsanwalt

Nimand darf in Deutschland einer Folter unterzogen werden

Deutschland hat die DDR übernommen und muss zu der Altlast stehen

gegen die Bedienstete der StVE Berlin Rummelsburg und Dr.Zels - IM NAGEL

wegen Folter, Körperferletzung,Mißhandlungen und Zersetzung in Vollendung

“ JEDE RICHTERLICHE HANDLUNG UNTERBRICHT DEN LAUF DER VERJÄHRUNG. DANACH TRITT EINE VÖLLIG NEUE VERJÄHRUNG EIN. „ Diues ist alt wie unser Gesetz, ob der Staatsanwalt Zieper das kennt !?? Auf diese Einstellung des Verfahrens wartete ich statt 5,5 Jahren nur 17 Tage. So einfach macht sich die Justitz: Damals am 3.9.1997 wurden weder Körperverletzungen und Folter in der Ablehnung nicht mal benannt: „Im übrigen habe ich das Verfahren gegen die Beschuldigten genäß § 170 Abs.2 StPO eingestellt, da er für die Erhebung der öffentlichen Klage erforderliche hinreichende Tatverdacht nicht gegeben ist “ Staatsanwalt Lorke Jetzt liegen Beweise vor die im Haftkrankenhaus Meusdorf – heute JVA Leipzig mit Krankenhaius bis zum 28.4.2010 „verlegt“ verleuimdet und durch leitende Ärztin Dr. Frischman versteckt gehalten wurden, bis sie fahrlässig entdeckt wurden.

Strafanzeige und Strafantrag lautete Wegen Folter, Körperliche Misshandlungen..

Staatsanwaltschaft vermied und verschleierte den Strafbestand der FOLTER

Am 28.4.11 genau ein Jahr nach der Entdeckung und erzwungener Herausgabe der Gefangenenpersonalakte und darin Erhaltenen Beweise für Folterungen und körperliche Mißhandlungen stellt der Staatsanwalt Zieper das Ermittlungsverfahren ein das im 30 Js 1792/93 ganz konkretisiert in einer 55 seitigen mit Hand niedergeschriebenen Anzeige vorlag und nach 5 einhalb Jahren eingestellt wurde. Ohne die Vorgehweise oder die „Arbeit“ des Staatsanwalt Zierpe zu kritisieren möchte ich zum Ausdruck bringen, dass er in dem er meine erlittene und bewiesene Folter als „u.a.“ abqualiffiziert, mich zu tiefst beleidigt und retraumatisiert. Auch wenn im Strafgesetzbuch unseres Rechtsstaates kein Paragraph vorhanden ist der die Folter in solcher vorliegender Urform bestraft oder ahndet bis jetzt nicht verankert ist, gibt ihm als Staatsanwalt der BRD Tatbestand offensichtlicher und bewiesener Folter als “ u.a. “ abzutun!!! Wenn es auch nach der Bearbeitung der Beschwerde so stehen bleibt wird mich keiner von der Überzeugung abbringen können dass es sich hier eindeutig um die Vertuschung der Folterungen und Verbrechen die für MfS oder im Auftrag des MfS hinter den dicken Mauern der Ulbrichts und Honeckers Verließe praktiziert wurden, und mit erzwungenen Unterschrift und Verschwiegenheitserklärung von Gefangenen erpresst und dadurch ungeschehen gemacht wurden(rechtlich betrachtet). Gleichzeitig erhärtet sich der Verdacht das die Justitz sich in solchen und Tausenden ähnlichen Fällen an den GEHEIMEN ZUSATZ ZUM EINIGUNGSVERTRAG der Regierung Kohl- verhandelt und ausgehandelt von Dr.Schäuble und Dr. Werthebach und Generälen des MfS sein Niederschlag und Wirkung zeigt nach dem Motto: KEINER ROTEN SOCKE DARF EIN HAAR GEKRÜMMT WERDEN. Übrigens Oberleutnant Wilk darf sich sehr freuen, weil in einem Rechtsstaat standen auf seine Anstiftung zur Folter bis zu 10 Jahren Gefängnis… er darf sich bei seinen MfS Generälen bedanken, weil die STASI vergisst ihre Genossen nicht, läßt sie nicht im Stich. Nun kann man getrost sagen, ich wage es zu behaupten dass nicht nur in Brandenburg alle Rehabilitierungsverfahren und meiner Anzeige ähnliche Ermittlungsverfahren von MfS kontrolliert auf alle Fälle und gesteuert sein durften, bzw. das der Einflus des MfS auf die Justitz des Rechtsstaates enorm und für Laien uneinschätzbar ist und bleiben wird. vom 10.12.1984 (BGBL 1990II S 247 Übersetzung Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – in der Erwägung, daß nach den in der Charta der Vereinigten Nationen verkündeten Gründsetzen die Anerkennung der Gleichheit und Unveräußerlichkeit der Rechte aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft die Grundlage von Freiheit,Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, in der Erkenntnis, daß sich diese Rechte aus der dem Menschen innewohnenden Würde herleiten. -in der Erwägung, daß dIE Charta, insbesondere Artikel 55, die Staaten verpflichtet, die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern, – im Hinblick auf Artikel 5 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die beide vorsehen, daß niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf, sowie im Hinblick auf die von der Generalversammlung am 9.Dezember 1975 angenommene Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer,unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, – in dem Wunsch, dem Kampf gegen Folter und eine andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe in der ganzen Welt größere Wirksamkeit zu verleihen– sind wie folgt übereingekommen: Teil 1 Art.1 (1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Folter“ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeine Art von Diskriminierung herrührenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlichen Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht wurden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich ausgesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind. (2) Dieser Artikel läßt alle internationalen Übereinkünfte oder innerstaatlichen Rechtsvorschriften unberührt, die weitgehende Bestimmungen enthalten. Art.2. (1) Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige, gerichtliche oder sonstige Maßnahmen, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern. (2) Außergewönliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden. (3) Eine von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden. Art.3. (1) Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn sichtbare Gründe für die Annahme bestehen, daß sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden. (2) Bei der Feststellung, ob solche Gründe vorliegen, berücksichtigen die zuständigen Behörden alle maßgeblichen Erwägungen einschließlich des Umstands, daß in den betreffendem Staat eine eindeutige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte herrscht. Art.4. (1) Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, daß nach seinem Strafrecht alle Folterhandlungen als Straftaten gelten. Das gleiche gilt für versuchte Folterungen und für von irgendeiner Person beganngene Handlungen, die eine Mittäterschaft oder Teilnahme an einer Folterung darstellen. (2) Jeder Vertragsstaat bedroht diese Straftaaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen. Art.5. (1) Jeder Vertragsstaat trifft die notwendigen Maßnahmen, um seine Gerichtbarkeit über die in Artikel 4 genannten Straftaten in folgenden Fällen zu begründen: a) wenn die Straftaten in einem der Hoheitgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet oder an Bord eines in diesem Staat eingetragenen Schiffes oder Luftfahrzeuges begangen wird;                                                                  b) wenn der Verdächtige Angehöriger des betreffenden Staates ist;                    c) wenn das Opfer Angehöriger des betreffenden Staates ist, sofern dieser Staat es für angebracht hält.                                                                                                    . (2)  Ebenso trifft jeder Vertragsstaat die notwendigen Maßnahmen, um seine Gerichtbarkeit über diese Straftaten für den Fall zu begründen, daß der Verdächtige sich in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staateseunterstehenden Gebiet befindet und er ihn nicht nach Artikel 8 an einen der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels bezeichnezten Staaten ausliefert.                                                                                                                                       . (3) Dieses Übereinkommen schließt eine Strafgerichtsbarkeit, die nach innerstaatlichem Recht ausgeübt wird, nicht aus. Art.6. (1) Hält ein Vertagsstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich ein der Begehung einer in Artikel 4 genannten Straftat Verdächtiger befindet, es nach Prüfung der Ihm Vorliegenden Informationen in Anbetracht der Umstände für gerechtfertigt, so nimmt ert ihn in Haft oder trifft andere rechtliche Maßnahmen, um seine Anwesenheit sicherzustellen. Die Haft und die anderen rechtlichen Maßnahmen müssen mit dem Recht dieses Staates übereinstimmen: sie dürfen nur so lkange aufrechterhalten werden, wie es notwendig ist, um die Einleitung eines Straf-oder Auslieferungsverfahrens zu ermöglichen. (2) Dieser Staat führt unverzüglich eine vorläufige Untersuchung zur Feststellung des Sachverhalts durch. (3)Einer auf Grund des Absatzes 1 in Haft befindlichen Person wird jede Erleichterung gewährt, damit sie mit dem nächsten zuständigen Vertreter des Staates,dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder, wenn sie staatenlos ist, mit dem Vertreter des Staates, in dem sie sich gewöhnlich aufhält, unmittelbar verkehren kann. (4) Hat ein Staat eine Person auf Grund dieses Artikels in Haft genommen, so zeigt er unverzüglich den in Artikel 5 Absatz 1 genannten Staaten die Tatsache, daß  diese Person in Haft ist, sowie die Umstände an, welche die Haft rechtfertigen. Der Staat, der die vorläufige Untersuchung nach Absatz 2 durchführt, unterrichtet die genannten Staaten unverzüglich über das Ergebnis der Untersuchung und teilt ihnen mit, ob er seine Gerichtbarkeit auszuüben beabsichtigt. Art.7 (1) Der Vertragsstaat, der die Hoheitgewalt über das Gebiet ausübt, in dem der einer in Artikel 4 genannten Straftat Verdächtige aufgefunden wird, unterbreitet den Fall, wenn er den Betreffenden nicht ausliefert, in den in Artikel 5 genannten Fällen seinen zuständigen Behörden zum Zweck der Strafverfolgung. (2) Diese Behörden treffen ihre Entscheidung in der gleichen Weise wie im Fall einer gemeinrechtlichen Straftat schwerer Art nach dem Recht dieses Staates. In den in Artikel 5 Absatz 2 genannten Fällen dürfen für die Strafverfollgung und Verurteilung keine weniger strengen ;aßnahmen bei der Beweisführung angelegt werden als in den im Artikel 5 Absatz 1 genannten Fällen. (3) Jedem, gegen den ein Verfahren wegen einer der in Artikel 1 genannten Straftaten durchgeführt wird, ist während des gesamten Verfahrens eine gerechte Behandlung zu gewährleisten. Art. 8. (1) Die im Artikel 4 genannten Straftaten gelten als in jeden zwischen Vertragsstaaten bestehenden Auslieferungsvertrag einbezogene, der Auslieferung unterliegende Straftaten. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Straftaten  als der Auslieferung unterliegende Straftaten  in jeden zwischen ihnen zu schließenden Auslieferungsvertrag aufzunehmen. (2) Erhält ein Vertrag, der die Auslieferung vom Bestehen eines Vertrags abhängig macht, ein Auslieferungsersuchen von einem anderen Vertragsstaat , mit dem er keinen Auslieferungsvertrag hat, so kann er dieses Übereinkommen als Rechtsgrundlage für die Auslieferung in bezug auf solche Straftaten ansehen. Die Auslieferung unterliegt im übrigen den im Recht des ersuchten Staates vorgesehenen Bedingungen. (3) Vertragsstaaten, welche die Auslieferung nicht vom Bestehen eines Vertrages abhängig machen, erkennen unter sich solche Straftaten als der Auslieferung unterliegende Straftaten vorbehaltlich der im Recht des ersuchten Staates vorgesehenen Bedingungen an. (4) Solche Straftaten werden für die Zwecke der Auslieferung zwischen Vertragsstaaten so behandelt, als seien sie nicht nur an dem Ort, an dem sie sich ereignet haben, sondern auch in den Hoheitsgebieten der Staaten begangen worden, die verpflichtet sind, ihre Gerichtsbarkeit nach Artikel 6 Absatz 1 zu begründen. Art.9. (1) Die Vertragsstaaten gewähren einander die weitgehende Hilfe im Zusammenhang mit Strafverfahren, die in Bezug auf eine der im Artikel 4 genannten Straftaten eingeleitet werden, einschließlich der Überlassung aller ihnen zur Verfügung stehenden und für das Verfahren erforderlichen Beweismittel. (2) Die Vertragsstaaten kommen ihren Verpflichtungen aus Absatz 1 im Einkjlang mit allen möglicherweise zwischen ihnen bestehenden Verträgen über gegenseitige Rechtshilfe nach. Art.10. (1) Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, daß die Erteilung von Unterricht und die Aufklärung über das Verbot der Folter als vollgültiger Bestandteil in die Ausbildung des mit dem Gesetzesvollzug betrauten zivilen und  militärischen Personals, des medizinischen Personals, der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und anderer Personen aufgenommen wird, die mit dem Gewahrsam, der Vernehmung oder der Behandlung einer Person befasst werden können, die der Festnahme, der Haft, dem Strafvollzug oder irgendeiner anderen Form der Freiheitsentziehung unterworfen ist. (2) Jeder Vertragsstaat nimmt dieses Verbot in den Vorschriften oder Anweisungen über die Pflichten und Aufgaben aller dieser Personen auf. Art.11. Jeder Vertragsstaat unterzieht die für Vernehmungen geltenden Vorschriften, Anwisungen, Methoden und Praktiken sowie Vorkehrungen für den Gewahrseam und die Behandlung von Personen, die der Festnahme, der Haft, dem Strafvollzug oder irgendeiner anderer Form der Freiheitsentziehung unterworfen sind, in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten einer regelmäßigen systematischen Überprüfung, um jeden Fall von Gebieten einer regelmäßigen systematischen Überprüfung, um jeden Fall von Folter zu verhüten. Art.12. Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, daß seine zuständigen Behörden umgehend eine unparteische Untersuchung durchführen, sobald sin hinreichender Grund für die Annahme besteht, daß in einem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet eine Folterbehandlung begangen wurde. Art.13. Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, daß jeder, der behauptet, er sei in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet gefoltert worden, das Recht auf Anrufung der zuständigen Behörden und auf umgehende unparteische Prüfung seines Falles durch diese Behörden hat. Es sin Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, daß der Beschwerdeführer und die Zeugen vor jefer Mißhandlung oder Einschüchterung wegen Ihrer Beschwerde oder ihrer Aussagen geschützt wird. Art.14. (1) Jeder Vertragsstaat stellt in seiner Rechtsordnung sicher, daß das Opfer einer Folterhandlung Wiedergutmachung erhält und ein einklagbares Recht auf gerechte und angemessene Entschädigung einschließlich der Mittel für eine möglichst vollständige Rehabilitation hat. Stirbt das Opfer infolge der Folterhandlung, so haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf Entschädigung. (2) Dieser Artikel berührt nicht einen nach innerstaatlichen Recht bestehenden Anspruch des Opfers oder anderer Person auf Entschädigung. Art.15. Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, daß Aussagen, die nachweslich durch Folter herbeigeführt worden sind, nicht als Beweis in einem Verfahren verwendet Werden, es sei denn gegen eine der Folter angeklagte Person als Beweis dafür, daß die Aussage gemacht wurde. Art.16.  (1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, in jedem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet andere Handlungen zu verhindern, die eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe darstellen, ohne der Folter im Sinne des Artikels 1 gleichzukommen, wenn diese Handlungen von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einver-ständnis begangen werden. Die in den Artikeln 10,11,12 und 13 aufgeführten Verpflichtungen bezüglich der Folter gelten auch entsprechend für andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. (2) Dieses Übereinkommen berührt nicht die Bestimmungen anderer internationaler Übereinkünfte oder innerstaatlicher Rechtsvorschriften, die grausame, unmenschliche oder erniedrigen-de Behandlung oder Strafe verbieten oder die sich auf die Auslieferung oder Ausweisung beziehen. Teil II Art.17.  (1) Es wird ein Ausschuß gegen Folter( im Folgenden als “ Ausschuß “ bezeichnet errichtet, der die nachstehend festgelegten Aufgaben wahrnimmt. Der Ausschuß besteht aus 10 Sachverständigen von hohem sittlichen Ansehen und anerkannter Sachkenntnis auf dem Gebiet der Menschenrechte, die in ihrer persönlichen Eigenschaft tätig sind. Die Sachverständigen werden von den Vertragsstaaten gewählt, wobei eine ausgewogene geographische Verteilung und die Zweckmäßigkeit der Beteilig-ung von Personen mit juristischer Erfahrung zu berücksichtigen sind. (2) Die Mitglieder des Ausschusses werden in geheimer Wahl aus einer Liste von Personen gewählt, die von den Vertragsstaaten vorgeschlagen worden sind. Jeder Vertragsstaat darf einen seiner Staatsangehörigen vorschlagen. Die Vertragsstaaten berücksichtigen dabei, daß es zweckmäßig ist, Personen vorzuschlagen, die auch Mitglieder des aufgrund des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte eingesetzten Ausschuß für Menschenrechte sind und bereit sind, dem Ausschuß gegen Folter anzugehören. (3) Die Wahl der Ausschußmitglieder findet alle zwei Jahre in vom Generalsekretär der vereinten Nationen einberufenen Versammlungen der Vertragsstaaten statt. In diesen Versammlungen, die beschlußfähig sind, wenn zwei Drittel der Vertragsstaaten vertreten sind, gelten diejenigen Kandidaten als in den Ausschuß gewählt, welche höchste Stimmen-zahl und die absolute Stimmenmehrheit der anwesenden  abstiummenden Vertreter der Vertragsstaaten auf sich vereinigen. (4) Die erste Wahl findet spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens statt. Spätestens vier Monate vor jeder Wahl fordert der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Vertragsstaaten auf, innerhalb von drei Monaten ihre Kandidaten vorzuschlagen. Der Generalsekretär fertigt eine alphabetische Liste aller auf diese Weise vorgeschlagenen Personen unter Angabe der Vertragsstaaten an, die sie vorgeschlagen haben, und übermittelt sie den Vertragsstaaten. (5) Die Ausschußmitglieder werden für vier Jahre gewählt. Auf erneuerten Vorschlag können sie wiedergewählt werden. Die Amtszeit von fünf der bei der ersten Wahl gewählten Mitglieder läuft jedoch nach zwei Jahren ab; unmittelbar nach der ersten Wahl werden die Namen dieser fünf Mitglieder vom Vorsitzenden der in Absatz 3 genannten Versammlung durch das Los bestimmt. (6) Stirbt ein Ausschußmitglied, tritt es zurück, oder kann es aus irgendeinem anderen Grund seine Aufgaben im Ausschuß nicht mehr wahrnehmen, so ernennt der Vertragsstaat, der es vorgeschlagen hat, vorbehaltlich der Zustimmung der Mehrheit der Vertragsstaaten einen anderen Sachverständigen seiner Staatsangehörigkeit, der dem Ausschuß während der restlichen Amtszeit angehört. Die Zustimmung gilt als ereilt, sofern sich nicht mindestens die Hälfte der Vertragsstaaten binnen sechs Wochen, nach dem sie vom Generalsekretär der Vereinten Nationen von der vorgeschlagenen Ernennung unterrichtet wurde, dagegen ausspricht. (7) Die Vertragsstaaten kommen für die Ausgaben auf, die den Ausschußmitgliedern bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Ausschußes entstehen. Art.18.

Anhand der Verfügung rechneten die Folterknechte ihren Henkerlohn ab

Sie hatten alle keine Skrupel die Anstiftung zur Folter auch zu beweisen..

Ermittlungsverfahren auf Strafantrag wg. Folter 272 Js 2215 -11 033 (1) Der Ausschuß wählt seinen Vorstand für zwei Jahre. Eine Wiederwahl der Mitglieder des Vorstands ist zulässig. (2) Der Ausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung die unter anderem folgende Bestimmungen enthalten muß: a) Der Ausschuß ist bei Anwesenheit von sechs Mitgliedern beschlußfähig; b) der Ausschuß faßt seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. (3) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen stellt dem Ausschuß das Personal und  Einrichtungen zur Verfügung, die dieser zur wirksamen Durchführung der ihm nacg diesem Übereinkommen obliegenden Aufgaben benötigt. (4) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen beruift die erste Sitzung des Ausschusses ein. Nach seiner ersten Sitzung tritt der Ausschuß zu den in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Zeiten zusammen. (5) Die Vertragsstaaten kommen für die Aufgaben auf, die im Zusammenhang mit der Abhaltung von Versammlungen der Vertragsstaaten und Sitzungen des Ausschusses entstehen; dazu gehört auch die Erstattung aller Ausgaben, wie beispielweise der der Kosten für Personal und Einrichtungen, die den Vereinten Nationen nach Absatz 3 entstanden sind.

Rückseite der Verfügung: Hand und Fußfesselung nicht 16 ... 21 Tage

Die Folter fand statt in der Zelle 068 in Keller des Haus 6 in Rummelsburg

Hat MfS  den IM Nagel und den Vollstrecker Zels damals schon geschützt des Vorwurfs an der Folterung beteiligt gewesen zu sein!? Hier fehlt seine Unterschrift, bzw.seine Genähmigung nach de Foltertauglichkeitsprüfung der ich vorher hätte unterzogen werden müssen. Nach der Gewaltanwendung als ich mir eine Schnittwunde  beim Durschlagen einer Fensterscheibe zuzog und aus der wunde stark blutete wurde er hinzugezogen aus dem Haus 8. Wie ich ausgesehen haben muss, stand in seinem Gesicht geschrieben. Er versorgte die Wunde, ich hatte schon damals KEIN Schmerzempfinden mehr. Seine Unterschrift unter eine Notiz über diese Versorgung fehlt sowie die Notiz selbst, wobei er alles, den Verhafteten oder später den SG Lauks Betreffende, immer in einem Gesundheitsbericht erfasste um den Fortschritt der Zersetzungsmaßnahme, ich sage heute Liquidierung des Lauks, dem Oberbefehlshaber, oder Leiter des Operativen Vorganges, schriftlich nachvolziehbar zu präsentieren, aber auch für die Generalstaatsanwaltschaft um lückenlose optimale medizinische Versorgung vorzugaukeln. Dort fand sich keiner der seine Berichte und Einschätzungen und Falschdiagnosen sich wagte anzuzweifeln. Wem die Berichte von Oberstleutnant Rodehau zu pass kamen  und ausgearbeitet wurden führt zu Lüftung des Geheimnisses über die perfekteste Liquidierung die in der Geschichte des MfS im Rahmen einer Zersetzungsmaßnahme  durch IMS Ärzte zwischewn 24.5.82 und 15.1.83 fast vollzogen worden wäre..

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter Aufarbeitung der STASI - Verbrechen, Aufarbeitung der Verbrechen der IM Ärzte durch die Bundesärztekammer, Ärzte Vollstrecker des MfS in U-Haften und StVE der DDR, Bundesverfassungsgericht, Die Aufarbeitung des SED Unrechts, Dr.Webt/Dr Riecker schlagen zu auf Befehl der STASI, Erpressung in der U-Haft Königswusterhausen, Folter als Bestandteil der Zersetzung, Folter im Zuchthaus Rummelsburg zum Zweiten, Folter und entfesselte Gewaltanwendung an Strafgefangenen in der DDR, Gewalt-Notoperation auf Befehl des STASI, Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf -nun JVA Leipzig mit Krankenhaus, IM Nagel - Oberstleutnant Dr.Zels, IM Vorlauf PETER - Dr. Gunther Schmidt, Internist Dr.Zels PÜlauener Stzr.26, Krieg gegen die STASI 1982-1985, Psychiatriemißbrauch durch IM Jürgen Rogge Leiter der Psychiatrie im HKH Meusdorf abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

37 Antworten zu 2BvR 1338/12 Verfassungsbeschwerde vom 15.6.2012- wurde ( absichtlich !??) durch den von IMS „Altmann“ – Alias Professor Dr. Jörg Arnold-Richter am Obersten Gericht der DDR, empfohlenen RA Nikolai Schoppmann gegen die Wand gefahren! -nach Vorgaben aus der Politik seit 18.9.1990!?

  1. dani saale sagt:

    Die Verjährung ist in § 78 StGB geregelt. Ein Ruhen der Verjährung kommt bei Bestehen eines Verfolgungshindernisses in Betracht. Nicht erfasst sind allerdings das Fehlen eines Antrags einer Ermächtigung oder des Strafverlangens (§ 78 b StGB). Weitere Gründe sind in § 78b Abs. 2 StGB genannt

    2. Sie beabsichtigen Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Das sind Ansprüche nach den §§ 823 ff. BGB, für die die Vorschrift des § 199 Abs. 2 BGB gilt.

    Danach verjähren Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit 30 Jahre nach dem schadenauslösenden Ereignis ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs, Kenntnis bzw. grob fahrlässige
    Unkenntnis des schadenauslösenden Ereignisses.

  2. Adolf Müller sagt:

    wenn ich das ganze geschmiere hier so lese, mein lieber kokoschinsky,ich habe selber lange bei stasi´s gesessen,aber so einen blödsinn nach fast 30 jahren zu erzählen, ich glaube.lauks, du hast ´ne echte macke und soltest mal in die psychatrie eingewiesen werden.Ganz bedauerlich, das sich solche Anwälte wie der von mir geschätzte Herr Lerche noch vor deinen Dreckskarren spannen lassen.Leute wie du diskreditieren die ehrlichen Anliegen aller Stasiopfer, Gott sei Dank bin ich nicht so kaputt wie du

  3. adamlauks11 sagt:

    Adolof Müller ! Wenn Du mir SO kommst, kann ich Dich als Bandleiter, Hausarbeiter, oder Brigadier gut vorstellen… WO hast DU gesessen !?? Zeig mir ein Papier aus DEINER Gefangenenpersonalakte…
    Was ist das was Dich zu diesem schreiben bewegt !?? Wenn DU DIESES schreibst „du hast ´ne echte macke und soltest mal in die psychatrie eingewiesen werden “ hasst DU für die STASI zu lange gearbeitet
    dass es ganz schön abgefärbt hat…
    Bei Dir scheinen die Maaßnahmen der sozialistischen Strafvollzugsverwirklichung voll gegriffen zu haben, egal ob Du in die Republik eintlassen wurdest oder in die BRD verkauft wurdest wie ein Stück Vieh !??
    Wünsche Dir trotzdem alles Gute…

  4. edomblog sagt:

    Herr Lauks,
    ich würde mich freuen, wenn Sie in meinem Blog zu den Kernthemen meiner Blogposts kommentieren würden. Und nichtvöllig Ihre eigenen Thematiken in den Vordergrund rücken würden. Gern können Sie in einem Gastbeitrag Ihre eigene Sicht der Dinge in einem Text zusammenfassen und mir zukommen lassen. MfG C. Edom

  5. adamlauks11 sagt:

    Liebe C. Edom !

    Vielen Dank für Ihre Reklamation… bitte nehmen Sie mich aus ihrem Verteiler raus-ich werde selbstbverständlich nicht mehr irgendwas auf Ihren Blog schreiben…
    Liebe Grüße aus Berlin

    A.Lauks

  6. edomblog sagt:

    Wie gesagt haben Sie sich in meinen Verteiler eingetragen. Außerdem ich lediglich gesagt, dass ich um einen darstellenden Gastbeitrag bitte, aber Kommentare nach Möglichkeit der Diskussionsanregung der Themen dienen, zu denen ich etwas blogge.

  7. adamlauks11 sagt:

    Ich würde Sie bitten, mich aus dem Verteiler rauszuklinken… ich belästige NIEMAND im Unterschied zu den STAZI Spammern die nur gestern zwischen 3 und vier Uhr in der Nacht 120 Spams gesaendet hatten…

  8. IM sagt:

    Schwachmade!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  9. Karl sagt:

    Das Proletariat wird über Sie richten , verlassen Sie sich drauf!

  10. adamlauks11 sagt:

    Ja Karl Liebknecht.. DU Kommunist ! Mit jeder Zeile die Du schreibst enttarnst Dich immer wieder und zeigst Dein wahres Gesicht. Du bist nichts Ausserordentliches gewesen, wofür Du Dich hältst. 7 Wochen U-Haft haben das aus Dir gemacht was Du bist, aus einem Assi und Nichtsnutz ist ein Soldat auf der unsichtbaren Front geworden… und jetzt kämen Dir 250 Ehrenrente als Politische gut zu pass. Du bist Kommunist geworden in der U-Haft !?- bis Dich der Papa rausholen ließ! Wie hohl musst Du als pubertierende Göre erst gewesen sein, merkt man an Deinen Kommentaren. Es war für den Vernehmer ein Leichtes gewesen in den hohlen Kopf Scheiße und Mist einzutrichtern. Dass Du einige in den Knast und in den Jugendwerkhof geliefert haben mußt, das würden wir gerne lesen in Deinen „literarischen Ergüssen“ einer Widerständlerin.
    Auf den Weg zum Kommunismus, fangt ihr, feige wie ihr nun auch schon immer in euerem tiefsten Inneren gewesen seid, mit
    Draufschlagen auf die Schwächsten und Wehrlosesten…. das ist nur ein Zeichen Euerer Schwäche und Niederträchtigkeit.
    Das sich Gorbatschew die Entkommunisierung beim Kohl verbeten hatte war ein Fehler… mit gehasstem Feind hätte man, nach Art Deines Genossen Stalin, abrechnen müssen, den Du im nächsten Kommentar so rühmend erwähnst-du wärest aufgeknöpft oder hinterrücks in den Kopfgeschossen.. „kurzen Prozess“ hättest Du verdient, von dem Dein Oberbefelshaber Erich Mielke geschwärmt hatte, der „alle Menschen liebte“.
    Merk Dir das einmal Kommunismus wird nur deswegen angestrebt und idealisiert und hat sich in Eueren Betonköpfen so eingebrannt, weil das die beste Gelegenheit ist das menschlich wertloses Abschaum und Nichtsnütze auf die Oberfläche kommen, und durch die Einsätze wie Deiner hier zum PERSÖNLICHEN Wohlstand gelangen, damit war Dein bisheriges Leben ausgefüllt… das musst Du Deinen Nachkommen erst mal erklären, dass Du Deine Freunde und Kumpel für JUDASLOHN Tag eein Tag aus verraten hast… an das Böse… es sei den Du warst in der Exekutive selbst drin von Generalmajor Lustik und konntest els einer im grünen oder schwarzen Bündel Deine Komplexe oder krankhafte Masohistische Neigungen ausleben für teueres Geld, wohlgemerkt. Es ist gut dass der Verfassungsschutz auf Deinesgleiche ein Auge wirft… den besser als die 33.ger seid ihr nicht… ICH habe Euch als nicht entnaziffiziert entdeckt und erlebt und im Kampf als Gegner genossen. Hättet ihr Mut damals gehabt den Finalcut zu vollziehen, müsstest Du die Wahrheit in meinen Zeilen nicht lesen.
    Merkwürdig ist dass auch Du sich in Parolen und Drohungen und Einschüchterungen ergehst und wie ein reudiger Hund daneben trabst mich von der Seite ankleffend. Ich habe damals dem Gierke seine Schuldbekenntnis abgepresst und dem Rehbaum das Maul gestoppft… Wenn man über die Fakten zu sprechen anfängt ist um Euere Großmauligkeit geschehen… ihr habt Schuld auf Euch geladen, weil ihr Euere Verbrechen in Friedenszeit vollbracht habt…
    Übrigens demnächst wirst Du hier lesen können Bericht des einen von 27 STASI-Spitzel die auf einen einzigen Nachtkellner vom Hotel am Ring !??? angesetzt wurden, in dem Dieter Veit für seine kompetente Arbeit beinahe bis zum Aktivisten hochgelobt wurde, ER hatte GEARBEITET im Unterschied zu DEINER Tätigkeit bar jeglicher menschlichkeit, wofür Du vom gehassten Feind, und wie es aussieht immer nioch Feind, Deine Rente beziehst oder deine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente mit Spitzeldiuensten für Ewiggestrigen oder solches Störfeuer wie hier aufrundest. ICH HÄTTE SO GERNE ERFAHREN wer Dir den Attest für Verfolgungswahn ausgestellt hatte… konnten die Genossen nicht mehr für Dich armes Würstchen tun.

  11. Pingback: Die demokratischen Rechte durch die Entscheidung des Ausschussdienstes des Petitionsausschusses beschnitten !?? Dem Bundestagspräsidenten zur Kenntnisnahme und zur Prüfung !!! « AdamLauks Blog

  12. Pingback: Danke Deutschland für Deine juristische Aufarbeitung der Folter, der Gewaltanwendung und der Zersetzung im Falle Adam Lauks gegen die STASI !!! Danke ZERV ! « AdamLauks Blog

  13. T.P. sagt:

    Sehr geehrter Herr Lauks, was kann man aus der Stasiliste alles erlesen.

  14. adamlauks11 sagt:

    Schade dass die Angst es Dir nicht erlaubt Deinen vollen Namen zu nennen.Ich habe mich Deinetwegen bemüht
    http://adamlauks.de/de_stasi-ht.pdf Dieser Schlüssel führt Dich zu Einordnung der in der STASIliste
    gefundenen Person, nach Diensteinheit.

  15. Angie sagt:

    Das ist doch alles Gesülze hier.

  16. Pingback: Was verschwiegen wird, Stasi und SED tummeln sich wieder an der Macht! | rundertischdgf

  17. Heidi Stein sagt:

    Hallo lieber Adam, möchte nur kurz mitteilen Stasiopfer-Selbsthilfe e.V. gibt es nicht mehr wegen Konkurs. Liebe Grüße von heidi stein http://www.dirkvermisst.blog.de

  18. adamlauks11 sagt:

    Ich bin gleich nach der Begegnung im Bundestag rausgetreten, weil ich den Gangster da drinm erkannt hatte. Es war ein Gefühl. Einen solchen Aufschneider… gibt es unter den Opferverbänden nich viele.

  19. adamlauks11 sagt:

    HOC ERAT IN VOTIS ! – Es scheint noch nicht alles vorbei zu sein !?- sonst würdest Du dich nicht melden. Bist einer von denen den die Stute im Galopp verloren hat, der Mistkäfern entwischt ist ! Von Welchen Niederlagen sprichst Du namenloser Abschaum und Bodensatz der STASI-Gülle !??
    An meinem Sieg, Ruhm und Heldentum kann keiner mehr ran. 1982-1985 habe ich EUER Gesetz ausser Kraft Gesetz, Euren Untergang eingeleutet… und 1987 habt ihr gezittert, und im Belgrad um die Gnade gebettelt.. an der falschen Tür.
    Den Residenten und den Personenschützer von Oskar Fischer- empfing ein kleiner Abteilungsleiter… und lachte die großen Kundschafter aus, weil ihr mich unterschätzt habt und an der falschen Tür geklopft habt.
    Halloo!?? NICHT SUP sondern KOS war für Major Lauks zuständig, ihr Pfeifen, das hätte der Resident wenigstens wissen müssen…
    Wenn Du ein Mensch wärst, würdest Du Deinen Namen druntersetzen, wenn Du nicht wie ALLE Deinesgleichen nicht feige wärst !.

  20. Angie sagt:

    Lauks „An meinem Sieg, Ruhm und Heldentum kann keiner mehr ran.“
    Zum Brüllen!Dein Sieg, welcher? Dein Ruhm?Dein Heldentum?
    Man kann Deinen Enkeltöchtern nur wünschen, dass sie den Familiendeppen Adam nie kennenlernen müssen.

  21. adamlauks11 sagt:

    Und Dich Angie muss eine Stute im Galopp verloren haben !?? Anders kann man sich Dein Aussehen nicht erklären !?

  22. adamlauks11 sagt:

    Sie haben hier noch nicht Ihren Namen und Vornamen und Adresse genannt um Sie voll und ernst nehmen zu können!? So wie Sie sich hier benehmen scheinen Sie ein Ewiggestriger zu sein. Wenn Sie auch hier noch Folter nicht bewiesen sehen, dann werde ich Sie einfach in den Mülleimer reinpacken. Wie kommen Sie überhaupt darauf, dass mich IHRE STASI-Akte interessieren könnten. Wenn Sie was Besonderes wären, würde man sie im Internet finden unter Ihren vollen Namen und Vornamen. Mir mit Gericht drohen und dann nocht Diskussion wollen !?,. Uropa bei Ihnen läuft etwas nichts mehr ganz rund !??.. Allerding steht Ihnen niemand im Wege der Verhandlung bei zu wohnen.

    http://adamlauks.com/2014/10/30/vg-1-ar-50-14-per-feststellungsklage-zur-geschichtlivchwen-kategorie-folter-in-der-ddr-wahrheit-uber-endstadium-der-operativen-zersetzungsvorgange-der-stasi-und-ihrer-exkutive/

  23. adamlauks11 sagt:

    Ich verbiete mir Ihre penetrante Belästigungen, Verleumdungen und Beleidigungen
    und jedwede Kontaktaufnahme.
    Sie haben in unserem Leben NICHTS zu suchen, als Unbekannter, Trittbrettfahrer.
    Adam Lauks

  24. adamlauks11 sagt:

    Jeder weitere Versuch einer Kontaktaufnahme telefonisch betrachten wir als Störung unserer Intimsphäere. Bei Wiederholung zwingen Sie mich eine Strafanzeige zu erstatten. Ich, bzw. wer Sie auch immer sein sollten haben in unserem Leben nichts verloren. Sind allerdings der einzige von Tausenden von Lesern der Blogbeiträge der massiv angreift und belästigt.

  25. adamlauks11 sagt:

    Ich bin mir sicher dass ich von Dir nichts Neues über DEINE DDR erfahren kann, und möchte.

  26. adamlauks11 sagt:

    WER gibt Dir das Recht einen Sieger im 2 WK faschisten zu nennen und auf 1,7 Mio jugoslawischen Kriegsopfern zu speien !?? Damit hast Du den Strafbestand des Stalking bereits verlassen und bist in die Ausländerhetze übergangen. Kannst Du nicht mal mit Enkelkindern spatzieren gehen, oder wollen die von Dir nichts wissen. Wo erfahren wir die Umstände unter denen Du vorzeitig entlassen wirst!? „Wegen guter Führung“ hat als erste Vorbedingung, Deine Unterschrift unter die Verschwiegenheitsverpflichtung , „dass Du in Haft korrekt“ behandelt wurdest. Und eine „vorzeitige Entlassung“ als Verkaufter in den Westen oder ein “ Zurückgewonnener“ in die Republik hatte in vielen Fällen seinen Preis. Ist das die alte Verpflichtung der Du nachkommst in dem Du aus dem Hinterhalt wahres STASI-Opfer angreifst, beleidigst, seine ehemalige Heimat bespuckst, die Kriegsopfer beleidoigst und meinen toten Präsidenten TITO bespuckst. DU bist einfach nur DUMM, und wenn solch DUMME wie Du einer bist aktiv werden kann es Krieg gweben… Mich würde es interessieren wi kommst Du zurecht mit ehemaligen Erzfeind und seinen Almosen !?? Eine Anzeige bringe ich diesmal persönlich hin zur Polizei, vielleicht belehren Sie Dich über Meinungsfreiheit und ausländerfeindliche Äußerungen und Hetze. Ich bin ein unbescholtener Deutscher Bürger und gelte als nicht vorbestraft, Du armseliges Abschaum der DDR Gesellschaft.

  27. konrad sagt:

    in ihren Blog behaupten sie, Zeitzeuge im Stasigefängnis Hohenschönhausen zu sein. Das ist eine glatte Lüge. Im Gefangenenregister sind sie nicht registriert. Wollen sie riskieren wegen falscher Behauptungen angezeigt zu werden? Ich freue mich darauf.

    MfG

    Konrad

  28. Wer immer Du auch bist, und wer Dich auch immer auf mich gehetzt hat, oder womöglich dafür noch bezahlt, warum drohst Du mir in meinem Blog, warum tust Du es einfach nicht, wenn Dir das eine solche Freude bereiten würde!??

  29. Ich war Zeitzeuge bis zum Tah als Dr. Knabe die Petition der BILD Zeitung unterschrieben hatte in der die Entfernung von zwei T-34 Panzer und Haubitzen verlangt wurde vor dem Mahnmal für 80.000 sowjetische Helden die für die Befreiung Berlins gefallen sind. Aber dass Sie mir so gründlich hinterherspionieren als vermutlich ehemalige Zellenspitzel, finde ich gut. Nur hinter einem guten Hengst wird Staub hochgewirbelt – den kläffende Hunde schlucken müssen.

  30. Harald sagt:

    Adam, hatte endlich mal die Zeit dene Block zu sichten. Well ick denke,nee lass ick lieber! Dealing with public servants which don’t exist in Schland since 1945 is like running against a wall of concrete!
    Wennd meinst mir die Freundschaft zu kuendigen, ist dat dene Sache nur weil ick mal nicht mal schnell genug auf wat antworte/reagiere. Ick bin selbst Betroffener und mene Akten existiert nicht mehr! Bin ick nicht lucky unter der neuen DDR-2 unter Merkel Leben zu muessen. Die Erinnerung bleibt an mene Knastzeit in Bautzen und …..!
    By the way I’m again suspented on FB/Messangher and only can read!
    I’m sick and tired of bullshit from Schland and FB or anyone trying to accuse me!
    Lost to many friends/comrades through Stasi/prison and afterwards b’couse they could not hack it anymore! Tata and byby

  31. Pingback: Stalken, Einschüchtern, Verleumden, Provozieren, Drohen, Ausspionieren und Denuntieren,und Bedrohen, Mißbrauch fremder Namen, WEB-Seiten und Namen kommen zu Hauf an seit dem Klageerzwingungsverfahren wegen Folter am Kammergericht ist..da werden Sie geli

Kommentar verfassen